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INSPIRE Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Verbreitung

Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.

Vogel des Jahres 1981 ist der Schwarzspecht

Vogel des Jahres 1981 ist der Schwarzspecht Dryocopus martius).

Vogel des Jahres 2014 ist der Grünspecht

Der NABU und sein bayerischer Partner, der Landesbund für Vogelschutz (LBV), haben den farbenprächtigen Grünspecht (Picus viridis) zum Vogel des Jahres 2014 gekürt. Wegen seines markanten Rufs, der wie ein gellendes Lachen klingt, erhielt er diesen Beinamen "Lachvogel". Er ist nach dem Buntspecht und vor dem Schwarzspecht die zweithäufigste Spechtart Deutschlands. Aufmerksame Beobachter können ihn in halboffenen Waldlandschaften, Gärten und Parks oder auf Streuobstwiesen und Brachen finden – überall dort, wo Grünland mit alten Bäumen vorkommt.

Zehn-Jahres-Bilanz "Daten zur Natur" zeigt: Gezielte Naturschutzmaßnahmen helfen der Artenvielfalt

Naturschutzministerin Christina Schulze Föcking: „Die Natur ist unsere Zukunft, deshalb müssen wir sorgsam mit ihr umgehen. Mein Ziel ist eine Stärkung des Vertragsnaturschutzes.“ Naturschutzmaßnahmen wirken sich positiv auf die Artenvielfalt in Nordrhein-Westfalen aus. Dies zeigt die aktuelle Zusammenstellung „Daten zur Natur NRW“, die das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (LANUV) vorgelegt hat. Erstmals und zuletzt vorgelegt wurde die Statistik zur Natur im Jahr 2005. Umwelt- und Naturschutzministerin Christina Schulze Föcking: „Das Erfreuliche: Dort, wo wir Schutzmaßnahmen umsetzen, erzielen wir deutliche Erfolge. Deswegen fällt den Agrarumweltmaßnahmen, dem Vertragsnaturschutz und auch unseren Leitbetrieben für Artenvielfalt eine besonders wichtige Rolle zu, denn fast 50 Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens werden landwirtschaftlich genutzt“. Das übergreifende Ergebnis zeigt, dass sich der Zustand der Natur in Nordrhein-Westfalen mit ihrer Arten- und Lebensraumvielfalt fortwährend wandelt und auf veränderte Rahmenbedingungen reagieren muss. „Die Natur ist unsere Zukunft, daher müssen wir sorgsam mit ihr umgehen. Studien, zeigen, dass insbesondere die Erderwärmung weltweit zum Verlust von Arten führt“, erklärte die Ministerin. „Bei uns in Europa und vor allem hier in der dicht besiedelten Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens ist der Klimawandel eine entscheidende Variable für den Zustand unserer Natur. Daneben üben viele weitere Herausforderungen Druck auf die Artenvielfalt aus. Dazu gehören zum Beispiel die anhaltende Versiegelung von Flächen, Umweltchemikalien, der Verlust an artenreichen Wiesen und Weiden und die nach wie vor hohe Fracht an Stickstoff aus der Luft, die zur Verdrängung konkurrenzschwacher, auf nährstoffarme Böden angewiesene Arten führt.