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Unterzeichnung einer Kooperationsvereinbarung

Angriffe auf Geldausgabeautomaten sind ein bundesweit herausragendes Kriminalitätsphänomen. In den vergangenen fünf Jahren waren in Deutschland tendenziell steigende Fallzahlen festzustellen. Auch wenn die in Sachsen-Anhalt registrierten Fälle sich im bundesweiten Vergleich nach wie vor auf relativ niedrigem Niveau bewegen, sind die Sprengungen zunehmend mit großen Gefährdungen für unbeteiligte Personen und hohen Wertschäden verbunden. Daher misst das Innenministerium der Bekämpfung des Phänomens seit Jahren eine besondere Bedeutung bei. Mit der heutigen Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Genoverband e. V., der als Regionalverband die Volks- und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt vertritt, wird die Bedeutung der gemeinsamen Bekämpfung von Geldautomatensprengungen in Sachsen-Anhalt noch einmal besonders bekräftigt. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „Die heutige Unterzeichnung ist Ausdruck der engen und vertrauensvollen Zusammenarbeit mit dem Genoverband e. V.. Wir sind uns darin einig, dass es bei der gemeinsamen Bekämpfung von Geldautomatensprengungen um den Schutz der Bevölkerung, um die Abwehr von Gefahren für die Menschen in Sachsen-Anhalt und die Vermeidung von Sachschäden geht.“ Marco Schulz, Vorstandsmitglied des Genoverbandes, unterstreicht: „Für die Volks- und Raiffeisenbanken hat die Sicherheit ihrer Geldautomaten höchste Priorität, weshalb wir die Initiative der Innenministerin für eine engere Kooperation sehr begrüßen. Wir sind überzeugt: Den Angriffen auf Geldautomaten kann nur im engen Schulterschluss von Politik, Sicherheitsbehörden und Banken begegnet werden.“ Der vereinbarte gegenseitige Informationsaustausch umfasst die jeweilige, vor allem auch ortsbezogene Erkenntnislage sowie aktuelle Sicherheitshinweise und bereits veranlasste Präventionsmaßnahmen. Ferner erklären sich die Kooperationspartner bereit, darauf hinzuwirken, dass Sicherungsmaßnahmen an gemeinsam priorisierten Standorten von Geldausgabeautomaten vorrangig umgesetzt werden. Als wirksame Maßnahmen wurden der Nachtverschluss, Alarm-/ Einbruchmeldeanlagen, eine Videoüberwachung, Nebeltechnik, der Hebelschutz/ die aktive Schachtabdeckung und der Einsatz von Einfärbe- oder Verklebetechnik identifiziert. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang abschließend zur Notwendigkeit der Maßnahmen: „Immer wieder verursachen die hochprofessionellen Täter nicht nur immense wirtschaftliche Schäden. Mit dem vermehrten Einsatz von Festsprengstoffen hat sich das ohnehin schon hohe Gefährdungspotenzial für unbeteiligte Menschen besorgniserregend erhöht. Banken und Geldautomatenhersteller haben bei der Vermeidung von Geldautomatensprengungen eine Schlüsselfunktion. Daher lade ich auch Sparkassen und private Banken herzlich ein, mit dem Innenministerium eine Kooperationsvereinbarung zu schließen.“ Hintergrund: Im bundesweiten Vergleich bewegen sich die Fallzahlen der Sprengung von Geldautomaten in Sachsen-Anhalt auf einem relativ niedrigen Niveau: 2023 waren es zwölf Fälle (davon sechs Versuche) und im Jahr 2022 wurden neun Fälle (davon vier Versuche) registriert. Die Gesamtschadenssumme bei Geldautomatensprengungen für den Zeitraum 2022 bis 2023 bewegte sich in Sachsen-Anhalt im niedrigen Millionenbereich. Mit Stand 22. April 2024 gab es in Sachsen-Anhalt bislang drei Sprengungen (davon einen Versuch). Der bei den drei Taten entstandene Schaden beträgt hierbei schon fast eine Million Euro. Das Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt hatte bereits im April 2023 Verbandsvertreter der Kreditinstitute zu einem Fachgespräch und damit zu einem ersten Austausch zu Risiken und Gefährdungen bei Geldautomatensprengungen sowie zu möglichen Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen eingeladen. Im Oktober 2023 organisierte das Landeskriminalamt die Fachtagung „Bekämpfungs- und Präventionsansätze im Phänomenbereich von Geldautomaten“. An der Fachtagung nahmen Vertreterinnen und Vertreter der Vorstände der Sparkassen und Volks- und Raiffeisenbanken in Sachsen-Anhalt, des Ostdeutschen Sparkassenverbands, des Genossenschaftsverbands der Regionen, der Bundesbank, des Bundesverbandes der Deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, der Öffentlichen Versicherungen Sachsen-Anhalt (ÖSA) und der R+V Allgemeine Versicherung teil. Die Innenministerkonferenz (IMK) hat sich zurückliegend wiederholt und eingehend mit der Thematik befasst und u. a. im März 2019 Empfehlungen erarbeitet, mit welchen Maßnahmen Kreditinstitute ihre Geldausgabeautomaten sichern können. Die IMK sah es als dringendes Erfordernis, dass die deutsche Kreditwirtschaft sowie die Geldautomatenhersteller die technischen Möglichkeiten ausschöpfen und insbesondere darauf achten, die von der Polizei als wirksam identifizierten Sicherungsempfehlungen konsequent umzusetzen. Zu den präferierten Präventionsmaßnahmen gehört u. a. der verstärkte Einsatz von Einfärbesystemen, die bei Detonationen die Geldscheine mit Farbe beschmutzen – und dadurch den Tatanreiz durch die erhebliche Erschwerung der Verwertbarkeit der Beute deutlich verringert. Der Einsatz von Einfärbesystemen sollte immer in Kombination mit weiteren Sicherungsmaßnahmen erfolgen. Weitere Präventionsmaßnahmen sind z. B. auch der Nachtverschluss des Selbstbedienungs-Foyers der Kreditinstitute in der Zeit von 23:00 Uhr bis 06:00 Uhr, die Überwachung des Zugangs zum Foyer durch eine qualifizierte Einbruchmeldetechnik, der Einsatz von Nebelsystemen sowie Sensibilität bei der Standortwahl. Derzeit sind die deutschen Banken und Sparkassen dabei, Präventionsmaßnahmen in einem Mindestschutzniveau insbesondere an Risikostandorten umzusetzen. Vor allem Standorte, die im Fall einer Sprengung besonders hohes Gefährdungspotenzial für unbeteiligte Menschen aufweisen, müssen vorrangig gesichert werden. Deshalb nehmen die Polizeiinspektionen gemeinsam mit den Geldinstituten vor Ort Risiko- und Gefährdungsanalysen vor. Auf Grundlage dieser sollen künftig noch gezielter Präventionsmaßnahmen zum Einsatz kommen. Anlage: Foto: Unterzeichnung Kooperationsvereinbarung GAA-Sprengungen (© MI LSA); v.l.n.r.: Landespolizeidirektor Mario Schwan, Innenministerin Dr. Tamara Zieschang, Vertreter Genoverband e. V. Carsten Waldhelm Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de

