Das Gesetz über den Bebauungsplan Langenhorn 51 vom 25. Juni 1976 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 166) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung (Blatt 2) wird die Festsetzung "Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Schule und Kindertagesheim) in die Festsetzung ¿allgemeines Wohngebiet" geändert. Für dieses Wohngebiet wird eine viergeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,8 sowie die Baugrenze entlang der Essener Straße in einem Abstand von 25 m von der Straßenbegrenzungslinie festgesetzt. 2.Für die Erschließung des Wohngebiets nach Nummer 1 sind noch weitere örtliche Verkehrsflächen erforderlich. Ihre genaue Lage bestimmt sich nach der beabsichtigten Bebauung. Sie werden auf Antrag in einem Bescheid nach § 14 des Hamburgischen Wegegesetzes in der Fassung vom 22. Januar 1974 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 41) festgesetzt oder nach § 125 Absatz 2 des Bundesbaugesetzes hergestellt. 3.Im Wohngebiet entlang der Essener Straße sollen durch Anordnung der Baukörper oder durch geeignete Grund-rißgestaltung die Wohn- und Schlafräume den der Essener Straße abgewandten Gebäudeseiten zugeordnet werden. Soweit durch die Anordnung der erforderliche Lärmschutz nicht erreicht wird, dürfen die Wohn- und Schlafräume zur Essener Straße gerichtet sein, sofern für sie bauliche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen werden.
Rechtliche Regelungen und Grenzwerte für den Bereich der niederfrequenten Felder im europäischen Vergleich Im Jahr 1999 hat der Rat der Europäischen Union ( EU ) eine Empfehlung zum Schutz der Bevölkerung bei Einwirken elektromagnetischer Felder (1999/519/EG) verabschiedet. Diese stützt sich auf die EMF -Guidelines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic and electromagnetic fields (up to 300 GHz ) der International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection ( ICNIRP ) aus dem Jahr 1998. Die EU -Ratsempfehlung enthält unter anderem Empfehlungen bezüglich der einzuhaltenden Grenzwerte und daraus abgeleiteter Referenzwerte für die Stromversorgung. Als Referenzwerte für die Stromversorgung (50 Hertz ) sind festgelegt: für elektrische Felder : 5 Kilovolt pro Meter (5 kV/m) für Magnetfelder: 100 Mikrotesla (100 µT ) ICNIRP hat die Guidelines im Jahr 2010 geändert und empfiehlt für die Frequenz 50 Hz einen Referenzwert von 200 µT für Magnetfelder. Die EU -Ratsempfehlung wurde aber nicht geändert, es bleibt bei dem Referenzwert von 100 µT . Innerhalb der Europäischen Union ( EU ) und in angrenzenden Ländern gibt es einen uneinheitlichen Umgang mit den Ratsempfehlungen. In den nachfolgenden Tabellen sind die verschiedenen Herangehensweisen dargestellt. Gruppe 1 In Gruppe 1 wurden die Empfehlungen des Europäischen Rats in bindende nationale Regelungen umgesetzt. Es gelten die von der EU festgelegten Referenzwerte, wobei teilweise noch Zusatzregelungen angewandt werden. Gruppe 1 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Estland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Griechenland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Österreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung (umgesetzt in ÖNORM (Vornorm) S1119) Portugal 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Rumänien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Slowakei 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Tschechien 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Ungarn 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zypern 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Zusätzliche Beschränkungen Deutschland 5 100 Es gilt die 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes ( BImSchV ) novelliert im August 2013 (Grenzwerte wie EU -Ratsempfehlung) Für bestimmte Anlagen der Stromversorgung und der Bahn gilt: keine Überschreitung der Grenzwerte unter Höchstlast kurzfristige (5 % des Tages) und kleinräumige Überschreitungen um das Doppelte bleiben außer Betracht Vorsorge: Emissionen sind zu minimieren. Keinerlei Überschreitung der Grenzwerte in der Nähe von Wohnungen, Krankenhäusern, Schulen, Kindergärten, Kinderhorten, Spielplätzen oder ähnlichen Einrichtungen Bei Neubau einer Höchstspannungstrasse (>220 kV , 50 Hz ): keine Überspannung von zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmten Gebäuden und Gebäudeteilen. Belgien (Brüssel) 5 100 kurzfristige Überschreitungen bis 1000 µT erlaubt, neue Transformatorstationen: Richtwert 0,4 µT Grenzwert für Wohnbereiche, Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser: 10 µT Belgien - 10 Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Belgien (Wallonien) 5 7 10 - Wohngebiete Straßen sonstige Orte Belgien (Flandern) 0,2 - 10 Innenräume Finnland 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung elektrische und magnetische Felder in der Nähe von Menschen möglichst gering halten kurzfristige Überschreitungen bis 15 kV/m und 500 µT erlaubt Frankreich 5 100 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung: gelten nur für neue beziehungsweise geänderte Anlagen Kroatien 5 2 100 40 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Luxemburg 5 - 100 1 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung Abstandsregelung bei Neuanlagen: für 65-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 20 Meter, für 100- beziehungsweise 220-Kilovolt-Stromleitungen mindestens 30 Meter San Marino 5 - 100 0,4 Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung 24-Stunden-Vorsorgewert nach oben Gruppe 2 In der zweiten Gruppe ist die Empfehlung des Europäischen