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Umweltschutz in der Landwirtschaft kommt zu langsam voran

Artensterben geht weiter – Stickstoffeinträge zu hoch – weniger Pestizide im Grundwasser Der Umweltschutz in der Landwirtschaft ist in den vergangenen 30 Jahren deutlich zu langsam vorangekommen. Viele alte Probleme – etwa die zu hohen Stickstoff-Einträge in Böden oder die Luft – sind trotz Verbesserungen ungelöst: So überschritten 1985 rund 90 Prozent der Flächen die kritischen Belastungsgrenzen für Stickstoff; aktuell sind es immer noch 50 Prozent. „Zu den alten Problemen treten leider neue hinzu – etwa durch Plastik oder Mikroplastik, das wir auf und in landwirtschaftlichen Böden finden. Dieses Thema stand 1985 noch gar nicht auf der Agenda“, sagte Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes (UBA). Das UBA hatte in einer Studie untersuchen lassen, wie sich die Umweltbelastungen durch die Landwirtschaft seit 1985 verändert haben. Der Zustand des Grundwassers hat sich in den vergangenen Jahren aber verbessert: „Erfreulich ist der Rückgang der Pestizid-Belastung des  Grundwassers. Das ist vor allem Folge der strengen Zulassung der Stoffe in Deutschland und der EU. Flüsse, Bäche und Seen sind aber nach wie vor betroffen, besonders wenn Landwirte ihre Feldspritzen in Gewässernähe oder auf dem Hof reinigen.“, sagte Krautzberger. Mit dem Waschwasser  können Pestizidrückstände vom Hof in die Kanalisation gelangen; in den Kläranlagen werden die Mittel dann nicht ausreichend abgebaut. Beim Stickstoff (chemisch: N) gibt es zwar ebenfalls Fortschritte, flächendeckend ist ein guter chemischer und ökologischer Zustand aber bei weitem noch nicht erreicht. Stickstoff ist unerlässlicher Nährstoff für alle Lebewesen. Zu viel Stickstoff schädigt jedoch die Umwelt. Zu viel Gülle lässt in viehstarken Regionen auch die Nitratkonzentrationen (NO 3- ) im Grundwasser über die Grenzwerte schnellen. Das ⁠ UBA ⁠ empfiehlt, sowohl Gülle als auch Mineraldünger schnell einzuarbeiten und ausreichenden Abstand zu Bächen, Flüssen und Seen zu halten. Überschüssige Gülle aus viehstarken Regionen sollte überregional gemäß guter fachlicher Praxis verwertet werden. Mit der Novellierung der Düngeverordnung soll die Anwendung von Düngemitteln, insbesondere von Gülle den Erfordernissen des Umweltschutzes besser angepasst werden. Mit der Verordnung für Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Stoffe (AwSV) soll ein besserer Schutz gegen Leckagen aus Anlagen sichergestellt werden, die Jauche, Gülle und Silagesickersäfte lagern. Stickstoff in Form von Ammoniak (NH 3 ) belastet auch die Luft noch zu stark. Ammoniak ist ein Vorläufer des lungengängigen Feinstaubs, dessen Entstehung aus gesundheitlichen Gründen begrenzt werden muss. Beim Ammoniak gerät Deutschland zudem in Kollision mit EU-Recht: Gemäß der Richtlinie über nationale Emissionshöchstmengen darf Deutschland jährlich 550 Kilotonnen Ammoniak ausstoßen. Derzeit wird diese Obergrenze nicht zuverlässig eingehalten. Genehmigungsbedürftige Geflügel- und Schweineställe müssen daher künftig zu Recht mit einer Abluftreinigung ausgestattet werden. Laut UBA wäre es auch ratsam, bei Rinderställen eine entsprechende Pflicht einzuführen. Der Schutz der Böden ist in Deutschland anders als noch 1985 sogar per Gesetz geregelt. Die Landwirtschaft kommt ihrer Pflicht zum vorsorgenden Bodenschutz dadurch nach, dass sie die gute fachliche Praxis beachtet: Direktzahlungen bekommt sie nur in vollem Umfang, wenn sämtliche Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und guten ökologischen Zustand erhalten werden. In der Praxis findet ⁠ Erosion ⁠, Schadverdichtung und Humusabbau aber immer noch statt. Enge Fruchtfolgen, spät schließende Reihenfrüchte oder schweres Gerät sind nach wie vor zulässig. Aber es gibt Lösungen, etwa eine konservierende Bodenbearbeitung, Streifenbearbeitung, ganzjährige Bodenbedeckung oder Zwischenfrüchte. Die Belastung landwirtschaftlicher Böden mit Plastik und Mikroplastik war 1985 noch kein Thema. Vermutete Quellen sind Reste von in der Landwirtschaft eingesetzten Folien, Klärschlamm und Komposte. Hier sind aber zunächst valide Schätzungen zu den Eintragsmengen nötig, um effektive Minderungsstrategien zu entwickeln. Anlass der neuen Studie ist das 30-jährige Jubiläum des Sondergutachens „Umweltprobleme der Landwirtschaft“, das der Sachverständigenrat für Umweltfragen (SRU) im Jahr 1985 veröffentlicht hatte. Das Gutachten hatte einige Verbesserungen bewirkt; auf manchen Gebieten kämpft Deutschland allerdings noch mit den altbekannten Problemen. Prof. Dr Wolfgang Haber, seinerzeit SRU-Vorsitzender, sagte: „Besonders beklagenswert ist, dass die angestrebte Trendwende beim Artenschutz verfehlt wurde. Arten und ihre Biotope sind in unseren Agrarlandschaften nach wie vor im Rückgang. Auf diese Weise geht ein bedeutender Teil unseres Artenreichtums verloren und ist nur schwer wieder zu ersetzen.“

