Das Kommunal Unternehmen der Stadt Warburg AöR, Landfurt 1 – 3, 34414 Warburg, plant die Sanierung des Belebungsbeckens B2 auf dem Gelände der Kläranlage Warburg, Gemarkung Warburg, Flur 4, Flurstücke 427, 365 und 593. Für die Baumaßnahme ist eine Grundwasserabsenkung erforderlich. Insgesamt werden maximal 30.000 m³ über einen Zeitraum von ca. zwei Monaten entnommen. Das entnommen Wasser wird über die vorhandene Einleitungsstelle der Kläranlage in die Diemel eingeleitet.
Die Gemeinde Karlshuld betreibt eine im Jahr 1986 erbaute Kläranlage mit einer Auslegung für eine BSB5- Fracht von 600 kg/d (roh), entsprechend 10.000 Einwohnergleichwerten. Die Kläranlage ist gegenwärtig überlastet und wird deshalb ertüchtigt und erweitert. Dabei schneidet das geplante, teilunterkellerte Maschinenhaus und das geplante Belebungsbecken inkl. Vorklärbecken in das Grundwasser ein. Zur Erstellung der Baukörper ist eine vorübergehende Grundwasserabsenkung einschließlich Abpumpen und Ableiten des Grundwassers notwendig. Die Gesamtentnahmemenge für beide Baukörper wird dabei über 100.000 m³ aber bei weniger als 10 Mio. m³ liegen.
Die Vorhabenträgerin Stadt Eckernförde plant die Sanierung/ Erneuerung der biologischen Reinigungsstufe. Es soll ein Ersatz bzw. Neubau der Belebungsbecken 1 und 2 folgen, wobei aus den Belebungsbecken 1 und 2 ein rechteckiges Belebungsbecken 1 wird. Das Verteilerbauwerk und die Denitrifikationsbecken werden abgerissen. Auf Grund der Größe der Maßnahme wurde durch die Genehmigungsbehörde (Untere Wasserbehörde) eine Vorprüfung durchgeführt.
Die Stadtwerke Pfaffenhofen beabsichtigen einen weiteren Bauabschnitt der Erweiterung der Kläranlage Pfaffenhofen mit dem Neubau eines Belebungsbeckens 3 und dem Neubau einer Gebläsestation auf der Flnr. 1206 der Gemarkung Pfaffenhofen.
Die Gemeinde Karlshuld betreibt eine 1986 erbaute Kläranlage mit einer Auslegung für eine BSB5-Fracht von 600 kg/d (roh), entsprechend 10.000 Einwohnergleichwerten. Die Kläranlage ist gegenwärtig überlastet und wird deshalb ertüchtigt und erweitert. Dabei schneidet das geplante, teilunterkellerte Maschinenhaus und das geplante Belebungsbecken inkl. Vorklärbecken in das Grundwasser ein. Zur Erstellung der Baukörper ist eine vorübergehende Grundwasserabsenkung einschließlich Abpumpen und -ableiten des Grundwassers notwendig. Die Gesamtentnahmemenge für beide Baukörper wird dabei über 100.000 m³ aber bei weniger als 10 Mio. m³ liegen.
Mit Schreiben vom 28.08.2024 wurde die Feststellung, ob UVP-Pflicht für die Erweiterung der Abwasserreinigungsanlage Drochtersen in der Gemarkung Drochtersen, Flur 6, Flurstücke 1/5 und 31/3 nach § 60 Absatz 3 Nr. 1 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 G zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der RL (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 409) beantragt. Die ARA Drochtersen soll von derzeit 7.500 Einwohnergleichwert (EGW) auf 11.500 EGW erweitert werden. Dies erfolgt durch die Anpassung der biologischen Reinigungsstufe und der Schlammbehandlung. Im Wesentlichen werden zwei neue Rundbehälter (Belebungsbecken und Nachklärbecken) und drei Schachtbauwerke neu gebaut. Ein derzeit bestehender Schlammpolder wird zurückgebaut, ein vorhandener Tropfkörper zum Schlammspeicher umgebaut.
