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Afrikanische Schweinepest (ASP) im Land Brandenburg (WMS)

Der Dienst bietet eine Datensammlung zum Thema Afrikanische Schweinepest (ASP) in Brandenburg an. Um die Fundorte wurden Restriktionszonen eingerichtet, in denen verschiedene Bekämpfungsmaßnahmen umgesetzt werden: Infizierte Zone, Kerngebiet, Sperrzone I (Pufferzone), Sperrzone II (Gefährdetes Gebiet), Weiße Zone. Diese Daten werden vom Krisenstab, abhängig von der Veränderung der Gefährdungslage, an den Landesbetrieb Forst Brandenburg übergeben.

WFS Vorkommensgebiet gebietseigener Gehölze

Die Vorkommensgebiete gebietseigener Gehölze in Baden-Württemberg weichen aufgrund erhöhter naturschutzfachlicher Anforderungen von der 2012 deutschlandweit festgelegten Gebietskulisse gebietseigener Gehölze des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMUB) insoweit ab, als die Vorkommensgebiete 4 Westdeutsches Bergland und Oberrheingraben (BMUB) und 5 Schwarzwald, Württembergisch-Fränkisches Hügelland und Schwäbisch-Fränkische Alb (BMUB) in Baden-Württemberg in die Vorkommensgebiete 4.1 Westdeutsches Bergland, Spessart-Rhön-Region (BW) und 4.2 Oberrheingraben (BW) sowie 5.1 Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkische Becken (BW) und 5.2 Schwäbische und Fränkische Alb (BW) unterteilt wurden. Herkunftsnachweise für gebietseigene Gehölze – mit Ausnahme der dem Forstvermehrungsgutgesetz (FoVG) unterliegenden Forstgehölzen – müssen immer auf diesen Vorkommensgebieten basieren. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

WFS Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden durch Rechtsverordnung (NatSchG § 28) erklärt und sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Bitte beachten Sie folgende Hinweise zu Vollständigkeit und Qualität der bereitgestellten Daten: aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Erfassung von Fachobjekten kommt es vereinzelt zu nicht validen Geometrien gemäß OGC-Schema-Validierung. Da GIS-Server wie ArcGIS-Server, GeoServer oder UMN MapServer immer genauere Datengrundlagen verwenden/verarbeiten müssen, wird auch die Prüfroutine immer weiterentwickelt und mahnt im Toleranzbereich als auch in der topologischen Erfassung Ungenauigkeiten (bspw. durch Dritt-Software) an. Dies führt dazu, dass Geometrien nicht mehr dargestellt beziehungsweise erfasst werden können. Zu den beanstandeten Geometriefehlern gehören u.a. Selbstüberschneidungen (Selfintersections) oder doppelte Stützpunkte. Die LUBW kann daher keine Garantie für die Vollständigkeit und Stabilität des Download-Dienstes (WFS) geben. Bitte prüfen Sie daher im Bedarfsfall die Vollständigkeit anhand der ebenfalls angebotenen Darstellungsdienste (WMS).

