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Errichtung einer Anlage zur Schwefelverbrennung für die CO2-freie Herstellung von Prozessdampf und die optimale Versorgung mit Rohstoffen

Die Chemiewerk Bad Köstritz GmbH ist ein mittelständischer Hersteller von anorganischen Spezialchemikalien. Für die chemischen Herstellungsprozesse im Werk wird Dampf benötigt, für dessen Erzeugung Erdgas verbrannt wird. Zur Herstellung von Thiosulfaten und Sulfiten kommen flüssiges Schwefeldioxid und Schwefel zum Einsatz. Um Kieselsole und -gele herzustellen, wird konzentrierte Schwefelsäure verwendet. Bisher werden die benötigten Rohstoffe von externen Lieferanten bezogen und am Standort gelagert. Gegenstand des Vorhabens ist die Umsetzung eines innovativen Verfahrenskonzepts, mit welchem auf Basis von flüssigem Schwefel die weiteren benötigten Rohstoffe nach Bedarf am Standort hergestellt werden können. Im Zentrum steht die Errichtung einer Anlage zur Verbrennung von flüssigem Schwefel, der als Abprodukt bei Entschwefelungsprozessen in Raffinerien oder Kraftwerken anfällt. Das bei der Verbrennung entstehende Schwefeldioxid (SO 2 ) wird mit einem Abhitzekessel abgekühlt. Ein Teil davon wird im Anschluss mit Hilfe einer Adsorptionskälteanlage verflüssigt. Der andere Teil des SO 2 wird in einem Konverter mittels eines Katalysators zu Schwefeltrioxid (SO 3 ) oxidiert und anschließend in einem Adsorber in konzentrierte Schwefelsäure umgewandelt, das Verhältnis SO 2 zu H 2 SO 4 (Schwefelsäure) kann dem Bedarf der Produktion flexibel angepasst werden. Mit der bei den Prozessen entstehenden Wärme wird Dampf erzeugt, welcher für den Antrieb des Gebläses für die Verbrennungsluft, zum Betrieb der Adsorptionskälteanlage und mittels einer Turbine zur Stromerzeugung genutzt wird. Der restliche Dampf wird in das vorhandene Dampfnetz des Werks eingespeist. Der erzeugte Strom wird zum Betrieb der Anlage und darüber hinaus für den Eigenbedarf am Standort verwendet. Das innovative Verfahrenskonzept geht deutlich über den Stand der Technik in der Chemiebranche hinaus und hat Modellcharakter. Es zeigt auf, wie an einem Standort aus einem einzigen Rohstoff verschiedene Produkte wirtschaftlich, bedarfsgerecht und gleichzeitig umweltfreundlich hergestellt werden können. Die Reduzierung der Anzahl der Rohstofftransporte trägt zur Umweltentlastung bei. Das Verfahren erzeugt keine Abfälle und Abwässer. Mit der konsequenten Abwärmenutzung zur Dampferzeugung können ca. 50 Prozent des Grundbedarfs an Dampf des Werks gedeckt und dadurch etwa die Hälfte des bisher zur Dampferzeugung genutzten Erdgases eingespart werden. Gegenüber dem gegenwärtigen Produktionsverfahren können insgesamt ca. 3.400 Tonnen CO 2 -Emissionen jährlich vermieden werden, was einer Minderung um etwa 33 Prozent entspricht. Branche: Chemische und pharmazeutische Erzeugnisse, Gummi- und Kunststoffwaren Umweltbereich: Ressourcen Fördernehmer: Chemiewerk Bad Köstritz GmbH Bundesland: Thüringen Laufzeit: seit 2019 Status: Laufend

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - unterhalb von 2 m Tiefe

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von potenziell sulfatsauren Böden unterhalb von 2 m Tiefe bis zur Basis der holozänen Sedimente dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde im Gegensatz zu der Karte für den Tiefenbereich 0-2 m in 2018 nicht neu überarbeitet, aber es werden auch hier die gleichen, neuen Legenden verwendet. Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Für diese Karte gibt es keine Werte östlich von Cuxhaven und Bremerhaven, da deren Datengrundlage, die Geologische Küstenkarte von Niedersachsen, dort ebenfalls endet. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Sulfatsaure Böden in niedersächsischen Küstengebieten 1 : 50 000 - Tiefenbereich 0-2 m

