Das Projekt "Ist die Besserstellung der Bahn im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern noch gerechtfertigt?" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Möhler + Partner Ingenieure AG durchgeführt. A) Problemstellung Ziel ist es, den Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen wie Lärm sicherzustellen. Im Vergleich zu anderen Verkehrsträgern sind die Schutzanforderungen bei Bahnlärm deutlich reduziert (Bahnbonus). Die Festlegung eines generellen Schienenbonus ist im politischen Raum bei der Erarbeitung von Rechtsvorschriften vor rund 30 Jahren vorgenommen worden. Diese Vorgehensweise wurde von vielen Lärmwirkungsexperten angesichts der Tatsache, dass für die meisten Wirkungsbereiche - aber nicht für alle - die Gestörtheit durch Straßenverkehrslärm überwiegt, als vertretbar angesehen. B) Handlungsbedarf (BMU; ggf. auch BfS, BfN oder UBA): Nicht zuletzt durch die zwischenzeitlich deutlich veränderten Betriebsbedingungen, die höheren Geschwindigkeiten und das veränderte Schienen- und Wagenmaterial der Bahn, wird die Berechtigung des Bahnbonus in Zweifel gezogen. C) Ziel des Vorhabens: Sichtung, vertiefte Auswertung und Reanalyse vorhandener nationaler Lärmwirkungsstudien und Studien aus dem Ausland, die sich mit der Belästigungswirkung von Lärm verschiedener Verkehrsträger beschäftigt haben mit dem Ziel, stichhaltige Argumente für oder gegen die Gewährung eines einheitlichen oder variablen Schienenbonus zu erarbeiten und - sofern notwendig - ein realistisches Untersuchungsdesign für nachfolgende Feldstudien zu entwickeln.
Das Projekt "Stoerungen der Nachtruhe durch Bahn- und Strassenverkehrsgeraeusche" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Dortmund, Institut für Arbeitsphysiologie durchgeführt. Gegenstand des Projektes ist der quantitative Vergleich zwischen den durch Bahn- und Strassengeraeuschen verursachten Stoerungen der Nachtruhe. Basierend auf den Untersuchungen ueber Flugverkehr und Strassenverkehr lassen sich folgende Hypothesen ableiten: Wegen des unterschiedlichen Bedeutungsgehaltes und der im allgemeinen geringen Laestigkeit der Bahngeraeusche ist im Vergleich zum Strassenlaerm - bei vergleichbarer akustischer Belastung - eine geringere Stoerwirkung zu erwarten. Die Stoerungen der Nachtruhe nehmen mit dem Maximalpegel der Dauer und Anzahl der einzelnen Bahngeraeusche, somit also auch mit den Mittelungspegel zu. Die Stoerungen der Nachtruhe sind bei gleicher akustischer Belastung in den fruehen Morgenstunden haeufiger als in den ersten Nachtstunden. Die Stoerungen der Nachtruhe werden mit dem Lebensalter haeufiger.
Das Projekt "Laermwirkungsstudien zum Schienenverkehrslaerm" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Studiengemeinschaft Schienenverkehr durchgeführt. Im grossen Masse werden bei Neubau und Ausbau von Bahnstrecken Schallschutzmassnahmen errichtet, ueber deren Wirkung auf der Reaktionsseite wenig bekannt ist. Inzwischen wurden ueber 1000 Befragungen durchgefuehrt. Der bei der Berechnung von Schallimmissionen in Deutschland gueltige 'Schienenbonus' in Hoehe von 5 dB wird zunehmend kritisiert. Dabei wird u.a. vorgebracht, dass er bei Hochgeschwindigkeitsverkehr und bei ueberwiegendem Gueterverkehr unberechtigt sei. Diesen Fragen soll gezielt nachgegangen werden.
Das Projekt "Literaturstudie zur Uebertragbarkeit des Schienenbonus auf den Transrapid" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ZEUS GmbH für angewandte Psychologie Umwelt- und Sozialforschung durchgeführt. In dem Vorhaben wird untersucht, ob eine wirkungsmaessige Gleichstellung des Transrapid (Magnetschwebebahn) mit der konventionellen Eisenbahn vorgenommen werden kann. An Hand von Literaturauswertungen wird der Frage nachgegangen, ob der Transrapid - wie die konventionelle Eisenbahn - im Vergleich zum Strassenlaerm bei gleicher Laermbelastung zu geringerer Belaestigungswirkung fuehrt.
Das Projekt "Schienenbonus fuer Transrapid - neue Forschungsergebnisse" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Umweltbundesamt durchgeführt. Zur Vorbereitung der Entscheidung ueber einen Schienenbonus ist ein wissenschaftlicher Erfahrungsaustausch erforderlich. Teilnehmen muessen die Laermwirkungsexperten.