Die Kläranlage Landau wurde im Jahr 1974 in Betrieb genommen und zuletzt im Jahr 2020 erweitert. Teil der letzten Umbaumaßnahme war die Errichtung eines zweiten Belebungsbeckens sowie die verfahrenstechnische Umstellung auf eine Kaskadendenitrifikation. Die aktuelle Ausbaugröße der Kläranlage beträgt 35.000 EW. Auf der Kläranlage Landau wird das Abwasser der Stadt Landau a. d. Isar sowie des Marktes Pilsting gereinigt. Die aktuelle Belastung der Kläranlage wurde auf Grundlage der Betriebstagebücher der Jahre 2021 bis 2023 detailliert ermittelt. Derzeit beträgt die Belastung. bezogen auf den Parameter BSB5, 28.900 EW und, bezogen auf den Parameter CSB, 26.700 EW. Somit liegt eine theoretische Kapazitätsreserve von knapp 20% vor. Die Kläranlage Landau wird seit 1974 betrieben und wurde im Laufe der Jahre mehrfach an die gestiegenen Anforderungen angepasst. Das Kläranlagengelände liegt auf öffentlichem Grund, Gemarkung Landau a. d. Isar (Grundstücke mit den Flurnummern 1245 und 1247), auf einer mittleren Geländehöhe von 336,50 m ü. NN. Das gereinigte Abwasser fließt über einen Ableitungskanal DN 1200 bei Fluss-km 27,98 in die Isar. Die Stadtwerke Landau betreiben für die Stadt Landau a. d. Isar und den Markt Pilsting umfassende Kanalnetze zur Sammlung des anfallenden Abwassers. Das Abwasser aus Pilsting wird in Übergabeschächten in das Kanalnetz Landau eingeleitet und gemeinsam mit dem Abwasser aus dem Stadtgebiet Landau sowie den Ortsteilen Kleegarten, Poldering, Zeholfing, Oberframmering, Thalham, Zulling, Usterling und Nieder- und Oberhöcking zur Kläranlage Landau gefördert und dort behandelt. Das Abwasser der Ortsteile Hilgersdorf, Kammern, Fichtheim, Wolfsdorf, Möding, Wildthurn, Thanhöcking, Weihern, Rottersdorf, Mettenhausen, und Reichersdorf der Stadt Landau a. d. Isar wird in der Vilstalkläranlage Reichersdorf behandelt. In den vergangenen Jahren wurden das Stadtgebiet Landau und das Gemeindegebiet Pilsting weitgehend erschlossen. Alle maßgeblichen Ortsteile sind kanalisiert. Lediglich Gehöfte oder kleinere Weiler werden ggf. noch angeschlossen. Insgesamt wird aktuell das Abwasser von rund 21.000 Einwohnern gesammelt und behandelt. Der überwiegende Teil des Stadtgebiets Landau a. d. Isar wird im Mischsystem entwässert. Dabei erfolgt die Ableitung des anfallenden Schmutzwassers gemeinsam mit dem Oberflächenabfluss bei Niederschlägen. Einige Stadtteile entwässern im Trennsystem. Dort wird das Abwasser in reinen Schmutzwasserkanälen abgeleitet. Für den Oberflächenabfluss besteht ein getrenntes Ableitungssystem. Zur Überleitung des Abwassers zwischen den Ortsteilen sowie zur Kläranlage wurden Pumpwerke mit weiterführenden Druckleitungen errichtet. Der überwiegende Teil des Gemeindegebiets Pilsting wird ebenfalls im Trennsystem entwässert. Dabei wird das anfallende Schmutzwasser zur Behandlung zur Kläranlage geleitet. Für den Oberflächenabfluss bei Niederschlägen besteht ein getrenntes Kanalnetz mit Ableitung in die Vorflut. Mit einer derzeitigen Belastung von 28.800 EW ist die Kläranlage Landau a. d. Isar, bezogen auf die Ausbaugröße von 35.000 EW ausreichend groß dimensioniert und besitzt eine Kapazitätsreserve von etwa 20 %. Die vorhandenen Gebläse sind ausreichend groß dimensioniert. Aktuell befinden sich maximal 2 der 4 Gebläse gleichzeitig im Betrieb. Das Volumen des Faulturms ist ausreichend bemessen. Der eingebrachte Rohrschlamm kann gut stabilisiert werden. Alle anderen Anlagenteile sind ebenfalls ausreichend groß dimensioniert und weisen ausreichende Reserven auf. Zusammenfassend zeigt sich, dass die Kläranlage Landau a. d. Isar in allen Bereichen ausreichende Reserven aufweist.