In dieser Karte wird das Risiko für die Verbreitung von aktuell und potenziell sulfatsauren Böden von 0 bis 2 m Tiefe dargestellt. Wichtig: Diese Karte wurde neu überarbeitet anhand der neuen Bodenkarte BK50, für deren Erstellung insbesondere auch die hier relevanten Küstengebiete neu kartiert wurden. Daher kann es deutlich andere Einschätzungen geben als in der vorherigen Karte der Sulfatsauren Böden (Tiefenbereich 0-2 m). Die erläuternden Geofakten 24 befinden sich derzeit noch in Überarbeitung. Sogenannte „Sulfatsaure Böden“ kommen in Niedersachsen vor allem im Bereich der Küstengebiete vor. Diese Bezeichnung umfasst sowohl Böden als auch tiefergelegene Sedimente sowie Torfe. Charakteristisch für die verschiedenen sulfatsauren Materialien (SSM) sind hohe, geogen bedingte Gehalte an reduzierten anorganischen Schwefelverbindungen. Ursprünglich gelangte der Schwefel in Form von Sulfationen aus dem Meerwasser in die holozänen Ablagerungen. Aufgrund wassergesättigter, anaerober Bedingungen wurden die Sulfationen zu Sulfid reduziert und vor allem als Pyrit und FeS über lange Zeit wegen konstant hoher Grundwasserstände konserviert. Typische SSM sind tonreiche Materialien mit höheren Gehalten an organischer Substanz und/oder groben Pflanzenresten sowie über- und durchschlickte Niedermoortorfe. Bei Entwässerung und Belüftung dieser Materialien kommt es zur Oxidation der Sulfide und zur Bildung von Schwefelsäure, wenn sie z. B. im Rahmen von Bauvorhaben entwässert oder aus dem natürlichen Verbund herausgenommen werden. Aus potenziell sulfatsauren Böden können so aktuell sulfatsaure Böden werden. Das hohe Gefährdungspotenzial ergibt sich durch: • extreme Versauerung (pH < 4,0) des Baggergutes mit der Folge von Pflanzenschäden, • deutlich erhöhte Sulfatkonzentrationen im Bodenwasser bzw. Sickerwasser, • erhöhte Schwermetallverfügbarkeit bzw. -löslichkeit und erhöhte Konzentrationen im Sickerwasser; • hohe Korrosionsgefahr für Beton- und Stahlkonstruktionen. Zur Gefahrenabwehr bzw. -minimierung bedürfen in den betroffenen Gebieten alle Baumaßnahmen mit Bodenaushub oder Grundwasserabsenkungen einer eingehenden fachlichen Planung und Begleitung. Dabei ist zu beachten, dass die Verbreitung der Eisensulfide in der Fläche und in der Tiefe oft eher fleckenhaft ist. Daher sollten die Identifikation von aktuell und potenziell SSM sowie Bauplanung und -begleitung nur durch qualifiziertes bodenkundliches Fachpersonal vorgenommen werden. Aufgrund der oft geringen Tragfähigkeit dieser Böden und insbesondere der Torfe müssen bei Baumaßnahmen relativ große Baugruben ausgehoben werden, so dass in kurzer Zeit viel SSM als Aushubmaterial anfällt. Zudem laufen Oxidation und Versauerung oft sehr schnell ab. Diese Auswertungskarte kann schon bei Planung und Ausweisung von Gebieten, z. B. im Rahmen von Trassenplanungen, Flächennutzungs- und Bebauungsplänen etc., genutzt werden. Konkrete Handlungsanweisungen zu Bauplanung und -begleitung sowie zu Beprobung und Laboranalyse des umzulagernden SSM finden sich in den Geofakten 25. Achtung: Die Karte ist nur die Grundlage für eine konkrete Erkundung am Ort der Baumaßnahme.