Rats nicht in rechtliche Regelungen umgesetzt. Es gelten höhere Referenzwerte im Vergleich zur EU -Ratsempfehlung, beziehungsweise lediglich Empfehlungen oder andere oder gar keine Regelungen. Gruppe 2 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Bulgarien - - Keine gesetzliche Regelung betriebsspannungsabhängige Abstandsregelung für Leitungen in Wohnbebauung Großbritannien - - Keine gesetzliche Regelung. National Radiological Protection Board (NRPB) empfahl 5 kV/m für das elektrische Feld und 100 µT für das Magnetfeld Schutz der Bevölkerung vor Mikroschocks durch Referenzwert von 5 kV/m Irland - - Keine gesetzliche Regelung Island - - Keine gesetzliche Regelung Lettland - - Keine gesetzliche Regelung Malta - - Keine gesetzliche Regelung Monaco - - Keine gesetzliche Regelung Norwegen 5 200 Gesetzliche Regelung beruht auf der aktuellen ICNIRP -Empfehlung zusätzlich gilt: Magnetfeld >0,4 µT --> ALARA Schweden 5 100 Keine gesetzliche Regelung Empfehlungen der schwedischen Strahlenschutzbehörde von 2009 entsprechen der EU -Ratsempfehlung Spanien - - Keine gesetzliche Regelung Errichtungsverbot für neue Hochspannungsleitungen in der Nähe von Wohnbebauungen, Schulen und öffentlichen Plätzen. nach oben Gruppe 3 Die dritte Gruppe hat strengere Grenzwerte und/oder Referenzwerte, die auf dem Vorsorgeprinzip beruhen oder aufgrund der Forderung der Bevölkerung nach niedrigeren Grenzwerten eingesetzt wurden. Gruppe 3 Land Grenzwert / Referenzwert 50 Hz elektrisches Feld (kV/m) Grenzwert / Referenzwert 50 Hz Magnetfeld ( µT ) Umsetzung / Regelung Dänemark - - Keine gesetzliche Regelung Magnetfeldmessung durch Stromversorger bei Neuanlagen: Ziel, Jahresdurchschnitt soll 0,4 µT nicht überschreiten keine Kindergärten und Neubauten in der Nähe einer Hochspannungsleitung Italien 5 100 Dekret vom 8. Juli 2003 (elektrische und magnetische Felder von Stromleitungen): Eingreifwert/Schwellenwert 10 µT für bestehende Anlagen bei Kinderspielplätzen, Wohnungen, Schulen und Gebieten, in denen sich Menschen 4 Stunden und länger pro Tag aufhalten. Qualitätsziel = 3 µT für neue Leitungen und für Planungen. Strengere Richtlinien in drei Regionen: 0,2 µT Liechtenstein 5 100 Umweltschutzgesetz vom 29. Mai 2008 ( bzw. geänderte Version von 2010) Verordnung vom 9. Dezember 2008 über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung Referenzwerte wie EU -Ratsempfehlung Es wird zwischen alten (vor 2010 errichtet) und neuen Anlagen unterschieden. Auch alte Anlagen müssen Grenzwerte einhalten oder binnen fünf Jahren saniert werden - 1 Anlagegrenzwert für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung maximale Überschreitung um das 1,5-fache an höchstens fünf Tagen im Jahr; systematische und periodische Überschreitungen nicht zulässig sensible Bereiche sind extra auszuweisen Litauen 0,5 20 Innerhalb von Wohnungen, öffentlichen Gebäuden und Büros 1 40 Außerhalb darf die Feldstärke maximal um das Zweifache höher sein Niederlande 8 120 Empfehlung des Gezondheitsraads für Begrenzung der Exposition gegenüber niederfrequenten Feldern - 0,4 Empfehlung des Ministeriums für Bau, Raumplanung und Umwelt zu Hochspannungsfreileitungen von 2005, bekräftigt 2008: an Orten, an denen sich Kinder für lange Zeit aufhalten, sollen bei neu geplanten Leitungen 0,4 µT nicht überschritten werden. für bestehende Leitungen gilt diese Regelung nicht Polen 1 75 Referenzwerte unterscheiden sich von EU -Ratsempfehlung: Wohnbereiche 10 75 Allgemein zugängliche Bereiche Schweiz 5 100 Verordnung über den Schutz vor nichtionisierender Strahlung (NISV vom 1. Februar 2000) Immissionsgrenzwerte entsprechen der EU -Ratsempfehlung. Unterscheidung zwischen neuen und alten Anlagen. - 1 Vorsorgliche Grenzwerte für Neuanlagen und Orte mit empfindlicher Nutzung: nach dem 1. Februar 2000 installierte Anlagen werden als neu bezeichnet und haben vorsorgliche Emissionsbegrenzungen (Anlagegrenzwert). Serbien 2 40 Referenzwerte niedriger als EU -Ratsempfehlung Slowenien 0,5 10 für neue und modifizierte Anlagen in der Nähe von Wohnungen, Schulen, Kindergärten, Krankenhäuser, Sanatorien, Spielplätzen, Parks, Erholungszonen, öffentlichen Gebäuden und Ausflugzielen 10 100 Allgemein zugängliche Bereiche Stand: 19.03.2026
This series refers to datasets related to the presence of people; livelihoods; species or ecosystems; environmental functions, services, and resources; infrastructure; or economic, social, or cultural assets in places and settings that could be adversely affected by climate hazards, including flooding, wildfires and urban heat island effects. The datasets are part of the European Climate Adaptation Platform (Climate-ADAPT) accessible here: https://climate-adapt.eea.europa.eu/
<p> <p>Der Klimawandel wirkt auf unterschiedliche Weise in vielen Sektoren. Klimawirkungsketten machen komplexe Zusammenhänge sichtbar, ermöglichen eine systematische Analyse und zeigen kritische Punkte für Anpassung auf. Für die nächste Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 hat das UBA die Klimawirkungsketten überarbeitet. Sie bieten allen Akteuren einen Ausgangspunkt für eigene Klimarisikoanalysen.</p> </p><p>Der Klimawandel wirkt auf unterschiedliche Weise in vielen Sektoren. Klimawirkungsketten machen komplexe Zusammenhänge sichtbar, ermöglichen eine systematische Analyse und zeigen kritische Punkte für Anpassung auf. Für die nächste Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 hat das UBA die Klimawirkungsketten überarbeitet. Sie bieten allen Akteuren einen Ausgangspunkt für eigene Klimarisikoanalysen.