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Räumliche Lösungen für eine Nachhaltigkeitstransformation der Fischerei in der Westlichen Ostsee, Vorhaben: Ökologische Lösungen-Identifizierung von räumlichen Möglichkeiten und Schutzbedürfnissen

Entwicklung und Anwendung eines modularen Biodiversitäts-Toolkits für den Weinbau in Deutschland

Untersuchungen zur Gefährdung von Farn- und Samenpflanzen als Grundlage für den Schutz der biologischen Vielfalt und für die Umsetzung der FFH-Richtlinie

Es wird die Funktion der Koordinierung der oben genannten Forschung für den Regierungsbezirk Leipzig übernommen. Es werden Daten über Verbreitung, Standortansprüche und Bestandsveränderungen von Farn- und Samenpflanzen erhoben und ausgewertet. Belegmaterial wird im Herbarium der Universität archiviert. Wir bieten anderen Institutionen, aber auch Einzelpersonen den Service an, taxonomisch schwierige Sippen zu determinieren bzw. Belege zu revidieren.

Weiterentwicklung der Waldschutzgebietskonzeption

Die Ausweisung, wissenschaftliche Betreuung und das Monitoring von Waldschutzgebieten in Baden-Württemberg stehen durch die nationale Biodiversitätsstratege wieder verstärkt im Fokus von Forschung und Gesellschaft. Deshalb wird die seit 1993 bestehende Waldschutzgebietskonzeption überarbeitet und im Hinblick auf aktuelle Naturschutzziele weiterentwickelt, die in der Gesamtkonzeption Waldnaturschutz von ForstBW (GK WNS) für den Staatswald konkretisiert sind. Hierzu zählen zum Einen die systematische Herleitung prioritärer Waldflächen für die Ausweisung neuer Waldschutzgebiete mit natürlicher Waldentwicklung auf Grundlage eines erweiterten Kriterienkatalogs (GK WNS Ziel 8), zum Anderen die aktive Förderung der Waldbiodiversität in Schonwäldern. Um Pflegemaßnahmen zur Erreichung der Schutzziele in den Schonwäldern systematisch aktivieren und evaluieren zu können, werden die bestehende Schonwälder in Schutzkategorien unterteilt, die es zusätzlich ermöglichen, geographische ‘hot spots‘ für spezifische Fördermaßnahmen zu identifizieren. Der Fokus liegt derzeit auf der Förderung von Lichtwaldstrukturen und Lichtwaldarten(- GK WNS Ziele 3,4,6), die von Waldweideprojekten bis zu großflächigen motormanuellen Auflichtungen reichen kann. Im Projekt werden die Pflegemaßnahmen zur Biodiversitätsförderung in den Schonwäldern getestet und deren Wirksamkeit und Kosteneffizienz evaluiert und ggf. angepasst.

Die vertikale Dimension des Naturschutzes: Ein kostengünstiger Plan zur Einbeziehung unterirdischer Ökosysteme in die Biodiversitäts- und Klimaschutzagenden nach 2020

Subterrane Ökosysteme beherbergen eine breite Vielfalt spezialisierter und endemischer Organismen, die einen einzigartigen Bruchteil der globalen Vielfalt ausmachen. Darüber hinaus leisten sie entscheidende Beiträge der Natur für die Menschen – insbesondere die Bereitstellung von Trinkwasser für mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung. Diese unsichtbaren Ökosysteme werden jedoch bei den Biodiversitäts- und Klimaschutzzielen für die Zeit nach 2020 übersehen. Nur 6,9 % der bekannten subterranen Ökosysteme überschneiden sich mit dem ´Netzwerk von Schutzgebieten. Zwei Haupthindernisse sind für diesen Mangel an Schutz verantwortlich. Erstens bleiben subterrane Biodiversitätsmuster weitgehend unkartiert. Zweitens fehlt uns ein mechanistisches Verständnis der Reaktion subterraner Arten auf vom Menschen verursachte Störungen. Das DarCo-Projekt zielt darauf ab, subterrane Biodiversität in ganz Europa zu kartieren und einen expliziten Plan zur Einbeziehung subterraner Ökosysteme in die Biodiversitätsstrategie der Europäischen Union (EU) für 2030 zu entwickeln. Zu diesem Zweck haben wir ein multidisziplinäres Team führender Wissenschaftler in subterraner Biologie und Makroökologie zusammengestellt und Naturschutz aus einem breiten Spektrum europäischer Länder. Das Projekt gliedert sich in drei Arbeitspakete, die der direkten Forschung gewidmet sind (WP2-4), plus ein viertes (WP5), das darauf abzielt, die Verbreitung der Ergebnisse und das Engagement der Interessengruppen für die praktische Umsetzung des Naturschutzes zu maximieren. Zunächst werden wir durch die Zusammenstellung bestehender Datenbanken und die Nutzung eines kapillaren Netzwerks internationaler Mitarbeiter Verbreitungsdaten, Merkmale und Phylogenien für alle wichtigen subterranen Tiergruppen sammeln, einschließlich Krebstiere, Mollusken, Insekten und Wirbeltiere (WP2). Diese Daten werden dazu dienen, die Reaktionen von Arten auf menschliche Bedrohungen mithilfe der hierarchischen Modellierung von Artengemeinschaften (WP3) vorherzusagen. Die Vorhersagen der Modelle zur Veränderung der biologischen Vielfalt werden die Grundlage für eine erste dynamische Kartierung des subterranen Lebens in Europa bilden. Durch die Verschneidung von Karten von Diversitätsmustern, Bedrohungen und Schutzgebieten werden wir einen Plan zum Schutz der subterranen Biodiversität entwerfen, der das aktuelle EU-Netzwerk von Schutzgebieten (Natura 2000) ergänzt und gleichzeitig klimabedingte Veränderungen in subterranen Ökoregionen berücksichtigt (WP4). Schließlich versuchen wir durch gezielte Aktivitäten in WP5, das gesellschaftliche Bewusstsein für subterrane Ökosysteme zu schärfen und Interessengruppen einzuladen, die subterrane Biodiversität in multilaterale Vereinbarungen einzubeziehen. In Übereinstimmung mit dem europäischen Plan S werden wir alle Daten offen und wiederverwendbar machen, indem wir eine zentralisierte und offene Datenbank zum subterranen Leben entwickeln – die Subterranean Biodiversity Platform.

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement aktuell

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement 2026

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

Natura 2000-Gebiete und wertvolle Grünlandbiotope (AUKM-Föderkulisse)

In der Förderkulisse "Natura 2000-Gebiete und wertvolle Grünlandbiotope" soll die Förderung einer extensiven und naturschutzfachlich angepassten Grünlandnutzung auf naturschutzfachlich wertvollen Grünlandstandorten erfolgen. Zu den Zielen der Maßnahme "Naturschutzorientierte Grünlandbewirtschaftung", mit der vor allem Düngungsbeschränkungen, die Einhaltung bestimmter Nutzungstermine oder spezielle Mahnverfahren gefördert werden, gehören insbesondere die Erhaltung und die Entwicklung bzw. Wiederherstellung der biologischen Vielfalt, eine Förderung des Arten- und Biotopschutzes sowie der Schutz der natürlichen Ressourcen im Grünland.

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement 2025

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

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