API src

Found 186 results.

Related terms

Stadtstruktur / Stadtstruktur - differenziert 2005

Die dreizehn Strukturtypen mit überwiegender Wohnnutzung nehmen etwa die Hälfte der bebauten Fläche Berlins ein. Die niedrige Bebauung mit Hausgärten nimmt mit 43 % flächenmäßig den weitaus größten Teil der Wohngebiete ein, gefolgt von der Zeilenbebauung seit den 50er Jahren (11 %). Die Blockrand- oder Zeilenbebauung der 80er und 90er Jahre, sowie die aufgelockerte, niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre beansprucht den geringsten Flächenanteil (1 %) (vgl. Abb. 2). Ein direkter Vergleich mit den Zahlen der Ausgabe 2005 ist nur bedingt möglich , da die absoluten Flächengrößen der Block- und Blockteilflächen aus denen die prozentualen Angaben der Strukturtypenanteile berechnet wurden, nicht – wie bei allen vorangegangenen Ausgaben – der digitalen Teilblockkarte ISU 50 entnommen wurden, sondern auf Grundlage der digitalen Teilblockkarte ISU 5 ermittelt wurden. Diese Geometrie unterscheidet sich insbesondere in der Abgrenzung von Bahn und Verkehrsflächen, was zu Verschiebungen der prozentualen Anteile der verschiedenen Strukturtypen führt. Bezogen auf die Verteilung innerhalb der Berliner Bezirke ergibt sich ein etwas anderes Bild (vgl. Abb. 3).Um den Vergleich mit älteren Ausgaben zu ermöglichen sind die Werte auch für die Bezirke vor der Gebietsreform 2001 angegeben. Niedrige Bebauung mit Gartenstruktur (Strukturtypen 9-13) hohe Bebauung der Nachkriegszeit (Strukturtypen 6-8) Zeilenbebauung der 20er und 30er und 50er Jahre (Strukturtypen 4-5) Blockbebauung der Gründerzeit (Strukturtypen 1-3) In Tiergarten, Kreuzberg und Schöneberg ist mit ca. 80 % der Wohngebietsfläche ein relativ hoher Anteil gründerzeitlicher Blockbebauung erhalten, die jedoch z.T. massiv verändert wurde. Der Stadtteil Wedding weist je zur Hälfte Blockbebauung der Gründerzeit und Zeilenbebauung auf. Den höchsten Anteil an Zeilenbauweise weist Reinickendorf auf, gefolgt von Spandau und Neukölln. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit kommt in Zehlendorf gar nicht vor, nimmt aber in den Stadtteilen Lichtenberg, Marzahn, Hohenschönhausen und Hellersdorf mit ca. 40 % einen überdurchschnittlich hohen Anteil ein. Die niedrige Bebauung mit Gartenstruktur fehlt in den Innenstadtteilen Mitte, Friedrichshain, Kreuzberg und Schöneberg völlig, während sie am Stadtrand in Zehlendorf, Köpenick, Weißensee und Hellersdorf ca. drei Viertel der Wohngebietsfläche ausmacht. Die geschlossene Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern , die seit ihrer Entstehung kaum verändert wurde, findet man in weiten Teilen Charlottenburgs bzw. Wilmersdorfs zwischen Lietzensee, Kurfürstendamm, Richard-Wagner-Straße und Spandauer Damm. Auch in Moabit, Wedding und in Friedrichshain zwischen S-Bahnring und Petersburger Straße, Warschauer Straße sowie in Kreuzberg, Neukölln und Schöneberg zwischen den Achsen Neuköllner Schifffahrtskanal, Skalitzer Straße, Gitschiner Straße und Karl-Marx-Straße, Gneisenaustraße, Yorckstraße, Potsdamer Straße und Hauptstraße ist die enge Bebauung mit der typischen Hinterhofstruktur weitgehend erhalten geblieben. Die geschlossene Bebauung der Gründerzeit mit geringem Anteil von Seiten- und Hintergebäuden , zu der die Flächentypen Schmuck- und Gartenhof und Schuppenhof gehören, findet man in den ehemaligen Vororten Berlins außerhalb des S-Bahnrings. Auch diese Baustruktur wurde seit ihrer Entstehung kaum verändert. Größere Gebiete sind in Friedenau, in Steglitz, in Tempelhof und Friedrichshagen, in Oberschöneweide, Karlshorst, Pankow, Niederschönhausen, in Spandau und in Reinickendorf westlich der Provinzstraße vorhanden. Größere Bereiche der geschlossenen Blockrandbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen , die durch Kriegszerstörungen und Wiederaufbau oder durch Sanierung mit massivem Abriss aus der gründerzeitlichen Blockbebauung entstanden sind, befinden sich innerhalb des S-Bahnrings. Größere Gebiete liegen in Charlottenburg zwischen Otto-Suhr-Allee und Bismarckstraße sowie entlang des Spandauer Damms, in Tiergarten um die Spreebögen und Invalidenstraße und südlich des Landwehrkanals um die Potsdamer Straße, in Wedding zwischen der S-Bahnlinie Nordbahnhof – Gesundbrunnen und Bernauer Straße und in Friedrichshain westlich der Straßen Warschauer Straße / Petersburger Straße bzw. östlich dieser Straßen im Bereich Frankfurter Allee. Auch in Schöneberg und Wilmersdorf gibt es viele Bereiche, in denen die typische gründerzeitliche Hinterhofstruktur durch Wiederaufbau und Sanierung massiv verändert wurde. Bezogen auf die bestehenden Bezirke nach 2001 ergibt sich kein wesentlich anderes Bild. Die Anteile verschieben sich etwas wie z.B. in Mitte wo der hohe Anteil der Zeilenbebauung im ehemaligen Bezirk Wedding durch die geringeren Anteile aus Tiergarten und ehemals Mitte im Gesamtanteil reduziert wird. Niedrige Bebauung mit Gartenstruktur (Strukturtypen 9-13) hohe Bebauung der Nachkriegszeit (Strukturtypen 6-8) Zeilenbebauung der 20er und 30er und 50er Jahre (Strukturtypen 4-5) Blockbebauung der Gründerzeit (Strukturtypen 1-3) Abbildung 4 zeigt die gründerzeitlichen Strukturtypen Blockbebauung der Gründerzeit mit Seitenflügeln und Hinterhäusern sowie Blockbebauung der Gründerzeit mit massiven Veränderungen differenzierter nach ihren Flächentypen für ausgewählte Stadtteile. In den östlichen Stadtteilen Mitte, Prenzlauer Berg und Friedrichshain erscheint der Flächentyp Geschlossener Hinterhof nicht, da er mit unter dem Typ Hinterhof erfasst wurde. In Prenzlauer Berg, Kreuzberg, Charlottenburg und Neukölln ist mit gut 200 ha Fläche noch sehr viel gründerzeitliche Bebauung der Flächentypen Geschlossener Hinterhof bzw. Hinterhof in ursprünglicher Form erhalten. Der Anteil der sehr dichten Bebauung des Typs Geschlossener Hinterhof ist in Neukölln, Wedding und Kreuzberg relativ hoch. Behutsam saniert mit weitgehendem Erhalt der gründerzeitlichen Blockbebauung wurde vor allem in Kreuzberg. In Tiergarten, Friedrichshain und Wilmersdorf wurden Kriegsschäden an der gründerzeitlichen Blockbebauung insbesondere durch Neubauten im Nachkriegsblockrand beseitigt. Massive Veränderungen der gründerzeitlichen Bebauung in Form von Sanierung durch Entkernung erfolgten verstärkt im Wedding. Die Blockrand- und Zeilenbebauung der 20er und 30er Jahre befindet sich hauptsächlich außerhalb des S-Bahnrings. Häufig wurden die Zeilen und Großhöfe in Nachbarschaft der in der Gründerzeit entstandenen Blockrandbebauung mit wenig Seiten- und Hintergebäuden am Rand der ehemaligen Vororte Berlins errichtet. Sie sind in der Regel an das S- und U-Bahnnetz angeschlossen. Die seit den 50er Jahren in Zeilenbebauung angelegten Siedlungen wurden in erster Linie im Berliner Stadtrandbereich außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Sie wurden auf ehemaligen Freiflächen (Landwirtschaftsflächen etc.) unabhängig von vorhandenen Verkehrsachsen oder Baustrukturen angelegt. Innerhalb des S-Bahnrings wurden ehemals bebaute Gebiete durch Zeilenbebauung ersetzt. Hierzu gehören größere Gebiete in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain, aber auch in anderen Innenstadtbereichen kommen vereinzelte Flächen mit Zeilenbebauung auf ehemaliger gründerzeitlicher Blockstruktur vor. Die hohe Bebauung der Nachkriegszeit findet man innerhalb des S-Bahnrings als Ungeordneten Wiederaufbau in den westlichen Bezirken. Größere Gebiete dieses Typs sind in Wilmersdorf um die Bundesallee, in Schöneberg im