Die 10.000 Hektar große Nationalparkfläche ist wiederum in drei unterschiedlich stark geschützte Zonen aufgeteilt: Kernzone, Entwicklungszone und Managementzone. Diese Aufteilung geschah unter Einbindung der Bevölkerung im Zuge eines groß angelegten Beteiligungsverfahrens. 147 Anregungen von Besucher*innen, Gemeinden und in einem eigens zu diesem Zweck eingerichteten Online-Forum wurden im Vorfeld diskutiert und teilweise umgesetzt. Kernzone In den Waldgebieten der Kernzone, zu der die Bereiche Plättig, Hoher Ochsenkopf/Nägeliskopf im Norden, Wilder See/Kleemüsse in der Mitte sowie Buhlbachsee/Hechliskopf im Süden gehören, gilt das Motto: Natur Natur sein lassen. Sie werden komplett sich selbst überlassen und sind am stärksten geschützt. Nach den internationalen Richtlinien für Nationalparks müssen in 30 Jahren drei Viertel der Fläche des Nationalparks Schwarzwald zur Kernzone zählen. Natürlich dürfen Besucher*innen diese Gebiete - unter Berücksichtigung der Schutzvorschriften - auch weiterhin auf ausgewiesenen Wegen betreten. Entwicklungszone In der Entwicklungszone werden die Wälder darauf vorbereitet, später in die Kernzone überzugehen. Dazu gehören Waldbereiche, die noch Lenkung brauchen, bevor auch hier gilt: Natur Natur sein lassen. Nach 30 Jahren soll es keine Entwicklungszone mehr geben. Zu welchen unterstützenden Maßnamen gegriffen wird legt der Nationalparkplan fest. Managementzone Bis maximal ein Viertel der Fläche des Nationalparks bleibt dauerhaft Managementzone. Hier greift das Nationalparkteam pflegend und lenkend ein – unter anderem, um Biotop- und Artenschutzziele zu sichern oder die Ausbreitung des Borkenkäfers auf umliegende Wälder zu verhindern. Auch die Grindenflächen liegen in der Managementzone, sie werden dauerhaft erhalten und miteinander vernetzt.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017. Dieses Datenangebot wurde mit Sorgfalt erstellt und gepflegt. Dennoch können Mängel, etwa in Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, nicht gänzlich ausgeschlossen werden.
Biosphärengebiete sind einheitlich zu schützende und zu entwickelnde Gebiete, die 1. großräumig und für bestimmte Kulturlandschaften mit reicher Naturausstattung charakteristisch sind, 2. in wesentlichen Teilen die Voraussetzungen eines Naturschutzgebiets, im Übrigen überwiegend eines Landschaftsschutzgebiets erfüllen, 3. vornehmlich der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch hergebrachte vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und der darin historisch gewachsenen Arten- und Biotopvielfalt, einschließlich Wild- und früherer Kulturformen wirtschaftlich genutzter oder nutzbarer Tier- und Pflanzenarten, dienen, 4. beispielhaft der Entwicklung und Erprobung von die Naturgüter besonders schonenden Wirtschaftsweisen dienen und 5. der Umweltbildung und -erziehung, der ökologischen Forschung und der langfristigen Umweltbeobachtung dienen. Die Biosphärengebiete werden auf der Grundlage von § 23 Absatz 2 des Naturschutzgesetzes (NatSchG) in Verbindung mit § 20 Absatz 2 Nummer 3, § 22 Absatz 1 und 2 sowie § 25 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) ausgewiesen. Biosphärengebiete sind unter Berücksichtigung der durch die Großräumigkeit und Besiedlung gebotenen Ausnahmen in Kern-, Pflege- und Entwicklungszonen zu gliedern und zu entwickeln. Kernzonen werden wie Naturschutzgebiete, die übrigen Zonen überwiegend wie Landschaftsschutzgebiete geschützt. In Baden-Württemberg sind mit dem Biosphärengebiet Schwäbische Alb und dem Biosphärengebiet Schwarzwald zwei Biosphärengebiete ausgewiesen. Das Biosphärengebiet Schwäbische Alb ist seit dem 22.03.2008 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Jahr 2009. Das Biosphärengebiet Schwarzwald ist seit dem 01.02.2016 nach Landesrecht als Biosphärengebiet ausgewiesen. Die Anerkennung durch die UNESCO als UNESCO-Biosphärenreservat erfolgte im Juni 2017.
