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Biozide Wissenswertes

Biozidprodukte werden zur Bekämpfung von Schädlingen wie Insekten, Ratten, aber auch gegen Bakterien, Schimmelpilze, Algen etc. außerhalb der Landwirtschaft eingesetzt. Typische Biozidprodukte sind Holzschutzmittel, Insektensprays und Desinfektionsmittel, die im Privatbereich zum Einsatz kommen. Die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten sind in der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 geregelt. Biozidprodukte sind zulassungspflichtig. Der Verbraucher soll ausschließlich Produkte mit Wirkstoffen erhalten, die für die gewünschte Bekämpfung geeignet sind. Bei richtigem Gebrauch dürfen keine Gesundheits- und Umweltschäden entstehen. Biozidprodukte können zum Teil auch ohne Zulassung noch bis in das Jahr 2030 verkauft werden, wenn die enthaltenen Wirkstoffe noch nicht abschließend wissenschaftlich bewertet sind. Diese Biozidprodukte sind bei der Bundesstelle für Chemikalien zu melden. Weitere Informationen: REACH-CLP-Biozid Helpdesk der BAuA Entsprechende Dokumente können aus dem Abschnitt "Formulare/Anträge/Leitfäden" entnommen werden. Aktualisierungsdatum 11.02.2025 Nutzungsbedingungen externer Webseiten - ECHA - EUR-Lex - BAuA - Bundesumweltministerium

