Geräusche sind in unserer technisierten und mobilen Gesellschaft allgegenwärtig und leider nicht grundsätzlich vermeidbar. Geräusche, die zu Störungen, Belästigungen oder Schäden führen können, werden mit dem negativen Begriff Lärm bezeichnet. Geräusche als Umweltproblem Aufgabe der Lärmbekämpfung ist es, das Ruhebedürfnis und Recht der Bevölkerung auf körperliche Unversehrtheit durch einen technisch und finanziell machbaren Schallschutz sicherzustellen. Daß dieser Ausgleich bislang noch nicht hergestellt wurde, kann an der Belästigung der Bevölkerung durch Lärm abgelesen werden. So fühlt sich mehr als zwei Drittel der Bevölkerung durch Straßenverkehrslärm belästigt. An zweiter Stelle steht die Störung durch Fluglärm, gefolgt von Schienenverkehrslärm, von Lärm aus Industrie und Gewerbe, von lauten Nachbarn und von lauten Sportarten. Belästigung der Bevölkerung durch Lärm in Prozent (Quelle Umweltbundesamt) Der Schutz der Menschen vor Geräuschen wird in der Bundesrepublik durch eine Vielzahl von Verordnungen und Einzelfallregelungen sichergestellt. Hier kann nur eine einführende Übersicht gegeben werden, daher ist es im Einzelfall angeraten, das zutreffende Regelwerk genau zu studieren. Neben den hier vorgestellten grundsätzlichen Vorgehensweisen können im Einzelfall jedoch auch Abweichungen bestehen. Lärmwirkung Die belästigende Wirkung von Lärm wird nur zu einem Drittel direkt durch die Lautstärke des Geräusches bestimmt, ein weiteres Drittel bestimmen soziologische Faktoren, während die auslösenden Faktoren für das letzte Drittel unbekannt sind. Vergleichsskala zur Wahrnehmung und Wirkung verschiedener Schallpegel Schallpegel (dB) Geräuschquelle Geräuschempfindung 20 bis 30 Uhrenticken, Blätterrauschen gerade hörbares Geräusch 40 bis 50 Unterhaltungssprache, ruhige Wohnstraße schwaches Geräusch 60 bis 70 laute Unterhaltung, Bürogeräusche, Pkw in 10m Abstand mäßiges Geräusch 80 bis 90 Straßenverkehrsgeräusch, lauter Fabriksaal starkes Geräusch 100 bis 110 Autohupe in 7m Abstand, Kesselschmiede sehr starkes Geräusch 120 bis 130 Presslufthammer in 1m Abstand, Düsentriebwerk ohrenbetäubendes Geräusch 140 bis 150 Nahbereich einer Explosion, Nahbereich eines Strahltriebwerks Schmerz Eine hohe andauernde Lärmbelastung führt im Extremfall zu Gehörschäden, aber auch Alltagslärm ohne extreme Lautstärke kann zu gesundheitlichen und psychischen Beeinträchtigungen führen, wie z.B.: Schlafstörungen, Behinderung der Kommunikation, Minderung der Konzentration sowie der Lern- und Leistungsfähigkeit, Beeinträchtigung von Erholung und Entspannung. Längerfristige Lärmbelastungen führen zu Veränderungen im Bereich des Herz-Kreislauf-Systems. Abschätzungen des Umweltbundesamtes zu der lärmbedingten Risikoerhöhung von Herz-Kreislauferkrankungen kommen zu dem Ergebnis, daß ca. 2% aller Herzinfakte dem Verkehrslärm zuzuschreiben sind. Dies bedeutet, daß in der Bundesrepublik jährlich etwa 1800 Menschen wegen lärmbedingter Stresserhöhung sterben. Beurteilung von Geräuschen Die Beeinträchtigung durch Lärm steigt mit der Lautstärke des unerwünschten Geräuschs an. Als wichtigster Bewertungsmaßstab für die Beurteilung von Geräuschen wird daher der durch ein Mikrofon gemessene Schalldruck angegeben. Durch Umrechnung des Schalldrucks in die logarithmische Dezibelskala wird daraus der Schalldruckpegel gebildet, der in Dezibel (dB) angegeben wird. Meist wird das Geräusch anhand der A-Kurve