Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Parzellen aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" transformiert wurden. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Die landwirtschaftlichen Parzellen entsprechen Schlägen. Schläge sind definiert als zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von einem Erzeuger bewirtschaftet werden und mit einer Fruchtart bestellt sind bzw. ganz stillgelegt sind. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.
Die freiwilligen KULAP-Maßnahmen sind in der Regel innerhalb von festgelegten Gebieten (Fachkulissen) beantragbar. Im folgenden erfahren Sie bei welchen Maßnahmen ein Antrag an die Fachkulissen des TLUBN gebunden ist, bzw. in welchen Fällen die Förderwürdigkeit auch außerhalb der Fachkulisse bestätigt werden kann. Für den Fall, dass der Umfang der Anträge die finanziellen Möglichkeiten übersteigt, wird anhand von Prioritäten eine Rangfolge der zu bewilligenden Anträge festgelegt. Die Prioritäten sind teilweise als Attribute in dem Datensatz der Maßnahme hinterlegt, aber auch im Folgenden angegeben. Informationen zu den Inhalten der Fördermaßnahmen, wie den Zuwendungsvoraussetzungen, erhalten Sie auf der Homepage des TLUBN: https://tlubn.thueringen.de/naturschutz/landschaftspflege/kulap-vertragsnaturschutz-fuer-landwirte Weitere Informationen zur Agrarförderung und der KULAP-Antragstellung 2022 finden Sie auf der Homepage des TMIL: https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/flaechen https://infrastruktur-landwirtschaft.thueringen.de/unsere-themen/landwirtschaft/agrarfoerderung/kulap-2022 Hinweise zu den einzelnen Maßnahmen und deren Fachkulissen (Stand Mai 2022) Maßnahme R – Rotmilanschutz Anträge auf die Maßnahme Rotmilanschutz müssen innerhalb der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen in EU-Vogelschutzgebieten (SPA); 2. Flächen außerhalb von EU-Vogelschutzgebieten (SPA). Maßnahme B - mehrjährige Blühflächen mit gebietseigenem Saatgut Die Maßnahme mehrjährige Blühflächen wird ohne Kulissenbindung angeboten und ist somit thüringenweit beantragbar. Priorisierung: 1. Rebhuhn- und Grauammer-Kulisse des TLUBN, 2. Sonstige Flächen. Maßnahme RA - Ackerrandstreifen / Extensiväcker Anträge auf die Maßnahme RA sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Flächen mit wertvoller Segetalflora; 2. Flächen mit hoher Bedeutung für den Feldvogelschutz; 3. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB (die im Datensatz dargestellte Priorität 3 stellt einen ersten Suchraum dar, in welchem die UNB die Möglichkeit hat, mit Kenntnissen zu aktuellen Art-Vorkommen die Förderwürdigkeit der Fläche zu bestätigen). Maßnahme ST - Schonstreifen / Schonfläche Anträge auf die Maßnahme ST sind an die Kulisse gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die in der Karte dargestellte Fachkulisse des TLUBN stellt nur die 1. Priorität (Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse) bei der Fördermittelvergabe dar. Entsprechend sind die Prioritäten 3 und 4 (Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG sowie Überschwemmungsgebiete) nicht in der Fachkulisse der Maßnahme ST dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer: Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘ und Überschwemmungsgebiete in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Natur und Umwelt‘; ‚Wasser‘. Priorisierung: 1. Rebhuhn-/ Grauammer-Kulisse, 2. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Natura 2000 Bezug, 3. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG im Überschwemmungsgebiet, 4. Gewässerrandstreifen (10 m) nach § 29 ThürWG außerhalb Überschwemmungsgebiet, 5. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB bei Insektenschutz. Maßnahme F – Feldhamsterschutz Die drei Maßnahmen zum Feldhamsterschutz sind an die Feldhamsterschutz-Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Hierzu muss die betreffende Fläche als Habitatfläche für den Feldhamster von Bedeutung sein. Priorisierung: 1. ausgewählte Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 2. restliche Feldhamster-Schwerpunktgebiete; 3. Feldhamster-Verbreitungsgebiete; 4. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB. Maßnahme U - dauerhafte Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland Anträge auf die Maßnahme U müssen innerhalb der Kulisse liegen. Die Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG (Teil der Priorität 2) sind nicht in der Fachkulisse dargestellt. Diese Daten finden Sie im Thüringen Viewer in der Kartenebene ‚Fachdaten‘, dann ‚Landwirtschaft – InVeKoS‘; Bewirtschaftungsauflagen an Gewässern‘. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete, Flächen der FFH- und SPA-Planung; 2. Überschwemmungsgebiete und Gewässerrandstreifen nach §29 ThürWG; 3. Sonstige sensible Gebiete. Maßnahme K2 Artenreiches Grünland 8 Kennarten (in Kulissen) Diese Maßnahme Artenreiches Grünland mit 8 Kennarten ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahmen M, W, H – Mahd, Weide und Hüteschafhaltung auf Biotop-Grünland Die KULAP-Biotopgrünlandmaßnahmen sind grundsätzlich an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann jedoch auch die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Die Angaben zur optimalen und optionalen Nutzung bedeuten: M= Mahd, W= Weide mit Rindern, Pferden, Schafen und/oder Ziegen und H= Hüteschafhaltung. Die Auswahl der empfohlenen Nutzungsarten erfolgte anhand der vorkommenden Pflanzen- oder Tierarten und der für diese Arten förderlichen Nutzung. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7: 1. Biotop-Grünland in FFH-Gebieten; 2. Grünland in Wiesenbrütergebieten; 3. Habitatflächen; 4. Biotopgrünland außerhalb von FFH-Gebieten; 5. Sonstiges Grünland in FFH- Gebieten; 6. Sonstiges Grünland innerhalb NSG, Pflegezonen der BR, FND, GLB und Grünes Band; 7. Bestätigung der Förderwürdigkeit durch UNB Maßnahme S - Streuobstpflege Diese Maßnahme ist an die Fachkulissen des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung der Einzelflächen entsprechend ihrer naturschutzfachlichen Wertigkeit abfallend von Bewertungsstufe 1 bis Bewertungsstufe 7. Die Priorisierung je Fläche kann in der Kulisse der M, W, H-Maßnahme eingesehen werden und wird im Fall einer Überzeichnung entsprechend genutzt. Maßnahme G - Ganzjahresbeweidung Die Maßnahme Ganzjahresbeweidung ist an die Fachkulisse des TLUBN gebunden, die UNB kann zusätzlich die Förderwürdigkeit von Einzelflächen bestätigen, die nicht in der Kulisse liegen. Priorisierung: 1. Wiesenbrütergebiete; 2. Überschwemmungsgebiete; 3. Grünes Band; 4. Sonstige Zielflächen des Naturschutzes.
Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Parzellen (Antragsparzellen) aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" transformiert wurden. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Die landwirtschaftlichen Parzellen entsprechen Schlägen. Schläge sind definiert als zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von einem Erzeuger bewirtschaftet werden und mit einer Fruchtart bestellt sind bzw. ganz stillgelegt sind. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.
Der Datensatz enthält landwirtschaftliche Parzellen (Antragsparzellen) aus Niedersachsen, Bremen und Hamburg, die in das INSPIRE-Datenmodell "Geospatial application" transformiert wurden. Eine landwirtschaftliche Parzelle meint eine von den Mitgliedstaaten festgelegte Einheit der landwirtschaftlichen Fläche, die gemäß Artikel 4 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2021/2115 definiert ist. Die landwirtschaftlichen Parzellen entsprechen Schlägen. Schläge sind definiert als zusammenhängende, landwirtschaftlich genutzte Flächen, die von einem Erzeuger bewirtschaftet werden und mit einer Fruchtart bestellt sind bzw. ganz stillgelegt sind. Die Daten werden dreimal jährlich aktualisiert: zum Ende der Antragsphase, nach der Haupt-Überlappungsbereinigung und zum Stand der Hauptzahlung.
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
In diesem F&E Bericht sind Informationen zur Belastung der Umwelt und von Nutztieren/ Lebensmitteln durch polychlorierte Dibenzo-p-dioxine und Dibenzofurane (PCDD/F) und polychlorierte Biphenyle ( PCB ) zusammengestellt. Die wichtigsten PCDD/F und PCB-Expositionsquellen in der Umwelt einschließlich Senken und Reservoire werden benannt. Lebensmittel tierischen Ursprungs, bei denen die EU-Höchstgehalte für PCDD/F oder für die Summe aus PCDD/F und PCB häufiger überschritten sind, werden genauer betrachtet. Dies sind Produkte von Rind, Schaf, Legehenne/Ei, Wild und Fisch. Veröffentlicht in Dokumentationen | 114/2015.
