Ergebnis einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung einer Feststellung vom 21.01.2025 LAGetSi - Referat IV A Telefon: 90254-5218 oder 90254-5275 Auf Antrag der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH vom 03.09.2025 wurde nach § 9 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG] für das Genehmigungsvorhaben zur wesentlichen Änderung des Heizkraftwerkes (HKW) Moabit am Standort Friedrich-Krause-Ufer 10-15 in 13353 Berlin eine Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Die Änderung des HKW Moabit bezieht sich auf die Errichtung und Betrieb einer gasgefeuerten Heißwassererzeugungsanlage. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte in Bezug Luftimmissionen und Lärmimmissionen. In Bezug auf betriebsbedingte Auswirkungen durch Lärm wird in der Geräuschimmissionsprognose festgestellt, dass tagsüber die Beurteilungspegel für die Gesamt – Zusatzbelastung durch das HKW Moabit die Immissionsrichtwerte um mindestens 8 dB unterschreiten. Die Zusatzbelastung ist damit an allen Immissionsorten als nicht relevant einzustufen. Bei Umsetzung der schalltechnischen Planung ist sichergestellt, dass die Beurteilungspegel für die Gesamt – Zusatzbelastung durch das HKW Moabit nachts die Immissionsrichtwerte um mindestens 1 dB unterschreiten. In Bezug auf betriebsbedingte Auswirkungen durch Luftschadstoffe wird in der Immissionsprognose festgestellt, dass die Gesamtzusatzbelastung der Parameter Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Stickstoffoxide sowohl konzentrationsseitig als auch depositionsseitig die jeweiligen Beurteilungswerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit an allen Höhenschichten an allen Beurteilungspunkten unterschreitet. Während der Bauphase ist mit temporären Emissionen von Schall- und Luftschadstoffen im direkten Umfeld der Baumaßnahmen zu rechnen. Baubedingte Belästigungen durch Lärm, Luftschadstoffe und optische Beeinträchtigungen sind aufgrund ihrer zeitlichen Befristung, des geringen Ausmaßes und unter der Maßgabe, dass die Bau- und Montagearbeiten die Vorschriften zum Schallschutz einhalten, als unerheblich einzuschätzen. Zusammenfassend können erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen durch Lärm und Luftschadstoffe sicher ausgeschlossen werden. Angesichts der geprüften Kriterien wurde im Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass durch das Vorhaben keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen und auch keine weiteren Anhaltspunkte bestehen, die zu einer UVP-Pflicht bestehen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die für die Feststellung der UVP-Pflicht relevanten Unterlagen können nach telefonischer Vereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern im Dienstgebäude des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, eingesehen werden. Rechtsgrundlage Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist.
Ergebnis einer Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht nach § 5 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung Bekanntmachung einer Feststellung vom 27.01.2025 LAGetSi - Referat IV A Telefon: 90254-5218 oder 90254-5227 Auf Antrag der BEW Berliner Energie und Wärme GmbH vom 03.09.2025 wurde nach § 7 Abs. 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung [UVPG] für das Genehmigungsvorhaben einer Neuanlage auf dem Werksgelände des Heizkraftwerkes (HKW) Reuter West am Standort Großer Spreering 5 in 13599 Berlin eine Allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht vorgenommen. Die Neuanlage auf dem Werksgelände des HKW Reuter West bezieht sich auf die Errichtung und Betrieb einer gasgefeuerten Heißwassererzeugungsanlage. Nach Prüfung der eingereichten Unterlagen unter Berücksichtigung der Kriterien nach Anlage 3 UVPG wurde festgestellt, dass für das Vorhaben keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist. Ausschlaggebend für die Entscheidung ist die Einhaltung der einschlägigen Grenzwerte in Bezug Luftimmissionen und Lärmimmissionen. In Bezug auf betriebsbedingte Auswirkungen durch Lärm wird in der Geräuschimmissionsprognose festgestellt, dass die durch den Betrieb der Heißwassererzeugungsanlagen und ihrer zugehörigen Nebeneinrichtungen im RGH Gebäude hervorgerufenen Beurteilungspegel im maßgebenden Nachtzeitraum zwischen 17 und 35 dB(A) liegen. An allen relevanten Immissionsorten in der Nachbarschaft unterschreiten die Beurteilungspegel für die Zusatzbelastung durch das geplante Projekt RGH die Immissionsrichtwerte für die Gesamtbelastung nachts um mindestens 15 dB und sind damit an diesen Orten vernachlässigbar. Durch die Richtwertunterschreitung von mindestens 15 dB durch die vorgeschlagenen Schallschutzmaßnahmen wird gleichzeitig sichergestellt, dass sich Beurteilungspegelanteile für den gesamten Standort an den maßgeblichen Immissionsorten unter Berücksichtigung des Projektes RGH nicht erhöhen. In Bezug auf betriebsbedingte Auswirkungen durch Luftschadstoffe ergab die Immissionsprognose, dass durch Stickstoffdioxid und Schwefeldioxid eine nicht erhebliche bzw. irrelevante Gesamtzusatzbelastung im Bereich der relevanten Immissionsorte zu erwarten ist. Für Stickstoff- und Säureeinträge ergaben sich an den nächstgelegenen Immissionsorten Zusatzbelastungen unterhalb der Abschneidekriterien. Während der Bauphase ist mit temporären Emissionen von Schall- und Luftschadstoffen im direkten Umfeld der Baumaßnahmen zu rechnen. Baubedingte Belästigungen durch Lärm, Luftschadstoffe und optische Beeinträchtigungen sind aufgrund ihrer zeitlichen Befristung, des geringen Ausmaßes und unter der Maßgabe, dass die Bau- und Montagearbeiten die Vorschriften zum Schallschutz einhalten, als unerheblich einzuschätzen. Zusammenfassend können erhebliche betriebsbedingte Auswirkungen durch Lärm und Luftschadstoffe sicher ausgeschlossen werden. Angesichts der geprüften Kriterien wurde im Ergebnis der Allgemeinen Vorprüfung festgestellt, dass durch das Vorhaben keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen und auch keine weiteren Anhaltspunkte bestehen, die zu einer UVP-Pflicht bestehen. Diese Feststellung ist nicht selbständig anfechtbar. Die für die Feststellung der UVP-Pflicht relevanten Unterlagen können nach telefonischer Vereinbarung unter einer der oben genannten Telefonnummern im Dienstgebäude des Landesamtes für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit Berlin, Turmstraße 21, 10559 Berlin, eingesehen werden. Rechtsgrundlage Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 23. Oktober 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 323) geändert worden ist.
Schreiben an die SGDen zur Anwendung der geänderten LAI-Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen vom 30.06.2017 im Rahmen immissionsschutzrechtlicher Genehmigungsverfahren
Die Firma Große Heide GmbH & Co. KG, Wessendorfer Weg 27, 46286 Dorsten hat die we- sentliche Änderung von einer Windenergieanlage (WEA 2) vom Typ GE 5.5 - 158 mit einer Leistung von 5.500 kW beantragt. Gegenstand des Antrages ist die formelle Anpassung der Nebenbestimmungen zum Schallschutz. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die baulichen Dimensionen der WEA sowie auf den Schattenwurf und die Schallimmissionen zur Folge. Für die Änderung hat die Große Heide GmbH & Co. KG am 07.11.2024 ein Änderungsgenehmigungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Das Genehmigungsverfahren wird nach den Vorschriften des § 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Im Vorfeld ist ermittelt worden, ob für das Vorhaben, gemäß § 7 in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 1.6.2 UVPG, eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Dazu wurde gemäß § 5 und § 7 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchgeführt und die einschlägigen Kriterien gemäß Anlage 3 des UVPG zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung der eingereichten Unterlagen, Gutachten und den Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden sowie eigener Unterlagen bleibt festzustellen, dass das Vorhaben keine erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hat.
