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Luftdaten der Station Schkopau (DEST156) in Schkopau

Dieser Datensatz enthält Information zu gas- und partikelförmigen Schadstoffen. Verfügbare Auswertungen der Schadstoffe sind: Tagesmittel, Ein-Stunden-Mittelwert, Ein-Stunden-Tagesmaxima, Acht-Stunden-Mittelwert, Acht-Stunden-Tagesmaxima, Tagesmittel (stündlich gleitend). Diese werden mehrmals täglich von Fachleuten an Messstationen der Bundesländer und des Umweltbundesamtes ermittelt. Schon kurz nach der Messung können Sie sich hier mit Hilfe von deutschlandweiten Karten und Verlaufsgrafiken über aktuelle Messwerte und Vorhersagen informieren und Stationswerte der letzten Jahre einsehen. Neben der Information über die aktuelle Luftqualität umfasst das Luftdatenportal auch zeitliche Verläufe der Schadstoffkonzentrationen, tabellarische Auflistungen der Belastungssituation an den deutschen Messstationen, einen Index zur Luftqualität sowie Jahresbilanzen für die einzelnen Schadstoffe.

Wesentliche Änderung Anlage zur Herstellung von Chemiewerkstoffen für die Automobilindustrie ALIS-Nr.: 6843 (Dupont Specialty Products GmbH Co. KG)

Die Dupont Specialty Products GmbH Co. KG (von hier an „Dupont“) betreibt am Standort Schkopau im „Industriestandort Schkopau“ eine im Sinne des BImSchG genehmigungsbedürftige Anlage zur Herstellung von Chemiewerkstoffen für die Autoindustrie mit einer Kapazität von 50.000 t/a. Dupont plant die Kapazität der Anlage auf 60.000 t/a zu erhöhen. Im Rahmen des zugehörigen BImSchG-Genehmigungsverfahrens wird die Dupont dabei durch die W.U.P. Consulting GmbH & Co. KG vertreten. Für die Erhöhung der Produktionskapazität werden zwei neue Fahrtstraßen/Produktionsstraßen errichtet. Hierfür ist die Umnutzung des bestehenden Lagerbereichs geplant. Mit dem Vorhaben einhergehend ist eine Neustrukturierung der Lagerordnung für Fertigprodukte, Verpackungsmaterial und Rohstoffe vorgesehen. Die Betriebseinheiten BE 06 und BE 20 sind von dem Vorhaben nicht betroffen. Die Lagerkapazität des Kühllagers und des Gefahrstofflagers werden dabei ebenfalls nicht geändert.

Umweltministerium unterstützt Leuchtturmprojekt zur Rückgewinnung von kostbarem Phosphor mit 27 Millionen Euro