Bereich Nollendorfplatz, Kleiststraße und in Kreuzberg zwischen Wilhelmstraße und Stresemannstraße vorhanden. Sonst kommt die hohe Bebauung der Nachkriegszeit innerhalb des S-Bahnrings nur in Kreuzberg, Mitte und Friedrichshain vor. Hier sind kleinere Siedlungen des Flächentyps Hochhaus entstanden. In der Regel wurden die Hochhaussiedlungen außerhalb des S-Bahnrings errichtet. Größere in West-Berlin errichtete Komplexe sind die Gropiusstadt in Neukölln, Siedlungen in Lichtenrade, Marienfelde, Lichterfelde und Spandau sowie das Märkische Viertel in Reinickendorf. In Ost-Berlin befinden sich die größten Siedlungen in Hohenschönhausen, Marzahn, Hellersdorf und Lichtenberg. Die Blockrand- und Zeilenbebauung der 80er und 90er Jahre in Plattenbauweise kommt hauptsächlich in Hellersdorf und Marzahn vor. Kleinere Siedlungen entstanden in Köpenick und Hohenschönhausen. Die Flächen des Typs kompakte, hohe Siedlungsbebauung der 90er Jahre die meist im Rahmen städtebaulicher Entwicklungsvorhaben realisiert wurden, finden sich, wie in Karow-Nord und Buchholz, überwiegend am Rand der östlichen Stadthälfte. Einige der großen Wohnungsbauprojekte wie z.B. die Rummelsburger Bucht liegen auch in der Innenstadt. Das größte Projekt im Westteil der Stadt ist die Wasserstadt Spandau. Der Flächentyp aufgelockerte niedrige Siedlungsbebauung der 90er Jahre wurde ebenfalls in der Regel im Ostteil und am Stadtrand z.B. in Pankow oder Treptow-Köpenick errichtet. Man findet ihn vereinzelt aber auch in Steglitz-Zehlendorf und Spandau. Die niedrige Bebauung mit meist Ein- bis Zweifamilienhäusern und entsprechenden Hausgärten sind im gesamten Stadtrandbereich zu finden. Die Villenbebauung mit parkartigen Gärten entstand hauptsächlich während der Gründerzeit in landschaftlich reizvollen Gebieten und wurde seitdem kaum verändert. Größere Bereiche dieses Typs findet man im Bereich des Grunewalds in Nikolassee, Zehlendorf, Dahlem, Grunewald und in Lichterfelde, im Bereich des Tegeler Forsts in Hermsdorf und Frohnau, in der Umgebung der Dahme bei Grünau sowie im Bereich der Müggelspree bei Rahnsdorf. Die Bebauung mit Gärten und halbprivater Umgrünung , bei der die Villenbebauung bzw. die niedrige Bebauung mit Einfamilienhäusern mit größeren Miet- und Appartementhäusern durchsetzt ist, kommt hauptsächlich im südlichen Stadtgebiet vor, insbesondere in den Übergangsbereichen zwischen Villenbebauung und Einfamilienhausbebauung in Lichterfelde West und Zehlendorf. Dörfliche Bebauung ist nur noch in den alten Ortskernen am Stadtrand erhalten, wobei in den östlichen Bezirken noch wesentlich mehr und größere dörfliche Strukturen zu finden sind. Die Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Handel und Dienstleistung findet man häufig in den alten Ortskernen der verschiedenen Stadtteile. Insbesondere fallen die beiden Citybereiche von West- und Ost-Berlin um den Kurfürstendamm/ Tauentzienstraße bzw. um den Alexanderplatz/ Friedrichstraße auf. Strukturtypen mit überwiegender Nutzung durch Gewerbe und Industrie konzentrieren sich entlang von Wasserwegen und Bahnlinien. Dicht bebaute Gewerbegebiete kommen flächenmäßig weniger vor als Gewerbegebiete mit geringer Bebauung . Bebauung mit überwiegender Nutzung durch Gemeinbedarf und Sondernutzung ist über das gesamte Stadtgebiet relativ gleichmäßig verteilt zu finden. Grün- und Freiflächen sind im Stadtrandgebiet gegenüber der Innenstadt deutlich mehr vorhanden. Als Verkehrsflächen fallen die Flughäfen Tempelhof und Tegel und die Bahnflächen entlang von S-Bahnlinien auf. Differenzierte Angaben zu den Strukturtypen, die nicht überwiegend der Wohnnutzung dienen, finden sich in den Karten 06.01 Reale Nutzung der bebauten Flächen sowie 06.02 Grün- und Freiflächenbestand des Umweltatlasses.

