Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen, landeskundlichen oder kulturellen Gründen oder zur Erhaltung von Lebensgemeinschaften oder Biotopen bestimmter wildlebender Tier- und Pflanzenarten notwendig ist, werden als Naturschutzgebiete gesichert. Nach § 23 des Naturschutzgesetzes Baden-Württemberg (NatSchG) können Naturschutzgebiete auch wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit von Natur und Landschaft ausgewiesen werden. So sollen die wertvollsten und wichtigsten Biotope eines Naturraums erhalten werden. Insbesondere die gefährdeten Tier- und Pflanzenarten finden in Schutzgebieten Rückzugsräume für eine möglichst ungestörte Entwicklung. Die Zuständigkeit für die Ausweisung liegt bei den höheren Naturschutzbehörden. Diese weisen Naturschutzgebiete per Rechtsverordnung aus. In einigen UIS-Werkzeugen werden folgende Geometrien angeboten: - DST Lokal: automatisierte Liegenschaftskarte (ALKIS) als Erfassungsgrundlage. In diesem Layer sind nur die Geodaten enthalten, die von der zuständigen Behörde bearbeitet werden und im monatlichen Datenaustausch stehen. - Dienst landesweit: die komplette Geodaten des Landes liegen als Web Map Service (WMS), ALKIS-konform vor. In diesem Layer sind die Daten landesweit zusammengeführt, können jedoch von den Dienststellen nicht bearbeitet werden. Der Bestand wird monatlich aktualisiert. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Als ein Beispiel für die Beeinflussung des Grundwassers durch anorganische Stoffe wurde die Belastung mit Nitraten ausgewertet und dargestellt. . Es wird der Zeitraum 2006 bis 2008 betrachtet. Es erfolgt eine punktuelle Darstellung der Nitratbelastung in mg/l in 5 Klassenstufen im Zeitraum 2006 bis 2008, jeweils der höchste Messwert (Landschaftsplan-Karte)
Bestandteile in Ensembles. Unterschutzstellung als Teil von Mehrheiten unbeweglicher Sachen, die aufgrund eines übergeordneten Bezugs Kulturdenkmäler sind, ohne dass jeder einzelne Bestandteil die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen muss (Ensembles), wie Orts-, und Platzgefüge, Siedlungen oder Straßenzüge (§ 2 Absatz 2 Nr. 2 DSchG).
Dieser Darstellungsdienst (WMS) stellt Daten zum INSPIRE-Thema Schutzgebiete in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) dar. Der Dienst umfasst die Einzeldenkmäler, die Ensembles und die Bestandteile in Ensembles. - Dieser Dienst ist in der Bearbeitung und zurzeit nicht funktionstüchtig. -
Dieser Downloaddienst stellt Daten zum INSPIRE-Thema Schutzgebiete in der Freien Hansestadt Bremen (FHB) bereit. Der Dienst umfasst die Einzeldenkmäler, die Ensembles und die Bestandteile in Ensembles.
Der INSPIRE Datensatz Schutzgebiete (PS) Hamburg setzt sich aus den Inhalten folgender Datensätze zusammen: Schutzgebietskataster Hamburg Natur- und Landschaftsschutzgebiete, Naturdenkmale; Verordnungen; EG-Vogelschutz- und FFH-Gebiete (Natura 2000), NPHW, Biosphärenreservat, Ramsar- Gebiete. Denkmalkartierung Hamburg In der Denkmalkartierung sind folgende Kategorien (Ebenen, Layer) enthalten: - Denkmalobjekte (symbolhaft): z.B. Statuen, Brunnen, Denkmalanlagen ohne klare Ausdehnung - Grenzsteine: historische Grenzsteine und Grenzmarkierungen - Baudenkmale: z.B. Gebäude, Brücken, bauliche Anlagen - Gewässer: z.B. Hafenbecken, Kanäle, Schleusen, Teiche in Parks und Gärten - Gartendenkmale: z.B. öffentliche Park- und Gartenanlagen, historische Friedhöfe - Ensembles: mindestens aus zwei Objekten bestehend Bodendenkmäler Hamburg Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013. Auskünfte zu den fachlichen Inhalten können nur die Ansprechparten der Originaldaten geben (siehe Verweise).
