<p>Im Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Bereits im Juli findet die 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag statt. Dort wird eine Deklaration unterzeichnet, mit der sich die Staaten nachdrücklich für die Ziele des Antarktisvertrags und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Besonderes Vertragswerk</p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus – das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status.</p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. <br>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p><p>Rolle des Umweltbundesamtes</p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der Konferenz teil.</p>
<p>Roald Amundsen sagte: "Wir müssen uns immer in Dankbarkeit und Bewunderung der ersten Seefahrer erinnern, die ihre Schiffe durch Stürme und Nebel steuerten und unser Wissen über das Land aus Eis im Süden vermehrt haben." Seit der Entdeckung der Antarktis ist unser Wissen stetig gewachsen - aber auch unsere Verantwortung für das fragile Ökosystem.</p><p>Motive zum Schutz der Antarktis</p><p>Die Antarktis ist ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/%C3%B6?tag=kosystem#alphabar">Ökosystem</a> von großem wissenschaftlichem und ästhetischem Wert. Das so genannte ewige Eis am Südpol hat nicht nur gravierenden Einfluss auf das Weltklimageschehen, sondern dokumentiert wichtige Stufen der Erdgeschichte und repräsentiert bedeutende geologische und biologisch-evolutive Prozesse.</p><p>Wir beobachten jedoch mehr und mehr, dass die Antarktis auch anthropogene – also von Menschen verursachte Veränderungen – widerspiegelt.</p><p>Die Staaten, die das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag unterzeichnet haben, verpflichteten sich, die ursprünglichen Lebensgemeinschaften, die <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/a?tag=Atmosphre#alphabar">Atmosphäre</a> sowie die Land-, Wasser-, Gletscher- und Meeresumwelt der Antarktis als ein gemeinsames Erbe der Menschheit zu schützen und zu bewahren. Auch Deutschland gehört zu diesen Antarktis-Vertragsstaaten.</p><p>Leicht zugängliche Informationen</p><p>Auch wenn die Antarktis sehr abgeschieden und nicht vielen Menschen bekannt ist, was sich dort im ewigen Eis abspielt, gibt es doch viel Wissenswertes zu erfahren. Für Sie als interessierte Bürgerin oder interessierten Bürger, potenzielle Antragstellerinnen und Antragsteller, Vertreterinnen und Vertreter der Medien und viele andere haben wir auf unseren Seiten zahlreiche Informationen über den weißen Kontinent zusammengestellt.</p><p>Entdecken Sie die Antarktis von zu Hause aus und erfahren Sie Wissenswertes über den Kontinent und das ihn umgebende Südpolarmeer unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/die-antarktis">Wissenswertes zur Antarktis</a>“. Welche menschlichen Aktivitäten vor Ort stattfinden und wie die Antarktis entdeckt und erforscht wurde, können Sie unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/menschen-in-der-antarktis">Menschen in der Antarktis</a>“ nachlesen. Alles über rechtliche Grundlagen zum Schutz dieses speziellen Ökosystems finden Sie unter dem Stichwort „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-antarktisvertragssystem">Antarktis-Vertragssystem</a>“. Das Umweltbundesamt ist nicht nur die nationale Genehmigungsbehörde für alle deutschen Aktivitäten in der Antarktis, wir setzen auch gezielt Forschungsschwerpunkte zum Schutz des eisigen Kontinents. Welche genau, erfahren Sie unter „<a href="https://www.umweltbundesamt.de/themen/nachhaltigkeit-strategien-internationales/antarktis/das-umweltbundesamt-die-antarktis">Schwerpunktthemen des UBA in der Antarktis</a>“. Weitere, vor allem international ausgerichtete Aktivitäten haben wir für Sie unter dem Stichwort „Antarktisrelevante Gremien und Organisationen“ zusammengetragen. Möchten Sie sich darüber informieren, welche Möglichkeiten es gibt, in die Antarktis zu gelangen und wie man sich am besten als Besucherin oder Besucher vor Ort verhalten muss, werden Sie bei „Reisen in die Antarktis“ sicher schnell fündig. Planen Sie selbst einen Aufenthalt in der Antarktis und müssen eine Genehmigung beantragen oder möchten Sie erfahren, wie das Genehmigungsverfahren abläuft, schauen Sie am besten auf der Seite „UBA als nationale Genehmigungsbehörde“ nach.</p>
