Gemeinde Wietze Steinförder Straße 4 29323 Wietze Teilplan 2 Wietze Durch die Flächennutzungsplanänderung soll im Zusammenhang mit einem entsprechenden Bebauungsplan eine Erweiterung des bestehenden Betriebsgeländes eines Schlachthofes ermöglicht werden.
Das Projekt "Bleibestimmungen in tierischen Lebensmitteln aus dem Raum Bielefeld/ Detmold" wird/wurde ausgeführt durch: Fachhochschule Lippe, Fachbereich 4 Lebensmitteltechnologie.Von 13 Rindern, die aus dem Raum Detmold/Bielefeld dem Schlachthof Bielefeld zugefuehrt wurden, wurde der Bleigehalt des Blutes, der Lebern, der Nieren und der Milch untersucht. Die gefundenen Bleimengen in ppm betrugen im Blut 0,012-0,095, in Lebern 0,19-0,39, in Nieren 0,25-0,48 (Nierenmark) bzw. 0,40 (Nierenrinde), in der Milch 0,055-0,084 ppm. Eine Kuh mit den Symptomen einer Bleivergiftung, die unter einem mit Mennige gestrichenen Hochspannungsmast weidete, hatte im Blut einen Bleispiegel von 0,17 ppm.
Das Projekt "Wirksamkeit von Absorberelementen in der Fleischverarbeitung" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung / Fleischerei-Berufsgenossenschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung.Zielsetzung: In der fleischverarbeitenden Industrie ergeben sich für die Beschäftigten an vielen Arbeitsplätzen hohe Lärmbelastungen, z. B. im Schlachtbetrieb, an Kuttern, Clippern und Peelern. Selbst in Betrieben mit modernsten Maschinen nach dem Stand der Technik entstehen gehörgefährdende Lärmbelastungen. Da die Arbeitsräume in der Regel allseitig stark reflektierende Raumbegrenzungsflächen aufweisen, sollten sich hier durch raumakustisch wirksame Maßnahmen deutliche Pegelminderungen erreichen lassen, z. B. durch eine schallabsorbierende Belegung der Deckenfläche und ggf. von Wandflächen. Aus hygienischen Gründen kommen allerdings keine offenporigen Schallabsorber aus künstlichen Mineralfasern oder Schaumstoff in Betracht. Alle Materialien müssen sich mit Laugen schäumend reinigen und mit dem Hochdruckreiniger abspritzen lassen. Seit wenigen Jahren gibt es sogenannte mikroperforierte Schallabsorber, die sich z. B. aus Edelstahl, Acrylglas oder PVC herstellen lassen und eine entsprechende Reinigung erlauben. Die akustische Wirksamkeit dieser Materialien beruht darauf, dass der Luftschall bei Durchgang durch das perforierte Material mit vielen winzig kleinen Löchern von z. B. 0,1 bis 1 mm Durchmesser eine Dämpfung erfährt (viskose Reibung in den Löchern) und die Schallenergie in Wärme umgewandelt wird. Die mit diesem Material erreichbaren Lärmminderungserfolge sollen für den Bereich der Fleischwirtschaft untersucht werden. Neben den hier zunächst zu betrachtenden akustischen Aspekten sind dabei auch Fragen der Hygiene aufzugreifen, was in einem separaten Projekt des BGIA - Institut für Arbeitsschutz der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung durchgeführt wird. Aktivitäten/Methoden: Da die Wirksamkeit von mikroperforierten Schallabsorbern von den geometrischen Parametern, wie Durchmesser und Anzahl der Bohrungen und dem Abstand zur Decke bzw. Wand abhängt, sollten sie gezielt für den Anwendungsfall ausgewählt werden. Deshalb ist im ersten Schritt der Untersuchung die akustische Situation in den betrachteten fleischverarbeitenden Betrieben zu analysieren. Dabei können größtenteils vorhandene Messdaten der Fleischerei-Berufsgenossenschaft verwendet werden. Die Materialhersteller sollten über die entsprechenden akustischen Eigenschaften der Materialien verfügen, um eine gezielte Auswahl zu ermöglichen. Damit lassen sich dann die erreichbaren Lärmminderungserfolge für einzelne Fleischereibetriebe berechnen. Sollten sich nach diesen Prognoserechnungen ausreichende Lärmminderungserfolge von mindestens 2 dB(A) ergeben, soll die Eignung der mikroperforierten Schallabsorber in einem Folgeprojekt in der betrieblichen Praxis untersucht werden. Dabei sind dann neben der akustischen Wirksamkeit auch Fragen der Hygiene zu untersuchen.
Das Projekt "Ausmass und Minderung von Umweltbelastungen durch Verarbeitungsrueckstaende der Fleischwirtschaft" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Es wird/wurde ausgeführt durch: Bundesanstalt für Fleischforschung.Ziel: Entwicklung neuer Technologien in Tierkoerperbeseitigungsanstalten zur Aufarbeitung vermehrt anfallender heterogener Schlachtnebenprodukte.
1. Ermittelt werden mit der Schlachtungsstatistik die Schlachtungen (gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen) von Rindern, Kälbern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden, an denen nach den Bestimmungen des Fleischhygienegesetzes die Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgenommen wurde. 2. Ermittelt werden mit der Schlachtgewichtsstatistik die Schlachtgewichte von Rindern, Kälbern, Schweinen und Schafen auf Grund der nach der 4. Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung zu erstattenden Meldungen.