</p><p> <p>Die Folgen des Klimawandels sind weitreichender, als Schlagzeilen über steigende Temperaturen es vermuten lassen. Die klimatischen Veränderungen wirken auf zahlreiche Sektoren direkt, indem sie natürliche Ressourcen beeinträchtigen, aber auch die menschliche Gesundheit sowie Gebäude, Infrastrukturen und Materialien. Das Beispiel Hitze und Trockenheit zeigt, wie breit die Betroffenheit der Sektoren sein kann: Böden trocknen aus und Flusspegel sinken. Auf Äckern verdorren die Pflanzen. Wälder leiden, denn Bäume werden durch Trockenheit anfälliger für Schädlinge. Die Hitze beeinträchtigt die Konzentration und die körperliche Leistungsfähigkeit in Schulen und am Arbeitsplatz. In Krankenhäusern werden Menschen wegen Kreislaufproblemen behandelt. </p> <p>Gleichzeitig interagieren diese Effekte in den eng verknüpften natürlichen, sozialen und wirtschaftlichen Systemen. So kann eine klimatische Veränderung weitreichende, <strong>kaskadierende Folgen</strong> nach sich ziehen. Insbesondere die Folgen für natürliche Systeme wie Boden, Wasserhaushalt und Ökosysteme bleiben nicht auf die Natur beschränkt (siehe Abbildung oben). Anhaltendes Niedrigwasser auf den Binnenwasserstraßen etwa beeinträchtigt die Schifffahrt, da Frachtschiffe nur noch mit reduzierter Ladung fahren können. Die Folge sind Verzögerungen in den Lieferketten und steigende Kosten für Transport und anschließende Produktionsprozesse mit entsprechenden wirtschaftlichen Einbußen. So beeinflusst die direkte physische Betroffenheit der natürlichen Systeme indirekt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Systeme. </p> <p>Einzelne Sektoren sind potenziell unterschiedlich betroffen, je nach Standort und Systemeigenschaften. Wie stark Hitze und Trockenheit sich auf landwirtschaftliche Kulturen auswirkt, hängt etwa von Standort, Bodeneigenschaften, Sorte und Anbaumethoden ab.</p> <p>Klimarisiken betreffen also gleichzeitig <strong>vielfältige Sektoren</strong> und eine <strong>Vielzahl von Einflussgrößen</strong> bestimmt ihr Ausmaß. Hinzu kommt, dass Kaskadeneffekte entstehen können. Diese Komplexität stellt alle Akteure der Klimaanpassung – von Landes- und Kommunalverwaltungen sowie Trägern weiterer öffentlicher Aufgaben bis hin zu Unternehmen – vor große Herausforderungen: Mit welchen Klimarisiken müssen sie sich angesichts der vielfältigen Einflüsse und Wirkzusammenhänge auseinandersetzen? Und wie können diese Zusammenhänge bei der Planung von Maßnahmen berücksichtigt werden?</p> Klimatischer Einfluss, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/exposition">Exposition</a>, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/sensitivitaet">Sensitivität</a>: Wie Wirkung entsteht <p>Um diese komplexen Zusammenhänge zu betrachten, eignen sich sogenannte <strong>Klimawirkungsketten (engl. „impact chains“)</strong>. Klimawirkungsketten stellen die Folgen des Klimawandels als Ursache-Wirkungs-Beziehungen dar, indem sie weitere Einflussfaktoren und mögliche Interaktionen berücksichtigen. Das Konzept hilft, mögliche <strong>Auswirkungen von Klimaveränderungen auf Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft</strong> zu erfassen und darzustellen.</p> <p>Eine Klimawirkungskette beschreibt in drei Schritten, wie der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> zu Risiken für Gesellschaft, Wirtschaft oder Umwelt führen kann (siehe folgende Abbildung). Der erste Baustein ist der <strong>klimatische Einfluss (engl. climate hazard)</strong> selbst – wie Hitze, Trockenheit oder <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a>. Der zweite Baustein ist die räumliche <strong>Exposition (engl. exposure)</strong>. Dieser beschreibt, welche Systeme dem klimatischen Einfluss ausgesetzt sein können, etwa Gebäude, landwirtschaftliche Flächen oder Ökosysteme. Doch selbst wenn ein System betroffen ist, entsteht daraus nicht automatisch ein Risiko. Dafür ist die <strong>Sensitivität des Systems (engl. sensitivity oder vulnerability) </strong>entscheidend. Dieser dritte Baustein beschreibt Faktoren, die beeinflussen, ob ein System mehr oder weniger empfindlich auf einen klimatischen Einfluss reagiert.</p> <a href="https://www.umweltbundesamt.de/system/files/image/Ansatzpunkte%20Anpassungskapazit%C3%A4t.jpg"> </a> <strong> Klimarisiken ohne Anpassung entstehen durch klimatischen Einfluss, Sensitivität und Exposition. </strong> Quelle: KWRA 2021 </p><p> <p>Eine Klimawirkungskette zeigt darüber hinaus auf, welche <strong>Beziehungen zwischen den einzelnen Klimawirkungen </strong>bestehen. Die Pfeilverbindungen stellen dar, wie ökologische, technische oder wirtschaftliche Prozesse dazu führen, dass sich ein klimatischer Einfluss Schritt für Schritt ausbreitet. Damit lässt sich strukturieren und nachvollziehen, wo Klimarisiken entstehen und wie sie sich in andere Systeme übertragen und verstärken können. Indem Klimawirkungen in Wirkungsketten betrachtet werden, können damit auch zunächst verdeckte oder unterschätze <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> sichtbar werden.</p> Wann wird ein Ereignis zu einem Risiko? Klimawirkungsketten in Risikoanalyse und Anpassung <p>Klimawirkungsketten sind eine <strong>zentrale Methode für Klimarisikoanalysen.</strong> Sie helfen zunächst dabei, komplexe Zusammenhänge zu sammeln und zu strukturieren. Bei der Analyse dienen sie als eine Art Landkarte für mögliche Klimawirkungen, deren Einflussfaktoren und Zusammenhänge. Auf diese Weise helfen die Wirkungsketten dabei, die Analyse zu strukturieren – von der Prioritätensetzung bis hin zur Operationalisierung jeder einzelnen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawirkung">Klimawirkung</a> mittels Daten, Literatur und Facheinschätzungen. Sie ermöglichen es, Klimarisikoanalysen systematisch durchzuführen, zu interpretieren und nachzuvollziehen. Dabei können quantitative und qualitative Informationen gleichermaßen berücksichtigt werden.