bewertet, diese liefert eine dem menschlichen Hörvermögen angepaßte Bewertung bei unterschiedlichen Tonhöhen. Der Schalldruckpegel wird dann in dB(A) angegeben. Erst diese Größe bietet eine angenäherte Übereinstimmung mit der menschlichen Wahrnehmung von Geräuschen. Eine Änderung des Schalldruckpegels um 3 dB(A) ist gerade wahrnehmbar, während eine Änderung um 10 dB(A) einer Verdopplung bzw. Halbierung der empfundenen Lautstärke entspricht. Da Geräusche in der Praxis häufig in der Lautstärke schwanken, wird zur Beurteilung der Mittelungspegel als zeitlicher Mittelwert des Pegels herangezogen. Bei tonhaltigen oder impulshaltigen Geräuschen wird die zusätzliche Lästigkeit durch "Strafzuschläge" berücksichtigt, auch die besondere Lästigkeit von Informationen z.B. beim Mithören von Lautsprecherdurchsagen kann nur über spezielle Zuschläge erfaßt werden. Die Summe aus Mittelungspegel und Zuschlägen ergibt den Beurteilungspegel, der mit den jeweiligen Grenz- bzw. Richtwerten verglichen wird. Spezielle Messverfahren Mit der alleinigen Messung des Schalldruckpegels in dB(A) kann man nicht allen Geräuschen gerecht werden. Viele Geräusche bewirken aufgrund ihrer besonderen Charakteristik eine zusätzliche Lästigkeit, die im Schalldruckpegel alleine keine Berücksichtigung findet. So kann bereits im Schallpegelmesser durch Bildung des Taktmaximalpegels die besondere Störwirkung von Impulsen berücksichtigt werden. Für andere Lästigkeiten existieren eine Reihe besonderer Meßverfahren, die z.T. spezielle Meßgeräte erfordern, so beispielsweise für Geräusche mit stark tieffrequenten Anteilen (DIN 45 680), mit deutlich hervortretenden Einzeltönen (DIN 45 681) oder für Schießgeräusche mit ihren besonders kurzen Impulsen (VDI 3745). Quellenbezogene Regelwerke Untersuchungen haben gezeigt, daß die Geräusche verschiedener Schallquellenarten (wie z.B. Gewerbe, Verkehr, Sport) bei gleichem Mittelungspegel nicht immer auch gleich belästigend wirken. Hinzu kommt eine aus unserem allgemeinen Erfahrungsschatz gespeiste Erwartungshaltung, die uns an einer belebten und vielfältig genutzten Einkaufsstraße höhere Schalldruckpegel erwarten und tolerieren läßt als z.B. in einem reinen Wohngebiet. Dies hat dazu geführt, daß die zulässigen Immissionsrichtwerte für Geräusche, die auf einen zu schützenden Ort einwirken dürfen, zunächst von der Art der verursachenden Quelle abhängig sind und dann noch zusätzlich nach der Gebietsnutzung des belasteten Gebietes gestaffelt werden. So haben die Geräusche von gewerblichen und industriellen Quellen in reinen Wohngebieten zur Tageszeit einen Immissionsrichtwert von 50 dB(A) einzuhalten, während einem dort neu zu bauenden Verkehrsweg ein Immissionsgrenzwert von 59 dB(A) zugestanden wird. Messung von Geräuschen Foto: LANUV Die Messung von Geräuschen erfolgt mit Schallpegelmessern. Diese Geräte bilden direkt den Mittelungspegel eines Geräusches und zeigen diesen in dB(A) an. Da sie den eichrechtlichen Vorschriften unterliegen, werden die Meßwerte mit hoher Genauigkeit gebildet. Die Messung von Geräuschen kann dabei sowohl am Immissionsort, auf den ein Geräusch einwirkt, als auch am Emissionsort erfolgen, wo das Geräusch entsteht. Die Messung am Immissionsort dient dabei zumeist der Überwachung auf Einhaltung der Immissionsrichtwerte, während Messungen der Emission zur Kontrolle einzelner Aggregate und zur Planung von Lärmschutzmaßnahmen benötigt werden. Am