Die angepasste Bewirtschaftung auf Grünland in der AUKM-Förderkulisse „Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung durch spezielle Mahdverfahren oder Beweidung mit Schafen/ Ziegen“ (NatGlMad) zielt auf den Schutz folgender Gebiete: FFH-, SPA- und Naturschutzgebiete, wertvolle Grünlandbiotope wie Moorbiotope, Feuchtwiesen, Feuchtweiden, wechselfeuchtes Auengrünland, Binnensalzstellen, artenreiche Frischwiesen, Trockenrasen, feuchte Grünlandbrachen, artenreiche frische Grünlandbrachen, trockene Grünlandbrachen mit FFH-relevanten Trockenrasenarten, wiedervernässte Grünlandbrachen sowie FFH-Lebensraumtypen (LRT) 1340, 5130, 6120, 6210 (6212, 6214), 6230, 6240, 6410, 6440, 6510, 7140, 7150, 7210 und 7230 und deren Entwicklungsflächen, Flächen zum Wiesenbrüter, Insekten- und Amphibienschutz
Die Gefährdete Nutztierrasse des Jahres 2015 ist das Deutsche Karakulschaf. Das Karakulschaf ist eine der ältesten Haustierrassen der Welt. Schon vor mehr als 4.500 Jahren belegen in Uruk am Euphrat gefundene Tonabbildungen die Haltung von Schafen dieses Typs. Die besondere Lockenausbildung des Fells beim frischgeborenen Lamm gab ihr auch den Namen: „Kara-gjull“, was „Schwarze Rose“ bedeutet. Die ursprüngliche Heimat der Karakulschafe ist Zentralasien, wo das hagere, mittelgroße Steppenschaf mit dem Fettschwanz gezüchtet wird. Anfang des 20. Jahrhunderts wurden etwa 60 Tiere nach Deutsch-land importiert. Hochburg war die Universität in Halle, die diese Rasse seitdem mehr oder weniger autark züchtete.
In Nordrhein-Westfalen gibt es erneut den Nachweis eines Wolfes. Das nordrhein-westfälische Umweltministerium bestätigte, dass nördlich von Bad Oeynhausen im Ortsteil Bad Oexen am 20. Februar ein Wolf durch Fotoaufnahmen nachgewiesen wurde. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) hatte die Fotos zusammen mit der "Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf" geprüft und einen Wolf bestätigt. Am Beobachtungsort konnten vom zuständigen Wolfsberater keine weiteren Spuren gefunden werden. Es ist nach Angaben des LANUV wahrscheinlich, dass es sich um ein durchziehendes Einzeltier handelt. Eine dauerhafte Rückkehr des Wolfes nach NRW konnte bisher nicht bestätigt werden. Vorbereiten auf den Wolf in NRW Mit der Rückkehr des Wolfes beschäftigt sich das Land schon seit 2010. In einer beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Am 3. Februar diese Jahres hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher verboten“, erläuterte Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Der im Forstamt Ostwestfalen Lippe für das Thema Wolf zuständige Revierförster vom Landesbetrieb Wald und Holz NRW, Norbert Schmelz ergänzte: „Wölfe sind extrem scheu. Es ist überaus selten, dass Spaziergängerinnen und Spaziergänger einen Wolf aus der Nähe zu Gesicht bekommen.“ Falls es doch dazu kommen sollte, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten: · Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu füttern. · Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. · Langsam zurückziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. · Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht. (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.). · Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden. Norbert Schmelz hält das Herdenschutzset bereit, mit den Schafhalter ihre Herde schützen können, falls der Wolf nicht nur durch die Region durchzieht, sondern sich vor Ort auch Schafe reißt. Wölfe ernähren sich zu über 90% von Rehen und anderen Wildtieren und nur zu einem kleinen Teil von Nutztieren wie Schafen. Die Wolfsexperten des Landes hatten mit Wolfbeobachtungen in diesen Wochen gerechnet. Jetzt ist die Zeit, in der die Jungwölfe des vergangenen Jahres das Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen. Beim Landesumweltamt (LANUV) können rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen gemeldet werden unter 02361-305-0 (außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende: Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV 0201-714488). Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalen galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist hingegen nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW (Kreis Höxter) überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis heute Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Download: Foto: Einzelner Wolf vom 20.1.2017 © Marco Brentführer. Der Abdruck der Fotos ist nur bei Nennung des Autors und in Verbindung mit dieser Pressemitteilung kostenfrei. Pressemitteilung