Polizeiliche Kriminalstatistik/Erfasste Straftaten weiterhin unter 200.000

Im vergangenen Jahr ist die Zahl der erfassten Straftaten in Sachsen‑Anhalt um 8,6 Prozent auf über 190.000 Delikte angestiegen. Auch bundesweit haben die Straftaten im letzten Jahr zugenommen. Der Anstieg um 15.362 Straftaten im Vergleich zum Vorjahr auf nunmehr 193.812 Straftaten (2022: 178.450) geht aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2023 hervor, die Innenministerin Dr. Tamara Zieschang am Dienstag gemeinsam mit Landespolizeidirektor Mario Schwan vorstellte: „Trotz der Zunahme der polizeilich erfassten Straftaten konnte die Aufklärungsquote auf knapp 56 Prozent gesteigert werden. Das ist ein Verdienst der professionellen und motivierten Arbeit unserer gesamten Landespolizei. Und sie wird auch weiterhin tagtäglich engagiert für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in unserem Land einstehen.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Die Aufklärungsquote konnte gegenüber dem Vorjahr um 1,3 Prozentpunkte auf 55,9 Prozent gesteigert werden. So wurden vergangenes Jahr 108.431 Fälle (2022: 97.486) von der Polizei aufgeklärt. Im Jahr 2023 wurden insgesamt 71.066 Tatverdächtige und damit 7.308 bzw. 11,5 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 63.758) ermittelt. 78,7 Prozent der ermittelten Tatverdächtigen waren Erwachsene, 7,4 Prozent Heranwachsende und 8,3 Prozent Jugendliche sowie 5,5 Prozent Kinder; insoweit gibt es im Wesentlichen keine Veränderungen zum Vorjahr. Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen liegt 2023 bei 28,4 Prozent (2022: 22,6 Prozent). Sie verübten 14,6 Prozent bzw. 28.325 der im Jahr 2023 erfassten Gesamtstraftaten (2022: 11,4 Prozent). Von den 20.163 nichtdeutschen Tatverdächtigen waren wiederum 14.336 Zuwanderer, also nichtdeutsche Personen, die sich unerlaubt oder erlaubt mit dem Aufenthaltsstatus Asylbewerber, einer Duldung, als Kontingent- und Bürgerkriegsflüchtling oder als Schutz- und Asylberechtigte in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Zuwanderer haben einen Anteil von 20,2 Prozent (2022: 10,9 Prozent) an den insgesamt ermittelten Tatverdächtigen im Jahr 2023. Unter allen Tatverdächtigen werden 981 der Gruppe der Intensivtäter zugerechnet. Das heißt, dass ihnen mehr als neun Einzeltaten im Berichtszeitraum angelastet werden. Sie machen einen Anteil von 1,4 Prozent an allen Tatverdächtigen aus. Dabei werden ihnen 15,5 Prozent aller aufgeklärten Straftaten zugerechnet: vorrangig Ladendiebstahl, Hausfriedensbruch sowie einfache Körperverletzung und Bedrohung. Im Bereich der Jugendkriminalität , welche Straftaten von Jugendlichen sowie Heranwachsenden umfasst, wurden im vergangenen Jahr 17.409 Straftaten registriert. Das waren 1.524 Fälle bzw. 9,6 Prozent mehr als im Jahr 2022. Diese Entwicklung beruht auf gestiegenen Fallzahlen insbesondere bei Körperverletzungs- und Bedrohungsdelikten sowie Ladendiebstählen. So wurden bspw. bei den Körperverletzungen insgesamt 3.052 Straftaten erfasst und damit 341 Fälle mehr als im Vorjahr. 5.286 Tatverdächtige waren Heranwachsende und 5.921 Tatverdächtige waren Jugendliche; dies ist ein Anstieg um 12,8 Prozent bzw. um 10,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Von Kindern unter 14 Jahren wurden 3.903 als Tatverdächtige festgestellt. Ihnen wurden im letzten Jahr insgesamt 3.986 Straftaten zugeordnet, was im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um 658 Fälle (2022: 3.328) bzw. um 19,8 Prozent ist. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang zum erneuten Anstieg im Bereich der Jugendkriminalität: „Der Anstieg der Jugendkriminalität muss uns allen Sorgen bereiten. Es gilt kriminellen Karrieren frühzeitig entgegenzuwirken. Jugendliche müssen viel früher an die Hand genommen und zu einem sozial adäquaten Verhalten bewegt werden, um ihnen einen geordneten Lebensweg zu ermöglichen. Hier sind insbesondere das Elternhaus, aber auch Schulen, soziale Einrichtungen und kommunale Präventionsarbeit gefragt.“ Bereits seit 2009 ist die Jugendberatung bei der Polizei (JUBP) als Teil der aktiven Bekämpfung der Jugendkriminalität implementiert. Ihre Aufgabe ist insbesondere, delinquente und von Delinquenz bedrohte Kinder, Jugendliche und Heranwachsende in ihrer oft schwierigen Situation, zu beraten und zu unterstützen. Ziel ist es, weitere Straftaten zu vermeiden und „kriminelle Karrieren“ zu verhindern. Landespolizeidirektor Mario Schwan erklärt hierzu: „Die Jugendberatung bei der Polizei ist eine präventive Erfolgsgeschichte, weil sie sehr zeitnah zum Tatgeschehen, aber losgelöst von der polizeilichen Ermittlungsarbeit erfolgt.“ Zu einzelnen Straftatengruppen: Die Diebstahlsdelikte bildeten im vergangenen Jahr mit 58.043 Fällen erneut den Großteil der polizeilich registrierten Straftaten. Das ist ein Anteil von knapp 30 Prozent am Gesamtstraftatenaufkommen. Nach einem Rückgang der Fallzahlen in den Jahren der Corona-Pandemie stiegen die Fallzahlen von 2022 (52.736 Fälle) zu 2023 um 5.307 Fälle bzw. rund 10 Prozent an. Im Vergleich mit dem Vor-Corona-Jahr 2019 ist dennoch ein Rückgang feststellbar. So wurden 2019 insgesamt 62.138 Diebstahlsdelikte erfasst und damit 4.095 Fälle mehr als im vergangenen Jahr. Im Jahr 2023 sind insbesondere die Fallzahlen bei den Diebstählen unter erschwerenden Umständen um 1.369 Fälle auf 28.920 Fälle gestiegen. Außerdem wurden mit 11.787 Ladendiebstählen ein Drittel mehr Fälle als im Jahr 2022 (8.869 Fälle) registriert. Die Zahl der Fahrraddiebstähle war hingegen leicht rückläufig. Bei den Diebstahlsdelikten konnten 7.676 Tatverdächtige (2022: 5.964) ermittelt werden, wovon 5.090 männlich und 2.586 weiblich waren. Den Großteil der Tatverdächtigen bildeten Erwachsene mit 5.043 ermittelten Tatverdächtigen. Des Weiteren konnten in dem Phänomenbereich 2.512 nichtdeutsche Tatverdächtige ermittelt werden. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang: „In den Städten sind grundsätzlich häufiger Ladendiebstähle festzustellen als in ländlichen Gegenden. Eine höhere Anzahl von Geschäften und Einkaufsmöglichkeiten bieten potenziellen Dieben in der Regel bessere Tatgelegenheiten. Zudem herrscht in belebten Einkaufsstraßen und Einkaufszentren eine größere Anonymität für Diebe, die dadurch unentdeckter bleiben können. Die Polizei steht allen Ladenbesitzern im Land beratend zur Seite. Entsprechende präventive Beratungen können bei den örtlichen Polizeidienststellen eingeholt werden.“ Die Landespolizei Sachsen-Anhalt betrachtet den (Wohnungs-) Einbruchsschutz als einen Schwerpunkt ihrer Präventionsarbeit. Im Jahr 2023 ist die Zahl der Wohnungseinbruchsdiebstähle zwar nur geringfügig gestiegen, mit dem Eindringen der Täter in den höchstpersönlichen Lebensbereich wird aber das Sicherheitsgefühl der Opfer oftmals nachhaltig beeinträchtigt. Dabei ließe sich eine erhebliche Anzahl von Einbrüchen durch effektive Sicherungstechnik, aber auch durch erhöhte Achtsamkeit hinsichtlich einfacher Sicherungsmaßnahmen verhindern. Dass solcherlei Maßnahmen Wirkung zeigen, indiziert der hohe Anteil von rund 50 Prozent an Versuchsstraftaten im Bereich des Wohnungseinbruchsdiebstahls. „Um dies weiter zu forcieren, startet die Landespolizei jährlich zum Tag des Einbruchschutzes Ende Oktober die Präventionskampagne ‚Sicher wohnen mit Einbruchsschutz‘ und bietet kostenfreie sicherheitstechnische Beratungen für Haus- und Wohnungsinhaber in den Polizeirevieren an.“, sagt Landespolizeidirektor Mario Schwan. Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist im Jahr 2023 eine Zunahme der Fallzahlen um 289 Fälle bzw. 10,1 Prozent auf 3.149 Fälle zu verzeichnen (2022: 2.860). Der Hauptanteil sind mit 38,3 Prozent Straftaten im Zusammenhang mit der Verbreitung pornografischer Schriften mit 1.207 Fällen (2022: 984). Davon wurden allein 1.130 Fälle mit dem Tatmittel Internet begangen. Von den insgesamt 1.207 Fällen handelte es sich in 870 Fällen (2022: 741) um das Verbreiten kinderpornografischer Schriften, wovon 835 Fälle mit dem Tatmittel Internet begangen wurden. Die Fälle von Vergewaltigungen (2023: 322; 2022: 323) und die Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs von Kindern (2023: 555; 2022: 561) liegen auf dem Niveau des Vorjahres. Die polizeiliche Prävention ist ein elementarer Bestandteil der ganzheitlichen Bekämpfung der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche sowie deren Familien für einen verantwortungsvollen Umgang mit Bilddateien sensibilisiert und auf die Gefahren bei der Verbreitung von freizügigen Fotos sowie der Darstellung des sexuellen Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen aufmerksam gemacht werden. Hierbei steht ebenso die Aufklärung bspw. über Phänomene wie das „Cybergrooming“ (die gezielte Manipulation junger Menschen im Internet, mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte und des sexuellen Missbrauchs), das „Sexting“ (ein Verhalten, mit dem gezielten Versand sexuell eindeutiger Nachrichten, Fotos oder Videos) oder das „Upskirting“ (den nicht erlaubten Blick oder die Bildaufnahme unter den Rock einer Frau) im Fokus. Im vergangenen Jahr wurden 33.173 Straftaten gegen die persönliche Freiheit bzw. Rohheitsdelikte registriert. Das waren 3.204 Fälle bzw. 9,7 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit 20.263 Fällen wurden 1.777 mehr Körperverletzungsdelikte als im Jahr 2022 erfasst. Einen Anstieg gab es jeweils auch bei den Bedrohungen (2023: 8.255; 2022: 7.152) und Raubstraftaten (2023: 1.269; 2022: 1.156). Von den insgesamt 37.278 (2022: 33.803) registrierten Vermögens- und Fälschungsdelikten wurden erneut mehr als 40 Prozent bzw. 16.464 Fälle mit dem Tatmittel Internet begangen. Einen Schwerpunkt bildeten wie bereits im vergangenen Jahr die strafbaren Handlungen des Waren-/Warenkreditbetruges. Hier registrierte die Polizei 11.915 Fälle (2022: 11.692). Ein Anstieg zeichnete sich im Bereich der Beförderungserschleichung ab. Die Fallzahlen erhöhten sich von 2.852 Fällen im Jahr 2022 auf 4.089 Fälle im Jahr 2023 und damit um 1.237 Fälle bzw. um 43,4 Prozent. Noch immer ist auch der Telefonbetrug weit verbreitet. So weist die PKS bei den Fällen des sogenannten Enkeltricks oder Schockanrufs für das Jahr 2023 einen Anstieg um 658 Fälle bzw. rund 52 Prozent auf insgesamt 1.917 Straftaten (2022: 1.259) auf. In 1.729 Fällen blieb es bei einem Versuch. Die Täter erbeuteten mit dieser Betrugsmasche im vergangenen Jahr insgesamt 2.380.779 Euro (2022: 1.406.532 Euro). Das ist ein Anstieg von fast 70 Prozent. Vorrangig gerieten dabei die über 71-Jährigen ins Visier der Täter. Die PKS zeigt für das Jahr 2023, dass einschließlich ausländerrechtlicher Verstöße ein deutlicher Anstieg der von Zuwanderern begangenen Straftaten um 116 Prozent zu verzeichnen ist (2023: 20.106; 2022: 9.299). Der Anteil der von Zuwanderern begangenen Straftaten liegt damit bei 10,4 Prozent des Gesamtstraftatenaufkommen. In 6.276 Fällen handelt es sich um ausländerrechtliche Verstöße. Ohne die ausländerrechtlichen Verstöße wurden 2023 insgesamt 13.830 Straftaten von Zuwanderern erfasst; dies ist ein Anteil von 7,4 Prozent an den Gesamtstraftaten ohne ausländerrechtliche Verstöße. Das sind 7.629 Fälle bzw. 123 Prozent mehr als im Vorjahr (2022: 6.201). Insgesamt wurden 14.336 Zuwanderer als tatverdächtige Personen (2022: 6.974) ermittelt, wovon 11.637 männlich und 2.699 weiblich waren. Die Schwerpunkte stellen nach den ausländerrechtlichen Verstößen Körperverletzungsdelikte (2023: 2.649; 2022: 1.209), Diebstahlsdelikte (2023: 3.187; 2022: 1.135) und Beförderungserschleichung (2023: 1.311; 2022: 538) dar. Aktuelle Informationen bieten wir Ihnen auch auf der zentralen Plattform des Landes www.sachsen-anhalt.de , in den sozialen Medien über X , Instagram , YouTube und LinkedIn sowie über Messenger-Dienste . Impressum: Staatskanzlei des Landes Sachsen-Anhalt Pressestelle Hegelstraße 42 39104 Magdeburg Tel: (0391) 567-6666 Fax: (0391) 567-6667 Mail: staatskanzlei@stk.sachsen-anhalt.de

