API src

Found 805 results.

Related terms

Öle und Fette

Pflanzliche Öle werden als energiereiche Reservestoffe in Speicherorgane von Pflanzen eingelagert. Sie sind chemisch gesehen Ester aus Glycerin und drei Fettsäuren. In Deutschland konzentriert sich der Ölsaatenanbau auf Raps, Sonnenblume und Lein. Im Freistaat Sachsen dominiert auf Grund der Standortbedingungen und vor allem der Wirtschaftlichkeit eindeutig der Raps. Der maximal mögliche Anbauumfang von Raps liegt aus anbautechnischer Sicht bei 25 % der Ackerfläche und ist noch nicht ausgeschöpft (Sachsen 2004: 17 %). Für den landwirtschaftlichen Anbau kommen eine Reihe weiterer ölliefernder Pflanzenarten oder spezieller Sorten in Betracht. Interessant sind sie aus der Sicht der Verwertung insbesondere, wenn sie hohe Gehalte einzelner spezieller Fettsäuren aufweisen. Bei der Verarbeitung können dann aufwändige Aufbereitungs- und Trennprozesse eingespart und die Synthesevorleistung der Natur optimal genutzt werden. Der Anbauumfang ist jedoch meist noch sehr gering. Beispiele sind Nachtkerze und Iberischer Drachenkopf, aber auch Erucaraps und ölsäurereiche Sonnenblumensorten. a) stoffliche Verwertung In der stofflichen Verwertung reichen die Einsatzfelder pflanzlicher Öle von biologisch schnell abbaubaren Schmierstoffen, Lacken und Farben, über Tenside, Kosmetika, Wachse bis zu Grundchemikalien, aber auch Bitumen. b) energetische Verwertung Desweiteren können Pflanzenöle in Fahrzeugen, stationären oder mobilen Anlagen energetisch verwertet werden. Für den breiten Einsatz ist derzeit vor allem Biodiesel geeignet. Dieser kommt als reiner Kraftstoff zum Einsatz, seit 2004 auch in Beimischung zu Dieselkraftstoff. Eine weitere Möglichkeit eröffnet sich durch die Verwendung von reinem Rapsöl.

