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Ermittlung der Baumvitalität entlang von Schienenwegen mit Fernerkundung und dendroökologischen Analysen und deren Multiplikatoreffekt für Risiken durch andere Naturkatastrophen, Teilvorhaben: Deutscher Wetterdienst (DWD)

ATKIS Basis-DLM (Präsentationsdienst)

Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.

Ermittlung der Baumvitalität entlang von Schienenwegen mit Fernerkundung und dendroökologischen Analysen und deren Multiplikatoreffekt für Risiken durch andere Naturkatastrophen, Teilvorhaben: Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Regionalwirtschaftlicher Vergleich alternativer Trassen feur die neue Bundesbahnstrecke Hannover - Gemuenden

Die Studie untersucht die regionalwirtschaftlichen Wirkungen alternativer Streckenfuehrungen der Eisenbahnneubautrasse. Insbesondere geht sie auf den Zusammenhang zwischen verkehrlicher Erreichbarkeit und regionaler Wirtschaftsentwicklung ein.

Weg 15 - Teltower Dörferweg (48 km)

Länge: 48 Kilometer Start: Krumme Lanke (Brücke über den Fenngraben), ÖPNV: U-Bahnhof Onkel Toms Hütte, Bus-Haltestelle Siebenendenweg Ziel: Wilhelm-Spindler-Brücke, ÖPNV: S-Bahnhof Spindlersfeld, Tram-Haltestelle: Spindlersfelder Straße Der Weg verbindet folgende Landschaftsräume, Grünflächen und sehenswerte Orte miteinander (Auswahl): Krumme Lanke – Landschaftsschutzgebiet „Gemeindewäldchen Zehlendorf“ – Paul-Mebes-Park – Grünzug am Buschgraben – Teltowkanalwiesen – Zehlendorfer Stichkanal – Teltowkanalpromenade – Grünzug des Berliner Mauerwegs mit Kirschblütenallee (TV-Asahi-Kirschblütenallee) – Trümmerberg Lichterfelde – Johann-Baptist-Gradl-Grünanlage – Lilienthalpark – Grünanlage Hampelsche Baumschule – Schlehenberg – Freizeitpark Marienfelde – Buckower Feldmark – Gropiusstadt – Rudower Wäldchen – Grünzüge am Güteraußenring – Grünanlage Rohrpfuhl und Meskengraben – Rudow Südpark – Landschaftspark Rudow-Altglienicke – Rudower Höhe – Landschaftspark Johannisthal – Wissenschafts- und Technologiepark Adlershof – Köllnische Heide – Spindlerpark Wegverlauf als Download: GPX-Datei – KML-Datei – PDF-Datei Der Teltower Dörferweg verläuft auf 48 km von Dorf zu Dorf. Im Zick-Zack-Kurs geht es über Zehlendorf, Lichterfelde, Marienfelde, Lichtenrade, Buckow, Rudow bis nach Spindlersfeld in Köpenick. Noch vor 100 Jahren wäre der Teltower Dörferweg zwischen Grunewaldseenkette und Köpenicker Spree durch den ländlichen Raum verlaufen – geprägt von Feldern, Wiesen und kleinen Dörfern. Heute muss man schon etwas genauer hinsehen, um die historischen Dorfstrukturen zu erahnen. Beginnend an der Krummen Lanke auf der Teltower Hochfläche im Süden von Berlin führt der Weg auf seinen ersten Kilometern vorbei an ausgedehnten Sportfeldern, dem Friedhof Zehlendorf und durch das Zehlendorfer Gemeindewäldchen mit seinem alten Buchenbestand. Weiter geht es durch den Paul-Mebes-Park. Er ist benannt nach einem bedeutenden Berliner Architekten, dessen Entwürfe zu Beginn des 20. Jahrhunderts im europäischen Wohnungs- und Städtebau große Beachtung fanden. Nun folgt der Weg dem Buschgraben, vorbei am Freilandlabor Zehlendorf, einem der ältesten grünen Lernorte Berlins, bevor er auf den Teltowkanal stößt. Nach einem kurzen Stück am Ufer des Teltowkanals folgt der Weg dem Verlauf des Mauerwegs zur Lichterfelder Weidelandschaft an der Stadtgrenze. Von hier schlängelt sich der Weg durch Grünanlagen zwischen ruhigen Ein- und Mehrfamilienhäusern Richtung Freizeitpark Marienfelde . Das Bild der Stadtrandsiedlungen wird unterbrochen durch einen Blick auf die Überreste der Buckower Feldmark , bevor der Teltower Dörferweg Alt-Buckow streift und bald darauf nach Gropiusstadt führt. Die vom Bauhaus-Gründer Walter Gropius geplante Westberliner Großwohnsiedlung mit bis zu 30 Wohnetagen musste in die Höhe wachsen, da die damalige Insellage Westberlins keine andere Möglichkeit zuließ. Der Weg durchquert den Rudower Forst und folgt einer ehemaligen Bahntrasse bis zur Gartenstadt Rudow . In dem auch „Frauenviertel“ genannten Wohngebiet wurden die Straßen, Wege und Plätze nach 19 Frauen benannt, die sich um Neukölln, Berlin und Deutschland verdient gemacht haben. Durch den anschließenden Landschaftspark Rudow-Altglienicke führt der Weg von der südlichen Stadtgrenze zum Teltowkanal . Zwischendrin bietet die Aussichtsplattform der Rudower Höhe einen eindrucksvollen Ausblick auf die Umgebung. Auch der Landschaftspark Johannisthal bietet interessante Aussichten: Die naturnahen Wiesen des ehemaligen Flugfeldes sind mittlerweile als Naturschutzgebiet ausgewiesen und werden durch eine Schafherde ganzjährig beweidet. Am Ende führt der Teltower Dörferweg durch die Köllnische Heide, einem Stadtwald zwischen Niederschöneweide und Adlershof, bevor er an der Wilhelm-Spindler-Brücke in Spindlersfeld (Köpenick) endet.