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB ) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB )

Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Beförderung gefährlicher Güter GGVSEB RSEB Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB) vom 29. August 2023 (VkBl. 2023 Seite 515) Bonn, den 29. August 2023 G 26/3642.71/2023-3 Hiermit gebe ich die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB - bekannt. Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 (BGBl. I Nummer 227), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 304), geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung (GGAV) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174) und die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV) vom 29. November 2011 (BGBl. I Seite 2349), die zuletzt durch Artikel 491 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist. Gleichzeitig hebe ich die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB - vom 15. April 2021 (VkBl. 2021 Seite 375) auf. Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten. Bundesministerium für Digitales und Verkehr Im Auftrag Gundula Schwan Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut erläutern Abschnitt I: Erläuterungen zur GGVSEB Abschnitt II: Abschnitt III: Erläuterungen zum ADR/RID/ADN Anlagenverzeichnis Download Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) Stand: 29. August 2023 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes Sie sind hier: ELWIS Untersuchung/Eichung Erläuterungen Beförderung gefährlicher Güter GGVSEB RSEB Erläuterungen Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut erläutern in Abschnitt I: die GGVSEB in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 (BGBl. I Nummer 227), in Abschnitt II A: die GbV in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 304), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), in Abschnitt II B: die GGAV in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), in Abschnitt II C: die ODV vom 29. November 2011 (BGBl. I Seite 2349), die zuletzt durch Artikel 491 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist, in Abschnitt III: das ADR in der Fassung der 29. ADR-Änderungsverordnung vom 22. November 2022 (BGBl. 2022 II Seite 601), das RID in der Fassung der 23. RID-Änderungsverordnung vom 03. November 2022 (BGBl. 2022 II Seite 555) und das ADN in der Fassung der 9. ADN-Änderungsverordnung vom 14. Dezember 2022 (BGBl. 2022 II Seite 690). Wird in den folgenden Erläuterungen Teil, Kapitel, Abschnitt, Unterabschnitt oder Absatz ohne den Zusatz ADR/RID/ADN angegeben, bezieht sich die Erläuterung immer auf das ADR/RID/ADN. Stand: 29. August 2023 © Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB ) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB )

Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt ( GGVSEB ) und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen (Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB ) vom 29. August 2023 ( VkBl. 2023 Seite 515) Bonn, den 29. August 2023 G 26/3642.71/2023-3 Hiermit gebe ich die Richtlinien zur Durchführung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt und weiterer gefahrgutrechtlicher Verordnungen - RSEB - bekannt. Diese Richtlinien berücksichtigen die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. August 2023 ( BGBl. I Nummer 227), die Gefahrgutbeauftragtenverordnung ( GbV ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 304), geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174), die Gefahrgut-Ausnahmeverordnung ( GGAV ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. März 2019 (BGBl. I Seite 229), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Juni 2023 (BGBl. I Nummer 174) und die Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung ( ODV ) vom 29. November 2011 (BGBl. I Seite 2349), die zuletzt durch Artikel 491 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I Seite 1474) geändert worden ist. Gleichzeitig hebe ich die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut - RSEB - vom 15. April 2021 (VkBl. 2021 Seite 375) auf. Die neuen Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut wurden gemeinsam mit den zuständigen obersten Landesbehörden ausgearbeitet und sollen als deren allgemeine Verwaltungsvorschriften eingeführt werden, um eine einheitliche Durchführung der gefahrgutrechtlichen Vorschriften im Straßen-, Eisenbahn- und Binnenschiffsverkehr in Deutschland zu gewährleisten. Bundesministerium für Digitales und Verkehr Im Auftrag Gundula Schwan Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) Die Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut erläutern Abschnitt I: Erläuterungen zur GGVSEB Abschnitt II: Abschnitt III: Erläuterungen zum ADR / RID / ADN Anlagenverzeichnis Download Durchführungsrichtlinien-Gefahrgut (RSEB) Stand: 29. August 2023

