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Found 122 results.

Batterie-Bildungsnetzwerk Bayern

Grundwasser GZ (Krumbach WWA)

Die Messstelle Krumbach WWA befindet sich im Grundwasserleiter Quartär, im Landkreis Krumbach (Schwaben) in Bayern.

Grundwasser DON (Mauren W2)

Die Messstelle Mauren W2 befindet sich im Grundwasserleiter Weißer Jura / Malmkarst, im Landkreis Harburg (Schwaben) in Bayern.

Messdaten Gamma-ODL: Station Baar (Schwaben)

Das ODL-Messnetz des BfS überwacht mit rund 1.700 Messsonden rund um die Uhr die Strahlenbelastung durch natürliche Radioaktivität in der Umwelt. Das Messnetz hat eine wichtige Frühwarnfunktion, um erhöhte Strahlung durch radioaktive Stoffe in der Luft in Deutschland schnell zu erkennen. * [Informationen und Karte mit allen Messstationen](https://odlinfo.bfs.de/ODL/DE/themen/wo-stehen-die-sonden/karte/karte_node.html) * [Wichtige Hinweise zu den Daten - PDF](https://odlinfo.bfs.de/SharedDocs/Downloads/ODL/DE/datenbereitstellung.pdf?__blob=publicationFile&v=4)

Ortsdosisleistung (ODL): 86674 Baar (Schwaben) (in Betrieb)

Dieser Inhalt von ODL-INFO zeigt und beschreibt Stundenmesswerte und Tagesmittelwerte der Gamma-Ortsdosisleistung an der Messstelle Baar (Schwaben).

Grundwasser GZ (HOHENRAUNAU 798)

Die Messstelle HOHENRAUNAU 798 befindet sich im Grundwasserleiter Obere Süßwassermolasse, im Landkreis Krumbach (Schwaben) in Bayern.

Planfeststellungsverfahren Deponie Augsburg Nord (DKII)

Der Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungsbetrieb Augsburg (AWS) beantragt bei der Regierung von Schwaben eine abfallrechtliche Planfeststellung nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i. V. m. §§ 72 ff. Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) und nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) für die Erweiterung einer Deponie der Deponieklasse I und II (DK-I/DK-II ) für nicht verwertbare mineralische Abfälle gemäß Abfallartenkatalog am Standort der Deponie Augsburg Nord, Fl.-Nrn. 2510/0, 2505/3, 877/2, 878/0, 2506/2, 2505/0, 2508/1, 877/4, 2506/0, 2507/0, 877/14, 2510/2, 2509/2, 2508/4, jeweils der Gemarkung Lechhausen (Stadt Augsburg). Der AWS beabsichtigt die Erweiterung der bestehenden Deponie Augsburg Nord. Zur Gewährleistung und Aufrechterhaltung der Entsorgungssicherheit für die Stadt Augsburg und um der sich aus § 20 Abs. 1 KrWG in Verbindung mit Art. 3 Abs. 1 BayAbfG ergebenden Entsorgungspflicht für nicht verwertbaren mineralische Abfälle nachzukommen, plant der AWS eine Erweiterung der bestehenden Deponie Augsburg Nord. Hierbei wird in den bestehenden Bauabschnitten BA III/IV die Oberflächengestaltung geändert und zusätzliches Volumen geschaffen. Die neuen Bauabschnitte BA V und BA VI schließen östlich an den bestehenden Deponiekörper an. Für die zu entsorgenden mineralischen Abfälle wurde ein Bedarf für ca. 1,5 Mio. m³ ermittelt. Mit der geplanten Erweiterung steht ein Volumen von 1,39 Mio. m³ zur Verfügung. Es ist von einem abzulagernden Volumen von 29.100 m³ bis 54.800 m³ bzw. 51.100 t bis 70.100 t jährlich auszugehen. Die erwartete Laufzeit liegt bei ca. 28 Jahren und bis max. 34 Jahren. Die Deponie soll in mehreren Abschnitten errichtet und verfüllt werden. Der Verfüllung folgend soll die Deponie entsprechend dem Rekultivierungsplan abschnittsweise rekultiviert und sukzessive stillgelegt werden. Der erforderliche Flächenbedarf am Standort Augsburg Nord wird durch teilweise Anlehnung und Überlagerung des Bestandskörpers erheblich reduziert. Dadurch verringert sich der Eingriff in Natur und Landschaft. Weitere wesentlichere Auswahlkriterien für den gewählten Standort sind die hydrogeologische Eignung und die vorhandene Infrastruktur der bestehen-den Deponie am Standort Augsburg Nord, die unter anderem für die Erschließung, Sickerwasserableitung und Abfallannahme genutzt werden kann. Die neuen Bauabschnitte BA V und VI schließen sich östlich an die Bestandsdeponie an und umfassen die Flurstücke 875/2, 2510/0, 2505/3, 877/2, 878/0, 2506/2, 2505/0, 2508/1, 877/4, 2506/0, 2507/0, 877/14, 2510/2, 2509/2, 2508/4, jeweils der Gemarkung Lechhausen (Stadt Augsburg), die von der Erweiterung mit Grundflächen von insgesamt ca. 7,8 ha in Anspruch genommen werden. Der Anlieferverkehr erfolgt überwiegend wie bisher aus östlicher Richtung über die B2, Gersthofer Straße und Oberen Auweg. Die Sickerwassererfassung und -ableitung der neuen Bauabschnitte wird an das bestehende Sickerwasserleitungsnetz angebunden und im Rahmen der bestehenden Erlaubnis nach Vorbehandlung der Kläranlage Augsburg zugeführt. Insbesondere folgende Fachgutachten hat der AWS im Rahmen seines Antrages vorgelegt: • Standort-Alternativenprüfung • Bedarfsprognose zur Planrechtfertigung • Machbarkeitsstudie Deponie Augsburg • Hydrogeologisches Gutachten • Erkundungsbericht Baugrund und Deponie • Geotechnischer Bericht • Gutachten zur Rohrstatik Nachweis der inneren Standsicherheit von PE-HD – Sicker-rohren in Deponien, Fachanlagenteil Sickerwasser-Vorbehandlungsanlage • Mikroklimatische Untersuchung • Schallimmissionsprognose • Gutachten zur Luftreinhaltung, Staub, KMF-Fasern, Asbest, Stickstoff und Geruch • Auswirkungen auf das globale Klima • spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) • FFH-Verträglichkeitsabschätzung • Landschaftspflegerischer Begleitplan (LBP) • Umweltverträglichkeitsbericht