Im Chemiepark Schkopau im Saalekreis wird in den kommenden zwei Jahren eine innovative Anlage zur Phosphor-Rückgewinnung entstehen. Phosphor ist eine wichtige Grundlage allen Lebens, Hauptbestandteil von Düngemitteln. Die Europäische Union hat Phosphor zudem als kritischen Rohstoff eingestuft, weil er nur aus wenigen Ländern bezogen werden kann. Die Unternehmen Gelsenwasser und EasyMining setzen deshalb auf die Rückgewinnung des kostbaren Rohstoffs. Unterstützung erhalten sie vom Umweltministerium Sachsen-Anhalt. Für das Projekt stellt das Ministerium 27 Millionen Euro aus dem Just Transition Fund (JTF) der EU bereit. Am Donnerstag hat Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann den Bescheid überreicht. „Mit der Ansiedlung der hochinnovativen Anlage zur Phosphorrückgewinnung kann sich Sachsen-Anhalt einmal mehr als Land der Zukunftstechnologien profilieren“, betonte Willingmann. „Phosphor gilt als ein kritischer Rohstoff, auf den vor allem unsere Landwirtschaft angewiesen ist. Gerade für Länder wie Deutschland, die jährlich tausende Tonnen Phosphor importieren müssen, könnte der Aufbau einer Kreislaufwirtschaft, in der Phosphor in nennenswertem Umfang zurückgewonnen wird, ein echter Fortschritt sein. Die Rückgewinnung des Rohstoffs könnte darüber hinaus auch einen wichtigen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt und unserer natürlichen Ressourcen leisten.“ Für die Errichtung der Anlage haben Gelsenwasser und EasyMining die Phosphorgewinnung Schkopau GmbH (PGS) gegründet. Die Gesamtinvestition für die Anlage liegt im hohem zweistelligen Millionenbereich, sie soll Anfang 2027 in Betrieb gehen. Am Standort soll nach Angaben der Unternehmen erstmals eine neue, umweltschonende Technik („Ash2Phos“) zur Phosphor-Rückgewinnung eingesetzt werden. Der aus Klärschlammasche gewonnene Phosphor soll eine hochwertige Qualität haben und kann den Angaben zufolge direkt sowohl als Düngemittel, aber auch in der chemischen Industrie eingesetzt werden. Mit dem Verfahren könnten auch weitere nutzbare Stoffe gewonnen werden. „Wir wollen in Europa eine Kreislauflösung für den lebenswichtigen Nährstoff Phosphor etablieren“, erläuterten Christian Kabbe, EasyMining-Geschäftsführer und Agnes Janda, Bereichsleiterin Abwasser bei Gelsenwasser. „Das wird eine stabile Versorgung mit hochwertigem Phosphor absichern und darüber hinaus zu einer nachhaltigeren Lebensmittelversorgung beitragen. Durch die Monoverbrennung von Klärschlämmen und die Phosphorrückgewinnung aus der Asche beginnen wir mit der Aufbereitung von Abfällen aus der kommunalen Abwasserbehandlung und stärken den Gewässer- und Bodenschutz in Deutschland.“ Bislang muss Deutschland jährlich tausende Tonnen Phosphor importieren. Rund 84 Prozent der weltweiten Phosphatreserven verteilen sich dabei auf gerade einmal sechs Länder. Davon entfallen zwei Drittel auf Marokko, gefolgt von China, Ägypten, Algerien, Südafrika und Brasilien. Hauptproduzent von Phosphatgestein ist mit 90 Millionen Tonnen die Volksrepublik China. Der Importanteil könnte in den kommenden Jahren signifikant gesenkt werden, wenn Phosphor verstärkt vor allem aus Kläranlagen zurückgewonnen wird. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Lärmaktionsplanentwürfe 4. Stufe

