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ATKIS Basis-DLM (Präsentationsdienst)

Das ATKIS Basis-DLM bildet die topographischen Objekte einer Landschaft in Form von Vektordaten und unterschiedlichen Attributwerten ab. Die vorliegende Präsentation dient der Veranschaulichung der Strukturen dieses komplexen Datenmodells.

Lacerta bilineata Daudin, 1802 Westliche Smaragdeidechse Reptilien Stark gefährdet

Die rheinland-pfälzischen und badischen Bestände am Kaiserstuhl bilden weit nach Norden vorgeschobene isolierte Vorposten, für die Deutschland in besonderem Maße verantwortlich ist (Steinicke et al. 2002). Die deutschen Vorkommen der überwiegend mediterran verbreiteten Westlichen Smaragdeidechse liegen in wärmebegünstigten Bereichen von Südwestdeutschland. In Rheinland-Pfalz besiedelt sie die südlich exponierten Trockenhänge von Flusstälern, die durch Flussschleifen mit anderen Expositionen voneinander isoliert sind. An der Mosel liegen ca. 18, im Rheintal insgesamt zehn und an der Nahe ca. sieben separate Vorkommen. Ein genetischer Austausch besteht wahrscheinlich noch zwischen den Populationen an der mittleren Nahe sowie zwischen den westlichen Moselpopulationen (Schulte et al. 2016). Es überwiegen jedoch kleine und kleinste, voneinander isolierte Restbestände. Am Kaiserstuhl in BadenWürttemberg lassen sich ca. 14 Vorkommensbereiche abgrenzen, die nur noch zum Teil vernetzt sind. Am nordöstlichen Kaiserstuhl fehlt die Art größtenteils. Etwas abseits liegen die drei Bestände am Tuniberg, wovon zwei recht individuenarm sind. Ein 2003 entdecktes Vorkommen in Hessen (Henf & Alfermann 2004) wurde mittlerweile als allochthon identifiziert. Es handelt sich vermutlich um ausgesetzte Tiere vom Kaiserstuhl (Schulte et al. 2016). Weitere ausgesetzte Vorkommen bestehen z. B. in Bonn, in Stuttgart und bei Tübingen am Spitzberg. Die TK25-Q-Rasterfrequenz (Zeitraum 2000 – 2018) der autochthonen Vorkommen beträgt 0,29 % und liegt somit in der Kriterienklasse „sehr selten“. Die vor allem in den 1960er bis 1980er Jahren intensivierten Rebflurbereinigungen und der Ausbau der Flüsse verursachten durch die Beseitigung von Böschungen, Trockenmauern, Saum- und Kleinstrukturen die stärksten Bestandsrückgänge (u. a. Gruschwitz 1985 a, Niehuis & Sound 1996, Fritz & Sowig 2007). Frühere Vorkommen im Raum Lörrach sind bereits in der Mitte des vorigen Jahrhunderts erloschen. Insgesamt ist für den langfristigen Bestandstrend ein starker Rückgang anzunehmen. Kurzfristig ist von einer mäßigen Abnahme auszugehen. Gründe dafür sind u.a. die zunehmende Bebauung ehemaliger Weinbauflächen und die fortschreitende Sukzession und Verinselung der Lebensräume. Die an wenigen Standorten etablierten Artenschutzmaßnahmen können diesen Trend nur wenig mildern. Für alle drei rheinland-pfälzischen Vorkommensgebiete zeigten aktuelle Erhebungen im Rahmen des FFH-Monitorings zwischen 2011 und 2015/16 deutliche Abnahmen insbesondere in randlichen Beständen. Einzig am Kaiserstuhl, wo die Art in den letzten Jahren in die durch großflächige Terrassierungen (1960–1980) neu entstandenen Böschungs- und Saumbereiche wieder eingewandert ist, ist die Bestandsentwicklung kurzfristig stabil, neuerdings eventuell zunehmend. Die Kombination der Kriterien würde zur Kategorie „Vom Aussterben bedroht“ führen. Aufgrund der stabilen und individuenreichen Bestände der Art am Kaiserstuhl ist das Aussterberisiko innerhalb der nächsten zehn Jahre in Deutschland gering. Durch das Vorhandensein dieser stabilen Teilbestände wird die Art deshalb als „Stark gefährdet“ eingestuft. Die Erhaltung der fragmentierten und zum Teil individuenarmen Populationen in Rheinland-Pfalz ist direkt an dauerhafte Naturschutzmaßnahmen gebunden, die ein turnusmäßiges Freistellen bzw. Freihalten der Lebensräume durch extensive mosaikartige Beweidung oder maschinelle Verfahren beinhalten. Auf diese Abhängigkeit wird durch das Zusatzmerkmal „Na“ hingewiesen. Der Bestandstrend im Zeitraum der letzten 10 bis 15 Jahre hat sich von der Kriterienklasse „stabil“ (ehemals als „gleich bleibend“ bezeichnet) zu „mäßige Abnahme“ entwickelt. Wegen des Vorhandenseins aktuell stabiler Teilbestände ergibt sich keine Änderung der Rote-Liste-Kategorie. Die Westliche Smaragdeidechse ist vor allem durch folgende Eingriffe oder Entwicklungen gefährdet: Flurbereinigungen und Hangsicherungen in Weinberglagen und Verlust von Trockenmauern, Felsbereichen, Böschungen, Gebüschinseln und Säumen; Beschattung durch Sukzession der Brachen infolge der Aufgabe des Weinbaus bzw. der Folgenutzung; Baumaßnahmen (z. B. Instandhaltungsmaßnahmen im Gleisbett der Eisenbahn, Lärmschutzwände) entlang von Bahnstrecken, die in Tälern oftmals die einzigen Vernetzungslinien darstellen; zunehmende Hang- und Höhenbebauung und touristische Erschließung der Hangbereiche. Die Sicherung der Bestände ist in hohem Maße von einer aufwändigen artgerechten Bewirtschaftung und Pflege der Lebensräume abhängig. Dazu gehört: Sicherstellung naturverträglicher und gleichzeitigrentabler Bewirtschaftungsformen im Weinanbau z. B. durch Förderung des traditionellen kleinparzelligen Terrassenweinbaus; konsequente Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorgaben bei Sanierungsarbeiten im Bereich von Bahnanlagen und entlang von Flüssen; bei touristischer Nutzung der Trockenhänge: Einrichten von Schutzzonen durch Besucherlenkungskonzepte.