Siegel und Label

Labelratgeber: TOP-Umweltsiegel für den nachhaltigen Konsum Diese Siegel und Label helfen beim umweltbewussten Einkauf Nutzen Sie Umweltsiegel als Orientierungshilfe beim Einkauf. Behalten Sie einfach den Überblick mit den fünf TOP-Siegeln: EU-Energielabel, Bio-Siegel, EU Ecolabel, Blauer Engel, Grüner Knopf. Beachten Sie ansonsten die produktspezifischen Hinweise unserer ⁠ UBA ⁠-Umwelttipps. Nutzen Sie die Bewertungsportale Siegelklarheit.de und label-online.de, wenn Sie Siegel nicht kennen oder unsicher sind. Gewusst wie Umweltfreundlich einkaufen und nachhaltig konsumieren erscheinen vielen als "ein Buch mit hunderten von Umweltsiegeln". Wir möchten dieser Siegelvielfalt nicht dadurch begegnen, dass wir jedes Label erklären und bewerten – hier gibt es mit Siegelklarheit und Label-online bereits entsprechende Angebote. Wir gehen auch nicht davon aus, dass die Zahl der Siegel sich spürbar verringern wird. Zu vielfältig sind die Produktgruppen, zu unterschiedlich die Interessen der Marktakteure. Wir zeigen Ihnen aber, wie Sie mit wenig Aufwand den umweltfreundlichen Weg durch den "Labeldschungel" finden können. Umweltsiegel nutzen Die meisten umweltrelevanten Produkteigenschaften sind für Käufer*innen "unsichtbar". Ob ein Gemüse ökologisch angebaut wurde, ein Lebensmittelerzeugnis vegan ist, ein Gerät wenig Strom benötigt, Farben gesundheitsgefährdende Stoffe enthalten oder Holz aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern stammt, sehen wir dem Produkt am Verkaufsort nicht an. Hierfür benötigen wir geeignete Produktkennzeichnungen. Umweltsiegel sind eine solche Hilfe. Nutzen Sie diese Hilfe! Denn bei aller Kritik am "Labeldschungel" können Siegel vielfältige und komplexe "unsichtbare" Produkt- und Herstellungseigenschaften einfach für uns sichtbar machen. Die Kunst liegt darin, relevante von irrelevanten, gute und glaubhafte von irreführenden Siegeln zu unterscheiden. Gute Umweltsiegel erfüllen in der Regel mindestens folgende Bedingungen: Die Anforderungen des Siegels gehen deutlich über das gesetzlich geforderte Umweltschutzniveau hinaus. Idealerweise wird bei der Beurteilung von Produkten ihr gesamter Lebensweg betrachtet. Das Siegel hat klar definierte, öffentlich zugängliche Umweltkriterien und Nachweisregelungen. Die Kriterienentwicklung erfolgt transparent mit hoher Expertise und die gestellten Anforderungen werden regelmäßig überarbeitet. Die Einhaltung der Siegelstandards werden durch unabhängige Prüfinstitutionen kontrolliert und die Vergabe ist für alle interessierten Unternehmen zugänglich. TOP-Umweltsiegel kennen und beachten Für die Berücksichtigung von Umweltaspekten beim Einkauf müssen Sie nicht hunderte von Siegeln kennen. In einer Vielzahl von Einkaufsentscheidungen können Sie die umweltfreundlicheren Produktvarianten bereits mit fünf Umweltsiegeln mit hoher Richtungssicherheit herausfinden: EU-Energielabel (Elektrogeräte u.ä.m.) Bio-Siegel (Lebensmittel) EU Ecolabel (verschiedene Alltagsprodukte) Blauer Engel (verschiedene Alltagsprodukte) Grüner Knopf (Bekleidung). Bei den ersten drei Siegeln werden die Kriterien in einem europäischen Prozess erarbeitet und abgestimmt. Die Kriterienerarbeitung beim Blauen Engel und dem Grünen Knopf erfolgt in Deutschland. Sie stehen aber auch ausländischen Unternehmen zur Kennzeichnung ihrer Produkte oder Dienstleistungen zur Verfügung. Diese Siegel sind deshalb TOP-Siegel, weil sie neben den oben genannten Bedingungen … eine Vielzahl von verschiedenen Produktkategorien und relevante Konsumbereiche abdecken, weit verbreitet sind, und von staatlichen Institutionen vergeben werden. Wir stellen diese TOP-Siegel im Folgenden vor. EU-Energielabel Das EU-Energielabel (EU-Energieverbrauchskennzeichnung) findet sich – gesetzlich verpflichtend – auf mehr als 20 Produktgruppen: auf Haushaltsgeräten wie Kühlschränke oder Wäschetrockner, auf Leuchtmittel, auf Fernsehgeräten, aber auch auf Heizgeräten oder Warmwasserbereitern. Die Farbskala von Dunkelgrün (= sehr gut) bis Rot (= sehr schlecht) ermöglicht eine schnelle Orientierung, wie energieeffizient ein Produkt ist. Die zusätzliche Bezeichnung der Effizienzkategorien mit Buchstaben wird nach und nach bei allen Produktgruppen einheitlich auf A – G umgestellt. Außerdem finden Verbraucher*innen auf dem Energielabel – je nach Produktgruppe – weitere nützliche Angaben wie den Jahresenergieverbrauch oder die Lärmemissionen bei der Nutzung. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Energielabel in unserem Ratgeber: Fernseher, Bildschirm – Geschirrspüler – Kühlgeräte – Gefriergeräte – Waschmaschine – Wäschetrockner – Gasheizung – Ölheizung – Kaminofen – Pelletkessel – Wärmepumpe Weitere Informationen: EU-Energielabel (⁠ UBA ⁠-Themenseite) UBA-Broschüre Ökodesign & Energielabel Das neue EU-Energielabel (BMWK) Energy efficient products (Webseite der Europäischen Kommission) EcoTopTen : Plattform für energieeffiziente Produkte (Öko-Institut) Daten zur Umwelt : Energieeffiziente Produkte (UBA) Bio-Siegel Während Begriffe wie "natürlich", "nachhaltig" oder "kontrolliert" nicht geschützt sind, darf bei Lebensmittel "bio" wirklich nur dort auf der Verpackung stehen, wo auch "bio" drin ist. Das EU-Bio-Logo kennzeichnet Lebensmittel, Futtermittel und weitere unverarbeitete landwirtschaftliche Produkte wie z. B. Baumwolle, die aus kontrolliert ökologischer Landwirtschaft stammen. Die Vergabekriterien der Kennzeichnung richten sich nach den aktuellen Bestimmungen gemäß der EG-Bio-Verordnung (EWG) 91/2092 zum ökologischen Landbau. Das deutsche Bio-Siegel kann zusätzlich zum EU-Bio-Logo und freiwillig auf der Verpackung angebracht sein. Es ist bezüglich der Anforderungen mit dem EU-Bio-Logo identisch. Zeicheninhaber sind die Europäische Kommission bzw. das Bundeslandwirtschaftsministerium. Tipps zu Produkten mit dem EU-Bio-Label in unserem Ratgeber: Biolebensmittel Weitere Informationen: EU-Bio-Logo (EU-Kommission) Das Bio-Siegel (BMEL) EU Ecolabel