letzte Aktualisierung: 13 .01.2025 Für Städte und Gemeinden, die von Hauptverkehrsstraßen (HVS) ausgehenden Lärmeinwirkungen ausgesetzt sind, besteht die Verpflichtung sowohl zur Ausfertigung von Lärmkarten als auch zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen (LAP). Zu den HVS zählen Land- und Bundesstraßen sowie Autobahnen mit einer Verkehrsbelegung von jährlich mehr als 3 Millionen Fahrzeugen (8.200 Kfz/24 Stunden bei Umrechnung auf die durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke DTV). Die im Jahr 2022 für die betroffenen Städte und Gemeinden ausgefertigten Lärmkarten beschränken sich somit auf eine Darstellung der Verkehrsgeräuscheinwirkungen, die von derartigen Straßenabschnitten hervorgerufen werden ( Lärmkartierung für Hauptverkehrsstraßen 2022 ). Straßen mit DTV-Werten unterhalb von 8.200 Kfz/Tag sowie grundsätzlich alle Straßen in kommunaler Trägerschaft sind folglich nicht Bestandteil der Lärmkartierung. Ausgenommen hiervon sind die beiden Ballungsräume Halle (Saale) und Magdeburg, die erweiterten Lärmkartierungspflichten unterliegen. Neben den HVS können die Städte und Gemeinden, die darüber hinaus Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (HES) und gegebenenfalls Fluglärmeinwirkungen durch den Großflughafen Leipzig-Halle (GFH) ausgesetzt sind, Maßnahmen für die Minderung dieser Lärmarten in den Lärmaktionsplänen festlegen. Aufgrund der eingeschränkten Handlungsmöglichkeiten der fluglärmbetroffenen Städte und Gemeinden sowie der Aufstellung eines gesonderten, bundesweiten Lärmaktionsplanes für die HES durch das Eisenbahn-Bundesamt dürfte die Aufnahme von Maßnahmen für diese Lärmarten in den Lärmaktionsplan besonderen Einzelfällen vorbehalten sein. Gleiches gilt für die zusätzliche Lärmaktionsplanaufstellung von Städten und Gemeinden, die ausschließlich Einwirkungen durch HES aufweisen. Die Lärmaktionsplanung stellt ein Managementinstrument für die Bewältigung von Lärmkonflikten und Schutz von Gebieten geringer Lärmbelastung (sogenannte ruhige Gebiete) dar. Abgesehen von vorgegebenen Mindestinhalten haben die zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden einen großen Ausgestaltungsspielraum. Sie können insbesondere die Beurteilungsmaßstäbe für sicherzustellende bzw. anzustrebende Lärmschutzanforderungen individuell festlegen, den Betrachtungsrahmen der (Verkehrs-)Lärmquellen erweitern sowie Lärmminderungsmaßnahmen und Festsetzungen ruhiger Gebiete im LAP verankern. Allerdings obliegt es ebenso dem Ermessen der zur LAP-Aufstellung verpflichteten Städte und Gemeinden von einer Festlegung von Maßnahmen Abstand zu nehmen, wenn beispielsweise keine bzw. geringe Lärmbetroffenheiten zu verzeichnen sind. Bürgerinnen und Bürger ist eine Mitwirkung an der LAP-Aufstellung zu ermöglichen. Das Beteiligungsverfahren beschränkt sich in dieser Hinsicht nicht nur auf Information und Anhörung. Die Umsetzung der rechtsverbindlichen Vorgaben beinhaltet in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung. In der ersten Phase werden die Lärmkarten (einschließlich zugehörige Berichte) ausgelegt und die Bürgerinnen und Bürger können schriftlich Stellung beziehen und beispielsweise auf folgende Aspekte eingehen: Hinweise und Anmerkungen zu den Lärmkartierungsergebnissen Äußerungen zu weiteren, nicht dargestellten Lärmproblemen Anregungen und Vorschläge zur Verbesserung der Lärmsituation (Lärmminderungsmaßnahmen) sowie zum Schutz ruhiger Gebiete In der zweiten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung besteht die Gelegenheit sich zum erarbeiteten Entwurf des Lärmaktionsplanes zu äußern. Für eine Rückmeldung zum Planverfahren steht in beiden Beteiligungsphasen jeweils ein Zeitraum von mindestens vier Wochen zur Verfügung. Die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben. Durch Bürgerbeteiligung kann die Verwaltung die Bedürfnisse und Interessen der örtlichen Gemeinschaft besser berücksichtigen und insgesamt transparenter handeln. Die Grenze des zumutbaren Verkehrslärms ist allerdings nicht durch gesetzlich bestimmte Grenzwerte festgelegt. Diese Konstellation erschwert es den zur LAP verpflichteten Städten und Gemeinden lärmschutzmindernde Maßnahmen für Verkehrswege in fremder Baulast (Bund, Land, Kreis) zu erwirken. Die Betrachtung von Lärmschutz als Gemeinlastaufgabe sowie eine auf Verständnis der unterschiedlichen Perspektiven ausgerichtete Zusammenarbeit der zuständigen Behörden und der Öffentlichkeit sind daher ein wichtiger Faktor, um abgestimmte Strategien zu entwickeln und letztlich Verbesserungen