Wasserstadt Spandau

Im Grundwasserabstrom eines Tanklagergeländes am östlichen Ufer der Havel wurde zu Beginn der achtziger Jahre eine Verunreinigung durch Arsen festgestellt. Als Schadensquelle wurde der ehemalige Standort einer chemischen Fabrik in den Jahren 1889 bis 1919 ermittelt. Sie produzierte für eine Munitionsfabrik Salpeter- und Schwefelsäure nach dem so genannten Bleikammerverfahren. Es ist anzunehmen, dass die Rückstände dieses Prozesses, die u.a. Arsen enthielten, seinerzeit auf dem Gelände verkippt wurden. Nach Ende des 1. Weltkrieges wurde der Rüstungsbetrieb im Jahre 1919 vollständig demontiert. Nachfolgend wurde das Gelände bis Mitte der neunziger Jahre unter ständiger Erweiterung als Tanklager genutzt. Bis 1990 lagerte dort ein Großteil der Senatsreserve an Mineralölen. Nachdem das Gelände 1994 von dem städtebaulichen Entwicklungsträger Wasserstadt GmbH erworben worden war, wurde das Tanklager 1995 vollständig rückgebaut. Erst danach konnten die vorhandenen Boden- und Grundwasserverunreinigungen durch weitere Untersuchungen eingegrenzt und ein Sanierungsplan erstellt werden. Nach der Geologischen Karte von Berlin befindet sich die Fläche im Bereich der Havelrinne. Das Grundwasser steht ca. 3,5 m unter Geländeoberkante (GOK) an. Der Untergrund besteht im Wesentlichen aus pleistozänen Tal- und Schmelzwassersanden, Kiesen und Geröllen sowie ausgewaschenem Geschiebemergel. Ab 39 bis 42 m unter GOK setzen Braunkohlenschluffe ein. Die auf dem ehemaligen Tanklager flächendeckend verbreitete Auffüllungsschicht war in einem ca. 150 m breiten und ca. 450 m langen Geländestreifen längs des Havelufers fast bis zum Grundwasseranschnitt erheblich mit Arsen verunreinigt. Auf einer ca. 20.000 m² großen Teilfläche reichten die Verunreinigungen sogar bis weit in den grundwassergesättigten Bereich (bis ca. 15 m unter GOK(Geländeoberkante.)). Das Grundwasser war ebenfalls erheblich mit Arsen belastet. Ein ursprünglich angedachter Aushub des stark kontaminierten Bodens bis weit in den gesättigten Bereich hätte aus hydraulischen Gründen nur innerhalb einer weitgehend abgedichteten Baugrube erfolgen können. Daher kamen die Wasserstadt GmbH und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung überein, den Kontaminationsherd gleich vollständig mittels einer 560 m langen, geschlossenen Einphasendichtwand (Wasserdurchlässigkeit k ist kleiner als 10-9 m/s) zu umgeben und diese ca. 1,5 m tief in den ab 39 bis 42 m unter GOK(Geländeoberkante.) anstehenden Braunkohlenschluff einbinden zu lassen. Der dadurch entstandene Dichtwandkasten wurde zusätzlich knapp oberhalb des höchsten gemessenen Grundwasserstand mit einer horizontalen Asphaltdichtung versehen, die später eine bis zu 5-geschossige Überbauung ermöglicht. Im Ergebnis der Sanierungsmaßnahmen ist seitdem durch ein regelmäßiges Grundwassermonitoring ein stetiger, erheblicher Rückgang der Arsenbelastung im Grundwasserabstrom festzustellen. Die Kosten der kombinierten Maßnahme (Dekontamination in der Fläche und Sicherung des Schadensherdes) zur Sanierung des großflächigen Arsenschadens beliefen sich auf ca. 7,8 Mio. €. Der festgesetzte Bebauungsplan sieht eine bis zu 5-geschossige Wohnbebauung des gekapselten Schadensbereiches vor.