Die Firma Große Heide GmbH & Co. KG, Wessendorfer Weg 27, 46286 Dorsten hat die we- sentliche Änderung von drei Windenergieanlagen (WEA 4 und WEA 5) vom Typ GE 5.5 - 158 mit einer Leistung von 5.500 kW beantragt. Gegenstand des Antrages ist die Änderung der Anlagenkonfiguration auf eine erhöhte Schub- kraft, sowie eine formelle Anpassung der Nebenbestimmungen zum Schallschutz. Die Änderungen haben keine Auswirkungen auf die baulichen Dimensionen der WEA sowie auf den Schattenwurf und die Schallimmissionen zur Folge. Für die Änderung hat die Große Heide GmbH & Co. KG am 05.08.2024 ein Änderungsgeneh- migungsverfahren gemäß § 16 Abs. 1 BImSchG beantragt. Das Genehmigungs-verfahren wird nach den Vorschriften des § 19 BImSchG im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Im Vorfeld ist ermittelt worden, ob für das Vorhaben, gemäß § 7 in Verbindung mit der Anlage 1 Ziffer 1.6.2 UVPG, eine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Dazu wurde gemäß § 5 und § 7 UVPG eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalles durchge- führt und die einschlägigen Kriterien gemäß Anlage 3 des UVPG zugrunde gelegt. Unter Berücksichtigung der eingereichten Unterlagen, Gutachten und den Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden sowie eigener Unterlagen bleibt festzustellen, dass das Vorhaben keine erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen hat.
Die Firma ABO Wind AG, Volmerstr. 7b, 12489 Berlin beantragt einen Vorbescheid gemäß § 9 BImSchG zur Prüfung der 1. der raumordnerischen Zulässigkeit (Schreiben vom 02.08.2018) sowie 2. der Vereinbarkeit mit den luftfahrtrechtlichen Belangen, den militärischen Belangen 3. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an den Schallimmissionsschutz 4. der bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit bzgl. der Vereinbarkeit mit der gemeindlichen Bauleitplanung, 5. der Vereinbarkeit mit den Anforderungen an die Standsicherheit (Schreiben vom 26.08.2019) und 6. des Entgegenstehens eines etwaigen gesetzlichen Ausschlusses bzgl. der Errichtung von Windenergieanlagen im Wald (Schreiben vom 24.03.2020) (siehe auch Schreiben vom 14.12.2023) für die Errichtung und den Betrieb von fünf Wind-energieanlagen vom Typ Nordex N 149 auf den Grundstücken der Gemeinde St. Gangloff, Gemarkung St. Gangloff, Flur 4, Flurstücke 306/12.
Der Molkenmarkt, als einst historisches Zentrum Berlins, ist gegenwärtig nur noch schwer erkennbar. Wo heute überdimensionierte Straßen und Parkplatzflächen den Raum prägen, standen einst zahlreiche geschichtsträchtige Häuser in unmittelbarer Nähe des ältesten Marktplatzes der Stadt. Durch Zerstörung und Umgestaltung verlor der Molkenmarkt seine Bedeutung als lebendiges Stadtquartier und die heutigen historischen Bauten, wie das Rote Rathaus und die Parochialkirche, stehen beziehungslos zueinander im Stadtgrundriss. Durch den am 14.09.2016 festgesetzten Bebauungsplan (B-Plan) 1-14 (PDF, 5.7 MB) wurde die Grundlage geschaffen, eine städtebauliche Neustrukturierung vorzunehmen und den Molkenmarkt in Annäherung an seinen historischen Grundriss für die Menschen zurückzugewinnen. Der Fokus dafür liegt in der Umverlegung der Grunerstraße in den Verlauf der Gustav-Böß-Straße und den damit verbundenen Änderungen der angrenzenden Straßenverläufe. Gleichzeitig wird durch die Maßnahme neuer Raum zur innerstädtischen Bebauung aus ungenutzten Arealen geschaffen. Die im Lageplan dargestellte Bebauung stammt aus der Bebauungsplanstudie aus dem Jahr 2009 und wird derzeit durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen weiterbearbeitet. Projekte im Städtebau (Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen): Molkenmarkt Weitere Informationen zu Projekten im Stadtzentrum (Stadtwerkstatt) Die Straßenbaumaßnahme wird in zwei Bereiche unterteilt. Zum einen in den “Umbau Mühlendamm/Molkenmarkt/Grunerstraße (Hauptstraßenzug) von Mühlendammbrücke bis Littenstraße einschließlich den Anschlüssen Spandauer Straße bis Stralauer Straße” und zum anderen in den “Umbau der Quartiersstraßen im Klosterviertel (Bereich Molkenmarkt/Klosterviertel)”. Zunächst ist der neue Hauptstraßenzug als Ortsdurchfahrt der Bundesstraße B1 zu errichten. Erst nach der Verkehrsfreigabe der neuen Straße stehen die ehemaligen Straßenflächen für Hochbauaktivitäten zur Verfügung. Aktuell ruht die Planung für die Hochbaumaßnahmen und damit für die Quartiersstraßen mit dem Ziel einer ökologischen Neuausrichtung der Planungsinhalte im Kontext der Schaffung eines ökologischen Musterquartiers Klosterviertel. Es ist vorgesehen, sowohl die Stadtgesellschaft als auch verschiedene Behörden in den Prozess einzubeziehen. Ein Baubeginn ist aus diesem Grund derzeit nicht absehbar. Das Vorhaben Verkehrsführung Der Bau Voruntersuchungen Im Rahmen der Bebauungsplanbearbeitung wurde bereits eine Umweltprüfung vorgenommen, die im B-Plan 1-14 (PDF, 5.7 MB) in Kapitel II – Umweltbericht – vollständig eingearbeitet ist. In dieser werden unter anderem die Schwerpunkte des Schallschutzes, der Schadstoffbelastung und der Vegetationsflächen behandelt. Relevante Ergebnisse sind zum einen die schallschutztechnischen Anforderungen, die durch ergänzende Maßnahmen an Bestandsgebäuden im Einflussbereich der Hauptverkehrsstraßen erreicht werden sollen, als auch die Maßnahmen zur Einhaltung der Immissionsgrenzwerte an der zukünftigen Gebäudeecke Molkenmarkt/Grunerstraße. Außerdem kommt es während der Baumaßnahme zu erheblichen Änderungen und Verlust von Vegetationsflächen. Diese werden im Zuge des Baus entlang der neuen Straßenzüge durch Ersatzpflanzungen und neue Grünflächen ausgeglichen. Insgesamt werden ca. 140 Straßenbäume neu gepflanzt. Die neuen Verkehrsführungen wurden unter Berücksichtigung der Strategien des „Stadtentwicklungsplans Verkehr und den Verkehrsprognosedaten des Landes Berlin 2025“ geplant. Die verkehrliche Leistungsfähigkeit wurde durch Gutachten im Zuge der Aufstellung des Bebauungsplans 1-14 nachgewiesen. Der neue Hauptstraßenzug als Teil der Bundesstraße 1, im Lageplan als Mühlendamm, Molkenmarkt und Grunerstraße (neu) bezeichnet, wird auch in Zukunft stark befahren sein. Daher werden die Querschnitte und die Gestaltung weiterhin die Charakteristika einer großstädtischen Hauptstraße aufweisen. Es erfolgt eine drei streifige Ausbildung der Fahrbahnen je Fahrtrichtung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h. Durch die Umverlegung der Grunerstraße in den Verlauf der Gustav-Böß-Straße, werden Kreuzungspunkte neu strukturiert. Der bisherige überdimensionierte Verkehrsknoten Grunerstraße – Stralauer Straße – Spandauer Straße – Mühlendamm wird zukünftig durch eine Kurve, d.h. den Molkenmarkt verbunden und intelligent mittels Lichtsignalanlagen (LSA) geregelt. So soll für alle Verkehrsteilnehmer ein zügiger Verkehrsfluss sichergestellt werden. Im Jahre 2015 wurde die Planung auf Grund neuer Randbedingungen angepasst. Hauptaugenmerk lag dabei auf der Verbesserung der Radwegführung, die im Wesentlichen bereits den Kriterien des 2018 erlassenen Mobilitätsgesetzes entspricht. Für Fußgänger und Radfahrende werden attraktive Räume im Straßenland geschaffen und deren Verkehrssicherheit erhöht. Unter anderem werden zusätzliche Querungsmöglichkeiten getrennt für Fußgänger und Radfahrende angeordnet, Bushaltestellen werden barrierefrei ausgebaut und Radwege werden in komfortabler Asphaltbauweise ausgebaut. Von der Mühlendammbrücke kommend wird der Radverkehr auf einem 2 m breiten Radweg auf Gehwegniveau geführt. Dieser Radweg wird vor der Stralauer Straße auf 2 × 2 m erweitert, um für den geradeausfahrenden und den rechtsabbiegenden Radfahrenden jeweils eine separate Aufstellfläche zu schaffen. Die Signalisierung wird entsprechend angepasst. In Richtung Mühlendammbrücke wird ein 4,75 m, d.h. überbreiter Bussonderfahrstreifen markiert, der gleichzeitig den Radverkehr integriert. Hält der Bus in der Bushaltestelle, kann der Radfahrende sicher den Bus überholen. Entgegen der bisherigen Planung stehen dem motorisierten Individualverkehr hier zwei statt drei Fahrstreifen zur Verfügung, allerdings ist durch die Änderung an der LSA nunmehr die Abbiegebeziehung vom Molkenmarkt in Richtung Stralauer Straße möglich. Die Planaktualisierung, Lageplan Unterlage 5.1, Blatt 1, Stand März 2020, steht als Download zur Verfügung. Durch die Baumaßnahme werden die bisherigen Parkmöglichkeiten am Roten Rathaus entfallen. Alternativ stehen Parkplätze im Parkhaus an der Grunerstraße bzw. in der Tiefgarage unter der Alexanderstraße zur Verfügung. Entsprechend der historischen Bedeutung des Areals und der gewünschten gestalterischen Aufwertung des gemäß den B-Planfestsetzungen geplanten Stadtquartiers werden hochwertige Materialien verbaut, welche zudem wesentlich robuster und dauerhaft haltbarer sind. Im Straßenzug Mühlendamm-Molkenmarkt-Grunerstraße werden die Anlagen der Straßenbeleuchtung grundlegend mit LED-Leuchtmitteln neu konzipiert. Dabei wird das bestehende Beleuchtungskonzept im Umfeld des Alexanderplatzes mit Typ Urbi 3-Leuchten aufgegriffen und doppelarmige Leuchten, teils mit einer zusätzlichen Gehwegausleuchtung, errichtet. Die Gehwege werden mit vergüteten, geschliffenen Berliner Platten mit typischen Bischofsmützen im Diagonalverband ausgestattet. Die Fahrbahnen werden mit Natursteinborden aus Granit eingefasst. Im Bereich des Molkenmarktes entstehen attraktiv gestaltete Platzflächen mit Baum- und Bankstandorten, die zum Verweilen einladen. Die Befestigung greift die Thematik der Alten Münze auf: Natursteine werden kreisrund in Anlehnung an Münzen gepflastert. Die artenreichen Baumpflanzungen mit Amberbäumen, Gleditschien, Ulmen, roter Feldahorn und Japanischen Schnurbäumen erfolgen in einem hochwertigen Pflanzsubstrat. Daran schließt ein mit Blähton angereicherter Boden an, der Wasser speichern kann und somit auch im Innenstadtbereich gute Wachstumsbedingungen schafft. Die Baumscheiben entlang der Grunerstraße und im Bereich der Bushaltestelle Stralauer Straße werden mit einer wasser- und luftdurchlässigen gebundenen Abdeckung versehen, welche betretbar und leicht zu reinigen ist. Hochwertige Strauchpflanzungen erfolgen in Grünbeeten zwischen Gehweg und Radweg in der Innenkurve des Molkenmarktes direkt neben dem Nikolaiviertel. Zum Schutz dieser Flächen wird ein ca. 25 cm hohes Rabattengitter etabliert. Die Mittelstreifen werden mit Rasen begrünt, um neben Versickerungspotentialen auch optisch und naturräumlich einen Akzent zu setzen. Ausreichend stabile Fahrradabstellmöglichkeiten – Typ Kreuzberger Bügel – werden angeboten. Im Bereich des Mühlendamms und im neuen Straßenabschnitt Molkenmarkt wird zwischen den Fahrtrichtungen eine Trasse für eine zukünftige Straßenbahnlinie freigehalten Die BVG Berliner Verkehrsbetriebe wird hierfür ein gesondertes Planfeststellungsverfahren durchführen. Die Vorbereitungen für das Planfeststellungsverfahren laufen. Weitere Informationen zur Straßenbahn-Planung Während der gesamten Planung wurde eine enge Zusammenarbeit mit tangierenden Behörden, Versorgungsunternehmen, Stiftungen und künftigen Bauherren angestrebt. Vor allem das Landesdenkmalamt (LDA) wurde für die archäologischen Erkundungen einbezogen. Auf diese Weise konnten die Grabungen der historischen Überreste mit dem Straßenbau vereint werden. Die erforderlichen passiven schallschutztechnischen Maßnahmen an Bestandsgebäuden können auf Kosten des Vorhabenträgers (Land Berlin) von den Grundstückseigentümern vorgenommen werden. Die Kostenerstattung wird vertraglich mit den einzelnen Eigentümern geregelt. Der Molkenmarkt gilt als ältester Markt Berlins. Über ihn verläuft die achthundert Jahre alte Verkehrsader, die über den ältesten Spreeübergang des Mühlendamms hinweg die mittelalterliche Doppelstadt Cölln-Berlin verband. Ziel der Untersuchung ist es, die Entwicklung dieser Keimzelle Berlins von der Stadtgründung vor ca. 800 Jahren zu ergründen. Für die künftigen Straßenbereiche bedeutet dies eine bauvorgreifende bzw. baubegleitende Erkundung in Verantwortung des Landesdenkmalamtes (LDA). Im archäologisch bedeutsamsten Bereich des Alten Berlin kam und kommt es zu großflächigen archäologischen Grabungen des LDA, die so im Vorfeld nicht bekannt bzw. erwartet waren. Im Rahmen dieses komplexen Gesamtvorhabens gilt es, den großflächigen Neubau der Grunerstraße, die Um- und Neuverlegung der gesamten unterirdischen Infrastruktur der geplanten Straßen und Wohnquartiere sowie die angemessene archäologische Dokumentation der im Boden erhaltenen historischen Zeugnisse des mittelalterlichen Stadtkerns von Berlin vor ihrer Zerstörung in Einklang zu bringen. Vor diesem Hintergrund besteht die besondere Aufgabe der Verantwortlichen für den Straßenbau, zusammen mit den vor Ort baubegleitend tätigen LDA zu entscheiden, welche historischen Relikte im Boden verbleiben können. Demzufolge werden nur diejenigen Mauerreste zurückgebaut, die einem sicheren, dauerhaften und standfesten Straßenbau entgegenstehen. Parallel zu den Tätigkeiten im Straßenbereich finden umfangreiche Ausgrabungen des Landesdenkmalamtes innerhalb der künftigen Wohnquartiere am Molkenmarkt und Klosterviertel statt. Siehe hierzu Führungen über die archäologischen Ausgrabungen am