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2022 (INSPIRE Download/WFS)

Lärmbelastung (Lden/Lnight) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.

MRH Erreichbarkeitsanalysen zu Verkehrsinfrastruktur

Die Karten zeigen jeweils am schnellsten erreichbare Verkehrsinfrastrukturen unterschiedlichen Verkehrsmitteln. Zu diesen gehören 676 Bahnhöfe, 55 Fernbahnhöfe und 29.615 Haltestellenbereiche. Die Erreichbarkeiten werden auf einem bewohnten 100-Meter-Raster und einem flächendeckenden 500-Meter-Raster in Minuten abgebildet. Ferner wird für die Haltestellen in der Metropolregion Hamburg (MRH) die Anzahl der Linien angegeben, die die Haltestelle bedient, sowie die Anzahl an Abfahrten an einem Sonntag und einem Montag. Auch wird die Anzahl der im Umkreis von Haltstellen vorhandenen Wohnbevölkerung und Arbeitsplätzen angegeben. Auf Basis von P&R-Anlagen wird überdies die Anzahl erreichbarer Arbeitsplätze, Freizeiteinrichtungen und Einwohner mit öffentlichen Verkehrsmitteln angegeben. Bemerkungen: Zu den Fernbahnhöfen zählen alle Bahnhöfe, mit mindestens einer täglichen Abfahrt im Schienenfernverkehr. Den Bahnhöfen sind U-Bahn Haltestellen zugeordnet. Berechnung der Reisezeiten: Die Reisezeiten und Entfernungen im Pkw-, Fuß- und Radverkehr basieren auf einem detaillierten Streckennetz auf Basis von OpenStreetMap (OSM). Den Reisezeiten im Pkw-Verkehrs liegt eine im Berufsverkehr typische Straßenbelastungen zugrunde. Im Pkw-Verkehr werden außerdem vom Gebietstyp abhängige Aufschläge für Parksuchverkehre, Zu- und Abrüstzeiten sowie Anbindungen berechnet. Diese richten sich nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN R1 (FGSV 2010, S. 47) und liegen zwischen zwei und neun Minuten. Die Angaben im ÖPNV basieren auf den realen Fahrplandaten an einem normalen Dienstag der Fahrplanperiode 18/19. Es werden nur die Fahrplanfahrten und zwischen 9 Uhr und 12 Uhr (Hbf. Hamburg 6 Uhr bis 8 Uhr, Ankunft im Büro bis spätestens 9 Uhr) berücksichtigt. Die Reisezeit enthält außerdem die Gehzeiten von und zur Haltestelle sowie eine Wartezeit an der Starthaltestelle. Die Umsteigehäufigkeit entspricht den nötigen Umstiegen auf der schnellsten Verbindung. Die Anzahl an Verbindungen gibt die Fahrthäufigkeit im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 12 Uhr an. Im Fernverkehr werden lediglich die Fahrten auf den Bahnstrecken von Hamburg nach Berlin und nach Rostock berücksichtigt, um der hohen Bedeutung der Halte in Schwerin und Ludwigslust gerecht zu werden. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Im Individualverkehr mit dem Pkw, dem Rad oder zu Fuß wird eine maximale Reisezeit von 60 Minuten unterstellt. Diese Reisezeit im ÖPNV beträgt maximal 120 Minuten. In diesen zwei Stunden sind die Gehzeiten zu Haltestellen sowie sämtliche Wartezeiten bereits enthalten. Angaben zu den Werten: Wenn den Haltestellen und P&R-Stationen die nächstgelegenen Einwohner und Arbeitsplätze zugeordnet werden bedeutet dies, dass angegeben wird, für wie viele Personen bzw. Arbeitsplätze die jeweilige Haltestelle bzw. P&R-Station die am nächsten gelegene ist. Der Wert ‚999‘ ist ein Platzhalter und bedeutet, dass keine Verbindung unter Berücksichtigung der Suchkriterien gefunden wurde. Der Wert ‚111‘ ist ein Platzhalter im ÖPNV und bedeutet, dass die schnellste Verbindung eine Fußstrecke ist. Dies ist dann der Fall, wenn die Rasterzelle sowie die Zieleinrichtung der gleichen Haltestelle zugeordnet sind. Quellen: Fahrplandaten: (Jahresfahrplan 2019): Aufbereitet durch TUHH; Deutsche Bahn AG, Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Nahbus GmbH (Nordwestmecklenburg), Nahverkehr Schwerin GmbH Fuß- und Radwegenetz: Durch TUHH aufbereitet (Steigungen, Geschwindigkeiten); auf Basis von OpenStreetMap (OSM 2019) und SRTM-Höhendaten (SRTM 2000) Straßennetz: Durch TUHH aufbereitet; auf Basis von Openstreetmap (OSM 2019) Flughafen: TUHH (2019) Bahnhöfe und Haltestellen: Generiert aus den Fahrplandaten (s. Fahrplandaten) P&R: Hamburger Verkehrsverbund (HVV 2019)