Altbatterien

Altbatterien Altbatterien können giftige Schwermetalle wie Quecksilber, Cadmium und Blei sowie stark brennbare Inhaltsstoffe enthalten. Um Mensch und Umwelt zu schützen und Wertstoffe in hohem Maße wiederzugewinnen, müssen sie getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt und recycelt werden Im Jahr 2023 hat Deutschland alle von der EU geforderten Mindestziele erreicht Die Masse von 213.595 Tonnen (t) Altbatterien, die den speziellen Recyclingverfahren für Altbatterien zugeführt wurden, stieg im Vergleich zum Vorjahr um 0,4 Prozent (%). Somit konnten 166.709 t Sekundärrohstoffe wiedergewonnen werden. In den einzelnen Verfahren waren das unter anderem Blei, Schwefelsäure, Eisen/Stahl, Ferromangan, Nickel, Zink, Kupfer, Aluminium, Cadmium sowie Kobalt und Lithium. Diese Rohstoffe können im Rahmen einer Kreislaufführung erneut zur Batterie- und Akkuherstellung eingesetzt werden. Untergliedert man die der stofflichen Verwertung zugeführte Gesamtmenge an Altbatterien in die im europäischen Berichtswesen gängigen drei Kategorien Blei-Säure-Altbatterien (185.285 t), Nickel-Cadmium-Altbatterien (1.138 t) und sonstige Altbatterien (27.172 t) wird der beständig hohe Anteil der Blei-Säure-Altbatterien am Gesamtmarkt der Altbatterien deutlich. Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die recycelte Masse der Blei-Säure-Altbatterien sogar um 7.473 t. In die Kategorie „sonstige Altbatterien“ ordnen sich mengenmäßig insbesondere Lithium-Ionen (Li-Ion), Alkali-Mangan (AlMn)- und Zink-Kohle (ZnC)-Altbatterien ein. Nach 37.100 t im Jahr 2021 und 33.594 t im Jahr 2022 waren es 2023 noch 27.172 t sonstige Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zugeführt wurden. Ein ansteigender Rücklauf ausgedienter Li-Ion-Akkus, bspw. aus dem Fahrzeug- oder stationären Energiespeicherbereich konnte noch nicht verzeichnet werden. Für das Jahr 2023 wurden – entsprechend der Methodik der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012 – folgende durchschnittliche Recyclingeffizienzen für Verfahren der Recyclingbetriebe erzielt: Recyclingverfahren von Blei-Säure-Batterien: 78,9 %, Recyclingverfahren von Nickel-Cadmium-Batterien: 75,2 % und Recyclingverfahren von sonstigen Batterien: 72,3 %. Das Ziel der Recyclingeffizienzverordnung (EU) 493/2012 , die im Jahr 2012 in Kraft trat, ist die Vergleichbarkeit der Recyclingeffizienzen der EU-Mitgliedstaaten durch eine einheitliche Berechnungsgrundlage. Die Begriffe Output- und Inputfraktion sind im Artikel 2 Abs. 1 Nr. 4 und Nr. 5 in Verbindung mit Anhang I dieser Verordnung definiert. Die Recyclingeffizienz eines Recyclingverfahrens erhält man, indem die Masse der zurückgewonnenen Sekundärrohstoffe (Outputfraktionen) zur Masse der Altbatterien, die dem Verfahren zugeführt wurde (Inputfraktionen), ins Verhältnis gesetzt wird. Zur Bewertung der Ergebnisse der deutschen Recyclingbetriebe kann die folgende Abbildung, die die ermittelten durchschnittlichen Recyclingeffizienzen den EU-Mindestzielen gegenübergestellt, beitragen (siehe Abb. „Effizienzen der Recyclingverfahren für Altbatterien 2022 und 2023“). Bei der Darstellung von durchschnittlichen Recyclingeffizienzen, die der Prüfung der EU-Mindestziele dienen, kann es vorkommen, dass einzelne ineffiziente Recyclingverfahren die Zielanforderungen nicht erreichen und aufgrund der Systematik unerkannt bleiben. Unsere Einzelfallbetrachtung zeigt jedoch, dass alle Recyclingverfahren die Mindestziele erfüllen oder sogar weit übertreffen. Einzig die Recyclingverfahren für Nickel-Cadmium-Batterien liefern ein differenziertes Bild: So zählen die Verfahren mit 75,2 % zwar zu den effizientesten Recyclingverfahren – im Vergleich zu den gesetzlichen Mindestvorgaben in Höhe von 75 % wurden die Mindestziele jedoch nur knapp erreicht. Ferner übermitteln die Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien ausführliche Daten zu den Verwertungsergebnissen der Geräte-Altbatterien im Rahmen der jährlichen