Trinkwasserverordnung geändert - Leitungen und Armaturen werden noch sicherer Die Trinkwasserverordnung führt erstmals verbindliche Regeln für Materialien und Werkstoffe ein, die in Kontakt mit Trinkwasser kommen. Das sehen aktuelle Änderungen vor, die am 13. Dezember 2012 in Kraft treten. Trinkwasser aus dem öffentlichen Leitungsnetz kommt in der Regel überall in Deutschland mit sehr guter Qualität in den Häusern an. Dort wo Verunreinigungen des Trinkwassers festgestellt werden, entstehen diese meistens in der Trinkwasser-Installation im Gebäude, d.h. durch falsche Materialien für Rohre, Armaturen oder Schläuche. Falsche Materialien können unerwünschte Stoffe in das Trinkwasser abgeben. Fehler bei Planung, Einbau und Materialauswahl der Installation können zur Vermehrung von Krankheitserregern wie Legionellen führen, die für Lungenentzündungen verantwortlich sind. Beides passiert insbesondere dann, wenn das Wasser zu lange im Leitungssystem stagniert. Durch die Änderung der Trinkwasserverordnung kann das Umweltbundesamt (UBA) nun zur Bewertung der hygienischen Eignung von Werkstoffen und Materialien verbindliche Anforderungen festlegen. Diese werden die bisher unverbindlichen Leitlinien nach und nach ersetzen. Jeweils zwei Jahre nach deren Festlegung dürfen bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Wasserversorgungsanlagen (etwa Trinkwasser-Installationen) nur noch Werkstoffe und Materialien verwendet werden, die diesen Anforderungen entsprechen. Die Novelle der Trinkwasserverordnung sieht weiterhin praktikablere Regelungen zum Legionellenschutz vor. Bereits jetzt sollten Eigentümer beim Bauen und Instandsetzen von Trinkwasser-Installationen darauf achten, dass der Installateur nur Produkte aus geprüften Werkstoffen und Materialien einbaut. Dafür veröffentlicht das Umweltbundesamt bislang unverbindliche Leitlinien und Empfehlungen, zum Beispiel für Kunststoffe, Elastomere (etwa Gummidichtungen und Membranen), Beschichtungen, Schmierstoffe und Metalle. Diese Leitlinien und Empfehlungen wird das Umweltbundesamt in den nächsten 1 bis 2 Jahren zu „Bewertungsgrundlagen“ nach dem neuen § 17 TrinkwV 2001 weiterentwickeln. Bei Bedarf kommen weitere Werkstoffgruppen hinzu. Spätestens zwei Jahre nach Veröffentlichung der Bewertungsgrundlagen müssen Hersteller ihre Produkte so umgestellt haben, dass sie diesen Anforderungen genügen. Werden dann Trinkwasser-Installationen neu errichtet oder Teile davon ausgetauscht, dürfen Betreiber von Wasserinstallationsanlagen keine Materialien mehr verwenden, die den Anforderungen widersprechen. Sofern Installateure oder Hauseigentümer schon jetzt Materialien und Werkstoffe einsetzen, die die Anforderungen der UBA -Leitlinien erfüllen, werden sie keine Schwierigkeiten haben, diese auch zukünftig einzuhalten. Jeder und jede kann unabhängig davon selbst etwas dafür tun, damit die Installation die Trinkwasserqualität nicht beeinflusst: Für Lebensmittelzwecke oder zum direkten Trinken sollte kein abgestandenes Wasser verwendet werden, sondern nur frisches und kühles aus der Leitung. Daher ist es empfehlenswert, das Wasser aus dem Hahn ablaufen zu lassen, bevor es genutzt wird: meist genügt etwa eine halbe Minute, bis es frisch und kühl heraus kommt. Dadurch werden potenzielle Stoffe aus Installationsmaterialien aus den Leitungen gespült. Neubau, Instandhaltungen und Reparaturen an der Trinkwasser-Installation sollten nur Fachleute vornehmen, die beim Wasserversorger gelistet sind - nur diese kennen die Eigenschaften des Wassers vor Ort und wissen, welche Materialien im Versorgungsgebiet geeignet und welche technischen Regeln zu beachten sind, u.a. damit sich Legionellen nicht in der Installation vermehren können. Die Änderungen der Trinkwasserverordnung sehen auch praktikablere Regelungen für die Überwachung von Legionellen vor. So wird die zu überwachende „Großanlage zur Trinkwassererwärmung“ jetzt genauer definiert. Auch der Verwaltungsaufwand wurde reduziert. Ab sofort müssen diese Anlagen nur dann dem Gesundheitsamt gemeldet werden, wenn der technische Maßnahmenwert für Legionellen, der 2011 in die Trinkwasserverordnung eingeführt wurde, überschritten ist. Die Besitzer von größeren Wohngebäuden müssen das Trinkwasser routinemäßig alle drei Jahre untersuchen lassen. Die erste Untersuchung muss bis zum 31. Dezember 2013 abgeschlossen sein. 13.12.2012
