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GolfBiodivers: Aufwertung, Monitoring und Kommunikation der Biodiversität auf Golfplätzen^REFOPLAN 2022 - Ressortforschungsplan 2022, Teilvorhaben: Übertragung der Ergebnisse auf weitere Golfanlagen

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement aktuell

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

Zumutung oder Chance? Suffizienz als Naturschutzstrategie und als Beitrag zur sozial-ökologischen Transformation

Die Verschlechterung des Zustands von Natur und Landschaft sowie der Verlust der biologischen Vielfalt werden maßgeblich durch menschliche Nutzungen und gesellschaftliche Lebensweisen verursacht. Um Landschaft und Natur langfristig zu schützen, ist daher eine sozial-ökologische Transformation notwendig, die tiefgreifende Veränderungen der Lebens- und Wirtschaftsweisen einschließt. Eine zentrale Rolle spielt dabei Suffizienz, eine Strategie zur absoluten Reduzierung des Verbrauchs natürlicher Ressourcen, um innerhalb der planetaren Grenzen zu bleiben und gleichzeitig allen Menschen den Zugang zu den für ihr Leben notwendigen Ressourcen zu ermöglichen. Die Notwendigkeit von Suffizienz wird anhand der Energiewende und der Flächennutzung verdeutlicht: Auch die Energiewende, verstanden als Umstieg auf erneuerbare Energien, kann - ohne ihre zwingende Notwendigkeit bestreiten zu wollen - mit erheblichen negativen Umwelt- und sozialen Folgen verbunden sein, sei es durch den Bau und Betrieb von Anlagen oder die erforderliche Rohstoffgewinnung. Suffizienz, d. h. die Reduzierung des Energieverbrauchs, muss daher neben Energieeffizienz und Umstieg auf erneuerbare Energien zu einem weiteren zentralen Element der Energiewende werden. In Bezug auf Flächennutzung ist Suffizienz erforderlich, da nur so Flächenkonkurrenzen vermindert und zugleich ausreichend Flächen zur Erhaltung biologischer Vielfalt gesichert werden können. Trotz der dargelegten Relevanz wird Suffizienz im Naturschutz bislang wenig beachtet. Als mögliche Ansatzpunkte für die Integration von Suffizienz in den Naturschutz werden die Planungsinstrumente der Raumordnung und Umweltprüfungen sowie die Entwicklung von "Suffizienzkorridoren" diskutiert. Da Suffizienz und eine sozial-ökologische Transformation mit weitreichenden Veränderungen unserer Lebensweise verbunden sind, treffen sie auf erhebliche Widerstände und stellen eine kulturelle Herausforderung dar, die nur im Rahmen einer umfassenden gesellschaftlichen Diskussion bewältigt werden kann.

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement 2026

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

Kohärenz gesetzlicher Rahmenbedingungen für eine sozial-ökologische Transformation des Naturschutzes

Als sozial-ökologische Transformation wird der Prozess bezeichnet, der unser Handeln und Wirtschaften wieder in die Bahnen der planetaren Belastungsgrenzen zurückführen will, ohne die sich dabei stellenden sozialen und wirtschaftlichen Fragen zu ignorieren. Ein wichtiges Handlungsfeld einer sozial-ökologischen Transformation sind der Naturschutz und die Erhaltung der Biodiversität. Längst ist klar, dass es dafür nicht nur eines leistungsfähigen Naturschutzfachrechts bedarf, sondern darüber hinaus der Integration des Biodiversitätsschutzanliegens in verschiedene Landnutzungssektoren, wie die Land- und Forstwirtschaft, das Siedlungswesen und die Wasserbewirtschaftung. Auch mit Blick auf den Klimaschutz ist mittlerweile anerkannt, dass er nicht nur Energie und Verkehr betrifft, sondern als sog. "natürlicher Klimaschutz" auch eine landnutzungsbezogene Dimension hat. Der Beitrag untersucht, inwieweit die geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen den Weg für eine sozial-ökologische Transformation des Naturschutzes bereiten. Dabei werden insbesondere die im Juni 2024 beschlossene EU-Verordnung über die Wiederherstellung der Natur und die Rahmenbedingungen des natürlichen Klimaschutzes analysiert. Am Beispiel der Wiedervernässung landwirtschaftlich genutzter Moorböden wird danach gefragt, ob die bestehenden Rechts- und Politikinstrumente ausreichend darauf abgestimmt sind, komplexe Renaturierungsziele erreichen zu können.