Molkenmarkt auf der Webseite des Landesdenkmalamts Berlin. Ab 2020 folgte die Ausgrabung im Areal südlich des Roten Rathauses, d.h. zwischen Gustav-Böß-Straße und der bisherigen Grunerstraße, der als Parkplatz diente, auf einer Fläche von über 6.000 m². Hier befanden sich bereits 30 cm unter der Straßenoberkante erste Relikte alter Bebauungen. Die vollständig ausgegrabenen Mauern, die mit Trümmerschutt verfüllt waren, sind Zeitzeugen des ehemaligen Elektrizitätswerkes und der Umspannstation Spandauer Straße. Das Elektrizitätswerk war im Untergrund in seiner baulichen Struktur unerwartet gut erhalten. Darüber hinaus wurde die gut erhaltene mittelalterliche Nordmauer des Blankenfeldehauses freigelegt. Diese ist von besonderem archäologischem Wert und wird daher als Zeitzeuge unter dem Straßenaufbau weitestgehend erhalten. Im Baufeld der StraIauer Str. wurde ein gut erhaltener Bohlendamm aus dem 12. Jahrhundert, also etwa der Gründungszeit von Berlin, aufgefunden. Dieser musste vorsichtig freigelegt und Teile davon aufwendig geborgen werden. Diese werden zu einem späteren Zeitpunkt, nach eingehenden Untersuchungen, in ein Museum verbracht. Die Straßenbauausführung erfolgt in mehreren Bauphasen. Der Durchgangsverkehr sowie der Quell- und Zielverkehr im Gebiet sind während der Bauausführung gewährleistet. Im Hauptstraßenzug stehen während der Baumaßnahmen zwei Spuren je Fahrtrichtung mit 3,00 m Breite dem motorisierten Individualverkehr zur Verfügung. Beidseitig wird ein mindestens ein 1,50 m breiter Gehweg für Fußgänger angeboten und Querungs-möglichkeiten vorgesehen. Radfahrende erhalten eine ausreichende Breite von mindestens 1,50 m pro Richtung.
Lärmaktionsplanung, Gemeinde Plötzkau Lärmminderungsmaßnahmen für Straßenver- kehr nach der 4. Runde der EU- Umgebungslärmrichtlinie Bericht Nr. 781-01110-Plötzkau im Auftrag der Verbandsgemeinde Saale-Wipper Handelnd für die Gemeinde Plötzkau 39439 Güsten Berlin, im Dezember 2024 Möhler + Partner Ingenieure GmbH Bericht 781-02210-Plötzkau Lärmaktionsplanung, Gemeinde Plötzkau (Sachsen-Anhalt) Lärmminderungsmaßnahmen für Straßenverkehr nach der 4. Runde der EU- Umgebungslärmrichtlinie Bericht-Nr.:781-01110-Plötzkau Datum:13.12.2024 Auftraggeber:Verbandsgemeinde Saale-Wipper Handelnd für die Gemeinde Plötzkau Platz der Freundschaft 1 39439 Güsten Auftragnehmer:Möhler + Partner Ingenieure GmbH Beratung in Schallschutz + Bauphysik Fanny-Zobel-Str. 9 D-12435 Berlin T + 49 30 814 54 21 - 0 F + 49 30 814 54 21 - 99 www.mopa.de info@mopa.de Bearbeiter:B. Eng. Jochen Pfaller Dipl.-Ing. Stefan Müller Seite 2 von 45 Möhler + Partner Ingenieure GmbH Bericht 781-02210-Plötzkau Seite 3 von 45 Inhaltsverzeichnis: 1. Aufgabenstellung ......................................................................................................................................... 8 2. Örtliche Gegebenheiten ............................................................................................................................. 9 3. Grundlagen und rechtlicher Rahmen ......................................................................................................10 3.1 Allgemeines ..............................................................................................................................................10 3.2 Berechnungsmethodik ............................................................................................................................. 11 3.3 Ablauf der Lärmaktionsplanung ............................................................................................................13 3.4 Beteiligungen............................................................................................................................................14 3.4.1 Öffentlichkeitsbeteiligungen ............................................................................................................... 14 3.4.2 TöB-Beteiligung..................................................................................................................................... 15 3.4.3 Beteiligung politischer Gremien......................................................................................................... 15 3.5 Vergleich aktueller Ergebnisse mit den Ergebnissen der 3. Runde von 2017............................... 15 3.6 Weitere Lärmquellen außer Hauptverkehrsstraßen ........................................................................... 16 3.6.1 Schienenverkehrslärm ......................................................................................................................... 16 3.6.2 Fluglärm (informativ)............................................................................................................................17 3.6.3 Gewerbelärm sowie Sport- und Freizeitanlagenlärm ....................................................................18 3.7 Zielwerte ................................................................................................................................................... 18 3.8 Analyse gesundheitsschädlicher Auswirkungen und Belästigungen ............................................... 20 3.9 Grundlagendaten Lärmkartierung [1] ..................................................................................................21 4. Analyse der Lärmsituation, Bezugsjahr 2022 ....................................................................................... 24 4.1 Anpassungen der Lärmkartierungsdaten ............................................................................................. 24 4.2 Vorhandene Maßnahmen, Umsetzungsstand/Überprüfung früherer Lärmaktionspläne............. 24 4.3 Analyse......................................................................................................................................................25 5. Lärmminderungsmaßnahmen ................................................................................................................... 28 5.1 Strategien der Lärmminderung ..............................................................................................................28 5.2 Wirkung von Maßnahmen im Straßenverkehr ................................................................................... 29 5.3 Vorschlag von Lärmminderungsmaßnahmen ......................................................................................31 5.4 Bewertung der Maßnahmen nach den Lärmschutz-Richtlinien-StV [24] ......................................... 35 5.5 Schutz ruhiger Gebiete........................................................................................................................... 37 5.6 Sonstiges – passive Schallschutzmaßnahmen ....................................................................................38 5.7 Kosten-Nutzen-Rechnungen ................................................................................................................... 38 6. Öffentlichkeitsbeteiligung und Beteiligung Träger öffentlicher Belange............................................40 7. Zusammenfassung und Maßnahmenvorschlag..................................................................................... 44 8. Anlagen ....................................................................................................................................................... 45