The aim of data collection was the reconstruction of the chronology and extent of the Late Pleistocene glaciation around the boundary between the central and northern Black Forest. This research has been undertaken as part of the 'Chronology of the last glaciation of low mountainous areas in Central Europe' project (funded by the German Research Foundation (DFG)). This project is granted to Felix Martin Hofmann (see https://gepris.dfg.de/gepris/projekt/534739108?language=en, last access: 13 June 2025). As a first step towards comprehensive glacier reconstruction, glacial geomorphological mapping according to present-day standard in the field of glacial geomorphology must be undertaken, allowing for the selection of suitable targets for dating campaigns. Previous cirque and moraine mapping led to valuable datasets but the adopted approach for the acquisition of data does not comply with up-to-date approaches in geomorphological mapping. Hence, a mapping campaign was undertaken to critically evaluate previous work on the region of interest to achieve the greatest possible accuracy during mapping. The acquired data represent the base of a manuscript which has been submitted to the Journal of Geomorphology for consideration for publication.
Im Kreisgebiet wird die Jagd in Jagdbezirken ausgeübt. Die Fläche der jagdlich nutzbaren Fläche beträgt rund 32.000 Hektar. Die Grundeigentümer (Bund, Land, Kommunen, private Eigentümer) verwalten Jagdflächen, die über 75 Hektar groß sind. Die Grundstückseigentümer, die in einer sogenannten Jagdgenossenschaft zusammengeschlossen sind, verpachten die meisten der kleineren jagdlich nutzbaren Flächen an interessierte Jäger. Diese Jagdgenossenschaft unterliegt als Körperschaft des öffentlichen Rechts der Aufsicht durch die Kreisverwaltung.
This dataset contains ESRI shapefiles of mapped glacial landforms, i.e., initial cirques, cirques, moraines, and moraine crests in the region formerly occupied by the former Haslach glacier in the southern Black Forest (48° N, 8° E WGS 1984), south-west Germany. The last glaciation maximum ice extent of the former Haslach glacier, inferred from ice-marginal moraines, is also provided. Geomorphological mapping was undertaken for the selection of suitable sites for beryllium-10 surface exposure dating of moraine-boulder surfaces for the establishment of a regional glacier chronology. The mapping of glacial landforms in the region formerly occupied by the former Haslach glacier in the southern Black Forest involved the interpretation of derivatives of the high-resolution DGM1 digital elevation model (xy-resolution: 1 m) of the State Agency for Geoinformation and Land Development (LGL) of the state of Baden-Württemberg, freely available at: https://opengeodata.lgl-bw.de/#/(sidenav:product/3) (last access: 6 February 2025), coupled with extensive field campaigns in 2020-2022 CE. To achieve the greatest possible accuracy during the mapping of glacial landforms, exposures were inspected, if available. The shapefiles can be opened with open-source geographic information system software. The coordinate reference system of the shapefiles is EPSG 25832: ETRS89 / UTM Zone 32N (https://epsg.io/25832, last access: 6 February 2025).
