Das Projekt "Zwergschwan: Schutzkonzept für eine bedrohte Zugvogelart in Deutschland" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit , Bundesamt für Naturschutz (BMU,BfN). Es wird/wurde ausgeführt durch: Michael-Otto-Institut im NABU e.V..
Das Projekt "Bestand und Verbreitung ueberwinternder Wasservoegel in der Schweiz" wird/wurde ausgeführt durch: Schweizerische Vogelwarte, Forschungsinstitut für Vogelkunde und Vogelschutz.1.) Zielsetzung: a) Ueberwachung der Winterpopulationen (Bestand und Verbreitung); b) Ausscheidung von international und national bedeutenden Wasservogelgebieten. 2.) Projektplan und Methoden: a) Alljaehrliche Zaehlungen aller ueberwinternder Taucher, Schwaene, Enten und Blaesshuehner auf den wichtigen Gewaessern im ganzen Mittelland zur Ueberwachung der Bestaende; b) Grundlagenbeschaffung fuer die Planung allfaelliger Untersuchungen bei Arten und Gewaessern, die mittelfristig deutliche Veraenderungen zeigen; c) Periodische Neubeurteilung der international und national bedeutenden Ueberwinterungsgewaesser (Revision Inventare); d) Die Ergebnisse werden den IWRB zur Verfuegung gestellt (internationales Projekt).
Das Projekt "Filmbildner aus den biobasierten Rohstoffen Lignin und Cellulose zur Herstellung von mikroplastikfreien Kosmetikprodukten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Schwan Cosmetics International GmbH.
Das Projekt "Filmbildner aus den biobasierten Rohstoffen Lignin und Cellulose zur Herstellung von mikroplastikfreien Kosmetikprodukten, Teilvorhaben 1: Anwendungsuntersuchungen" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Es wird/wurde ausgeführt durch: Schwan Cosmetics International GmbH.
Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Beförderung gefährlicher Güter GGVSEB RSEB Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB) vom 29. August 2023 (VkBl. 2023 Seite 515) Bonn, den 29. August 2023 G 26/3642.71/2023-3 Hiermit gebe ich die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB - bekannt. Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 (BGBl. I Nummer 227), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 304), geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174) und die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) vom 29. November 2011 (BGBl. I Seite 2349), die zuletzt durch Artikel 491 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist. Gleichzeitig hebe ich die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB - vom 15. April 2021 (VkBl. 2021 Seite 375) auf. Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten. Bundesministerium für Digitales und Verkehr Im Auftrag Gundula Schwan Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut erläutern Abschnitt I: Erläuterungen zur GGVSEB Abschnitt II: Abschnitt III: Erläuterungen zum ADR/RID/ADN Anlagenverzeichnis Download Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) Stand: 29. August 2023 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Erläuterungen Beförderung gefährlicher Güter GGVSEB RSEB Erläuterungen Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut erläutern in Abschnitt I: die GGVSEB in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 (BGBl. I Nummer 227), in Abschnitt II A: die GbV in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 304), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), in Abschnitt II B: die GGAV in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), in Abschnitt II C: die ODV vom 29. November 2011 (BGBl. I Seite 2349), die zuletzt durch Artikel 491 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist, in Abschnitt III: das ADR in der Fassung der 29. ADR-Änderungsverordnung vom 22. November 2022 (BGBl. 2022 II Seite 601), das RID in der Fassung der 23. RID-Änderungsverordnung vom 03. November 2022 (BGBl. 2022 II Seite 555) und das ADN in der Fassung der 9. ADN-Änderungsverordnung vom 14. Dezember 2022 (BGBl. 2022 II Seite 690). Wird in den folgenden Erläuterungen Teil, Kapitel, Abschnitt, Unterabschnitt oder Absatz ohne den Zusatz ADR/RID/ADN angegeben, bezieht sich die Erläuterung immer auf das ADR/RID/ADN. Stand: 29. August 2023 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes
600000 10°30'0"O 650000 11°0'0"O 700000 11°30'0"O 12°0'0"O 750000 12°30'0"O 800000 13°0'0"O 13°30'0"O 13°30'0"O 5900000 5900000 Zugvögel in Sachsen-Anhalt 2010 – 2020 Karte 2: Bedeutende Rast- und Nahrungsgebiete feuchtgebietsgebundener Vogelarten1 Grenze Sachsen-Anhalt Kreisgrenze Europäisches Vogelschutzgebiet 53°0'0"N Einzelzählungen über Schwellenwert vollständiger Datensatz ausgedünnter Datensatz2 Aggregation der Einzelbeobachtungen über Schwellenwert (Synopse der Modelle3) 53°0'0"N 50% der Daten 75% der Daten 95% der Daten 99% der Daten Daten aus dem „Leitfaden Artenschutz an Windenergieanlagen in Sachsen-Anhalt“ Hauptflugkorridor Elbe Kranich-Schlafplatz (inkl. Flugkorridor) Schlafplätze Gänse 1 5850000 5850000 Alle Arten mit Schwellenwertüberschreitungen aus den folgenden Gruppen: Gänse, Schwäne, Enten, Rallen, Kranich, Lappentaucher, Limikolen, Möwen, Seeschwalben, Störche, Kormoran, Reiher. 2 Ausgedünnter Datensatz nach der im Artikel erläuterten Methode: Es sind nur die Jahresmaximalzählungen pro Art und einem Hexagon mit einer Kantenlänge von 500 m (~65 ha) berücksichtigt. Von ursprünglich 40.773 Einzelzählungen über Schwellenwert flossen 17.064 in die Auswertung ein. 3 kombinierte Darstellung der mittels beider im Artikel beschriebenen Methoden gewonnenen Flächen. 52°30'0"N Auftragnehmer:Auftraggeber: RANA – Büro für Ökologie und Naturschutz Frank Meyer Mühlweg 39 06114 Halle (Saale) Tel: 0345/1317580 Internet: www.rana-halle.de E-Mail: info@rana-halle.deLandesamt für Umweltschutz Sachsen-Anhalt Staatliche Vogelschutzwarte Steckby Zerbster Str. 7 39264 Steckby Bearbeitung/Konzept:Dipl.-Biol. Martin Schulze GIS/Kartographie:Dr. Ingo Michalak, Dr. Heiner Nagel Datengrundlagen:Daten aus Ornitho.de sowie den Wasservogelzählungen Sachsen-Anhalt aus den Jahren 2010 – 2020 Erstelldatum:05. November 2022 52°30'0"N Schulze, M.; Michalak, I.; Fischer, S. (2022): Bedeutende Rastvogelgebiete in Sachsen- Anhalt. Berichte des Landesamtes für Umweltschutz Sachsen-Anhalt 1/2022: 1–34 TopPlusOpen P250 Gewässer-Geometrien (hgn_st, fg_altgew_typ, see_lawa_typ)© GeoBasis-DE / BKG 2022, dl-de/by-2-0 © Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) Verwaltungsgrenzen ST© GeoBasis-DE / LVermGeo LSA 5 1:250.000 10 20 ETRS 1989 UTM Zone 32N; EPSG: 25832 º km 30 5750000 5700000 5650000 5650000 51°0'0"N 51°0'0"N 5700000 51°30'0"N 51°30'0"N 5750000 52°0'0"N 52°0'0"N 0 5800000 5800000 Kartengrundlagen: 600000 10°30'0"O 11°0'0"O 650000 11°30'0"O 700000 12°0'0"O 12°30'0"O 750000 13°0'0"O 800000
Drei Wochen nach dem ersten Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln in diesem Jahr wurden inzwischen weitere Fälle in Berlin bestätigt. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist bei 14 Schwänen aus dem Landwehrkanal im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie bei einem Schwan im Bezirk Treptow-Köpenick bestätigt worden. Damit sind in Berlin insgesamt 28 Fälle der Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln offiziell bekannt. Eine Abklärung des Verdachts auf Geflügelpest bei weiteren acht Schwänen erfolgt derzeit durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut. Das Risiko einer Virusübertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird aktuell als hoch eingestuft. Um diese Bestände vor dem Erreger zu schützen, haben mehrere Bezirke bereits befristete Anordnungen zum Sichern von Vögeln in Ställen (Aufstallungsanordnungen) erlassen. Auch im vergangenen Jahr waren die Berliner Geflügelhalter*innen von März bis Mitte Mai 2021 aufgrund des H5N1-Virus verpflichtet, ihre Tiere ausschließlich in Ställen und überdachten Volieren zu halten. In der aktuellen Situation werden Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tierbestände bei der Veterinäraufsicht ihres Bezirks anzumelden und weiterhin vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand sollten dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich mitgeteilt werden. Bereits jetzt sollten Tierhalter und Tierhalterinnen Vorkehrungen für eine tierschutzgerechte Aufstallung treffen. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden. Er kann zu teils schweren Erkrankungen führen. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher aber nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund daher dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpesterreger.