Treibhausgas-Emissionsinventar Nordrhein-Westfalen

Höhere Emissionen klimarelevanter Gase 2021 gegenüber dem Vorjahr 25.10.2022 Im aktuellen Treibhausgas-Emissionsinventar veröffentlicht das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz vorläufige Daten für das Jahr 2021 sowie das abschließende Inventar für das Jahr 2020. Insgesamt hatten sich die Treibhausgasemissionen von 1990 bis 2020 um ca. 45 Prozent vermindert. Die vorläufige Auswertung weist für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 eine Zunahme von sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr aus. Das entspricht etwa 13,4 Millionen Tonnen CO2 mehr als 2020. Die Abnahme im Vergleich zu 1990 ist damit auf 41 Prozent geschrumpft. Der bereits für den Bund festgestellte Trend ist somit auch in Nordrhein-Westfalen erkennbar. Die verschiedenen klimarelevanten Gase haben eine jeweils individuelle Wirkung auf den Treibhauseffekt. Als Vergleich gilt die Klimawirkung von CO 2 . Die Emissionen werden deshalb als CO 2 -Äquivalente (CO 2eq ) angegeben. Aus den bisher vorliegenden Daten, insbesondere den Emissionsberichten des Emissionshandels, ergibt sich folgendes Bild für die Entwicklung der Treibhausgasemissionen im Jahr 2021: In der Energiewirtschaft zeigt die Emissionsentwicklung in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 einen gegenläufigen Trend zu den Vorjahren. In diesem Sektor sind die Emissionen um etwa 10,4 Millionen Tonnen CO 2eq gestiegen. Das entspricht einer Erhöhung von 13,0 Prozent gegenüber 2020. Das Umweltbundesamt (UBA) begründet die bundesweit deutlich gestiegenen Emissionen mit einem erhöhten Kohleeinsatz in der Stein- und Braunkohlenverstromung. In Nordrhein-Westfalen stiegen die Emissionen aus der Kohleverstromung von 58,0 Millionen Tonnen CO 2eq im Jahr 2020 auf 70,1 Millionen Tonnen CO 2eq im Jahr 2021. Die im Zuge des Kohleausstiegsgesetzes vorgenommenen ersten Abschaltungen von Braunkohlekraftwerken zum Jahresende 2020 machen sich in der Klimabilanz 2021 noch nicht bemerkbar. Eine weitere Ursache sieht das UBA in der im Vergleich zum Vorjahr deutlich verringerten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere aus der Windstromerzeugung im Jahr 2021. Einen Anstieg um 7,6 Prozent ergeben die Emissionsdaten im Sektor Industrie im Jahr 2021. Die Menge freigesetzter Treibhausgase stieg von 54,3 Millionen auf voraussichtlich 58,4 Millionen Tonnen CO 2eq . Ähnlich wie auf Bundesebene sind die deutlichsten Emissionssteigerungen auch in Nordrhein-Westfalen in der Stahlindustrie zu beobachten, gefolgt von der Mineralverarbeitung und der Chemischen Industrie. Laut UBA spielen hier die Abschwächung der Folgen der Corona-Krise und die sich erholende Konjunktur sowie ein vermehrter Einsatz fossiler Brennstoffe wichtige Rollen. Auch im zweiten Pandemiejahr verkehrten deutlich weniger Pkw als noch im Jahr 2019, was die Absatzzahlen für Kraftstoffe sowie Daten von Zählstellen an Autobahnen und Bundesstraßen