Die dargestellten Gebiete erfüllten im Rahmen der 4. Runde der EU-Lärmkartierung 2022 die Kriterien eines Ballungsraums lt. §47b BImSchG mit einer Einwohnerzahl von über 100.000 und einer Bevölkerungsdichte von mehr als 1.000 Einwohner pro Quadratkilometer. Innerhalb von Ballungsräumen müssen lt. §4 Abs. 1 BImSchV neben sämtlichen Hauptlärmquellen, auch sonstige Straßen, Schienenwege von Eisenbahnen und Straßenbahnen, Flugplätze sowie Industrie und Gewerbegelände kartiert werden, soweit diese sonstigen Lärmquellen erheblichen Umgebungslärm hervorrufen.
Immissionsschutzwald mindert schädliche oder belästigende Einwirkungen von Stäuben, Aerosolen, Gasen oder Strahlungen sowie Lärm auf Wohn-, Arbeits- oder Erholungsbereiche oder andere schutzbedürftige Objekte durch Absorption, Ausfilterung oder Sedimentation, sowie durch Förderung von Thermik und Turbulenz. Er mindert die Schallausbreitung von Lärmquellen.
Im Rahmen der Lärmkartierung werden Lärmkarten getrennt für die verschiedenen Lärmarten Schienen-, Straßen- und Fluglärm sowie Industrie- und Gewerbelärm besonders relevanter Anlagen, einschließlich Hafenlärm, erstellt. In Ballungsräumen werden neben den Hauptlärmquellen auch sonstige Lärmquellen gemäß § 4 (1) Nr. 1-5 34. BImSchV kartiert, soweit sie erheblichen Umgebungslärm hervorrufen. Die Darstellung der Gesamtbelastung aller einwirkenden Geräuschquellen wird dort nicht gefordert.
Handlungsleitfaden zur Prognose und Beurteilung von Geräuschbelastungen durch Veranstaltungen und Freizeitanlagen
Zusammenfassung der Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Zuständigkeit für die Kartierung der Schienenwege des Bundes liegt beim Eisenbahn Bundesamt, für die Kartierung der weiteren Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG zuständig. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt üblicherweise getrennt für die jeweiligen Quellen. In dieser Karte werden die Maximalpegel aller Lärmarten dargestellt. Bei den dargestellten Isophonen handelt es sich nicht um eine Addition der verschiedenen Umgebungslärmarten, sondern es wird jeweils der höchste "Einzellärmpegel" dargestellt. Beispiel: An einem Punkt einen Punkt liegt ein Straßenlärmpegel LDEN 69 ein Schienenlärmpegel LDEN 68 und ein Fluglärmpegel LDEN 64, Wird an diesem Punkt die das Isophonenband 65-70 dB(A) angezeigt, weil dies dem höchsten Einzellärmpegel entspricht. Die energetische Summe läge hingegen bei 72 dB(A). Diese Darstellung wurde deshalb gewählt, weil die energetische Summation unterschiedlicher Lärmarten fachlich umstritten ist und es noch kein allgemeingültiges Verfahren zur Summation von 2 oder mehr Lärmarten gibt. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt. Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter [https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/](https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/) , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter [https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/](https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) verfügbar. Zusammenfassung der Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Zuständigkeit für die Kartierung der Schienenwege des Bundes liegt beim Eisenbahn Bundesamt, für die Kartierung der weiteren Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG zuständig. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt üblicherweise getrennt für die jeweiligen Quellen. In dieser Karte werden die Maximalpegel aller Lärmarten dargestellt. Bei den dargestellten Isophonen handelt es sich nicht um eine Addition der verschiedenen Umgebungslärmarten, sondern es wird jeweils der höchste "Einzellärmpegel" dargestellt. Beispiel: An einem Punkt einen Punkt liegt ein Straßenlärmpegel LDEN 69 ein Schienenlärmpegel LDEN 68 und ein Fluglärmpegel LDEN 64, Wird an diesem Punkt die das Isophonenband 65-70 dB(A) angezeigt, weil dies dem höchsten Einzellärmpegel entspricht. Die energetische Summe läge hingegen bei 72 dB(A). Diese Darstellung wurde deshalb gewählt, weil die energetische Summation unterschiedlicher Lärmarten fachlich umstritten ist und es noch kein allgemeingültiges Verfahren zur Summation von 2 oder mehr Lärmarten gibt. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt. Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm LNight (Nachtlärmindex) an Straßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um alle Straßen mit mehr als 0,5 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter [https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/](https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/) , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter [https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/](https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) verfügbar. Umgebungslärm LNight (Nachtlärmindex) an Straßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um alle Straßen mit mehr als 0,5 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm aus Industrie und Gewerbe (nur Betriebe, die unter die IED-Richtlinie fallen) des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt. Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter [https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/](https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/) , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter [https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/](https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) verfügbar. Umgebungslärm aus Industrie und Gewerbe (nur Betriebe, die unter die IED-Richtlinie fallen) des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt. Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Wer hat sich nicht schon einmal über den Lärm, den andere verursachen, geärgert. Sei es der Nachbar, der Rasen mäht, sei es die Baustelle nebenan mit ihren vielen unterschiedlichen Geräuschquellen, sei es der Verkehrslärm oder das lautstarke Feiern in der Nachbarschaft. Lärm ist zu einem ständigen Bestandteil unseres Lebens, gerade in einer Großstadt wie Berlin, geworden. Die unterschiedlichen Nutzungen in einer Stadt auf engem Raum wie Wohnen, Arbeiten und Verkehr führen nahezu zwangsläufig zu Konflikten über die Zumutbarkeit bzw. Unzumutbarkeit von Lärm. In den letzten Jahren hat sich daher die Erkenntnis immer mehr durchgesetzt, dass Lärm eine ernstzunehmende Umweltbelastung ist. Durch den Lärm kann es direkt und indirekt zu Wirkungen auf das Wohlbefinden und auch auf die Gesundheit des einzelnen kommen. Insofern ist die Lärmbekämpfung zu einem wichtigen Bestandteil des behördlichen Umweltschutzes geworden. Nachfolgend soll in allgemeinverständlicher Form über die wichtigsten Problemfelder im Zusammenhang mit Lärm informiert werden. Weitere Informationen stehen Ihnen auf dem von den Berliner Umweltbehörden erstellten Umweltportal Berlin zur Verfügung. Wie können unnötige Geräusche vermieden werden? Oft werden Geräusche unter Missachtung des Gebotes der gegenseitigen Rücksichtnahme gedankenlos verursacht. Viele Geräusche können durch zeitliche, örtliche, technische oder organisatorische Maßnahmen entweder ganz verhindert oder zumindest reduziert werden. Zur Vermeidung bzw. Minderung von Geräuschen wird folgendes empfohlen: Einhaltung des Lärmschutzes bei Installation haustechnischer Anlagen verstärkter Einsatz lärmarmer Maschinen und Geräte, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen Verwendung von Elektromotoren anstelle von Otto- oder Dieselmotoren Benutzung lärmarmer Kraftfahrzeuge und eine umweltschonende, ruhige, kraftstoffsparende Fahrweise Einpegelung von Verstärker- und Lautsprecheranlagen auf den zulässigen Lärmrichtwert Einhaltung der Zimmerlautstärke, wenn Tonwiedergabegeräte innerhalb von Wohnungen benutzt werden geeignete Schallschutzmaßnahmen bei starker Trittschall- bzw. Körperschallübertragung innerhalb von Gebäuden (Auslegen von Teppichboden, Tragen von weichen Schuhen) unvermeidbare laute Betätigungen nur außerhalb der schutzwürdigen Nachtzeit bzw. der Sonn- und Feiertage – in Gebäuden nur bei geschlossenen Fenstern und Türen. Rechtsvorschriften Verordnung zum Schutz vor Geräuschimmissionen durch Veranstaltungen im Freien (Veranstaltungslärm-Verordnung – VeranstLärmVO) Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (LImSchG Bln) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm – TA Lärm Bitte nutzen Sie für die Klärung der Zuständigkeit unsere zusammengetragenen Beispiele unter: An wen wende ich mich? Einen Antrag für die Durchführung von Veranstaltungen mit gesamtstädtischer Bedeutung finden Sie im Bereich Formular-Center. Formulare im Bereich Lärm Eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 8 LImSchG Bln für Bauarbeiten während der gesetzlich geschützten Ruhezeiten (nachts (20 – 7 Uhr), sonn- oder feiertags) können Sie online über die Berliner Dienstleistungsdatenbank beantragen. Berliner Dienstleistungsdatenbank Anmerkungen zum Lärmrecht Das Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin – LImSchG Bln löst die bisher geltende Verordnung zur Bekämpfung des Lärms ab. Es soll die Bürger vor vermeidbarem störenden Lärm schützen. Weitere Informationen An wen kann ich mich wenden? Verwaltungsbehörden sind für die Verfolgung von Lärmstörungen zuständig, durch die gegen öffentlich-rechtliche Vorschriften verstoßen werden. Bei Verstößen gegen privatrechtliche Vereinbarungen sollte die zuständige Hausverwaltung oder der Verband eingeschaltet werden. Weitere Informationen Zuständigkeiten Weitere Informationen
Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) an Straßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um alle Straßen mit mehr als 0,5 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter [https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/](https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/) , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter [https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/](https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) verfügbar. Umgebungslärm LDEN (Tag-Abend-Nacht-Lärmindex) an Straßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um alle Straßen mit mehr als 0,5 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Umgebungslärm LNight (Nachtlärmindex) an Hauptverkehrsstraßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter [https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/](https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/) , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter [https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/](https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/) verfügbar. Umgebungslärm LNight (Nachtlärmindex) an Hauptverkehrsstraßen des Projektes Umgebungslärmkartierung der IV Stufe (2022) in Dortmund. Aufgrund technischer Probleme fehlen in der Tabelle die Polygone als auch die Kartendarstellung. Die Daten inkl. Polygone können unter Exporte - Alternative Exporte heruntergeladen werden. Es handelt sich um Autobahnen sowie Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 3 Mio Kfz/Jahr. Zuständigkeit für die Kartierung der Lärmquellen ist die Stadt Dortmund als Ballungsraum gem. §47 BImSchG. Die Bereitstellung der Umgebungslärmkarten erfolgt getrennt für die jeweiligen Quellen.Für jede Lärmart werden der LDEN (gewichteter 24-Stunden Lärmindex „Day-Evening-Night“) und der LNight (Lärmindex Nacht von 22 bis 6 Uhr) in den 5 dB- Isophonenbändern gemäß 34. BImSchV dargestellt.Weitere Informationen zur Umgebungslärmrichtlinie finden Sie unter https://www.dortmund.de/themen/umwelt-nachhaltigkeit-und-klimaschutz/laerm-und-laermminderung/umgebungslaerm/ , weiterhin sind die Lärmkarten für ganz NRW ab Juni 2023 unter https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/ verfügbar.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 589 |
Europa | 2 |
Land | 119 |
Wissenschaft | 1 |
Type | Count |
---|---|
Ereignis | 2 |
Förderprogramm | 499 |
Text | 103 |
Tonaufnahmen | 1 |
Umweltprüfung | 8 |
unbekannt | 77 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 147 |
offen | 535 |
unbekannt | 7 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 654 |
Englisch | 52 |
unbekannt | 1 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 2 |
Bild | 9 |
Datei | 21 |
Dokument | 56 |
Keine | 458 |
Unbekannt | 3 |
Webseite | 206 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 370 |
Lebewesen & Lebensräume | 432 |
Luft | 608 |
Mensch & Umwelt | 689 |
Wasser | 320 |
Weitere | 661 |