FAQ: Absenkung der Raumtemperatur in Herbst und Winter

FAQ: Absenkung der Raumtemperatur in Herbst und Winter In der Ukraine fürchten wegen des russischen Krieges täglich Menschen um Leib und Leben. In Deutschland hat die aggressive russische Politik zu einer Energiekrise geführt. Um Gas zu sparen, empfiehlt das UBA, die Heiztemperatur zu optimieren. Denn die beste Energie ist die, die gar nicht verbraucht wird. Zu kalt sollte die Heizung aber nicht eingestellt werden, sonst droht Schimmel. Es wird derzeit intensiv diskutiert, ob und in welchem Ausmaß man im Herbst und Winter die Raumlufttemperaturen in Wohnungen und Büros senken kann, um Heizenergie einzusparen. Im Gespräch ist eine Temperaturabsenkung von 1-2 Grad während des Tages. Einzelne Wohnungsgesellschaften waren sogar mit Vorschlägen, die Raumtemperaturen auf 16-18 °C zu senken, an die Öffentlichkeit gegangen. Zu starke Temperaturabsenkungen bergen aber ein erhebliches Risiko für Schimmelbefall und gesundheitlich negative Folgen. Welche Temperaturabsenkungen aus gesundheitlicher Sicht akzeptabel sind und was Betroffene im Herbst und Winter beachten sollen, um Schimmelrisiken zu vermeiden, mindestens aber zu minimieren, wird im Folgenden dargelegt. Im Zuge der Maßnahmen zum Gassparen kündigen immer mehr Wohnungsunternehmen an, im Herbst die Temperatur der Heizungsanlagen drosseln zu wollen. Begünstigt die Drosselung der Temperatur der Heizkörper und anderer Heizungen wie Fußbodenheizungen die Entstehung von Schimmelpilz in Wohnungen? Unter welchen Bedingungen steigt die Gefahr von Schimmelbildung durch niedrigere Temperatur in den Wohnungen? Die folgenden Ausführungen gelten schwerpunktmäßig für Wohnungen. Eine generelle Absenkung der Raumlufttemperaturen in regelmäßig genutzten Wohnräumen erhöht das Schimmelrisiko. Wärmere Luft kann physikalisch mehr Feuchte aufnehmen als kältere. Im Umkehrschluss erhöht kältere Raumluft die Gefahr für höhere relative Luftfeuchte und für Feuchtekondensation (= Bildung eines flüssigen Wasserfilms) entlang kühler Oberflächen. Besonders gefährdet sind kalte Außenwände, kühle Oberflächen im Raum, aber auch Nischenbereiche, wo anfallende Feuchte nur schwer durch das Lüften abtransportiert werden kann. Eine Erhöhung der relativen Luftfeuchte über Tage und Wochen oberhalb von mehr als 60 % (der genaue Wert kann je nach Gebäudetyp und Dämmstandard variieren) kann bereits binnen weniger Tage das Wachstum von Schimmelpilzen begünstigen. Wie kann man eine gute und behagliche Wohnraumatmosphäre beibehalten? Aus hygienischer Sicht (präventiver Gesundheitsschutz) sind folgende Punkte zu beachten (Link: vgl. Schimmelleitfaden des UBA, 2017 ): Bei Absenkung von Innenraumlufttemperaturen in der Heizperiode unter 16-18 °C steigt das Risiko für Schimmelbildung in genutzten Wohnungen zum Teil massiv. Schimmel in Innenräumen erhöht das Risiko für die Entstehung und Verschlimmerung von Asthma und für weitere mit Schimmel assoziierte gesundheitliche Probleme. Empfohlen wird in Wohnungen tagsüber die Raumtemperaturen nicht unter 19-20 °C zu senken, nachts kann (über Nachtabsenkung) 18 °C eingestellt werden. Weitere Absenkungen erhöhen das Schimmelrisiko deutlich. Ältere Gebäude mit schlecht gedämmten Außenwänden erhöhen bei gleicher Innenraumtemperatur das Risiko für Kondenswasserbildung an kalten Flächen deutlich mehr als Neubauten oder energetisch sanierte Gebäude gemäß. Aber auch diese Gebäude sind nicht frei von Schimmelbefall, wenn nicht ausreichend geheizt und gelüftet wird. Viele Personen auf engem Raum erhöhen die Wasserdampfabgaben (ein Drei-Personenhaushalt produziert ca. 6-12 Liter Wasser als Dampf in der Wohnung. Je mehr Wasserdampf produziert wird, umso wichtiger wird regelmäßiges Lüften.) In Gebäuden mit schlechter Wärmedämmung sollte man im Winter keine massiven Möbel oder Betten direkt an die Außenwände stellen. Zur Vorbeugung von Schimmelbildung sind Gegenstände einige Zentimeter entfernt von der Außenwand aufzustellen, damit dort angereicherte Feuchte beim Lüften abtransportiert werden kann. Verstärkt betroffen sind Personen und Familien mit niedrigem ökonomischen Status bzw. Armutsgefährdete, z.B. weil diese häufig in schlechter gedämmten Wohnhäusern leben. Könnte die Einführung von Fenstern, die sich nicht mehr kippen, sondern ausschließlich zur Gänze öffnen lassen, der Schimmelpilzbildung in Wohnungen entgegenwirken? Im Zusammenhang