verdeutlichen. Der Straßengüterverkehr stieg bundesweit jedoch auf den Autobahnen wieder auf ein Niveau leicht oberhalb des Jahres 2019 an (UBA 2022). Für den Straßenverkehr hat das UBA daher deutschlandweit eine Erhöhung der Emissionen um 1,4 Prozent aufgezeigt. Das gilt nicht für Nordrhein-Westfalen. Das landesweite Emissionskataster ermittelt für den Straßenverkehr in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2021 Emissionen in Höhe von 27,0 Millionen Tonnen CO 2eq . Dies entspricht dem Emissionsniveau des Vorjahres 2020 (26,9 Millionen Tonnen CO 2eq ). Die Emissionen klimarelevanter Gase aus dem Flugverkehr bleiben insgesamt bei ca. 0,2 Millionen Tonnen CO 2eq . Für den Sektor Haushalte und Kleinverbraucher wurde eine Reduktion von rund 0,9 Millionen Tonnen CO 2eq , gegenüber dem Jahr 2020 ermittelt, obwohl das Jahr 2021 eine deutlich kühlere Witterung aufwies als das Vorjahr und der Erdgasverbrauch somit anstieg. Das UBA vermutet, dass bereits 2020 Heizöllager aufgrund der günstigen Preise und in Erwartung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes aufgefüllt wurden. Diese Umsätze sind demzufolge verstärkt in der Bilanzierung für 2020 und geringer in 2021 enthalten. Bundesweit wurde für den Sektor Landwirtschaft eine Emissionsreduktion von durchschnittlich zwei Prozent ermittelt. Auf Nordrhein-Westfalen übertragen sinken die Emissionen von 6,9 Millionen auf 6,7 Millionen Tonnen CO 2eq . Ursächlich sind laut UBA die weiterhin rückläufigen Tierzahlen in der Rinder- und Schweinehaltung. Im Abfallbereich sind keine Änderungen zu verzeichnen. Insgesamt ergeben sich für Nordrhein-Westfalen vorläufige Emissionen für das Jahr 2021 von 217,2 Millionen Tonnen CO 2eq . Welche Gase sind klimarelevant und was sind CO 2 -Äquivalene (CO 2eq )? Das Treibhausgas-Emissionsinventar Nordrhein-Westfalen orientiert sich an den Vorgaben des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC 2006, 2019). Die Treibhausgase Kohlenstoffdioxid (CO 2 ), Methan (CH 4 ), Distickstoffoxid (Lachgas), Schwefelhexafluorid (SF 6 ,), Stickstofftrifluorid (NF 3 ) und die Gruppen der teilfluorierten Kohlenwasserstoffe (HFC) und perfluorierten Kohlenwasserstoffe (PFC) werden darin für die IPCC-Sektoren Energie, Industrieprozesse, Landwirtschaft, Abfall und Sonstige dokumentiert. Die einzelnen Gase haben eine unterschiedliche Klimawirkung. Methan hat beispielweise eine 24mal höhere Klimaschädlichkeit als CO 2 . Die Treibhausgasemissionen werden in Millionen Tonnen CO 2 -Äquivalente (CO 2eq ) angegeben. Die Freisetzung einer Tonne Methan entspricht somit 24 Tonnen CO 2eq . Treibhausgas-Emissionsinventar NRW: https://www.lanuv.nrw.de/klima/klimaschutz/treibhausgas-emissionsinventar Informationen des Umweltbundesamtes: https://www.umweltbundesamt.de/daten/klima/treibhausgas-emissionen-in-deutschland#emissionsentwicklung Download: Pressemitteilung

Grundwassermessstelle Wiesenhagen, ca. 300 m östlich (Messstellen-Nr.: 38451384)