Kriminalitäts- und Verkehrslage

Polizeiinspektion Halle (Saale) Polizeirevier Halle (Saale) Einfach entwendet Ein 28-jähriger Hallenser nutzte am Samstagnachmittag seine Chance, eine Spritztour mit einem fremden PKW durch die südliche Neustadt zu machen. Im Zündschloss des Wagens befanden sich die Originalschlüssel. Dessen eigentlicher Nutzer wollte das Auto beladen. Kurze Zeit später, kehrte der Tatverdächtige mit dem Wagen zurück. Da der Hallenser sehr verhaltensauffällig und unkooperativ auftrat, weder ein Alkohol- noch ein Drogentest durchgeführt werden konnten, wurde die Entnahme einer Blutprobe angeordnet und in einer Klinik durchgeführt. Ob der Mann unter Alkohol- und/oder Drogeneinwirkung stand, ist Gegenstand der noch andauernden Ermittlungen. Unter anderem ermittelt die Kripo nun wegen unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs. Angreifer in Gewahrsam Ein 46-Jähriger hielt sich am Samstagabend unberechtigt in einem Hochhaus der Hanoier Straße auf. Der Mann wurde durch einen 58-jährigen Mieter des Hauses verwiesen, weil er in den Hausflur urinierte und im Fahrstuhl seine Nase entleerte. Gegenüber des Mieters soll der Eindringling sehr aggressiv aufgetreten sein und versucht haben, ihn anzugreifen und mit einer Flasche zu bewerfen. Den Attacken konnte der Ältere ausweichen. Verletzt wurde niemand. Die herbeigerufene Polizei stellte fest, dass gegen den enorm alkoholisierten Tatverdächtigen ein Untersuchungshaftbefehl existiert. Er wurde in das Zentrale Polizeigewahrsam der Polizeiinspektion Halle (Saale) überstellt. Die Haftrichtervorführung am Amtsgericht Halle erfolgt noch am heutigen Mittag. Mülltonnenbrände Im Rockendorfer Weg brannten am Sonntag, kurz nach Mitternacht, drei Mülltonen. Das Feuer drohte auf weitere Müllbehälter des Müllplatzes überzugreifen. Die Feuerwehr war zur Brandbekämpfung am Einsatzort. Wie es zum Brandausbruch kam, bleibt Gegenstand der dazu noch andauernden Ermittlungen. Die Schadenshöhe kann abschließend noch nicht beziffert werden. Gebäude wurden nicht beschädigt. Verletzt wurde niemand. Die Kripo hat die Brandursachenermittlung übernommen. Frau prallt gegen mehrere Autos Eine 20-Jährige aus Markleeberg verursachte am Sonntag, gegen 00.20 Uhr, Sachschäden an mehreren PKW im Schleifweg. Die Heranwachsende stieß mit ihrem Dacia beim Ausparken gegen einen Hyundai, einen Mitsubishi und VW Multivan. In einem der Fahrzeuge befand sich jedoch der Besitzer. Die herbeigerufene Polizei stellte während der Verkehrsunfallaufnahme fest, dass die Autofahrerin unter Alkoholeinfluss stand. Eine Blutprobenentnahme erfolgte in einer Klinik, welche zuvor angeordnet wurde. Der Führerschein der jungen Frau sowie die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Vorerst darf sie keine Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr führen. Die entstandenen Sachschäden müssen noch begutachtet und im Anschluss daran beziffert werden. Gegen sie wird wegen Straßenverkehrsgefährdung ermittelt. Polizeirevier Burgenlandkreis Kraftstoff entwendet Auf dem Rastplatz „Pörstental“ -der Bundesautobahn 9 in Richtung Berlin- entwendeten bislang unbekannte Täter in der Zeit von Freitag, 17.00 Uhr bis Samstag, 04.00 Uhr mehrere Hundert Liter Diesel aus einem LKW. Der Schaden wird auf etwa 800,- € beziffert. Spuren wurden gesucht. Die Kripo ermittelt. Ohne Fahrerlaubnis unterwegs Polizisten haben am Samstagnachmittag festgestellt, dass ein 28-Jähriger in Naumburg, Flemminger Weg, ohne erforderliche Fahrerlaubnis einen PKW führte. Gegen den Naumburger ermittelt nun die Kripo wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Neuwagen nach Unfall nur noch Schrott Ein 50-Jähriger befuhr mit einem Auto die Ortslage Großkorbetha. Das Fahrzeug geriet von der Fahrbahn und fuhr in eine Böschung. Drei Airbags lösten aus. Der Fahrer und dessen zwei Insassen (w/16 Jahre, m/20 Jahre) blieben unverletzt. Am Fahrzeug entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Ein Abschleppdienst barg den Wagen. Zur Unfallursache wird ermittelt. Durch den Unfall entstand ein Sachschaden von circa 38.000 €. Auto überschlägt sich in Hohenmölsen In der Sonntagnacht, gegen 01.20 Uhr, ereignete sich ein Verkehrsunfall in Hohenmölsen, Ernst-Thälmann-Straße. Ein 25-jähriger Autofahrer kam aus bislang unbekannten Gründen von der Fahrbahn ab und überschlug sich mit seinem Wagen. Zwei Insassen, im Alter von m/19 und w/20 Jahren, befanden sich ebenfalls im Fahrzeug. Auf dem Dach liegend, rutschte das Auto mehrere Meter in Richtung der Köttichauer Straße und stieß gegen einen parkenden VW Golf. Der Fahrzeugführer und seine Insassin mussten in eine Klinik zur weiteren medizinischen Behandlung gebracht werden. Der 19-jährige Insasse konnte nach ambulanter medizinischer Behandlung vor Ort nach Hause gehen. Wie sich herausstellte, war der Fahrzeugführer stark alkoholisiert. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und in der Klinik durchgeführt. Dessen Führerschein wurde sichergestellt. An seinem Audi entstand Sachschaden von mehreren Tausend Euro, genauso wie am Golf. Die exakten Schadenshöhen müssen nun durch eine Begutachtung ermittelt werden. Unter Alkohol und ohne Fahrerlaubnis am Steuer Erheblich alkoholisiert fuhr ein 40-jähriger Autofahrer am Sonntagfrüh durch die Zeitzer „Donaliesstraße“. Dies stellten Polizisten während einer Verkehrskontrolle fest. Grund dafür waren Schlangenlinien und ein auffällig langsames Fahren. Nicht nur enorm alkoholisiert, sondern auch ohne erforderliche Fahrerlaubnis war der Mann auf Tour. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und in einer Klinik durchgeführt. Die Kripo ermittelt nun gegen ihn. Rollcontainer brannten In Zeitz, Gustav-Mahler-Straße, gerieten am Samstagabend zwei Papier-Rollcontainer in Brand. Etwa 90 Minuten später ein weiterer in der Gleinaer Straße. Die Feuerwehr war zur Brandbekämpfung in beiden Fällen am Ort. Es entstanden jeweils Sachschäden von mehreren Hundert Euro. Angrenzende Gebäude wurden nicht beschädigt. Zur Brandursache ermittelt nun die Kripo. Verletzt wurde niemand. Polizeirevier Saalekreis Versuchte Raubstraftat In der Merseburger Landstraße von Bad Lauchstädt hat ein bislang noch unbekannter Täter (männlich, etwa 25 Jahre, mittelblondes Haar, buntes Tuch vor dem Mund) am Samstag, 17.40 Uhr versucht, Bargeld unter Vorhalt eines schusswaffenähnlichen Gegenstandes in einem Geschäft zu fordern. Das Personal reagierte sehr klar. Der Täter verließ dann ohne Beute das Ladengeschäft. Wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung ermittelt nun die Kripo. Zeugen, die Angaben zur Tat oder zum Täter machen können werden gebeten, sich bei der Polizeiinspektion Halle (Saale) unter 0345 224 1291 oder bei jeder anderen Polizeidienststelle zu melden. Verbranntes Essen sorgt für Einsatz Polizei und Feuerwehr wurden am Samstagnachmittag nach Querfurt, Konrad-von-Querfurt-Straße gerufen, da in einem Wohnhaus, dort in der dritten Etage, ein Küchenbrand entstanden sein soll. Wie sich herausstellte, waren es verbrannte Lebensmittel in einer Pfanne, die starken Rauch erzeugten. Das Gebäude wurde nicht beschädigt. Menschen blieben unverletzt. Die Einsatzkräfte konnten zeitnah abrücken. Mülltonne brannte In Merseburg, Rheinstraße, brannte am Samstagnachmittag eine Mülltonne. Ob Abfälle brandursächlich waren, gilt als wahrscheinlich. Die Feuerwehr war zur Brandbekämpfung im Einsatz. Eine Garage wurde durch das Feuer in Mitleidenschaft gezogen. Eine Person musste vor Ort ärztlich versorgt werden. Zur Brandursache ermittelt nun die Kriminalpolizei. Schwan thront am Straßenrand Ein Schwan befand sich am Samstagabend auf der Bundesstraße 80, direkt nach der Kreuzung Langenbogen/Teutschenthal Bahnhof. Dessen Ausflug endete jedoch, als sich Polizisten um das Tier kümmerten und ihn aus dem Gefahrenbereich eskortierten. Etwas unfreiwillig und in aggressiver Grundhaltung konnten die Beamten das Tier jedoch überzeugen, die Bundesstraße zu verlassen. Gefahr erkannt, Gefahr gebannt. Polizeirevier Mansfeld-Südharz Keyless Go: hochwertiges Fahrzeug aus Oberröblingen gestohlen Bisher noch unbekannte Täter entwendeten in der Zeit von Freitag 21.00 Uhr bis Samstag, 04.00 Uhr einen PKW der Oberklasse aus Oberröblingen. Die Polizei hat sofort die nötigen Fahndungsmaßnahmen eingeleitet, die bislang erfolglos blieben. Es entstand ein Schaden von mehr als 70.000 Euro. Die Ermittlungen hierzu dauern an. Das gestohlene Fahrzeug besitzen das „Keyless-Go-System“. Diese „Keyless-Go-Funktion“ ist bequem, denn Autofahrer müssen den Fahrzeugschlüssel nur noch bei sich tragen, um den Wagen zu öffnen. Ein Knopfdruck ist nicht mehr nötig. Das Auto erkennt dabei automatisch den Schlüssel über ein Funksignal und öffnet die Türen. Der Motor muss nur durch einen Knopfdruck gestartet werden. Dieses System ist jedoch sicherheitsanfällig. Diebe haben bei Fahrzeugen mit dem „Keyless-Go-System“ die Möglichkeit, in nur wenigen Sekunden das Funksignal abzufangen und den Wagen zu entwenden. Die Polizei rät: Legen Sie den Schlüssel niemals in der Nähe der Haus- oder Wohnungstür ab! Funkdichte Hüllen für „Keyless-Go-Schlüssel“ oder Metalldosen bieten einen zusätzlichen Schutz. So können die Diebe das Funksignal des Fahrzeugschlüssels nicht abfangen und/oder übertragen. Einem unbefugten Zugriff Ihres Autos wird damit vorgebeugt. Falls Sie eine Garage haben, sollte diese genutzt und verschlossen werden! Auch Funkblocker könnten das Funksignal der Fernbedienung stören und so das Entriegeln oder Verriegeln verhindern. Fakt ist: Sollten Sie Feststellungen über Täter oder Tathandlungen treffen oder Geschädigter eines solchen Vorfalls geworden sein, informieren Sie bitte sofort Ihre Polizeidienststelle. Denn: Jede Minute zählt! Kraftstoff im Visier In der Lutherstadt Eisleben, Martinstraße, gelangten von Freitagabend bis zum Samstagmittag unbekannte Täter gewaltsam in den Tank eines LKW. Mehrere Hundert Liter Diesel traten aus. Die Feuerwehr musste den ausgelaufenen Kraftstoff binden. Der LKW war nicht mehr fahrbereit. Der Schaden beläuft sich insgesamt auf mehrere Tausend Euro. Briefkasten beschädigt In Helbra, Am Lehberg, haben bislang noch unbekannte Täter am Samstagabend Pyrotechnik in einem Briefkasten entzündet. Dieser wurde dadurch beschädigt. Zeugen haben mehrere Jugendliche zur Tatzeit beobachtet, wie diese vom Tatort flüchteten. Die Kripo ermittelt bereits. Nach Unfall geflüchtet Im Bereich „Südharz“, Wilhelmstraße, stieß ein SUV am Samstagabend gegen eine Hauswand. Pflichtwidrig wurde der Unfallort verlassen. Aufmerksame Zeugen beobachteten dies und informierten die Polizei. Intensive Ermittlungen führten zu dem Unfallverursacher, einen 58-Jährigen aus dem Landkreis Mansfeld-Südharz. Wie sich herausstellte, stand der Fahrer unter Alkoholeinfluss. Die Entnahme einer Blutprobe wurde sodann angeordnet und in einer Klinik durchgeführt. Der Führerschein wurde beschlagnahmt. Die Kripo ermittelt nun gegen den Mann. Ohne Versicherung auf Tour Da ein 24-Jähriger einen Fiat fuhr, der bereits außer Betrieb gesetzt war und an dem Fahrzeug andere, als die zugehörigen Kennzeichentafeln angebracht wurden, kontrollierten Beamte das Auto am späten Samstagabend in der Lutherstadt Eisleben, Rammberg. Es stellte sich heraus, dass die erforderliche Haftpflichtversicherung nicht bestand. Gegen den Mann wird nun wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und die Abgabenordnung ermittelt. Polizisten wurden angegriffen Nachdem ein 16-Jähriger aus Sangerhausen in der Lutherstadt Eisleben, Lindenallee, am Sonntagfrüh auf einem Veranstaltungsgelände verbal aggressiv auftrat und Mitarbeiter der Veranstaltung bedrohte, wurde die Polizei informiert. Der stark alkoholisierte Jugendliche hat in der weiteren Folge die eingesetzten Beamten körperlich attackiert, die dadurch leicht verletzt wurden. Begleitet wurden diese Aggressionen von Beleidigungen und Drohungen gegen die Polizisten. Im Anschluss der polizeilichen Einsatzmaßnahmen, ist der Jugendliche seiner Erziehungsberechtigten übergeben worden. Für das Veranstaltungsgelände ist dem jungen Mann ein Platzverweis erteilt worden. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet. Mann nach Unfall verletzt Am Sonntagfrüh, 06.00 Uhr, fuhr ein 27-jähriger Autofahrer auf der Landesstraße 234 zwischen Schwiederschwende und Agnesdorf entlang. Das Fahrzeug kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer wurde verletzt in eine Klinik gebracht. Am Fahrzeug und am Baum entstanden Sachschäden. Wie sich herausstellte, stand der Mann unter Alkohol. Die Entnahme einer Blutprobe wurde angeordnet und in der Klinik durchgeführt. Zur Unfallursache wird ermittelt. Polizeiinspektion Halle (Saale) Pressestelle Merseburger Straße 06 06110 Halle (Saale) Tel: (0345) 224 1204 Fax: (0345) 224 111 1088 E-Mail: presse.pi-hal@polizei.sachsen-anhalt.de