Das EU Ecolabel kennzeichnet Produkte und Dienstleistungen, die geringere Umweltauswirkungen haben als vergleichbare Produkte oder Dienstleistungen. Das Label gibt es für über 20 verschiedene Produktgruppen. Das Spektrum reicht von Reinigungsprodukten über elektronische Displays, Textilien, Schmierstoffe, Farben und Lacke bis zu Beherbergungsbetrieben und Campingplätzen. Für jede Produktgruppe gibt es einen eigenen Kriterienkatalog, nach dem das Label vergeben wird. Das seit 1992 existierende EU Ecolabel (auch Euroblume genannt) ist die EU-Variante des Blauen Engel. In Deutschland ist das EU Ecolabel deshalb nicht so verbreitet, da der Blaue Engel schon länger existiert und im Markt als anerkanntes Umweltzeichen fest etabliert ist. Zeicheninhaber ist die Europäische Kommission. Tipps zu Produkten mit dem EU-Ecolabel in unserem Ratgeber: Blumenerde (torffrei) – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: EU Ecolabel (RAL gGmbH) Der Blaue Engel Der Blaue Engel ist bereits über 40 Jahre alt und war das weltweit erste Umweltzeichen. In seinen hohen Anforderungen prüft der Blaue Engel die Auswirkungen auf Mensch und Umwelt durch Kriterien wie ressourcenschonende und umweltverträgliche Herstellung, Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Verzicht auf gesundheitsgefährdende Chemikalien. Für die Bewertung verfolgt das Umweltzeichen eine ganzheitliche Betrachtung des Produktlebenszyklus – von der Herstellung über die Nutzung bis hin zur Entsorgung und dem Recycling. Ziel ist es, die entscheidenden umweltrelevanten Bereiche für jede Produktgruppe zu identifizieren, bei denen wesentliche Umweltbelastungen verringert oder sogar vermieden werden können. In einigen Vergabekriterien werden auch soziale Aspekte adressiert. Den Blauen Engel gibt es für über 100 Produktgruppen und Dienstleistungen, z.B. für Recyclingpapier-Produkte, für Bauprodukte wie Farben, Lacke und Bodenbeläge, für Möbel und auch für Elektrogeräte. Zeicheninhaber ist das Bundesumweltministerium. Daneben sind in die Zeichenvergabe involviert: Die Jury Umweltzeichen als unabhängiges Beschlussgremium des Blauen Engels, das Umweltbundesamt als Geschäftsstelle und als Fachbehörde sowie die RAL gGmbH als Zeichenvergabestelle. Tipps zu Produkten mit dem Blauen Engel in unserem Ratgeber: Bekleidung – Carsharing – Computer (PC, Laptop) – Gartenhäcksler – Kaminöfen – Mehrwegflaschen – Papiertaschentücher, Hygienepapiere – Papier, Recyclingpapier – Plastiktüten – Spanplatten und andere Holzwerkstoffe – Smartphones – Streumittel/ Streusalz – Wasch- und Reinigungsmittel Weitere Informationen: Blauer Engel (Website von ⁠ UBA ⁠ und RAL gGmbH) Grüner Knopf Der Grüne Knopf vereint sowohl Umwelt- und Sozialanforderungen an das Produkt als auch Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Unternehmens. Die Umweltanforderungen umfassen bisher im Arbeitsschritt "Veredlung" unter anderem die Vermeidung gefährlicher Substanzen, die Verminderung von Abwasseremissionen und die Schadstoffprüfung bei Natur- und Chemiefasern. Weiterhin müssen soziale Anforderungen eingehalten werden. Diese beinhalten das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, die Zahlung von Mindestlöhnen, Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Der Grüne Knopf umfasst in der Einführungsphase noch nicht die gesamte Lieferkette. Zum Start prüft er die Produktionsstufen "Zuschneiden und Nähen" sowie "Bleichen und Färben". In der Weiterentwicklung ist die Ausweitung auf weitere Lieferkettenstufen geplant (Material- und Fasereinsatz). Der Grüne Knopf soll perspektivisch Mensch und Umwelt in der gesamten Lieferkette schützen – vom Baumwollfeld bis zum Bügel. In Bezug auf die Produktprüfung ist der Grüne Knopf als Metasiegel angelegt. D.h. der Nachweis der ökologischen und sozialen Produktkriterien erfolgt durch andere Siegel, die die formulierten Kriterien erfüllen müssen. Zeicheninhaber ist das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (⁠ BMZ ⁠). Bei der Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit GmbH (GIZ) ist eine Geschäftsstelle eingerichtet. Tipps zu Produkten mit dem Grünen Knopf in unserem Ratgeber: Bekleidung Weitere Informationen: Grüner Knopf (BMZ) Produktspezifische Tipps beachten Im Vorfeld des Einkaufs ist es ratsam, sich darüber Gedanken zu machen, ob und in welcher Größe oder mit welchen Funktionen das Produkt benötigt wird: Was ist die für mich passende Gerätegröße z.B. bei einem Kühlschrank? Brauche ich überhaupt Geräte wie einen Wäschetrockner? Reicht mir vielleicht ein Wäscheständer? Nach dem Kauf kann ich auch durch das eigene Nutzungsverhalten Gutes für die Umwelt tun: Wie dosiere ich z.B. Waschmittel? Wie nutze ich die Waschmaschine möglichst umweltschonend? Umweltfreundliches Handeln lohnt sich gerade bei größeren Einkaufsentscheidungen. Die produktspezifischen Tipps und Einkaufshilfen der UBA-Umwelttipps geben Orientierung. Die TOP-Umweltsiegel helfen dann das umweltschonende Produkt zu finden. In unserem Verbraucherportal finden Sie zu unterschiedlichsten Produkten und Konsumbereichen kurz und knapp die wichtigsten Umwelttipps. Sollte es von Belang sein, finden Sie dort auch jeweils Hinweise auf weitere empfehlenswerte Umweltsiegel wie z. B. ⁠ MSC ⁠-Label bei Fisch , Grüner-Strom- und ok-power-Label bei Ökostrom , FSC- und PEFC-Label bei Holzprodukten oder Goldstandard bei freiwilligen Kompensationszahlungen . Siegeldatenbanken nutzen Sie möchten genau wissen, was hinter einem bestimmten Siegel steht? Dann werden Sie in Siegeldatenbanken fündig. Eine umfassende Bewertung einer Vielzahl von Umweltsiegeln finden Sie auf Siegelklarheit.de (Initiative der Bundesregierung) und Label-online.de von der Verbraucher Initiative e.V. (gefördert vom BMJ). Weitere Informationen: Noch mehr Orientierung zum nachhaltigen Konsum und Siegelwissen gibt es in unserer UBA-Denkwerkstatt Konsum : Was macht ein gutes Siegel aus? Welche Siegelarten gibt es? Warum gibt es so viele Siegel?