Digitales Höhenmodell Hamburg DGM 1

Aus Laserscanvermessungen (Airborne Laserscanning) oder photogrammetrischen Produkten abgeleitetes, flächendeckendes digitales Geländemodell mit einer Rasterweite von 1 Meter für die Fläche der Freien und Hansestadt Hamburg. Die Daten stammen jeweils aus den landesweiten 3D-Laserscanbefliegungen aus 2010, 2020 und 2022 und liegen im Lagestatus ETRS89_UTM32 (Lagestatus 310) und mit Höhenangaben über Normalhöhennull (NHN), gemäß DE_DHHN2016_NH vor. Eine punktuelle Aktualisierung dieser Daten erfolgt über photogrammetrische Produkte und ist ggf. in den Metadaten der einzelnen Jahrgänge dokumentiert. Die Genauigkeit eines einzelnen Messpunktes liegt in eindeutig definierten Bereichen, wie z.B. auf Straßenflächen, bei ca. ± 15 cm. In Bereichen von Abschattungen (z. B.: Brücken), dichter Vegetation, insbesondere Flächen in Wald- und Strauchgebieten und bei stark geneigtem Gelände, ist die Genauigkeit geringer. Standardmäßig wird vom LGV ab dem Jahr 2022 folgende Rasterweite angeboten: DGM 1 (Rasterweite 1m). Ältere Jahrgänge haben zusätzlich noch folgende Rasterweiten: DGM 10 (Rasterweite 10m) DGM 25 (Rasterweite 25m) Neben der reinen Bereitstellung der Höheninformation als regelmäßiges Gitter werden die Daten auch als Dienstleistung in einer Dreiecksvermaschung (TIN) abgegeben. Dabei ist ein Datenaustausch mit 2D- und 3D-CAD-Systemen sichergestellt. Als weitere Dienstleistung können z.B. Höhenlinien und Profile abgeleitet oder Volumina und Neigungen errechnet werden. Durch Integration weiterer Geobasis- und Fachdaten (Vektor- und Rasterdaten) können weitere Dienstleistungen z.B. für die Bereiche Wasserwirtschaft, Tiefbau, Umwelt und Stadtplanung sowie Energieversorgung für groß- und kleinräumige Anwendungen abgeleitet werden.