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 7910 Freiburg - Nord

Blatt Freiburg-Nord zeigt den südlichen Oberrheingraben mit seinen beiden Flanken: den Vogesen im Westen und dem Schwarzwald im Osten. Der Schwarzwald, an der Ostflanke des Oberrheingrabens, wird von variszischen Graniten, Gneisen und Anatexiten aufgebaut. Bei der variszischen Faltung kam es zur Metamorphose präkambrischer Sedimentgesteine; zudem drangen im Oberkarbon granitische Tiefengesteinsplutone auf. Permische Rhyolithe (Quarzporphyre), die an mehreren Stellen des mittleren und nördlichen Schwarzwald zu finden sind, werden als Ignimbrite interpretiert. Nach Norden und Osten tauchen die Kristallingesteine des Schwarzwaldes unter das permo-mesozoische Deckgebirge. Am Westrand des Kartenblattes ist ein kleiner Teil der Nordvogesen angeschnitten. Der ebenfalls variszisch geprägte Gebirgszug ist von Struktur und Gesteinsaufbau dem Schwarzwald sehr ähnlich, jedoch sind größere Vorkommen paläozoischer Sedimente erhalten geblieben. So sind im Kartenausschnitt neben Graniten, Dioriten und Paragneisen auch kambrische bis silurische Schiefer sowie Schuttsedimente des Rotliegenden erfasst. Der Oberrheingraben durchzieht das Blatt von Südsüdwest nach Nordnordost. Die Grabenstruktur ist mit tertiären Sedimenten verfüllt. Das Tertiär tritt jedoch nur vereinzelt unter der quartären Deckschicht aus Löss- und Flugsanden, fluviatilen bzw. glazifluviatilen Ablagerungen, Verwitterungs- und Schwemmlehm zu Tage. Der Grabenrandbereich wird von den äußeren Randverwerfungen, an denen der vertikale Hauptversatz der Grabenstruktur stattfand, und Bruchfeldern mit Staffelbrüchen geringerer Verwurfshöhe gebildet. In den sogenannten Vorberg-Zonen sind Grundgebirge und permo-mesozoische Bedeckung staffelförmig gegen das Grabeninnere abgesunken und somit, vor Abtragung geschützt, erhalten geblieben. Am Westrand des Oberrheingrabens ist das Bruchfeld von Ribeauvillé, südlich der Vogesen, und das Bruchfeld von Zabern, in der Nordwest-Ecke des Kartenblattes, angeschnitten. Am Ostrand des Grabens sind die Vorbergzone von Emmendingen-Lahr und die Freiburger Bucht erfasst. Mit der Grabenbildung im Tertiär ging ein verstärkter Vulkanismus einher, der seinen Höhepunkt in der Förderung Olivin-nephelinitischer Schmelzen im Vulkangebiet des Kaiserstuhls fand. Die heute stark abgetragene Vulkanruine aus miozänen Vulkaniten und Tuffen ist von pleistozänem Löss ummantelt und teilweise überlagert. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der dargestellten Einheiten informiert, verdeutlicht eine tektonische Übersichtskarte die geologischen Großeinheiten im Kartenausschnitt. Ein geologischer Schnitt gewährt zusätzliche Einblick in den Aufbau des Untergrundes. Das West-Ost-Profil kreuzt den Oberrheingraben mit dem Kaiserstuhl und der Freiburger Bucht sowie die Kristallingesteine des Schwarzwaldes.

Geologische Übersichtskarte der Bundesrepublik Deutschland 1:200.000 (GÜK200) - CC 8710 Freiburg - Süd

Blatt Freiburg-Süd erfasst den südlichen Oberrheingraben mit dem Schwarzwald als seine östliche Begrenzung sowie Teile des Schweizer Faltenjuras, Tafeljuras und des subalpinen Molassebeckens. Im Nordwesten des Kartenausschnitts ist der südliche Oberrheingraben abgebildet, dessen Trog mit Lockersedimenten des Tertiärs verfüllt ist. Die tertiäre Grabenfüllung tritt nur sehr vereinzelt unter der quartären Deckschicht aus fluviatilen bzw. glazifluviatilen Ablagerungen sowie pleistozänem Löss zu Tage. Der Randbereich des Grabens wird von den Vorberg-Zonen und der äußeren Randverwerfung gebildet. Im Kartenausschnitt sind die Müllheim-Kanderner Vorbergzone sowie die Freiburger Bucht erfasst. In diesen Bruchfeldern ist das Grund- und Deckgebirge staffelförmig gegen das Grabeninnere abgesunken und die permo-mesozoischen Deckschichten sind, vor Abtragung geschützt, erhalten geblieben. Der Schwarzwald, im Osten des Oberrheingrabens, wird von variszischen Graniten, Gneisen und Anatexiten aufgebaut. Bei der variszischen Faltung kam es zur Metamorphose präkambrischer Sedimentgesteine. Zudem drangen im Oberkarbon verstärkt granitische Tiefengesteine auf. Am Nordrand des Kartenblattes ist die Zentralschwarzwälder Gneismasse aufgeschlossen, der sich südlich die Badenweiler-Lenzkirch-Zone (altpaläozoische Schiefer, Konglomerate und Vulkanite) sowie der Südschwarzwälder Granit- und Gneiskomplex anschließen. Nach Osten und Süden tauchen die Kristallingesteine des Schwarzwaldes unter das permo-mesozoische Deckgebirge. Die Südhälfte des Kartenblattes wird vom Tafeljura, Schweizer Faltenjura sowie den känozoischen Molassesedimenten des Alpenvorlandes dominiert. Neben der Legende, die über Alter, Genese und Petrographie der Einheiten informiert, stellt eine tektonische Übersichtskarte die geologischen Großeinheiten im Kartenausschnitt anschaulich dar. Ein geologisches Profil gewährt zusätzliche Einblicke in den Aufbau des Untergrundes. Der Nord-Süd-Schnittt kreuzt die Vorbergzone, den Schwarzwald, das Juragebirge (Tafeljura und Schweizer Faltenjura) sowie das subalpine Molassebecken.

