In dem Projekt "Förderung der Rohrdommel im EU-Vogelschutzgebiet Schorfheide-Chorin" mit der Rohrdommel als Wappenvogel wurden für das EU-LIFE-Projekt im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin Konzepte für die Nutzung und Pflege der brandenburgischen Gewässer erarbeitet. In zehn Teilgebieten wurden die Rohrdommel und Röhrichtbrüterbestände, sowie die Amphibien und Fische, die Röhrichtstruktur sowie die Wasserstände und ¿qualität erfasst. Darauf aufbauend wurden geeignete Managementmaßnahmen erarbeitet und umgesetzt.
Wesentliche Projektziele waren hierbei:
- Rückgewinnung, Erhalt und Verbesserung von Schilfröhrichten als Lebensraum für die Rohrdommel,
- Schutz der Schilfröhrichte vor negativen menschlichen Einflüssen,
- Positive Auswirkungen auf viele gefährdete Feuchtgebietstypen und den gesamten Landschaftswasserhaushalt des Gebietes.
Das kurz vor der Wende eingerichtete Biosphaerenreservat Schorfheide-Chorin, das durch seine Funktion als Staatsjagd von Goering bis Mielke in Teilen noch fast 'unberuehrte' Natur darstellt, steht unter grossem Druck, als Erholungslandschaft fuer das nahegelegene Berlin entwickelt zu werden. In diesem Projekt geht es darum, Ansprueche verschiedener Gruppen von Erholungssuchenden zu eruieren und diese, in Zusammenarbeit mit weiteren Forschungsprojekten in diesem Gebiet, in die Erarbeitung touristischer Infrastruktur zu uebersetzen, die mit Zielen von Umweltschutz und Umweltbildung kompatibel ist.
Das EU-LIFE-Projekt zielt darauf ab, die negative Populationsentwicklung von Schreiadler und Wachtelkönig in Ost-Deutschland zu stoppen sowie zur Wiederherstellung der vom Aussterben bedrohten Seggenrohrsänger-Population beizutragen. Weitere gefährdete Vogelarten, wie der Schwarzstorch (Ciconia nigra) und das Tüpfelsumpfhuhn (Porzana porzana) werden auch von den geplanten Maßnahmen profitieren. Ziel des Projektes ist die Verbesserung und Sicherung der Lebensräume dieser Arten.
Das Projekt beinhaltet 9 Schreiadlerreviere und deren Nahrungshabitate in 10 Teilgebieten innerhalb des Vogelschutzgebietes "Schorfheide-Chorin". In den 10 Teilgebieten soll die Eignung als Brut- und Nahrungshabitate vor allem für den Schreiadler sowie für Wachtelkönig und Seggenrohrsänger deutlich verbessert werden. Dazu zählen die Umwandlung von Acker in Grünland, die Nutzungsextensivierung in Wald und Grünland, die weitere Einrichtung von Totalreservaten, die Wiederherstellung von Binneneinzugsgebieten, biotopgestaltende Maßnahmen, die Wiederherstellung von Mooren und Fließgewässern insbesondere die Renaturierung der Semitz-Quellmoore bei Greiffenberg. Ein wichtiges Instrument in diesem Projekt ist die Flächensicherung durch Kauf, Dienstbarkeiten und Nutzerentschädigung.
Für die Natura 2000-Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin (Flora-Fauna-Habitat(FFH) -Gebiete und Vogelschutzgebiete) sind gemäß § 26a Brandenburgisches Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) Managementpläne zu erstellen. Die FFH-Gebiete im Biosphärenreservat Schorfheide-Chorin nehmen eine Fläche von 49.107 ha, Vogelschutzgebiete von 63.034 ha ein.
Die flächendeckende Pflege- und Entwicklungsplanung und die Managementplanung für die entsprechenden Teilflächen im Biosphärenreservat werden aufeinander abgestimmt und gegenseitig ergänzt. Da der Auftrag sowohl für den Pflege- und Entwicklungsplan als auch für den Managementplan an die gleiche Bietergemeinschaft gegangen ist, ist gewährleistet, dass die Ergebnisse des Natura 2000-Managementplans reibungslos in den Pflege- und Entwicklungsplan für das Biosphärenreservat einfließen.
Die Managementplanung im Biosphärenreservat umfasst die Einzelpläne für die FFH-Gebiete. Bezüglich der Vogelschutzgebiete werden nur die Flächen bearbeitet, die sich innerhalb der FFH-Gebietskulisse des Biosphärenreservats befinden. Die Bearbeitung der Teilgebiete außerhalb der FFH-Gebietskulisse des Biosphärenreservats ist Aufgabe des Pflege- und Entwicklungsplans. Da sich ein FFH-Managementplan i.d.R. auf ein FFH-Gebiet bezieht, werden teilweise auch Flächen bearbeitet, die außerhalb des Biosphärenreservates liegen.
Der Managementplan in FFH-Gebieten basiert auf der Erfassung (Ersterfassung oder Aktualisierung) von Lebensraumtypen und Arten und deren Bewertung. Die Erhebung umfasst die Lebensraumtypen gemäß Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) und die Arten des Anhangs II und IV der FFH-Richtlinie bzw. der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG).
Der Managementplan dient der Konkretisierung der Erhaltungs- und Entwicklungsziele für Arten und Lebensraumtypen in den Natura 2000-Gebieten und darauf aufbauend der Ableitung notwendiger Maßnahmen zu ihrer Erhaltung und Entwicklung bzw. zur Wiederherstellung eines günstigen Erhaltungszustands. Dazu werden in den Jahren 2009 bis etwa Mitte 2012 umfangreiche Erfassungsarbeiten durchgeführt. Der restliche Projektzeitraum bis Ende 2013 ist für die Ableitung von Zielen und Maßnahmen vorgesehen. Durch einen planungsbegleitenden Fachbeirat ist sichergestellt, dass die Nutzungsinteressen der vom Pflege- und Entwicklungsplan im Biosphärenreservat Betroffenen Berücksichtigung finden.
Das geplante Forschungsvorhaben verfolgt zunächst das Ziel, die Reihe vorliegender Resultate zu den regionalökonomischen Effekten des Tourismus in deutschen Biosphärenreservaten durch empirische Erhebungen in sechs weiteren Gebieten zu vervollständigen. Neben den Einzelergebnissen, welche für das Management in der Kommunikation nach außen von hoher Bedeutung sind, soll dadurch auch eine Hochrechnung der gesamten Effekte des BR-Tourismus in Deutschland angestellt bzw. aktualisiert werden. Durch das Zusammenführen aller Ergebnisse soll schließlich eine kostengünstige Methode entwickelt werden, die den Verwaltungen dann künftig ein eigenständig durchgeführtes Dauermonitoring als Basis einer umfassenderen Selbstevaluation ermöglicht. Der Arbeitsplan sieht eine nachfrageseitige Erhebung der tourismuswirtschaftlich relevanten Daten in sechs Biosphärenreservaten vor (Bliesgau, Flusslandschaft Elbe, Karstlandschaft Südharz, Oberlausitzer Heide- und Teichlandschaft, Schorfheide Chorin und Schwäbische Alb). Anschließend erfolgt eine statistische Datenanalyse und -aufbereitung. Zuletzt soll ein vereinfachtes empirisches Erhebungsschema sowie darauf aufbauend eine nachvollziehbare Berechnungssystematik der wirtschaftlichen Effekte entwickelt werden.