INSPIRE-WFS SL Verkehrsnetze ATKIS Basis-DLM - Bahnelektrifizierung - OGC API Features

Dieser Dienst stellt für das INSPIRE-Thema Verkehrsnetze aus ATKIS Basis-DLM umgesetzte Daten bereit.:Gibt an, ob die Bahnstrecke mit einem System zur Stromversorgung der sich darauf bewegenden Fahrzeuge ausgestattet ist.

Bebauungsplan Rahlstedt 128 Hamburg

Der Bebauungsplan Rahlstedt 128 für das Gebiet zwischen Güstrower Weg, Parchimer Straße, Hagenower Straße und der Trasse der Deutschen Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 373 der Gemarkung Neu-Rahlstedt - Parchimer Straße - Hagenower Straße - Güstrower Weg - Nordgrenze des Flurstücks 582 - Westgrenze des Flurstücks 5192 - über das Flurstück 4138 (Bahntrasse) sowie die Ostgrenze des Flurstücks 4462 der Gemarkung Alt-Rahlstedt.

Bebauungsplan Bergedorf 102 Hamburg

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bergedorf 102 für den Geltungsbereich zwischen der Kurt-A.-Körber-Chaussee im Norden, dem Sander Damm im Osten, der Bahntrasse Berlin-Hamburg im Süden und den östlich der ehemaligen Gaswerkfläche liegenden Flächen im Westen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kurt-A.-Körber-Chaussee - Sander Damm - Südgrenze des Flurstücks 4500 - Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 7419 - über das Flurstück 7419 - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 7419 - Nordgrenze des Flurstücks 7418 - Westgrenze des Flurstücks 7417 der Gemarkung Bergedorf. Der Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 4500 - über das Flurstück 4500 - Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 4500 der Gemarkung Bergedorf.

