Stickstoffeintrag aus der Landwirtschaft und Stickstoffüberschuss Stickstoff ist ein essenzieller Nährstoff für alle Lebewesen. Im Übermaß in die Umwelt eingebrachter Stickstoff führt aber zu enormen Belastungen von Ökosystemen. Stickstoffüberschuss der Landwirtschaft Eine Maßzahl für die Stickstoffeinträge in Grundwasser, Oberflächengewässer, Böden und die Luft aus der Landwirtschaft ist der aus der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz ermittelte Stickstoffüberschuss (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Die Stickstoff-Gesamtbilanz setzt sich zusammen aus den Komponenten Flächenbilanz (Bilanzierung der Pflanzen- bzw. Bodenproduktion), Stallbilanz (Bilanzierung der tierischen Erzeugung) und der Biogasbilanz (Bilanzierung der Erzeugung von Biogas in landwirtschaftlichen Biogasanlagen). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ergibt sich aus der Differenz von Stickstoffzufuhr in und Stickstoffabfuhr aus dem gesamten Sektor Landwirtschaft (siehe Schaubild „Schema der Stickstoff-Gesamtbilanz der Landwirtschaft“). Der Indikator wird vom Institut für Pflanzenbau und Bodenkunde des Julius Kühn-Instituts und dem Umweltbundesamt berechnet und jährlich vom BMEL veröffentlicht (siehe BMEL, Tabellen zur Landwirtschaft, MBT-0111-260-0000 ). Der Stickstoffüberschuss der Gesamtbilanz ist als mittlerer Überschuss aller landwirtschaftlicher Betriebe in Deutschland zu interpretieren. Regional können sich die Überschüsse jedoch sehr stark unterscheiden. Grund dafür sind vorrangig unterschiedliche Viehbesatzdichten und daraus resultierende Differenzen beim Anfall von Wirtschaftsdünger. Um durch Witterung und Düngerpreis verursachte jährliche Schwankungen auszugleichen wird ein gleitendes 5-Jahresmittel errechnet. ___ * jährlicher Überschuss bezogen auf das mittlere Jahr des 5-Jahres-Zeitraums (aus gerundeten Jahreswerten berechnet) ** 1990: Daten zum Teil unsicher, nur eingeschränkt vergleichbar mit Folgejahren. *** Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung, bezogen auf das 5-Jahres-Mittel, d.h. auf den Zeitraum 2028 bis 2032 Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) 2024, Statistischer Monatsbericht Kap. A Nährstoffbilanzen und Düngemittel, Nährstoffbilanz insgesamt von 1990 bis 2022 (MBT-0111260-0000) Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen einen abnehmenden Trend bei den Stickstoffüberschüssen über die erfasste Zeitreihe (siehe Abb. „Saldo der landwirtschaftlichen Stickstoff-Gesamtbilanz in Bezug auf die landwirtschaftlich genutzte Fläche“). Im Zeitraum 1992 bis 2020 ist der Stickstoffüberschuss im gleitenden 5-Jahresmittel von 117 Kilogramm Stickstoff pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a) auf 77 kg N/ha*a gesunken. Das entspricht einem jährlichen Rückgang von 1 % sowie einem Rückgang über die Zeit um 34 %. Die Reduktion des Stickstoffüberschusses zu Beginn der 1990er Jahre ist größtenteils auf den Abbau der Tierbestände in den neuen Bundesländern zurückzuführen. Der durchschnittliche Rückgang des Stickstoffüberschusses über die gesamte Zeit von 1992 bis 2020 beruht auf Effizienzgewinnen bei der Stickstoffnutzung (Effizienterer Einsatz von Stickstoff-Düngemitteln, Ertragssteigerungen in der Pflanzenproduktion und höhere Futterverwertung bei Nutztieren). In den Jahren seit 2015 ist der Überschuss besonders stark gesunken. Grund dafür sind neben einer veränderten und wirksameren Gesetzgebung, gesunkene Tierzahlen sowie Dürrejahre und höhere