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Lärmkartierung in Brandenburg INSPIRE Download-Service (WFS-LFU-LAERM)

Der INSPIRE Download Service ermöglicht das Herunterladen von Geodaten der Ergebnisse von Lärmkartierungen im Land Brandenburg. Hierzu gehören a) der Lärmschutzbereich sowie die Umgebungslärmkartierung für Großflughäfen, b) Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam) und c) Strategische Lärmkarten für Straßen. Die Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm fordert von den Mitgliedstaaten der EU, bis zum 30. Juni 2007 und danach alle fünf Jahre strategische Lärmkarten für definierte Untersuchungsräume auszuarbeiten. Die Untersuchungsräume ergeben sich in Umsetzung der EU-Richtlinie in deutsches Recht gemäß § 47a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sowie aus der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV). Für das Land Brandenburg wurde der Untersuchungsraum 2012 durch die Kartierungspflicht der Hautverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr definiert. Weiterhin umfasst der Untersuchungsraum den Großflughafen Berlin-Schönefeld / Berlin Brandenburg sowie den Ballungsraum Potsdam. (Die Kartierung der Haupteisenbahnstrecken obliegt dem Eisenbahnbundesamt.) Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de a) Fluglärm: 1. Lärmschutzbereich für den Flughafen Berlin Brandenburg (EDDB) gemäß Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FlugLärmG). Der Lärmschutzbereich umfasst die Tag-Schutzzonen 1 und 2 sowie eine Nacht-Schutzzone. Er wird unabhängig vom Tagschutzgebiet bzw. Nachtschutzgebiet gemäß dem Planfeststellungsbeschluss/Planergänzungsbeschluss in Verantwortung des Ministeriums für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft (MLUL) ermittelt und festgesetzt. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299440.de 2. Umgebungslärmkartierung für den Verkehrsflughafen Berlin-Schönefeld (EDDB; zukünftig Flughafen Berlin Brandenburg BER). Die Umgebungslärmkartierung betrachtete in einem ersten Schritt den Ist-Zustand des Verkehrsflughafens Berlin-Schönefeld unter Berücksichtigung der Datenbasis 2010. Nachdem das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) zum 26. Januar 2012 die zukünftigen Flugverfahren (Flugrouten) festgelegt hatte und die notwendigen Berechnungsgrundlagen zum 8. November 2012 vollständig vorlagen, erfolgte in einem zweiten Schritt die Kartierung des ausgebauten Zustandes (vorhersehbare Lärmsituation 2015 für BER). Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.299530.de b) Ballungsraumlärm: Strategische Lärmkarten für Ballungsräume (Potsdam). Die Isophonenkarten werden für die Teilbereiche 1. Straßenverkehrslärm, 2. Industrie- und Gewerbelärm und 3. Schienenverkehrslärm (nur Straßenbahn) bereitgestellt. Darüber hinaus sind die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung als Sachdatenausgabe in Bezug auf a) lärmbelastete Menschen und b) lärmbelastete Flächen, Wohnungen, Schul- und Krankenhausgebäude, differenziert nach den drei Teilbereichen, am Gebiet des Ballungsraumes Potsdam hinterlegt. Die der Berechnung zu Grunde liegenden Daten des Straßennetzes und der Gebäude stehen ebenfalls zur Verfügung. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf c) Straßenverkehrslärm: Strategische Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen. Untersucht werden alle Gemeinden des Landes Brandenburg mit Straßen > 3 Mio. Kfz/d. Es werden, wie in § 2 der 34. BImSchV gefordert, die beiden Lärmindizes LDEN und LNight dargestellt. Entsprechend § 4 Abs. 4, 34. BImSchV wird die Geräuschsituation für den LDEN in den folgenden Isophonenbändern mit einer Klassenbreite von 5 dB abgebildet. Siehe auch: http://www.mlul.brandenburg.de/cms/media.php/lbm1.a.3310.de/laerm_k.pdf

LAPRO2009 - Unzerschnittene Räume nach §6 Abs.1 SNG

Unzerschnittene Räume sind Landschaftsteile mit einer Mindestfläche von 15 Quadratkilometern, die nicht durch klassifizierte Straßen, Gemeindestraßen, Schienenwege, Bundeswasserstraßen, Stauseen mit einer Fläche von mehr als 30 Hektar, Ortslagen, Kraftwerks- und Umspannanlagen oder den Flughafen Ensheim zerschnitten werden. (Stand Juni 2009)

