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Raumwirksamkeitsanalyse - Anwendung der Richtlinie für die integrierte Netzgestaltung (RIN) im Schienennetzverkehr

Das Forschungsprojekt verfolgt zwei Ziele. Zum einen sollen die Erreichbarkeits-Qualitäten im Schienenpersonenverkehr nach dem Verfahren der RIN 2008 für alle deutschen Zentren im Schienenpersonenverkehr (Metropolregionen (MR), Oberzentren (OR), Mittelzentren (MZ) und Grundzentren (GZ)) berechnet werden. Zum anderen soll für den Güterverkehr ein Verfahren entwickelt werden, wie hier 'bedeutende Orte' klassifiziert und wie Erreichbarkeitsdefizite bestimmt werden können. Vorbild hierzu ist das im Personenverkehr angewendete 'Zentrale-Orte-Modell' der RIN. Ausgangslage: In den 'Richtlinien für integrierte Netzgestaltung' (RIN) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen finden sich methodische Planungshilfen für die integrierte Verkehrsnetzplanung. Darin einbezogen sind auch die relevanten Aspekte der Raum- und Umweltplanung. Die RIN greifen die Ziele der Raumordnung und Landesplanung für die Erreichbarkeit der zentralen Orte auf und leiten die funktionale Gliederung der Verkehrsnetze aus einer zentralörtlichen Gliederung ab. Darüber hinaus werden Kenngrößen für die Angebotsqualität der Verkehrsnetze ermittelt sowie Qualitätsvorgaben zur Gestaltung der Verkehrsnetze gestellt. Die nach dem Verfahren der RIN abgeleiteten Verbindungsqualitäten sind Basis für die Ermittlung von Erreichbarkeitsdefiziten, die im Rahmen der Bundesverkehrswegepläne (BVWP) berücksichtigt werden sollen. Für die Straße liegen Erreichbarkeitsanalysen bereits vor. Solch eine vergleichbare Analyse fehlt jedoch für den Bereich der Schiene. Im Rahmen dieses Projektes gilt es diesen Mangel zu beseitigen und für den Schienenbereich eine bundesweite Erreichbarkeitsanalyse gemäß den Vorgaben der RIN zu erstellen. Die RIN konzentriert sich zurzeit schwerpunktmäßig auf den Personenverkehr und der Güterverkehr wird für die integrierte Verkehrsnetzplanung bislang nicht berücksichtigt. Die vorhandenen Kategorisierungstypen aus dem Schienen- und Straßenpersonenverkehr sind für den Güterverkehr jedoch nicht nutzbar, für die Wasserstraße fehlt eine entsprechende Kategorisierung gänzlich. Deswegen ist im Güterverkehr ein Ansatz zu entwickeln, der die Bestimmung von Erreichbarkeitsqualitäten möglich macht. Zielsetzung: Das Forschungsprojekt verfolgt zwei Ziele, die inhaltlich voneinander getrennt werden können: 1. Erreichbarkeitsdefizite im Schienenpersonenverkehr feststellen bzw. Erreichbarkeiten nach dem Verfahren der RIN 2008 berechnen für alle deutschen Zentren im Schienenpersonenverkehr für Metropolregionen (MR), Oberzentren (OR), Mittelzentren (MZ) und Grundzentren (GZ). 2. Das Zentrale-Orte-Modell für den Personenverkehr ergänzen um die Aspekte des Güterverkehrs bzw. um logistische Funktionen zur Feststellung der Erreichbarkeitsdefizite im Schienengüterverkehr.