Mineraldüngerpreise und der damit einhergehende verminderte Einsatz von Mineraldüngern. Im Jahr 2016 wurde in der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung (BReg 2016) ein Zielwert von 70 kg N/ha*a für das gleitende 5-Jahresmittel von 2028-2032 verankert. Von 2016 bis 2020, also in 4 Jahren, wurde somit bereits etwa dreiviertel der angestrebten Reduktion erreicht. Bewertung der Entwicklung Wenn die Stickstoffüberschüsse weiterhin so schnell sinken wie in den letzten Jahren bzw. auf dem aktuellen Niveau bleiben wird das Ziel der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie voraussichtlich in den nächsten zwei bis drei Jahren erreicht werden. Für einen umfassenden Schutz von Umwelt und Klima ist dies aber noch nicht ausreichend. Die in 2016 in Kraft getretene EU-Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe ( NEC-Richtlinie ) verpflichtet Deutschland bis 2030 dazu 29 % der Ammoniak-Emissionen im Vergleich zum Jahr 2005 zu reduzieren. Bis zum Jahr 2022 wurde hier nur eine Minderung von 18 % erreicht. Da der Sektor Landwirtschaft der größte Verursacher von Ammoniak-Emissionen ist, sind hier also noch weitere Maßnahmen für die Zielerreichung nötig. Aber auch für das Erreichen von weiteren Zielen, wie Nitrat im Grundwasser, Stickstoffeintrag über die Zuflüsse in Nord- und Ostsee und Eutrophierung der Ökosysteme wird voraussichtlich das Erreichen des 70 kg-Ziels nicht ausreichen, denn hier kommt es weniger auf den durchschnittlichen nationalen Stickstoffüberschuss, sondern eher auf die regionale Verteilung der Stickstoffüberschüsse an. Einen Überblick über die Verteilung der Überschüsse finden Sie hier . Stickstoffzufuhr und Stickstoffabfuhr in der Landwirtschaft Die Stickstoffzufuhr zur landwirtschaftlichen Gesamtbilanz berücksichtigt Mineraldünger, Wirtschaftsdüngerimporte, Kompost und Klärschlamm, atmosphärische Stickstoffdeposition, Stickstoffbindung von Leguminosen, Co-Substrate für die Bioenergieproduktion sowie Futtermittelimporte. Die Stickstoffabfuhr berücksichtigt pflanzliche und tierische Marktprodukte. Im Durchschnitt lag die Stickstoffzufuhr zwischen 1990 und 2022 bei 187 Kilogramm pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche und Jahr (kg N/ha*a), mit einem Maximum von 209 kg N/ha*a im Jahr 1990 und einem Minimum von 151 kg N/ha*a im Jahr 2022. Die Zufuhr hat sich bis 2017 kaum verändert. Lediglich in den letzten 5 Jahren gab es einen mittleren Rückgang von 8 kg N/ha*a. Die Stickstoffabfuhr betrug im gesamten Betrachtungszeitraum durchschnittlich 87 kg N/ha*a, mit einem Maximum von 103 kg N/ha*a im Jahr 2014 und einem Minimum von 67 kg N/ha*a im Jahr 1990. Im gleitenden 5-Jahresmittel stieg die Abfuhr von 73 kg N/ha*a im Jahr 1992 auf 88 kg N/ha*a im Jahr 2020 an. Dies entspricht einem Anstieg des über tierische und pflanzliche Produkte abgefahrenen Stickstoffs von etwa 21 %. 2022 stammten 44 % der Stickstoffzufuhr der Landwirtschaft aus Mineraldüngern, 25 % aus inländischem Tierfutter sowie 14 % aus Futtermittelimporten. Wirtschaftsdünger und betriebseigene Futtermittel werden in der Flächenbilanz, nicht aber in der Gesamtbilanz berücksichtigt. 3 % des Stickstoffs wurden über den Luftpfad eingetragen ( Deposition aus Verkehrsabgasen und Verbrennungsanlagen) und 2 % stammte aus Kofermenten für die Biogasproduktion. 