Erfolgskontrollberichte – eine aktuelle Liste der genehmigten Rücknahmesysteme für Gerät-Altbatterien stellt die stiftung elektro-altgeräte (stiftung ear) zur Verfügung. Die Masse der Geräte-Altbatterien, die einem Recyclingverfahren zur stofflichen Verwertung zugeführt wurde, betrug den Angaben der Rücknahmesysteme zufolge im Jahr 2023 30.483 t (2022: 35.123 t). Die Verwertungsquote für Geräte-Altbatterien, die ausdrückt, wieviel von den gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden, betrug exakt 100,0 % nach 108,4 % im Jahr 2022. Die erreichte Quote spiegelt wider, dass im Jahr 2023 alle gesammelten Altbatterien einer stofflichen Verwertung zugeführt wurden. Nennenswerte Altbatteriemengen, die nicht identifiziert und recycelt werden konnten, gab es im Berichtsjahr 2023 nicht. Wie erklären sich Verwertungsquoten von unter oder über 100 % in einzelnen Jahren? Da sich die Verwertungsquote auf die Sammlung und die Verwertung von Altbatterien eines Kalenderjahres bezieht, resultieren Verwertungsquoten unter oder über 100 % größtenteils aus dem Auf- oder Abbau von Lagerbeständen, bspw. bei Sortier- und Recyclinganlagen. Im Ergebnis belegen die aktuellen Daten, dass sowohl Sammlung als auch Sortierung – zur Sicherstellung des Altbatterierecyclings – etabliert sind und Recyclingbetriebe, die zugeführten Altbatterien über die Mindestziele hinaus recyceln. Die Sammelquote für Geräte-Altbatterien sank im Jahr 2023 auf 50,4 Prozent Im Jahr 2023 wurden in Deutschland 55.197 t Gerätebatterien in Verkehr gebracht. Gegenüber dem Vorjahr war das ein Rückgang um 7.937 t. Die Masse der zurückgenommenen Geräte-Altbatterien verringerte sich gegenüber dem Vorjahr um 1.938 t auf 30.483 t. Dies entspricht einem Rückgang von ca. 5,9 %. Im Ergebnis betrug die Sammelquote 50,4 % (2022: 50,7 %). Das Mindestsammelziel gemäß der derzeit noch gültigen EU-Batterie-Richtlinie (2006/66/EG) in Höhe von 45 % wurde damit erfüllt. Ebenfalls erfüllt wurde die auf Grundlage des Batteriegesetzes geltende Sammelquote von 50 % für Geräte-Altbatterien. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Sammelquote stieg im Berichtsjahr 2023“). Die von den Rücknahmesystemen für Geräte-Altbatterien veröffentlichten Berichte und ermittelten individuellen Sammelquoten des Berichtsjahres 2023 sind unter folgenden Links im Internet abrufbar: GRS Batterien GRS Consumer GRS Healthcare GRS Powertools GRS eMobility REBAT/REBAT+ Landbell GmbH - LANDBELL GROUP/DS Entsorgungs- und Dienstleistungs- GmbH Öcorecell Die Rücknahmesysteme müssen jeweils im eigenen System jährlich das gesetzlich vorgegebene Mindestsammelziel erreichen und dauerhaft sicherstellen. Da nicht alle Rücknahmesysteme ihre Sammelquoten im Einklang mit den vom Umweltbundesamt zur einheitlichen Berechnung der Sammelquoten und Überprüfung der Mindestsammelziele bekanntgegebenen Hinweisen ermittelt haben, ist eine unmittelbare Vergleichbarkeit der jeweils veröffentlichten Sammelergebnisse nicht gegeben. Rücknahmesysteme, die bei der Ermittlung der Sammelquote nicht den ⁠ UBA ⁠-Hinweisen gefolgt sind, weisen dies in ihren Berichten aus. Hintergrund: Für eine dauerhafte Sicherstellung der Sammelquote ist unter Umständen ein rechnerischer Faktor (sogenannter dS-Faktor) bei der Ermittlung der Sammelquote zu berücksichtigen. Ohne Anwendung dieses mathematischen Ausgleichsfaktors kann durch eine unterjährige Wechselkonstellation die Situation entstehen, dass Hersteller beim Wechsel in ein neues Rücknahmesystem bei mehrjähriger Betrachtung eine geringere Masse Geräte-Altbatterien zur Erreichung des Sammelziels zurücknehmen müssten als Hersteller, die im alten Rücknahmesystem verblieben sind und die gleiche Masse an Batterien im gleichen Zeitraum in Verkehr gebracht haben. Insofern sorgt der Ausgleichsfaktor für verbesserte Wettbewerbsbedingungen unter den Rücknahmesystemen. Gerätebatteriemarkt: Menge der in Verkehr gebrachten nicht wiederaufladbaren Batterien und Akkus sinkt im Jahr 2023 deutlich Die