Geänderter Nutzungsdruck für das Ökosystem fordert den Umweltschutz weiter Seit dem 3. März 1981 arbeitet Deutschland aktiv am Schutz der Antarktis mit. An diesem Tag erhielt Deutschland volles Stimmrecht im Rahmen des Antarktis-Vertrags. Dieses internationale Abkommen regelt seit 1961 die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und wissenschaftliche Erforschung des ewigen Eises. Die Antarktis bedarf eines besonderen Schutzes, weil sie ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem ist, das großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hat. 48 Länder haben sich bis heute dem Erhalt der Antarktis verpflichtet. In den vergangenen Jahren hat die Nutzung der Antarktis dennoch weiter zugenommen: Neben der Forschung ist es vor allem der Tourismus, der den Druck auf das sensible Ökosystem erhöht hat. Bis zu 37.000 Touristen reisen jedes Jahr im antarktischen Sommer in die Antarktis. Wer von Deutschland aus eine Unternehmung in die Antarktis durchführen möchte, benötigt eine Genehmigung des Umweltbundesamtes ( UBA ) - egal ob der Besuch der Forschung dient, journalistischen Zwecken oder als Kreuzfahrt beziehungsweise individueller touristischer Aufenthalt geplant ist. Die Genehmigung erfolgt nach dem deutschen Ausführungsgesetz zum „Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag“, einem weiteren Abkommen, das die Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrages 1998 ratifiziert haben, um die Umwelt in der Antarktis besser zu schützen. Das UBA prüft vor allem, welche Auswirkungen die Aktivität auf die antarktische Umwelt vor Ort haben könnte, ob sie nur unter Auflagen genehmigt werden kann oder ganz zu untersagen ist. Der Schutz lohnt sich: Die Antarktis hat nicht nur gravierenden Einfluss auf das Weltklimageschehen, sondern dokumentiert wichtige Stufen der Erdgeschichte und repräsentiert bedeutende geologische und biologisch-evolutive Prozesse. Gleichzeitig sind die Ökosysteme der Antarktis äußerst empfindlich: Wegen der relativ geringen Artenvielfalt und den Klimaextremen sind die hier anzutreffenden Lebensgemeinschaften so gut wie nicht in der Lage, sich Umweltveränderungen anzupassen. Daraus resultiert die Notwendigkeit, Umweltschutz in der Antarktis wesentlich strenger zu handhaben als in gemäßigten Klimazonen. Die Staaten, die den Antarktis-Vertrag unterzeichnet haben, verpflichten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften, die Atmosphäre sowie die Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt der Antarktis als ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. Die wichtigste menschliche Aktivität in der Antarktis ist die Forschung. Antarktis-Vertragsstaaten, die südlich des 60. Breitengrades beachtliche Forschungsarbeit leisten, erlangen den Konsultativstatus, das heißt sie sind beschlussberechtigt im Rahmen des Vertragssystems. Deutschland unterhält verschiedene Forschungsplattformen in der Antarktis, darunter die ganzjährig betriebene Neumayer-Station III des Alfred-Wegener-Instituts für Polar- und Meeresforschung. Die Station umfasst die Observatorien für meteorologische, geophysikalische und luftchemische Messungen und ist logistisches Zentrum für Forschungsexpeditionen. Neben Deutschland betreiben 27 weitere der 48 Vertragsstaaten Forschungsarbeit in der Antarktis. Ziel der Arbeit ist die Erforschung des sensiblen und noch wenig bekannten Ökosystems der Antarktis. Ein Schwerpunkt der aktuellen Forschung ist die Rolle der Antarktis im Klimasystem der Erde. Die Vertragsstaaten konzentrieren sich daher auf Fragen der Klimaforschung, Glaziologie, Ozeanographie, Geowissenschaften und Meeresbiologie.
Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Gemeinsame Pressemitteilung von Umweltbundesamt und Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Deutsch-amerikanische Initiative erfolgreich Zum Schutz der einzigartigen antarktischen Flora und Fauna setzt sich Deutschland für ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis ein. Dank einer deutsch-amerikanischen Initiative – angestoßen und ausgearbeitet durch das Umweltbundesamt (UBA) und finanziert vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) – ist es nun gelungen, dieses Netz-werk zu erweitern. Sieben Inseln an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, die sogenannten „Danger Islands“, wurden heute auf der 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten zum Schutzgebiet erklärt. Diese Entscheidung stellt sicher, dass die Danger Islands umfassend vor negativen Einflüssen durch menschliche Aktivitäten geschützt werden. Ab sofort darf das Archipel nur noch mit einer speziellen Genehmigung betreten werden. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die Danger Islands sind die Heimat seltener Meeresvögel und beherbergen eine der weltweit größten Brutkolonien von Adeliepinguinen. Ich freue mich, dass Deutschland einen wichtigen Beitrag geleistet hat, das antarktische Netzwerk an Schutzgebieten um diese sieben Inseln zu erweitern. Es zeigt sich, dass internationale Kooperation zum Schutz der Umwelt möglich ist und funktioniert. Die jetzige Entscheidung trägt dazu bei, die Ursprünglichkeit der Antarktis besser zu bewahren.“ Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Die Ausweisung als Schutzgebiet ist ein wegweisender Schritt zur Weiterentwicklung des antarktischen Umweltschutzes und der Stärkung des erfolgreichen völkerrechtlichen Vertragssystems. Ich freue mich, dass mein Haus gemeinsam mit dem Forschungspartner Thüringer Institut für Nachhaltigkeit und Klimaschutz (ThINK) hierzu einen Beitrag leisten konnte.“ Vom 20. bis 30. Mai 2024 findet die 46. Jahrestagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Kochi, Indien, statt. Dabei haben die Staaten auf Vorschlag Deutschlands und der USA beschlossen, das Gebiet der „Danger Islands“ als antarktisches Schutzgebiet (Antarctic Specially Protected Area, ASPA) auszuweisen. Erstmals hat Deutschland die Ausweisung eines neuen Schutzgebiets in der Antarktis initiiert und gemeinsam mit den USA vorbereitet, da US-amerikanische Wissenschaftler*innen zuerst auf die enorme Bedeutung des Gebietes für den Adeliepinguin aufmerksam gemacht haben. Beide Länder übernehmen nun die Verantwortung für das Management und Monitoring des Gebiets. Wissenschaftlicher Beitrag Antje Boetius, Direktorin des Alfred-Wegener-Instituts Helmholtz-Zentrum für Polar- und Meeresforschung, hat die Danger Islands im Rahmen einer Forschungsreise besucht. Zu den Forschungsarbeiten gehörten verschiedene Kartierungsaufgaben in Zusammenarbeit mit amerikanischen, chilenischen, französischen und monegassischen Forschenden. Sie betont: „Die Inseln eignen sich aufgrund ihrer Verschiedenheit in Ursprung, Besiedlungsdichte und Artvielfalt sehr gut als Schutzgebiet. Dass ambitionierter Schutz hilft, zeigt auch das hohe Vorkommen verschiedener Wale und anderer Meeressäuger in diesem Gebiet. Angesichts der großen Herausforderungen, wie dem Klimawandel und der steigenden Verschmutzung der Meere, ist es entscheidend, dass wir für mehr Ruheräume für diese einzigartige Lebensvielfalt sorgen.“ Ein einzigartiges Ökosystem Die Danger Islands, ein Archipel an der nordöstlichen Spitze der Antarktischen Halbinsel, bestehen aus sieben Inseln mit einer Gesamtfläche von rund 4,5 km². Trotz ihrer geringen Größe sind die Inseln eine Brutstätte einer artenreichen Seevogelgemeinschaft und beherbergen die größte Population des Adeliepinguins der gesamten Antarktischen Halbinsel, mit über 750.000 Brutpaaren. Der Adeliepinguin kommt – wie der Kaiserpinguin – am weitesten südlich vor und ist somit ein echter Antarktis-Spezialist. Adeliepinguine ernähren sich überwiegend von Krill, kleinen Leuchtgarnelen, die in antarktischen Meeresgewässern massenhaft vorkommen und die Basis des antarktischen marinen Nahrungsnetzes bilden. Die Antarktische Halbinsel ist im Vergleich zur übrigen Antarktis am stärksten von der Klimaerwärmung betroffen, gleichzeitig gilt sie als Hotspot der Biodiversität , u. a. brütet dort ein Großteil der in der Antarktis heimischen Seevögel. Zukunftsorientierte Maßnahmen Deutschland setzt sich dafür ein, dass die Danger Islands vor negativen Einflüssen wie dem zunehmenden Tourismus geschützt bleiben. Wissenschaftliche Forschung ist willkommen, solange sie den Zielen des Schutzgebiets nicht widerspricht. Bereits begonnen haben Kartierungsarbeiten der großen Vogelbestände, um Rückschlüsse auf die Entwicklung der Pinguinpopulation und den Zustand des marinen antarktischen Ökosystems ziehen zu können. Gleichzeitig treibt Deutschland die Arbeiten für ein weiteres mögliches Schutzgebiet, das Otto-von-Gruber-Gebirge, voran. Ziel ist es, dass dieses Gebiet im nächsten Jahr ebenfalls von der ATCM zum Schutzgebiet erklärt wird. Grundsätzlich können Gebiete in der Antarktis mit außerordentlichem ökologischem, wissenschaftlichem, historischem und ästhetischem Wert als Schutzgebiete unter dem Umweltschutzprotokoll zum Antarktisvertrag ausgewiesen werden. Das Ziel Deutschlands ist es, ein kohärentes und repräsentatives Netzwerk an Schutzgebieten in der Antarktis – einem Kontinent anderthalbmal so groß wie Europa – zu errichten.
Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Veröffentlicht in Flyer und Faltblätter.
Die Genehmigung wissenschaftlicher Tätigkeiten in der Antarktis erfolgt auf der Grundlage des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes (AUG), dessen Regelungen eine Vielzahl rechtlicher Fragen aufwerfen. Das Rechtsgutachten behandelt die Einordnung von Tätigkeiten in die Kategorien des § 4 Abs. 3 AUG, die Privilegierung der wissenschaftlichen Forschung und deren Verhältnis zum Vorsorgeprinzip, die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und die Reichweite der artenschutzrechtlichen Regelungen des AUG. Es beantwortet Fragen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, zur Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger und zu den Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt nach § 3 Abs. 2 AUG. Das Gutachten schließt mit einem internationalen Rechtsvergleich. Im Rahmen des zugrundeliegenden Forschungsvorhabens sind zwei weitere Rechtsgutachten erstellt worden, die sich mit den gleichen Fragestellungen befassen (siehe „zugehörige Publikationen“ unten). Veröffentlicht in Texte | 34/2013.
Die Genehmigung wissenschaftlicher Tätigkeiten in der Antarktis erfolgt auf der Grundlage des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes (AUG), dessen Regelungen eine Vielzahl rechtlicher Fragen aufwerfen. Das Rechtsgutachten behandelt die Einordnung von Tätigkeiten in die Kategorien des § 4 Abs. 3 AUG, die Privilegierung der wissenschaftlichen Forschung und deren Verhältnis zum Vorsorgeprinzip, die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und die Reichweite der artenschutzrechtlichen Regelungen des AUG. Es beantwortet Fragen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, zur Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger und zu den Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt nach § 3 Abs. 2 AUG. Das Gutachten schließt mit einem internationalen Rechtsvergleich. Im Rahmen des zugrundeliegenden Forschungsvorhabens sind zwei weitere Rechtsgutachten erstellt worden, die sich mit den gleichen Fragestellungen befassen (siehe „zugehörige Publikationen“ unten). Veröffentlicht in Texte | 36/2013.
Die Genehmigung wissenschaftlicher Tätigkeiten in der Antarktis erfolgt auf der Grundlage des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes (AUG), dessen Regelungen eine Vielzahl rechtlicher Fragen aufwerfen. Das Rechtsgutachten behandelt die Einordnung von Tätigkeiten in die Kategorien des § 4 Abs. 3 AUG, die Privilegierung der wissenschaftlichen Forschung und deren Verhältnis zum Vorsorgeprinzip, die Auslegung der unbestimmten Rechtsbegriffe und die Reichweite der artenschutzrechtlichen Regelungen des AUG. Es beantwortet Fragen zum Schutz von Tieren und Pflanzen, zur Kommission unabhängiger wissenschaftlicher Sachverständiger und zu den Ausnahmen vom Genehmigungsvorbehalt nach § 3 Abs. 2 AUG. Das Gutachten schließt mit einem internationalen Rechtsvergleich. Im Rahmen des zugrundeliegenden Forschungsvorhabens sind zwei weitere Rechtsgutachten erstellt worden, die sich mit den gleichen Fragestellungen befassen Im Rahmen des zugrundeliegenden Forschungsvorhabens sind zwei weitere Rechtsgutachten erstellt worden, die sich mit den gleichen Fragestellungen befassen (siehe „zugehörige Publikationen“ unten). Veröffentlicht in Texte | 35/2013.
Seit dem 3. März 1981 arbeitet Deutschland aktiv am Schutz der Antarktis mit. An diesem Tag erhielt Deutschland volles Stimmrecht im Rahmen des Antarktis-Vertrags. Dieses internationale Abkommen regelt seit 1961 die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und wissenschaftliche Erforschung des ewigen Eises. Die Antarktis bedarf eines besonderen Schutzes, weil sie ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem ist, das großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hat. 48 Länder haben sich bis heute dem Erhalt der Antarktis verpflichtet.
26 Staaten unterzeichnen ein Abkommen zum Schutz der Antarktis; für 50 Jahre wird die Ausbeutung von Rohstoffen ausgeschlossen. Das Umweltschutzprotokoll ist ein Beschluss im Rahmen des Antarktis-Vertragssystems und formuliert das Ziel, die biologische Vielfalt und die ökologischen Prozesse der Antarktis zu erhalten. Das Protokoll ist rechtlich verbindlich im Sinne des Völkerrechts (in Deutschland durch das Antarktis-Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz auch im Sinne nationalen Rechts)
Since the beginning of Antarctic tourism, which focuses mainly on the Antarctic Peninsula, visitor numbers have increased considerably. In order to maintain the unique fauna and flora in its original state despite the growing visitor interest, internationally binding visitor guidelines to the Antarctic apply. Please observe these guidelines during your stay and make a personal contribution to the protection of the Antarctic. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de