Künstliche Außenbeleuchtung während der Nacht wird verstärkt als Risiko für die menschliche Gesundheit diskutiert. Epidemiologische Studien aus verschiedenen Teilen der Welt fanden Korrelationen zwischen der Helligkeit einer Region in der Nacht und der Wahrscheinlichkeit für psychische Erkrankungen, Übergewicht, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und verschiedene Krebsarten. Für diese Erkrankungen sind kausale Zusammenhänge sowohl mit Störungen des zirkadianen Rhythmus als auch mit Schlafstörungen bekannt. Nicht bekannt ist allerdings, ob die Lichtexposition durch nächtliche Außenbeleuchtung ausreicht, um die Produktion von Melatonin zu unterdrücken und somit die Entstehung dieser Erkrankungen zu begünstigen. Nächtliche Außenbeleuchtung könnte jedoch auch auf die Stressachse wirken und auf diese Weise das Herz-Kreislauf- und das Immunsystem beeinflussen. Ein dritter denkbarer Mechanismus wäre die direkte Störung des Schlafs durch nachts in das Schlafzimmer einfallendes Licht. Die letzten beiden Mechanismen würden keine Senkung des Melatoninspiegels voraussetzen. Weitere Forschung ist nötig, um das Ausmaß und die Wirkungsmechanismen von Lichtverschmutzung auf die menschliche Gesundheit besser zu verstehen. Doch bereits jetzt gibt es ausreichend wissenschaftliche Gründe für einen sorgsameren Umgang mit nächtlicher Außenbeleuchtung.
Die Mütterberatungsstellen beim Kinder- und Jugendgesundheitsdienst der Bezirke bieten mit Sprechstunden, Hausbesuchen und Gruppenveranstaltungen ein gesundheitlich vorbeugendes Beratungsangebot für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern an. Sie unterstützen und beraten in allen Fragen der Ernährung und Pflege sowie zu Schutzimpfungen und koordinieren weiterführende Hilfen. Weitere, ebenfalls kostenlose Angebote sind: Stillberatung, Wiegen und Messen des Kindes, Hausbesuche durch eine Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin auch im Rahmen der Frühen Hilfen, Ärztliche Beratung und/ oder Untersuchung des Kindes, Einladungswesen U 6/7, Informationen und Beratung über Eltern-Kind-Kuren, Fluorettenausgabe, Antworten auf Fragen zu Themen wie: Schlafstörungen, lang anhaltendes Schreien, Probleme beim Füttern, altersgerechte Entwicklung, Erschöpfungszustände der Eltern, Wochenbettdepression
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den bayerischen Flughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF)" mit dem Bezugsjahr 2021. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 an den bayerischen Flughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von Flugplätzen (BUF)" mit dem Bezugsjahr 2021. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den bayerischen Großflughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)" mit dem Bezugsjahr 2015. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 an den bayerischen Großflughäfen München und Nürnberg. Lärmberechnung gemäß der "Vorläufigen Berechnungsmethode für den Umgebungslärm an Flugplätzen (VBUF)" mit dem Bezugsjahr 2015. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer stellt die Fluglärmbelastung ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie dar.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer beschreibt die Lärmbelastung durch Industrieanlagen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie. Gemäß Richtlinie sind nur IED-Anlagen berücksichtigt.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2017 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer beschreibt die Lärmbelastung durch Industrieanlagen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie. Gemäß Richtlinie sind nur IED-Anlagen berücksichtigt.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer beschreibt die Lärmbelastung durch Industrieanlagen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LNight gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie. Gemäß Richtlinie sind nur IED-Anlagen berücksichtigt.
Die Daten beinhalten die Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung 2022 in den Ballungsräumen in Bayern. Dies sind alle Städte in Bayern mit mehr als 100.000 Einwohnern, d.h. München, Nürnberg, Augsburg, Fürth, Erlangen, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt. In jedem Ballungsraum wurde der Lärm durch Straßenverkehr, durch Industrie- und Gewerbeanlagen gemäß der Richtlinie 2010/75/EU vom 24.11.2010 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung (Industrial Emissions Directive - IED-Richtlinie) und soweit vorhanden durch Straßenbahn- und oberirdischen U-Bahnverkehr erfasst. Die Lärmberechnungen erfolgen gemäß der "Berechnungsmethode für den Umgebungslärm von bodennahen Quellen (Straßen, Schienenwege, Industrie und Gewerbe) (BUB)". Die Lärmindizes LDEN und LNight in dB(A) werden als Maß für die allgemeine Belästigung bzw. als Maß für die Störungen des Schlafes verwendet. Der Pegel LDEN ist ein über 24 Stunden gemittelter Immissionspegel, der aus den Pegeln LDay, LEvening und LNight für die Beurteilungszeiten Tag (6:00-18:00 Uhr), Abend (18:00-22:00 Uhr) und Nacht (22:00-6:00 Uhr) ermittelt wird. Durch Gewichtsfaktoren von 5 dB(A) für die vierstündige Abendzeit und 10 dB(A) für die achtstündige Nachtzeit wird die erhöhte Lärmempfindlichkeit in diesen Zeiten berücksichtigt. Der Layer beschreibt die Lärmbelastung durch Industrieanlagen im Ballungsraum ausgedrückt durch den Lärmindex LDEN gemäß EG-Umgebungslärmrichtlinie. Gemäß Richtlinie sind nur IED-Anlagen berücksichtigt.
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