Erneuerung der bestehenden Niedertemperaturtrocknung des Abwasserverbandes Kempten (Allgäu)

Die vorhandene Niedertemperaturtrocknung aus dem Jahr 2005 musste aufgrund sicherheitstechnischer Mängel in der ausgeführten Holzkonstruktion am 25.07.2023 außer Betrieb genommen werden. Die neue Niedertemperaturtrocknung wurde als Fertigbauteil, ähnlich einer Containerbauweise öffentlich ausgeschrieben, so soll möglichst zeitnah die anfallende Abwärme genutzt werden können. Für den Trocknungsprozess soll, wie bereits für die bestehende Niedertemperaturtrocknung geplant war, die anfallende Abwärme der Blockheizkraftwerke bzw. der Brüdenkondensationswärme des Thermalöltrockners genutzt werden. Auswirkungen auf die Ablaufwerte sind durch die neu geplante Niedertemperaturtrocknung, den Rückbau der bestehenden Niedertemperaturtrocknung und die Erweiterung der Klärgasreinigung nicht zu erwarten. Bereits durch den bestehenden Trocknungsprozess wurde die zu entsorgende Klärschlammabfallmenge von 15.000 t/a auf etwa die Hälfte reduziert. Es entstehen bei der Niedertemperaturtrocknung keine zusätzlichen Abfälle im Sinne des § 3 Abs. 1 und 8 Kreislaufwirtschaftsgesetz. Die Trocknungstemperatur des Klärschlamms bei etwa 40 °C reduziert Emissionsmengen nach Art und Umfang erheblich im Vergleich zum bestehenden Trockner. Das im Trocknungsprozess anfallende Kondensat wird dem Zulauf der Kläranlage zugeführt. Die Ammoniakkonzentrationen sind im Vergleich zum bestehenden Trockner um etwa 90 % reduziert aufgrund der deutlich niedrigeren Temperatur. Die eingesetzten Schmierstoffe für die Kettenantriebe sind im inneren der Container und sind biologisch abbaubar. Das anfallende Abwasser wird über das vorhandene Entwässerungssystem dem Kläranlagenzulauf zugeführt. Beeinträchtigungen auf die Ablaufwerte sind aufgrund der geringen Fracht (etwa 1 % der Gesamtfracht an Stickstoff) nicht zu erwarten. Die Trocknungsabluft wird wie bisher zu den bestehenden Tropfkörpern geführt und dort mit dem Abwasserstrom gereinigt. Abluft- und Ablaufmessungen zeigten, dass dies zu keiner Verschlechterung, weder in der Abluft, als auch in den Ablaufwerten führte. Diesbezüglich haben die Tropfkörper die zusätzliche Funktion eines Abluftwäschers. Die beantragte Maßnahme zur Erneuerung der Niedertemperaturtrocknung erhöht die Betriebssicherheit für den Betrieb der Kläranlage und der erforderlichen Klärgasverwertung. Die Auswirkungen auf die Umwelt wurden beschrieben und führen zu keinen Verschlechterungen bei der neuen Niedertemperaturtrocknung. Durch die niedrigeren Trocknungstemperaturen kommt es zu einer Verbesserung der Geruchsemissionen, zudem muss hier weniger Energie verwendet werden. Es ist mit keinen weiteren negativen Auswirkungen zu rechnen. Weiter wird die Trocknungsanlage im Niedertemperaturbereich betrieben, sodass mit keiner Bildung von explosionsfähigen Stäuben zu rechnen ist. Bei einem Brand im Container kann dieser mit Wasser geflutet werden.

Umweltpreis für Unternehmen Baden-Württemberg 2024 verliehen Seehotel Wiesler GmbH, Titisee-Neustadt (Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald) e.systeme21 GmbH, Ulm (Alb-Donau-Kreis) EDELRID GmbH & Co. KG, Isny im Allgäu (Landkreis Ravensburg) Chemische Werke Kluthe GmbH, Heidelberg (Rhein-Neckar-Kreis) J. Schmalz GmbH, Glatten (Landkreis Freudenstadt) Luisenklinik, Bad Dürrheim (Schwarzwald-Baar-Kreis) Brauerei Clemens Härle KG, Leutkirch (Landkreis Ravensburg) colordruck Baiersbronn W. Mack Gmbh & Co. KG, Baiersbronn (Landkreis Freudenstadt)