<p>60 Jahre Antarktis-Vertrag </p><p>Am 1. Dezember jährt sich die Unterzeichnung des Antarktis-Vertrages zum 60. Mal. Dieser Meilenstein internationaler Zusammenarbeit auf dem eisigen Kontinent wird jedes Jahr mit dem Antarctica Day gewürdigt und macht auf den außergewöhnlichen Status und den großen wissenschaftlichen Wert der Antarktis aufmerksam. Das UBA setzt das Umweltschutzprotokoll zum Antarktis-Vertrag in Deutschland um.</p><p>Besonderes Vertragswerk </p><p>Das Antarktis-Vertragssystem ist eines der erfolgreichsten internationalen Regelwerke und besteht aus dem Antarktis-Vertrag und darauf aufbauenden internationalen Übereinkommen. Der Antarktis-Vertrag wurde am 1. Dezember 1959 in Washington D.C. unterzeichnet und trat am 23. Juni 1961 in Kraft. Trotz nicht geklärter und deswegen „eingefrorener″ Territorialansprüche sichert er seit 60 Jahren den Frieden in dieser Region. Die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung in der Antarktis und die friedliche internationale Zusammenarbeit sind die Eckpfeiler des Antarktis-Vertrages. </p><p>Anlässlich der 42. Konsultativtagung der Antarktis-Vertragsstaaten (Antarctic Treaty Consultative Meeting, ATCM) in Prag im Juli dieses Jahres unterzeichneten die Vertragsstaaten eine Deklaration, mit der sie sich nachdrücklich für die Ziele des Antarktis-Vertrages und seines Umweltschutzprotokolls einsetzen.</p><p>Herausforderungen für die Vertragsstaaten</p><p>Das steuernde Gremium des Antarktis-Vertrages ist die jährlich stattfindende ATCM. Von den inzwischen 54 Vertragsstaaten haben 29 Konsultativstatus. Das heißt, diese Staaten haben ihr besonderes Interesse an der Antarktis durch erhebliche wissenschaftliche Forschungstätigkeiten zum Ausdruck gebracht, indem sie Stationen betreiben oder regelmäßig Expeditionen entsenden. Deutschland hat seit nunmehr 40 Jahren diesen Status. </p><p>Auf der ATCM findet ein breiter Informationsaustausch zwischen den Vertragsstaaten, Beobachtern und eingeladenen Experten statt. Zeitgleich tagt der Ausschuss für Umweltschutz (Committe for Environmental Protection, CEP), um Fragen des Umweltschutzes und des Umweltmanagements zu diskutieren und die Vertragsstaaten zu beraten. Diese ATCM beschließt Überarbeitungen und Ergänzungen des Antarktis-Vertragssystems nach dem Einstimmigkeitsprinzip, wobei nur die Konsultativstaaten Stimmrecht haben. </p><p>Der globale <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/k?tag=Klimawandel#alphabar">Klimawandel</a> und daraus folgende Umweltveränderungen sowie ein steigender Nutzungsdruck auf die Antarktis – u. a. durch einen enorm wachsenden Tourismus – stellt die ATCM vor neue Herausforderungen, um auch in Zukunft den Schutz der terrestrischen und marinen Umwelt des Südpolargebietes weiter zu stärken.</p><p>Rolle des Umweltbundesamtes </p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und Genehmigungsbehörde für jede Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet aus-geht. Mitarbeitende des Umweltbundesamtes nehmen an der ATCM und den Tagungen des CEP teil und sorgen für das Einhalten hoher Umweltstandards.</p>
Das übergeordnete Ziel dieses Vorhabens ist der langfristige Schutz bedeutsamer mariner Arten und Lebensräume in der Arktis und in der Antarktis. Zu diesem Zweck sollen im Rahmen des Vorhabens wissenschaftliche Grundlagen zur Berücksichtigung naturschutzfachlicher Belange bei der Ausweisung von Meeresschutzgebieten in der Arktis und in der Antarktis erarbeitet werden. Das Projekt wird als Verbundprojekt mit dem WWF Neuseeland durchgeführt. Der WWF Deutschland trägt als federführender Verbundpartner alle Eigenanteile des Gesamtprojekts. (i) Arktis - OSPAR-Kommission: Erarbeitung von wissenschaftlichen Beiträgen zu dem im Rahmen der OSPAR-Kommission laufenden Prozess zur Überarbeitung des Vorschlages zur Ausweisung eines Meeresschutzgebietes im nordostatlantischen Sektor der Arktis ('Arctic Ice High Seas MPA'). Wissenschaftliche Überarbeitung des entsprechenden Fachvorschlages unter Berücksichtigung der Positionen der OSPAR-Vertragsstaaten mit dem Ziel der (Wieder-)Vorlage bei relevanten OSPAR Sitzungen. Teilnahme an ausgewählten OSPAR-Sitzungen mit anschließender Aufbereitung der Ergebnisse. (ii) Antarktis - CAMLR-Kommission: Erarbeitung von Analysen & naturschutzfachlichen Positionen im Rahmen des CCAMLR-Prozesses zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten im Südpolarmeer, einschließlich des Weddellmeeres. Erstellung von Zusammenfassungen relevanter Dokumente zur Vorbereitung von CCAMLR-Sitzungen. Erarbeitung von Verhandlungspositionen und -strategien für nationale & internationale Abstimmungsgespräche. Teilnahme an ausgewählten CCAMLR-Sitzungen und Aufbereitung der Ergebnisse. Erstellung von naturschutzfachlichen Beiträgen für den Prozess der Überarbeitung der ATCM-Guidelines zur Ausweisung von Meeresschutzgebieten.