WFS Gewässer II Eimsbüttel Hamburg

Web Feature Service (WFS) zum Thema Gewässer II Eimsbüttel Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

WMS Gewässer II Eimsbüttel Hamburg

Web Map Service (WMS) zum Thema Gewässer II Eimsbüttel Hamburg. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.

ATKIS - DTK5 light

Digitale Topographische Karten (DTK) sind aus Digitalen Landschafts- und Geländemodellen erzeugte topographische Karten im Rasterformat. Die Rasterdaten sind nach kartographischen Inhaltselementen in verschiedene Ebenen gegliedert und können als einfarbige Einzelebenen sowie als farbige Kombinationsausgaben abgegeben werden. Farbreduzierte Ableitung

Oberflächengewässer-Messstelle Hohenzollernkanal - Mäckeritzbrücke (Messstellen-Nr.: 606)

Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal (Hohenz.kanal) in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.

Oberflächengewässer-Messstelle Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal - Föhrer Brücke (Messstellen-Nr.: 602)

Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Berlin-Spandauer Schifffahrtskanal in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.

Oberflächengewässer-Messstelle Neuköllner Schifffahrtskanal - Lohmühlenbrücke (Messstellen-Nr.: 505)

Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Neuköllner Schifffahrtskanal in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.

§ 1.01 Begriffsbestimmungen

§ 1.01 Begriffsbestimmungen In dieser Verordnung gelten als: "Fahrzeug": ein Binnenschiff, einschließlich Kleinfahrzeug und Fähre sowie schwimmendes Gerät und ein Seeschiff; "Fahrzeug mit Maschinenantrieb": ein Fahrzeug mit eigener in Tätigkeit gesetzter Antriebsmaschine, ausgenommen ein solches Fahrzeug, dessen Motor nur zu kleinen Ortsveränderungen, insbesondere in einem Hafen oder an einer Umschlagstelle oder zur Erhöhung derSteuerfähigkeit des Fahrzeugs im Schlepp- oder Schubverband verwendet wird; "Verband": ein Schleppverband, ein Schubverband oder gekuppelte Fahrzeuge; "Schleppverband": eine Zusammenstellung von einem oder mehreren Fahrzeugen, schwimmenden Anlagen oder Schwimmkörpern, die von einem oder mehreren zum Verband gehörigen Fahrzeugen mit Maschinenantrieb geschleppt wird; "Schubverband": eine starre Verbindung von Fahrzeugen, von denen sich mindestens eines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, die den Verband fortbewegen und als "schiebendes Fahrzeug" oder "schiebende Fahrzeuge" bezeichnet werden; hierzu zählen auch Gelenkverbände, deren Kupplungen an nicht mehr als einer Stelle ein gesteuertes Knicken ermöglichen; "Schubleichter": ein zur Fortbewegung durch Schieben gebautes oder hierfür besonders eingerichtetes Fahrzeug; "Trägerschiffsleichter": ein Schubleichter, der für die Beförderung an Bord eines Seeschiffes und für die Fahrt auf Binnenwasserstraßen gebaut ist; "gekuppelte Fahrzeuge": eine Zusammenstellung von längsseits gekuppelten Fahrzeugen, von denen sich keines vor dem oder den Fahrzeugen mit Maschinenantrieb befindet, die die Zusammenstellung fortbewegen; "Gelenkverband": eine Zusammenstellung von Fahrzeugen hintereinander, die mindestens an einer Stelle durch Gelenkkupplung verbunden sind, unabhängig davon, welches Fahrzeug die Hauptantriebskraft stellt; "schwimmendes Gerät": eine schwimmende Konstruktion mit mechanischen Einrichtungen, die dazu bestimmt ist, auf Wasserstraßen oder in Häfen zur Arbeit eingesetzt zu werden, insbesondere ein