Bisphenol A und Auto-Kältemittel werden erneut überprüft Die hormonell wirksame Massenchemikalie Bisphenol A wird einer weiteren Bewertung unterzogen. Das sieht die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) in ihrem ersten Aktionsplan vor. Auch das fluorierte Kältemittel für Autoklimaanlagen R1234yf steht vor einer Neubewertung. In der EU soll es seit 2011 in neu Typ-zugelassenen PKWs eingesetzt werden. Ebenso überprüft wird der langlebige Gummizusatzstoff PAN. Alle drei Stoffe stehen im Verdacht, direkt oder indirekt die Umwelt zu schädigen. UBA-Präsident Jochen Flasbarth: „Das Umweltbundesamt hatte diese drei Stoffe zur Prüfung auf europäischer Ebene vorgeschlagen. Erweist sich im Rahmen dieser Prüfungen ihre Umweltschädlichkeit, soll der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden.“ Das Umweltbundesamt ( UBA ) wird 2012 den umstrittenen Stoff Bisphenol A - chemisch 4,4’-Isopropylidenediphenol - im Rahmen der Europäischen Chemikalienverordnung REACH erneut bewerten. Dieser kommt in vielen Alltagsprodukten vor, wie in Thermopapier, CD-Rohlingen sowie in Form von Polykarbonat bspw. im Gehäuse von elektronischen Geräten. Jochen Flasbarth: „Mit der REACH-Bewertung soll die möglicherweise schädliche Wirkung von Bisphenol A auf das Hormonsystem sowohl von Umweltorganismen wie der Menschen bewertet und seine Emission in die Umwelt genauer bestimmt werden. Anhand der Ergebnisse wird dann auch das Umweltrisiko neu abgeschätzt.“ Neu bewertet werden auch die Umweltauswirkungen des fluorhaltigen Kältemittels R-1234yf - chemisch Tetrafluorpropen oder Polyhaloalkene. Verwendet wird es vor allem als Kältemittel in PKW-Klimaanlagen. In den nächsten Jahren werden große Mengen dieser Chemikalie zum Einsatz kommen. Auch die deutsche Automobilindustrie hat sich entschieden, es ab 2011 in der EU in Klimaanlagen neuer Fahrzeugtypen zu verwenden. Wegen der zu erwartenden hohen Einsatzmenge hat das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ( BMU ) die für REACH zuständigen Bewertungsbehörden gebeten, die Umwelt- und Gesundheitsrisiken dieses Stoffes im Rahmen des ECHA-Aktionsplanes zu bewerten. Das langlebige PAN - chemisch N-1-Naphthylaniline - wird in Gummiprodukten und Schmierstoffen eingesetzt. Mit der Stoffbewertung wird das UBA dem Verdacht nachgehen, dass PAN umweltschädliche Eigenschaften besitzt: Der Stoff baut sich in der Umwelt wahrscheinlich nur sehr langsam ab und kann sich zusätzlich in Organismen anreichern und dort giftig wirken. Werden diese drei Eigenschaften nachgewiesen, kann PAN für ein Zulassung- oder ein Beschränkungsverfahren vorgeschlagen werden. Bestätigt sich der Verdacht auf erhöhte Risiken für Mensch oder Umwelt, müsste der Einsatz der Stoffe neu geregelt werden. Es wäre möglich, den Stoff nur für bestimmte Anwendungen zuzulassen oder eine generelle Zulassungspflicht vorzunehmen. Ebenfalls kann die Verwendung auf bestimmte Bereiche begrenzt werden. Kann der Verdacht wegen unzureichender Unterlagen weder ausgeräumt noch bestätigt werden, müssen die Hersteller und Importeure weitere Daten bereitstellen bis eine endgültige Entscheidung über den Verdacht getroffen werden kann. Dazu sind sie gesetzlich verpflichtet. Deutschland hat sich zur Bewertung von insgesamt fünf Stoffen für das Jahr 2012 verpflichtet, diese müssen bis Februar 2013 abgeschlossen sein. Diese Bewertung nimmt für Umweltaspekte das UBA wahr und für Aspekte der menschlichen Gesundheit gemeinsam das Bundesinstitut für Risikobewertung ( BfR ) und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA). Die genannten Stoffe werden im Rahmen des ECHA-Aktionsplans bewertet. Dieser enthält für 2012 in ganz Europa insgesamt 36 Stoffe. REACH-Verfahren Die REACH-Verordnung überträgt die Verantwortung für die Bewertung von Chemikalienrisiken den Herstellern und Importeuren. Dazu müssen sie umfassende Registrierungsunterlagen vorlegen. 5% dieser Registrierungen soll die ECHA jedes Jahr überprüfen. Die EU-Mitgliedstaaten und die ECHA können zusätzlich Stoffe auswählen und bewerten, wenn Hinweise auf Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt vorliegen. Der gemeinsame Aktionsplan wird immer für drei Jahre aufgestellt und enthält die Stoffe, die die ECHA und die Mitgliedstaaten prüfen wollen. Er wird jährlich aktualisiert.