“ In den landwirtschaftlich genutzten Gebieten können vor allem über den Vertragsnaturschutz und Agrarumweltmaßnahmen viele wildlebende Pflanzen und Tiere unterstützt werden. Laut Dr. Thomas Delschen, Präsident des LANUV, zeige der Bericht, dass dort, wo Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz zum Einsatz kommen, die Artenvielfalt deutlich ansteigt: „Der Vertragsnaturschutz sorgt für Entlastung. Die Daten zeigen, dass wir davon noch mehr benötigen, um auch in den landwirtschaftlich genutzten Gebieten steigende Trends bei der Artenvielfalt zu etablieren,“ erläuterte Delschen. Im zurückliegenden Jahr konnten etwa 8.300 Betriebe auf fast 190.000 Hektar Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz durchführen, weitere rund 1.700 Betriebe beantragten eine Förderung für die ökologische Bewirtschaftung ihrer Flächen in einer Größenordnung von etwa 70.000 Hektar. Die Antragszahlen ab 2018 für Vertragsnaturschutz- und Agrarumweltmaßnahmen zeigen, dass das Interesse der Betriebe an dem Förderangebot weiter steigt. Ministerin Schulze Föcking: „Wir haben uns fest vorgenommen, diesen Weg weiter zu gehen und die freiwilligen Maßnahmen der Landwirtschaft für Umwelt- und Naturschutz weiter zu stärken. Freiwillige Leistungen müssen verlässlich honoriert werden“. Wiederansiedelung vom Aussterben bedrohter Arten Einen positiven Entwicklungstrend zeigen naturnahe Waldlebensräume. Die Entwicklung bei typischen Waldvögeln wie zum Beispiel dem Mittel- oder Schwarzspecht deuten darauf hin, dass die Lebensbedingungen in den heimischen Laubmischwäldern im Betrachtungszeitraum stabil gehalten werden konnten. Die Einrichtung von Wildnisentwicklungsgebieten im Staatswald hilft dabei, diese positive Entwicklung zu verstetigen. Die Auswertungen belegen zudem, dass durch die Verbesserung von Lebensräumen oder durch konkrete Wiederansiedlungen sich einstmals in NRW vom Aussterben bedrohte oder bereits ausgestorbene Arten wieder angesiedelt haben. Dazu gehören zum Beispiel der Uhu und der Schwarzstorch, der Biber oder Fische wie Lachs und Maifisch. Die Daten zur Natur zeigen hingegen, dass zum Beispiel sensible Arten wie das Rebhuhn, die Grauammer, der Kiebitz oder der Feldhamster in ihren Beständen über die Jahre hinweg abgenommen haben, diese Entwicklungen spiegeln sich auch in den Roten Listen wieder. Hauptsächliche Ursachen liegen in der Entwicklung bei der Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen und dem Rückgang struktur- und blütenreicher Feldränder. Hiervon betroffen sind auch die Insekten, in besonderem Maße offenbar die blütenbesuchenden Fluginsekten wie Wildbienen und Schmetterlinge. Auch hier zeigen gezielte Maßnahmen aus dem Vertragsnaturschutz oder Agrarumweltmaßnahmen Wirkung. Durch mehr Vielfalt auf Feld- und Wegrändern werden die notwendigen Strukturen für mehr Artenvielfalt geschaffen, die Landschaft belebt und blütenbesuchende Insekten gefördert. Ähnlich wie in halboffenen Weidelandschaften, in Heiden, orchideenreichen Kalkmagerrasen oder Feuchtgrünland, kann sich die Natur dann sichtbar erholen. Der Bericht „Daten zur Natur“ fasst die Daten bis zum Jahr 2016 zusammen. Aufgezeigt wird, wie sich die Natur in Nordrhein-Westfalen nach zehn Jahren entwickelt hat. In sechs Kapiteln werden die Bereiche „Zustand, Entwicklung und Gefährdung von Lebensräumen und Arten“, „Maßnahmen zum Biotop- und Artenschutz“, „Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft“, „Monitoring-Instrumente zur Erfassung, Analyse und Bewertung“ beschrieben. Der Bericht steht zum Herunterladen bereit auf den Seiten des LANUV unter folgendem Link Pressemitteilung