mit der Prävention von Schimmel in Wohngebäuden kommt dem Lüften die wichtige Aufgabe zu, überschüssige Feuchte nach außen abzutransportieren. Im Wohnbereich reicht im Winter das mehrmalige Lüften am Tag über weit geöffnete Fenster (Stoßlüftung). Dauerhafte Kipplüftung wird im Winter wegen der starken Energieverluste nicht empfohlen. Auch wird man bei dauerhaft abgesenkten Raumlufttemperaturen (dauerhaft unter 18 °C) und gleichzeitiger Nutzung von Wohnungen nicht allein durch Lüften das Schimmelrisiko vermeiden können. Man müsste dazu dann über Stunden Lüften im Winter. Dies dürfte aus Komfortgründen niemand akzeptieren. Es soll immer gelüftet und geheizt werden. Wie kann man Schimmel auch bei geringeren Raumtemperaturen vermeiden? Ausreichend Lüften, vor allem nach Feuchtespitzen (Kochen, Duschen, Wäschetrocknen) Raumtemperatur und Luftfeuchte in Räumen regelmäßig verfolgen. Digitale Raumluftfeuchtemesser bzw. Thermohygrometer sind für wenige Euro im Baumarkt erhältlich. In allen Räumen spätestens oberhalb von 60 % relativer Feuchte vermehrt lüften. Nach außen und nicht in benachbarte Räume lüften. Bei Fensterlüftung Fenster komplett öffnen (Stoßlüften). Dauerkippstellung der Fenster vermeiden, da dies im Winter nur zu verstärkten Wärmeverlusten führt, jedoch kaum zum raschen Lüftungserfolg beiträgt. In Wohnungen sollen im Winter 2-3 mal am Tag für jeweils ca. 5 Minuten zum Lüften ein oder mehrere Fenster weit geöffnet werden. Im Schlafzimmer soll morgens nach dem Aufstehen für 5-10 Minuten bei weit offenem Fenster gelüftet werden, da hier der Wasserdampfanfall über Nacht durch Schwitzen und Atmen meist hoch ist. In Küche und Bad sollen unmittelbar nach dem Kochen oder Duschen für 5-10 Minuten die Fenster weit geöffnet werden. Nasse Fliesen im Bad sollte man mit einem Abzieher wischen. In Büros sollte alle 2-3 Stunden kurz für 3-5 Minuten das Fenster geöffnet werden. Möglichst alle genutzten Räume einer Wohnung beheizen. Die Innentüren zu kühleren Räumen geschlossen halten. Die für Bürogebäude aktuell diskutierte Nicht-Beheizung von Fluren und Korridoren ist nur dann hygienisch vertretbar, wenn die Räume zu den beheizten Büros geschlossen bleiben. Ansonsten besteht die Gefahr des Eintrages wärmerer, mit Feuchte beladener Luft aus den Büros in die kühleren Flure, wo die Feuchte sich verstärkt abscheiden könnte. Abhilfe: Auch die Flure unbedingt regelmäßig belüften! In schlecht gedämmten Wohnungen keine massiven Möbel (Schränke, Bett) direkt an die Außenwände stellen. Mindestens 3-5 Zentimeter Abstand von der Außenwand einhalten. Lassen sich die Warmwassertemperaturen senken, ohne Gefahr des Legionellen-Keimwachstums? Trinkwasser muss bis unmittelbar vor der Mischarmatur entweder kalt oder heiß sein. Wenn das nicht sichergestellt ist, besteht ein Risiko für das Wachstum von Legionellen. Um das Wachstum von Legionellen im Warmwasser und deren Freisetzung z.B. beim Duschen zu vermeiden, muss bei Großanlagen mit mehr als 400 Litern Speicherinhalt oder mehr als drei Litern Warmwasser in den Leitungen die Temperatur am Trinkwassererwärmer dauerhaft auf 60 °C eingestellt sein. An keiner Stelle in der Trinkwasserinstallation dürfen die Warmwassertemperaturen unter 55 °C absinken. Wenn der Temperaturverlust zwischen dem Warmwasserspeicher und Entnahmearmaturen oder anderen Teilen der Trinkwasserinstallation höher ist als 5 °C muss der hydraulische Abgleich überprüft und neu justiert werden. Der Betrieb von Trinkwassererwärmern oder Speichern bei höheren Temperaturen, beispielsweise durch „Legionellenschaltungen“, ist weder sinnvoll noch wirksam. Der Betrieb von Großanlagen der Trinkwasserinstallationen bei geringeren Temperaturen entspricht nicht den Anforderungen der allgemein anerkannten Regeln der Technik. Daher besteht ein erhebliches Haftungsrisiko für die Betreiber der Trinkwasser-Installationen, wenn die Betriebstemperaturen abgesenkt werden. Trinkwasserinstallationen mit kleineren Warmwasserspeichern und geringeren Mengen Warmwasser in den Leitungen sollten in Anlehnung an die Temperaturanforderungen für Großanlagen betrieben werden, auch wenn bei diesen Anlagen das Risiko einer Verkeimung mit Legionellen geringer ist. Eine Aussage, ob eine Trinkwasserinstallation mit Legionellen verkeimt ist oder nicht, kann nur anhand der Untersuchung von Wasserproben durch eine zugelassene Trinkwasseruntersuchungsstelle erfolgen.

Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit von Erwachsenen – GerES VI

Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit von Erwachsenen – GerES VI Im Rahmen der Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Erwachsenen (GerES VI) erheben Untersuchungsteams im Auftrag des UBA deutschlandweit aktuelle Daten zur Umweltbelastung der erwachsenen Bevölkerung. Die Teams besuchen die Teilnehmenden zuhause und messen Schadstoffe in Urin- und Blutproben, führen Interviews und untersuchen u.a. Trinkwasser, Hausstaub und Innenraumluft. Hinweis zur Studienteilnahme : Die Teilnehmenden werden nach einem wissenschaftlichen Zufallsverfahren so ausgewählt, dass Sie stellvertretend für Männer und Frauen und für eine Altersgruppe eines ebenfalls zuvor ausgewählten Wohnortes stehen. Nur so können Rückschlüsse auf die gesamte erwachsene Bevölkerung in Deutschland gezogen werden. Daher ist es ist leider nicht möglich sich freiwillig für die Umweltstudie zu melden. Nachdem sich die Studien GerES IV 2003–2006 und GerES V 2014–2017 ausschließlich mit Kindern und Jugendlichen beschäftigt haben, stehen nun die Erwachsenen im Alter von 18–79 Jahren wieder im Fokus. Der letzte GerES III 1997-1999 für die erwachsene Bevölkerung liegt bereits fast 20 Jahre zurück. Damit geht die Deutsche Umweltstudie zur Gesundheit (GerES = German Environmental Survey) in die 6. Runde. In Kooperation mit dem Robert Koch-Institut (⁠ RKI ⁠) und zum ersten Mal mit dem Max Rubner-Institut (MRI), startet im November 2018 die GerES VI-Pilotstudie mit 100 Teilnehmenden. Diese dient dazu, die wesentlichen Elemente von GerES VI auf Machbarkeit zu prüfen. Die Feldarbeit der anschließenden Hauptphase wird etwa zwei Jahre dauern. In 300 Erhebungsorten in ganz Deutschland werden unsere Untersuchungsteams unterwegs sein und die teilnehmenden Personen in ihren vier Wänden besuchen. Untersuchungsprogramm für die Teilnehmenden Ein Schwerpunkt des GerES VI-Untersuchungsprogramms bildet das Human-Biomonitoring (HBM), d. h. die Untersuchung von Blut- und Urinproben der teilnehmenden Menschen auf zahlreiche Umweltschadstoffe. Außerdem werden Schadstoffe im Wohnumfeld erfasst, Trinkwasserproben aus dem häuslichen Wasserhahn untersucht, Hausstaubproben genommen und die heimische Innenraumluft getestet. Die durchschnittliche Dauer des Hausbesuches beträgt etwa zweieinhalb Stunden. Das Basisprogramm des Hausbesuchs umfasst bei allen Teilnehmenden: Ein persönliches Interview (Fragen zu Aspekten des Wohnumfeldes, der Ausstattung der Wohnung, Produktanwendungen und Ernährungsgewohnheiten sowie umweltrelevanten Verhaltensweisen), eine Morgenurinprobe zur Untersuchung der körperlichen Belastung u. a. mit Schwermetallen, Weichmachern und Pestizidrückständen, Trinkwasserproben zur Bestimmung von Metallen, Selbstausfüllfragebögen zu Belastungsquellen in der Wohnung und im Haushalt sowie zu umweltbedingten Krankheiten und gesundheitlichen Beeinträchtigungen und eine abschließende Zufriedenheitsbefragung zur Studiendurchführung. Die Interviews und Fragebögen dienen der Bestimmung der Einflüsse von persönlichen Lebensumständen auf eine eventuell gegebene Belastung mit bestimmten Schadstoffen. Ergänzend werden bei einigen Teilnehmenden zusätzlich eine der folgende Untersuchungen bzw. Messungen durchgeführt: Hausstaub: Der gefüllte Staubsaugerbeutel wird u. a. auf Flammschutzmittel untersucht. Trinkwasser: In weiteren Trinkwasserproben werden organischen Verbindungen bestimmt. Chemische Innenraumluftverunreinigungen: Mit kleinen Passivsammlern werden flüchtige Schadstoffe gemessen, außerdem die Raumluftfeuchte und -temperatur aufgezeichnet. Feinstaub: Im Wohnzimmer und dem davor liegenden ⁠ Außenbereich ⁠ wird der Feinstaub von Partikeln bis zu einer Größe von 2,5µm bestimmt. Schimmel: Im Hausstaub, in der Außenluft sowie im Schlafzimmer werden Schimmelsporen gemessen, im Schlafraum auch Temperatur und Luftfeuchte. Manchmal kommt genauere Untersuchungen auch ein Schimmelspürhund zum Einsatz. Nutzen für die Teilnehmenden Die Teilnehmenden erhalten auf Wunsch nach vier bis sechs Monaten eine Mitteilung über die individuellen Ergebnisse und eine umweltmedizinische Bewertung der bei ihnen und in ihrem Haushalt gemessenen Schadstoffe. Für Fragen steht das ⁠ UBA ⁠ den Teilnehmenden telefonisch und per E-Mail zur Verfügung. Nutzen für die gesamte Bevölkerung GerES VI stellt aktuelle, bevölkerungsrepräsentative Daten zur Belastung der erwachsenen Bevölkerung Deutschlands mit Umweltschadstoffen bereit. Sie dienen dazu, das Ausmaß der Belastung von Erwachsenen mit Umweltschadstoffen beschreiben. Diese Daten erlauben es auch, besonders belastete Gruppen zu identifizieren und Belastungsquellen und -pfade aufzuzeigen. Diese Informationen sind eine wichtige Basis, um zielgerichtete Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitsrelevanten Umwelteinflüssen zu entwickeln. Auch kann mit den Daten geprüft werden, ob bestehende Regeln und Gesetze ausreichend sind. Die GerES VI-Ergebnisse werden außerdem genutzt, um den Einfluss von Umweltfaktoren auf das Krankheitsgeschehen in Deutschland und ggf. auch Europa zu untersuchen und mögliche Zusammenhänge zwischen sozio-ökonomischen Faktoren und Umweltbelastungen im Hinblick auf die Umweltgerechtigkeit zu analysieren.