Weitere Fälle von Geflügelpest bei Wildvögeln in Berlin

Drei Wochen nach dem ersten Auftreten der Geflügelpest bei Wildvögeln in diesem Jahr wurden inzwischen weitere Fälle in Berlin bestätigt. Das Virus vom Subtyp H5N1 ist bei 14 Schwänen aus dem Landwehrkanal im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg sowie bei einem Schwan im Bezirk Treptow-Köpenick bestätigt worden. Damit sind in Berlin insgesamt 28 Fälle der Geflügelpest H5N1 bei Wildvögeln offiziell bekannt. Eine Abklärung des Verdachts auf Geflügelpest bei weiteren acht Schwänen erfolgt derzeit durch das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Löffler-Institut. Das Risiko einer Virusübertragung auf Geflügel und gehaltene Vögel wird aktuell als hoch eingestuft. Um diese Bestände vor dem Erreger zu schützen, haben mehrere Bezirke bereits befristete Anordnungen zum Sichern von Vögeln in Ställen (Aufstallungsanordnungen) erlassen. Auch im vergangenen Jahr waren die Berliner Geflügelhalter*innen von März bis Mitte Mai 2021 aufgrund des H5N1-Virus verpflichtet, ihre Tiere ausschließlich in Ställen und überdachten Volieren zu halten. In der aktuellen Situation werden Geflügelhalter*innen dringend gebeten, ihre Tierbestände bei der Veterinäraufsicht ihres Bezirks anzumelden und weiterhin vor dem Kontakt mit Wildvögeln zu schützen. Gehäuft auftretende Krankheits- oder Todesfälle im Geflügelbestand sollten dem zuständigen Veterinäramt unverzüglich mitgeteilt werden. Bereits jetzt sollten Tierhalter und Tierhalterinnen Vorkehrungen für eine tierschutzgerechte Aufstallung treffen. Der derzeit vornehmlich auftretende Subtyp H5N1 ist in der Vergangenheit in Einzelfällen auch auf den Menschen übertragen worden. Er kann zu teils schweren Erkrankungen führen. Die Weitergabe von Mensch zu Mensch wurde bisher aber nicht nachgewiesen. Wer tote Wasser-, Raben- oder Greifvögel findet, sollte den Fund daher dem zuständigen Veterinäramt des Bezirks melden, damit eine Untersuchung veranlasst werden kann. Kranke oder verendete Tiere sollten auf keinen Fall angefasst werden, auch Federn sollten nicht gesammelt werden. Im Unterschied zu Wasser-, Raben- oder Greifvögeln gelten Singvögel und Tauben als nicht besonders anfällig für den Geflügelpesterreger.

Fluss + See = Flusssee

Was wie eine echte Seenlandschaft aussieht, ist die Erweiterung von Dahme, Havel und Spree. Der Name Havel kommt aus dem Slawischen und heißt die “Buchtenreiche”. Damit hier Schiffe fahren können, wird der Wasserstand durch Schleusen reguliert. Dadurch haben die Flussauen ihre natürliche Dynamik von Hoch- und Niedrigwasser verloren. An den flachen Ufern wachsen Röhrichte, in denen Drosselrohrsänger singen und Schwäne, Haubentaucher sowie Enten Brutgelegenheiten finden. Hier lauert der Hecht auf Beute. Seit einigen Jahren sind auch europaweit geschützte Arten wie Fischotter, Biber und Seeadler zurück im Berliner Revier.

Was macht Kommunen innovativ? - Herbstkonferenz 2020 „Kommunen innovativ“ - Nacherleben

Kommunen innovativ Herbstkonferenz 2020 nacherleben - Bildnachweis: Gerti Kuhl, Ortsinnenentwicklung Jetzt zum Nacherleben: "Was macht Kommunen innovativ?" - Die Herbstkonferenz 2020 der BMBF-Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ Mit sieben wöchentlichen online-Veranstaltungen zwischen Oktober und Dezember wurden die zentralen Ergebnisse aus vier Jahren transdisziplinärer Forschungsarbeit der Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ insgesamt über 800 Teilnehmenden vorgestellt. Zum Auftakt präsentierten Prof. Dr. Harald Welzer und die Keyspeaker*innen der Jahre 2016-2019, Prof. Dr. Dr. Ortwin Renn, Prof. Dr. Uwe Schneidewind, Professorin Dr. Gesine Schwan und Prof. Dr. Stefan Siedentop ihre Perspektiven für innovative Kommunen. In den Folgeveranstaltungen wurden die Kernbotschaften der Fördermaßnahme thematisiert: Experimente wagen! Daseinsvorsorge sichern! Innen entwickeln! Allianzen bilden! Vielfalt leben! Interkommunal agieren! Deutlich wurde: Neue Wege, viel Engagement und die Zusammenarbeit von Politik, Verwaltung und Zivilgesellschaft sind notwendig., um den Herausforderungen zu begegnen, mit denen Regionen und Kommunen heute und künftig konfrontiert sind. Dafür steht „Kommunen innovativ“. Deutlich wurde auch: es ist unabdingbar, die Kommunen in ihrer Innovationsbereitschaft zu unterstützen, Freiräume für Experimente zu eröffnen und neue Partnerschaften zu ermöglichen. Dafür haben die Verbundvorhaben der Fördermaßnahme das Memorandum „Kommunen innovativ erhalten!“ verabschiedet. Alle Veranstaltungen der Herbst-Konferenz 2020 können als Videodokumentation auf der Webseite der BMBF-Fördermaßnahme „Kommunen innovativ“ - www.kommunen-innovativ.de – von allen Interessierten nacherlebt werden. Unter dieser Adresse steht auch das Memorandum zum Download zur Verfügung.