Bebauungsplan Rahlstedt 127 Hamburg

(1) Der Bebauungsplan Rahlstedt 127 für den Geltungsbereich über Teilgebiete von Oldenfelde, Neu-Rahlstedt und Alt¬Rahlstedt (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt: Das Plangebiet besteht aus drei Teilgebieten, die wie folgt begrenzt werden: 1. Gebiet 1: Alter Zollweg - Schlawer Weg - über die Flurstücke 1763, 1761, 1762, 2011 und 2010 - Bargteheider Straße - über das Flurstück 2933 - Bargteheider Straße - über das Flurstück 2940 - Bargteheider Straße - über die Flurstücke 2941, 1765, 4588, 4583, 1768, 1769, 4229, 4228, 1771 und 1752 - Schulpfad - über die Flurstücke 4652, 4651, 4654, 4347, 1747, 1745, 3167, 1743, 1742, 3707, 3708, 1738, 3333, 1735, 1734, 4465, 1732, 3383 und 1729 - Wolliner Straße - Westgrenzen der Flurstücke 1590, 1594, 1595, 1596, 1597, 1598, 1599, 1600, 1601, 1603, 1604, 1605 und 1606 und Süd-, West- und Nordgrenze des Flurstücks 1607 und West- und Nordgrenze des Flurstücks 3918 der Gemarkung Oldenfelde. 2. Gebiet 2: Oldenfelder Straße - Nord- und Nordostgrenze des Flurstücks 4183, Nordostgrenze des Flurstücks 4625 - Gewässer Wandse - Nordostgrenze des Flurstücks 4029 - Birrenkovenallee - Delingsdorfer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 4090 - Gewässer Wandse - Nordgrenze des Flurstücks 1976 - Delingsdorfer Weg - Nordgrenze des Flurstücks 2040 - Bahnstrecke Hamburg-Lübeck - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 3739 - Eichberg - Boltwischen - Südostgrenzen der Flurstücke 2132, 2131, 2205 und 2124, Ostgrenzen der Flurstücke 2705 und 2121 - Boltwischen - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 4649, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2692, Ostgrenzen der Flurstücke 2084, 2083 und 4013, Ost- und Südostgrenze des Flurstücks 4033, Südost- und Südgrenze des Flurstücks 2080 der Gemarkung Oldenfelde - Geidelberg - Südgrenze des Flurstücks 596, über die Flurstücke 598 und 596 - Hohwachter Weg - Südgrenze des Flurstücks 573, über die Flurstücke 1372, 1373, 1182, 570, 569 und 568, Südgrenze des Flurstücks 567 - Eutiner Straße -über die Flurstücke 1382, 1391 und 534, Südgrenze des Flurstücks 533 - Bordesholmer Straße - Ostgrenze des Flurstücks 500, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 499, über die Flurstücke 498, 497, 496, 495, 416 und 415, über das Flurstück 1285, Westgrenze des Flurstücks 1285, Südgrenze des Flurstücks 413 - Schmahlsweg - Travemünder Stieg - Parchimer Straße - Süd- und Westgrenze des Flurstücks 383, Westgrenzen der Flurstücke 385, 1503 und 644 der Gemarkung Neu-Rahlstedt - Bahnstrecke Hamburg Lübeck - Südgrenze des Flurstücks 538 der Gemarkung Alt-Rahlstedt - Oldenfelder Straße - Südgrenze des Flurstücks 1931, Ostgrenze des Flurstücks 1856, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1857, Ostgrenzen der Flurstücke 1858, 1859, 1860, 1861, 1862, 1918 und 