Weiterentwicklung und Verbesserung des Konzeptes zur Begrenzung von Konservierungsmitteln für Produkte mit dem Blauen Engel

Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurde die biologische Prüfmethode der Checkliste zur stofflichen Bewertung im Rahmen des Aufnahmeverfahrens für weitere Topfkonservierungsmittel in den Anhang 1 zur Vergabegrundlage RAL-UZ102 "Emissionsarme Innenwandfarben" überarbeitet. Der Test für den Einsatz von Konservierungsmitteln in seiner jetzigen Fassung besteht seit nahezu 20 Jahren und erfolgt ausschließlich an weißer Dispersionsfarbe für den Innenraum. Die hierbei ermittelten Höchstmengen für den Einsatz von Topfkonservierern werden z.Zt. auch auf andere Innenraumbauprodukte übertragen. Ziel war es zu klären, ob die Anforderungen an die Topfkonservierung bei Farben tatsächlich für andere Innenraumbauprodukte übernommen werden können. Die im Vorhaben durchgeführten Versuche deuten darauf hin, dass dies nicht ohne weiteres möglich ist. Nach Rücksprache mit Vertretern aus der Industrie wurde das Keimspektrum für die Prüfung zudem um Hefe- und Schimmelpilze erweitert. Des Weiteren wurde eine künstliche Alterung eingeführt und überprüft, ob dies einen Einfluss auf den Gehalt an Isothiazolinonen hat. Die Konzentration von Isothialzolinonen wurde mittels Ultra-Hochleistungsflüssigkeitschromatographie kontrolliert und hinsichtlich einer Korrelation mit dem Wachstum von Mikroorganismen ausgewertet. Da die in den Innenraumbauprodukten zugesetzten Isothiazolinone als Kontaktallergene bekannt sind, ist es ein Ziel des "Blauen Enge"-Umweltzeichens, die geringste erforderliche Menge an Konservierungsmittel in den Produkten zu verwenden, ohne die positive Auswirkung der Topfkonservierung zu gefährden. Daher sind die Optimierung der Leistungsstärke von Konservierungsmitteln und die Kontrolle der Hygiene im Herstellungsprozess von zunehmender Bedeutung. Um Einblicke in den Herstellungsprozess von Farben zu gewinnen, wurden im Rahmen des Vorhabens vier Farbwerke besichtigt, in denen weiße Innenraumfarben produziert werden, die mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnet sind. Gemeinsam mit den Fachleuten vor Ort wurde diskutiert, welche Maßnahmen zur Verbesserung der Werkshygiene ergriffen werden können, um den Einsatz von Topfkonservierern möglichst gering zu halten. Des Weiteren wurde in dem Forschungsvorhaben untersucht, ob eine schnellere Bestimmung der Keimzahl in den Rohstoffen mittels quantitativer Polymerasekettenreaktion bereits im Farbwerk realisierbar ist. Quelle: Forschungsbericht

On the prevention, detection and remediation of mould in buildings

Mould and fungi pose major problems in residential buildings and indoor environments. Not only in older buildings without any insulation improvements on the envelope/building shell, but also in new energy efficient buildings can mould and growth of fungi occure. Most important is the influence of water and dampness. Mould on wall and furniture surfaces can be easily detected/recognizied, more difficult is detecting mould inside building construction materials and in the hollow spaces. The UBAâ€Ìs mould guidelines give detailed information on mould problems in the indoor environment. Primarily serving as a knowledgebase and application aid for experts involved in the detection and elimination of mould damage, it also provides valuable tips and information for residents and room users in schools, offices, etc. who are affected by mould infestation. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/