Bagger, Elevator, Hebebock oder Kran; "schwimmende Anlage": eine schwimmende Einrichtung, die in der Regel nicht zur Fortbewegung bestimmt ist, insbesondere eine Badeanstalt, ein Dock, eine Landebrücke oder ein Bootshaus; "Schwimmkörper": ein Floß und andere einzeln oder in Verbindung fahrtauglich gemachte Gegenstände, soweit sie nicht ein Fahrzeug oder eine schwimmende Anlage sind; "Fähre": ein Fahrzeug, das dem Übersetzverkehr von einem Ufer zum anderen auf der Wasserstraße dient und von der zuständigen Behörde als Fähre behandelt wird; "Kleinfahrzeug": ein Fahrzeug, dessen Schiffskörper, ohne Ruder und Bugspriet, eine größte Länge von weniger als 20 m aufweist, einschließlich Segelsurfbrett, Amphibienfahrzeug, Luftkissenfahrzeug und Tragflügelboot, ausgenommen ein Fahrzeug, das nach seiner nach § 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung erteilten Fahrtauglichkeitsbescheinigung (Fahrtauglichkeitsbescheinigung) zugelassen ist, andere Fahrzeuge, die nicht Kleinfahrzeuge sind, zu schleppen, zu schieben oder längsseits gekuppelt mitzuführen, ein Fahrzeug, das zur Beförderung von mehr als zwölf Fahrgästen zugelassen ist, eine Fähre ein Schubleichter sowie ein schwimmendes Gerät; "Fahrzeug unter Segel": ein Fahrzeug, das nur unter Segel fährt; ein Fahrzeug, das unter Segel fährt und gleichzeitig eine Antriebsmaschine benutzt, gilt als Fahrzeug mit Maschinenantrieb; "Fahrgastschiff": ein Fahrzeug, das zur Beförderung von Fahrgästen gebaut und eingerichtet ist; ein Fahrgastschiff im Sinne dieser Verordnung ist auch ein Fahrgastboot; "Tagesausflugsschiff": ein Fahrgastschiff ohne Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "Kabinenschiff" ein Fahrgastschiff mit Kabinen für die Übernachtung von Fahrgästen; "Fahrgastboot": ein nach Anhang II Kapitel 7 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zugelassenes und eingerichtetes Fahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen; "Personenbarkasse": ein nach Anhang II Kapitel 5 der Binnenschiffsuntersuchungsordnung zugelassenes Fahrzeug zur Beförderung von Fahrgästen; "Sportfahrzeug": ein Fahrzeug, das für Sport- oder Erholungszwecke verwendet wird und kein Fahrgastschiff oder Fahrgastboot ist; "Vorspann": ein Fahrzeug mit Maschinenantrieb, das an der Spitze eines Fahrzeugs oder Verbandes Schleppunterstützung leistet; "stillliegend": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, die unmittelbar oder mittelbar vor Anker liegt oder am Ufer festgemacht ist; "fahrend" oder "in Fahrt befindlich": ein Fahrzeug, ein Schwimmkörper oder eine schwimmende Anlage, das, der oder die weder unmittelbar noch mittelbar ankert, unmittelbar noch mittelbar am Ufer festgemacht ist oder festgefahren ist; "Ankern": das Halten eines Fahrzeugs auf dem Wasser in Position mit Hilfe eines Gegenstandes, der an einem Seil oder einer Kette befestigt ist und durch sein Gewicht oder seine Form am Grund haftet; "Länge/Breite eines Fahrzeugs, eines Verbandes": die Länge oder Breite über alles im Sinne des Artikels 1.01 Nummer 4.17 und 4.20 ES-TRIN ; "Radarfahrt": eine Fahrt bei unsichtigem Wetter mit Radar; "unsichtiges Wetter": ein Zustand, bei dem die Sicht durch Nebel, Schneefall, heftige Regengüsse oder andere ähnliche Ursachen eingeschränkt ist; "Nacht": der Zeitraum zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang; "Tag": der Zeitraum zwischen Sonnenaufgang und Sonnenuntergang; "weißes Licht", "rotes Licht", "grünes Licht", "gelbes Licht" und "blaues Licht": ein Licht, dessen Farbe den Anforderungen der Tabelle 2 der Norm DIN g EN 14744:2006-01 entspricht *); "starkes Licht", "helles Licht" und "gewöhnliches Licht": ein Licht, dessen Stärke den Anforderungen der Tabelle 1 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht *) ; "Funkellicht": ein Licht, dessen Anzahl regelmäßiger Lichterscheinungen der Anforderung der Zeile 1 der Tabelle 3 der Norm DIN EN 14744:2006-01 entspricht *); "kurzer Ton": ein Ton von etwa einer Sekunde Dauer; "langer Ton": ein Ton von etwa vier Sekunden Dauer, wobei die Pause zwischen zwei aufeinanderfolgenden Tönen etwa eine Sekunde beträgt; "Folge sehr kurzer Töne": eine Folge von mindestens sechs Tönen von je etwa einer viertel Sekunde Dauer, wobei die Pausen zwischen den aufeinanderfolgenden Tönen ebenfalls etwa eine viertel Sekunde betragen; "Fahrwasser": der Teil der Wasserstraße, der den örtlichen Umständen nach vom durchgehenden Schiffsverkehr benutzt wird; "Fahrrinne": der Teil des Fahrwassers, in dem für den durchgehenden Schiffsverkehr bestimmte Breiten und Tiefen vorhanden sind, deren Erhaltung im Rahmen des Möglichen und Zumutbaren angestrebt wird; "rechte Seite/linke Seite": die "rechte Seite" oder "linke Seite" des Fahrwassers/der Fahrrinne, bezogen auf die Richtung "Talfahrt"; "zu Berg" oder "Bergfahrt": auf einem Fluss die Richtung zur Quelle, auf einem Schifffahrtskanal die Richtung, die im zweiten Teil dieser Verordnung für die einzelnen Binnenschifffahrtsstraßen als "Bergfahrt" bezeichnet ist, ferner die Fahrt von der Hafeneinfahrt in den Hafen; "zu Tal" oder "Talfahrt": die der Richtung "zu Berg" oder der "Bergfahrt" entgegengesetzte Richtung; "Stoffnummer": Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen, denen noch keine UN-Nummer zugeordnet wurde oder die nicht einer Sammelbezeichnung mit UN-Nummer zugeordnet werden können, entsprechend ADN in der jeweils geltenden Fassung. Diese vierstellige Zahl beginnt mit der Ziffer 9; "UN-Nummer": vierstellige Zahl als Nummer zur Kennzeichnung von Stoffen oder Gegenständen entsprechend ADN in der jeweils geltenden Fassung; "Anlage": Schifffahrtsanlage, insbesondere eine Schleuse, ein Schleusenkanal, ein Wehr oder ein Schiffshebewerk, wasserbauliche Anlage, insbesondere eine Grundschwelle, eine Buhne, ein Parallelwerk, ein Deckwerk, ein Leitdamm oder eine Brücke; "Kilometerangabe ( km -Angabe)": bei einer Streckenangabe schließt der Kilometerendpunkt die jeweilige Kilometerangabe ein und der Kilometeranfangspunkt die jeweilige Kilometerangabe aus; "diensttuende Mindestbesatzung": die Besatzung nach Teil 3 der Binnenschiffspersonalverordnung oder nach den §§ 19.02 bis 19.10 der Rheinschiffspersonalverordnung, die sich nicht in der Ruhezeit befindet; "Inland AIS Gerät": ein Gerät im Sinne der Durchführungsverordnung ( EU ) 2019/838 der Kommission vom 20. Februar 2019 über die technischen Spezifikationen für Schiffsverfolgungs- und -aufspürungssysteme und zur Aufhebung der Verordnung ( EG ) Nummer 415/2007 ( ABl. L 138 vom 24.05.2019, Seite 31), die in Teil II "Standard für Verfolgungs- und Aufspürungssysteme in der Binnenschifffahrt" des ES-RIS wiedergegeben ist, das auf einem Fahrzeug eingebaut ist und genutzt wird; "Inland ECDIS Gerät": ein Gerät zur Darstellung von elektronischen Binnenschifffahrtskarten, das in den zwei Betriebsarten Informationsmodus oder Navigationsmodus betrieben werden kann; "ADN": die dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung von gefährlichen Gütern auf Binnenwasserstraßen (ADN) vom 26. Mai 2000 in der Anlage beigefügte Verordnung (BGBl. 2007 II Seite 1906, 1908 - Anlageband), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 17. Dezember 2010 ( BGBl. 2010 II Seite 1550) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschiffsuntersuchungsordnung": Verordnung über die Schiffssicherheit in der Binnenschifffahrt vom 21. September 2018 (BGBl. I Seite 1398) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Binnenschiffspersonalverordnung": Binnenschiffspersonalverordnung vom 26. November 2021 (BGBl. I Seite 4982) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Rheinschiffspersonalverordnung": Anlage 1 zu § 1 Absatz 2 Nummer 1 der Rheinschiffspersonaleinführungsverordnung vom 05. April 2023 (BGBl. 2023 II Nummer 105, Anlageband) in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Sportbootführerscheinverordnung": Sportbootführerscheinverordnung vom 03. Mai 2017 (BGBl. I Seite 1016, 4043), die zuletzt durch Artikel 11 der Verordnung vom 31.Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung" Binnenschifffahrt-Sportbootvermietungsverordnung vom 18. April 2000 (BGBl. I Seite 572), die zuletzt durch Artikel 4 der Verordnung vom 31. Oktober 2019 (BGBl. I Seite 1518) geändert worden ist, in der jeweils geltenden und anzuwendenden Fassung; "Regionale Vereinbarung über den Binnenschifffahrtsfunk": Regionale Vereinbarung vom 06. April 2000 über den Binnenschifffahrtsfunk (BGBl. 2000 II Seite 1213, 1214) in der jeweils geltenden Fassung; "Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung": Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW -Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk vom 18. Dezember 2002 (BGBl. I Seite 4569; 2003 I Seite 130), die zuletzt durch § 38 Absatz 6 der Verordnung vom 16. Dezember 2011 (BGBl. 2012 I Seite 2) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung; "ES-TRIN": Europäischer Standard der technischen Vorschriften für Binnenschiffe in der Ausgabe 2023/1, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt ( CESNI ) angenommen wurde (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr vom 16. März 2023, BAnz AT 02.05.2023 B3). Bei der Anwendung des ES-TRIN ist unter Mitgliedstaat ein Mitgliedstaat der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen; "ES-RIS": Europäischer Standard für Binnenschiffsinformationsdienste in der Ausgabe 2021/1, der vom Europäischen Ausschuss für die Ausarbeitung von Standards im Bereich der Binnenschifffahrt (CESNI) angenommen wurde (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur vom 02. Juni 2021 (BAnz AT 01.09.2021 B4)); dabei ist unter Mitgliedstaat ein Mitglied der Europäischen Union oder der Zentralkommission für die Rheinschifffahrt zu verstehen; " LNG ": sämtliche Teile des Fahrzeugs, die Flüssigerdgas (LNG) oder Erdgas enthalten können, insbesondere Motoren, Brennstofftanks und die Schlauch- und Rohrleitungen für das Bunkern; "Bunkerbereich": der Bereich in einem Radius von 20 Metern um den Bunkerverteiler; "Flüssigerdgas (LNG)": Erdgas, das durch Abkühlung auf eine Temperatur von -161 °C verflüssigt wurde. *) Die Norm ist bei der Beuth-Verlag GmbH erschienen und beim Deutschen Patent- und Markenamt in München archivmäßig gesichert. Stand: 21. Oktober 2025

Entwässerung Osnabrück

Der Datensatz umfasst das Entwässerungsgebiet der SWO Netz GmbH für die Stadt Osnabrück.

1 2 3 4 517 18 19