1919, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1920 der Gemarkung Oldenfelde- Fehsenfeldstraße - Grubesallee - Ost- und Nordgrenze des Flurstücks 6116, Ostgrenzen der Flurstücke 6095 und 423 - Boytinstraße - Ostgrenze des Flurstücks 458, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 2920, Südgrenze des Flurstücks 2919 - Heestweg - Südostgrenze des Flurstücks 6940, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 355, über das Flurstück 355, über die Flurstücke 356, 359, 362, 363 und 4848 - Boytinstraße - über die Flurstücke 422, 421, 420, 419 und 418 - Grubesallee - über das Flurstück 379 der Germarkung Alt-Rahlstedt, über die Flurstücke 1906, 1904 und 1907 - Lasbeker Straße - über die Flurstücke 1902, 1901, 1888, 1887 und 1889 - Hinschallee - über die Flurstücke 1882, 1881, 1880 und 1879 - Wolliner Straße - über die Flur¬stücke 1823, 2889, 1822, 1821, 3366, 3365, 1818, 1817, 1816 und 1815, Westgrenze des Flurstücks 4559 - Eggerskamp - Westgrenze des Flurstücks 1793, über die Flurstücke 1792, 1791 und 1790 - Schulpfad - über die Flurstücke 1773, 1774, 1775, 2632 und 1776 der Gemarkung Oldenfelde. 3. Gebiet 3: Remstedtstraße - Wehlbrook - West- und Nordgrenze des Flurstücks 201, Nordwest- und Nordostgrenze des Flurstücks 203, Nordostgrenze des Flurstücks 204, Nordgrenzen der Flurstücke 205 und 206, Nord-, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1070 - Stellaustieg - Nord- und Ostgrenze des Flurstücks 211, Ostgrenze des Flurstücks 1268, Ost- und Südgrenze des Flurstücks 1269, Südwestgrenze des Flurstücks 701 - Stellaustieg - Südwestgrenzen der Flurstücke 228 und 233, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 235, Südwestgrenze des Flurstücks 236, Südost- und Südwestgrenze des Flurstücks 237, Südwestgrenze des Flurstücks 238, Süd- und Ostgrenze des Flurstücks 239, Südgrenzen der Flurstücke 240 und 241, Ost- Süd- und Westgrenze des Flurstücks 242, Südgrenzen der Flurstücke 1256, 1262, 246 und 1291 der Gemarkung Neu-Rahlstedt, Südgrenzen der Flurstücke 694 und 5709 - Eilersweg - Buchwaldstraße - Amtsstraße - Buchwaldstraße - Westgrenze des Flurstücks 2598, über die Flurstücke 2903, 2902, 1851 - West- und Nordgrenze des Flurstücks 2598 - Gewässer Stellau - Westgrenze des Flurstücks 803, über die Flurstücke 2704 und 806 - Wesenbergallee - Nordwestgrenze des Flurstücks 790, über die Flurstücke 789, 788, 5717, 5754 und 5753 - Amtsstraße - Nordwestgrenze des Flurstücks 749, über die Flurstücke 748, 747, 746, 745 und 744, Nordwestgrenze des Flurstücks 4573 - Eilersweg - Nordwestgrenze des Flurstücks 717, über die Flurstücke 719 und 718 - Rahlstedter Straße - über das Flurstück 2936 der Gemarkung Alt-Rahlstedt, über die Flurstücke 360, 359, 1376, 357 und 356, Nordwestgrenze des Flurstücks 355 - Remstedtstraße - Nordwestgrenze des Flurstücks 331, über die Flurstücke 330, 329, 328, 327, 1038 und 1290 der Gemarkung Neu Rahlstedt.