</p> <p>Klimawirkungsketten geben zudem <strong>Hinweise, wo Anpassungsmaßnahmen besonders wirksam sein könnten</strong>. Denn indem sie übersichtlich darstellen, wie komplexe Faktoren bei der Entstehung einer Klimawirkung zusammenspielen, machen sie mögliche Eingriffspunkte entlang der Kette sichtbar. Der Ansatz verschiebt damit den Blick von der Frage „Welche Klimafolgen könnten auftreten?“ zur Frage <strong>„Welche Prozesse und Bedingungen führen dazu, dass ein Ereignis zu einem Risiko wird?“</strong>. Wenn etwa durch Dürren Ernten geringer ausfallen, könnten Maßnahmen an verschiedenen Stellen ansetzen. Durch Bewässerungssysteme kann die Wasserversorgung der Pflanzen verbessert werden. Die Wahl dürreresistenter Sorten und Kulturen kann dafür sorgen, dass die Pflanzen Trockenheit besser überstehen. Gezielter Humusaufbau kann den Wasserrückhalt im Boden verbessern. Nicht zuletzt kann ein Betrieb den Anbau und das Betriebsmodell diversifizieren, um den Verlust einzelner Kulturen abzupuffern.</p> Jetzt veröffentlicht: Überarbeitete Klimawirkungsketten der Klimarisikoanalyse für Deutschland 2028/29 <p>Klimawirkungsketten wurden vom Umweltbundesamt <strong>erstmals in der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vulnerabilitaetsanalyse">Vulnerabilitätsanalyse</a> 2015</strong> als methodisches Grundgerüst eingesetzt und im Zuge der Klimawirkungs- und Risikoanalyse 2021 weiterentwickelt. Strukturiert nach den Handlungsfeldern des Klimaanpassungsgesetzes bilden die Klimawirkungsketten die Folgen des Klimawandels für Deutschland ab. </p> <p>In Vorbereitung der nächsten Klimarisikoanalyse für Deutschland 2028/29 wurden die Klimawirkungsketten der Vorgängeranalyse vereinfacht. Ähnliche Klimawirkungen, die bislang separat betrachtet wurden, sind nun in <a href="https://www.umweltbundesamt.de/dokument/klimawirkungsketten-umweltbundesamt-2026"><strong>aggregierten Klimawirkungen</strong></a> zusammengefasst und neu benannt. Dabei wurden die ehemals alleinstehenden Klimawirkungen überarbeitet. Als Teilaspekte der aggregierten Klimawirkung bleiben sie für die Analyse erhalten. Weiterhin wurden einzelne neue Klimawirkungen ergänzt. Diese Überarbeitung soll die anstehende Klimarisikoanalyse 2028/29 schlanker und übersichtlicher gestalten. Gleichzeitig bleibt der Überblick über alle relevanten Klimawirkungen und deren Einflussgrößen erhalten.</p> <p>Die Klimawirkungsketten der Klimarisikoanalyse des Bundes 2028/29 bieten für Klimarisikoanalysen anderer Akteure einen hilfreichen Ausgangspunkt. Klimawirkungsketten können grundsätzlich als <strong>flexibles Werkzeug</strong> für solche Analysen erstellt und angepasst werden. Ihr Fokus und der Detailgrad der Ausgestaltung hängen vom Betrachtungsgegenstand und Kontext ab. Das bedeutet, dass sich die Inhalte und Faktoren der Klimawirkungsketten in Abhängigkeit von der betrachteten Branche oder Region stark unterscheiden können. Um Klimawirkungsketten zu erarbeiten, bietet sich eine <strong>partizipative Herangehensweise</strong> oder eine Umsetzung im Team an. Dies ermöglicht es, viele Perspektiven auf Auswirkungen und Interaktionen zu berücksichtigen. Weitere Hinweise zur Erstellung und Anwendung von Klimawirkungsketten als Teil einer Klimarisikoanalyse sind im Leitfaden<em> </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/klimarisikoanalysen-auf-kommunaler-ebene">Klimarisikoanalysen auf kommunaler Ebene</a> enthalten.</p> <p><strong>Autorin: </strong>Johanna Siebenlist (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/uba">UBA</a>)</p> <p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 101 veröffentlicht. </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter"><em>Hier</em></a><em> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> <p> </p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Wie kann unsere bebaute Umwelt gesünder, klima- und ressourcenschonender werden? Empfehlungen für alle Politik- und Verwaltungsebenen – von EU bis kommunal – wurden im EU-Interreg-Projekt NonHazCity3 erarbeitet und in Form von Policy Briefs und einem Kurzvideo aufbereitet. Im Fokus: digitale Transparenz über Inhaltstoffe von Bauprodukten und Kreislaufwirtschaft am Bau.</p> </p><p>Wie kann unsere bebaute Umwelt gesünder, klima- und ressourcenschonender werden? Empfehlungen für alle Politik- und Verwaltungsebenen – von EU bis kommunal – wurden im EU-Interreg-Projekt NonHazCity3 erarbeitet und in Form von Policy Briefs und einem Kurzvideo aufbereitet. Im Fokus: digitale Transparenz über Inhaltstoffe von Bauprodukten und Kreislaufwirtschaft am Bau.