Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.
Betreiber von Besamungsstationen oder von Embryo-Entnahmeeinheiten für den nationalen Handel bedürfen der Erlaubnis nach §18 des Nationalen Tierzuchtgesetzes (TierZG, 2019). Die Erlaubnis erfolgt durch die zuständige Tierzuchtbehörde des entsprechenden Bundeslandes.
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage Thüringer Landwirtschaftsministeriums: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Die Peter-Lenné-Schule in Zehlendorf trägt seit 2014 den Zusatz „Oberstufenzentrum Natur und Umwelt“ und zeigt so ihr umfassendes Engagement für den Klimaschutz. Im Oberstufenzentrum setzen sich Schülerinnen und Schüler mit der gesamten Bandbreite der Klimaschutz-Maßnahmen auseinander. An der Peter-Lenné-Schule können Jugendliche unter anderem den Bildungsgang Umweltschutztechnische:r Assistent:in absolvieren. Energiemanagement Ein verantwortungsvoller Umgang mit natürlichen Ressourcen und Energie trägt einen erheblichen Teil zum Klimaschutz bei. Die Peter-Lenné-Schule verfolgt auch hier einen ganzheitlichen Ansatz. Eine Photovoltaikanlage auf dem Dach mit 300 kW Peak wird zurzeit von den Berliner Stadtwerken installiert, mehrere kleine Anlagen auf dem Schulgelände dienen Unterrichtszwecken. Durch umfangreiche Dämmungsarbeiten an den Schulgebäuden in den Jahren 2006 bis 2009 verbesserte die Schule ihre Energieeffizienz erheblich. Im Sinne einer nachhaltigen Wasserversorgung kommen an dem Oberstufenzentrum Brunnen, Zisternen sowie Regenwasserrückhaltebecken zum Einsatz. Regenwasser wird aufgefangen, gespeichert und als Brauchwasser genutzt. Somit wird im erheblichen Maße Trinkwasser eingespart und die Grundwasserneubildung durch Versickerung ermöglicht. Darüber hinaus beschäftigen sich die Auszubildenden regelmäßig mit aktuellen Projekten und Lösungen, Ressourcen zu schonen. So entwickelten sie etwa ein Pflanzenkläranlagenmodell und besuchten energieeffiziente Gewächshäuser. Besondere Highlights im Engagement für den Klimaschutz an der Schule sind die Projekte BELARE und Smart House. BELARE steht für BioEnergieLAbor für REgenerative Energieformen. Das Labor wurde im Oktober 2017 eröffnet. Schülerinnen und Schüler befassen sich in dem Labor vornehmlich mit der Gewinnung regenerativer Energie, vornehmlich mit Biomasse, aber auch mithilfe von Sonne, Wind und Erdwärme. Auch eine pflanzliche Kläranlage zur naturnahen Reinigung der Abwässer gehört zum BELARE-Gebäude. Bei dem Kooperationsprojekt „Smart House“ handelt es sich um ein zusätzliches Gebäude auf dem Schulgelände. Das Smart House wurde als autarkes Gebäude konzipiert und aus vornehmlich nachhaltigen Baumaterialen errichtet. Es wird mit einer kombinierten Photovoltaik- und Solarthermieanlage und einem System zum Auffangen des Regenwassers ausgestattet. Ab 2021 können Schülerinnen und Schüler in dem Haus zum Thema smarte Haustechnik experimentieren und so das „Haus der Zukunft“ entwickeln. Jedes Jahr dreht sich am Umwelttag alles rund um den Klimaschutz. Workshops, Sammelaktionen und Informationsstände bringen den Schülerinnen und Schüler einfache Alltagsgesten für den Klimaschutz nahe. Außerdem stellen die Auszubildende eigene Projekte vor und informieren zu ihren Erkenntnissen. Der Informationsfluss erfolgt im Rahmen der Umwelttage auf Augenhöhe von Schülerin zu Schüler und regt so zu einem regelmäßigen Austausch von Peer zu Peer an. Seit 2019 stehen die 17 Nachhaltigkeitsziele der UNESCO besonders im Fokus der Aktionstage. Das 15.000 Quadratmeter große Schulgelände ist eine wahrhaftige Oase für die Biodiversität in der Hauptstadt. Blumen, Stauden, Bäume, Gehölze und Sträucher sowie ein großes Insektenhotel und eine Teichanlage bieten Vögeln und Kleinstlebewesen einen Lebensraum. Darüber hinaus wohnen zahlreiche Tierarten auf dem Gelände: Hühner, Enten und Gänse sind ebenso im Kleintierbereich der Peter-Lenné-Schule zuhause wie Kaninchen, Meerschweinchen, Ziegen, Schafe und Schweine. Die Bienenvölker der Oberstufenzentrums bescheren der Schule jedes Jahr eine reiche Honigernte. Ein Teil des Schulgartens wird zum Anbau von Futtermitteln für die Tiere genutzt. Abfälle werden kompostiert und ebenso wie der Tiermist als Dünger auf den Pflanzflächen wiederverwendet. So lernen die Schülerinnen und Schüler den Kreislauf der Natur in der Praxis kennen. Die Peter-Lenné-Schule kann als grüner Lernort von anderen Schulklassen besucht werden. Das Netzwerk der grünen Lernorte in Steglitz-Zehlendorf