Gutachten zur Entwicklung von Ausbauschritten als Etappen zum Deutschlandtakt

Ermittlung und Optimierung von Einflüssen im PV und SGV auf die Kapazität des Schienennetzes

Planfeststellungsverfahren für das Vorhaben "Stuttgart, ABS/NBS Mannheim - Stuttgart - Ulm, P-Option, PFA 1, Tunnel Wartberg, geschlossene Bauweise"

ID: 4917 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Gegenstand des Vorhabens ist der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) des Vorhabens ABS/NBS Mannheim – Stuttgart – Ulm, P-Option. Der PFA 1 ist Teil der neu zu errichtenden Strecke 4806 und besteht im Wesentlichen aus dem ca. 540 Meter bzw. 600 Meter langen Abschnitt des Tunnels Wartberg, des bergmännisch herzustellenden Teils des Projekts „P-Option“. Es handelt sich um einen zweiröhrigen Eisenbahntunnel mit einem Verbindungsbauwerk für den Schienenpersonenverkehr, der an den bestehenden Tunnel Cannstatt des Projekts „Stuttgart 21“ anschließt. Weiterhin wird ein Serviceschacht und ein Technikgebäude erstellt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 22.01.2025 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Frankfurt (Main)/Saarbrücken - Standort Frankfurt (Main)) Standort Frankfurt (Main) Untermainkai 23 - 25 60329 Frankfurt (Main) Deutschland Vorhabenträger DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH Räpplenstr. 17 70191 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Olgastraße 13 70182 Stuttgart Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 07.04.2025 Enddatum der Auslegung 06.05.2025 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren, § 18 Abs. 3 Satz 2 AEG. Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse wartbergtunnel@eba.bund.de zur Verfügung. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.06.2025 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 07.04.2025 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Planfeststellungsverfahren für das Bauvorhaben ABS/NBS Stuttgart-Singen-Grenze Deutschland/Schweiz, Abschnitt Nord PfA 1 - Pfaffensteigtunnel, geschlossene Bauweise bei Stuttgart

ID: 4458 Allgemeine Informationen Kurzbeschreibung des Vorhabens: Antragsgegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der Planfeststellungsabschnitt 1 (PFA 1) des Gäubahnausbaus (ABS/NBS Stuttgart- Singen -Grenze D/CH), Abschnitt Nord. Er betrifft den bergmännisch zu errichtenden Teil des rund 11 km langen Pfaffensteigtunnels (zukünftige Strecke 4706). Es handelt sich um einen zweiröhrigen Eisenbahntunnel mit Schwallbauwerken und Verbindungsbauwerken für den Schienenpersonenverkehr. Der Planungsbereich des Pfaffensteigtunnels liegt südlich der Landeshauptstadt Stuttgart und erstreckt sich vom Flughafen Stuttgart bis zum Anschluss an die Strecke 4860 Stuttgart – Horb östlich der Stadt Sindelfingen. Für die Umsetzung des Vorhabens werden Baustelleneinrichtungsflächen in der Nähe benötigt. Es sind zudem landschaftspflegerische Maßnahmen vorgesehen. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 05.04.2024 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellung (Anhörung durch EBA) UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Karlsruhe/Stuttgart) - Standort Stuttgart Olgastraße 13 70182 Stuttgart Deutschland Vorhabenträger DB Projekt Stuttgart-Ulm GmbH Räpplenstr. 17 70191 Stuttgart Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Öffentliche Bekanntmachung Kontaktdaten des Auslegungsortes Eisenbahn-Bundesamt Südendstraße 44 76135 Karlsruhe Deutschland Eröffnungsdatum der Auslegung 08.07.2024 Enddatum der Auslegung 09.08.2024 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Auf Verlangen eines Beteiligten kann eine leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit zur Verfügung gestellt werden. Hierzu ist das Eisenbahn-Bundesamt als Anhörungsbehörde während der oben genannten Dauer der Veröffentlichung im Internet zu kontaktieren, § 18 Abs. 3 Satz 2 AEG. Hierfür steht insbesondere die E-Mail-Adresse pfaffensteigtunnel@eba.bund.de zur Verfügung. Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 10.09.2024 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 08.07.2024 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite Verfahrensinformationen auf der EBA Internetseite

Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum

ID: 977 Allgemeine Informationen Ergänzungstitel des Vorhabens: Planfeststellung für das Vorhaben "Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum“ km 46,40 bis km 50,85 Kurzbeschreibung des Vorhabens: Der Rhein-Ruhr-Express (RRX) stellt ein Infrastruktur- und Mobilitätsprojekt in der Metropolregion Rhein-Ruhr dar, mit welchem bestehende Kapazitätsengpässe im Bereich des Schienenpersonenverkehrs beseitigt werden sollen. Das Vorhaben wurde dabei aufgrund der räumlichen Ausdehnung, der Streckenlänge sowie besonderer örtlicher Verhältnisse in mehrere Planfeststellungsabschnitte (PFA) untergeteilt. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a reicht von Düsseldorf-Unterrath bis Düsseldorf-Kalkum. Der Planfeststellungsabschnitt 3.0a liegt innerhalb des Stadtgebietes der Landeshauptstadt Düsseldorf. Er beginnt hinter dem Bahnhof Düsseldorf-Unterrath in Bahn-km 46,400 und endet in Bahn-km 50,850. Im Wesentlichen sind in diesem Abschnitt folgende Maßnahmen geplant: - Sechsgleisiger Ausbau der vorhandenen Strecke durch Erweiterung um zwei Gleise - Errichtung/Ausbau von Schallschutzwänden - Neubau des Kreuzungsbauwerks Kalkum Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Verfahrenstyp und Daten Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 31.03.2021 Datum der Entscheidung: 26.06.2023 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Verkehrsvorhaben Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Eisenbahn-Bundesamt (Außenstelle Köln) Werkstattstraße 102 50733 Köln Deutschland Anhörungsbehörde: Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Münster Domplatz 1-3 48143 Münster Deutschland 0251/411-0 poststelle@brms.nrw.de Zuständige Abteilung der Behörde: Dezernat 25 Vorhabenträger DB Netz AG DB Netz AG Mülheimer Straße 50 47057 Duisburg Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren Kontaktdaten des Auslegungsortes Bezirksregierung Münster Deutschland Weitere Ortshinweise Bezirksregierung Münster – Verfahren (bezreg-muenster.de) Eröffnungsdatum der Auslegung 19.04.2021 Enddatum der Auslegung 18.05.2021 Weitere Einzelheiten der Öffentlichkeitsbeteiligung im konkreten Verfahren Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021 unter dem Reiter Planfeststellung Schiene, Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren" Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 01.06.2021 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 19.04.2021 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Öffentliche Auslegung Der in der Zeit vom 02.09.2019 bis zum 01.10.2019 (einschließlich) ausgelegte Plan für das o. a. Bauvorhaben der DB Netz AG wird nunmehr durch weitere gemäß § 9 Abs. 1 UVPG a. F. auszulegende Unterlagen geändert und ergänzt (Deckblatt). Diese Deckblattunterlagen liegen nun zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Die Auslegung der Planunterlagen erfolgt gemäß § 3 des Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) durch Veröffentlichung auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster in der Zeit vom 19.04.2021 bis zum 18.05.2021. unter dem Reiter Planfeststellung Schiene unter dem Stichwort: " Rhein-Ruhr-Express (RRX), PFA 3.0a, Deckblattverfahren". Inhaltsübersicht_3.0a_DBV.pdf Titelblatt_PFA3.0a_DBV.pdf Unterlagenverzeichnis_3.0a_DBV.pdf U12.1_E-Bericht_Entwässerung_DBV.pdf U12_Deckblatt_3.0a_DBV.pdf U12_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_Registerdeckblatt_3.0a_DBV.pdf U23_WRRL-FB_DBV.pdf https://www.bezreg-muenster.de/de/service/bekanntmachungen/verfahren/index.html Entscheidung über Zulassung Planfeststellungsbeschluss gemäß § 18 Abs. 1 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) - Rhein-Ruhr-Express (RRX)