Von den insgesamt 104 Unternehmen, die sich beworben haben, hat die Jury im Sommer 2024 19 Betriebe besucht, die im Anschluss nominiert wurden. Allein die Nominierung für den Umweltpreis ist als würdige Auszeichnung zu bewerten. Bild zeigt: Das Logo für den Umweltpreis für Unternehmen Baden-Württemberg, Bildnachweis: Umweltministerium Baden-Württemberg Die Preise wurden in unterschiedlichen Kategorien durch Frau Ministerin Walker vergeben. Zusätzlich wurden die zwei Jurypreise „Herausragendes Engagement für Nachhaltigkeit“ verliehen. Die Unternehmen erhalten jeweils ein Preisgeld in Höhe von 10.000 Euro, welches wiederum in Umweltschutzmaßnahmen investiert werden muss. Bild zeigt: Umweltministerin Thekla Walker (vorne achte von rechts) mit den Preisträgerinnen und Preisträgern des Umweltpreises für Unternehmen 2024. Bildnachweis: Martin Stollberg Ausgezeichnet wurden die folgenden Unternehmen. Überzeugt hat der konsequent gelebte Umweltschutz. Hervorzuheben ist ein innovatives Energiekonzept, das sich aus einer Photovoltaik-Anlage mit einer Leistung von 60 Kilowattpeak und einem Batteriespeicher mit einer Kapazität von 200 Kilowattstunden, einer Energiezentrale mit zwei Holzkesseln und zwei Holzkraftwerken zusammensetzt, die das Hotel zu mindestens 90 Prozent mit Strom versorgen. Ein Neubau wird als „kreislauffähiges Gebäude“ umgesetzt und das Hotel führt eine innovative Zimmerreinigung mit Wasserdampf durch. Ausgezeichnet wurde der Betrieb für ein innovatives dezentrales Energieversorgungssystem. Dabei kommen Photovoltaik, beispielsweise durch vertikal ausgerichtete Photovoltaik-Systeme, Elektrolyse (Erzeugung von Wasserstoff), Wasserstoffspeicherung und Brennstoffzellen-Nutzung (Rückverstromung von Wasserstoff) zum Einsatz. Das firmeneigene Gebäude dient als „Reallabor“ und Vorzeigeprojekt und hat Strahlkraft in die Region. Als Hersteller von Kletter-, Outdoor- und Arbeitssicherheits-Ausrüstung werden nachhaltige Innovationen vorangetrieben und der Kreislaufgedanke konsequent umgesetzt. Außergewöhnlich ist beispielsweise die Entwicklung PFAS-freier Seile, Seile aus biobasierten Kunststoffen (z. B. Rizinusöl), Seile aus Garnresten und Rezyklaten oder auch Karabiner mit Stahleinlagen für eine längere Haltbarkeit. Überzeugt hat das Unternehmen unter anderem mit dem Thema Lösemittel-Recycling. Die Lösemittel werden in einem vollständig geschlossenen Recycling-Kreislauf zurückgenommen, aufbereitet und erneut verwendet. Für mehr als 80 Prozent der Produkte hat Kluthe nachhaltige Alternativen entwickelt, wie beispielsweise Wasserbasierte Schmierstoffe oder Reinigungsmittel. Im Umgang mit Kunden sind Nachhaltigkeitsberatungen fester Bestandteil. Der Marktführer im Bereich Automatisierung mit Vakuum und ergonomische Handhabungssysteme punktet in mehreren Bereichen. Beispielsweise wurde ein rein elektrischer Vakuum-Erzeuger für druckluftfreie Fertigung und Montage entwickelt. Aktuell entwickelt und produziert das Unternehmen Stacks für Redox-Flow-Batterien, das Herzstück dieser Stromspeichertechnik. Bei der Energieversorgung am Standort stehen erneuerbare Energien im Fokus. Die Fachklinik für psychische und psychosomatische Erkrankungen setzt stark auf Klimaschutz und eigene kreative Lösungen. Hierzu gehören beispielsweise eine ansprechende Fahrradstation mit Photovoltaik für E-Bikes und E-Roller sowie eine Lademöglichkeit, die das Klimaschutzteam selbst entwickelt und gebaut hat. Photovoltaik ist auf nahezu allen Dächern installiert. Zudem gibt es Fassaden-Photovoltaik als ein Experimentierfeld in der schneereichen Region. Nachhaltiges Denken ist fest im Familienunternehmen verankert und wird durch vielfältiges Engagement in die Tat umgesetzt. Dazu zählen z. B. die Umstellung auf E-LKW zur Auslieferung der Ware, Stärkung der regionalen Wirtschaft und Öko-Landwirtschaft durch feste und langfristige Lieferverträge, konsequenter Einsatz erneuerbarer Energien zur Deckung des Wärme- und Strombedarfs, Pilotversuche mit Kipp-Photovoltaik-Anlagen auf einer Blühwiese und das Engagement für migrierte Mitarbeitende, zum Beispiel durch Wohnungsvermittlungen. Das Unternehmen ist rundum nachhaltig ausgerichtet. Neben einem ausgefeilten Energiekonzept ist besonders die Umstellung der Druckvorstufe von den bisherigen konventionellen Offsetdruckplatten auf die neue Technologie der „prozesslosen Druckplatten“ hervorzuheben. Dadurch kann auf Chemikalien und Entwickler verzichtet sowie der Wasserverbrauch deutlich reduziert werden. Wöchentliche Nachhaltigkeits-Newsletter, ein „Green Friday“ auf Social Media, Biohof-Lieferungen für Mitarbeitende und die Teilnahme an den „World Clean-Up Days“ sind weitere Beispiele für aktives nachhaltiges Engagement. Bild zeigt: Jury des Umweltpreises für Unternehmen Baden-Württemberg 2024 (von links): Martin Förster (Bankenverband Baden-Württemberg), Uwe Bechnika (Verband Unternehmer Baden-Württemberg), Gunter Müller (Landesnaturschutzverband Baden-Württemberg), Sascha Jost (Handelsverband Baden-Württemberg), Umweltministerin Thekla Walker MdL, Dr. Christian Graf (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg), Kai Baudis (BUND Landesverband Baden-Württemberg), Monika Grübel (Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg), Peter Schürmann (Handwerkskammer Konstanz), Carl-Otto Gensch (Öko-Institut). Bildnachweis: Martin Stollberg Die LUBW begleitet den Umweltpreis für Unternehmen bereits seit vielen Jahren in fachlicher und organisatorischer Hinsicht und ist als Mitglied in der Jury vertreten. Zu den Aufgaben gehören dabei insbesondere die Auswertung der schriftlichen Bewerbungsunterlagen, die Mitarbeit bei der Durchführung der Jurysitzungen sowie die Unterstützung des Umweltministeriums bei den Unternehmensbereisungen.