Der Maßnahmenplan 2023 – 2028 zum Aktionsplans Auerhuhn beschreibt die zentralen Handlungsfelder für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald. Das zugrundeliegende Flächenkonzept fokussiert auf die für den Erhalt des Auerhuhns im Schwarzwald wichtigsten Bereiche. Es basiert auf dem in definiertem Verfahren kartierten und aktuell gültigen Verbreitungsgebiet sowie dem Landschaftsökologischen Lebensraumpotential. Daraus ergeben sich drei zentrale Flächenkategorien (Vorrangflächen, Trittsteine und Korridore). Um eine Verwechslung mit den Bezeichnungen des Flächenkonzepts 2008 auszuschließen, wurden diese im Rahmen des Maßnahmenplans 2023 – 2028 neu definiert und benannt. Ausführliche Informationen gibt es auf der Seite des Wildtierportals unter: Aktionsplan Auerhuhn - Wildtierportal (wildtierportal-bw.de) Zur Unterstützung der schwarzwaldweiten Umsetzung des Maßnahmenplans 2023-2028 wurden Referenzgebiete eingerichtet, die überwiegend Staatswaldflächen beinhalten. In diesen Gebieten sollen die Maßnahmen umfassend und beispielgebend implementiert werden. Insbesondere sollen in den Referenzgebieten zeitnah die Zielwerte des Handlungsfelds Erhalt und Wiederherstellung der Lebensräume erreicht werden.
Die Feldaufnahme für das Projekt findet im Mathislewald statt, der seit diesem Jahr als Lehrrevier der Uni Freiburg genutzt wird. Der Einfluss des Wildes auf die Verjüngungsentwicklung soll künftig über dauerhafte Untersuchungsflächen dokumentiert werden. Hierfür wurden im Sommer 2011 Flächen angelegt und die erste Datenaufnahme durchgeführt. Das Projekt führt die Aufnahmen fort und fürt erste Auswertungen durch.
Zwischen Herbst 2008 und Sommer 2010 wurden in den Vogesen und im Schwarzwald insgesamt 152 Quellen zu den verschiedenen Jahreszeiten beprobt. Neben den Quellgewässern sind auch die Böden der Quellgebiete Gegenstand der Untersuchung. Anhand verschiedener physikalischer und chemischer Parameter soll eine Aussage über den Versauerungsgrad der Quellen und der Böden in beiden Gebirgen getroffen werden. Zudem wird angestrebt, Korrelationen zwischen den Boden- und Quellwerten nachzuweisen. Diese Auswertungen dienen als Basis für die Analyse des Zustandes der Tonminerale in den Böden.
Auf dem Schauinsland bei Freiburg, auf den ARINUS-Flächen im Forstbezirk Schluchsee, auf den Versuchsflächen des Sonderforschungsbereiches SFB-433 im Forstbezirk Tuttlingen und in der Oberrheinebene bei Hartheim werden auf verschiedenen Standorten Radialveränderungen der Baumschäfte von Fichten, Buchen und Kiefern hochaufgelöst, kontinuierlich registriert. An einem Teilkollektiv der Untersuchungsbäume werden zusätzlich Radialveränderungen in größeren Schafthöhen, an Ästen sowie an flachstreichenden Wurzeln registriert. Gleichzeitig werden Temperaturen ( Luft-, Kambial- und Boden-Temperaturen), die Luftfeuchte und Bodenfeuchten gemessen sowie die Phänophasentermine registriert. Aus den Analysen werden Informationen über die Bedeutung verschiedener Standortsfaktoren in den Untersuchungsgebieten auf das kurz-, mittel- und langfristige Wuchsverhalten von Bäumen erwartet. Aus dem Vergleich des Wachstumsverhaltens auf Standorten in verschiedenen Höhenlagen sollen tiefere Einblicke in die Umweltabhängigkeit des Baumwachstums gewonnen werden.
Origin | Count |
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Bund | 593 |
Kommune | 9 |
Land | 389 |
Wissenschaft | 51 |
Type | Count |
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Daten und Messstellen | 32 |
Ereignis | 11 |
Förderprogramm | 392 |
Taxon | 43 |
Text | 316 |
Umweltprüfung | 16 |
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License | Count |
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Language | Count |
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Resource type | Count |
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Archiv | 10 |
Bild | 61 |
Datei | 17 |
Dokument | 156 |
Keine | 563 |
Unbekannt | 13 |
Webdienst | 18 |
Webseite | 277 |
Topic | Count |
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Boden | 684 |
Lebewesen und Lebensräume | 841 |
Luft | 463 |
Mensch und Umwelt | 919 |
Wasser | 516 |
Weitere | 955 |