Ergebnis der Vorprüfung nach § 5 Abs. 2 UVPG, Neubau Wasserkraftanlage in der Donau beim Talhof, Beuron-Hausen

Wasserrechtliches Verfahren zum Neubau einer Wasserkraftanlage in der Donau beim Talhof, Beuron-Hausen Der Zweckverband Heuberg-Wasserversorgung rechts der Donau, Rathausstraße 4, 88637 Leibertingen, Landkreis Sigmaringen, beantragt gem. §§ 8 ff. WHG, § 93 WG i.V.m. §§ 72 ff. LVwVfG das Wasserrechtsverfahren für folgende Vorhaben in der Donau und auf den Grundstücken Flurstücksnummern 786/2, 879, 731 der Gemarkung Hausen i.T. der Gemeinde Beuron: Erteilung einer Bewilligung für den Neubau einer Wasserkraftschnecke an der Wehranlage Talhof an der Donau, Beuron-Hausen Erteilung der Erlaubnisse für die/den - Herstellung einer Fischaufstiegsanlage als Vertical-Slot-Pass (Länge 65,45 m) mit Querung des Oberwasserkanals (Einlaufstrecke Länge ca. 35,70 m, Querung Einlaufkanal Länge 8,50 m) - Bau einer Horizontalrechenanlage mit vollautomatischer Rechenreinigungsmaschine, 15 mm lichte Staböffnung, Sohlleitwand, Teilabbruch bestehender Einlauf, Erweiterung mit neuen Stahlbetonteilen - Bau einer Doppelschütztafel an der Leerschussrinne zur Weiterleitung von Rechengut, Geschiebe und Sedimenten und ggf. Verlegung der Wasserleitung - Herstellung eines Fischabstiegs Ausgleich der Eingriffe durch Extensivierung der benachbarten Fettwiese. Für dieses Vorhaben war eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls gemäß § 7 Absatz 1 i.V.m. Anlage 1 Nr. 13.14 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durchzuführen. Mit der Vorprüfung auf der Basis der Planunterlagen, den Stellungnahmen der beteiligten Träger öffentlicher Belange und den Unterlagen zu den Schutzgebietskulissen FFH-Gebiet 7920-342 „Oberes Donautal zwischen Beuron und Sigmaringen“, SPA-Gebiet 7820-441 „Südwestalb und Oberes Donautal“, Landschaftsschutzgebiet „Donau- und Schmeietal“, den benachbarten Biotopen, zum Überschwemmungsgebiet der Donau, dem Integrierten Donauprogramm mit dem Bewirtschaftungsplan für die Donau und die im Regionalplan ausgewiesenen Bereiche sowie die Kulturdenkmale nach § 2 DSchG „Sachgesamtheit Pumpwerk Heuberg“, „Bahndamm“ und der Umgebungsschutzbereich nach § 28 DSchG des auf der Höhe im Nordosten stehenden Schlosses Werenwag, wurden die in Anlage 3 UVPG aufgeführten Kriterien berücksichtigt und begründet. Mit der Neuanlage einer Wasserkraftanlage in der Donau als technische Anlage in landschaftlich hochwertiger Natur ist eine Umgebung tangiert, welche sich durch eine überdurchschnittliche Dichte schutzwürdiger Biotope und Vorkommen landesweit gefährdeter Arten auszeichnet und eine besondere Bedeutung für die Entwicklung eines ökologisch wirksamen Freiraumverbunds besitzt sowie ein überregionales Erholungsgebiet darstellt. Bereits heute beeinflusst das vorhandene Querbauwerk die natürliche Strukturvielfalt, das Fließgewässerkontinuum und die Gewässerdynamik. Mit den nach der Wasserrahmenrichtlinie geforderten Maßnahmen ist eine Verbesserung der Situation des Gewässers Donau zu erwarten. Das Landschaftsbild verändert sich durch die neue Wasserkraftanlage und die Anlagen zum Schutz des Gewässers und seiner Lebewesen. Durch die Integration in die bestehende Wehranlage und die Inanspruchnahme des bereits mit technischen Anlagen versehenen Bereiches ist nur ein kleinräumiger Bereich betroffen. Die Erholungsnutzung auf dem Wander-/Radweg und im Bereich Talhof wird vorübergehend durch die Bauarbeiten mit Lärm, Staub und Fahrzeugverkehr und dauerhaft durch die Geräuschentwicklung der Wasserkraftschnecke in geringem Umfang gestört. Durch den Betrieb der Wasserkraftanlage ist aufgrund der Entfernung bzw. der kurzfristigen Einwirkung keine erhebliche Auswirkung auf Menschen insbesondere deren Gesundheit zu erwarten. Baubedingt und anlagenbedingt ist eine Beanspruchung des Bodens mit dem entsprechenden Funktionsverlust durch Überbauung, Befestigung des Betriebswegs, Abgrabung für die Anlagen und Modellierung des Geländes nicht zu vermeiden. Die Beeinträchtigung wird durch verschiedene Maßnahmen (z.B. Herstellung des Weges mit einem wasserdurchlässigen Belag, schonender und sparsamer Umgang mit Boden und Beschränkung) auf das notwendige Maß minimiert. Die Wasserkraftanlage nimmt für sich selbst Fläche im Wehrbereich des Gewässers in Anspruch, der Betriebsweg und die Fischaufstiegsanlage nehmen auf der bisherigen Wiese eine Fläche von 1840 m² in Anspruch, welche durch eine Extensivierung der Fettwiese ausgeglichen wird und darüber hinaus durch die Funktion des Fischaufstiegs zu einer Aufwertung des Gewässers führt. In Bezug auf den umgebenden Naturraum mit seiner Bebauung und landwirtschaftlichen Nutzung ist für die Schutzgüter Boden und Fläche nicht mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen. Zudem erfolgt eine Veränderung von Vegetations- und Biotopstrukturen. Während der Bauarbeiten erfolgen durch akustische und optische Störungen sowie durch die Arbeiten im Gewässer vorübergehend Beeinträchtigungen