Umweltschutz als Chance fuer Beschaeftigung, dargestellt am Beispiel von mittelstaendisch gepraegten Unternehmen und Branchen in der vom Strukturwandel betroffenen Region Augsburg/Bayerisch Schwaben

WKS Windkraft Schwaben GmbH & Co. KG - Errichtung und Betrieb von zehn Windenergieanlagen

Die WKS Windkraft Schwaben GmbH & Co. KG hat beim Landratsamt Augsburg die immissionsschutzrechtliche Genehmigung gemäß §§ 4, 6 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zehn Windenergieanlagen (WEA) des Typs Enercon E-175 EP5 E2 mit einer Nabenhöhe von 174,50 m auf den Flur-Nrn. 1619 und 1551 der Gemarkung Emersacker, Flur-Nrn. 899, 957,951, 960 und 971 der Gemarkung Lauterbrunn, Flur-Nrn. 917 und 918 der Gemarkung Heretsried beantragt. Die Errichtung und der Betrieb einer Windfarm mit Anlagen mit einer Gesamthöhe von jeweils mehr als 50 Metern mit 6 bis weniger als 20 Windkraftanlagen ist der Nr. 1.6.2 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und dort in Spalte 2 mit "A" gekennzeichnet. Hiervon abweichend ist im vorliegenden Fall gem. § 6 Abs.1 Satz 1 WindBG eine Umweltverträglichkeitsprüfung nicht durchzuführen, da sich die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen (WEA) in einem ausgewiesenen Windenergiegebiet nach § 2 Nr. 1 WindBG befinden und sich darüber hinaus auch nicht innerhalb eines Natura-2000-Gebietes, eines Naturschutzgebietes oder Nationalparks befinden. Für die Teile der Nebenanlagen sowie Kranstellflächen, Zuwegungen und Wegeverbreitungen, welche sich außerhalb der Konzentrationszone befinden, entfällt die Umweltverträglichkeitsvorprüfung jedoch nicht. Im Rahmen des antragsgegenständlichen Vorhabens müssen für einen Teil der Nebenanlagen sowie der Kranstellflächen, Zuwegungen und Wegeverbreiterungen ca. 4,1 ha Wald außerhalb der Konzentrationszone gerodet werden. Die Rodung von Wald im Sinne des Bundeswaldgesetzes zum Zwecke der Umwandlung in eine andere Nutzungsart mit 1 ha bis weniger als 5 ha Wald ist der Nr. 17.2.3 der Anlage 1 zum UVPG zuzuordnen und in Spalte 2 mit „S“ gekennzeichnet. Für das geplante Vorhaben war deshalb im Rahmen des immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens vom Landratsamt Augsburg eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht entsprechend § 7 Abs. 2 UVPG durchzuführen.

Fließgewässermessstelle 200m u.h. Bahnl. Markt Schwaben, Forstinninger Sempt

Die Messstelle 200m u.h. Bahnl. Markt Schwaben (Messstellen-Nr: 130316) befindet sich im Gewässer Forstinninger Sempt in Bayern. Die Messstelle dient der Überwachung des biologischen Zustands, des chemischen Zustands.

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