Europäisches Human-Biomonitoring-Projekt HBM4EU nimmt neun zusätzliche, gesundheitlich bedenkliche Substanzen in den Blick Seit gut einem Jahr läuft die mit 74 Millionen Euro ausgestattete Human-Biomonitoring-Initiative HBM4EU. Ziel ist es, einen Überblick über die Belastung der Bevölkerung in der EU mit bestimmten Substanzen zu erhalten. Nun hat das Projekt entschieden, neun weitere Substanzen genauer zu untersuchen. Dazu gehören Quecksilber, Acrylamid, Glyphosat und Fipronil. Ergebnisse der Untersuchungen werden 2021 erwartet. Während die Gesellschaft über Gesundheitsgefahren von Pflanzenschutzmitteln diskutiert, bestehen gleichzeitig große Lücken im Wissen über die tatsächliche Belastung der Bevölkerung mit vielen Chemikalien und Substanzen. HBM4EU möchte die Wissenslücke verkleinern und damit die Grundlage schaffen für wissenschaftsbasierte Politikberatung. Bislang untersucht das Projekt bereits neun Substanzen und Substanzgruppen, nun nimmt es neun weitere in den Blick: Acrylamid, Aprotische Lösungsmittel, Arsen, Diisocyanate, Blei, Quecksilber, Mycotoxine, Pestizide , UV-Filter. Diese Stoffe wurden aus verschiedenen Gründen ausgewählt. Es geht jedoch immer darum, dass sie ein potentielles Gesundheitsrisiko darstellen. UV-Filter beispielsweise, chemisch Benzophenone, stehen im Verdacht, im Körper wie ein Hormon zu wirken. Sie können mit Sonnencreme direkt auf die menschliche Haut aufgetragen werden, schützen aber auch Textilien vor dem Ausbleichen und können so durch Hautkontakt aufgenommen werden. Aprotische Lösungsmittel werden genutzt, um den pH-Wert in einer Anwendung zu regulieren. Man findet sie in zahlreichen Produkten wie in Schmiermitteln, Graffiti-Entfernern oder Farben. Einige aprotische Lösungsmittel können die Fortpflanzung schädigen und sind unter REACH als besonders bedenkliche Stoffe identifiziert. Die neun bislang untersuchten Substanzen und Substanzgruppen sind: Phthalate, Bisphenole, Cadmium, Chrom IV, PFCs, Flammschutzmittel, PAKs, Aniline, Emerging Chemicals, Gemische. Vom 24.-27.09.2018 fanden verschiedene zentrale Veranstaltungen der HBM4EU-Initiative statt sowie das zweite Jahrestreffen des gesamten Konsortiums. Im Anschluss daran findet in Wien eine große europäische Konferenz zu gesundheitlichen Auswirkungen von Umweltchemikalien im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft statt, um ein dauerhaftes HBM-Programm voranzutreiben. Weitere Informationen: Human-Biomonitoring erklärt Als ein Werkzeug der gesundheitsbezogenen Umweltbeobachtung werden beim Human-Biomonitoring menschliche Körperflüssigkeiten oder -gewebe auf ihre Belastung mit Schadstoffen untersucht. Durch diese Untersuchung, angewandt an möglichst großen Gruppen der Allgemeinbevölkerung