der Tierwelt mit Groppe, Bitterling, Bachmuschel, Bachneunauge, Forellen und weitere Fische, Biber, Fledermäuse, Brutvögel wie Eisvogel, Grauspecht, Zwergtaucher, Schwarzspecht, weitere Vögel wie Rotmilan, Buchfink, Meisen, Zaunkönig, Mönchsgrasmücke, Eichelhäher, Mäusebussard, Waldkauz, Amphibien wie Grasfrösche, Bergmolche, Erdkröten, Luchs und Insekten wie Libellen, Schmetterlingen, Wildbienen. Einzelne Gehölze müssen entfernt werden, die artenarme Fettwiese wird durch die Anlage eines Weges und des Fischaufstiegs in Anspruch genommen. Durch den Einsatz von Maschinen und die Wasserhaltung in der Donau ist eine Gefährdung einzelner Tiere (Individuenverluste) gegeben, das Risiko wird durch Vermeidungsmaßnahmen wie z.B. Überwachung der Maßnahmen durch ausgebildetes Fachpersonal als ökologische Baubegleitung, Vermeidung einer Nachtbaustelle und Bauzeitenregelungen minimiert. Die biologische Vielfalt wird durch die geplante Extensivierung der Fettwiese, dem Mindestwasserabfluss und der Vergrößerung des Lebensraumes der Fischarten in der Donau aufgewertet. Betriebliche Auswirkungen durch die Wasserkraftschnecke auf die Fische werden durch entsprechende Schutzanlagen minimiert. Aufgrund der vorgesehenen Maßnahmen nach der Wasserrahmenrichtlinie und den beschriebenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen ist für das Vorhaben nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt zu rechnen. Für das Biotop „Donau oberhalb Talhof“ ist durch die Erhöhung der Wassermenge eine Aufwertung zu erwarten. Während der Baumaßnahmen besteht unter anderem durch den Einsatz von Maschinen die Gefahr des Schadstoffeintrags in das Grundwasser und in das Oberflächengewässer. Durch die Flächenversiegelung und Inanspruchnahme verringert sich die Grundwasserneubildung, der Oberflächenabfluss erhöht und beschleunigt sich. Baubedingt erfolgt ein Eingriff in das Gewässer, welcher Trübungen zur Folge haben kann. Anlagebedingt wird die Wassermenge im Mutterbett der Donau erhöht, hierdurch verändert sich die Strömungsgeschwindigkeit, es ist mit Sohlstrukturveränderungen zu rechnen. Zudem besteht die Gefahr der Verschlammung unterhalb des Wehres durch die veränderte Wassermengenverteilung und die Weiterleitung von Geschiebe, Sediment und Treibgut. Mit verschiedenen Minimierungsmaßnahmen, wie Auftrag von lehmigem Oberboden, Versiegelungen in wasserdurchlässiger Form und Vorgaben zum Umgang mit Maschinen wird den Auswirkungen entgegengewirkt. Die Weiterleitung von Material hat so zu erfolgen, dass keine Missstände im Gewässer entstehen, der Betrieb ist entsprechend daran auszurichten. Mit messbaren Auswirkungen auf die Strömungsgeschwindigkeit oberhalb des Wehres wird nicht gerechnet, da nur Veränderungen in geringem Umfang erfolgen und der Bereich sehr klein ist. Baubedingt und anlagebedingt ist nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Grundwasser und das Oberflächengewässer zu rechnen. Eine erhöhte Hochwassergefährdung ist nicht zu erwarten. Das Überschwemmungsgebiet Donautal ist auf den Betrieb der Wehranlage ausgerichtet und wird vom Vorhaben berücksichtigt. Die Anlage liegt in einem Frischluftentstehungsgebiet, von welchem in Richtung der Siedlungsbereiche Flurwinde entstehen, die eine Abmilderung der durch die Bebauung verursachten Erwärmung bewirken. Die Verdunstungsrate kann sich durch die Bauwerke und Versiegelung verringern, was eine Erwärmung zur Folge haben kann. Durch die kleinräumige Anlage im randlichen Talbereich werden keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf das Klima im Untersuchungsbereich erwartet. Mit dem Neubau einer weiteren Wasserkraftanlage und den technischen Anlagen zum Fischschutz wird das Erscheinungsbild an der Wehranlage zum Kulturdenkmal Wasserwerk verändert. Die Burg Werenwag ist ca. 1,2 km Luftlinie entfernt. Durch den Kurvenbereich der Donau wird der Umgebungsschutz der Burg Werenwag nicht tangiert. Da der Eingriff innerhalb der bestehenden Wehranlage und kleinräumig im Umfeld vorgenommen wird und der Oberkanal und ein Großteil der Wehranlage im Original erhalten bleiben, wird nicht mit erheblichen nachteiligen Auswirkungen gerechnet. Die allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls kommt daher zum Ergebnis, dass keine erhebliche Beeinträchtigung der zu prüfenden Schutzgüter erfolgt. Aus den vorgenannten Gründen wird festgestellt, dass für das beantragte Vorhaben keine Verpflichtung zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung besteht. Diese Feststellung wird hiermit entsprechend § 5 Abs. 2 UVPG der Öffentlichkeit bekannt gegeben. Gemäß § 5 Abs. 3 UVPG ist diese Feststellung nicht selbständig anfechtbar. Die Unterlagen zur Feststellung der UVP-Pflichtigkeit können nach den Vorschriften des Umweltinformationsgesetzes im Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstraße 4, 72488 Sigmaringen während der Servicezeit eingesehen werden. Sigmaringen, 16.08.2021 Landratsamt -Fachbereich Umwelt und Arbeitsschutz- gez. A. Schiefer