Investitionen in Klimaanpassung stärken auch die Wirtschaft

<p>Mit Investitionen in klimaresiliente Schienen, Straßen, Gebäude und Wasserwege, die Förderung von Umweltschutz- und Naturprojekten und auch die Information der Gesellschaft über Gesundheitsgefahren durch extreme Hitze kann nicht nur den Folgen des Klimawandels begegnet, sondern auch die deutsche Volkswirtschaft gestärkt werden. Zu diesen Ergebnissen kommt ein Forschungsvorhaben im Auftrag des UBA.</p><p>Die Auswahl und Umsetzung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels gewinnen durch die aktuelle <a href="https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/bundesregierung-beschliesst-aktionsplan-fuer">Fortschreibung der Deutschen Anpassungsstrategie</a> an Bedeutung. Das Vorhaben „Vertiefte ökonomische Analyse einzelner Politikinstrumente und Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel“ liefert wichtige, ökonomisch begründete Argumente zur systematischen Investition in eine klimaresilientere Wirtschaft und Gesellschaft. Der Bericht nimmt mit einer sogenannten erweiterten Bewertung auch die ökologischen und sozialen Folgen der Maßnahmen in den Blick.<br>Als Fazit des Vorhabens lassen sich drei Kernthemen zusammenfassen: Instandsetzung von Infrastrukturen, naturbasierte Maßnahmen und Aufklärung der Bevölkerung über Extremwetterereignisse und den damit verbundenen gesundheitlichen Gefahren.</p><p>1. Instandsetzung von Infrastrukturen</p><p>Bei der Betrachtung der Maßnahmen und Instrumente zur ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassung_an_den_Klimawandel#alphabar">Anpassung an den Klimawandel</a>⁠ nimmt die Instandsetzung von Infrastrukturen eine herausragende Rolle ein. Die rein volkswirtschaftlichen Effekte sind positiv, da sich Investitionen in klimaresiliente Schienen, Straßen, Gebäude und Wasserinfrastrukturen günstig auf das Bruttoinlandsprodukt (BIP) und die Beschäftigung auswirken.<br>So könnten beispielsweise Anpassungsmaßnahmen an die Folgen des Klimawandels im Handlungsfeld Verkehr und Verkehrsinfrastruktur zu einer Erhöhung des BIP von bis zu 1,4 Mrd. Euro in einem Jahr und einem Beschäftigungszuwachs von bis zu 4.800 Personen führen.<br>Ein verstärkter Kapitaleinsatz wird derzeit vorrangig mit Blick auf Investitionen in eine Transformation der Wirtschaft in Richtung auf eine kohlenstoffarme, grüne Wirtschaft eingefordert. Dabei wird jedoch häufig Klimaschutzpolitik in den Blick genommen und die Anpassungsstrategie außer Acht gelassen. Jedoch weisen Investitionen in die Klimawandelanpassung deutliche Synergien mit dem Bestreben auf, die Investitionslücke nachhaltig zu schließen. <br>Bei Investitionen in die Infrastruktur muss jedoch auch hinterfragt werden, ob und welche Art von Transformation des Wirtschafts-, Verkehrs- und Energiesystems durch die ⁠<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Anpassungsmanahme#alphabar">Anpassungsmaßnahme</a>⁠ unterstützt oder eher gebremst wird. Für eine Priorisierung sollten die positiven und negativen Nebenwirkungen der jeweiligen Maßnahmen für Umwelt und Gesellschaft beachtet werden. Genau das liefert der Bericht.</p><p>2. Naturbasierte Maßnahmen</p><p>Naturbasierte Maßnahmen wie nachhaltiger Waldumbau oder Grünflächen und Gründächer in Städten, wirken sich meist nur wenig auf klassische volkswirtschaftliche Indikatoren aus. Jedoch benötigen sie in der Regel auch nur relativ geringe Anfangsinvestitionen und weisen aus der Perspektive der erweiterten Bewertung ein deutlich positives Nutzen-Kosten-Verhältnis auf. Somit steigern sie in der Gesamtbewertung die gesamtgesellschaftliche Wohlfahrt deutlich.</p><p>3. Informatorische Maßnahmen</p><p>Aktivitäten wie die Aufklärung über Gesundheitsgefahren und Hinweisen zum Verhalten bei extremen Hitzeereignissen oder anderen durch den Klimawandel verschärften Extremereignissen sind in der Regel mit geringen Kosten zu realisieren. Die Kunst besteht darin, die Informationen ansprechend, glaubwürdig und verhaltenswirksam zu gestalten. <br>Informatorische Maßnahmen, die Risikoverhalten reduzieren und gesundheitsförderndes und vorsorgendes Verhalten fördern, bringen kurzfristig keine volkswirtschaftlichen Wachstumseffekte. Gegebenenfalls reduzieren sie das Wachstum sogar, weil sie Reparatur- und Krankheitskosten verringern. Gesamtgesellschaftlich lohnen sie sich dennoch in besonders hohem Maße, denn wie der Bericht darstellt, erzielen sie deutlich positive Wirkungen für Mensch und Umwelt.</p><p><em>Hinweis: Die wesentliche Arbeit des Vorhabens fand 2018 und 2019 statt, also vor der Corona-Pandemie und ihrer Auswirkungen auch auf die deutsche Volkswirtschaft. Der Bericht setzt auf Seite 46f die Ergebnisse in Relation zur besonderen Situation im Jahre 2020.</em> <br><br></p>