Entwicklung eines ganzheitlichen Besuchermanagementkonzepts im Rahmen eines partizipativen Prozesses im Nationalpark Schwarzwald

Großschutzgebiete wie der Nationalpark (NLP) Schwarzwald bieten attraktive Landschaftsräume für Urlaubs- und Freizeitaktivitäten. Der Bewegung und dem Erlebnis in einem solchen markanten Naturraum kommt eine hohe gesellschaftliche Bedeutung zu, sowohl für die Menschen in der Region als auch für Besucherinnen und Besucher von außerhalb. Diese Aktivitäten können jedoch die naturschutzfachlichen Ziele der Schutzgebiete beeinträchtigen. Aus diesem Grund hat der NLP Schwarzwald die Erstellung eines umfassenden Besuchermanagementkonzepts in Auftrag gegeben, in dem aufgezeigt werden soll, wie den Urlaubs- und Freizeitaktivitäten Raum gegeben werden kann, ohne naturschutzfachliche Ziele des NLP zu beeinträchtigen. In einem mehrstufigen kooperativen Prozess wurden relevante Akteure in die Ausarbeitung der Ziele sowie geeigneter und vertretbarer Maßnahmen des Besuchermanagements eingebunden. Der resultierende Maßnahmenkatalog dient dem NLP Schwarzwald in den kommenden fünf Jahren als praktischer Arbeitsplan zur Umsetzung der Maßnahmen für ein erfolgreiches Besuchermanagement.

Biosphärengebiet

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.

Biosphärengebiet Zone

Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.

Nationalpark Zone (NLP)

Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.

Auswertung der Monitoringdaten zu Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert in Baden-Württemberg – regionale Ergebnisse und Entwicklungen der ersten 15 Kartierungsjahre

Das Land Baden-Württemberg beteiligt sich seit 2009 an den bundesweiten Kartierungen der Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert (High-Nature-Value[HNV]-Farmland-Flächen). Zunächst beschränkten sich die Erfassungen auf 97 jeweils 1 km² große Stichprobenflächen. Seit dem Jahr 2018 wurde der Umfang schrittweise erhöht. Seit 2021 werden insgesamt 372 Stichprobenflächen im vierjährigen Turnus bearbeitet. Der Anteil an Landwirtschaftsflächen mit hohem Naturwert lag 2024 landesweit bei 19,4 % der Agrarlandschaftsfläche. Er war damit knapp eineinhalb Mal so hoch wie der gesamtdeutsche Wert und 1,5 Prozentpunkte höher als der Wert für Baden-Württemberg im Jahr 2009. Der größte Teil der HNV-Farmland-Fläche in Baden-Württemberg entfällt auf artenreiches Grünland. Extensiv genutzte Ackerflächen als Teil der HNV-Farmland-Flächen sind hingegen stark rückläufig. Regional werden deutliche Unterschiede sichtbar: Der Schwarzwald erreichte 2024 mit 47,1 % HNV-Farmland-Anteil den höchsten Wert, während sich im Naturraum Donau-Iller-Lech-Platte mit nur 5,8 % der niedrigste Anteil fand. In Biosphärengebieten und der Kulisse der Berggebiete der gemeinsamen Agrarpolitik der Europäischen Union ist der HNV-Farmland-Anteil wesentlich höher als außerhalb dieser Gebiete in Baden-Württemberg. Eine Auswertung von Förderdaten zeigt, dass Grünland und Streuobstflächen, deren extensive Nutzung über die landesweite Landschaftspflegerichtlinie gefördert wird, zu einem großen Teil als HNV-Farmland kartiert werden. Insgesamt ermöglicht das erweiterte Monitoring detaillierte regionale Auswertungen und zeigt wichtige Handlungsschwerpunkte für den Naturschutz in der Agrarlandschaft auf.

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