Gerätebatterien unterteilen sich in die Primär- und die Sekundärbatterien. Als Primärbatterien (nicht wiederaufladbar) bezeichnet man die herkömmlichen Einwegbatterien. Sekundärbatterien (wiederaufladbar) werden in der Regel Akkus genannt und können nach Gebrauch mit einem Ladegerät mit neuer Energie versorgt werden. Primärbatterien : Der Anteil der im Berichtsjahr 2023 in Verkehr gebrachten Primärbatterien am Gesamtvolumen der Gerätebatterien betrug 64,0 % (siehe Abb. „Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2023 36 Prozent“). Im Vergleich zu den vorangegangenen Berichtsjahren (2014 bis 2022) ist deren Anteil, wie auch im Berichtsjahr 2022, erneut leicht gesunken. Das entspricht dem aktuellen Trend der letzten Jahre, bei dem zu beobachten ist, dass der Anteil der Primärbatterien zugunsten der Akkus schrumpft: Im Jahr 2010 waren noch 76 %, im Jahr 2009 sogar noch 81 % aller Gerätebatterien Primärbatterien (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme). Im Jahr 2023 wurden 29.240 t Alkali-Mangan (AlMn)-Batterien in Verkehr gebracht. Gegenüber 2022 ist das ein Rückgang um 6.504 t. Der Anteil am Gesamtmarkt der Gerätebatterien beträgt 53,0 %. Im Jahr 2009 betrug er noch 71 %. Zink-Kohle (ZnC)-Batterien wurden im Jahr 2023 rund 3.500 t in Verkehr gebracht. Das entsprach in etwa 6,3 % aller Gerätebatterien. Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Primärbatterien (Li) stieg 2023 gegenüber dem Vorjahr stark an. Im Jahr 2023 sind es 2.185 t, im Jahr zuvor waren es noch 1.757 t. Sekundärbatterien : Im Jahr 2023 wurden 36,0 % der Gerätebatterien als Akkus in Verkehr gebracht. Einhergehend mit der Gesamtmarktentwicklung verringerte sich allerdings auch im Bereich der Sekundärbatterien die Inverkehrbringungsmenge. Im Jahr 2023 verzeichnete die Menge einen Rückgang um 1.981 t auf insgesamt 19.359 t. Bei einer Betrachtung über einen längeren Zeitraum von 2010-2023 zeigt sich: Die Masse der Akkus erhöhte sich in diesem Zeitraum um über 70 %. (siehe Abb. „Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien und der größten Batteriesysteme"). Unter ökologischen Aspekten ist eine weitere Steigerung des Akku-Anteils wünschenswert. Akkus können mehrfach wiederaufgeladen werden und verbessern so ihre Umwelt- und Energiebilanz. Ersetzt man beispielsweise Primärbatterien der Baugröße AA durch NiMH-Akkus gleicher Baugröße, lässt sich etwa ein halbes Kilogramm klimarelevantes Kohlendioxid pro Servicestunde der Batterie sparen (climatop 2009) . Die Klimabelastung pro Servicestunde lässt sich weiter senken, wenn der Akku jeweils langsam aufgeladen und das Ladegerät nach Gebrauch vom Stromnetz getrennt wird. Die Masse der in Verkehr gebrachten Lithium-Ionen-Akkus (Li-Ion) sank 2023 – nach kontinuierlichen Zuwächsen seit 2010 – um rund 6,8 %. Im Jahr 2023 waren es 15.623 t, die in Verkehr gebracht wurden, gegenüber dem Vorjahr ist das ein Rückgang um 1.140 t. Im langfristigen Vergleich der Batteriesysteme zählen die Zuwachsraten der Li-Ion-Akkus zu den höchsten. Im Jahr 2023 wurden 1.551 t Nickel-Metallhydrid-Akkus (NiMH) in Verkehr gebracht. Die Masse ist gegenüber dem Vorjahr leicht gesunken. Die in Verkehr gebrachte Masse der Nickel-Cadmium-Akkus (NiCd) betrug im Jahr 2023 164 t. Gegenüber dem Jahr 2022 ist das ein Zuwachs um ca. 20,6 % bzw. 28 t. Generell ist über den Zeitraum 2010 -2023 ein Rückgang der NiCd-Akkus zu betrachten. Die überwiegenden Gründe für diese erfreuliche Entwicklung sind die im Batteriegesetz seit 2009 verankerten Grenzwerte für gesundheitsgefährdende Schwermetalle (Cadmiumverbot) sowie ein verändertes Verbraucherverhalten. Gerätebatterien: Anteil der in Verkehr gebrachten Akkus betrug im Jahr 2023 36 Prozent Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten Gerätebatterien: Entwicklung der in Verkehr gebrachten Primär- und Sekundärbatterien... Quelle: Erfolgskontrollberichte der Rücknahmesysteme für Geräte-Altbatterien Diagramm als PDF Diagramm als Excel mit Daten