INSPIRE Gesundheit Lärm im UIS Baden-Württemberg

Das Thema Lärm umfasst einerseits Daten zu den Lärmschutzbereichen an Flugplätzen und andererseits zur Umgebungslärmkartierung 2017. Betroffen sind bei der Lärmkartierung Hauptverkehrsstraßen und nicht-bundeseigene Haupteisenbahnstrecken außerhalb der Ballungsräume und der Großflughafen Stuttgart. Die berechneten Schallpegel sind zu Pegelklassen in 5 dB(A)-Abstufung zusammengefasst. Als Messwert (Measure) wird die untere Grenze der Pegelklasse angegeben, da eine Klassifizierung (bspw. "55 - 60 dB(A)") im bisherigen INSPIRE-Datenmodell nicht vorgesehen ist. Die folgenden Originaldatensätze (und Metadaten) aus dem UIS Baden-Württemberg sind enthalten: - Lärmschutzbereich an Flugplätzen (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/f794e024-3e5b-49f5-9d83-077f65297dd5) - Lärmkartierung 2017: Straßenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/811bcf23-22ba-4094-a106-38d5b60c48de) - Lärmkartierung 2017: Straßenverkehrslärm Nacht (LNight) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/94a4ea4d-15c4-48c7-8572-d2c66b9ba242) - Lärmkartierung 2017: Schienenverkehrslärm 24 Stunden (LDEN) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/b80d861e-e30b-4283-9e9a-f495597992c0) - Lärmkartierung 2017: Schienenverkehrslärm Nacht (LNight) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/1e41418d-edc3-4e4e-b7a1-39df028d5b6b) - Lärmkartierung 2017: Flugverkehrslärm 24 Stunden (LDEN) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/a57a5acb-0473-4693-82de-7f0454d37f91) - Lärmkartierung 2017: Flugverkehrslärm Nacht (LNight) (https://registry.gdi-de.org/id/de.bw.lubw.mdk/6d554b2c-c9e4-4b08-98d9-9ce5738b2e12) | Prüfung: Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung | Dateninhalt (Bild): Konformität zu INSPIRE Durchführungsbestimmung

Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Schienenwegen in Ballungsräumen entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2017 (Datensatz)

Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Schienenwegen, in Ballungsräumen mit einer Einwohnerzahl von über 100.000, zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG.

Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2017 (Datensatz)

Lärmbelastung (Lden) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.

Lärmbelastung (Lnight) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG - 2017 (Datensatz)

Lärmbelastung (Lnight) in der Umgebung von Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 30.000 Zügen pro Jahr zur strategischen Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EC.

unzerschnittene verkehrsarme Räume (UZVR) für LEP

Die unzerschnittenen verkehrsarmen Räume (UZVR) wurden für Sachsen erstmals nach der Methode des von der Länderinitiative Kernindikatoren (LIKI) entwickelten bundeseinheitlichen Indikators Landschaftszerschneidung (LIKI-/UMK-Indikator 10) berechnet. Die Daten wurden für das Landschaftsprogramm erarbeitet und stellen ein Abwägungsergebnis dar. Daher unterscheiden sie sich von den in Karten dargestellten Ergebnissen der vom LfULG erarbeiteten Studie zur Landschaftszerschneidung (https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/13820 ) Dabei werden als anthropogene Zerschneidungselemente mit Relevanz für Sachsen berücksichtigt: Straßen ab einer modellierten Verkehrsstärke von 1000 Kfz/24 h (BAB, Bundes- und Staatsstraßen, Kreisstraßen), zweigleisige Bahnstrecken und eingleisige elektrifizierte, in Betrieb befindlich, Ortslagen und Flughäfen. Bei Straßen und Bahnlinien werden Tunnel ab einer Länge von 1000 m als Unterbrechung ("Entschneidung") gewertet. Enthalten sind alle UZVR ab einer Mindestgröße von 40 km². Die UZVR sind in den Größenklassen: 40 - 70 km², 70 - 100 km² und 100 km² dargestellt. Herausgehoben sind UZVR mit besonders hoher Wertigkeit für den Arten- und Biotopschutz sowie die landschaftsbezogene Erholung. Sie erfüllen mindestens eines der folgenden Kriterien: UZVR-Größe > 100 km², UZVR mit Nationalpark-, Naturpark- oder Biosphärenreservatanteil, FFH-Anteil oder SPA-Anteil > 20 Prozent, NSG-Anteil > 8 Prozent, LSG-Anteil > 70 Prozent oder UZVR sind bezüglich der Erholungseignung beziehungsweise des Landschaftsbildes mit hoch oder sehr hoch bewertet. Diese UZVR sind im LEP 2013 als Ziele festgelegt.

Bebauungsplan Rahlstedt 128 Hamburg

Der Bebauungsplan Rahlstedt 128 für das Gebiet zwischen Güstrower Weg, Parchimer Straße, Hagenower Straße und der Trasse der Deutschen Bahn (Bezirk Wandsbek, Ortsteil 526) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 373 der Gemarkung Neu-Rahlstedt - Parchimer Straße - Hagenower Straße - Güstrower Weg - Nordgrenze des Flurstücks 582 - Westgrenze des Flurstücks 5192 - über das Flurstück 4138 (Bahntrasse) sowie die Ostgrenze des Flurstücks 4462 der Gemarkung Alt-Rahlstedt.