§ 29.03 Sorgfaltspflicht beim Bunkern

§ 29.03 Sorgfaltspflicht beim Bunkern Der Schiffsführer hat beim Bunkern von Brenn- und Schmierstoffen dafür zu sorgen, dass die zu bunkernde Menge innerhalb des ablesbaren Bereichs der Peileinrichtung liegt, bei separater Befüllung der Brennstofftanks die Absperrventile innerhalb der Verbindungsrohrleitungen der Brennstofftanks geschlossen sind, der Bunkervorgang überwacht wird und eine der Einrichtungen nach Artikel 8.05 Nummer 10 ES-TRIN genutzt wird. Der Schiffsführer hat weiter dafür zu sorgen, dass die für den Bunkervorgang verantwortlichen Personen der Bunkerstelle und des Fahrzeugs vor Beginn des Bunkervorgangs folgendes festgelegt haben: die Sicherstellung der Funktionsfähigkeit des Systems nach Artikel 8.05 Nummer 11 ES-TRIN und einer Sprechverbindung zwischen Schiff und Bunkerstelle, die zu bebunkernde Menge je Brennstofftank und die Einfüllleistung, insbesondere im Hinblick auf mögliche Entlüftungsprobleme des Brennstofftanks, die Reihenfolge der Befüllungen der Brennstofftanks und die Fahrgeschwindigkeit, wenn während der Fahrt gebunkert wird. Der Schiffsführer des Bunkerbootes darf mit dem Bunkervorgang erst beginnen, wenn die Festlegungen nach Nummer 2 erfolgt sind. Die Nummern 1 bis 3 gelten nicht für ein Kleinfahrzeug. Stand: 01. September 2024

§ 36 Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern

§ 36 Bewehrung der Vorschriften zum Umweltschutz oder über das Bunkern (1) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig als Schiffsführer entgegen § 8.15 Nummer 7 oder § 28.04 Nummer 10 ein dort genanntes Gebot oder Verbot nicht einhält oder nicht sicherstellt, dass dieses eingehalten wird, entgegen § 29.02 Satz 2 nicht sicherstellt, dass kein Brenn- oder Schmierstoff in die Wasserstraße gelangt, entgegen § 29.03 Nummer 1 Buchstabe a nicht dafür sorgt, dass die zu bunkernde Menge innerhalb des ablesbaren Bereichs der Peileinrichtung liegt, entgegen § 29.03 Nummer 1 Buchstabe b nicht dafür sorgt, dass die Absperrventile geschlossen sind, entgegen § 29.03 Nummer 1 Buchstabe c nicht dafür sorgt, dass der Bunkervorgang überwacht wird, entgegen § 29.03 Nummer 1 Buchstabe d nicht dafür sorgt, dass eine dort genannte Einrichtung genutzt wird, entgegen § 29.03 Nummer 2 nicht dafür sorgt, dass die für den Bunkervorgang verantwortlichen Personen die dort genannten Festlegungen treffen, oder entgegen § 29.03 Nummer 3 mit dem Bunkervorgang beginnt. (2) Ordnungswidrig im Sinne des § 7 Absatz 1 des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes handelt, wer gegen eine Vorschrift der Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung verstößt, indem er vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 29.04 Nummer 11 ein dort genanntes Gebot nicht einhält oder nicht sicherstellt, dass dieses eingehalten wird. Stand: 01. September 2024

§ 29.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht

§ 29.02 Allgemeine Sorgfaltspflicht Der Schiffsführer, die übrige Besatzung und sonstige Personen an Bord müssen die nach den Umständen gebotene Sorgfalt anwenden, um eine Verschmutzung der Wasserstraße zu vermeiden. Insbesondere der Schiffsführer hat sicherzustellen, dass kein Brenn- oder Schmierstoff in die Wasserstraße gelangt. Stand: 01. September 2024

Fette und Proteine aus Bioabfall – After-Work-Event Mehr zum Thema:

Bild zeigt: Frau Dr. Zibek vom Fraunhofer IGB stellt den Teilnehmenden das Projekt Insektenbioraffinerie vor. Bildnachweis: Fraunhofer IGB Bioökonomie in der Bioabfallwirtschaft: Mit neuen Verfahren Bioabfälle effizient verwerten und Wertstoffe erzeugen – unter diesem Titel veranstaltete das Kompetenzzentrum Bioabfall der LUBW gemeinsam mit der Umwelttechnik BW GmbH am 27. Juni 2024 zum zweiten Mal ein After-Work-Event. Die rund 45 Teilnehmenden hatten im Rahmen des After-Work-Events die Möglichkeit, die Pilotanlage des Bioraffinerieprojekts InBiRa – Die Insektenbioraffinerie live vor Ort am Fraunhofer-Institut für Grenzflächen- und Bioverfahrenstechnik IGB in Stuttgart zu erleben und interessante Vorträge rund um das Thema Fette und Proteine aus Bioabfall zu hören. Im Projekt InBiRa werden organische Reststoffe und Abfälle durch die Larven der Schwarzen Soldatenfliege in neue, technisch nutzbare Produkte umgewandelt: Die Larven ernähren sich beispielsweise von überlagerten Lebensmitteln, Bioabfällen aus Gastronomie sowie Biotonnen und bauen diese Abfälle dann während ihrer Entwicklung in höherwertige Biomasse um. Diese Biomasse ist reich an Fetten, Proteinen und Chitin, woraus neue Folgeprodukte (beispielsweise für die Herstellung von Schmierstoffen oder Holzklebestoffen) hergestellt werden können. Bild zeigt: Larven der Schwarzen Soldatenfliege, Bildnachweis: Fraunhofer IGB

Hafeninsel Stralsund

Bekanntmachung nach § 5 Absatz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglich-keitsprüfung (UVPG) Bekanntmachung des Ministeriums für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung – Planfeststellungsbehörde – Vom 15.09.2021 – VIII-627-00000-2020/004-003 Die Hansestadt Stralsund hat, vertreten durch die Stadterneuerungsgesellschaft Stralsund mbH, vertreten durch ihren Geschäftsführer, mit Schreiben vom 29.03.2021 bei dem Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Meck-lenburg-Vorpommern als Planfeststellungsbehörde einen Antrag auf Plangeneh-migung für das Teilbauvorhaben Sanierung der Uferkanten und Umgestaltung der Freiflächen Nördliche Hafeninsel Baufeld A mit den Teilbaufeldern A1 und A2 in Stralsund gemäß § 6 Absatz 6 des Gesetzes über die Nutzung der Gewässer für den Verkehr und die Sicherheit in den Häfen (Wasserverkehrs- und Hafensicher-heitsgesetz – WVHaSiG M-V) vom 10. Juli 2008 (GVOBl. M-V 2008, 296), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. August 2018 (GVOBl. M-V S. 274) geändert worden ist, in Verbindung mit § 74 Absatz 6 Verwaltungsverfahrens-, Zustellungs- und Vollstreckungsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Landesverwal-tungsverfahrensgesetz – VwVfG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 6. Mai 2020 (GVOBl. 2020, 410) gestellt. Gegenstand des Vorhabens ist die Sanierung der Uferkanten sowie die Umgestal-tung der dahinterliegenden Freiflächen der Nördlichen Hafeninsel in Stralsund in dem Bauabschnitt A, welcher räumlich die Liegeplätze 6 (Hansakai), Hafenamt (Lot-senhaus) und Aufschleppe sowie die dahinterliegenden Freiflächen umfasst. Die Sanierung der Uferkanten beinhaltet den Abbruch der brückenähnlichen Überbau-platte nebst ihren Stahlgründungspfählen am Liegeplatz 6 sowie den Abbruch des bestehenden Stahlbetonholms bzw. der bestehenden Stahlbetonkonstruktion an den Liegeplätzen Aufschleppe und Hafenamt. Vor den bestehenden Bestandskon-struktionen wird jeweils eine neue einfach rückverankerte bzw. am Liegeplatz Ha-fenamt eine unverankerte Spundwandkonstruktion errichtet. Im Rahmen der Umge-staltung der Freiflächen werden eine dem Hansakai vorgelagerte Treppenkonstruk-tion, welche wasserseitig auf der neuen Spundwandkonstruktion auflagert, sowie zwei neue Gittermasten inklusive Medienleitungen errichtet. Das vorbezeichnete Vorhaben fällt in den Anwendungsbereich des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. März 2021 (BGBl. I S. 540), das durch Artikel 14 des Gesetzes vom 10. Sep-tember 2021 (BGBl. I S. 4147) geändert worden ist. Gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 UVPG in Verbindung mit Nummer 13.12 der Anlage 1 zum UVPG führt die Plan-feststellungsbehörde eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung einer UVP-Pflicht durch. Die überschlägige Prüfung unter Berücksichtigung der in Anlage 3 zum UVPG auf-geführten Kriterien hat ergeben, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung für das vorbezeichnete Vorhaben nicht erforderlich ist, da von dem Vorhaben keine erheb-lichen nachteiligen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Folgende Merkmale des Vorhabens und des Standortes sind für diese Einschätzung maßgebend: - Die Größe und Ausgestaltung des Bauvorhabens, der Umfang der Nutzung natürlicher Ressourcen und die weiteren Merkmale des Projektes sind nicht geeignet, erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen zu verursachen. - Die Baumaßnahme erfolgt auf einem Hafengelände östlich der Altstadt der Hansestadt Stralsund im Landkreis Vorpommern-Rügen und somit in