hinsichtlich des Lärmschutzes zu erzielen. Vor dem Hintergrund der anstehenden Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der 4. Runde der Lärmaktionsplanung in Sachsen-Anhalt werden die nachstehenden Informationen bereitgestellt. Übersichten lärmkartierungspflichtiger Verkehrswege Die Lage und die Verkehrsstärke der lärmkartierungspflichtigen Verkehrswege gehen aus den nachstehenden Karten hervor. Karte lärmkartierungspflichtige Hauptverkehrsstraßen Karte lärmkartierungspflichtige Haupteisenbahnstrecken Eine Übersichtskarte mit den Städten und Gemeinden in Sachsen-Anhalt, die zur Aufstellung bzw. zur Fortschreibung eines Lärmaktionsplanes verpflichtet sind, finden Sie hier ( LAP-Gemeinden ). Das gesamte Verkehrsnetz der Haupteisenbahnstrecken ist hierbei Bestandteil der Lärmaktionsplanung des Eisenbahn-Bundesamtes ( Internetseite des Eisenbahn-Bundesamtes - Lärmaktionsplanung ). Ranking nach Lärmbetroffenheiten Ausgehend von den Lärmbelastetenzahlen für die Lärmkennziffern L DEN > 65 dB(A) und LNight > 55 dB(A) sowie den auf Statistiken beruhenden Fallzahlen starker Lärmbelästigungen (HA) und starker Schlafstörungen (HSD) wurde – nach Lärmarten getrennt - jeweils ein Ranking der am stärksten lärmbelasteten Städte und Gemeinden in Sachsen-Anhalt vorgenommen. Die Ermittlung der Reihenfolge erfolgte anhand einer Normierung auf die jeweiligen Maximalwerte der vor genannten 4 Kenngrößen und Multiplikation der sich hieraus ergebenden Quotienten. Ranking Städte/Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Hauptverkehrsstraßen (ausgenommen Ballungsräume) Ranking Städte Gemeinden in Bezug auf Lärmeinwirkungen durch Haupteisenbahnstrecken (einschließlich Ballungsräume) Aktueller Stand der Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren Die Öffentlichkeitsbeteiligungsverfahren der Ballungsräume (BR) sowie Städte und Gemeinden mit Hauptverkehrsstraßen (HVS) und Haupteisenbahnstrecken (HES) sind in Sachsen-Anhalt vollständig abgeschlossen. Eine Dokumentation des zeitlichen Ablaufs der Lärmaktionsplanung Stufe 4 (2023-24) der jeweiligen Städte und Gemeinden inklusive Angaben zu den noch ausstehenden Stadt-/Gemeinderatsbeschlüssen zur Inkraftsetzung der aufgestellten Pläne finden Sie hier: Stand LAP ST Ausblick: Die nächste Lärmaktionsplanung (Stufe 5) zur Fortschreibung und Überprüfung der Pläne aus der 4. Stufe findet turnusmäßig im Zeitraum 2028-29 statt. In diesem Zeitraum wird analog zur 4. Stufe wieder eine zweistufige Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Lärmaktionspläne und Entwürfe 4. Stufe Hier finden Sie nachfolgend die Lärmaktionsplan- Entwürfe und abgeschlossenen, inkraftgetretenen Lärmaktionspläne (je nach Verfahrensstand) der Städte und Gemeinden in alphabetischer Reihenfolge. Für die Ausfertigung der Lärmaktionsplanentwürfe zeichnen sich die angegebenen Städte und Gemeinden verantwortlich. Die Unterlagen sind größtenteils nicht barrierefrei. Im Falle einer zusätzlichen Äußerungsfrist ist deren Datum in Klammern angegeben. A Allstedt Alsleben Aschersleben B Bad Dürrenberg Bad Lauchstädt Ballenstedt Barleben Beendorf Berga Bernburg Biederitz + schalltechn. Gutachten Bitterfeld-Wolfen Blankenburg Börde-Hakel Bördeland Braunsbedra Brücken-Hackpfüffel Burg C Calbe Colbitz Coswig D Dessau-Roßlau Ditfurt Droyßig E Edersleben Egeln Eilsleben Eisleben Erxleben F Falkenstein/Harz Farnstädt G Gardelegen Genthin Gerbstedt Giersleben Gommern + schalltechn. Gutachten Gröningen Groß Quenstedt Güsten Gutenborn H Halberstadt Haldensleben Halle Harbke Harsleben Hecklingen Hettstedt Hohe Börde Hohenmölsen I Ilberstedt Ilsenburg Ingersleben J Jerichow Jessen K Kabelsketal Kelbra Kemberg Könnern Köthen Kretzschau Kroppenstedt L Landsberg Leuna Lützen M Magdeburg (Planung abgeschl., Ratsbeschluss ausstehend) Mansfeld Meineweh Merseburg Möckern Möser Muldestausee N Naumburg Niedere Börde Nienburg Nordharz O Obhausen Oranienbaum-Wörlitz Oschersleben Osterfeld Osternienburger Land Osterwieck P Petersberg Plötzkau Q Quedlinburg R Raguhn-Jeßnitz S Salzatal Salzwedel Sandersdorf-Brehna Sangerhausen Schkopau Schnaudertal Schönburg Schönebeck Schönhausen Schraplau Seegebiet-Mansfelder Land Seeland Selke-Aue Sommersdorf Staßfurt Stendal Stößen Südharz Südliches Anhalt Sülzetal T Tangerhütte Tangermünde Teuchern Teutschenthal Thale U Ummendorf W Wallhausen Wanzleben Wefensleben Weißenfels Wernigerode Wethau Wettin-Löbejün Wimmelburg Lutherstadt Wittenberg Wolmirsleben Wolmirstedt + schalltechn. Gutachten Wust-Fischbeck Z Zahna-Elster Zeitz Zerbst-Anhalt Zörbig