Bebauungsplan Wellingsbüttel 16 Hamburg

Der Bebauungsplan Wellingsbüttel 16 für den Geltungsbereich über Teilgebiete von Wellingsbüttel (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 517) wird festgestellt. Das Plangebiet besteht aus drei Teilgebieten, die wie folgt begrenzt werden: 1. Gebiet 1: Wellingsbüttler Weg - Friedrich-Kirsten-Straße - Ost- und Südgrenze des Flurstücks 172, Südostgrenze des Flurstücks 3167 - über Kuhteichweg - Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2577, Nordgrenzen der Flurstücke 123 und 2609, Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 125 - Wellingsbüttler Weg - Ostgrenze des Flurstücks 1107, Nordgrenze des Flurstücks 1108 - Barkenkoppel - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 1102 - Bahntrasse - Rolfinckstraße - Rabenhorst - Bahntrasse - Rehmkoppel - Wellingsbüttler Weg - Alsterstieg - Ostgrenze des Flurstück 152 (Friedrich-Kirsten-Straße), Nord- und Südostgrenze des Flurstücks 2695 - Wellingsbüttler Weg - Nordostgrenzen der Flurstücke 190 und 2084 - Rehmkoppel - Bahntrasse - Nordwest-, Nordost- und Nordgrenze des Flurstücks 273 - Speckmannstraße - Wibbeltweg - Kaspar-Ohm-Weg - Horstweg - Ostgrenze des Flurstücks 506 (Horstweg), Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 2721, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 508, Nordost- und Südostgrenze des Flurstücks 2591, Nordostgrenze der Flurstücke 2713, 515, 516 und 517, Nordwestgrenze des Flurstücks 3192, Nordostgrenzen der Flurstücke 3192, 530 und 2949, Südostgrenzen der Flurstücke 2949, 2809 und 2898 - Pfeilshofer Weg - Lockkoppel - Rabenhorst - Südost- und Südgrenze des Flurstücks 3024 - Rolfinckstraße - über die Flurstücke 2896 und 452 - Rol finckstieg - Nordgrenzen der Flurstücke 2794 und 2134 - Lindeneck - Nordgrenzen der Flurstücke 2115, 2116, 2117, 2118, 2119 und 2120 - Lindeneck - Ostgrenzen der Flurstücke 2975, 462, 2894, 2972, 2980, 2858, 2892 und 2860 - Laurembergweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2890, 2862, 2944, 2942, 2933, 2864, 2866, 2868 und 2870 - Classenweg - Ostgrenzen der Flurstücke 2815, 3526, 2905, 2811, 2763, 2798, 3261, 3383 und 2875 - Eckerkamp - Ostgrenzen der Flurstücke 2257, 2258, 2259 und 1206, Südgrenzen der Flurstücke 1206, 2569 und 2570 - Bramfelder Drift - Südgrenzen der Flurstücke 2550, 2549, 2548, 2547, 2546, 2545, 2544, 2543, 2542, 2541, 2595, 1208, 1209, 1210, 1211, 1212, 2446, 2292, 2291, 2370, 2369, 2368, 2367, 2366, 2365, 2290, 2289 und 1243 - Schulteßstieg - Südgrenzen der Flurstücke 2105, 2025, 2024, 2077, 1246, 1247, 2590, 1248, 1249, 1250, 1251 und 1252, Ostgrenze, Südwestgrenze und Südgrenze des Flurstücks 2738, Südostgrenze des Flurstücks 1141, über das Flurstück 1141, Nordwestgrenze des Flurstücks 1141 - Lagerlöfstraße - Sodenkamp - Südgrenze des Flurstücks 2206 (Sodenkamp) - Borstels Ende - Bahntrasse - Borstels Ende - Westgrenze und Nordwestgrenze des Flurstücks 3460 (Wellingsbüttler Weg), Westgrenze des Flurstücks 2606 (Gundlachs Twiete), West- und Nordgrenze des Flurstücks 3452 (Alsterlauf), Nordgrenze und über das Flurstück 3451 der Gemarkung Wellingsbüttel (Alsterlauf)- Langwisch. Ausgenommen vom Gebiet 1 ist der Geltungsbereich der Verordnung über den Bebauungsplan Wellingsbüttel 4 vom 18. Juni 1968 (HmbGVBl. S. 171) sowie der Geltungsbereich der Verordnung über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Wellingsbüttel 14 vom 8. Juli 2002 (HmbGVBl. S. 148). 2. Gebiet 2: Volksdorfer Weg - Ost-, Süd- und Westgrenze des Flurstücks 2880, Westgrenzen der Flurstücke 2091, 590, 588, 3010, 584, 583, 582, 581, 580, 579 und 4567 - Am Pfeilshof - Westgrenzen der Flurstücke 3203, 540, 539, 538, 3353, 3352, 536 und 535, Nordostgrenzen der Flurstücke 535, 551 und 552 der Gemarkung Wellingsbüttel. 3. Gebiet 3: Farmsener Weg - Südostgrenzen der Flurstücke 670 und 671 - Radekamp - Südostgrenzen der Flurstücke 2963, 2918, 3027 und 3028 - Südwestgrenzen der Flurstücke 3025, 2915, 2914, 2913, 2912, 2911, 3434, 3032 und 2641 - Reem- winkel - Südwestgrenzen der Flurstücke 3399, 715 und 718, Südostgrenzen der Flurstücke 719, 720, 721, 722, 723, 3139, 2958, 727 und 729, Westgrenzen der Flurstücke 729, 728, 731 - Waldingstraße - Westgrenzen der Flurstücke 3483, 825 und 3021 - Eckloßberg - Westgrenzen der Flurstücke 2831, 2878, 2950, 2043, 2833, 2835 und 2888 - Eckloßberg - Westgrenzen der Flurstücke 3060, 2837, 2935, 843, 2839, 859, 858, 2948, 856, Nordgrenzen der Flurstücke 856, 2764, über das Flurstück 853 der Gemarkung Wellingsbüttel.

Bebauungsplan Finkenwerder 1 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1 vom 30. März 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungs-blatt Seite 67) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 werden folgende Nummern 7 bis 10 angefügt: "7. Im Bereich des Flurstücks 4100 (ehemaliges Flurstück 910 teilweise) der Gemarkung Finkenwerder Nord wird die Festsetzung ¿Oberirdische Bahnanlagen (Hafenbahn)" in allgemeines Wohngebiet mit einer Bebaubarkeit von maximal vier Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von 1,2 umgewandelt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). 8.Zwischen dem Friedhofseingang und der Bahnanlage sowie zwischen Finkenwerder Landscheideweg und Harlinger Landweg ist auf dem Flurstück 4100 in dem in der Anlage bezeichneten Bereich jeweils ein Gehrecht festgesetzt. Das Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. 9.Entlang der Bahntrasse im östlichen Plangebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 10. Für die Erschließung des Flurstücks 4100 sind noch örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt

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