Nutzung der Schlüsselstruktur Schwarzspechthöhle sowie Umsetzung der Erkenntnisse in die forstliche Nutzung von Beispielbetrieben

Das Projekt "Nutzung der Schlüsselstruktur Schwarzspechthöhle sowie Umsetzung der Erkenntnisse in die forstliche Nutzung von Beispielbetrieben" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hochschule Weihenstephan-Triesdorf, Fakultät Wald und Forstwirtschaft durchgeführt. Zielsetzung und Anlaß des Vorhabens: Die Schwarzspechthöhlen stellt eine Schlüsselstruktur für eine Reihe von streng geschützten Arten der verschiedensten Taxa dar. Die Auswahl des Nistplatzes bzw. des Höhlenbaums entscheidet maßgeblich über den Erfolg oder Misserfolg der Fortpflanzung. Neben wetterbedingten Ausfällen ist die Prädation ein ganz zentraler Faktor für den Brutverlust und damit für die Höhlenauswahl. Entsprechend stark, so die Erwartung, muss die Konkurrenz um die besten, also sichersten Höhlen sein. Zahlreiche Arbeiten belegen, dass verschiedene Vogelarten in der Lage sind die Prädationsgefahr einzuschätzen und darauf angemessen zu reagieren. Auf der anderen Seite stellt sich die Frage, welches die wichtigsten Prädatoren sind und welche Strategie diese verfolgen. Es lagen bis heute hierzu keine systematischen Untersuchungen (24 Stundenerfassung) über Konkurrenz und Prädation in Spechthöhlen an einer größeren Zahl von Höhlen vor, da hierzu bis vor kurzem die technischen Möglichkeiten nicht existierten. Welche Höhlenbäume aber tatsächlich zur Verfügung stehen und wie diese in das Raummuster eingebettet sind (Alter, Baumartenzusammensetzung, Bestandgröße, Verjüngungsansätze, Schaftlänge) ist in bewirtschafteten Wäldern ein Produkt der Forstwirtschaft. Gerade bei der Buche als wichtigstem Höhlenbaum des Schwarzspechtes sehen neuere Erziehungskonzepte die Produktion von Starkholz in deutlich kürzeren Zeiträumen vor, mit unklaren Auswirkungen auf die Höhlenbrüter. Die Zielsetzung dieses Vorhabens war es die Lebensgemeinschaft der Schwarzspechthöhle und ihre Interaktionen in überwiegend bewirtschafteten Wäldern zu analysieren, darin Muster zu erkennen, potenzielle Risiken zu ermitteln, um daraus Vorschläge für den Biodiversitätsschutz in Buchen-(misch)wäldern abzuleiten. Dabei stellt sich die Frage welche Arten die erfolgreichsten bei der Besetzung der Höhlen sind und welche Strategien die weniger erfolgreichen Arten verfolgen. Gibt es Unterschiede in der Präferenz für Höhlen z.B. was die Höhe der Verjüngung unter dem Höhlenbaum oder das Alter der Höhle bzw. die Dimension des Höhlenbaumes betrifft. Auch wird ein Zusammenhang mit der forstlichen Bewirtschaftung untersucht. Haben Buchen in Fichtenbeständen eine höhere Prädationsrate und sind sie umkämpfter oder weniger beliebt? Die Frage welche Höhlenbewohner besondere Habitatparameter bevorzugten ist der erste Schritt diese auch forstlich zu erhalten. Wird die Höhle nicht mehr angenommen, wenn die Naturverjünung zu hoch ist und in der Umgebung keine geeigneten anderen Flächen vorhanden sind? Lässt sich mit Licht und Schatten die Zeitspanne verlängern, bis die zeitliche Lücke geschlossen ist. Am Ende des Projekts sollen die Erkenntnisse unmittelbar in die Arbeit der beteiligten Forstbetriebe einfließen und Teil ihrer Naturschutzstrategie werden.