Umsetzung der Maßnahme "Flutpolder Elster-Luppe-Aue" Beschreibung der Maßnahme Überblick Sachstandsbericht

Das Maßnahmengebiet für den Flutpolder Elster-Luppe-Aue liegt im Südosten von Sachsen-Anhalt und grenzt an das Bundesland Sachsen an. Das Projekt Flutpolder Elster-Luppe-Aue ist Bestandteil des Landesprogrammes „Fluss, Natur, Leben“ (ehem. „Mehr Raum für unsere Flüsse“ (2020)) und einer von 34 möglichen Standorten zur Verbesserung des Hochwasserschutzes in Sachsen-Anhalt durch die Rückverlegung von Deichen oder den Bau von Flutpoldern. Der Flutpolder ist dabei von großer Bedeutung für den zukünftigen Hochwasserschutz in Sachsen-Anhalt. Die hydraulische Wirkung, also die Absenkung des Wasserspiegels der Weißen Elster bei Hochwasser, schützt ab dem Standort des Einlaufbauwerkes nicht nur die Unterlieger an der Weißen Elster, sondern auch an der Saale bis ins Mündungsgebiet. Aufgrund dieser überregionalen Bedeutung ist das Projekt zusätzlich zum Landesprogramm „Fluss, Natur, Leben“ weiterhin auch Bestandteil des Nationalen Hochwasserschutzprogrammes. Das ehemals natürliche Überschwemmungsgebiet wird heute überwiegend land- und forstwirtschaftlich genutzt. Die geplante Maßnahme umfasst die abschnittsweise Ertüchtigung des bestehenden Süddeiches der Weißen Elster sowie die Errichtung neuer Polderdeiche im Hinterland. Das eingedeichte Gebiet soll im Fall eines starken Hochwasserereignisses kontrolliert geflutet werden, um die Weiße Elster zu entlasten und damit den Wasserscheitel zu senken. Zusätzlich soll der Flutpolder als 3-Kammer-Polder konzipiert werden, damit im Flutungsfall unterschiedliche, in Fließrichtung abfallende Stauziele in den Kammern eingestellt und somit die erforderlichen Höhen und Breiten der Polderdeiche optimiert werden. Die Möglichkeit einer gezielten ökologischen Flutung der noch in der Polderfläche vorhandenen Altstrukturen der Weißen Elster zur Verbesserung der aktuell bestehenden Lebensräume wird im Rahmen der Planungen untersucht. Aufgrund der Lage im Grenzbereich zwischen Sachsen-Anhalt und Sachsen erfolgt eine bundesländerübergreifende Abstimmung. Gewässer: Weiße Elster Kostenschätzung: 62 Millionen Euro Fläche: von 560 Hektar bis 670 Hektar Sachstandsbericht 2024 Protokoll: Informationsveranstaltung Flutpolder Elster-Luppe-Aue in Zöschen, 2024 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation der Einwohnerinformationsveranstaltung in Zöschen, 2024) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2023 Sachstandsbericht für 2022 Präsentation: Information zum Planungsstand (Präsentation aus Videokonferenz mit Vertretern der Verbandsgemeinde Schkopau und Stadt Leuna, 2022) (nicht barrierefrei) Sachstandsbericht für 2021 Information vor Planungsbeginn (Gemeinderatsitzung Schkopau, 2019 ) (nicht barrierefrei)