Bebauungsplan Finkenwerder 1 1. Änderung Hamburg

Die Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1 vom 30. März 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungs-blatt Seite 67) wird wie folgt geändert: 1.Die beigefügte "Anlage zum Gesetz zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Finkenwerder 1" wird der Verordnung hinzugefügt. 2.In § 2 werden folgende Nummern 7 bis 10 angefügt: "7. Im Bereich des Flurstücks 4100 (ehemaliges Flurstück 910 teilweise) der Gemarkung Finkenwerder Nord wird die Festsetzung ¿Oberirdische Bahnanlagen (Hafenbahn)" in allgemeines Wohngebiet mit einer Bebaubarkeit von maximal vier Vollgeschossen, einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschoßflächenzahl von 1,2 umgewandelt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). 8.Zwischen dem Friedhofseingang und der Bahnanlage sowie zwischen Finkenwerder Landscheideweg und Harlinger Landweg ist auf dem Flurstück 4100 in dem in der Anlage bezeichneten Bereich jeweils ein Gehrecht festgesetzt. Das Gehrecht umfaßt die Befugnis der Freien und Hansestadt Hamburg, einen allgemein zugänglichen Weg anzulegen und zu unterhalten. 9.Entlang der Bahntrasse im östlichen Plangebiet sind durch geeignete Grundrißgestaltung die Aufenthaltsräume den lärmabgewandten Gebäudeseiten zuzuordnen. Soweit die Anordnung von Aufenthaltsräumen an den lärmabgewandten Gebäudeseiten nicht möglich ist, muß für diese Räume ein ausreichender Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an Außentüren, Fenstern, Außenwänden und Dächern der Gebäude geschaffen werden. 10. Für die Erschließung des Flurstücks 4100 sind noch örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seiten 41, 83), zuletzt geändert am 11. April 1995 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 85), festgesetzt oder für Teilbereiche nach § 125 Absatz 2 des Baugesetzbuchs hergestellt

