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Aufgaben der Fischereibehörde

Die Aufgaben des Fischereiamtes Berlin als nachgeordnete Behörde der Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt bestehen in der Wahrung der Fischereirechte Berlins und der ordnungsrechtlichen und fischereibiologischen Aufsicht nach dem Landesfischereigesetz und Landesfischereischeingesetz, der Förderung der Berufs- und Angelfischerei und der Fischzucht mit dem Ziel der Gewässergüteverbesserung sowie der Schadstoffüberwachung bei Fischen und anderen Wasserorganismen. (Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt) Ministerialaufgaben des Fischereiwesens Fischereigesetz Fischereischeingesetz Schutz der aquatischen Umwelt Förderung der Fischerei Fachaufsicht über das Fischereiamt (Fischereiamt – Nachgeordnete Sonderbehörde) Hoheitliche Aufgaben Vollzug des Fischereigesetzes ordnungsrechtliche Fischereiaufsicht Vollzug der fischereibezogenen EU-Verordnungen Vollzug von Maßnahmen zur Förderung der Fischerei Wahrnehmung von Aufgaben der obersten Fischereibehörde in Angelegenheiten des Fischereirechts in Angelegenheiten des Bundes sowie der EU in Angelegenheiten des Wassergesetzes in Angelegenheiten des Schifffahrtsrechts in Angelegenheiten des Naturschutzrechts in Angelegenheiten des Tierschutz- und Seuchenrechts Fachliche Aufgaben fachliche Beratung des Gesetzgebers fachliche Beratung der Ministerialverwaltung Monitoring der Fischbestände der Nahrungsgrundlagen der Fischbestände der physikalischen Habitat Veränderungen gegenüber Fischen und anderen aquatischen Lebewesen der Fischfänge durch Berufs- und Angelfischerei Bio-Management der Hegemaßnahmen der fischereilichen Bioauswirkungen der aktuellen Gewässergüte fischereiliche Bekämpfung der Schadstoffkalamität Fiskalische Aufgaben Verwaltung der Fischereirechte Pachtverträge Erlaubnisscheine Behauptung der eigenen Fischereirechte Besatzmaßnahmen Verwaltung von Fischreirechten des Bundes

Gesetz über den Nationalpark „Niedersächsisches Wattenmeer“ (NWattNPG) Vom 11. Juli 2001, hier Befahrensregelung niedersächsisches Wattenmeer

Die u. a. Fragen ergeben sich aus dem Endbericht des Evaluierungskomitees: Evaluierung Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer, Februar 2013 EUROPARC Deutschland e.V. Dem Bericht des Komitees liegt die Auswertung und Interpretation der Eigenevaluierung des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer zugrunde. Dieser Evaluierungsbericht beschreibt den gewünschten Soll-Zustand des Nationalparks Niedersächsisches Wattenmeer und ist daher von zentraler Bedeutung für dessen weitere Entwicklung. Die der Frage vorangestellten Seitennummern beziehen sich auf die korrespondierenden Seiten im Evaluierungsbericht. Frage: S. 11/12 Es soll eine Nationalpark- und Weltnaturerbe gerechte Befahrensregelung des Nationalparkgebietes eingefordert werden. Dazu soll es eine Anpassung konkurrierender rechtlicher Grundlagen an die Nationalparkziele (z. B. Schifffahrtsrecht, Fischereirecht) geben. Eine neu formulierte Befahrensregelung ist von Niedersachsen 2017 bereits beim Bundesverkehrsministerium eingereicht worden. a) Bitte erläutern Sie detailliert (Kartenmaterial, bereits formulierte Vorschläge für eine neue Befahrensordnung), wie eine solche Befahrensregelung für den Bereich der ostfriesischen Inseln aussieht. Stellen Sie dabei dar, welche Unterschiede es zur jetzigen Regelung gibt. b) In welchen Bereichen konkret konkurriert das Schifffahrtsrecht mit den Nationalparkzielen? c) In welchen Bereichen konkret konkurriert das Fischereirecht mit den Nationalparkzielen?

Sicherheitsbetrachtungen im Zusammenhang mit der geplanten Umsetzung der Neufassung des Kapitels 15 der RheinSchUO 'Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe' in der Fassung vom 16. Juni 2004 am Beispiel für 'Trockene Sammelrettungsmittel' nach ...

Mit der unter Federführung des entsprechenden Untersuchungsausschusses der ZKR durchgeführten Neugestaltung des Kapitels 15 der RheinSchUO 'Sonderbestimmungen für Fahrgastschiffe' wird das Ziel verfolgt, im Hinblick auf mögliche zukünftige Gefahren und den sich hieraus für Mensch, Tier und Umwelt ergebenden Schäden das Gefährdungspotenzial zu verringern. Die letzte Neufassung (Dokument RV (04) 32. RV/G (04) 47 vom 29. Juni 2004), 'Änderung der RheinSchUO zur Anpassung der Sicherheitsanforderungen an Fahrgastschiffe, Stand 16. Juni 2004 ' wurde zwischenzeitlich fertig gestellt. Die Neufassung der RheinSchUO, Kapitel 15, beinhaltet eine Vielzahl von Änderungen und Ergänzungen. Hierbei handelte es sich beispielsweise um die Themen 'Trockene Sammelrettungsmittel', 'Ein- und zwei- Abteilungsstatus', 'Stabilität', 'Sammelflächen', 'Brandschutz' usw. In der Untersuchung wurden offene Fragen im Zusammenhang mit der Einführung dieser geplanten Maßnahme dargestellt, Alternativen hierzu aufgezeigt und dabei - nicht zuletzt um Hinblick auf die zu erwartende wirtschaftliche Bedeutung aus einer Umsetzung der geplanten Maßnahme - Fragen der Effektivität einbezogen.

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