Treffen der Umweltallianz in Sangerhausen am 22.09.2021

Mitglieder der Umweltallianz Sachsen-Anhalt kamen am 22. September im Europa-Rosarium Sangerhausen zusammen, um sich zu Energieeffizienz und CO 2 -Bepreisung auszutauschen. Außerdem wurden sieben neue Mitglieder in die Allianz aufgenommen. Veranstaltet wurde der Workshop vom Landesamt für Umweltschutz (LAU) und der Landesenergieagentur Sachsen-Anhalt GmbH (LENA). Alle 236 Mitgliedsunternehmen der Allianz haben sich zu besonderen Leistungen im betrieblichen Umweltschutz verpflichtet und setzen Maßnahmen um, die über gesetzliche Anforderungen hinausgehen. Wichtigstes Ziel ist dabei der schonende Einsatz natürlicher Ressourcen. Das Bündnis verleiht alle zwei Jahre auch den Preis der Umweltallianz. Dafür können sich Unternehmen im kommenden Jahr - unabhängig von einer Mitgliedschaft - bewerben. Die Mitgliedsurkunden erhielten: Heizkraftwerk Halle-Trotha GmbH, Halle (Saale) Pergande Gesellschaft für industrielle Entstaubungstechnik mbH, Weißandt-Gölzau VTA Gesellschaft für Verfahrenstechnik und Apparatebau mbH, Weißandt-Gölzau ENO Nachrichtentechnik GmbH, Magdeburg Günter Schulz GmbH & Co. KG, Balgstädt W. u. H. Fernholz GmbH & Co. KG, Standort Schkopau FAM GmbH, Magdeburg