Änderung der bestehenden Biogasanlage Greimel Gerhard Dorfen (2019)

Umnutzung der im bestehenden BHKW-Gebäude befindlichen Lagerhalle als Aufstellraum für den Eindampfer mit seinen Behältnissen und Nebeneinrichtungen, Installation des Eindampfers mit seinen Behältnissen, Errichtung und Betrieb eines Lagertanks für Schwefelsäure inkl. Befüllstation, Errichtung und Betrieb eines Lagerbehälters für den eingedampften Gärrest und Geländeneumodellierung um den Behälter, Errichtung eines Separators mit Einhausung

Feststellung nach § 5 UVPG, Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen

Die Kommunale Entsorgungsanstalt Nord-Niedersachsen, Siemensstr. 4b, 27711 Osterholz-Scharmbeck, hat am 31.07.2023 die Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb einer Bioabfallvergärungs- und Kompostierungsanlage am geplanten Anlagenstandort in 27711 Osterholz-Scharmbeck, Siemensstr. 4b, Gemarkung Pennigbüttel, beantragt. Die beantragte Bioabfallvergärungs- und Kompostieranlage bestehend aus den Teilanlagen Abfallvergärung, Gasaufbereitung sowie Nachkompostierung und Kompostaufbereitung soll am Standort des Entsorgungszentrums Pennigbüttel realisiert werden. Im Rahmen der Umsetzung des Vorhabens sollen dabei bereits am geplanten Anlagenstandort befindliche Bauten, insbesondere eine stillgelegte Mechanisch-biologische Abfallbehandlungsanlage (kurz: MBA), umgebaut werden. Es werden insbesondere folgende Errichtungsmaßnahmen erforderlich: • Demontage der kompletten Bestandstechnik der stillgelegten MBA. • Abbruch von Containerverladehalle, Biofilter, Lagerhalle für Kompost und Erdenmischungen, Bestandsleitungen und Schächten, Sickerwasserentwässerung und Asphalt der vorhandenen Grünabfallfläche. • Rückbau des vorhandenen Löschwasserteichs und des Versickerungsbeckens. • Neubau einer Anlieferhalle zur Annahme und Zwischenlagerung des Bioabfalls sowie von Gärrest, Siebüberlauf und zerkleinertem Grünabfall. • Neubau einer Vergärungsanlage mit voraussichtlich 9 Fermentertunneln inkl. Logistiktun-nel, Technikgang sowie Lagerbehältern für Biogas, Perkolat und CO2. • Neubau einer Biogasaufbereitungsanlage für das erzeugte Biogas. • Ertüchtigung von 10 vorhandenen Rottetunneln zur Gärrestkompostierung durch Einbau neuer Belüftungsböden (Spigotböden), dem Neubau von Entwässerungsleitungen und von Schächten für die Sickerwassererfassung. • Neubau einer Lüftungstechnik für die Gärrestkompostierung auf den vorhanden Rottetunneln, in den Hallen (Ablufterfassung) und bis zur sowie im Bereich der Abluftreinigungsanlage. Anbindung der Abluftleitung der Annahmehalle für Hausmüll an die Abluft-reinigungsanlage. • Errichtung eines gekapselten Biofilters (2-teilig) mit Abluftkamin, zwei vorgeschalteten Abluftwäschern mit Schwefelsäurezudosierung, eines Lagerbehälters für Schwefelsäure und eines Lagerbehälters für Abschlämmwasser (Ammoniumsulfatlösung ASL) aus den Wäschern. • Errichtung einer Aufbereitungstechnik zur Abtrennung des Kompostes. • Ertüchtigung einer vorhandenen Bauschutthalle zu einer Kompostlagerhalle. • Neubau von vier an die Dachentwässerung angeschlossenen, unterirdisch verbauten Löschwasserbehältern, einer nachgeschalteten Versickerungsanlage für das Über-schussregenwasser sowie der notwendigen Einläufe und Leitungen zur Erfassung und Ableitung von Regenwasser der asphaltierten Freiflächen. • Neubau einer Umfahrung der in die Neuanlage integrierten vorhandenen Rottehalle sowie Anpassung der vorhandenen u. a. mit Schaffung einer neuen Zufahrtsmöglichkeit inkl. Waage über ein vorhandenes Tor.