einem anthropogen stark vorbelasteten Raum. Auf der Hafeninsel befinden sich gastronomische Einrichtungen und Wohnhäuser. Das Areal wird ganzjährig für touristische Zwecke, Hafen- und Lieferverkehr sowie zur Erholung ge-nutzt. - Das Plangebiet liegt in dem 150 m breiten Küstenschutzstreifen. Vorhaben-bedingt werden durch die Sanierung der Uferkanten Wasserflächen über-baut und versiegelt und sind als dauerhafte negative Auswirkungen zu be-trachten, welche aufgrund der geringen Größenordnung jedoch als gering einzustufen sind. Die unvermeidbaren Beeinträchtigungen werden durch Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege vollständig aus-geglichen (Ausgleichsmaßnahmen) oder ersetzt (Ersatzmaßnahmen). - Mit dem Vorhaben sind durch die Neugestaltung unwesentliche visuelle Veränderungen des Landschaftsbildes verbunden, welche aufgrund ihrer Geringfügigkeit jedoch als nicht erheblich zu bewerten sind. - Im Rahmen der Bauausführung kann es zu einer temporären Abnahme der Rastplatznutzung und des Vorkommens gebäudebrütender Vogelarten im Vorhabenraum kommen. Im Hinblick auf das großflächige Rastplatzangebot in der Umgebung sind jedoch hinreichende Ausweichmöglichkeiten vorhan-den. Die wenigen Nistmöglichkeiten befinden sich vorwiegend im Westteil der Hafeninsel. Auswirkungen ausgehend von den Baumaßnahmen werden durch Bauzeitenregelungen vermindert bzw. vermieden. Der Baubetrieb wird nur während der Tagesstunden von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr erfolgen. In den Zeiträumen März bis April und September bis November werden alle lärmin-tensiven Bauaktivitäten (insbesondere Rammarbeiten) auf ein Mindestmaß beschränkt. - Auswirkungen auf die Artengruppe der Fledermäuse sind aufgrund ihres nur geringen Vorkommens (ein Einzelquartier) nicht zu erwarten. - Hinsichtlich der Artengruppe der Meeressäuger (Schweinswale und Kegel- sowie Ringelrobben) liegt eine (vereinzelte) Nutzung des Strelasundes vor. Dauerhafte Einschränkungen der Aktionsradien der Meeressäuger sind je-doch nicht zu erwarten. Das Vorhabengebiet liegt nicht im Hauptvorkommen-gebiet des Schweinswales und die Hafenanlagen zählen nicht zu dem be-vorzugten Lebensraum. Die Spundwände werden mittels eines kombinierten Vibrations- sowie schlagenden Rammverfahrens eingebracht. Während der Baumaßnahmen (insbesondere der schlagenden Rammarbeiten) wird ein Blasenschleier zum Einsatz kommen, um den Unterwasserschall effektiv zu vermindern. Die Wirksamkeit des Blasenschleiers wird durch Messungen während der Rammarbeiten dokumentiert. Erheblich nachteilige Auswirkun-gen auf die Artengruppe der Meeressäuger können dadurch mit hinreichen-der Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden. - Ein dauerhafter Verlust der ökologischen Bedeutung und Funktion für die Fischfauna ist nicht zu erwarten, da durch das gegenständliche Vorhaben nur ein geringer Teil der Wasserfläche des Hafenbeckens neu versiegelt wird. Unmittelbar von den jeweiligen Baumaßnahmen wird immer nur ein kleiner Teil des Hafenareales beansprucht. In der Zeit von September bis No-vember werden die lärmintensiven Baumaßnahmen auf ein Minimum be-schränkt. Bei der Umsetzung des Vorhabens werden ausschließlich gewäs-serverträgliche Baustoffe und biologisch abbaubare Schmierstoffe bei der Gerätetechnik verwendet werden. - Im Plangebiet liegen keine geschützten Naturdenkmale und geschützten Landschaftsbestandteile. Die Vorhabenfläche liegt nicht in einem Natur-schutzgebiet im Sinne von § 23 Bundesnaturschutzgesetz vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2542), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 18. August 2021 (BGBl. I S. 3908) geändert worden ist. Hinweis: Es wird darauf hingewiesen, dass diese Feststellung gemäß § 5 Absatz 3 Satz 1 UVPG nicht selbstständig anfechtbar ist. Die Unterlagen sind der Öffentlichkeit nach den Bestimmungen des Landes-Umweltinformationsgesetzes (LUIG M-V) vom 14. Juli 2006 (GVOBl. M-V 2006, 568), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 27. Mai 2016 (GVOBl. M-V S. 431), beim Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung Mecklenburg-Vorpommern, im Referat 210, Schloßstraße 6 – 8, 19053 Schwerin zugänglich.

Carl Bechem GmbH

Antrag der Firma Carl Bechem GmbH zur Änderung einer Anlage zur Herstellung von Schmierstoffen. Der Genehmigungsantrag umfasst im Wesentlichen folgende Änderungen: 1. Erhöhung der Produktionskapazität der Schmierstoffherstellung (Nr. 4.5 der 4. BImSchV) auf zukünftig 25.000 t/a. 2. Erweiterung der Betriebszeiten auf einen zukünftigen 3-Schicht-Betrieb an 7 Ta- gen der Woche. 3. Stilllegung von Anlagen. 4. Installation einer neuen Absaug- und Filteranlage in der Ölfabrik. 5. Diverse Erweiterung der Produktions- und Lageranlagen durch u.a. die Errichtung eines neuen Gebäudes für die Gleitlackproduktion sowie die Erhöhung der bisher genehmigten Kapazitäten der Lageranlagen. Hierdurch entsteht zusätzlich eine neue Lageranlage als neue Nebenanlage zur Schmierstoffherstellung.

1 2 3 4 579 80 81