umfasst Freilandlabore, Botanik- und Gartenarbeitsschulen sowie das BNE Zentrum. Ziel des Projekts ist es, auch Schulen ohne eigenen Garten einen weitreichenden Einblick in die Arbeit mit und in der Natur zu geben und die Schülerinnen und Schüler so für den Umwelt- und Klimaschutz zu sensibilisieren. Darüber hinaus nimmt die Schule regelmäßig am „Green Day“ teil. An diesem Tag stellen sich „grüne“ Berufe und Ausbildungsstätten vor. Einsatz neuer Technik | Regenerative Energien | Heiz-Management | Energierundgang | Ökologisches Schulessen | Abfalltrennung | Recycling | Schulgarten | Biodiversität | Grünes Klassenzimmer | Umweltfreundliche Klassenfahrten | Schulprogramm | Projekte Das Zehlendorfer Oberstufenzentrum für Natur und Umwelt bietet unter anderem die Bildungsgänge Floristik, Forstwirtschaft, Gartenbau, Tierpflege und Umweltschutz an. Derzeit werden über 1000 Jugendliche an der Schule von 83 Lehrkräften betreut. In der angeschlossenen Landesstelle für gewerbliche Berufsförderung werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus Ländern des globalen Südes in den Schwerpunkten Wassermanagement und Regenerativen Energien fortgebildet. Das Oberstufenzentrum für Agrarwirtschaft besteht seit 1903 und sieht seine Aufgabe in der Verknüpfung von Traditionen mit einer nachhaltigen Entwicklung. Die Schülerinnen und Schüler haben auf dem weitläufigen Schulgelände zahlreiche Möglichkeiten, praktisch zu forschen und zu arbeiten. Darüber hinaus wird die Schülerschaft aktiv in die Weiterentwicklung und Gestaltung des Lernraums eingebunden. Eigenverantwortlichkeit, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und Kritikfähigkeit stehen ebenso im Fokus der individuellen Förderung der Jugendlichen wie die Vermittlung fachlicher Inhalte. Umweltschule in Europa (2014 bis 2020) „Herausragender Lernort“ im Weltaktionsprogramm (WAP) Bildung für eine nachhaltige Entwicklung (BNE) 2019 Bild: Rawpixel/Depositphotos.com Weitere engagierte Schulen in Steglitz-Zehlendorf Übersicht: Diese Schulen in Steglitz-Zehlendorf engagieren sich besonders im Klima- und Umweltschutz. Weitere Informationen Bild: Goodluz/Depositphotos.com Handlungsfelder Ressourcenschutz, Nachhaltigkeit, Klimabildung: In diesen Bereichen engagieren sich Schülerinnen und Schüler aller Altersgruppen für nachhaltige Verbesserungen im Klimaschutz. Weitere Informationen
Ermittelt werden die Bestände an Rindern, Schweinen, Schafen, Pferden und Geflügel allgemein oder repräsentativ. 1. allgemein alle vier Jahre, beginnend 2003, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai : Rinder, Schweine, Schafe, Pferde und Geflügel 2. repräsentativ in jedem Jahr (mit Ausnahme der Jahre, in denen die Erhebung nach Nummer 1 stattfindet), beginnend 2002, zum Berichtszeitpunkt 3. Mai: Rinder, Schweine und Schafe 3. repräsentativ in jedem Jahr zum Berichtszeitpunkt 3. November: Rinder und Schweine.
Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Parzellen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" transformiert wurden. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Die landwirtschaftlichen Parzellen entsprechen Schlägen. Schläge sind definiert als zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von einem Erzeuger bewirtschaftet werden und mit einer Fruchtart bestellt sind bzw. ganz stillgelegt sind. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.
1. Ermittelt werden mit der Schlachtungsstatistik die Schlachtungen (gewerbliche Schlachtungen und Hausschlachtungen) von Rindern, Kälbern, Schweinen, Schafen, Ziegen und Pferden, an denen nach den Bestimmungen des Fleischhygienegesetzes die Schlachttier- und Fleischuntersuchung vorgenommen wurde. 2. Ermittelt werden mit der Schlachtgewichtsstatistik die Schlachtgewichte von Rindern, Kälbern, Schweinen und Schafen auf Grund der nach der 4. Vieh- und Fleischgesetz-Durchführungsverordnung zu erstattenden Meldungen.
Origin | Count |
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Bund | 237 |
Land | 216 |
Type | Count |
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Ereignis | 1 |
Förderprogramm | 197 |
Taxon | 4 |
Text | 158 |
Umweltprüfung | 10 |
unbekannt | 63 |
License | Count |
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Deutsch | 420 |
Englisch | 35 |
Resource type | Count |
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Lebewesen & Lebensräume | 429 |
Luft | 191 |
Mensch & Umwelt | 415 |
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