Weniger Wärmeverluste, mehr Komfort: Wände und Fenster richtig dämmen Wie Sie Ihre Hausdämmung richtig planen und Wärmeschutz effektiv umsetzen Begrenzen Sie Wärmeverluste mit einer Außendämmung. Wenn das nicht möglich ist, kann Innendämmung eine gute Lösung sein. Bauen Sie hocheffiziente Fenster mit Drei-Scheiben-Verglasung ein. Wählen Sie Dämmstoffe nach ökologischen Gesichtspunkten aus. Gewusst wie Außenwanddämmung Außenwände tragen durchschnittlich ca. 20 bis 35 Prozent zu den Wärmeverlusten eines Einfamilienhauses bei. Wärmedämmmaßnahmen sind hier besonders wirksam und können die Wärmeverluste durch das Bauteil um 65 bis 80 Prozent verringern. Eine Außendämmung bietet sich an, falls das Haus ohnehin eine Modernisierung von außen (Reinigung, Schadensbeseitigung, Neuverputz oder Anstrich) braucht. Dann sind die zusätzlichen Kosten für die Dämmung am geringsten. Eine Außendämmung bietet zahlreiche Vorteile: Sie verringert konstruktiv oder geometrisch bedingte Wärmebrücken (z. B. Heizkörpernischen, Fensterstürze). Sie lässt die Außenwand als Wärmespeicher wirken: Innenräume bleiben im Sommer länger kühl und im Winter länger warm. Sie verringert Feuchtigkeits- und Frostschäden, kann Bauschäden als Folge von Temperaturspannungen vorbeugen und den Schallschutz verbessern. Mit planerischem Geschick lässt sich eine Außenwanddämmung so gestalten, dass die Fassade schön aussieht. Tricks & häufige Fehler: Eine Außenwanddämmung sollte den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) der Wand auf unter 0,20 W/(m²K), besser auf unter 0,15 W/(m²K) verringern. Die Dämmebene sollte eine lückenlose Hülle um Ihr Gebäude bilden. Lassen Sie sich das auf Plänen zeigen. Wärmebrücken sollten abgeschwächt oder konstruktiv angepasst werden. Selbst dann können sie noch 20 Prozent der Wärmeverluste ausmachen. Fenster sollten vor die Außenwand in die Dämmebene versetzt werden. Ist das nicht möglich, sollte die Dämmung in die Fensterlaibung hineingeführt werden und den Fensterrahmen überdecken, um Wärmebrücken zu vermeiden. Dämmung der Rollladenkästen nicht vergessen! Der Dämmstoff sollte lückenlos und flächenbündig angebracht werden. Den Zwischenraum von zweischaligem Mauerwerk zu dämmen, ist besonders kostengünstig (aber auch weniger effektiv). Wichtig: Auch dicke, massive Wände führen zu hohen Wärmeverlusten im Winter, wenn sie keine zusätzliche Wärmedämmung haben. Dies lässt sich gut z. B. in alten Ritterburgen nachempfinden. Wichtig: Wird im Alltagssprachgebrauch missverständlich von "atmenden Wänden" gesprochen, ist von der Fähigkeit der Wand die Rede, die Luftfeuchte im Raum zu regulieren. Dieser Effekt kann das Raumklima verbessern. Für den Luftaustausch in einer Wohnung und die Abfuhr der Luftfeuchte hat das keine Bedeutung, da hierfür allein das Lüften sorgt. Grundsätzlich sollten die Schichten eines Wandaufbaus von innen nach außen immer leichter Feuchtigkeit hindurchlassen, damit sich keine Feuchtigkeit im Wandaufbau anreichert ("Diffusionsoffenheit"). Ein ausreichender Dachüberstand hält Schlagregen von der Fassade weg. Sparpotenzial für Dämmung und Fenster (Einfamilienhaus) Quelle: www.co2online.de Sparpotenzial für Dämmung und Fenster (Mehrfamilienhaus) Quelle: www.co2online.de Sparpotenzial für Dämmung und Fenster (Einfamilienhaus) Sparpotenzial für Dämmung und Fenster (Mehrfamilienhaus) Innenwanddämmung Für eine Innendämmung gibt es verschiedene Gründe: Einzelne Räume werden nacheinander modernisiert. Ausgewählte Räume sollen schnell aufheizbar sein (z. B. Gästezimmer). Die Außenfassade ist denkmalgeschützt und daher eine Außendämmung nicht möglich. Die Innendämmung weist aber auch Nachteile auf. So ist die mögliche Dämmstoffdicke meist begrenzt, da die Wohnfläche durch die Innendämmung verkleinert wird. Wärmebrücken sind konstruktiv schwieriger zu vermeiden. Eine Innendämmung ist in der Regel nur möglich, wenn keine Feuchte im Mauerwerk aufsteigt, es nur geringe Schlagregenbeanspruchung gibt und die Konstruktion verhindert, dass die Feuchtigkeit aus der Raumluft dauerhaft in die Wärmedämmung gelangt. Dies kann durch eine Dampfbremse in der Wandkonstruktion oder durch kapillaraktiven Dämmstoff geschehen. Tricks & häufige Fehler: Eine Innenwanddämmung sollte den U-Wert der Wand auf unter 0,35 W/(m²K) verringern. Beauftragen Sie eine Fachplanung einschließlich hygrothermischer Simulation. Wärmebrücken sollten so gut es geht vermieden werden, z. B. indem die Dämmung an Decke und Innenwänden in den Raum hinein verlängert wird. Fensterlaibungen dürfen nicht vergessen werden. Die Oberflächentemperatur sollte vor allem in Ecken und hinter Möbeln über 13 °C bleiben und besser darüber liegen, um auch bei höheren Raumluftfeuchten auf der sicheren Seite zu sein. Eine sorgfältige Ausführung ist bei Innendämmung besonders wichtig. Vor allem darf es keine Luftspalten zwischen Wand und Dämmstoff geben. Eine luftdichte Konstruktion ist essentiell. Lassen Sie eine lückenlose luftdichte Ebene planen und sich auf Plänen zeigen. Besondere Sorgfalt ist bei Steckdosen, Bohrlöchern usw. geboten. Ein Blower-Door-Test für das ganze Haus zeigt, ob die notwendige Luftdichtheit auch erreicht wurde. Zusätzlich oder für einzelne Räume zeigt eine Thermografieaufnahme, ob es noch kalte Stellen gibt oder kalte Luft in die Konstruktion eindringt. Noch wichtiger als bei Außendämmung ist ein Lüftungskonzept, um die Raumluftfeuchte kontinuierlich nach draußen zu führen. Für Innendämmung sind Dämmstoffe mit niedrigen Emissionen von flüchtigen organischen Verbindungen zu bevorzugen. Ein Nachweis über die Einhaltung der Kriterien des Ausschusses zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten (AgBB) ist eine zuverlässige Orientierungshilfe. Dach und oberste Geschossdecke Das Dach ist mit ca. 20 bis 30 Prozent an den Wärmeverlusten eines Gebäudes beteiligt. Hier sind