Studie der LUBW Landesanstalt für Umwelt zeigt massives Insektensterben in Baden-Württemberg

null Studie der LUBW Landesanstalt für Umwelt zeigt massives Insektensterben in Baden-Württemberg Gemeinsame Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg und der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg Auch Baden-Württemberg ist massiv vom Insektensterben betroffen. Das zeigen die ersten Ergebnisse der Bestandsuntersuchungen auf rund 100 Probeflächen im Land. Durchschnittlich wurden während der Untersuchungsmonate in den aufgestellten Insektenfallen weniger als fünf Gramm Insektenbiomasse pro Tag gefangen. „Das ist viel zu wenig“, stellte Umweltstaatssekretär Andre Baumann klar. „Diese Menge bestätigt die Erkenntnis aus der Studie des Entomologischen Vereins Krefeld, die als erster Beleg des Insektensterbens gilt.“ Bei der Studie wurde ein Rückgang der Biomasse in den letzten drei Jahrzehnten um bis zu 80 Prozent festgestellt. Kein Zweifel am Insektensterben Im Sommer 2018 und von April bis Juli 2019 waren die Insektenfallen auf den Probeflächen aufgestellt. Insgesamt sind 191 Flächen in das Insekten-Monitoring einbezogen, davon 30 in Naturschutzgebieten. Von insgesamt gut der Hälfte liegen jetzt die ersten Ergebnisse vor. „Endgültige Aussagen über das Ausmaß des Insektensterbens im Land werden wir erst nach der vollständigen Kartierung, voraussichtlich 2021, treffen können. Aber das ist jetzt schon klar: Insektensterben gibt es auch bei uns“, erklärte die Präsidentin der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg, Eva Bell. Die LUBW koordiniert das Insekten-Monitoring im Auftrag des Umweltministeriums. Rund 1,5 Millionen Euro wurden bislang für das Monitoring im Rahmen des Sonderprogramms Biologische Vielfalt der Landesregierung bereitgestellt. „Erfolgreiche Naturschutzpolitik basiert auf verlässlichen Daten, insofern ist das Monitoring ein Schlüsselelement des Sonderprogramms“, so Bell. Insekten wesentliches Glied der Nahrungskette „Wir haben eine zutiefst besorgniserregende Entwicklung“, sagte Baumann. „Insekten übernehmen Schlüsselfunktionen im Ökosystem. Sie zersetzen abgestorbene Materialien, erhalten die Bodenfruchtbarkeit und sind ein wesentliches Glied der Nahrungskette. Allein der Wert der durch Insekten bestäubten Nutzpflanzen beläuft sich weltweit jährlich auf geschätzte 235 – 577 Milliarden US Dollar. Umso erschreckender ist der Insektenschwund und umso wichtiger ist es, dass wir alles tun, um ihn aufzuhalten.“ Darum habe die Landesregierung das Sonderprogramm zur Stärkung der biologischen Vielfalt ins Leben gerufen. „Baden-Württemberg nimmt auch beim Insektenschutz bundesweit eine Vorreiterrolle ein“, so Baumann. „Und die von der LUBW entwickelte Monitoring-Konzeption erfährt inzwischen bundesweite Beachtung.“ Die Wissenschaft als Partner Das Naturkundemuseum Stuttgart ist mit seiner taxonomischen Expertise und den einzigartigen wissenschaftlichen Sammlungen wichtiger Partner für das landesweite Monitoring. Alle im Biomassen-Monitoring erfassten Insekten werden in der entomologischen Sammlung des Naturkundemuseums archiviert und helfen, die Kenntnisse über die Insektenfauna Baden-Württembergs zu erweitern. „Mit unseren Daten können wir nicht nur die Entwicklung der Insektenbestände überwachen, sondern erstmals auch das zeitliche und räumliche Vorkommen bisher kaum erfasster Arten dokumentieren“, sagt Professor Dr. Lars Krogmann, Projektleiter der Biomassenerfassungen. „Damit schaffen wir die Grundlage für einen wissenschaftlich fundierten Insektenschutz.“ Hintergrundinformationen Biomasse Insekten Die Aussagen der LUBW zur Biomasse-Luft basieren auf Erhebungen in der Zeit von Juli bis August 2018 und April bis Juli 2019. Die in einer standardisierten Falle gefangene Biomasse flugaktiver Insekten beträgt in Baden-Württemberg weniger als 5 Gramm pro Tag. Dieser Mittelwert entspricht in etwa dem in der Studie des Entomologischen Vereins Krefeld aus dem Jahr 2017* genannten Wert. Die gemessene Entwicklung der Biomasse spiegelt die Insektenaktivität im Jahresverlauf mit einem Maximum im Juni und Juli. Dabei liegen die gemessenen Werte mit über 10 Gramm pro Tag im Sommer um eine Größenordnung über den Frühlings- und Herbstwerten. Indikator Tagfalter Die Erhebungen zum Indikator „Tagfalter“ starteten 2018 in einem wärmebedingt sehr guten Schmetterlingsjahr. Auf fünfzig Probeflächen wurden insgesamt 23.529 Falterindividuen aus 103 Arten kartiert. Erwartungsgemäß lagen die Artenzahlen in Naturschutzgebieten um etwa ein Drittel höher als in Ackerflächen der Normallandschaft. Die Individuenzahlen je Transsekt, also auf einer 1,5 km langen Begehungsstrecke, lagen um fast zwei Drittel höher. 2018 wurden am häufigsten anspruchslose Arten des Grünlandes und von Feldrainen nachgewiesen. Dazu gehören das Große Ochsenauge mit 3.600 Individuen und der Kleine Kohlweißling mit 1.288 registrierten Individuen. Diese Arten kommen in hohen Individuendichten vor und sind in fast allen Stichprobenflächen vorhanden. Sehr selten sind jedoch das Sonnenröschen-Grünwidderchen und der Zahnflügel-Bläuling. Das sind sehr anspruchsvolle Tiere hochwertiger Magerrasen. Jeweils wurde nur ein Fund gezählt. Indikator Heuschrecken im Grünland Heuschrecken repräsentieren pflanzenfressende Insekten auf Biotopebene, da sie mehrheitlich ihren gesamten Lebenszyklus im selben Lebensraum verbringen. Bisher wurden im Rahmen des Monitorings 14.310 Individuen aus 35 Arten erfasst. Im Vergleich von Naturschutzgebiet und Grünland zeigt sich auch hier, dass Schutzgebiete fast um ein Drittel artenreicher sind als ungeschützte Grünlandstandorte. Jedoch unterscheidet sich die Anzahl der Individuen zwischen geschützten und ungeschützten Gebieten kaum, da weniger anspruchsvolle Arten auch in qualitativ weniger hochwertigem Grünland hohe Populationsdichten aufweisen können. Ein Vergleich mit Heuschrecken-Datensätzen aus 20 Jahre alten Erhebungen zeigt zudem eine deutliche Verschiebung im Artenspektrum, aber kaum eine Veränderung im Artenreichtum der untersuchten Standorte. Ein kühlfeuchtes Klima bevorzugende Arten wie die Alpine Gebirgsschrecke, der Sumpfgrashüpfer und die kurzflügelige Beißschrecke büßen dabei an Areal ein. Wärmeliebende Arten wie die Südliche Eichenschrecke, die Schiefkopf- oder die Lauchschrecke breiten sich aus. Weiterhin beobachten wir, wie Arten magerer Standorte zurückgehen. Dazu gehören beispielsweise die Wanstschrecke und die Gefleckte Keulenschrecke. Änderungen der Bewirtschaftung und höhere Stickstoffeinträge sind hier die Ursachen. Dies zeigt die besondere Eignung von Insekten als ökologische Indikatoren des Klimawandels und der Landnutzung. Literaturnachweis * Hallmann CA, Sorg M, Jongejans E, Siepel H, Hofland N, Schwan H, et al. (2017) More than 75 percent decline over 27 years in total flying insect biomass in protected areas. PLoS ONE 12(10): e0185809. https://doi.org/10.1371/journal.pone.0185809

Fachkonferenz 2018 der BMBF-Fördermaßnahme "Kommunen innovativ"