Emissionsort werden zumeist keine Schalldruckpegel, sondern die Quellstärke kennzeichnende Schalleistungspegel bestimmt, die später eine einfachere Umrechnung auf Immissionspegel an verschiedenen Orten zulassen. Schalleistungspegel können auch unmittelbar für den Vergleich der Geräuschabstrahlung von Maschinen genutzt werden. Aufgrund von EU-Vorschriften müssen bei vielen Geräten und Maschinen zunehmend die abgestrahlten Schalleistungspegel angegeben werden, dies kann bei der Kaufentscheidung zur Auswahl leiser Geräte genutzt werden. Ein großer LKW strahlt typischerweise eine Schalleistung von 105 dB(A) ab, während für kleine Rasenmäher ein maximaler Schalleistungspegel von 96 dB(A) zulässig ist. Es ist immer von Vorteil, wenn ein leises Gerät erworben werden kann und damit die Lärmbekämpfung bereits an der Quelle erfolgt. Das leise Gerät bewirkt sowohl eine Entlastung bei der Benutzung (Arbeitsschutz) als auch der Nachbarschaft (Immissionsschutz), wogegen Maßnahmen auf dem Ausbreitungsweg wie z.B. die Abschirmung oder Kapselung der Quelle zumeist nur der Nachbarschaft zugute kommen. Obigen Rasenmäher wird man also nur annähernd halb so laut wie den LKW empfinden. Aber es gibt auch noch leisere und umweltfreundlichere Rasenmäher. Wird ein Gerät mit nur 86 dB(A) Schalleistung erworben, kann die empfundene Lautstärke nochmals halbiert werden. Und davon profitiert nicht nur, wer den Rasenmäher bedient, sondern auch die Nachbarschaft wird den Rasenmäher mit der um 10 dB(A) geringeren Schalleistung als nur halb so laut wahrnehmen. Berechnung von Geräuschen Oftmals können Geräusche nicht am eigentlich interessierenden Immissionsort gemessen werden. Will man Meßergebnisse von einem Ort auf einen anderen übertragen, so gestattet eine Reihe von Richtlinien (VDI 2571, VDI 2714, VDI 2720, DIN ISO 9613-2 E) die Berechnung der an anderen Orten auftretenden Geräusche unter Berücksichtigung von z.B. meteorologischen Effekten auf dem Ausbreitungsweg, von Abschirmungen durch Hindernisse oder der Abstrahlung von Halleninnengeräuschen ins Freie. Prognose von Geräuschen Bei der Neuplanung oder dem Umbau von Anlagen kann zunächst nur eine Geräuschimmissionsprognose der später zu erwartenden Geräusche vorgenommen werden. Hierbei werden Kenntnisse über die Schallabstrahlung vergleichbarer Anlagen und die zuvor genannten Berechnungsmodelle für die Schallausbreitung genutzt. Dadurch können spätere Konflikte frühzeitig erkannt und Lärmminderungsmaßnahmen erarbeitet werden. Beurteilung von Gesamtlärm Die Bürgerinnen und Bürger sind einer Vielzahl von Lärmquellen ausgesetzt, wobei unterschiedliche Lärmquellen häufig gleichzeitig einwirken. Umfragen des Umweltbundesamtes zeigen, dass sich fast jeder zweite Deutsche von zwei oder mehr Quellenarten belästigt fühlt. Der Schutz vor Gesamtlärm ist jedoch bisher nicht zufriedenstellend geregelt. Um die fachliche Diskussion zum Thema Gesamtlärm in Deutschland weiter voranzubringen, hat das Umweltministerium NRW eine Studie beauftragt, die verschiedene Ansätze zur Gesamtlärmbeurteilung aufzeigt und gegenüberstellt. Schlussbericht Gesamtlärm Zuständigkeiten Die Aufgaben im Bereich Lärmschutz sind zwischen dem Bund, den Ländern und den Kommunen aufgeteilt. Der Bund und auch die Länder legen in Rechtsvorschriften über Kriterien und Grenzwerte die Ziele des Lärmschutzes fest. Länder und Kommunen vollziehen diese Vorschriften dann im konkreten Fall.