bauteilbezogene Einsparungen von 50 bis 70 Prozent möglich. Ein schlecht gedämmtes Dach führt im Sommer zu einem überhitzten und im Winter zu einem kalten Dachraum. Bleibt er ungenutzt oder dient er als Lagerraum, reicht es, die oberste Geschossdecke zu dämmen. Besonders wichtig bei der Dachdämmung ist der Einbau einer dampfbremsenden und luftdichten Schicht von innen, da auf diese Weise unnötige Wärmeverluste über Luftströmungen vermieden werden und die Raumluftfeuchte nicht in die Dämmung eindringen kann. Bei der Zwischensparrendämmung muss das Dämmmaterial überall dicht an den Sparren anliegen. Die Dämmung der obersten Geschossdecke kann auch kostengünstig in Eigenleistung erbracht werden. Für die Dämmung der obersten Geschossdecke eignen sich Dämmplatten (z. B. Hartschaum, Mineralwolle, Holzfaser) oder Schüttungen (z. B. Perlite, Zellulose). Der Dämmstoff wird auf der Decke und/oder zwischen vorhandenen Deckenbalken eingebracht. Wird der Dachraum als Abstellraum genutzt, ist über der Wärmedämmung eine tragfähige, begehbare Fußbodenfläche notwendig. Dachgauben sind oft besonders schlecht isoliert und verlieren viel Wärme. Größere Hohlräume nach oben zur Dachdeckung hin können mit klassischem Dämmstoff gefüllt werden. Ist der Platz zum Beispiel an den Seiten begrenzt, kommen Hochleistungs-Dämmstoffe in Frage. Beim Dämmen sollten Wärmebrücken gezielt abgeschwächt werden. Tricks & häufige Fehler: Eine Dachdämmung sollte den U-Wert des Dachs oder der obersten Geschossdecke auf unter 0,15 W/(m²K) verringern. Reicht die vorhandene Sparrenhöhe nicht aus, um die empfohlene Dämmstoffdicke zu erzielen, kann eine zusätzliche Schicht Wärmedämmung an der Innenseite der Dachsparren als Untersparrendämmung die notwendige Höhe schaffen, ohne das Dach neu eindecken zu müssen. In Holzbalkendecken unter Einschubdecken oder Blindböden und in Dachaufbauten können sich belüftete Hohlräume verbergen, die die darüber oder dahinter liegende Dämmung unwirksam machen würden. Dafür eine Lösung zu entwickeln, ist eine Aufgabe für die Fachplanung. Schwierige Stellen wie Wandanschlüsse, Fenster und Durchbrüche sind detailliert zu planen (Luftdichtheit) und sorgfältig auszuführen. Abseiten-/ Drempelwände und die dahinter liegenden Randbereiche zur Dachkante dürfen nicht vergessen werden. Kellerdecke Durch den Fußboden gehen etwa 10 Prozent der Heizwärme verloren. Eine Dämmung der Kellerdecke kann diese Wärmeverluste um ca. 50 Prozent reduzieren. Die Unterseite einer massiven Kellerdecke wird mit Plattendämmstoffen verkleidet; das ist eine einfache und kostengünstige Maßnahme. Dies können Sie auch in Eigenleistung umsetzen. Hohlkonstruktionen wie Holzbalkendecken oder Gewölbedecken können von oben oder von unten mit Dämmstoff ausgeblasen werden. Tricks & häufige Fehler: Eine Wärmedämmung sollte den U-Wert der Kellerdecke auf unter 0,25 W/(m²K) verringern. Dämmen Sie nicht nur die Kellerdecke, sondern ziehen Sie die Dämmung ein Stück weit die Wände hinunter, um Wärmebrücken zu vermeiden. Packen Sie Leitungen an der Kellerdecke in die Dämmung ein, anstatt an diesen Stellen die Dämmung auszusetzen. So geht's: Halten Sie ein Feuerzeug oder eine Kerzenflamme vor die Verglasung, so spiegelt sich eine Flamme an jeder Glasoberfläche. Die etwas dunklere Flamme zeigt die spezielle Wärmeschutz-Beschichtung an, die ein modernes Fenster haben sollte. Fenster Die Fenster eines unsanierten Hauses verlieren 20 bis 40 Prozent der gesamten Heizwärme: Verglasung und Rahmen verlieren Wärme, durch undichte Rahmen entweicht warme Raumluft,. Die Energiebilanz der Fensterflächen ist umso besser, je niedriger die Wärmeverluste und je höher die Wärmegewinne sind. Wärmeverluste können vor allem durch die Konstruktionsweise und den sorgfältigen Einbau der Fenster minimiert werden. Rollläden und Vorhänge unterstützen den Wärmeschutz. Die Wärmegewinne eines Fensters sind umso größer, je mehr Sonnenstrahlung es durchlässt. Ist es zur Sonne ausgerichtet und nachts gut gegen Wärmeverluste geschützt, kann es eine bessere Energiebilanz als eine gut wärmegedämmte Außenwand aufweisen. Fenster mit besonders gutem Wärmeschutz (3-fach-Verglasung) erreichen sogar eine positive Energiebilanz. Sie gewinnen in der Heizperiode mehr Sonnenenergie als an Raumwärme verloren geht. Um die Überhitzung im Sommer zu verhindern, gibt es Fenster mit Beschichtungen, die weniger Sonnenenergie einlassen. Wichtig ist, dass Sie bei der Wahl neuer Verglasungen nicht nur auf den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) schauen, sondern sich auch zum g-Wert (Gesamtenergiedurchlassgrad) beraten lassen. Auf den Rahmen entfallen 15 bis 35 Prozent des Wärmeverlustes des gesamten Fensters. Die Rahmenkonstruktion entscheidet demnach auch über die Energieeinsparung. Holz- und Kunststoffrahmen haben die beste Dämmwirkung. Gleichwertige Metallrahmen (Aluminium, Stahl) müssen durch innere Abstandhalter thermisch getrennt sein, um die Wärmeleitung des Materials zu verringern. Tricks & häufige Fehler: Wärmeverluste durch undichte Fenster vermeiden – ein einfacher Test klärt auf: Klemmen Sie ein Blatt Papier zwischen Fensterflügel und Rahmen. Können Sie das Blatt aus dem geschlossenen Fenster einfach herausziehen, sollten Sie das Fenster einstellen oder auch Dichtungen austauschen lassen. Ein energiesparendes Fenster sollte einen U W -Wert kleiner 0,9 W/(m²K) haben. Dies wird erreicht durch Dreischeibenverglasung, gedämmtem Rahmen und verringerte Wärmebrücken. Der g-Wert sollte passend zur Energiebilanz gewählt werden. Historische Fenster lassen sich aufwerten, indem Sie die Verglasung austauschen lassen. Bei Kastenfenstern können Sie in die Innenflügel eine besonders schmale und effektive Vakuum-Verglasung mit U g -Wert 0,7 W/(m²K) oder zumindest eine Standard-Verglasung mit U g -Wert 1,1 W/(m²K) einbauen lassen. Auf diese Weise bleiben Konstruktionsprinzip und Erscheinungsbild der Fenster erhalten. Verglasungsart erkennen: Halten Sie ein Feuerzeug oder eine Kerzenflamme vor die Verglasung, so spiegelt sich eine Flamme an jeder Glasoberfläche. Zwei Flammen-Pärchen zeigen eine Zweifach-Verglasung. Hat eine der gespiegelten Flammen eine sichtbar andere Farbe, handelt es sich um eine halbwegs zeitgemäße Wärmeschutz-Verglasung mit "Low-E-Beschichtung", die die Wärmestrahlung zurück in den Raum reflektiert. Haben alle Flammen die gleiche Farbe, sollte diese "Isolier-Verglasung" bald ausgetauscht werden, weil die Wärmeverluste dreimal so hoch sind wie bei einer Dreifach-Verglasung. In eine gedämmte Wand sollten Fenster so eingebaut werden, dass die Fensterrahmen in der Dämmebene sitzen. Die