Klimaschutzbeitrag des Verkehrs im Kontext des Energiekonzeptes der Bundesregierung bis 2050

Der Verkehr ist einer der Hauptverursacher der Treibhausgasemissionen. In Deutschland verursachte der Verkehr im Jahr 2010 CO2-Emissionen in Höhe von 192 Mil.Tonnen, wovon 162 Mil.Tonnen und damit rund 85 Prozent auf den Straßenverkehr entfallen. Damit ist der Verkehr bereits heute für knapp ein Fünftel der Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich. Analysen zeigen: Bis zum Jahre 2050 wird die Bedeutung des Verkehrs für die Treibhausgasbilanz Deutschlands weiter zunehmen. Während andere Sektoren insbesondere durch den Ausbau erneuerbarer Energien bei der Stromerzeugung starke Emissionsreduktionen erzielen können, kann der Verkehrsbereich nur zum Teil daran partizipieren. Zwar kann der Ausbau der Elektromobilität im Individualverkehr mit Pkw zu deutlichen Emissionsminderungen führen. Für den Güterverkehr, ebenso für den Luft- und Schiffsverkehr sind die Konzepte für eine weitergehende Elektrifizierung erst im Entwicklungsstadium oder werden aus heutiger Sicht als wenig realistisch angesehen. Andere Alternativkonzepte gerade für diese Bereiche sind entweder noch im konzeptionellem Stadium (z. B. der Einsatz von mit regenerativem Strom erzeugten Flüssigkraftstoffe oder Gase) oder stark umstritten (z.B. Biokraftstoffe). Unabhängig von der unterstellten Technologie werden diese aber bis 2050 - so die Ergebnisse aller Studien - zu deutlich sinkenden spezifischen CO2-Emissionen des Verkehrs führen. Diese Emissionsminderungen werden aber zum Teil wieder durch den steigenden Verkehrsaufwand - insbesondere des Güterverkehrs - kompensiert. Soll auch der Verkehr nennenswert zu den deutschen Klimaschutzbestrebungen mit Minderungszielen für die Treibhausgasemissionen bis 2020 um 40 Prozent und bis 2050 um 80-95 Prozent gegenüber 1990 beitragen, sind weitere Maßnahmen erforderlich. Technologische Verbesserungen werden zwar zu deutlichen Effizienzverbesserungen und Emissionsminderungen führen, diese müssen aber Hand-in-Hand gehen mit verkehrlichen Maßnahmen zur Reduktion des Verkehrsaufwandes bzw. der Förderung besonders umweltfreundlicher Verkehrsmittel und -formen. Ziel des Vorhabens ist es, ein ambitioniertes sektorspezifisches Klimaschutzziel des Verkehrs bis zum Jahr 2050 zu entwickeln. Basis hierzu soll eine detaillierte Analyse der Trendentwicklung der Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2050 sein, die alle Verkehrssektoren (Straße, Schiene, Luft, Wasser sowie Güter- und Personenverkehr, mit Fokus auf den landgebundenen Verkehr inkl. Binnenschifffahrt) betrachtet sowie die Zwischenjahre 2020, 2030 und 2040 berücksichtigt. Aufbauend auf einem Business-as-usual-Szenario (BAU) soll aufgezeigt werden, welche Handlungsoptionen bestehen, um die Treibhausgasemissionen so zu senken, dass der Verkehr einen nennenswerten Beitrag zu den von der Politik auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene formulierten Klimaschutzzielen beitragen kann.