Trendwende zur Erhaltung der Biodiversität: Dimensionen einer sozial-ökologischen Transformation

Bisherige Bemühungen zum Schutz der biologischen Vielfalt waren nur teilweise erfolgreich. Der Weltbiodiversitätsrat forderte daher bereits 2019 einen transformativen Wandel, dessen Realisierung und Umsetzbarkeit aber weiterhin offenbleiben. In der Wissenschaft wird die Ansicht geteilt, dass dieser Wandel im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation ausgestaltet werden soll, in der Natur und Gesellschaft gleichermaßen berücksichtigt werden. Aus der Perspektive der Sozialen Ökologie wird der Rückgang der biologischen Vielfalt als globale Krise der gesellschaftlichen Naturverhältnisse verstanden. Sozial-ökologische Transformationen, die eine Trendwende zur Erhaltung der Biodiversität ermöglichen, sehen daher einen grundlegenden Wandel der gesellschaftlichen Naturverhältnisse hin zur Nachhaltigkeit vor, der die Bereiche Politik, Wirtschaft und Zivilgesellschaft umfasst. Ein solcher Prozess erfordert die Auseinandersetzung mit den drei Dimensionen des Gegenstands (Welche Natur wollen wir schützen?), der Ziele (In welcher Natur wollen wir leben?) sowie des Prozesses (Wie können verantwortungsvolle Akteurskooperationen gestaltet werden?). Die Forderungen nach einem transformativen Wandel bieten auch die Chance für den Naturschutz, sich auf die bestehenden gesellschaftspolitischen Dynamiken einzustellen und diese proaktiv mitzugestalten. Ein Paradigmenwechsel im Naturschutz erscheint dabei notwendig: Naturschutz sollte nicht länger als das Gegenteil von Naturnutzung verstanden werden. Somit schließt eine sozial-ökologische Transformation für und durch den Naturschutz ebenso eine Transformation des Naturschutzes selbst ein.

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement 2025

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben. Die Daten werden dreimal pro Jahr aktualisiert.

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement 2024

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben.

INSPIRE TH INVEKOS LPIS Landschaftselement 2023

Der Datensatz enthält förderfähige Landschaftselemente aus Thüringen, die in das INSPIRE-Datenmodell "Land Parcel Identification System (LPIS)" transformiert wurden. Die Transformation erfolgte gemäß der Technischen Leitlinien für die Interoperabilität von InVeKoS-Daten TG 2. Landschaftselemente (LE) sind Teil der landwirtschaftlichen Fläche, die traditionell Teil guter landwirtschaftlicher Anbau- oder Nutzungspraktiken gemäß Artikel 9 Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 640/2014 sind und nach Artikel 4 Buchstabe b Ziffer i zum Schutz der biologischen Vielfalt, zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Lebensräumen oder Arten beitragen. In Deutschland sind gemäß § 19 der GAPKondV die Landschaftselemente festgelegt, die nicht beseitigt werden dürfen. In Thüringen werden diese Konditionalitäten-relevanten LE als separater Feldblock (FB) ausgewiesen und sind somit Teil des Thüringer Flächenreferenzsystems (Feldblockreferenz). Sie müssen einen eindeutigen Bezug zu einer landwirtschaftlichen Fläche besitzen, d.h. sie liegen innerhalb eine Acker-, Dauergrünland- oder Dauerkulturfläche oder grenzen in Randlage direkt an diese. Nicht Konditionalitäten-relevante LE werden nicht als eigener FB ausgewiesen, sondern sind Bestandteil der gesamten landwirtschaftlichen Fläche und werden somit nicht separat angegeben.

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