GlobalFoundries Module One

Die GlobalFoundries Module One LLC & Co. KG, 01109 Dresden, Wilschdorfer Landstraße 101, beantragte mit Datum vom 20. Januar 2022 die Genehmigung gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge (Bundes-Immissionsschutzgesetz - BImSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, für die Änderung des Chemikalienlagers im bereits bestehenden Chemiebereich M1 sowie für die Erweiterung des Chemiebereiches im Gebäude Annex in 01109 Dresden, Wilschdorfer Landstraße 101, Gemarkung Wilschdorf, Flurstück 121/6. Dabei sollen im Gebäude Annex zusätzliche Lagerbereiche für Chemikalien erschlossen werden, zudem wird die Errichtung einer neuen Laderampe für Stückgutanlieferung und die Errichtung von 3 Plätzen zur Tankerentladung beantragt. Die dazu notwendige Änderung der für den Lieferverkehr benötigten Straße im Außenbereich vor dem Gebäude ist ebenfalls Antragsgegenstand, wie auch die Errichtung eines neuen Lagertanks für Schwefelsäure.

SIS Bioenergie GbR, Hörmannsdorf 1, 94428 Eichendorf, wesentliche Änderung der Biogasanlage auf dem Grundstück Fl.Nr. 567 der Gemarkung Adldorf

Die SIS Bioenergie GbR beabsichtigt die wesentliche Änderung ihrer Biogasanlage durch folgende Maßnahmen: • Errichtung und Betrieb eines Nasszerkleinerers für die Zerkleinerung der Substrate vor der Separation • Errichtung und Betrieb eines Pressschneckenseparators zur Auftrennung der Substrate in eine feste Phase (Pressgut) und eine flüssige Phase (Presswasser) einschließlich eines Presswasserbehälters zur Zwischenlagerung des Presswassers • Errichtung und Betrieb einer Gärrestverdampfungsanlage zur Aufbereitung des Presswassers und Reinigung der Gasphase, aufgestellt in einem Container • Errichtung und Betrieb einer Verdunstungskühlanlage zur Kühlung und Verdunstung des in der Gärrestverdampfungsanlage anfallenden Kondensats • Errichtung eines Brauchwassertanks zur Zwischenlagerung von anfallendem Kondensat als Brauchwasser • Errichtung eines Abtankplatzes (Abtankplatz 2) zum Abtanken der Schwefelsäure • Aufstellung eines Säurelagertanks zur Lagerung von Schwefelsäure • Errichtung eines Warmwasser-Pufferspeichers für die Speicherung von Nutzwärme • Austausch der Rührwerkstechnik im Fermenter 1 • Austausch der Gasspeicherfolien durch ein Tragluftdach mit integriertem Gasspeicher am Nachgärer und Gärrestlager 1 • Erhöhung der Gesamteinsatzstoffmenge von 40,8 t/d und 14.892 t/a auf 42,52 t/d und 15.521 t/a mit geringfügiger Erhöhung der Biogasproduktionskapazität

Abfallerzeuger, Abfallmengen (gefährliche Abfälle):Deutschland, Jahre, Abfallarten (EAV 2- und 6-Steller)

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