oder auch an speziellen Arbeitsplätzen, kann die innere Schadstoffbelastung der Menschen, die aus verschiedenen Quellen wie z.B. Atemluft, Nahrung oder Alltagsgegenständen stammen kann, abgeschätzt und bewertet werden. HBM4EU – in Kürze Die europäische Human-Biomonitoring-Initiative (kurz: HBM4EU) ist ein Projekt im Rahmen des Förderprogramms „Horizont 2020“ der Europäischen Kommission. Mit einem Gesamtfinanzvolumen von etwa 74 Mio. € und über 100 Partnern aus 28 Ländern (24 EU-Mitgliedstaaten, Norwegen, Island, Israel und die Schweiz) startete das vom Umweltbundesamt geleitete Projekt Anfang 2017 und läuft planmäßig bis Ende 2021. Die Hauptziele der Initiative sind, die Daten über die Belastung der Bevölkerung mit ausgewählten Substanzen zusammenzustellen und, wo nötig, zu generieren. Damit soll es leichter werden, Politik auf wissenschaftlicher Grundlage in Fragen der Chemikaliensicherheit und des Umweltschutzes zu beraten. Weitere Ziele sind die Harmonisierung der dafür notwendigen Prozesse in den Teilnehmerländern und die Entwicklung von neuen Methoden zur Erfassung von Belastungen des Menschen mit Substanzen aus der Umwelt.
Nachwachsende Rohstoffe spielen beim Umweltzeichen Blauer Engel eine immer größere Rolle. Dabei sind die Herkunft der Biomasse und die damit möglicherweise verbundenen Nutzungskonkurrenzen „Tank versus Teller“ und die nachhaltige Nutzung der begrenzten Ressource Fläche entscheidende Fragen. In der übergreifenden Machbarkeitsstudie ist daher eine Methodik entwickelt worden, mit der entschieden werden kann, ob ein Zertifizierungssystem für die Zertifizierung von Biomasse zur stofflichen Nutzung im Rahmen des Blauen Engel geeignet ist. Anhand von drei Fallstudien zu biobasierten Kunststoffen, biobasierten Schmierstoffen und biobasierten Wasch- und Reinigungsmitteln wird gezeigt, wie die Ergebnisse in den Vergabekriterien zum Blauen Engel umgesetzt werden können. Veröffentlicht in Texte | 87/2019.
Der vorliegende Bericht ist Teil des Forschungsvorhabens „Implementierung von Nachhaltigkeitskriterien für die stoffliche Nutzung von Biomasse im Rahmen des Blauen Engel“ und behandelt das Thema biobasierte Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten. Es wurden die bestehenden Kriterien für eine nachhaltige Nutzung von Biomasse aus der Machbarkeitsstudie zu übergreifenden Aspekten biobasierter Produkte auf diese verbrauchernahe Produktgruppe angewandt. Im Vordergrund stand die Auseinandersetzung mit Fragen zur Herkunft der Biomasse und die mit ihrer zusätzlichen Ressourceninanspruchnahme möglicherweise verbundenen Nutzungskonkurrenzen sowie die grundsätzliche Frage nach einer nachhaltigen Nutzung der begrenzten Ressource Fläche. Veröffentlicht in Texte | 89/2019.