MRH Erreichbarkeitsanalysen zu Freizeit

Die Karten zeigen jeweils die Menge erreichbarer Freizeiteinrichtungen oder Einwohner mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln und in unterschiedlichen Zeitintervallen. Die Erreichbarkeiten werden auf einem bewohnten 100-Meter-Raster und einem flächendeckenden 500-Meter-Raster abgebildet. Die 21.048 Freizeitgelegenheiten stammen aus OpenStreetMap. Zu ihnen gehören unter anderem Kinos, Schwimmhallen, Spielplätze und Restaurants. Die Einwohner entstammen dem bewohnten 100-Meter-Raster. Insgesamt umfasst dieses Raster inklusive eines Puffers von 20 Kilometern 425.359 Rasterzellen. Die Gelegenheiten werden zur Vermeidung von Kanteneffekten auch innerhalb eines Puffers von 20 Kilometern um die MRH bereitgestellt. Angaben zu den Reisezeiten: Die Reisezeiten und Entfernungen im Pkw-, Fuß- und Radverkehr basieren auf einem detaillierten Streckennetz auf Basis von OpenStreetMap (OSM). Den Reisezeiten im Pkw-Verkehrs liegt eine im Berufsverkehr typische Straßenbelastungen zugrunde. Im Pkw-Verkehr werden außerdem vom Gebietstyp abhängige Aufschläge für Parksuchverkehre, Zu- und Abrüstzeiten sowie Anbindungen berechnet. Diese richten sich nach den Richtlinien für integrierte Netzgestaltung RIN R1 (FGSV 2010, S. 47) und liegen zwischen zwei und neun Minuten. Die Angaben im ÖPNV basieren auf den realen Fahrplandaten an einem normalen Dienstag der Fahrplanperiode 18/19. Es werden nur die Fahrplanfahrten und zwischen 9 Uhr und 12 Uhr berücksichtigt. Die Reisezeit enthält außerdem die Gehzeiten von und zur Haltestelle sowie eine Wartezeit an der Starthaltestelle. Die Umsteigehäufigkeit entspricht den nötigen Umstiegen auf der schnellsten Verbindung. Die Anzahl an Verbindungen gibt die Fahrthäufigkeit im Zeitraum zwischen 9 Uhr und 12 Uhr an. Im Fernverkehr werden lediglich die Fahrten auf den Bahnstrecken von Hamburg nach Berlin und nach Rostock berücksichtigt, um der hohen Bedeutung der Halte in Schwerin und Ludwigslust gerecht zu werden. Flexible Angebote (AST, Rufbusse etc.) werden nur berücksichtigt, wenn diese in der elektronischen Fahrplanauskunft enthalten sind. Im Individualverkehr mit dem Pkw, dem Rad oder zu Fuß wird eine maximale Reisezeit von 60 Minuten unterstellt. Diese Reisezeit im ÖPNV beträgt maximal 120 Minuten. In diesen zwei Stunden sind die Gehzeiten zu Haltestellen sowie sämtliche Wartezeiten bereits enthalten. Quellen: Fahrplandaten: (Jahresfahrplan 2019): Aufbereitet durch TUHH; Deutsche Bahn AG, Verkehrsgesellschaft Ludwigslust-Parchim mbH, Nahbus GmbH (Nordwestmecklenburg), Nahverkehr Schwerin GmbH Fuß- und Radwegenetz: Durch TUHH aufbereitet (Steigungen, Geschwindigkeiten); auf Basis von OpenStreetMap (OSM 2019) und SRTM-Höhendaten (SRTM 2000) Straßennetz: Durch TUHH aufbereitet; auf Basis von Openstreetmap (OSM 2019) Freizeitgelegenheiten: OSM (2019); Umfangreiche Auf- und Nachbereitung durch die TUHH

Bebauungsplan Bergedorf 102 Hamburg

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Bergedorf 102 für den Geltungsbereich zwischen der Kurt-A.-Körber-Chaussee im Norden, dem Sander Damm im Osten, der Bahntrasse Berlin-Hamburg im Süden und den östlich der ehemaligen Gaswerkfläche liegenden Flächen im Westen (Bezirk Bergedorf, Ortsteil 602) wird festgestellt. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt: Kurt-A.-Körber-Chaussee - Sander Damm - Südgrenze des Flurstücks 4500 - Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 7419 - über das Flurstück 7419 - West- und Nordgrenzen des Flurstücks 7419 - Nordgrenze des Flurstücks 7418 - Westgrenze des Flurstücks 7417 der Gemarkung Bergedorf. Der Bereich des Vorhaben- und Erschließungsplans wird wie folgt begrenzt: Nordgrenze des Flurstücks 4500 - über das Flurstück 4500 - Süd- und Westgrenzen des Flurstücks 4500 der Gemarkung Bergedorf.

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