Seit Beginn des Antarktistourismus, der sich vor allem auf die Antarktische Halbinsel konzentriert, haben die Besucherzahlen erheblich zugenommen. Um die einmalige Tier- und Pflanzenwelt trotz des wachsenden Besucherinteresses in seiner Ursprünglichkeit auch in Zukunft zu erhalten, gelten international verbindliche Verhaltensregeln für die Besucher der Antarktis. Beachten Sie diese Verhaltensregeln bei Ihrem Aufenthalt vor Ort, leisten Sie persönlich einen Beitrag zum Schutz der Antarktis leisten. Quelle: https://www.umweltbundesamt.de
<p>…nimmt Akteure in der Antarktis u.a. in die Pflicht, umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden.</p><p>Das Bundeskabinett hat am 18.01.2017 den Entwurf des Antarktis-Haftungsgesetzes beschlossen. Künftig soll es feste Regelungen für Akteure in der Antarktis geben, um umweltgefährdende Notfälle zu vermeiden. Sollten dennoch derartige Notfälle eintreten, haben die Verursacher Gegenmaßnahmen zu ergreifen oder eventuelle Beseitigungskosten zu ersetzen.</p><p>Bereits 2005 wurde nach rund 13-jährigen Verhandlungen von den Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrags die Anlage VI des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag (USP) beschlossen. Dieser sogenannte Haftungsannex ist ein weiterer wichtiger Schritt zum Schutz des empfindlichen antarktischen Ökosystems. Die sechste Anlage des USP regelt die Haftung bei Umweltschäden in der Antarktis und schließt damit eine bislang bestehende Lücke im völkerrechtlichen System des antarktischen Umweltweltschutzes. Mit dem Haftungsannex werden entscheidende Pflichten verankert: Betreiber antarktischer Tätigkeiten müssen künftig Vorsorge- und Gegenmaßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung umweltgefährdender Notfälle treffen. Entsprechend seines Namens wird auch im neuen Antarktis-Haftungsgesetz festgelegt, dass Organisationen oder Unternehmen für entstandene Schäden und deren Beseitigung aufkommen müssen.</p><p>Neben dem eigentlichen Entwurf für das Haftungsgesetz hat das Bundeskabinett am 18.01.2017 einen weiteren Gesetzesentwurf beschlossen. Dieser dient der Genehmigung des Haftungsannexes und schafft damit die Voraussetzung, dem Haftungsannex völkerrechtlich bindend beitreten zu können.</p><p>Das <a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UBA#alphabar">UBA</a> begrüßt die Kabinettsbeschlüsse. Mit den Gesetzesentwürfen geht die Bundesregierung einen weiteren wichtigen Schritt auf dem Weg zu einem umfassenden Schutz der antarktischen Umwelt. Sie hebt damit ihren Einsatz für den nachhaltigen Schutz dieses fragilen Ökosystems hervor, indem sie Regeln und Verfahren schafft, um die Auswirkungen umweltgefährdender Situationen auf die antarktische Umwelt und die abhängigen und verbundenen Ökosysteme zu verhindern oder zu kompensieren. Nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens erlangen die Regelungen innerstaatlich Wirksamkeit, wenn auch der Haftungsannex nach Ratifikation aller 29 Konsultativstaaten völkerrechtlich in Kraft getreten ist. </p><p>Das Umweltbundesamt ist im Rahmen völkerrechtlicher Verträge für den Schutz der Antarktis zuständig und nationale Genehmigungsbehörde für jede beabsichtigte Tätigkeit in der Antarktis, die in Deutschland organisiert wird oder von deutschem Hoheitsgebiet ausgeht. Mitarbeitende waren an der Erarbeitung des Entwurfs des Antarktis-Haftungsgesetzes beteiligt. Mit dem Gesetz werden dem Umweltbundesamt neue Aufgaben zugewiesen, wie die Überwachung der Einhaltung der Betreiberpflichten oder die Beauftragung anderer Betreiber, im Notfall Gegenmaßnahmen an Stelle des verpflichteten Betreibers vorzunehmen.</p>
Seit dem 3. März 1981 arbeitet Deutschland aktiv am Schutz der Antarktis mit. An diesem Tag erhielt Deutschland volles Stimmrecht im Rahmen des Antarktis-Vertrags. Dieses internationale Abkommen regelt seit 1961 die ausschließlich friedliche Nutzung der Antarktis und wissenschaftliche Erforschung des ewigen Eises. Die Antarktis bedarf eines besonderen Schutzes, weil sie ein vom Menschen noch weitgehend unbeeinflusstes natürliches Ökosystem ist, das großen wissenschaftlichen und ästhetischen Wert hat. 48 Länder haben sich bis heute dem Erhalt der Antarktis verpflichtet.