Im Kreis Siegen-Wittgenstein, in der Nähe von Bad Berleburg-Alertshausen wurde am Mittwoch, den 24.05.2017 gegen 21:20 Uhr ein Wolf beobachtet. Die Beobachtung gelang einem Landwirt, der gerade mit einem Schlepper eine Wiese gemäht hatte. Der Landwirt konnte seine Beobachtung per Handy in Form mehrerer Fotos und eines Videos dokumentieren. Der entstandene Film ( https://drive.google.com/open?id=0B1NOBF00Bni4dmZJNjNUUkpZbDg ) und das Bildmaterial wurde von der „Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf“ ( https://www.dbb-wolf.de ) ausgewertet und eindeutig einem Wolf zugeordnet. Der Aufnahmeort wurde anschließend von der Luchs- und Wolfsberaterin des LANUV, Nicole Skrebutis im Gelände aufgesucht und identifiziert. Der dokumentierte Wolf hat eine auffallend helle Wangenzeichnung und einen dünnen Schwanz (Rute). Wahrscheinlich handelt es sich um denselben Wolf, der am 19.05.2017 in Gummersbach-Apfelbaum nachgewiesen wurde. Zum dokumentierten Verhalten des Wolfs (Video-Film): Der Wolf lief über die freie Wiesenfläche und blieb stehen, um den Schlepper zu beobachten und mehrfach zu versuchen, Witterung aufzunehmen. Danach entfernte er sich zunächst. Als der Schlepper ihm dann folgt, bleibt er erneut stehen, beobachtet und versucht erneut, Witterung aufzunehmen, bevor er sich nochmals entfernt. Das Tier war neugierig, aber auch deutlich verunsichert. Das zeigen Ohr- und die Rutenstellung. Der „Hüpfer“ in Richtung Schlepper sieht aus wie eine „Spiel“-Aufforderung, ist aber keine sondern eine sog. Übersprunghandlung. Eine solche Handlung wird von dem Tier ausgeführt, wenn es von der Situation verunsichert ist. Wildtiere, wie hier in diesem Fall ein Wolf, erkennen Personen in oder auf Fahrzeugen in der Regel nicht als Menschen. Vorbereiten auf den Wolf in NRW Auf die Rückkehr des Wolfes bereitet sich das Land NRW seit 2010 intensiv vor. In der beim LANUV eingerichteten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“ erarbeiten Wissenschaftler, Naturschützer, Jäger, Schafhalter, Forstleute und Behörden ein Konzept für den Fall der eigenständigen Rückkehr des Wolfes und tauschen unterschiedliche Interessen aus. Das Land hat auf Anregung der Arbeitsgruppe Wolfsberaterinnen und Wolfsberater ausgebildet. Zwei vom Land finanzierte „Herdenschutzsets“ mit Elektronetzen für die schnelle Sicherung von Schafherden bei einem möglichen Wolfsbesuch sind angeschafft worden. Ein Aussetzen von Wölfen ist nicht vorgesehen und nicht erforderlich. Am 3. Februar diese Jahres hat das MKULNV die sogenannten „Förderrichtlinien Wolf“ bekannt gegeben. Mit den „Förderrichtlinien Wolf“ wird einerseits ein finanzieller Ausgleich im Falle möglicher Schäden durch den Wolf geregelt und andererseits der Finanzierungsrahmen für die Förderung von Präventionsmaßnahmen für den Herdenschutz festgelegt. Die Rückkehr des Wolfes stellt für eine dicht besiedelte Region wie Nordrhein-Westfalen auch eine Herausforderung dar, denn die Menschen müssen nach mehr als einem Jahrhundert wieder lernen, mit dem Wolf zu leben. „In Deutschland genießt der Wolf den höchst möglichen Schutzstatus nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Die Jagd auf Wölfe ist daher nicht gestattet“, erläutert Dr. Matthias Kaiser, Leiter der im LANUV angesiedelten Arbeitsgruppe „Wolf in NRW“. „Der Wolf wurde im 19. Jahrhundert in nahezu allen Regionen vor allem durch menschliche Verfolgung stark dezimiert, in West- und Mitteleuropa fast vollständig ausgerottet. Seit Ende des 20. Jahrhunderts steht der Wolf unter internationalem Schutz und die Bestände erholen sich teilweise.