10 % sind der biologischen Stickstofffixierung von Leguminosen (zum Beispiel Klee oder Erbsen) anzurechnen, die Luftstickstoff in erheblichem Maße binden. Etwa 1 % der Stickstoffzufuhr stammte aus Saat- und Pflanzgut. Die Stickstoffabfuhr fand zu 32 % über Fleisch, Schlachtabfälle und sonstige Tierprodukte und zu 68 % über pflanzliche Marktprodukte statt. Umweltwirkungen der Stickstoffüberschüsse Überschüssiger Stickstoff aus landwirtschaftlichen Quellen gelangt als Nitrat in Grund- und Oberflächengewässer und als Ammoniak und Lachgas in die Luft. Lachgas trägt als hochwirksames Treibhausgas zur Klimaerwärmung bei. Der Eintrag von Nitrat und Ammoniak in Land- oder Wasser-Ökosysteme kann weitreichende Auswirkungen auf den Naturhaushalt haben. Diese sind unter anderem eine Nitratbelastung des Grundwassers, eine Versauerung der Böden und Gewässer und somit eine Beeinträchtigung der biologischen Vielfalt sowie eine Nährstoffanreicherung ( Eutrophierung ) in Wäldern, Mooren, Heiden, Oberflächengewässern und Meeren. Im Mittel der Jahre 2012 bis 2016 wurden rund 480 Kilotonnen Stickstoff pro Jahr in die deutschen Oberflächengewässer eingetragen (siehe „Einträge von Nähr- und Schadstoffen in die Oberflächengewässer“ ). Durchschnittlich stammten in diesem Zeitraum 74 % dieser Einträge aus landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Düngeverordnung Die Düngeverordnung definiert „die gute fachliche Praxis der Düngung“ und gibt vor, wie die mit der Düngung verbundenen Risiken zu minimieren sind. Sie ist wesentlicher Bestandteil des nationalen Aktionsprogramms zur Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie . Nach der Düngeverordnung dürfen Landwirtinnen und Landwirte Pflanzen nur entsprechend ihres Nährstoffbedarfs düngen. Die Düngeverordnung wurde 2017 und 2020 novelliert um Strafzahlungen als Folge des Urteils des EuGHs gegen Deutschland wegen Verletzung der EU-Nitratrichtlinie zu verhindern. Dieses Ziel wurde vorerst erreicht. Die kurzfristige Wirkung der Maßnahmen der novellierten Düngeverordnung werden aktuell im Rahmen eines Effizienzmonitorings geprüft, um die mit Nitrat belasteten und von Eutrophierung betroffenen Gebiete zu identifizieren und eine schnelle Nachsteuerung von Maßnahmen in diesen Gebieten zu erreichen. Informationen zu den Novellierungen finden Sie hier . Weitere Maßnahmen zur Verringerung der Überschüsse Um das Ziel der Bundesregierung zum Stickstoffüberschuss und der damit untrennbar verbundenen Umweltziele zu Nitrat im Grundwasser, Eutrophierung von Ökosystemen sowie Oberflächengewässern und zu Emissionen von Luftschadstoffen zu erreichen, muss die Gesamtstickstoffzufuhr in der Landwirtschaft verringert und der eingesetzte Stickstoff effizienter genutzt werden. Die Voraussetzung dafür ist das Schließen des Stickstoffkreislaufs. Dafür müssen Maßnahmen umgesetzt werden, die dazu führen, dass die Anwendung von Mineraldünger reduziert wird, importierte Futtermittel durch heimische ersetzt werden und die Anzahl von Nutztieren reduziert wird. Zudem muss die Effizienz der Stickstoffnutzung durch weitere Optimierungen des betrieblichen Nährstoffmanagements, wie standortangepasste Bewirtschaftungsmaßnahmen, geeignete Nutzpflanzensorten und passende, vielfältige Fruchtfolgen verbessert werden. Dabei ist am Ende nicht nur die Verringerung der durchschnittlichen Überschüsse entscheidend, sondern auch die Verteilung der Nährstoffe in die Fläche, denn nur so können die genannten Umweltziele erreicht werden. Um diese Verteilung zu erreichen müssen große Tierbestände reduziert und die Tiere gleichmäßiger auf die gesamte landwirtschaftliche Fläche verteilt werden.