In parallelen Arbeitsforen diskutieren bewährte und neue Tandems der Projekte ausgewählte Themen der Fördermaßnahme. Schwerpunktthema der Veranstaltung ist die Verstetigung von Innovationen aus der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" in den kommunalen Alltag Ganz besonders freuen wir uns über die Keynote von Frau Prof. Dr. Gesine Schwan zum Thema „Zukunft vor Ort gestalten: Rolle und Bedeutung von Zivilgesellschaft und Unternehmen in den Kommunen“. Der Oberbürgermeister der Stadt Dortmund, Herr Ullrich Sierau wird die Veranstaltung am zweiten Tag mit einem Grußwort eröffnen. Eine Talkrunde mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern wird speziell die Frage innovativer Kommunen diskutieren. Die Veranstaltung wird natürlich auch wieder viel Freiraum für den Dialog und Erfahrungsaustausch bieten. Die Anmeldung für die Fachkonferenz ist bis zum 4. September 2018 möglich. Weitere Details finden Sie hier . Programm des ersten Veranstaltungstages - Dienstag, 18. September 2018 Moderation: Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie (KomKomIn) 12:00     Anmeldung und Mittagsimbiss 13:00     Begrüßung und Einführung Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) 13:20     Das Dietrich-Keuning-Haus: kulturelles Veranstaltungszentrum und stadtteilorientierte Begegnungsstätte Levent Arslan, Dietrich-Keuning-Haus 13:30     Keynote: Zukunft vor Ort gestalten - Rolle und Bedeutung von Zivilgesellschaft und Unternehmen in den Kommunen Prof. Dr. Gesine Schwan, HUMBOLDT-VIADRINA Governance Platform 14:15     Diskussion mit dem Plenum und Einführung in die Arbeitsforen 14.45     Kaffeepause und Vernetzung 15:30     Moderierte parallele Arbeitsforen zu Kernthemen der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" » Session 1: Zuwanderung und Integration – Welche Mehrwerte lassen sich aus kommunalen Integrationsprozessen für die gesamte Bevölkerung generieren? (Tandem: IN² und MOSAIK, Moderation: Robert Riechel, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 2: Innovationsschmiede – Wie können Zivilgesellschaft und Verwaltung dauerhaft zusammenarbeiten, um gemeinsam neue Ideen zu entwickeln? (Tandem: fokusland und KoSI-Lab, Moderation: Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie) » Session 3: Clevere Wohnraumentwicklung – Welche Ansätze sind für das nachhaltige Management (bestehenden) Wohnraums geeignet? (Tandem: IER-SEK und LebensRäume, Moderation: Julia Reiß, Institut Raum & Energie) » Session 4: Finanzierung und Nachhaltigkeit – Wie kann Verwaltung für Zielkonflikte auf verschiedenen Ebenen sensibilisieren und diese lösen? (Tandem: LAZIKN2030 und NaKoFi, Moderation: Stephanie Bock, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 5: Mobilität und Ehrenamt – Welche kooperativen Ansätze tragen zur Sicherung der Mobilität in ländlichen Regionen bei? (Tandem: KOMOBIL2035 und iMona, Moderation: Julia Diringer, Deutsches Institut für Urbanistik » Session 6: Fonds für Bürger – Können Fondsmodelle Bürgerinnen und Bürgern Freiräume zur Mit-gestaltung der Stadtentwicklung eröffnen? (Tandem: Bürgerfonds und Kleinstadt_gestalten, Moderation: Lutke Blecken, Institut Raum & Energie) » Session 7: Multilokalität – Wie kann Daseinsvorsorge in den Kommunen angesichts zunehmender multilokaler Lebensweisen gesichert werden? (Tandem: Wat Nu? und TempALand, Moderation: Jan Abt, Deutsches Institut für Urbanistik) 17:30     Talkrunde mit BürgermeisterInnen „Was macht Kommunen innovativ?“ » Ulrike Pfeiffer-Pantring, Bürgermeisterin der Stadt Ortenberg (Projekt Ortsinnenentwicklung) » Burkhard Mast-Weisz, Oberbürgermeister der Stadt Remscheid (Projekt MOSAIK) » Andy Grabner, Bürgermeister der Stadt Sandersdorf-Brehna (Projekt LAZIKN2030) » Alexander Heppe, Bürgermeister der Kreisstadt Eschwege (Projekt lebensWert) Moderation: Matthias Langrock, Medienhaus Lensing, stellvertretender Leiter der Stadtredaktion Dortmund 18:30     Informeller Ausklang mit Imbiss und Getränken sowie musikalischer Begleitung Event-Saxophonist Joël Mozes van de Pol Programm des zweiten Veranstaltungstages - Mittwoch, 19. September 2018 Moderation: Dr. Stephanie Bock, Deutsches Institut für Urbanistik (KomKomIn) 09:00     Begrüßung und Rückblick auf den 1. Tag 09.15     Grußwort Ullrich Sierau, Oberbürgermeister der Stadt Dortmund 09.45     Moderierte parallele Arbeitsforen zu Kernthemen der Fördermaßnahme "Kommunen innovativ" » Session 8: Regionale Zusammenarbeit – Mit welchen Formen interkommunaler Kooperation können Kommunen gemeinsam eine ressourcenschonende Siedlungsentwicklung erreichen? (Tandem: KOMET und KIF, Moderation: Robert Riechel, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 9: Verstetigung und Kontinuität – Auf welchen Wegen kann die dauerhafte Sicherung neu aufgebauter Kooperationen zwischen Kommune und Zivilgesellschaft gelingen? (Tandem: CoProGrün und TransformBar, Moderation: Katrin Fahrenkrug, Institut Raum & Energie) » Session 10: Regionaler Arbeitsmarkt – Wie können zukunftsfähige Betriebe, Ausbildungsangebote und Arbeitsplätze vor Ort gesichert und gestärkt werden? (Tandem: MIGOEK, Flächenmanagement und JuMoWestküste, Moderation: Julia Diringer, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 11: Lebensqualität im Bestand – Mit welchen Strategien kann erfolgreich für eine nachhaltige Innenentwicklung sensibilisiert werden? (Tandem: AktVis und Ortsinnenentwicklung, Moderation: Julia Reiß, Institut Raum & Energie) » Session 12: Daten und Prognosen – Welches innovative Datenmanagement ist notwendig, um kommunale und regionale Entwicklung zukunftsfähig zu steuern? (Tandem: KomMonitor und WEBWiKo, Moderation: Lutke Blecken, Institut Raum & Energie) » Session 13: Wasser, Abwasser, Energie – Welche Organisations- und Managementmodelle technischer Infrastruktur tragen zu mehr Lebensqualität in schrumpfenden Regionen bei? (Tandem: LebensWert und NoLA, Moderation: Dr. Stephanie Bock, Deutsches Institut für Urbanistik) » Session 14: Soziale Einrichtungen – Wie können gesellschaftliche Dienstleistungen gemeinschaftlich organisiert und finanziert werden? (Tandem: KoDa_eG, KuDeQua und DeWaK, Moderation: Jan Abt, Deutsches Institut für Urbanistik) 11:45     Kaffeepause und Vernetzung 12:30     Abschlussdiskussion: Wie geht es weiter, wie schaffen wir Verstetigung? » Dr. Jutta Deffner, Institut für sozial-ökologische Forschung (ISOE) (Projekt lebensWert) » Dr. Peter Schaal, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (Projekt Wat Nu?) » Kirsten Maier, Abwasserzweckverband Nordkreis Weimar, Bauhaus-Universität Weimar (Projekt NoLA) » Michaela Bonan, Stadt Dortmund - Amt für Angelegenheiten des Oberbürgermeisters und des Rates (Projekt KuDeQua) Diskussion im Plenum 13:15     Resümee und Ausblick BMBF, PtJ, KomKomIn 13:30     Mittagsimbiss 14.30     Treffen der Koordinatorinnen und Koordinatoren 14.30     Optionales Angebot: Exkursion zu Projekten in Dortmund Datei : Programm Fachkonferenz 2018 - Kommunen innovativ.pdf

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