Der Schatz in der Biotonne

Der Schatz in der Biotonne In Bioabfall steckt großes, ungenutztes Potenzial – zum Beispiel als Kompost oder für die Energieerzeugung. Was gehört in die Biotonne? Und was passiert mit dem Abfall? Unter dem Kampagnendach „Aktion Biotonne Deutschland“ veranstalten Städte und Landkreise in diesem Jahr vom 18. Mai bis zum 9. Juni bundesweit Aktionen für mehr getrennt gesammelte Bioabfälle ohne Fremdstoffe wie Plastik. Aktion Biotonne Deutschland Die „Aktion Biotonne Deutschland“ wirbt vom 18. Mai bis zum 9. Juni 2019 mit zahlreichen Aktionen für mehr kompostierbare Küchenabfälle und weniger Plastik in der Biotonne. Die Aktion wird u.a. vom Bundesumweltministerium und dem Umweltbundesamt unterstützt. Mehr Informationen unter: www.aktion-biotonne-deutschland.de Aus Bioabfall können Komposte und Gärreste für die Landwirtschaft oder den Gartenbau gewonnen werden. Bioabfälle sind außerdem hervorragende „Nahrung“ für Biogasanlagen. Um diese hochwertige stoffliche oder energetische Verwertung  zu erreichen, müssen Bioabfälle getrennt gesammelt werden. Bereits seit über vier Jahren sollte die Biotonne für alle Haushalte in Deutschland eingeführt sein, seit dem 1. Januar 2015 gibt es die grundsätzliche Pflicht zur Getrennthaltung von Bioabfällen. Dieser Pflicht sind aber längst nicht alle Entsorgungsträger nachgekommen. Eine UBA-Studie zeigt, dass derzeit nur etwa 50 Prozent der Bürgerinnen und Bürger über eine Biotonne verfügen. Was genau gehört in die Biotonne? Schalen von Obst, Gemüsereste, Kaffeesatz mit Papierfilter, gekochte Lebensmittel, Eier und Eierschalen, Brot- und Backwarenreste, Milchprodukte, Nussschalen und alle anderen Lebensmittel ohne Verpackung. Auch die festen – manchmal chemisch behandelten – Schalen von Zitrusfrüchten dürfen in die Biotonne, ebenso wie Naturrinde vom Käse. Auch Fleisch, Wurst und Fischreste, tierische Abfälle und Knochen, es sei denn, die zuständige Kommune legt etwas anderes fest. Was ist mit noch verpackten Lebensmitteln? Ungeöffnete, verdorbene Lebensmittel sollten aus der Verpackung genommen werden. Wer sich vor möglichen Schimmelsporen in Acht nehmen muss, kann die ungeöffnete Packung im Restmüll entsorgen oder sollte sie im Freien öffnen. Das heißt, auch Essensreste gehören in den Biomüll? Ja, natürlich gehören auch Essensreste in die Biotonne. Hierüber freuen sich besonders die Biogasanlagenbetreiber wegen der vergleichsweise hohen Gaserträge von Essensresten – die Kompostanlagenbetreiber würden lieber darauf verzichten. Grundsätzlich gilt natürlich, so wenig Lebensmittel wie möglich wegzuwerfen. Nicht alle Lebensmittel, deren Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist,  müssen in den Abfall – verlassen Sie sich auf ihre eigenen Sinne. Bei leicht verderblichen Lebensmitteln wie frischem Fisch oder Geflügel sollten Sie das Verbrauchsdatum aber auf keinen Fall überschreiten. Was passiert mit dem Bioabfall aus der Biotonne? Entweder wird er in großen Kompostierungsanlagen zu Kompost (als Ersatz für Mineraldünger und Torf) verarbeitet, um so Ressourcen zu schonen. Oder noch besser: der Bioabfall wird über die so genannte Kaskadennutzung in Biogasanlagen zu Biogas vergoren, also energetisch verwertet, um über die anschließende Rotte der Gärreste ebenfalls zusätzlich auch stofflich verwertet zu werden, zum Beispiel als Dünger für die Landwirtschaft. Mehr zur vom Umweltbundesamt favorisierten Kaskadennutzung erfahren Sie hier .

Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden

Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle ⁠ UBA ⁠-Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise. Aktualisierte Auflage: April 2024 Veröffentlicht in Leitfäden und Handbücher.

Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden

Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA-Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise. Quelle: http://www.umweltbundesamt.de/

Leitfaden zur Vorbeugung, Erfassung und Sanierung von Schimmelbefall in Gebäuden

Schimmel stellt nach wie vor eines der häufigsten Probleme in Innenräumen dar. Dabei können nach heutigem Wissensstand in den feuchten Materialien (z. B. Bauprodukte, Tapeten, Pappe, Kunststoffe) neben Schimmelpilzen auch weitere Mikroorganismen, vor allem Bakterien und Hefen wachsen. Oft sind die Schäden verdeckt, so dass der Schimmel nicht sogleich mit bloßem Auge erkennbar ist. Wie man solchen Befall erkennt und wie man sichtbare und verdeckte Schimmelschäden sachgerecht und wirksam beseitigt, dazu soll der aktuelle UBA-Leitfaden umfassend Auskunft geben. Er dient in erster Linie den bei der Erfassung und Beseitigung von Schimmelschäden beteiligten Fachkreisen als Wissensgrundlage und Anwendungshilfe. Aber auch die von Schimmelbefall betroffenen Bewohner und Raumnutzer in Schulen, Büros etc. finden darin wertvolle Tipps und Hinweise.Aktualisierte Auflage: April 2024