Immissionsschutz; Genehmigungsverfahren zur wesentlichen Änderung des Verarbeitungsbetriebs für tierische Nebenprodukte Walsdorf (VTN) durch den Zweckverband Tierkörperbesei-tigung Nordbayern; Erweiterung der Brennstoffversorgung mit Heizöl EL durch Einbau eines neuen Brenners in Dampfkesselanlage 1
Wesentliche Änderung der Biogasanlage Thronitz der Firma Naturgas Quesitz GmbH am Standort Zum Floßgraben 60, 04420 Markranstädt: Gegenstand des Vorhabens ist im Wesentlichen die Änderung der Einsatzstoffe von bisher ausschließlich nachwachsenden Rohstoffen zu zukünftig nachwachsenden Rohstoffen und Wirtschaftsdünger bzw. tierischen Nebenprodukten (Hühnertrockenkot, Gülle, Mist) einschließlich der Änderung bzw. Flexibilisierung der Einsatzstoffmengen, die Errichtung und der Betriebes der dazu notwendigen Betriebseinrichtungen, die Errichtung und der Betrieb von zwei gasdichten Gärrestlägern und eines Gasspeichers über Gärrestlager 6 sowie die Umwallung der Anlage bei geringfügiger Erhöhung der Produktionskapazität von Biogas.
Immissionsschutz; Genehmigungsverfahren zur wesentlichen Änderung des Verarbeitungsbetriebs für tierische Nebenprodukte Walsdorf (VTN) durch den Zweckverband Tierkörperbesei-tigung Nordbayern; Zwischenlagerung von Tiermehl in Bigbags in der bestehenden Lagerhalle;
Die Firma BMV Energie GmbH & Co. KG, Langewahler Straße 60 in 15517 Fürstenwalde/Spree beantragt die Genehmigung nach § 4 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), auf dem Grundstück Berliner Allee (B5) in 16866 Gumtow OT Kunow in der Gemarkung Kunow, Flur 1, Flurstück 56/1 und 56/2, sowie Flur 5, Flurstück 2 eine Biogasanlage zu errichten und zu betreiben. Auf dem Gelände befindet sich eine Biogasanlage, welche nach Baurecht durch den Landkreis Prignitz 2011 und nach BImSchG im Jahr 2013 genehmigt wurde. Die geplante Anlage soll die vorhandene Biogasanlage ersetzen bzw. ergänzen. Weiterhin wurde der Bau von einem zusätzlichen Fermenter, zwei Endlager und ein Nachgärbehälter beantragt. Das vorhandene Gärrestlager soll als Fermenter 1 genutzt werden. Die am Standort vorhandene BHKW soll um eine weitere BHKW Anlage erweitert werden. Des Weiteren soll eine Methaneinspeisungsanlage errichtet und Abluftreinigungsanlagen installiert werden. Als Inputstoffe werden tierische Nebenprodukte aus der Landwirtschaft, nachwachsende Rohstoffe und Reststoffe aus der Landwirtschaft und der Industrie geplant. Es handelt sich dabei um eine Anlage der Nummer 8.6.2.1 EG des Anhangs 1 der Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen (4. BImSchV) sowie um ein Vorhaben nach Nummer 8.4.1.1 A der Anlage 1 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG). Nach § 7 Absatz 1 UVPG war für das beantragte Vorhaben eine allgemeine Vorprüfung durchzuführen. Die Feststellung erfolgte nach Beginn des Genehmigungsverfahrens auf der Grundlage der vom Vorhabensträger vorgelegten Unterlagen sowie eigener Informationen. Im Ergebnis dieser Vorprüfung wurde festgestellt, dass für das oben genannte Vorhaben keine UVP-Pflicht besteht. Diese Feststellung beruht im Wesentlichen auf folgenden Kriterien: Das Vorhaben lässt nach vorliegenden Kenntnissen über die örtlichen Gegebenheiten, unter Berücksichtigung der vorhandenen Untersuchungsergebnisse und des Standortes sowie der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Minimierung keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen im Sinne des UVPG auf die im Beurteilungsgebiet vorhandenen Schutzgüter erwarten. Durch eine UVP sind keine weiterreichenden Aussagen zu erwarten.