Hemmnisse für stoffliche Biomassenutzung abbauen Bioenergie, insbesondere Biokraftstoffe, werden kontrovers diskutiert – Bietet die stoffliche Nutzung von Biomasse in Form von Baumaterialien, Biokunststoffen oder Schmierstoffen also eine bessere Alternative? Diese Frage wurde jetzt erstmalig umfassend in einem Forschungsprojekt im Auftrag des Umweltbundesamtes (UBA) untersucht. Die Ergebnisse zeigen: Werden nachwachsende Rohstoffe vor einer energetischen Nutzung stofflich genutzt, lassen sich fossile Rohstoffe einsparen, Treibhausgasemissionen vermindern und die Wertschöpfung steigern. So soll Holz in einer längeren Verwertungskette zuerst als Baumaterial oder für die Holzwerkstoffindustrie im Anschluss zum Beispiel für Möbel genutzt werden und erst danach als Holzpellet für die Energiegewinnung. Diese Kaskadennutzung sollte in den Mittelpunkt einer langfristigen Strategie für eine ressourceneffiziente und nachhaltige Biomassenutzung gestellt werden. Holz, Stärke aus Mais und Weizen, Pflanzenöle und Zucker zählen zu den wichtigsten stofflich genutzten biogenen Rohstoffen. Eine verstärkte stoffliche Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Deutschland hätte erhebliche ökologische und ökonomische Potentiale hinsichtlich Treibhausgasminderung, Wertschöpfung und Beschäftigung, so die Projektergebnisse aus den Szenarien. In diesen wurde angenommen, dass die in Deutschland bisher energetisch genutzte Biomasse in Gänze stofflich genutzt wird. Ökobilanzen zeigen, dass die stoffliche Nutzung von Biomasse viele Parallelen zur energetischen Biomassenutzung hat, allerdings ist die Kaskadennutzung des Rohstoffs, bei der sich die energetische an die stoffliche Nutzung anschließt, einer rein energetischen Nutzung weit überlegen. Auch ökonomisch hat die stoffliche Nutzung Vorteile. Sie schafft, bezogen auf die gleiche Menge an Biomasse, die fünf- bis zehnfache Bruttowertschöpfung und ebensolche Beschäftigungseffekte. Hauptgrund sind die meist langen und komplexen Wertschöpfungsketten. Die stoffliche Biomassenutzung wird derzeit nicht finanziell gefördert. Gegenüber der energetischen Biomassenutzung ist sie deshalb kaum wettbewerbsfähig. Verschiedenste Programme und gesetzliche Regelungen begünstigen den Anbau von Energiepflanzen, deren Verarbeitung und direkten Einsatz zur Energiegewinnung – unter anderem durch Steuervorteile. Das steigert die Nachfrage nach Biomasse und folglich deren Preis, was wiederum höhere Pacht- und Bodenpreise nach sich zieht. Eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Kaskadennutzung wird so verhindert. Bei dieser würde Holz in einer längeren Recyclingkette idealerweise zuerst als Baumaterial, dann für Spanplatten, im Anschluss für Möbel und danach für kleine Möbel wie Regale genutzt werden. Erst dann, wenn es sich nicht mehr für Holzprodukte eignet, kann es auch für die Energiegewinnung eingesetzt werden. UBA -Vizepräsident Thomas Holzmann: „Die beste Form Biomasse einzusetzen, ist die Kaskadennutzung. Holz oder andere pflanzliche Stoffe sollen so lange wie möglich stofflich genutzt werden, für Bauholz oder Möbel und anschließend für neue Produkte recycelt werden. Erst die Rest- und Abfallstoffe dürfen für die Energiegewinnung eingesetzt werden. Das Umweltbundesamt empfiehlt daher, vergleichbare Rahmenbedingungen für stoffliche und energetische Biomassenutzung zu schaffen und den Ausbau der Kaskadennutzung voranzutreiben. Das ist die optimale, ressourceneffizienteste Verwertung der Biomasse.“ Die bestehenden Wettbewerbsverzerrungen zuungunsten der stofflichen Nutzung von Biomasse lassen sich durch unterschiedliche Maßnahmen verringern. Beispielsweise sollte in der Erneuerbaren-Energie-Richtlinie der EU (RED) und im Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) die Kaskadennutzung deutlich besser gestellt werden als die direkte energetische Nutzung frischer Biomasse. Ein weiteres Beispiel ist das Marktanreizprogramm (MAP) für Erneuerbare Energien, das die Wärmeerzeugung durch Biomasseanlagen fördert. Würde diese Förderung schrittweise gekürzt werden und würde dadurch die Nachfrage nach Scheitholz-, Hackschnitzel- und Pelletheizungen sinken, ließe sich die Konkurrenz um Holz