Manche Zeitgenossen lieben es laut, etwa in der Diskothek. Doch ohrenbetäubende Geräusche nimmt unser Hörorgan auf Dauer übel. Zwar empfinden wir Lautstärke individuell unterschiedlich, doch unabhängig davon bedeuten hohe Schallpegel für das Ohr stets Schwerstarbeit. Wenn die eigentlichen Reizempfänger im Ohr, die Haarzellen, dauerbeschallt werden, besteht Überforderung. Schwerhörigkeit beginnt. Bereits knapp ein Drittel aller 20-Jährigen leidet unter einem deutlichen Hörverlust. Die Ursachen können im Dauerkonsum zu lauter Musik liegen. Auch von Diskotheken geht Gefahr für das Gehör aus: Hier werden mittlere Schallpegel von 100 bis 105 dB(A) erreicht, beim Rockkonzert sogar noch mehr. Im Vergleich dazu ist ein Rasenmäher ein Leisetreter. Ein weiterer „Ohrkiller“ in der Freizeit sind Knalleffekte. Diese mögen an Silvester zwar Spaß machen – aber wem haben nach dem Feuerwerk nicht schon einmal die Ohren geklingelt? Böller sind gefährliche Impulslärmquellen, ähnlich Pistolenschüssen. Impulsschall ist heimtückischer als Dauerschall, da wir solche kurzen Lärmereignisse entweder gar nicht beachten oder sogar positiv bewerten. Schießlärm kann Spitzenpegel von mehr als 170 dB(A) am Ohr des Schützen erreichen. Schon ein einziger Schuss, Knall oder eine Explosion mit einem Schallpegel von 140 dB(A) schädigt das Innenohr. Dabei muss ein Knalltrauma nicht sofort auftreten. Meistens hören wir erst ein, zwei Stunden später so, als seien unsere Ohren in Watte verpackt. Dieses taube Gefühl geht zwar zurück, aber es bleibt oftmals ein Hörverlust. Ein weiterer Aspekt der bei Freizeitaktivitäten entstehenden Geräusche ist deren Einwirkung auf die Umgebung. Auch wenn die Schallpegel etwa eines Open-Air-Festivals im benachbarten Wohnviertel keine unmittelbaren Hörschäden verursachen – sie können sehr wohl Störwirkungen entfalten. Freizeitaktivitäten unterliegen daher grundsätzlich lärmbegrenzenden Regelungen. Ausführliche Hinweise zur immissionsschutzrechtlichen Beurteilung von Freizeitlärm und von Bolzplätzen finden sich in diesem Schreiben des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg vom 03.09.2015 (pdf).
Das Projekt "Untersuchungen ueber Hoerschaeden durch Schall- bzw. Explosionswirkungen in ihrem zeitlichen Ablauf mit dem Ziel der Verhuetung bleibender Folgen durch geeignete Schutzmassnahmen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Pfander durchgeführt. Die bei Benutzung von Feuerwaffen entstehenden Knalle koennen im ungeschuetzten Ohr einen erheblichen Schaden ausloesen. Daher sind sogenannte Grenzpegeldiagramme aufgestellt worden, aus denen abgelesen werden kann, ob bei auftretenden Knallbelastungen mit einer Hoergefaehrdung zu rechnen ist. In USA und UK gilt dafuer das CHABA-Grenzpegeldiagramm, das sich von dem in der Bundesrepublik Deutschland zustaendigen Grenzpegeldiagramm deutlich unterscheidet. In Deutschland gibt es seit ca. 15 Jahren einen Messwagen (Audiomobil genannt), der es ermoeglicht, auf den militaerischen Schiessplaetzen eine audiometrische Ueberpruefung der Soldaten vor und unmittelbar z.B. 2 min. nach der Knallbelastung durchzufuehren. Durch diese audiometrischen Kontrollen bei planmaessigen Schiessuebungen konnte an ueber 10000 Soldaten bewiesen werden, dass das in Deutschland angwandte Grenzpegeldiagramm die Anforderungen in vollem Umfang erfuellt. Die erzielten audiometrischen Ergebnisse wurden ausgenutzt, um einen Vergleich des CHABA-Diagramms mit dem in Deutschland vorgeschriebenen Grenzpegeldiagramm durchzufuehren. Dabei ergab sich, dass das CHABA-Diagramm einen unnoetig strengen Massstab darstellt, wobei zuweilen Hoergefaehrdung abzulesen war der bei der audiometrischen Kontrolle nicht eingetreten war.