Ein 1999 veröffentlichtes FuE-Vorhaben (FKZ 29625507) fast gleichlautenden Wortlauts stellt bereits wesentliche Erkenntnisse aus der marinen Ökosystemforschung hinsichtlich Ihrer Relevanz für die Durchführung von Genehmigungsverfahren von Forschungsaktivitäten und touristischer Aktivitäten nach dem AUG dar. Die darin vorgenommene Beschreibung und Klassifizierung von Auswirkungen von Forschung, Tourismus und Logistik auf die antarktische Meeresumwelt erwies sich als äußerst hilfreich bei der Bewertung von Tätigkeiten im Rahmen des Genehmigungsverfahrens nach dem AUG. Aufgrund fortgeschrittener technischer Entwicklung der bei der Polarforschung zum Einsatz kommenden Methoden und Geräte sowie ausgeweiteter logistischer und touristischer Aktivitäten in der Antarktis ist eine erneute Evaluation auf Grundlage des aktuellen Forschungsstandes erforderlich. Dabei ist nun auch die terrestrische Komponente der Ökosystemforschung und ihrer Umweltauswirkungen zu betrachten. Zielstellung: Der aktuelle wissenschaftliche Erkenntnisstand über die wesentlichen Komponenten der antarktischen Umwelt soll umfassend dargestellt werden. Das umfasst die bei der modernen Polarforschung zum Einsatz kommenden Methoden und deren begleitende Logistik und die touristischen Aktivitäten und deren Logistik sowie die Bewertung und Klassifizierung der daraus entstehenden Umweltauswirkungen. Methodik: Die erforderlichen Analysen sind mit Hilfe einer Literaturauswertung und auf Grundlage o.g. Veröffentlichung (UBA-Text 83/99) sowie national und international verfügbare Materialien zur Methodik und den Auswirkungen der modernen Polarforschung durchzuführen. Anhand von Fallbeispielen soll die Beurteilung wissenschaftlicher Forschungsprogramme verdeutlicht werden. Die Empfehlungen für die umweltfreundliche Durchführung wissenschaftlicher Aktivitäten sind zu aktualisieren.
Ausgangslage: In einem 1998 durchgeführten Vorhaben wurden Vorgaben für das Genehmigungsverfahren touristischer Aktivitäten erarbeitet (FKZ 36010002) und 1999 durch die Entscheidungshilfen zur Genehmigungspraxis (FKZ 101 01 136) ergänzt. Die touristischen Aktivitäten in der Antarktis haben jedoch im letzten Jahrzehnt stark zugenommen und neue Formen angenommen. Für den traditionellen Kreuzfahrttourimus haben die Konsultativstaaten des Antarktis-Vertrages bereits einige Regelungen geschaffen, um Auswirkungen auf die Umwelt zu verringern. Jedoch findet insbesondere der Individual- und Abenteuertourismus weitgehend unreglementiert statt. Vor allem die verschiedenen sportlichen Aktivitäten an Land und im Wasser werden oft vernachlässigt. Diese Entwicklungen im Antarktistourismus erfordern Handlungsbedarf auf rechtlicher Ebene, um durch zeitgemäße Anpassungen den Schutz der Antarktis zu gewährleisten. Zielstellung: Unter Berücksichtigung aktueller Daten zum Tourismus und dessen möglichen Auswirkungen soll analysiert werden, ob und inwieweit die vorhandenen rechtlichen Instrumente einen ausreichenden Rahmen für die vielfältigen touristischen Aktivitäten darstellen und wie diese weiterzuentwickeln sind. Dabei ist auch zu untersuchen, ob und mit welchen rechtlichen Regelungen Tätigkeiten verboten oder eingeschränkt werden können. Methodik: Grundlage sind national und international verfügbare Materialien (vor allem Daten des Antarktisvertrags-staatensekretariats, des Verbands der internationalen Antarktis-Reiseveranstalter (IAATO), des UBA).
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 35 |
| Wissenschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 9 |
| Text | 15 |
| unbekannt | 9 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 24 |
| Offen | 11 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 31 |
| Englisch | 9 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Datei | 2 |
| Dokument | 7 |
| Keine | 13 |
| Webseite | 21 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 16 |
| Lebewesen und Lebensräume | 35 |
| Luft | 17 |
| Mensch und Umwelt | 35 |
| Wasser | 16 |
| Weitere | 35 |