Lamyctes africanus (Porath, 1871) Hundertfüßer und Doppelfüßer Nicht bewertet

Eine Beschreibung und Diagnose von L. africanus sowie die Unterschiede zur morphologisch sehr ähnlichen, in Deutschland verbreiteten Art L. emarginatus (Newport, 1844) sind in Enghoff et al. (2013) publiziert. Die aus der Südhemisphäre stammende Art der Familie Henicopidae wurde durch Decker et al. (2017) erstmals für Deutschland an sieben verschiedenen Fundorten in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Nordrhein-Westfalen auf Wiesen, einem Truppenübungsplatz, Streuobstwiesen, oft in der Nähe von Flüssen und teilweise sogar direkt am Ufer nachgewiesen. Die Art pflanzt sich, wie auch L. emarginatus, in Europa parthenogenetisch fort und kann sich vermutlich wie diese Spezies innerhalb weniger Monate vom Ei bis zum geschlechtsreifen Tier entwickeln. L. africanus wurde in Europa auch außerhalb von Deutschland nachgewiesen, aus Frankreich in einem Garten (Iorio 2016) und aus Dänemark entlang von stillgelegten Bahnstrecken (Enghoff et al. 2013). Aus Großbritannien (Gregory & Garnham 2022) und Tschechien (Dányi & Tuf 2016) ist sie bisher nur aus Gewächshäusern bekannt. Aufgrund der Biologie dieser Art sowie der angenommenen Ausbreitung durch Überschwemmungen, Militärfahrzeuge und entlang von Bahnstrecken ist von einer Etablierung und sogar weiteren Ausbreitung, trotz der bislang wenigen vorliegenden Funde, auszugehen.

Evaluation of Various Mobile Surface Covering Systems to Protect Agricultural Soil Beneath Access Ways for Heavy Construction Machinery against Mechanical Damages

Construction of pipelines, roads and railway lines often requires the temporary use of fertile soil as access way for very heavy machinery, bearing the risk of adverse effects by compaction of these soils. various mobile covering systems have been. Based on field observations, literature information, personal communications and numerical simulations of a simple scenario, we compared various access way systems proposed to shield the soil below against mechanical damages. Criteria included effectiveness, practical suitability, ecological impacts and cost-efficiency.

Spotlight on "Long-term residential magnetic field exposure and neurodegenerative disease mortality: An 18-year nationwide cohort study in Switzerland" by Sandoval-Diez et al. in Environment International (2026)

Deutsch: Hängen Magnetfelder in der Nähe unseres Wohnorts mit der Sterblichkeit an neurodegenerativen Erkrankungen zusammen? Sandoval Diez et al. untersuchen diese Fragestellung anhand einer Kohorte aus der Schweiz. Hierzu schätzen sie die langzeitige Exposition am Wohnort gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern von Hochspannungsleitungen und Bahnlinien ab. Auf Basis von 18 Jahren Beobachtungsdauer, detaillierten Wohnortverläufen und validierten Distanzmodellen berichten Sandoval Diez et al. mögliche Zusammenhänge mit Alzheimererkrankungen und anderen Demenzformen, nicht jedoch mit Amyotropher Lateralsklerose, Parkinson oder Multipler Sklerose.

Bebauungsplan Eidelstedt 74 Hamburg

zwischen Hörgensweg und Bundesautobahn 23, westlich der AKN- Eisenbahnstrecke

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