</p><p> <p>Den größten Teil unseres Alltags verbringen wir in Innenräumen. Umso wichtiger ist die Frage: Was steckt eigentlich in unseren Wänden, Böden, Farben und Dämmstoffen? Und was gelangt daraus in die Raumluft, die wir atmen, in unseren Hausstaub und letztlich auch in die Umwelt? Die Screenings des NonHazCity3-Projekts zeigen, dass besorgniserregende Schadstoffe sowohl in Bauprodukten als auch in der Innenraumluft und in der bebauten Umwelt vorkommen. Erfreulich ist, dass gesundes und nachhaltiges Bauen heute schon möglich ist, wenn diese Ziele im Bauprozess integriert sind. Im Ergebnis präsentiert NonHazCity3 Politikempfehlungen und praktische Leitfäden für eine gesunde bebaute Umgebung, die sich sowohl an Architekten und Ingenieure als auch an private, gewerbliche und öffentliche Bauherren richten. </p> <p>Um Schadstoffe zu vermeiden, hat das NonHazCity3-Projekt konkrete Lösungen erarbeitet, praxisnah aufbereitet und in acht Pilotaktivitäten getestet. Ziel war es, nachhaltiges und gesundes Bauen so zu gestalten, dass es im Alltag einfacher planbar und umsetzbar wird, vom kleinen Renovierungsvorhaben bis zum kommunalen Großprojekt. Ein zentrales Beispiel: Für viele Bauprodukte fehlen heute leicht zugängliche Informationen zur chemischen Zusammensetzung. Das erschwert die gezielte Auswahl schadstoffarmer Alternativen und macht zirkuläres Bauen – also den Einsatz von Baustoffen aus Recycling-Materialien – riskant, weil Materialien am Lebensende nur dann sicher wiederverwendet werden können, wenn ihre Inhaltsstoffe bekannt sind. </p> Welche Ergebnisse bietet das NonHazCity 3-Projekt? <p><strong>Empfehlungen für Politik und öffentliche Verwaltung auf nationaler und EU-Ebene:</strong> Damit schadstoffarmes und zirkuläres Bauen zur Norm wird, braucht es klare Vorgaben und bessere Daten. Dazu gehören Anforderungen an chemische Transparenz und digitale Materialinformationen. Hier sehen Städte und Planende dringenden Handlungsbedarf.</p> <p><strong>Für Kommunen:</strong> Städte und Gemeinden verfügen über einen starken Hebel in der öffentlichen Beschaffung, vor allem im Kontext von Bau, Sanierung und Ausstattung öffentlicher Gebäude. Schulen, Kitas, Verwaltungsgebäude oder Sporthallen werden täglich von vielen Menschen genutzt. Der kommunale NonHazCity3-Praxisleitfaden (auf Englisch) bündelt erprobte Schritte, Kriterien und Prozesswissen aus den Pilotstudien.</p> <p><strong>Für Privatpersonen:</strong> Orientierung bei der Auswahl von Baustoffen für Bau-, Sanierungs- und Renovierungsprojekte geben Umweltzeichen, wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel. Darüber hinaus, kann der auf Deutsch und englisch verfügbare NonHazCity3-DIY (Do it yourself)-Guide zeigen, worauf beim Renovieren zu achten ist und wie sich Materialien gezielt auswählen lassen.</p> <p>Alle Ergebnisse sind von der NonHazCity 3-Projektwebsite kostenlos abrufbar. </p> </p><p>Informationen für...</p>
<p> <p>Klimawandelfolgen treffen alle Menschen, doch nicht alle gleichermaßen. Manche sind Hitze, Starkregen oder Hochwasser stärker ausgesetzt – oft aufgrund sozioökonomischer und demografischer Faktoren. Ein Forschungsprojekt zeigt: Technisch-planerische und sektorale Lösungen allein reichen nicht. Es braucht gezielte Maßnahmen für besonders verwundbare Gruppen, um soziale Ungleichheiten abzumildern.</p> </p><p>Klimawandelfolgen treffen alle Menschen, doch nicht alle gleichermaßen. Manche sind Hitze, Starkregen oder Hochwasser stärker ausgesetzt – oft aufgrund sozioökonomischer und demografischer Faktoren. Ein Forschungsprojekt zeigt: Technisch-planerische und sektorale Lösungen allein reichen nicht. Es braucht gezielte Maßnahmen für besonders verwundbare Gruppen, um soziale Ungleichheiten abzumildern.</p><p> Verstehen, wie <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/vulnerabilitaet">Vulnerabilität</a> gegenüber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimafolgen">Klimafolgen</a> und soziale Ungleichheit sich gegenseitig verstärken <p>Der <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/klimawandel">Klimawandel</a> verändert die Lebensbedingungen in Deutschland grundlegend. Hitzewellen, <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/starkregen">Starkregen</a> und Dürren nehmen zu. Das Forschungsprojekt „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/soziale-dimensionen-von-klimawandelfolgen">Soziale Dimensionen von Klimawandelfolgen“</a> hat 250 internationale Publikationen umfassend ausgewertet. Das deutliche Fazit: Soziale Faktoren bestimmen, wie verwundbar eine Person oder Gruppe gegenüber diesen Klimafolgen ist.</p> <p>Die Literatur zeigt, dass die sozialen Dimensionen von Klimawandelfolgen weltweit insbesondere für Hitzewellen sowie Starkregen/Überschwemmungen gut erforscht sind. Sozial bedingte Vulnerabilität gegenüber Klimafolgen kann nicht eindeutig einzelnen Gruppen zugeschrieben werden, da sie kontextabhängig, dynamisch und intersektional geprägt ist. Berücksichtigt werden müssen: </p> <ul> <li>soziodemografische Merkmale wie Alter und Geschlecht,</li> <li>sozioökonomische Faktoren wie Einkommen und Bildung,</li> <li>sowie individuelle Voraussetzungen wie Gesundheitszustand oder Migrationsgeschichte.</li> </ul> <p>Diese Faktoren können sich im Zeitverlauf je nach Lebensabschnitt wie Ausbildung oder Berufsleben und Lebensphasen (beispielsweise Neugeborene, Kinder, Schwangerschaft, Senioren*Seniorinnen) verändern. Oft wirken diese Faktoren zusammen und verstärken sich gegenseitig. Dieses Phänomen bezeichnet die Forschung als Intersektionalität.</p> Welche sozialen Faktoren erhöhen die Vulnerabilität? <p>In der Literatur identifizierte relevante soziale Faktoren für eine erhöhte <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/verwundbarkeit">Verwundbarkeit</a> sind: </p> <ul> <li>(Vor-)Erkrankungen und Behinderungen <ul> <li>Berufsgruppe</li> <li>Geringes Einkommen und ungünstige Wohnverhältnisse wie Dachgeschosse und dicht besiedelte Stadtviertel</li> <li>Begrenzte zeitliche und räumliche Flexibilität im Alltag</li> </ul> </li> </ul> <p>Soziale Faktoren stellen eine häufige Ursache erhöhter Vulnerabilität gegenüber Klimafolgen dar, aber nicht die einzige. Auch bereits bestehende strukturelle Ungleichheiten beeinflussen und verstärken die Vulnerabilität, die unter anderem durch etablierte Rahmenbedingungen geprägt sind, wie wirtschaftliche Verhältnisse, politische Entscheidungen, historische Gegebenheiten und kulturelle Prägungen. Die Flutkatastrophe im Ahrtal 2021 ist dafür ein deutliches Beispiel: Historische Flussregulierungen, hohe Siedlungsdichte im Talboden und gewachsene Siedlungsstrukturen haben die Katastrophe massiv verstärkt.