Außen- oder Innendämmung sollte den Fensterrahmen einige Zentimeter überdecken. Das minimiert Wärmebrücken. Lassen Sie einen dauerhaft luftdichten Wandanschluss mittels Fugendichtband oder Anschlussbändern herstellen. Einfacher Bauschaum genügt nicht. Eine Luftdichtheitsmessung weist nach, dass die Wandanschlüsse sorgfältig gearbeitet wurden. Neue Fenster schließen dichter: Stellen Sie eine ausreichende Lüftung der Wohnung sicher und kontrollieren Sie regelmäßig die Luftfeuchte in der Wohnung mit einem Hygrometer. Am verlässlichsten funktioniert die Wohnungslüftung mit einer Lüftungsanlage . Sind zudem die Außenwände gedämmt, sinkt das Schimmelrisiko auf nahezu Null. Lassen Sie bei dieser Gelegenheit einen Rollladen oder anderen effektiven außenliegenden Sonnenschutz anbringen – siehe Kühle Räume im Sommer . Dämmstoffe Das Grundprinzip von Dämmstoffen ist: Sie schließen viel Luft in kleinen Poren ein, was den gewünschten isolierenden Effekt erzeugt. Wie wirkungsvoll sie das tun, gibt die Wärmeleitfähigkeit λ ("Lambda") an. Je kleiner sie ist, desto besser. Mineralische Dämmstoffe wie Steinwolle oder Glaswolle werden aus geschmolzenem Gestein oder Glas hergestellt. Sie sind nicht brennbar, sodass auf teilweise bedenkliche Flammschutzmittel verzichtet werden kann. Kunststoffbasierte Dämmstoffe wie Polystyrol werden aus Erdöl hergestellt. Sie erreichen sehr geringe λ-Werte, sind also dort sinnvoll, wo auf wenig Raum viel Dämmwirkung erreicht werden muss. Natürliche Dämmstoffe sind weniger leistungsfähig, was größere Dämmstoffstärken oft ausgleichen können. Sie haben den entscheidenden Vorteil, dass ihre Rohstoffe nachwachsen und gar nicht oder mit nur geringem Aufwand aufbereitet werden müssen. Pflanzliche Dämmstoffe speichern zudem den Kohlenstoff langfristig, den die Pflanzen zuvor aus der Luft aufgenommen haben. Eine Ausnahme sind Holzwolledämmplatten. Durch ihren aufwendigen Herstellungsprozess ist ihr Umweltfußabdruck größer, als man es erwarten würde. Positiv hervorzuheben sind Stroh, da es als Nebenprodukt der Landwirtschaft keine Nahrungsmittelkonkurrenz erzeugt, und Materialien aus Paludikultur : Sie sind zwar noch nicht am Markt standardmäßig verfügbar, aber die Nachfrage nach ihnen unterstützt die Wiedervernässung von Mooren, was für den Klimaschutz essentiell ist. Ebenfalls zu erwähnen ist Zellulose, die aus Altpapier gewonnen wird und sowohl finanziell als auch ökologisch eine sehr gute Option ist. Unabhängig vom Dämmstoff gilt: Die für die Herstellung benötigte Energie, auch graue Energie genannt, amortisiert sich durch die Energieeinsparung beim Heizen oft binnen weniger Monate. Dämmstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen können eine noch bessere Energiebilanz haben, vor allem wenn sie als Faserdämmstoff eingesetzt werden. Nachwachsende Rohstoffe zu Dämmplatten zu verarbeiten, hat einen vergleichsweise hohen Herstellungsaufwand. Erkundigen Sie sich nach Herstellerangaben. Ein weiteres Augenmerk muss auf dem Ende des Lebenszyklus liegen. Das qualitätserhaltende Recycling von Dämmstoffen ist noch nicht in der Breite etabliert. Insbesondere verklebte Konstruktionen wie konventionelle Wärmedämmverbundsysteme erschweren die sortenreine Rückgewinnung. Sehr gut zurückgewinnen lassen sich Einblasdämmstoffe. Es gibt sie aus mineralischen, kunststoffbasierten und natürlichen Dämmstoffen. Die Materialien werden dafür nicht zu Platten verarbeitet, sondern lose in Hohlräume gefüllt, aus denen sie auch wieder abgesaugt und an anderer Stelle erneut eingebaut werden können. Inzwischen gibt es auch trennbare Wärmedämmverbundsysteme auf dem Markt. Zum Beispiel den Gewinner des Bundespreis Ecodesign von 2019 . Bei einer weiteren Sonderanwendung kommen Perimeterdämmstoffe zum Einsatz. Sie sind druckfest und geschlossenporig, sodass sie als Dämmung von erdberührten Kellerwänden oder auf Flachdächern zum Einsatz kommen. Üblich sind hierfür extrudierte Polystyrolplatten, kurz XPS. Eine erdölfreie Alternative sind Schaumglasplatten. Was Sie noch tun können: Nutzen Sie vor einer Dämmmaßnahme eine professionelle Energieberatung, um Einsparpotenziale zu ermitteln und weitere Hilfestellung zu erhalten. Fördermittel verkleinern Ihre Rechnung – siehe "Sanierung". Lassen Sie vor und nach einer Dämmmaßnahme mit einer Wärmebildaufnahme (Thermografie) die Qualität der Dämmung prüfen. Lassen Sie nach einer Dämmmaßnahme das Heizungssystem neu einstellen, damit die Anlage wieder im optimalen Bereich arbeitet. Bei der Raumtemperatur sparen? Beachten Sie unsere Tipps zu Heizen, Raumtemperatur Überwachen Sie regelmäßig den Energieverbrauch, um zu prüfen, ob die erwartete Einsparung auch eintritt. Mit umwelt- und gesundheitsverträglichen Bauprodukten – z. B. am Blauen Engel erkennbar – schützen Sie Ihre Gesundheit, die Umwelt und das Klima . Hintergrund Umweltsituation: Der Dämmstandard bestimmt, wieviel Wärme ein Haus verliert und ihm an Heizenergie zugeführt werden muss. Die Treibhausgasemissionen der Heizenergie machen rund 17 Prozent des persönlichen CO 2 -Fußabdrucks aus und sind somit ein "Big Point" für den Klimaschutz . Eine gute Dämmung kann diese Treibhausgasemissionen sehr stark reduzieren. Zudem spart sie Heizkosten und erhöht die Temperatur der Wandoberflächen, was wiederum die Schimmelgefahr deutlich mindert und den Wohnkomfort durch geringere Zuglufterscheinungen steigert. Da sie den Energiebedarf reduziert, trägt sie nicht zuletzt zur Versorgungssicherheit bei und ist eine wirksame Versicherung gegen steigende Energiepreise. Generell gilt: Weil die Dämmstoffkosten im Vergleich zu den Fixkosten einer energetischen Sanierung gering ausfallen, fahren Sie am besten mit dem Prinzip "Wenn schon, denn schon!" – also mit dem bestmöglichen energetischen Standard. Holen Sie sich professionelle Unterstützung für die Sanierung in Form von Beratung, Planung, Ausführung und Baubegleitung. Gesetzeslage: Das Gebäudeenergiegesetz enthält Regelungen für die Dämmung von Gebäuden. Wird ein Haus umfassend saniert, begrenzt das Gesetz den zulässigen Bedarf an nicht-erneuerbarer Primärenergie und die Wärmeverluste durch die Gebäudehülle. Wird nur ein einzelnes Bauteil erneuert, müssen Anforderungen an den Wärmedurchgang (U-Werte) eingehalten werden. Das Gesetz bestimmt außerdem, wann die obersten Geschossdecken nachträglich gedämmt werden müssen. Dass die Anforderungen des Gesetzes eingehalten wurden, müssen Bauherr oder Eigentümer nachweisen. Für umfassende Sanierung geschieht dies mittels Erfüllungserklärung, die der nach Landesrecht zuständigen Behörde vorzulegen ist. Für einzelne Sanierungsmaßnahmen