- ND - Findling - ND - Baum ... im Landkreis Leer
Web Map Service (WMS) der Kartierung bekannter und veröffentlichter Bodendenkmäler auf dem Gebiet der FHH. Auswahlkriterium: 1.) Eintrag in der Denkmalliste der FHH; 2.) Objekte sind obertägig sichtbar und als Denkmal erkennbar. Kartierung bekannter archäologischer Schutzgebiete - Denkmäler/Bodendenkmäler - der Freien und Hansestadt Hamburg nach dem Hamburgischen Denkmalschutzgesetz vom 5. April 2013 und - Kulturdenkmale/Bodendenkmale - des Landkreises Harburg nach dem Niedersächsischen Denkmalschutzgesetz vom 26. Mai 2011. Der gesetzliche Schutz hängt nicht von der Kartierung bzw. Eintragung in eine Liste ab. Die Zahl der tatsächlich vorhandenen Schutzgebiete ist höher. Auch Objekte bzw. Gebiete, die nicht in der Kartierung bzw. Liste verzeichnet sind, stehen unter Denkmalschutz, wenn sie für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg die Kriterien nach § 4 Abs. 5 HmbDSchG, für das Gebiet des Landes Niedersachsen die Kriterien nach § 3 Abs. 4 bis 5 NDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg nach §§ 9 Abs. 1 und 14 Abs. 1 bis 2 HmbDSchG eine frühzeitige Beteiligung der Bodendenkmalpflege bzw. für das Gebiet des niedersächsischen Landkreises Harburg nach §§ 10 Abs. 1, 12 Abs. 1, 13 Abs. 1 und 24 Abs. 1 bis 3 NDSchG der Unteren Denkmalschutzbehörde des Landkreises Harburg oder der Städte Winsen (Luhe) und Buchholz in der Nordheide notwendig. Wichtiger Hinweis: Denkmalschutz ist in Deutschland nicht einheitlich, sondern länderspezifisch geregelt. Insofern gelten diese Informationen bzw. die zugehörigen Ressourcen nur für die Freie und Hansestadt Hamburg und den niedersächsischen Landkreis Harburg und nicht darüber hinaus! Ausführliche Informationen erhalten Sie unter www.amh.de. der dargestellten Daten. Zur genaueren Beschreibung der Daten und Datenverantwortung nutzen Sie bitte den Verweis zur Datensatzbeschreibung.
Geschützte Landschaftsbestandteile gem. § 29 BNatSchG sind rechtsverbindlich festgesetzte Teile von Natur und Landschaft, deren besonderer Schutz erforderlich ist. Des weiteren fallen unter die Geschützten Landschaftsbestandteile die sog. Ödlandflächen und sonstigen naturnahen Flächen.
Dieser Datensatz enthält die FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitate) in der Stadt Osnabrück. Sie bilden das europäische Schutzgebietsnetz Natura 2000.
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 2590 |
| Europa | 47 |
| Kommune | 508 |
| Land | 3372 |
| Schutzgebiete | 6 |
| Wirtschaft | 8 |
| Wissenschaft | 53 |
| Zivilgesellschaft | 37 |
| Type | Count |
|---|---|
| Agrarwirtschaft | 1 |
| Bildmaterial | 13 |
| Daten und Messstellen | 36 |
| Ereignis | 61 |
| Formular | 1 |
| Förderprogramm | 1026 |
| Gesetzestext | 4 |
| Hochwertiger Datensatz | 169 |
| Kartendienst | 1 |
| Lehrmaterial | 4 |
| Software | 1 |
| Taxon | 16 |
| Text | 874 |
| Umweltprüfung | 267 |
| unbekannt | 2416 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 1868 |
| offen | 2232 |
| unbekannt | 784 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 4695 |
| Englisch | 297 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 241 |
| Bild | 179 |
| Datei | 441 |
| Dokument | 1495 |
| Keine | 1557 |
| Multimedia | 2 |
| Unbekannt | 141 |
| Webdienst | 771 |
| Webseite | 1880 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 2473 |
| Lebewesen und Lebensräume | 4884 |
| Luft | 1380 |
| Mensch und Umwelt | 4884 |
| Wasser | 2071 |
| Weitere | 4140 |