Untersuchungen über das Vorkommen waldtypischer Tierarten im Vergleich zwischen Wirtschaftswäldern und Naturwäldern (Naturwaldreservaten) (ST111)

Das Projekt "Untersuchungen über das Vorkommen waldtypischer Tierarten im Vergleich zwischen Wirtschaftswäldern und Naturwäldern (Naturwaldreservaten) (ST111)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität München, Wissenschaftszentrum Weihenstephan für Ernährung, Landnutzung und Umwelt, Department für Ökosystem- und Landschaftsmanagement, Lehrstuhl für Landnutzungsplanung und Naturschutz durchgeführt. Grundlegendes Ziel des Projektes ist es, anhand eines 'Naturnähe-Artenkatalogs' darzustellen, ob und inwieweit sich bewirtschaftete Waldbestände von unbewirtschafteten Wäldern unter dem Aspekt 'Naturnähe der Artenzusammensetzung' unterscheiden. Von allen untersuchten Gruppen als in Wäldern am besten für die Erstellung von 'Schlüsselartenkörben' geeignet erwiesen sich wegen ihrer guten Erfassbarkeit und ganze Landschaftsausschnitte integrierende Bioindikation die Vögel. Von den in Anhang I der Vogelschutzrichtlinie (79/409/EWG) genannten Waldvogelarten, denen man grundsätzlich eine Schlüsselrolle beim Vogelschutz im Wald zugestehen muss, kamen in den untersuchten Räumen, wie nicht anders zu erwarten, nur einzelne vor (Grau-, Mittel- und Schwarzspecht). Weitere potenzielle 'Schlüsselarten' sind jene, die in der Literatur als typisch für naturnahe Waldgesellschaften bzw. die Wald-Lebensraumtypen in Anhang I der FFH-Richtlinie (92/43/EWG) genannt werden. Schon hier lassen sich die Buchenwaldlandschaft in Hienheim und die Fichtenwaldlandschaft Mittelschwabens nicht mehr unter einen Hut bringen. Neben Gartenbaumläufer, Sumpfmeise und Waldlaubsänger, die in beiden Gebieten gute 'Schlüsselarten' darstellen, sind im Bereich Hienheim Hohltaube und Pirol, in Mittelschwaben Kleinspecht und Kleiber für naturnahe Laubwälder besonders typisch, wobei sich dies beim Kleiber erst über die Dichte der Vorkommen nachweisen lässt. Letzteres macht auch Buntspecht, Blaumeise, Weidenmeise oder Kernbeißer zu geeigneten 'Schlüsselarten' für beide Gebiete, vor allem, wenn man die Winterdichten in Wäldern mit einbezieht. In der Literatur gelten diese Arten als 'Allerweltsarten' mit breiter Habitatamplitude. Relativ gut ableiten lassen sich 'Schlüsselartenkörbe' auch bei Käfern, wobei hier allerdings schon nur 30 km voneinander entfernte Gebiete in Abhängigkeit von der umgebenden Waldlandschaft und der Standorte ganz unterschiedliche 'Körbe' aufweisen. Nur wenige Arten wie etwa Rhynchaenus fagi, Athous vittatus, Calambus bipustulatus und Conopalpus testaceus sind relativ gut überregional verwendbare Laubwaldzeiger. Viele Käferarten zeigen auch eine hohe Affinität zu bestimmten Baumarten. Dies muss bei der Auswahl von 'Schlüsselarten' lebensraumtypbezogen berücksichtigt werden. Artenreiche Zeigerartensysteme lassen sich allerdings nur aus den Käferzönosen von Baumkronen ableiten. In bodennahen Straten finden sich auf den 'Normalstandorten' der untersuchten Waldgebiete nur sehr wenige Zeigerarten, die dann entweder sehr naturnahe (hoher Tot- und Starkholzreichtum etc.) oder stark gestörte Zustände (Fichtenwaldzeiger) indizieren. Statt 'Schlüsselartenkollektiven' wäre auch ein Monitoring über Artenkomplexe mit vergleichbarem Ökotyp (z.B. Totholzkäfer) oder über den Reichtum an seltenen Arten (im naturnahen Bereich erheblich höher als in Fichtenwäldern) möglich, was allerdings relativ aufwändige Analysen der gesamten Käferzönose erfordern würde. usw.

Kenngrößen für ein biodiversitäts-orientiertes Management von Buchenwald-Ökosystemen: Angebot und Nutzung von Baumhöhlen und höhlenartigen Stukturen in Buchenwäldern