Jahrestreffen der Umweltallianz 2023

Die nachhaltige und zukunftsfähige Transformation der Wirtschaft war das zentrale Thema beim Jahrestreffen der Umweltallianz, das in diesem Jahr in Kooperation mit dem langjährigen Allianzmitglied SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH in Wittenberg stattgefunden hat. Rund 80 Teilnehmerinnen und Teilnehmer kamen am 16. Oktober 2023 im Alten Rathaus der Lutherstadt Wittenberg zum Treffen der Allianz zusammen. Bereits vor der Veranstaltung konnten Interessierte das SKW-​Betriebsgelände und das futurea Science Center kennenlernen. Neben den Allianzmitgliedern nahmen auch Vertreterinnen und Vertreter aus Politik und Verwaltung am Jahrestreffen teil. Sachsen-​Anhalts Energie-​Staatssekretär Thomas Wünsch betonte in seinem Grußwort die Vorreiterrolle der Allianzmitglieder. „Viele Unternehmen aus Sachsen-​Anhalt haben schon vor Jahrzehnten begonnen, Umweltaspekte und Nachhaltigkeit konsequent von Anfang an mitzudenken, so dass wir auf einen langjährigen Erfahrungsschatz schauen können, insbesondere wenn es jetzt um den Aufbau einer klimaneutralen Wirtschaft geht“, so Wünsch in seiner Rede. „In den kommenden Jahren wird sich Ressourceneffizienz zu einem zentralen Faktor für die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen entwickeln. Deshalb müssen wir jetzt die notwendigen Weichenstellungen hierfür vornehmen.“ Im Anschluss an die Grußworte hielt Frau Dr. Bettina Hoffmann (Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz) einen Impulsvortrag zum Thema der Veranstaltung. Der Vortrag bildete den Einstieg in die nachfolgende Podiumsdiskussion, an der folgende Vertreter aus Politik und Wirtschaft teilnahmen: Carsten Franzke, Geschäftsführer der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH Thomas Wünsch, Staatssekretär im Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt Sachsen-Anhalt (MWU) Juliane Wolf, Geschäftsführerin Industrie und Infrastruktur IHK Magdeburg Dr. Bettina Hoffmann, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) Fabian Hoppe, Geschäftsführer Kommunikation, Bildung Nachhaltigkeit VCI Nordost Es wurde angeregt über die Chancen und Hürden einer nachhaltigen Transformation der Wirtschaft diskutiert. Danach wurden die folgend genannten neuen Mitglieder in die Allianz aufgenommen, denen Staatsekretär Wünsch feierlich die Mitgliedsurkunden überreichte: CIECH Salz Deutschland GmbH (Staßfurt) Synthos Schkopau GmbH (Schkopau) Progroup Power 2 GmbH (Sandersdorf-​Brehna) Graepel Seehausen GmbH & Co. KG (Seehausen) KME Mansfeld GmbH (Hettstedt) Stadtwerke Hettstedt GmbH Die Umweltallianz Sachsen-Anhalt zählt damit derzeit 223 Mitglieder. Zu guter Letzt gab es ein Get-together, um bei einem Snack individuelle Gespräche zu führen und neue Kontakte zu knüpfen. In diesem Zusammenhang wurden auch Kostproben der Allianzmitglieder Wittenberg Gemüse GmbH und Wittenberger Bäckerei GmbH angeboten. Diese Unternehmen nutzen die Synergieeffekte am Agro-Chemie Park Piesteritz in dem Sie beispielweise die Abwärme oder anfallendes CO2 von der SKW Stickstoffwerke Piesteritz GmbH nutzen.

Anlage zur Mitverbrennung von Klärschlamm in den Kraftwerksblöcken A und B inkl. Nebenaggregaten am Kraftwerk Schkopau; Saale Energie GmbH

Der Hauptzweck des Kraftwerkes Schkopau bleibt die Energieerzeugung. Daher wird nach einem 10-monatige Probebetrieb im Block B die Mitverbrennung auf den Block A sowie den Übergang in den Dauerbetrieb beantragt. Dadurch sind die Klärschlammmitverbrennung, sowie das innerhalb der Klärschlammmitverbrennungsanlage befindliche Anlagenteil ,Klärschlammzwischensilo als zeitweiliges Lager für nicht gefährliche Abfälle, als eigenständige genehmigungsbedürftige Nebeneinrichtung zu betrachten.