Der Wasserverband Eifel-Rur, Eisenbahnstraße 5, 52353 Düren, hat gemäß § 57 Absatz 2 des Landeswassergesetzes für das Land Nord-rhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926/SGV. NRW. 77), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Juli 2016 (GV. NRW.S. 559 ff.) beantragt, die wasserrechtliche Genehmigung zur Außerbetriebnahme des Belebungsbeckens BB03 auf der Kläranlage Aachen-Horbach erteilt zu bekommen. In Anlage 1 des o. a. Gesetzes ist das genannte Vorhaben unter Nr. 13.1.2 organisch belastetes Abwasser von 600 kg/d bis weniger als 9.000 kg/d biochemischen Sauerstoffbedarfs in fünf Tagen (roh) oder anorganisch belastetes Abwasser von 900 cbm bis weniger als 4.500 cbm Abwasser in zwei Stunden (ausgenommen Kühlwasser), ausgewiesen. Gem. § 9 Abs. 2, Satz 2 i. V. m. § 7 Absatz 1 Satz 1 ist in einer allgemeinen Vorprüfung des Einzelfalls zu prüfen, ob das Vorhaben einer Umweltverträglichkeitsprüfung gem. den Vorgaben dieses Gesetzes unterzogen werden muss. Nach Prüfung der Antragsunterlagen und unter Beachtung der genannten Kriterien der Anlage 3 des UVPG wurde entschieden, dass die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung entbehrlich ist, da keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen auf UVP - relevante Schutzgüter zu erwarten sind.
Die Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach erhielt mit Bescheid des Landratsamtes Bamberg vom 8. Januar 2003, Az.: 52-632/1-Nr. 46/92 die wasserrechtliche gehobene Erlaubnis zum Einleiten von behandeltem Abwasser aus der Kläranlage Burgebrach in die Mittelebrach. Diese Erlaubnis war befristet erteilt worden und erlischt mit Ablauf des 31. Dezember 2022. Die Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach ist substantiell verbraucht. Die maschinen- und elektrotechnischen Anlagenteile sind teilweise veraltet. Die bestehende Tropfkörperanlage (Alter Stufe 1 > 50 Jahre, Ausbaugröße 13.000 EW) ist nicht dazu in der Lage, die künftig erhöhten Anforderungen an die Ablaufwerte einzuhalten. Die auf dem Grundstück Fl.-Nr. 862 (Gmkg. Burgebrach) bestehende Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach soll daher innerhalb des Grundstücks in Richtung Westen baulich erweitert und modernisiert werden. Es erfolgt der Umbau bzw. die Umwandlung der bestehenden Tropfkörper- in eine moderne Belebungsanlage. Die Größe des Erweiterungsbereiches beträgt ca. 0,21 ha, davon werden ca. 0,15 ha erstmalig und zusätzlich versiegelt. Direkt westlich an den Bestand anschließend ist die Errichtung eines Vorklärbeckens (L x B: 16,0 m x 6,5 m), eines dreiteiligen SBR-Beckens (Belebungsanlage, jedes Becken mit Volumen von ca. 1.600 m³, Durchmesser ca. 19,0 m), eines Kombibauwerks (bestehend aus Vorlagebehälter, Kompressor-/Pumpenanlage und Schlammeindicker), befestigter Betriebs-/Bewegungsflächen im Umfeld der neuen Anlagenbauteile sowie einer neuen, ca. 128 m langen Druckleitung (Ablauf Dekanter, DN 350) zwischen dem Erweiterungsbereich im Westen und dem bestehenden Nachklärbecken im Osten der Kläranlage. Dieses wird zukünftig in ein Ausgleichsbecken umgewandelt, insofern baulich nachgenutzt und mit einer Überdachung versehen. Die in der Bestandsanlage vorhandenen, künftig nicht mehr benötigten Tropfkörper-, Vor- und Zwischenklärbecken werden aufgelassen. Ihr Rückbau ist derzeit nicht vorgesehen. Die vorhandene Grundstückseinfriedung wird an der derzeitigen westlichen Ausbaugrenze abgebrochen und um die Erweiterungsfläche herumgeführt/verlängert. Eine hier ebenfalls vorhandene Hecke (überwiegend Ziersträucher) muss hierfür abschnittsweise gerodet werden.
Es ist die Erweiterung der Kläranlage Gersthofen für eine Belastung von 55.350 EW120 und die hierfür erforderliche Erweiterung der Biologie um ein drittes Belebungsbecken geplant.
Origin | Count |
---|---|
Bund | 418 |
Land | 38 |
Type | Count |
---|---|
Förderprogramm | 416 |
Messwerte | 1 |
Text | 5 |
Umweltprüfung | 31 |
unbekannt | 3 |
License | Count |
---|---|
geschlossen | 44 |
offen | 410 |
unbekannt | 2 |
Language | Count |
---|---|
Deutsch | 454 |
Englisch | 19 |
Resource type | Count |
---|---|
Archiv | 1 |
Datei | 1 |
Dokument | 38 |
Keine | 363 |
Webseite | 58 |
Topic | Count |
---|---|
Boden | 206 |
Lebewesen & Lebensräume | 268 |
Luft | 158 |
Mensch & Umwelt | 456 |
Wasser | 435 |
Weitere | 448 |