Das Projekt "Kenngrößen für ein biodiversitäts-orientiertes Management von Buchenwald-Ökosystemen: Angebot und Nutzung von Baumhöhlen und höhlenartigen Stukturen in Buchenwäldern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Freiburg, Institut für Geo- und Umweltnaturwissenschaften, Professur für Landespflege durchgeführt. Buchenwälder spielen für den Erhalt der Biodiversität europäischer Waldlebensräume eine wichtige Rolle. Bislang ist nicht abschließend geklärt, welche Strategien geeignet sind, um eine effiziente Nutzung bei gleichzeitig optimiertem Schutz dieser Waldökosysteme zu erreichen. Sowohl alte noch lebende Bäume als auch stehendes und liegendes Totholz sind Lebensgrundlage vieler für Buchenwälder charakteristischer Organismen. Derzeit ist jedoch weder der erforderliche Totholzanteil bekannt, noch ist klar, in welcher Anzahl und räumlichen Verteilung alte, großdimensionierte Habitatbäume vorhanden sein müssen, um einen idealen Kompromiss zwischen dem Erhalt der Artenvielfalt und den gegebenen Nutzungsaspekten darzustellen. Versuche, autökologische Anforderungen einzelner Arten oder Organismengruppen als Parameter in Managementkonzepten für Buchenwälder zu nutzen, führten in der Vergangenheit nicht zu befriedigenden Ergebnissen. Die Ursache hierfür ist möglicherweise in zu kleinen räumlichen Einheiten der Betrachtung zu sehen. Die Verteilungsmuster von Habitatrequisiten können ökologischen Prozesse innerhalb von Waldlebensräumen maßgeblich beeinflussen. Die Betrachtungsebene bei der Erarbeitung von Kenngrößen für ein biodiversitätsorientiertes Management von Buchenwäldern muss deshalb über die Ebene einzelner Waldbestände hinausgehen. Vor diesem Hintergrund scheint die Zönose von Schwarzspecht und sekundären Nutzern sogenannter Großbaumhöhlen als Indikatorarten zur Identifizierung von Management-Kenngrößen besonders geeignet. Forschungsansatz Unser Ziel ist, anhand von Angebot und Nutzung bestimmter Habitatrequisiten wie z.B. Baumhöhlen Kenngrößen für ein biodiversitätsorientiertes Management für Buchenwälder zu erarbeiten. Die Zönose von Schwarzspecht (Dryocopus martius) und Arten wie beispielsweise der Hohltaube (Columba oenas), die als Sekundärbewohner von Baumhöhlen auf diese Spechtart angewiesen scheinen, dürften sich für einen solchen Ansatz besonders eignen. Populationen der betreffenden Indikatorarten benötigen Höhlen in ausreichender Anzahl und geeigneter Verteilung. Möglicherweise wird die Höhlenkonkurrenz u.a. dadurch gesteuert, dass sich die Baumhöhlen im Lauf der Zeit hinsichtlich bestimmter Eigenschaften verändern, infolgedessen von bestimmten Arten vor allem dem Schwarzspecht nicht mehr genutzt werden und dadurch anderen Spezies zur Verfügung stehen. Der Verfügbarkeit der Höhlen liegt somit ein bestimmtes Raum-Zeitmuster zugrunde, das sich je nach Habitatausstattung der Wälder unterscheidet. Sind diese Zusammenhänge geklärt, lassen sich Parameter für ein biodiversitätsorientes Management von Buchenwäldern identifizieren. Die Habitat- und Raumansprüche der Indikatorarten gewährleisten, dass die identifizierten Kenngrößen die funktionalen Zusammenhänge oberhalb der räumlichen Ebene kleiner Bewirtschaftungseinheiten repräsentieren.

Bodenbiologische und ökofaunistische Untersuchungen zur Abschätzung von Wirkungen des Waldumbaus im nordostdeutschen Tiefland - Teilprojekt: Habitatansprüche, Strukturbindung und Raumnutzung von Vögeln und Säugetieren in forstwirtschaftlich genutzten und ungenutzten Buchenwäldern