muss der zuständigen Behörde auf Verlangen eine Unternehmererklärung vorgelegt werden, die die ausführende Firma ausstellt. Neben gesetzlichen Vorschriften gibt es auch Fördermittel für Beratung, Dämmmaßnahmen und Baubegleitung. Informationen zu weiteren gesetzlichen Regelungen, Beratungs- und Fördermöglichkeiten finden Sie unter Sanierung . Marktbeobachtung und Technik: Häufig bei der Außendämmung eingesetzte Systeme sind Wärmedämmverbundsysteme (WDVS) und die sogenannte hinterlüftete Fassade. Wärmedämmverbundsysteme bestehen aus mehreren Komponenten (Dämmstoff, Klebstoff, Dübel, Armierungsgewebe und Außenputz). Sie können direkt auf dem Altputz befestigt werden, nachdem der lose Putz entfernt wurde. Um Biozidauslaugung aus Fassaden in Grund- und Oberflächengewässer zu verringern, empfiehlt das UBA WDVS mit Außenputzen ohne Algizide und Fungizide. Solche WDVS dürfen den Blauen Engel tragen. Eine hinterlüftete vorgehängte Fassade ist eine an der mit Dämmstoff verkleideten Außenwand aufgehängte Verkleidungsebene. Ein Luftspalt zwischen Dämmung und Außenverkleidung dient der Hinterlüftung, und sorgt für den Abtransport von Feuchtigkeit. Die Konstruktion bietet zudem einen guten Witterungsschutz, hohe Gestaltungsfreiheit und die Integration zusätzlicher Funktionen wie von Photovoltaik. Von Nachteil kann im Einzelfall die im Vergleich zum WDVS etwas höhere Wandstärke bei gleicher Dämmstoffdicke sein. Der U-Wert (ehemals k-Wert) ist die aktuelle Bezeichnung für den Wärmedurchgangskoeffizienten. Er gibt an, wie viel Wärme in Watt [W] pro Quadratmeter Fläche [m²] je Grad Temperaturdifferenz ( Kelvin [K]) durch ein Bauteil fließt. Die Einheit ist W/(m²K). Je kleiner der U-Wert, desto weniger Wärme (und damit Energie) geht verloren, desto besser dämmt das betreffende Bauteil. Neben der Stärke bestimmt insbesondere die Wärmeleitfähigkeit den U-Wert eines Bauteils. Die Wärmeleitfähigkeit (auch: λ "Lambda") beschreibt, wie viel Wärme ein Material transportiert, ausgedrückt pro Grad Temperaturdifferenz und Meter Bauteilstärke als W/(m*K). Wärmebrücken sind Bauteile mit einem lokal geringeren U-Wert als die umgebenden Bauteile. Dadurch kühlen sie im Winter schneller aus. Das erhöht den Energiebedarf und kann zu Tauwasserbildung führen, was wiederum die Schimmelpilzbildung fördert. Unabhängig von der Art der Wanddämmung sind Wärmebrücken unbedingt zu vermeiden. Ursache dafür sind unter anderem Baufehler und bauphysikalisch falsche Konstruktionen. Wärmebrücken können z. B. ober- und unterhalb der Raumdecken, im Bereich der Balkone, bei ungedämmten Fensterlaibungen sowie in Raumecken auftreten. Wärmebrücken lassen sich mit einer Thermografieaufnahme mit Wärmebildkamera erkennen. Im Winter deuten auf Dächern die Stellen auf Wärmebrücken hin, an denen der Schnee schneller schmilzt. Dämmstoffe und Anwendungsgebiete : Die am häufigsten verwendeten Dämmstoffe sind Mineralwolle und extrudiertes Polystyrol (EPS). Dämmstoffe aus natürlichen Materialien haben noch immer einen kleinen Marktanteil. Dabei zählen Holzfasern und Zellulose zu den gebräuchlichsten Materialien. Die Wärmeleitfähigkeit der meisten klassischen Dämmstoffe liegt bei rund 0,030 bis 0,040 W/(m*K). Darüber hinaus gibt es Hochleistungsdämmstoffe für schwierige Stellen, zum Beispiel Vakuumisolationspaneele mit einer Wärmeleitfähigkeit unter 0,010 W/(m*K) und Aerogele, die als Platte, Granulat oder Putz verfügbar sind, mit Wärmeleitfähigkeit von 0,015 bis 0,020 W/(m*K). Fenster bestehen zu 65 bis 85 Prozent aus der Verglasung. Den besten Wärmeschutz bieten heute Dreischeiben-Wärmeschutz-Verglasungen. Gegenüber Zweischeiben-Wärmeschutzglas können die Wärmeverluste so fast halbiert werden. Für die Dämmwirkung sorgen die dritte "Scheibe", eine wärmereflektierende Metallbedampfung auf zwei Scheibeninnenoberflächen und eine isolierende Edelgasfüllung. Vakuum-Verglasungen mit nur zwei Scheiben und einem dazwischen liegenden Vakuum erreichen eine ähnliche Dämmwirkung; sie sind viel schmaler, allerdings auch teurer. Angenehmer Nebeneffekt eines Fensters mit sehr gutem Wärmeschutz: Die Temperatur an der Innenseite der Verglasung ist so hoch, dass keine kalte Zugluft mehr entsteht. In der Regel verbessern neue Fenster auch den Schallschutz. Der U-Wert beschreibt die Wärmeverluste eines Fensters durch die Verglasung (U g ), durch den Rahmen (U f ) oder – das ist der ausschlaggebende Kennwert – durch das gesamte Fenster (U W ), ermittelt nach EN 10077. Je niedriger der U W -Wert, desto besser. Zwischen Verglasung und Rahmen können erhöhte Wärmeverluste auftreten. Daher sollte auch der ψ g -Wert [W/Km] (sprich: "Psi"), der diese Wärmebrücke beschreibt, möglichst niedrig sein. Der g-Wert, der Sonnenenergiedurchlassgrad in Prozent, sagt aus, wie viel der eingestrahlten Sonnenenergie in Form von Licht und Wärme durch das Fenster in den dahinter gelegenen Raum gelangt. Je höher der g-Wert, desto mehr Sonnenwärme kann im Raum genutzt werden. Das ist im Winter wichtig, weil es teure Heizenergie einspart. Im Sommer aber sollte der g-Wert möglichst niedrig sein, damit der Raum nicht überhitzt: Mittel der Wahl ist ein außen liegender Sonnenschutz.
Die Firma Windpark Antrup GmbH & Co.KG, Stephanitorsbollwerk 3, 28217 Bremen hat mit dem Antrag vom 15.03.2024 die Änderung und den geänderten Betrieb für die Windenergieanlage (WEA) Nr. 1 vom Typ Vestas V150-5.6 mit einer Nennleistung von 5600 kW, Naben-höhe 166 m, Rotordurchmesser 150 m in 45721 Haltern am See, Gemarkung: Haltern-Kirchspiel, Flur: 74, Flurstück: 143 beantragt. Gegenstand des Antrags ist die Änderung von Nebenbestimmungen zum Schallschutz und des Anhang I der Genehmigung vom 25.03.2021, Az. 70.5 G 562.0050/19/1.6.2 sowie Frei-gabe des Nachtbetriebes im Mode SO6.1 für die WEA 1. Gemäß der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (Ver-ordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen) und den Bestimmungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) bedarf das beantragte Vorhaben einer Genehmigung nach diesen Vorschriften. Für das Vorhaben wurde ein Vorprüfungsverfahren nach § 9 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in Verbindung mit § 7 UVPG zur Feststellung des Erfordernisses einer Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt. Dabei handelt es sich um eine überschlägige Prüfung bei der festgestellt werden soll, ob das Vorhaben erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen haben kann, die für die Genehmigung des Vorhabens zu berücksichtigen sind und deshalb eine UVP-Pflicht besteht.
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