Das Projekt "Entwicklung eines anaeroben Festbettverfahrens zur biologischen Behandlung von Schlachthofabwaessern" wird/wurde gefördert durch: Deutsche Bundesstiftung Umwelt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Schlachthof Köthen, Göllner Schöppenthau.
Anlage zum Schlachten von Tieren
Die Messstelle 6040 Neuwied, Schlachthof in Rheinland-Pfalz dient der Überwachung von Grundwasserstände. Zeitreihen abiotische Parameter werden derzeit nicht gemessen.
Seit 2013 sind für alle EU-Mitgliedsstaaten die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1099/2009 über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung unmittelbar anzuwenden. Die Verordnung benennt die zugelassenen Verfahren und speziellen Anforderungen zur Betäubung verschiedener Tierarten (mechanische und elektrische Verfahren, Gasbetäubung) sowie die zulässigen Verfahren zur Tötung (durch Blutentzug). Die ordnungsgemäße Betäubung hat der Schlachthofbetreiber eigenverantwortlich sicherzustellen. In allen Bereichen, von der Handhabung und Pflege bis zur Ruhigstellung, Betäubung und Entblutung der Tiere, dürfen nur Personen tätig werden, die über eine Sachkundebescheinigung verfügen. Voraussetzung für diese Bescheinigung ist eine Sachkundeschulung und -prüfung. Das Handbuch Tierschutzüberwachung bei der Schlachtung und Tötung der Arbeitsgruppe Tierschutz der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) enthält Auslegungshinweise, die einen einheitlichen Vollzug der EU-Verordnung über den Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Tötung und der nationalen Tierschutz-Schlachtverordnung sicherstellen sollen. Es richtet sich an die Vollzugsbehörden. Das Handbuch wird durch vorgenannte Länderarbeitsgemeinschaft regelmäßig aktualisiert. Amtliche Kontrollen zum Schutz von Tieren zum Zeitpunkt der Schlachtung bzw. Tötung in Sachsen-Anhalt 2018 bis 2020 Quelle: Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Anzahl der Einrichtungen zur Betäubung/ Schlachtung/ Tötung Anzahl der kontrollierten Einrichtungen Anzahl der festgestellten Verstöße (Einzelverstöße) Anzahl aller behördlichen Maßnahmen (mündliche Belehrungen, Anordnungen, Bußgelder) 2018 80 73 6* 6* 2019 81 71 45 45 2020 71 53 38 38 * 2018 keine Einzelverstöße, nur Meldung von Schlachteinrichtungen, bei denen Verstöße festgestellt wurden
Tierschutz ist in einer modernen Gesellschaft mit dem Selbstverständnis einer ethisch-moralischen Verpflichtung gegenüber dem Tier als Mitgeschöpf eine fortlaufende Aufgabe. Es ist auch eine Verpflichtung, die im Grundgesetz (GG) in Artikel 20a seit mittlerweile mehr als einem Jahrzehnt ihren Widerhall gefunden hat. Das in diesen Grundgesetzartikel eingebundene Staatsziel brachte eine verfassungsrechtlich festgeschriebene Wertentscheidung zugunsten unserer Tiere. Insbesondere landwirtschaftliche Nutztierhaltungen sind nur noch zukunftsfähig, wenn sie über die ökonomischen und rechtlichen Rahmenbedingungen hinaus auch eine gesellschaftliche Akzeptanz finden. Die Durchführung des Tierschutzgesetzes und der darauf basierenden Rechtsverordnungen obliegt den nach Landesrecht zuständigen Behörden. In Sachsen-Anhalt sind dies die Landkreise und kreisfreien Städte. Obere Tierschutzbehörde und Fachaufsichtsbehörde im Rahmen des Vollzugs des Tierschutzrechts ist das Landesverwaltungsamt. Das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt übt wiederum die Fachaufsicht über das Landesverwaltungsamt aus und ist somit mittelbar von den Vollzugsangelegenheiten des Tierschutzes berührt. Grundsatz Tierschutzgesetz: Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Im Tierschutzgesetz werden Anforderungen an die Zucht und Haltung von Tieren ebenso festgelegt wie Regelungen für den Handel mit Tieren. Weitere wichtige Aspekte des Tierschutzes sind Anforderungen an das Töten und Schlachten von Tieren sowie für den Transport von Tieren. Jeder, der ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss u. a. das Tier seiner Art und seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernähren, pflegen und verhaltensgerecht unterbringen und muss über die für eine angemessene Ernährung, Pflege und verhaltensgerechte Unterbringung erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen (§ 2 des Tierschutzgesetzes). Dieses gilt für Heimtiere ebenso wie für Nutztiere. Ein wichtiger Stützpfeiler des Tierschutzes ist die ehrenamtliche Tierschutzarbeit. Hier sind insbesondere die Tierschutzvereine zu nennen. Die Mehrzahl der Tierschutzvereine in Sachsen-Anhalt gehört dem Dachverband des Deutschen Tierschutzbundes an und betreibt ein Tierheim oder eine Tieraufnahmestation bzw. betreut private Pflegestellen. Bürger und Bürgerinnen haben darüber hinaus die Möglichkeit, ihr Tier während einer Urlaubsreise oder bei Krankheit in einer Tierpension unterzubringen. Wer in dieser Richtung Hilfe sucht, kann sich bei den lokalen Veterinärämtern in den Landkreisen und kreisfreien Städten informieren bzw. bei den einschlägigen Bürgerportalen die Möglichkeiten zur Unterbringung eines Tieres in einer Tierpension erfragen.
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