Konservierungsmittel in wasserbasierten Wandfarben notwendig

Konservierungsmittel in wasserbasierten Wandfarben notwendig Moderne Farben nutzen Wasser als Lösemittel. Dadurch werden Konservierungsstoffe nötig, um ein Verderben der Farben zu verhindern. Der Blaue Engel zeichnet Produkte aus, die schadstoffarm sind und die Innenraumluft so gering wie möglich belasten. Dies ist bei Wandfarben durch den Einsatz von Wasser als Lösemittel möglich. Heutzutage würde kein Mensch lösemittelhaltige Wandfarben oder Bodenbelagsklebstoffe akzeptieren, da sie zu extrem hohen Innenraumluftbelastungen führen. Der Einsatz von Wasser führt jedoch dazu, dass die Produkte anfällig für Schimmelpilze und Bakterien sind, die gesundheitlich bedenklich sein können. Um Wandfarben vor mikrobiellem Befall zu schützen, werden Konservierungsmittel, vor allem Isothiazolinone, eingesetzt. Die sensibilisierende Wirkung der Isothiazolinone ist hinlänglich bekannt. Die meisten Konservierungsmittel haben eine mehr oder weniger ausgeprägte sensibilisierende Wirkung. Daher müssen alle Produkte mit dem Blauen Engel seit der Einrichtung des Umweltzeichens im Jahr 2000 folgenden Hinweis tragen: Enthält ……(Nennung der/des Namens des/der Konservierungsmittelwirkstoffe gemäß Anhang 1 Ziffer 1 der RAL-UZ 102); Information für Allergiker unter Telefon-Nr.:……. Die Biozid-Verordnung EU Nr. 528/2012 ist seit dem 01.09.2013 in Kraft und löste die ältere Biozid-Richtlinie 98/8/EG ab. Im Zuge der Biozid-Verordnung werden alle auf dem Markt befindlichen Biozide geprüft. Ziel der Verordnung ist es, für ein besseres Funktionieren des Biozidprodukte-Markts in der EU zu sorgen und gleichzeitig ein hohes Schutzniveau für die Gesundheit von Mensch und für die Umwelt zu gewährleisten. Dabei werden die Biozide je nach Anwendung in Produkttypen (PT) unterteilt, Topfkonservierungsmittel fallen unter PT 6 (siehe Anmerkung 1). Topfkonservierungsmittel können nur in Anhang I der RAL-UZ 102 aufgenommen werden, wenn sie nach der Biozid-Verordnung verkehrsfähig sind. Hingegen sind Filmkonservierer (PT 7, siehe Anmerkung 2) beim Blauen Engel nach RAL-UZ 102 ausgeschlossen. Verkehrsfähig sind entweder Wirkstoffe, über deren Genehmigung in der jeweiligen Produktart (PT) bereits positiv entschieden wurde oder aber Wirkstoffe, die sich noch im Genehmigungsverfahren befinden. In der Gruppe der Topfkonservierungsmittel ist bisher nur über die Genehmigung von zehn Wirkstoffen positiv entschieden worden (Aufnahme in Unionsliste), unter anderem auch über die Mischung CIT/MIT mit einem spezifischen Konzentrationslimit von ≤ 15 ⁠ ppm ⁠. Im Anhang 1 des RAL-UZ 102 für Emissionsarme Innenwandfarben sind die für den Blauen Engel zulässigen Konservierungsmittel / -kombinationen mit ihren Maximalgehalten gelistet. Darunter befinden sich 3 Konservierungsmittel der Gruppe der Isothiazolinone. 5-Chlor-2-methyl-4-isothiazolin-3-on (CIT) nur in Kombination mit MIT (3:1) < 15 ppm 2-Methyl-2(H)-isothiazol-3-on (MIT) / 1,2-Benzisothiazol-3(2H)-on (BIT) (1:1)≤ 200 ppm 2-octy-2H-isothiazol-3-on (OIT) ist aufgrund seiner filmkonservierenden Wirkung beim Blauen Engel ausgeschlossen. Bereits in den ersten Jahren des Blauen Engels für Dispersionswandfarben stellte die Industrie von der hinsichtlich der Sensibilisierung kritischeren Konservierungsmittelmischung Chlormethylisothiazolinon /Methylisothiazolinon (CIT/MIT, 3:1), auch durch die Begrenzung auf maximal 15 ppm beim Blauen Engel, auf die weniger kritische Mischung Methylisothiazolinon/Benzisothiazolinon (MIT/BIT, 1:1) um. In den darauffolgenden 10 Jahren gab es durch die Strategie des Blauen Engels (Reduzierung des Gehalts, Kennzeichnung