</p> Verwundbarkeit gegenüber Starkregen und Hochwasser <p>Wie stark eine Person von Starkregen oder Hochwasser betroffen ist, hängt von vielen Faktoren ab – nicht nur von Alter, Geschlecht, Bildung und Einkommen, sondern auch von der körperlichen und psychischen Verfassung einer Person. Eine wichtige Rolle spielt auch, wie man wohnt: Eigentum oder Miete, und wie der Versicherungsstatus eines Gebäudes ist. Eigentümer*innen können ihr Haus zwar präventiv besser schützen, tragen aber in der Wiederaufbauphase das höhere finanzielle Risiko. Mieter*innen haben weniger Einfluss auf bauliche Schutzmaßnahmen. Auch Sprachbarrieren und die Wohnlage beeinflussen die Betroffenheit erheblich.</p> <p>Ein zentrales Ergebnis der Studie: Der Alltag und die Gewohnheiten einer Person entscheiden darüber, wie vulnerabel sie gegenüber verschiedenen Extremwetterereignissen ist. Ältere Menschen sind etwa aufgrund geringerer Mobilität besonders gefährdet, wenn ein Fluss langsam in der Nacht über seine Ufer tritt und sie nicht schnell aus der Gefahrenzone kommen. Jüngere Menschen sind häufiger bei schnell einsetzenden Sturzfluten gefährdet, da sie mehr unterwegs sind. Zudem unterscheidet sich die Betroffenheit stark zwischen den Phasen des Ereignisses (Prävention, Reaktion, Erholung): Ältere Menschen, besonders mit Mobilitätseinschränkungen oder alleinlebend, sind beispielsweise vor allem in der Reaktions- und Wiederaufbauphase bei Hochwasser besonders gefährdet. Sie reagieren langsamer, erleiden oft stärkere physische und psychische Folgen und erhalten weniger Hilfe. Dafür sind sie in der Präventionsphase besser informiert und häufiger versichert. </p> Wer ist besonders vulnerabel gegenüber <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/hitzestress">Hitzestress</a>? <p>Bislang liegen vergleichsweise wenige Untersuchungen aus Europa und Deutschland zu den sozialen Dimensionen von Hitzestress und <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungskapazitaet">Anpassungskapazität</a> vor. Die Zahl entsprechender Studien in den vergangenen Jahren nimmt jedoch zu. Die Literatur zeigt, dass weltweit insbesondere fünf Bevölkerungsgruppen aufgrund sozialer Faktoren einem erhöhten Hitzestress ausgesetzt sind und/oder über eine verringerte Anpassungskapazität verfügen:</p> <ul> <li>ältere Menschen und Kinder</li> <li>Personen mit niedrigem sozioökonomischem Status</li> <li>ethnische Minderheiten beziehungsweise Personen mit Migrationserfahrung</li> <li>Personen, die im Freien arbeiten</li> <li>arbeitslose Menschen</li> </ul> Wo die Politik steht: Fortschritte und offene Fragen <p>Manche Bundesländer gehen in diesem Feld bereits voran. Berlin etwa erhebt bereits kleinräumige Daten zu Umweltgerechtigkeit, in denen soziale Benachteiligung u.a. mit Daten zur thermischen Belastung verknüpft werden. Dies ermöglicht eine Planung von lokal und sozial passgenauen Anpassungsmaßnahmen vor Ort. Andere setzen auf gesetzliche Pionierarbeit: Als erstes Bundesland hat Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 ein eigenes Klimaanpassungsgesetz verabschiedet – und darin verankert, dass beim <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/monitoring">Monitoring</a> des Klimawandels ausdrücklich auch seine sozialen Auswirkungen in den Blick genommen werden müssen. Das Land Berlin hat im Jahr 2025 mit einem Klimaanpassungsgesetz nachgezogen, das vorschreibt, dass sozialstrukturell benachteiligte „Hitzeviertel“ bei der Maßnahmenumsetzung priorisiert werden. Insgesamt werden die sozialen Dimensionen der Klimaanpassung in den Strategie-Dokumenten der Länder teils bereits differenziert adressiert.</p> <p>Die Analyse der deutschen Klimaanpassungspolitik zeigt, dass soziale Aspekte mehr Beachtung finden sollten. Die bisherigen Strategien des Bundes, wie die Deutsche <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassungsstrategie">Anpassungsstrategie</a> an den Klimawandel (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/das">DAS</a>) und die Aktionspläne zur <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/anpassung-an-den-klimawandel">Anpassung an den Klimawandel</a>, fokussieren stark auf planerisch-technische und sektorale Lösungen. Ein Meilenstein ist das im Jahr 2024 in Kraft getretenen Bundes-Klimaanpassungsgesetz. Das Gesetz formuliert erstmals explizit das Ziel, eine Zunahme sozialer Ungleichheiten durch Klimawandelfolgen zu verhindern. Ein neues Cluster „übergreifende Handlungsfelder" adressiert vulnerable Gruppen und Arbeitsschutz. </p> Dialog mit der Gesellschaft: Bürger*innen haben klare Forderungen <p>Um die Perspektive der Betroffenen direkt einzubeziehen, führte das Forschungsprojekt ein Dialogforum durch. Bis zu 60 zufällig ausgeloste Bürger*innen mit unterschiedlichen sozialen Profilen erarbeiteten konkrete Maßnahmenempfehlungen. Ihre Kernbotschaften: </p> <ol> <li>Es braucht verbindliche Standards und gesetzliche Vorgaben – etwa für kühle Räume in Schulen und Altenheimen oder für den Arbeitsschutz bei Hitze. Die Verantwortung darf nicht allein bei den Einzelnen liegen.</li> <li>Öffentliche Infrastrukturen müssen so ausgebaut werden, dass sie allen Menschen offenstehen – auch denen, die besonders auf Unterstützung angewiesen sind: barrierefreie Trinkwasserstellen, kostenfreier Nahverkehr in kühle Umlandgebieten und mehr Begrünung in den Quartieren.