Messung von Flachstellen und Ermittlung eines akustischen Instandhaltungskriteriums

Zugvorbeifahrten mit abgeflachten Stellen am Rad, den sogenannten Flachstellen, können für Anwohnende eine deutliche Lärmbelastung bedeuten. Deshalb beleuchtet das vorliegende Forschungsvorhaben Möglichkeiten eine Instandhaltung von Rädern über ein "akustisches Kriterium" festzulegen. Hierfür wurde ein Vorschlag für eine gehörgerechte Detektion von Flachstellen entwickelt, der basierend auf dem Maximalpegel und der Schienenbeschleunigung bei einem vorbeifahrenden Wagen Flachstellen erkennt. Zur Bewertung der Flachstellen wird in einem zweiten Schritt ein Grenzwert vorgeschlagen. Im Rahmen einer juristischen Bewertung wurden Möglichkeiten der Implementierung des "akustischen Flachstellenkriteriums" in die Rechtsordnung vorgestellt. Auch Möglichkeiten einer betrieblichen Umsetzbarkeit wurden diskutiert. Um die durch Flachstellen verursachten Instandhaltungskosten zu erfassen, wurde eine Befragung von Akteuren im Bereich Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr und Eisenbahninfrastruktur durchgeführt. Während für das Rollmaterial eine Abschätzung hinsichtlich der flachstellenbezogenen Instandhaltungskosten möglich war, zeigte sich, dass im Bereich der Infrastruktur die durch Flachstellen verursachten Kosten aktuell nicht erfasst werden. Auf Basis dieser Befragungsergebnisse wurden mögliche Motivationsstrategien zur Verminderung der Anzahl von Flachstellen im deutschen Schienennetz diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

Messung von Flachstellen und Ermittlung eines akustischen Instandhaltungskriteriums

Zugvorbeifahrten mit abgeflachten Stellen am Rad, den sogenannten Flachstellen, können für Anwohnende eine deutliche Lärmbelastung bedeuten. Deshalb beleuchtet das vorliegende Forschungsvorhaben Möglichkeiten eine Instandhaltung von Rädern über ein "akustisches Kriterium" festzulegen. Hierfür wurde ein Vorschlag für eine gehörgerechte Detektion von Flachstellen entwickelt, der basierend auf dem Maximalpegel und der Schienenbeschleunigung bei einem vorbeifahrenden Wagen Flachstellen erkennt. Zur Bewertung der Flachstellen wird in einem zweiten Schritt ein Grenzwert vorgeschlagen. Im Rahmen einer juristischen Bewertung wurden Möglichkeiten der Implementierung des "akustischen Flachstellenkriteriums" in die Rechtsordnung vorgestellt. Auch Möglichkeiten einer betrieblichen Umsetzbarkeit wurden diskutiert. Um die durch Flachstellen verursachten Instandhaltungskosten zu erfassen, wurde eine Befragung von Akteuren im Bereich Schienengüterverkehr, Schienenpersonenverkehr und Eisenbahninfrastruktur durchgeführt. Während für das Rollmaterial eine Abschätzung hinsichtlich der flachstellenbezogenen Instandhaltungskosten möglich war, zeigte sich, dass im Bereich der Infrastruktur die durch Flachstellen verursachten Kosten aktuell nicht erfasst werden. Auf Basis dieser Befragungsergebnisse wurden mögliche Motivationsstrategien zur Verminderung der Anzahl von Flachstellen im deutschen Schienennetz diskutiert. Quelle: Forschungsbericht

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