Das Projekt "Erfassung der aufgenommenen Wildtiere im innerstädtischen Raum durch Tierheime und Pflegestellen (Wildtiere in Tierheimen/Pflegestellen)" wird/wurde gefördert durch: Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Bonn, Institut für Tierwissenschaften (ITW).Wissenschaftliche Erfassung und Auswertung der in Tierheimen und Pflegestellen aufgenommenen Wildtiere um wertvolle Hinweise für gezielte Tierschutz- aber auch Artenschutzmaßnahmen in NRW zu erhalten. Immer mehr Wildtiere werden ins Tierheim gebracht, ungeachtet dessen, ob die Tiere eine 'Rettung' nötig hätten. Dazu gehören Eichhörnchen, Igel, Wildmäuse, Füchse, Marder, Feldhasen, Singvögel, Gänse, Enten, Tauben, Greifvögel, Krähen, Teichralle und Schwäne. Neben den heimischen Wildtieren kommen aber auch immer mehr exotische Tiere in deutschen Tierheimen und Auffangstationen (wie z. B. zu groß gewordene Leguane, vereinsamte Äffchen und kranke Karakale), so dass diese an den Rand ihrer Kapazität gelangen. Normalerweise versorgen Tierheime vor allem ausgesetzte Hunde und Katzen. Auffangstationen für Wildtiere kümmern sich um verwaiste heimische Rehkitze oder verletzte Greifvögel. Um einen Status Quo für NRW zu erhalten, soll in Zusammenarbeit mit dem Landestierschutzverband eine Erhebung der Anzahl aufgenommener Wildtiere in den letzten 5 Jahren in den einzelnen Tierheimen/Pflegestationen in NRW erfolgen. Projektdurchführung: 1. Ausführliche Literaturrecherche zum Thema Wildtiere im städtischen Raum, 2. Datenerhebung der aufgenommenen Wildtiere in Tierheimen und Pflegestellen in NRW durch die Hilfe des Tierschutzbundes NRW und 3. Auswertung der Daten.
Kommunen innovativ Herbstkonferenz 2020 nacherleben - Bildnachweis: Gerti Kuhl, Ortsinnenentwicklung Jetzt zum Nacherleben: "Was macht Kommunen innovativ?" - Die Herbstkonferenz 2020 der BMBF-Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ Mit sieben wöchentlichen online-Veranstaltungen zwischen Oktober und Dezember wurden die zentralen Ergebnisse aus vier Jahren transdisziplinärer Forschungsarbeit der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ insgesamt über 800 Teilnehmenden vorgestellt. Zum Auftakt präsentierten Prof. Dr. Harald Welzer und die Keyspeaker*innen der Jahre 2016-2019, Prof. Dr. Dr. Ortwin Renn, Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Professorin Dr. Gesine Schwan und Prof. Dr. Stefan Siedentop ihre Perspektiven für innovative Kommunen. In den Folgeveranstaltungen wurden die Kernbotschaften der Fördermaßnahme thematisiert: Experimente wagen! Daseinsvorsorge sichern! Innen entwickeln! Allianzen bilden! Vielfalt leben! Interkommunal agieren! Deutlich wurde: Neue Wege, viel Engagement und die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft sind notwendig., um den Herausforderungen zu begegnen, mit denen Regionen und Kommunen heute und künftig konfrontiert sind. Dafür steht „Kommunen innovativ“. Deutlich wurde auch: es ist unabdingbar, die Kommunen in ihrer Innovationsbereitschaft zu unterstützen, Freiräume für Experimente zu eröffnen und neue Partnerschaften zu ermöglichen. Dafür haben die Verbundvorhaben der Fördermaßnahme das Memorandum „Kommunen innovativ erhalten!“ verabschiedet. Alle Veranstaltungen der Herbst-Konferenz 2020 können als Videodokumentation auf der Webseite der BMBF-Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ - www.kommunen-innovativ.de – von allen Interessierten nacherlebt werden. Unter dieser Adresse steht auch das Memorandum zum Download zur Verfügung.
Das Projekt "Küstenmeerforschung: EXTREMENESS - Extreme Nordsee-Sturmfluten und deren Auswirkungen, Vorhaben: Analyse möglicher Auswirkungen extremer Sturmfluten" wird/wurde gefördert durch: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt. Es wird/wurde ausgeführt durch: Universität Siegen, Forschungsinstitut Wasser und Umwelt, Abteilung Wasserbau und Hydromechanik.Das Vorhaben hat zum Ziel, aus den bisher analysierten extremen Sturmtiden jene zu selektieren, die zwar extrem unwahrscheinlich aber dafür potentiell mit extremen Auswirkungen und Konsequenzen verbunden sind ('schwarze Schwäne', engl. 'black swans'). Eine detaillierte Beschreibung des Vorhabens kann dem Förderantrag entnommen werden. Das Arbeitsprogramm des beantragten Verbundforschungsvorhabens gliedert sich in fünf Vorhaben. Im Vorhaben der Universität Siegen wird eine Analyse der potentiellen Auswirkungen vorgenommen, die sich infolge des Versagens einzelner Küstenschutzanlagen in der Region und den daraus resultierenden Überflutungen ergeben würden. Dabei kommen statistische und numerische Modelle zum Einsatz. Die Ergebnisse werden für die Beurteilung der Risiken und Handlungsoptionen benötigt. Eine detaillierte Arbeitsplanung kann dem Förderantrag und der Projekthomepage www.hzg.de/ms/extremeness entnommen werden.
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Lebewesen & Lebensräume | 23 |
Luft | 10 |
Mensch & Umwelt | 24 |
Wasser | 12 |
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