Die ENERTEC Biogas Genthin GmbH betreibt am Standort Am Kröpelberg 7 in 39307 Gent-hin eine Biogasanlage. Diese dient der Erzeugung von hochwertigem Biogas aus einer Input-stoffmenge von 54.200 t je Jahr, die sich aus rund 34.500 t nachwachsenden Rohstoffen (Maissilage, Grassilage, Getreideschrot) und rund 19.700 t tierischen Nebenprodukten (Geflügelmist, Milchviehgülle) zusammensetzt. Das mittels anaerober Vergärung erzeugte Rohbiogas wird in mehreren, über den Fermentern, Nachgärbehälter und Gärrestlager installierten Gasspeichern (Tragluftdächer) gespeichert und bedarfsgerecht in den betriebseigenen Blockheizkraftwerken zur Erzeugung elektrischer Energie verwertet oder für die Einspeisung in das öffentliche Gasversorgungsnetz am Standort zu Biomethan aufbereitet. Im Rahmen der beantragten wesentlichen Änderung ist die Auswechselung der vorhandenen kegelförmigen Tragluftdächer über den Behältern des Fermenter 1, Nachgärer und Gärrestlager GL1 durch 1/4-kugelförmige Membransystemdächer vorgesehen, womit bauartbedingt eine Vergrößerung der gesamten Biogasspeicherkapazität von aktuell 12.000 kg auf 15.063 kg einhergeht. Sonstige, den Anlagenbetrieb betreffende, Änderungen sind nicht vorgesehen
Marktdaten: Ernährung Die Höhe des Fleischkonsums und der Marktanteil von Biolebensmitteln sind zentrale Kennzahlen für eine umweltgerechte und nachhaltige Ernährung. Auch die Marktzahlen für MSC-gelabelten Fisch und für Fairtrade-Siegel geben Auskunft darüber, wie wichtig uns ökologische und soziale Kriterien bei der Ernährung sind. Die Senkung von Lebensmittelabfällen ist ein wichtiges umweltpolitisches Ziel. Fleischkonsum: neue Tendenz zu „weniger“ Der Fleischverzehr in Deutschland lag viele Jahre konstant hoch bei etwa 60 kg pro Person und Jahr. Zwischen 2018 und 2022 ist er um 13,5 % auf 52 kg gesunken (siehe Abb. „Fleischverzehr in Deutschland“). Damit liegt er allerdings in Bezug auf die Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) (15-30 kg pro Person und Jahr) immer noch deutlich zu hoch. Unter „Fleischverzehr“ wird die tatsächlich von Menschen verzehrte Menge erfasst. Bei Angaben zum „Fleischverbrauch“ sind hingegen auch Futtermittel, industrielle Verwertung und Schlachtabfälle wie Knochen enthalten. Biolebensmittel: Einbußen in 2022 Bei Biolebensmitteln zeigte sich seit Jahren sowohl bei Umsätzen als auch bei Marktanteilen eine steigende Tendenz (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Biolebensmitteln“). Einen besonders starken Anstieg gab es im Corona-Jahr 2020. Im Jahr 2022 erfolgte allerdings vor dem Hintergrund der steigenden Inflation ein Rückgang bei Umsatz und Marktanteil. Um bis 2030 das Ziel von 30 % Marktanteil zu erreichen, müsste das in 2020 erzielte Umsatzwachstum in Höhe von rund 25 % bis 2030 aufrechterhalten werden. Fairtrade-Lebensmittel: Wachstum in der Nische Der Umsatz mit Fairtrade-Lebensmittel hat sich seit 2008 auf knapp 2 Mrd. Euro bis 2022 mehr als verzehnfacht. Der Marktanteil am gesamten Lebensmittelmarkt lag 2022 