</li> <li>Klimaanpassung muss sozial gerecht gestaltet werden: Vulnerable Gruppen sollten von Anfang an in die Planung einbezogen werden – mit aufsuchenden Formaten, die Menschen dort abholen, wo sie leben.</li> </ol> Handlungsempfehlungen für eine sozial gerechte Anpassung <p>Das Projekt gibt folgende Handlungsempfehlungen, um die Klimaanpassung von einer primär technischen hin zu einer gesellschaftlichen Gestaltungsaufgabe weiterzuentwickeln:</p> <ul> <li><strong>Ganzheitliche Perspektive und Intersektionalität:</strong> Anpassungsmaßnahmen müssen die komplexen Wechselwirkungen zwischen Klimawandel, sozialer Benachteiligung und Vulnerabilität berücksichtigen. Statt isolierter Betrachtungen braucht es handlungsfeldübergreifende Analysen, die die konkreten Lebenswelten und Lebensphasen der Betroffenen einbeziehen.</li> <li><strong>Von der Verhaltens- zur Verhältnisprävention:</strong> Die Verantwortung darf nicht allein auf das individuelle Verhalten abgewälzt werden. Vielmehr müssen strukturelle Rahmenbedingungen geschaffen werden – etwa durch flexible Arbeitszeiten, angepasste Öffnungszeiten öffentlicher Einrichtungen und den Ausbau von Schutzinfrastrukturen.</li> <li><strong>Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe verankern:</strong> Die Berücksichtigung sozialer Aspekte erfordert verbindliche Ressourcen. Viele Akteure fordern daher, die Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe nach Artikel 91a des Grundgesetzes zu verankern. Dies würde eine bessere Koordination und finanzielle Absicherung auf allen Ebenen – Bund, Ländern und Kommunen – garantieren.</li> <li><strong>Aktive Beteiligung vulnerabler Gruppen:</strong> Qualitative, lebensweltbezogene Erhebungen sind unverzichtbar, um Alltagspraktiken zu verstehen. Klassische Beteiligungsverfahren müssen durch aufsuchende Formate ergänzt werden, die schwer erreichbare Gruppen gezielt einbeziehen.</li> <li><strong>Beim Hitzeschutz braucht es ein breites Maßnahmenpaket:</strong> Soziale Faktoren sollten in Hitzeindizes einfließen, grüne und blaue Infrastrukturen so ausgebaut werden, dass sie fußläufig erreichbar sind, und Sprachbarrieren durch mehrsprachige Informationsangebote abgebaut werden. Der ländliche Raum braucht besondere Aufmerksamkeit, dort sind ältere Menschen und Beschäftigte in der Landwirtschaft häufig überproportional von Hitze betroffen. Der gesundheitliche Hitzeschutz sollte als gemeinschaftliche Aufgabe prioritär behandelt werden, um Zuständigkeiten und Finanzierung über die Sektoren hinweg zu bündeln.</li> </ul> <p>Um bestehende Wissenslücken zu schließen, braucht es weitere Forschung, unter anderem zu sozialer Ungleichheit bei gemessener Hitzestressbelastung in Europa, zum Einfluss von Mobilitätsmustern auf die Hitzebelastung sowie zu besonders vulnerablen Gruppen wie Wohnungslosen oder Geflüchteten, über die bislang kaum Daten vorliegen. </p> <p> </p> <p>Autorinnen: Vivien Kargoll, Christiane Bunge (Umweltbundesamt)</p> <p> </p> <p>Hier finden Sie den vollständigen <a href="https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/soziale-dimensionen-von-klimawandelfolgen">Abschlussbericht "Soziale Dimensionen von Klimawandelfolgen"</a> des Projekts.</p> <p> </p> <p><em>Dieser Artikel wurde als Schwerpunktartikel im Newsletter Klimafolgen und Anpassung Nr. 102 veröffentlicht. </em><a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/newsletter"><em><strong>Hier</strong></em></a><em> können Sie den Newsletter abonnieren.</em></p> </p><p> </p><p>Informationen für...</p>
Dieses Forschungsprojekt des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) bündelt und bewertet den sozialwissenschaftlichen Forschungsstand des BfS zur EMF-Risikokommunikation von 2005 bis 2025. Ziel ist es, zentrale Erkenntnisse zusammenzuführen, gesellschaftlich einzuordnen und Handlungsempfehlungen für die zukünftige Kommunikationspraxis und Forschung abzuleiten. Grundlage bilden 30 BfS-Studien (zu hochfrequenten, niederfrequenten und beiden Frequenzbereichen), die methodisch und qualitativ anhand eines Bewertungsrasters und Qualitätskriterien analysiert werden. Die Studien zeigen methodisch ein breites Spektrum, das von rein quantitativen und qualitativen Designs bis Mixed-Methods-Ansätzen reicht. Qualitativ wurden die Studien überwiegend positiv bewertet, insbesondere bezüglich der angewendeten Methoden und Ressortforschungsrelevanz. Verbesserungen können teilweise im Bereich der Forschungstransparenz vorgenommen werden. Die Identifikation zukünftiger Forschungsfelder ergibt eine Priorisierung der Forschung zu Wissenschafts- und Risikokommunikation (z. B. im Bereich Science Literacy), flankiert von Maßnahmen zur Befähigung von Multiplikator*innen und zur Analyse des öffentlichen Diskurses rund um EMF. Weiterhin relevant bleiben außerdem Fehl- und Desinformationen im Bereich EMF sowie die Forschung zur Risikowahrnehmung und den Informationsbedürfnissen der Bevölkerung. Die Auswertung mündet in zehn praktischen Handlungsempfehlungen: (1) BfS als glaubwürdige Präsenz etablieren, (2) Breite Aufklärung, aber nah am Alltag der Menschen, (3) Science Literacy berücksichtigen, (4) Wissenschaft als Prozess darstellen, (5) Informationsbedürfnisse erkennen und Aktivitäten effizient koordinieren, (6) Multiplikator*innen befähigen, (7) zielgruppengerecht schulen, (8) Informationsmaterial und Internetartikel zugänglich gestalten, (9) Intuitive Benutzerführung beachten, und (10) Positive Social-Media-Agenda verfolgen.