Das Projekt "Bodenbiologische und ökofaunistische Untersuchungen zur Abschätzung von Wirkungen des Waldumbaus im nordostdeutschen Tiefland - Teilprojekt: Habitatansprüche, Strukturbindung und Raumnutzung von Vögeln und Säugetieren in forstwirtschaftlich genutzten und ungenutzten Buchenwäldern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Gesellschaft für Naturschutz und Landschaftsökologie (GNL) e.V. durchgeführt. Die Untersuchungen der GNL e.V. liefern das Arbeitsmodul für das Stratum Baumschicht. Sie gliedern sich in einen ornithologischen, einen säugetierkundlichen sowie einen fachübergreifend synoptischen Teil und haben folgende Ziele: die Abhängigkeiten der Avi- und Theriozönosen von der lateralen und horizontalen Struktur und dem Altersaufbau des Waldes aufzuklären, mögliche Reaktionen der genannten Tiergruppen auf den Waldumbau abzuschätzen und Wege aufzuzeigen, wie während des Waldumbaus bereits durch Ausnutzung von Strukturanalogien wesentliche Beiträge für die Verbesserung der Bestandssituation von besonders gefährdeten Vogel- und Säugetierarten geleistet werden können. Aus diesen Zielvorstellungen ergibt sich ein direkter Bezug zu praktischen Fragen des Waldumbaus und den Zielen des Förderprogrammes Zukunftsorientierte Waldwirtschaft, wobei der Hauptschwerpunkt des Vorhabens in der Bereitstellung naturschutzfachlicher Grundlagen gesehen wird. Die zu erwartenden Ergebnisse werden als Teil des von dem Gesamtprojekt (s. Kooperation) erbrachten Datenmaterials der Bewertung zukünftiger waldwirtschaftlicher Maßnahmen für das nordostdeutsche Tiefland dienen. Für ein kleineres Modellgebiet von ca. 300 km2 werden konkrete Szenarien erstellt, die eine direkte Überprüfung der Ergebnisse anhand der zukünftigen Entwicklung erlauben. Einzelzielsetzung: Die konkreten Arbeitsziele sind daher im ornithologischen Bereich (1) die Analyse der Zusammensetzung von Brutvogelgesellschaften in Buchenbeständen unterschiedlicher Umbaustufen und der Vergleich mit Referenzzuständen in naturnahen Buchenbeständen (2) die Herausarbeitung und Quantifizierung der wichtigsten Habitat- und Raumansprüche einiger besonders wichtiger Arten (Mittel- und Schwarzspecht, Hohltaube) im Buchenwald (3) die Auswertung vorhandener Daten aus dem BMBF-Projekt Unzerschnittene Landschaftsräume im Hinblick auf die Zusammenhänge zwischen der großräumigen Waldstruktur und der Besiedlung mit Greifvögeln; für den säugetierkundlichen Teil (1) die Analyse der Zusammensetzung und Dichte von Fledermausjagdgesellschaften in Buchenbeständen unterschiedlicher Umbaustufe und der Vergleich mit dem Referenzzustand in naturnahen Buchenbeständen (2) die Herausarbeitung und Quantifizierung der wichtigsten Habitatansprüche ausgewählter Säugetierarten (Rauhautfledermaus, Braunes Langohr, eingeschränkt Siebenschläfer) im Buchenwald (3) die Untersuchung der Zusammensetzung von Kleinsäugergesellschaften in Buchenbeständen unterschiedlicher Umbaustufe und der Vergleich mit dem Referenzzustand in naturnahen Buchenbeständen und für den synoptischen Teil (1) die Hauptunterschiede und die möglichen Strukturanalogien zwischen Wirtschaftswäldern und dem Referenzzustand aufzuzeigen (2) die Erstellung von gebietsbezogenen Habitatmodellen für die Vogel- und Säugtierarten, deren Habitatansprüche in hinreichender Qualität quantifiziert werden konnten u.s.w.

Vogelhabitate im Großnaturschutzgebiet Feldberg-Belchen-Wiesental

Das Projekt "Vogelhabitate im Großnaturschutzgebiet Feldberg-Belchen-Wiesental" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg durchgeführt. Das Projekt soll unabhängig, aber in Verbindung mit dem Großnaturschutzprojekt Feldberg durchgeführt werden. Auftragnehmer des Großnaturschutzprojektes ist der Verein für Forstliche Standortskunde; die Abt. Landespflege hat dabei die inhaltliche Federführung. Ziel des Projektes Leit- und Zielarten im Südschwarzwald ist die Erhebung der Habitatstruktur aller Waldbestände im Kerngebiet (7 400 ha) des Großnaturschutzgebietes. Darauf aufbauend soll geprüft werden, welche Habitatstruktur bestimmte, im Gebiet vorkommende, geschützte Vogelarten nach der EU-Richtlinie bevorzugen. Die Vorkommen dieser geschützten Vogelarten werden durch eine Detailerhebung 2003 und 2004 genau lokalisiert. Die Ergebnisse über tatsächliche Vorkommen geschützter Arten werden mit den Ergebnissen der Habitatstrukturkartierung hinsichtlich Deckungsgleichheit oder Abweichungen von geeignetem Habitat und tatsächlichem Vorkommen verglichen. Dabei wird geprüft, wie häufig geeignete Habitatstruktur und tatsächliche Vorkommen übereinstimmen, insbesondere für die Leitarten (Fokusarten) Dreizehenspecht, Rauhfußkauz, Schwarzspecht, Hohltaube, Auerhuhn. Das Projekt soll nicht nur dazu dienen, die Lebensraumqualität von Wäldern im Bezug auf geschützte Vogelarten zu beschreiben (Habitatstrukturkartierung und tatsächliche Vorkommen), sondern auch zu prüfen, ob über Habitatstrukturkartierungen ohne detaillierte Erhebung der Vorkommen von Leitarten einigermaßen sichere Prognosen über das Vorhandensein von Leitarten (Fokusarten) möglich sind.

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