AURA-Award geht in neue Runde / Willingmann: „Nachhaltigkeit steckt vielfach in Firmen-DNA“

Ob klimafreundliches Recycling alter Wind-Rotorblätter, CO2-frei hergestellter Zement oder die Reparatur defekter Elektro-Steuergeräte in Nutzfahrzeugen – Nachhaltigkeit hat auch in Sachsen-Anhalts Wirtschaft viele Gesichter. Um dies zu würdigen und andere Firmen zum Nachmachen zu motivieren, hat das Umweltministerium im vergangenen Jahr den Unternehmerpreis AURA neu aufgelegt. Die Auszeichnung für nachhaltiges Unternehmertum geht jetzt in die zweite Runde. Gesucht werden wieder kleine und mittelständische Unternehmen, die ihre Produktion energieeffizient aufgestellt haben, auf erneuerbare Energien setzen oder kostbare Rohstoffe recyceln. Bewerbungen sind bis zum 25. April 2025 per E-Mail an aura@mwu.sachsen-anhalt.de oder online unter aura.sachsen-anhalt.de möglich. Dort gibt es auch weitere Informationen zum Award. Die Preisträger werden von einer Jury ausgewählt und öffentlichkeitswirksam durch Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann ausgezeichnet. Sie erhalten u. a. den AURA-Award aus nachhaltig produziertem heimischen Holz sowie einen hochwertigen Imagefilm im Wert von rund 3.000 Euro. Die Unternehmen müssen eine eigenständige Niederlassung in Sachsen-Anhalt haben und mindestens ein Jahr aktiv am Markt sein. Willingmann: „Nachhaltigkeit steckt bei vielen heimischen Unternehmen in der Firmen-DNA – dies wird in Zeiten von Klimawandel und Energiewende immer wichtiger. Wer langfristig erfolgreich wirtschaften will, muss möglichst sorgsam mit Energie und Ressourcen umgehen, um das Klima zu schonen und die eigenen Kosten zu senken. Vorreiter für dieses Engagement in Sachsen-Anhalt wollen wir mit AURA würdigen. Eine Bewerbung lohnt sich auf jeden Fall!“ Hintergrund: In der ersten Wettbewerbsrunde wurden 2024 drei Unternehmen mit dem AURA-Award prämiert: Die Ecoment GmbH aus Schkopau (Saalekreis) erhielt die Auszeichnung für ein selbst entwickeltes und patentiertes Verfahren, mit dem sich Zement vollständig CO2-frei aus Industrie-Nebenprodukten wie Filterstäuben und Aschen herstellen lässt. Die NOVO-TECH Circular GmbH & Co. KG aus Aschersleben (Salzlandkreis) hat eine Anlage zur Aufbereitung von Rotorblättern alter Windenergieanlagen errichtet. Aus den Faserverbundstoffen gewinnt das Unternehmen Kunstharze, die wiederum in einem selbstentwickelten nachhaltigen Holzwerkstoff zum Einsatz kommen, aus dem u. a. Terrassendielen, Zäunen und Fassaden produziert werden. Die 24volt.de GmbH & Co. KG aus Hohenwarsleben (Landkreis Börde) überzeugte die Jury vor allem mit ihrem nachhaltigen Geschäftsmodell: Das Unternehmen hat sich auf die Reparatur defekter elektrischer Steuergeräte in Nutzfahrzeugen spezialisiert und setzt dabei in hohem Maß auf die Nutzung erneuerbarer Energien. Impressum: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Leipziger Str. 58 39112 Magdeburg Tel: +49 391 567-1950, E-Mail: PR@mwu.sachsen-anhalt.de , Facebook , Instagram , LinkedIn , Mastodon und X

BYK - Neubau einer Extrusions- und Lagerhalle

Die BYK-Chemie GmbH betreibt im Value Park der DOW- Olefinverbund GmbH am Standort Schkopau eine Anlage zur Herstellung von modifizierten Kunststoffen. Die geplanten Änderungen betreffen die Erhöhung der Jahreskapazität, die Einführung neuer Stoffe, den Bau (die Erweiterung) eines neuen Hallenkomplexes, die Erweiterung der Infrastruktur und die Errichtung und Betrieb neuer Produktionsanlagen (Extrusionslinien, Mischanlagen, Lageranlagen, notwendiger periphere Anlagen).

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