Das Projekt "Standortabklaerung fuer eine neue Schiessanlage in Buchs SG" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Basler und Hofmann durchgeführt. Standortabklaerung fuer eine neue Schiessanlage in Buchs SG mit Beruecksichtigung der Umweltvertraeglichkeit und Sicherheit.
Das Projekt "Laestigkeit von Schiesslaerm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Lärmschutz, Dr.-Ing. E. Buchta durchgeführt. Das Vorhaben soll dazu dienen, Informationen zum Zusammenhang zwischen Belastung und Belaestigung in der Umgebung von Schiessstaenden zu gewinnen sowie Vorschlaege fuer ein wirkungsgerechtes Mess- und Beurteilungsverfahren zu erarbeiten.
Das Projekt "Schiesslaerm in der Umgebung von Standortschiessanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung durchgeführt. Ziel der Untersuchungen ist es, einen geeigneten Schalldaempfer zu entwickeln, der den Muendungsknall des G3-Gewehrs so reduziert, dass bei unveraenderten ballistischen Eigenschaften zumindest im rueckwaertigen Bereich von Standortschiessanlagen eine deutlich wahrnehmbare Reduzierung der Knalle erfolgt. Zusaetzlich soll das Schiessen ohne Gehoerschutz ermoeglicht werden
Das Projekt "Auswirkungen von Schiessgeraeuschen auf den Nachtschlaf" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Düsseldorf, Institut für Arbeitsmedizin und Sozialmedizin durchgeführt. Die im Umfeld militaerischer Truppenuebungsplaetze entstehende naechtliche Geraeuschbelastung fuehrt zu teilweisen massiven Beschwerden und Protesten der Bevoelkerung. Aussagen ueber physiologische Auswirkungen dieser Geraeusche auf den Nachtschlaf sind zur Zeit nicht moeglich, da hier ein deutliches Forschungsdefizit gegeben ist. In dieser Untersuchung sollen die Auswirkungen dieser spezifischen Geraeuschsituationen auf den Nachtschlaf untersucht werden.
Das Projekt "Ermittlung zum Stand der Technik und Laermminderung bei genehmigungsbeduerftigen Anlagen nach 4. BImSchV - Schiessplaetze/Massnahmen SOS Muenster" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Rheinisch-Westfälischer Technischer Überwachungs-Verein Anlagentechnik durchgeführt. Von Dr. Buchta vorgeschlagenen Minderungsmassnahmen wurden unter realistischen Bedingungen getestet. Dabei wurde der Schalldruckpegelunterschied der Reflexionen bei unverkleideten und mit Absorptionsmaterial verkleideten Blendflaechen ermittelt. Ferner wurde die Richtungsaenderung der Reflexionen durch das Abwickeln von Blendflaechen untersucht.
Das Projekt "Laestigkeit von Impulslaerm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für Lärmschutz, Dr.-Ing. E. Buchta durchgeführt. Im Feld- und Laborversuch soll mittels eines mobilen Labors und Felduntersuchungen die hoehere Laestigkeit von Impulsgeraeuschen (Schiesslaerm) bei betroffenen Anliegern und nicht betroffenen Versuchspersonen ueberprueft werden.
Das Projekt "Ermittlungen zum Stand der Technik und Laermminderung bei Standortschiessanlagen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Müller-BBM Gesellschaft mit beschränkter Haftung durchgeführt. Die an zwei Schiessanlagen (Stammham und Muenster-Coerde) mit drei Waffentypen (G3, MG und Pistole) ermittelten Schiessgeraeusche wurden im Emissionsbereich in Uebereinstimmung mit theoretischen Modellen (nichtlineare Effekte) und praktischen Erfahrungswerten (Schallpegel L tief AFmax) gefunden. Im Ausbreitungsweg wirksame Abschirmungen an Hindernissen und Reflexionen an Schiessblenden sind in einfachen Faellen durch lineare Theorien beschreibbar, vorzugsweise aber messtechnisch zu erfassen. In der Nachbarschaft haengt die Geraeuschimmission wesentlich von den Witterungsbedingungen ab. Die Analyse einer Vielzahl von Einzelheiten zur Messtechnik, zur Abschirmung und zur Statistik der Messergebnisse dient als Grundlage fuer die anstehende Planung, Bewertung und Nachmessung von Schallschutzmassnahmen.
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