Ziel: Umweltkenntnis - Umweltverstaendnis - Umwelthandlung. Fragen: - Wie erreichen wir alle Generationen? - Warum Umweltschutz (Schutz von Natur plus Menschenwerk)? - Wie koennen wir die Handlungsorientierung im Sinne von Natur- und Landschaftsschutz auch in Zukunft absichern? Hypothesen: Handelnde Natur- und Umweltschuetzer sind das Ergebnis der Einsichten in Schadbilder und deren Ursachen. Nur Umweltkenntnis fuehrt zu Umweltverstaendnis als Voraussetzung fuer handelnden Umweltschutz. Aufgaben: - Umweltbildung und -erziehung aller Generationen, insbesondere aber der jungen Generation; - Ueberzeugung aller Generationen, dass der Schutz 'der Welt um uns herum' notwendig ist und dass sich moeglichst viele Einwohner am Landschafts- und Naturschutz beteiligen. Ergebnisse: - Die Umwelterziehung in den Schulen wird durch die Umweltaufgabenhefte in der Hand der Schueler von vielen Eltern gefordert und von Lehrern gefoerdert; - Lehrer aller Klassen nutzen die Lehrpfadwanderungen zur Umweltbildung/-erziehung; - Vier Schulen beteiligen sich an der Lehrpfadgestaltung; - Jaehrlich zuverlaessige Teilnahme von Kommune, Bevoelkerung und Schuelern an Kroetenschutz- und Saeuberungsaktionen im LSG 'Friedewald und Moritzburger Teichgebiet'. Motto: Schutz von Natur und Menschenwerk bringt uns heute Daseins Sinn und Lebensfreude, denn wenn wir Gegenwart schonen, sichern wir die Zukunft kommender Generationen.
Die Verordnung über den Bebauungsplan Groß Borstel 3 vom 30. Mai 1967 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 212) wird wie folgt geändert: 1.In der zeichnerischen Darstellung wird die Festsetzung "Baugrundstück für den Gern ein bedarf (Schule)" für das Flurstück 764 der Gemarkung Groß Borstel in die Festsetzung "reines Wohngebiet", für die Flurstücke 102, 165, 286; 461, 511 und 512 der Gemarkung Groß Borstel in "allgemeines Wohngebiet" geändert. Für diese Wohngebiete ,wird eine dreigeschossige geschlossene Bauweise mit der Grundflächenzahl 0,3 und der Geschoßflächenzahl 0,6 sowie die südliche Baugrenze in einem Abstand von 5,0 m nördlich der Nutzungsgrenze zur öffentlichen Grünfläche festgesetzt. 2.In § 2 wird folgende Nummer 4 angefügt: "4. Für die Bebauung auf den Flurstücken 102, 165, 286, 461, 511, 512 und 764 der Gemarkung Groß Borstel ist eine Beheizung nur durch Sammelheizwerke zulässig, sofern nicht Feuerstätten und gasförmige Brennstoffe, Wärmeerzeuger mit elektrischer Energie, Sonnenenergie, Wärmepumpen oder Wärmerückgewinnungsanlagen verwendet werden."
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 1653 |
| Europa | 3 |
| Global | 1 |
| Kommune | 231 |
| Land | 2087 |
| Weitere | 378 |
| Wirtschaft | 5 |
| Wissenschaft | 313 |
| Zivilgesellschaft | 452 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 67 |
| Ereignis | 22 |
| Förderprogramm | 1335 |
| Hochwertiger Datensatz | 18 |
| Infrastruktur | 1 |
| Lehrmaterial | 7 |
| Mitmachportal | 4 |
| Repositorium | 1 |
| Text | 939 |
| Umweltprüfung | 452 |
| WRRL-Maßnahme | 1 |
| unbekannt | 1197 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 2160 |
| Offen | 1770 |
| Unbekannt | 114 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 3887 |
| Englisch | 299 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 76 |
| Bild | 82 |
| Datei | 211 |
| Dokument | 1162 |
| Keine | 1410 |
| Multimedia | 1 |
| Unbekannt | 11 |
| Webdienst | 33 |
| Webseite | 1493 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2232 |
| Lebewesen und Lebensräume | 3521 |
| Luft | 1927 |
| Mensch und Umwelt | 4043 |
| Wasser | 1128 |
| Weitere | 3852 |