zwischen dem stofflichen und energetischen Sektor deutlich entschärfen. Um das zu erreichen, sollte auch die Umsatzsteuer für Brennholz erhöht werden. Sie liegt derzeit bei einem reduzierten Satz von sieben Prozent. In Deutschland werden derzeit etwa 90 Millionen Tonnen an nachwachsenden Rohstoffen genutzt. Knapp die Hälfte davon (52 %) wird stofflich genutzt, die andere Hälfte (48 %) energetisch. Mengenmäßig ist Holz der wichtigste nachwachsende Rohstoff. Es wird in der Säge- und Holzwerkstoffindustrie eingesetzt, als Bauholz für Gebäude oder die Möbelproduktion sowie in der Papier- und Zellstoffindustrie. Die Oleochemie und die chemische Industrie verarbeiten Pflanzenöle, z.B. zu Farben, Lacken und zu Schmierstoffen sowie stärke- und zuckerhaltige Pflanzen zu Tensiden und biobasierten Kunststoffen. Die Anbaufläche für nachwachsende Rohstoffen, die stofflich genutzt werden, beläuft sich weltweit auf 2,15 Milliarden Hektar. Am meisten wird Holz angebaut, die Stärkepflanzen Mais und Weizen, die Ölpflanzen Ölpalme und Kokosnuss, das Zuckerrohr sowie Baumwolle und Naturkautschuk. Weitere Informationen: Das Forschungsprojekt „Ökologische Innovationspolitik – Mehr Ressourceneffizienz und Klimaschutz durch nachhaltige stoffliche Nutzungen von Biomasse“ wurde im Auftrag des Umweltbundesamtes durchgeführt und mit Mitteln des Bundesumweltministeriums ( BMUB ) gefördert. Das Projekt wurde unter Federführung der nova-Institut GmbH, Hürth, in Kooperation mit weiteren Partnern von 2010 bis 2013 bearbeitet. F+E Ökologische Innovationspolitik – Mehr Ressourceneffizienz und Klimaschutz durch nachhaltige stoffliche Nutzungen von Biomasse (FKZ 37 1093 109). Der Forschungsbericht kann unter der Kennnummer 001865 aus der Bibliothek des Umweltbundesamtes ausgeliehen werden.
Zur Entwicklung und Überarbeitung von Vergabekriterien für das Umweltzeichen Blauer Engel wurden von Ökopol und Hydrotox als Auftragnehmern verschiedene Produktgruppen untersucht. Die Vergabekriterien zu Rücknahmesystemen für Mobiltelefone wurden neu entwickelt. Darüber hinaus wurden folgende Vergabekriterien überarbeitet: Produkte aus Recyclingkunststoffen, Textilen, Bürogeräte mit Druckfunktion, biologisch abbaubare Schmierstoffe. Weiterhin wurde eine Handreichung zu Druckerzeugnissen und eine Machbarkeit für ein Baukastensystem beim Umweltzeichen Blauer Engel erarbeitet. Neben diesem Übersichtsband stehen die Hintergrundberichte für Produkte aus Recyclingkunststoffen, Textilen und Rücknahmesysteme für Mobiltelefone als eigene Veröffentlichung zur Verfügung. Veröffentlicht in Texte | 122/2020.
Das Umweltzeichen Blauer Engel für biologisch abbaubare Schmierstoffe und Hydraulikflüssigkeiten (DE-UZ 178) zeichnet die innerhalb der Produktgruppe umweltschonenderen Produkte aus. Die Kriterien werden regelmäßig überprüft. Zentrale Änderungen in der neuen Ausgabe des Umweltzeichens sind die Anpassung des wissenschaftlichen Stands zum Umweltverhalten der Produktbestandteile (Ökotoxizität und Abbauverhalten) und die Einführung von Nachweissystemen für eine nachhaltige Produktion biogener Rohstoffe (NaWaRo). Neu ist die Festlegung von Post-Consumer-Rezyklaten (PCR) in Gebinden oder die Etablierung wiederverwendbarer Verpackungs-Alternativen. Damit konnte eine weitere Harmonisierung mit dem EU Ecolabel (EU) 2018/1702 für Schmierstoffe herbeigeführt werden. Veröffentlicht in Texte | 34/2022.
Am 16. August 2013 kollidierte die Fähre MV St Thomas Aquinas in Hafennähe vor der Insel Cebu auf den Philippinen mit dem Frachter MV Sulpicio Express 7 und sank. Die Fähre hatte nach Angaben des Eigners 20.000 Liter Diesel, 120.000 Liter Rohöl und 20.000 Liter Schmieröl an Bord. Die Kollision führte zu einer Ölpest in der Provinz Cebu.
Am 8. Januar 2012 havarierte das unter der Flagge Panamas fahrende Frachtschiff Tycoon vor der australischen Weihnachtsinsel. Bei starkem Seegang wurde das Schiff gegen die Kaimauern eines Verladehafens gedrückt und zerbrach. Der Frachter hatte 102 Tonnen Schweröl, 11.000 Liter Schmieröl, 32 Tonnen Diesel sowie rund 260 Tonnen Phosphat-Dünger an Board. Es wurde Öl und Düngemittel ins Meer freigesetzt.
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