“ Wolf meidet den Menschen Aus den Erfahrungen der letzten Jahrzehnte kann festgestellt werden, dass Angriffe von gesunden freilebenden Wölfen auf Menschen in Deutschland nicht dokumentiert sind. Erwachsene Wölfe sind extrem scheu. Gerade bei Jungwölfen ist aber auch mit einer gewissen Unerfahrenheit zu rechnen. Wölfe sind nicht generell nachtaktiv, es ist daher normal, wenn sie gelegentlich auch bei Tageslicht unterwegs sind. Ferner leben Wölfe nicht etwa nur im Wald sondern – wie hier dokumentiert - auch in offenen und halboffenen Landschaften. Bei Wanderungen kommen sie zwangsläufig durch besiedelte Gebiete, ohne diese gezielt aufzusuchen. In besiedelten Gebieten und auf Verkehrswegen sind Menschen unterwegs. Daher sind Sichtbeobachtungen bei Tageslicht in besiedelten Gebieten und entlang von Straßen wahrscheinlicher und häufiger als Sichtbeobachtungen bei Nacht im geschlossenen Wald, obwohl die Wölfe meistens in der Dämmerung und bei Dunkelheit und abseits besiedelter Bereiche unterwegs sind. Abwandernde Jungwölfe sind unerfahren und nicht ortskundig. Wenn sie durch offene Kulturlandschaft laufen, fehlen ihnen sichere und ungestörte Rückzugsgebiete. Die Wahrscheinlichkeit, aufgescheucht und gesehen zu werden, ist dann deutlich größer. Wenn man einem Wolf begegnet, sollte man sich wie jedem anderen Wildtier gegenüber verhalten: · Nicht versuchen, Wildtiere anzufassen oder zu fuüttern. · Nicht weglaufen, sondern stehen bleiben. · Langsam zurück ziehen, wenn man den Abstand vergrößern will. · Man kann ein Wildtier vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht. (laut ansprechen, in die Hände klatschen etc.). · Bei eventuellen Sichtungen eines Wolfes, diese direkt an die zuständigen Behörden oder den/die zuständige regionale/n Wolfsberater/-in melden. Das Land NRW hält zwei Herdenschutzsets bereit, mit dem Haustierhalter, z.B. Schafhalter, ihre Herde schützen können, falls ein Wolf nicht nur die Region durchquert, sondern vor Ort auch Haustiere reißt. Wölfe ernähren sich ansonsten zu über 90% von Rehen und anderen Wildtieren (z.B. Wildschweinen) und nur zu einem kleinen Teil von Nutztieren wie Schafen. Die Wolfsexperten des Landes hatten mit Wolfbeobachtungen in diesen Wochen gerechnet. Denn jetzt, in der ersten Jahreshälfte, ist die Zeit, in der die Jungwölfe des vergangenen Jahres ihr Rudel verlassen und auf Wanderungen gehen, die sie oft kreuz und quer durch ganz Deutschland führen. Es lässt sich nicht vorhersagen, ob ein Wolf nur kurz auf der Durchreise ist oder sich längere Zeit in einer Region aufhalten wird. Wölfe sind ausdauernde Läufer und können pro Nacht über 40 Kilometern zurücklegen. Beim Landesumweltamt (LANUV) können an Werktagen rund um die Uhr alle Luchs- und Wolfssichtungen unter 02361-305-0 gemeldet werden. An Feiertagen und am Wochenende steht im LANUV dafür die Nachrichtenbereitschaftszentrale unter 0201-714488 zur Verfügung. Letzter Wolf in NRW wurde 1835 erlegt Auf dem Gebiet des heutigen Nordrhein-Westfalens galt der Wolf seit Mitte des 19. Jahrhunderts als ausgerottet. Ein genaues Aussterbejahr lässt sich allerdings nicht mehr genau rekonstruieren. 1835 wurde in Ascheberg-Herbern (Westfalen) das letzte Mal die Erlegung eines Wolfes auf dem Gebiet des heutigen NRW dokumentiert, im Rheinland Ende des 18. Jahrhunderts bei Hilden. Aus dem Winter 1963/1964 soll es einen Abschuss eines einzelnen Wolfes in NRW bei Bergheim gegeben haben. Über die Herkunft des Tieres ist nichts bekannt. Der erste Wolfsnachweis seither konnte erst wieder 2009 bestätigt werden, als ein Wolf aus Nordhessen die Grenze von NRW im Kreis Höxter überquerte. Dieser Wolfsrüde hatte seit 2006 im Reinhardswald in Hessen gelebt und war im April 2011 tot aufgefunden worden. Weitere Informationen Wolfsmanagementplan für NRW - Handlungsleitfaden für das Auftauchen einzelner Wölfe NRW Fachkonzept "Leben mit Wölfen" des Bundesamtes für Naturschutz www.wolf.nrw.de: Videos, Faltblatt und Kontaktadressen Fundstellen der Einzeltier-Nachweise bis heute Liste der Luchs- und Wolfsberater in NRW Downloads: Wolf- Bild 1 Wolf- Bild 2 Wolf- Bild 3 Wolf- Bild 4 Wolf-Bild 5 Fotos und Film wurden freundlicherweise vom dem Landwirt zur Verfügung gestellt, dem die Wolfbeobachtung am 24.05.2017 in Berleburg-Alertshausen gelang. Der Abdruck der Fotos sowie der Link auf den Film sind nur in Verbindung mit dieser Pressemitteilung gestattet. Pressemitteilung
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