des Konservierungsmittels, Hotline für Allergiker) in Deutschland keine nachgewiesenen Problemfälle mit Wandfarben, so dass es keine Notwendigkeit für eine Änderung dieser Strategie gab. Die Zulassung des Einsatzes von Konservierungsmitteln beim Blauen Engel ist ein Kompromiss zwischen dem Schutz vor mikrobiellem Befall und den Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen. In der letzten Überarbeitung 2015 wurden erstmals auch die Konservierungsmittelgehalte in den Pigmentpasten begrenzt, da es im Vorfeld durch bereits konservierte Vorprodukte zu einem zusätzlichen Eintrag von Konservierungsmitteln in das Endprodukt kam. Weiter müssen die Farbformulierer gemäß der Ziffer 3.1.3 die Konservierung der Vorprodukte so dimensionieren, dass die Konservierung des Endproduktes Farbe dem Anhang 1 des RAL-UZ 102 entspricht. Seit ein paar Jahren werden Wandfarben angeboten, die als konservierungsmittelfrei deklariert sind. Bezogen auf die „klassischen“ Konservierungsmittel ist die Aussage auch richtig. Dennoch müssen auch diese Farben vor dem mikrobiellen Befall geschützt werden. Dies erfolgt durch einen hohen ⁠ pH-Wert ⁠ von 11,5 – zum Vergleich: Seife hat einen pH-Wert von 9 bis 10. Wir beobachten diese Entwicklung genau, insbesondere ist für uns wichtig, dass durch den hohen pH-Wert keine negativen gesundheitlichen Auswirkungen wie Hautreizungen oder Augenschädigungen beim Heimwerker entstehen können. Auch wenn die Literatur zu Farben mit dem Blauen Engel (Kennzeichnung und strenge Begrenzung) keine eindeutigen Hinweise auf eine aerogene Kontaktdermatitis zeigt und Dermatologen die Zunahme der Sensibilisierungen auf Isothiazolinone in der Bevölkerung auf Kosmetikprodukte zurückführen, sehen wir dennoch Handlungsbedarf. Am 6. November 2017 hat ein Fachgespräch unter Beteiligung von Prof. Schnuch (Dermatologe), der Stiftung Warentest, der Bauberufsgenossenschaft und Fachleuten aus der Industrie stattgefunden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung und die Bundesstelle für Chemikalien bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin konnten an dem Fachgespräch nicht teilnehmen. Prof. Schnuch hat ausgeführt, dass die Zahl der Patienten in den Hautkliniken, die auf Isothiazolinone im Patchtest allergisch reagieren inzwischen durch die weitgehenden Verzicht der Isothiazolinone seitens der Kosmetikindustrie wieder rückläufig ist, sich aber immer noch auf einem erhöhten Niveau befindet. Aus heutiger Sicht hätten Isothiazolinone in Kosmetikprodukten nicht eingesetzt werden dürfen, zumal der Einsatz auf eine fehlerhafte Berechnung des Allergierisikos basierte. Prof. Schnuch rät, auch bei Wandfarben über weitere Maßnahmen nachzudenken. Das Umweltbundesamt wird der Jury Umweltzeichen die Handlungsoptionen für den Blauen Engel für Wandfarben vorstellen. Anmerkung 1: PT6 Schutzmittel für Produkte während der Lagerung (Topfkonservierer): Produkte zum Schutz von Fertigerzeugnissen (außer Lebens- und Futtermitteln, kosmetischen Mitteln oder Arzneimitteln oder medizinischen Geräten) in Behältern gegen mikrobielle Schädigung zwecks Verlängerung ihrer Haltbarkeit; Produkte zum Schutz von Rodentizid-, ⁠ Insektizid ⁠- oder anderen Ködern bei deren Lagerung oder Verwendung. Anmerkung 2: PT 7 Beschichtungsschutzmittel (Filmkonservierer): Produkte zum Schutz von Beschichtungen oder Überzügen gegen mikrobielle Schädigung oder Algenwachstum zwecks Erhaltung der ursprünglichen Oberflächeneigenschaften von Stoffen oder Gegenständen wie Farben, Kunststoffen, Dichtungs- und Klebkitten, Bindemitteln, Einbänden, Papieren und künstlerischen Werken.

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