bei 0,8 % (siehe Abb. „Umsatz und Marktanteil von Fairtrade-Lebensmitteln“). Die Entwicklung ist vergleichbar mit der Marktentwicklung der Biolebensmittel, wenn auch auf einem deutlich geringeren Niveau. Dies liegt u.a. daran, dass das Fairtrade-Label nur für einen Teil der Lebensmittel verfügbar ist. Viele Fairtrade-Produkte sind auch biozertifiziert. So hatten 67 % der Fairtrade-Bananen und 72 % des Fairtrade-Kaffees im Jahr 2022 auch ein Biolabel ( Fairtrade Deutschland 2023 ). ASC- und MSC-Fisch: Im Massenmarkt zu Hause Der Absatz von Fischprodukten aus nachhaltiger Fischerei mit ASC-Label (Aquakultur) und MSC -Label (Wildfang) betrug 2022 rund 250.000 Tonnen, was einem Marktanteil von rund 64 % entspricht (siehe Abb. „Absatz von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label“ und „Marktanteil von Fischprodukten mit ASC- und MSC-Label“). Allerdings sind die Verkaufszahlen im Jahr 2022 deutlich zurückgegangen, was insbesondere auf fehlende Fangquoten im Nordostatlantik zurückzuführen ist ( MSC Deutschland 2023 ). Vermeidbare Lebensmittelabfälle: Zu gut für die Tonne Gemäß einer Studie der GfK fielen 2020 in privaten Haushalten durchschnittlich 22,4 kg vermeidbare Lebensmittelabfälle pro Person an. Dies entspricht einem Einkaufswert von knapp 70 Euro. Einpersonenhaushalte werfen dabei mehr Lebensmittel weg als Mehrpersonenhaushalte (32 kg gegenüber 18 kg pro Person und Jahr). Es werden vor allem leicht verderbliche Lebensmittel weggeschmissen (siehe Abb. „Vermeidbare Lebensmittelabfälle in privaten Haushalten, Anteile nach verschiedenen Lebensmitteln“).
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Pflughölzle 1 88447 Warthausen Bundesland: Baden-Württemberg Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: ZTN-Süd Warthausen - Zweckverband Tierische Nebenprodukte Süd-Baden-Württemberg Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern > 10 t/d
Berichtsjahr: 2022 Adresse: Am Heidweiher 3 91710 Gunzenhausen Bundesland: Bayern Flusseinzugsgebiet: Donau Betreiber: VTN Verarbeitungsbetrieb Tierischer Nebenprodukte Gunzenhausen Haupttätigkeit: Beseitigung oder Verwertung von Tierkörpern > 10 t/d
Das Vorhaben FKZ 3716 53 301 3 „Innovative Techniken: Festlegung von Besten verfügbaren Techniken (BVT) in Europa. Teilvorhaben 3: Schlachtanlagen, Verarbeitung tierischer Nebenprodukte " diente der fachlichen Vorbereitung und Unterstützung der deutschen Position für die Revision des BVT-Merkblattes für Schlachtanlagen und Anlagen zur Verarbeitung tierischer Nebenprodukte. Die Revision des BVT-Merkblatts erfolgt im Rahmen der Industrieemissionsrichtlinie und wurde 2018 begonnen. Für das Vorhaben wurden branchenspezifische Prozesse, Techniken und Umweltparameter identifiziert und analysiert. In Absprache mit den Branchen wurden Anforderungen und Systemgrenzen formuliert, die für die Datenerhebung von anlagenspezifischen Verbrauchs- und Emissionswerten wichtig sind. Veröffentlicht in Texte | 68/2022.
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