Der INSPIRE Dienst Verteilung der Farn und Blütenpflanzen-Arten in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Der INSPIRE Dienst Verteilung der Farn und Blütenpflanzen-Arten in Deutschland - Vorkommen stellt bundesweite Vorkommensdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Der Datensatz beinhaltet Artbeobachtungsdaten der Anhänge II, IV und V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG). Die Daten der Bundesländer und des Bundes werden einmal jährlich durch das Bundesamt für Naturschutz zu harmonisierten Stichtagsdatensätzen zusammengeführt und bereitgestellt. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Das Projekt "Schutzkonzept Schierlings-Wasserfenchel (Oenanthe conioides) - Artenvielfalt bewahren: Wiedereinbürgerung und Schutz hochgradig gefährdeter Arten" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Botanischer Verein zu Hamburg e.V. durchgeführt. Der Schierlings-Wasserfenchel ist nach der Roten Liste der Farn- und Blütenpflanzen Deutschlands (Korneck et al. 1996) als 'vom Aussterben bedroht' klassifiziert. Ferner handelt es sich um eine endemische Art, sodass für die Arterhaltung sowohl für den Bund als auch für die betroffenen Länder eine besondere Verantwortlichkeit besteht. Die Richtlinie 92/43 EWG des Rates vom 1992 (FFH-Richtlinie) stuft den Schierlings-Wasserfenchel als prioritäre Art ein. Dieser Status verpflichtet die Bundesrepublik Deutschland zur möglichst umgehenden Durchführung von Schutzmaßnahmen, die den Erhaltungszustand dieser Art verbessern. Diese Verpflichtung Deutschlands verdient umso mehr Berücksichtigung, als sich die Verantwortung Deutschlands gegenwärtig auf lediglich acht prioritäre Arten beschränkt. Artikel 1, Buchstabe h) der FFH-Richtlinie definiert die prioritären Arten als Arten für deren Erhaltung der Gemeinschaft aufgrund ihrer natürlichen Ausdehnung eine besondere Verantwortung zukommt. Ziel des Vorhabens ist es, die Maßnahmen und Verfahren zum Schutz und zur Ansiedlung des Schierlings-Wasserfenchels außerhalb der o.g. FFH-Gebiete zu erproben, um sie dann möglichst flächendeckend im tatsächlichen und potentiellen Verbreitungsgebiet der Art anwenden zu können. Mit dem geplanten Vorhaben leistet die Bundesrepublik Deutschland damit einen erfolgversprechenden Beitrag zur Erfüllung der durch die FFH-Richtlinie vorgegebenen Verpflichtungen. Darüber hinaus entspricht der Vorhabenansatz in beinahe mustergültiger Form den Vorgaben der Konvention über die Erhaltung der Biologischen Vielfalt. Die aufeinander abgestimmten Maßnahmen des 'In-Situ'- wie 'Ex-Situ'-Schutzes entsprechen den Erfordernissen an den Erhalt der Lebensraum-, Arten- und genetischen Vielfalt.
Das Projekt "Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben zum Schierlingswasserfenchel (Oenanthe conioides)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Botanischer Verein zu Hamburg e.V. durchgeführt. Artenschutzprojekt Oenanthe conioides - Herstellung eines neuen Lebensraums: Priel - Ansiedlungsversuche: Pflanzung und Ansaat erfolgreich. - Wissenschaftliche Untersuchungen zur Biologie der Sippe: es wurden viele neue Erkenntnisse gewonnen, Auswertung läuft noch.