Die Grundwasser-Messstelle mit Messstellen-ID 38451384 wird vom Landesamt für Umwelt Brandenburg betrieben, in Zuständigkeit des Standorts LfU Potsdam_S. Sie befindet sich in Wiesenhagen, ca. 300 m östlich (Feldweg hinter Schweinestall). Die Messstation gehört zum Beschaffenheitsmessnetz. Die Messstellenart ist Beobachtungsrohr. Nummer des Bohrloches: Hy Nuthe 34/71. Der Grundwasserleiter wird beschrieben als: weitgehend unbedeckter GWL. Der Zustand des Grundwassers wird beschrieben als: frei. Der zugehörige Grundwasserkörper ist: DEGB_DEBB_HAV_NU_2. Der Messzyklus ist 4 x monatlich. Die Anlage wurde im Jahr 1971 erbaut. Ein Schichtverzeichnis liegt vor. Die Messstelle wurde im Höhensystem NHN eingemessen. Das Höhenprofil in diesem System ist: Messpunkthöhe: 38.69 m Geländehöhe: 37.82 m Filteroberkante: 36 m Filterunterkante: 34 m Sohle (letzte Einmessung): 33.34 m Sohle bei Ausbau: 33 m

Tiergut Zwethau GmbH

Das Landratsamt Nordsachsen hat der Tiergut Zwethau GmbH in 04886 Beilrode OT Zwethau, gemäß § 16 des Gesetzes zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen durch Luftverunreinigungen, Geräusche, Erschütterungen und ähnliche Vorgänge Bundes-Immissionsschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2013 (BGBl. I S. 1274; 2021 I S. 123), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 3 des Gesetzes vom 26. Juli 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 202) geändert worden ist, in Verbindung mit Nummer 7.1.7.1 des Anhanges 1 zur Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2017 (BGBl. I S. 1440), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 12. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1799) geändert worden ist, die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur wesentlichen Änderung der Schweinemastanlage durch die Umrüstung der Schweineställe auf Tierwohlstufe 3 unter Verringerung der Tierplätze am Standort Beilrode OT Zwethau, Alte Züllsdorfer Straße 14, Gemarkung Zwethau, Flur 2, Flurstücke 112/12, 113/11, 114/1, 115/1 und 116 (Mast 1) sowie Flur 9, Flurstücke 18/1, 19/1, 12/2 und teilweise 20 (Mast 2) erteilt.

Ergebnis standortbez. Vorprüfung für den Neubau eines Kuhstalles etc. in Sustrum

Herr Bernhard Meyer, Fasanenstraße 1, 49762 Sustrum, plant auf dem Flurstück 45 der Flur 4, Gemarkung Sustrum, den Abbruch eines Kuh- u. Schweinestalles sowie für den Neubau eines Kuhstalles mit 10 Trockenstehern-, 34 Jungvieh- und 12 Kälberplätzen (ohne Erhöhung der Tierzahl). Aufgrund der Kumulation mit dem bereits vorhandenen Legehennestall war gemäß § 11 Abs. 3 S. 1 Nr. 3, S. 2 UVPG i.V.m. § 10 Abs. 4 UVPG i. V. m. Nr. 7.11.3 der Anlage 1 zum UVPG die Durchführung einer Standortbezogenen Vorprüfung des Einzelfalls erforderlich.

Schweinezucht Pappendorf GmbH & Co. KG

Auf Antrag des Unternehmens Schweinezucht Pappendorf GmbH & Co. KG wird ein immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren nach § 16 Abs. 1 BImSchG zur wesentlichen Änderung der Schweinemastanlage am o. g. Standort durchgeführt, welches folgenden Umfang umfasst: - Verringerung der Tierplatzzahl im Stall 1 von 2.000 Tierplätzen auf 1.848 Tierplätze (Absetzferkel mit einem Gewicht von ca. 8 kg bis 25 kg), - Neuaufteilung der Mastschweineboxen im Stall 2 und 3 i. V. m. der Erhöhung der Tierplatzzahl auf jeweils 576 Tierplätze, - Beibehaltung der Gesamttierzahl von 3.000 Tierplätze, - Errichtung eines Zugluftganges in den Ställen 1, 2 und 3, - Errichtung von überdachten Verbindern zwischen den Ställen 1 und 2 sowie 2 und 3, - Zentrierung der Abluftführung zu den neu entstehenden Verbindern, - Errichtung eines neuen Sozialbereiches im Stall 1, - Errichtung eines Futterbunkers für CCM- Mais, - Verschiebung der Vorgrube und des Abtankplatzes in östliche Richtung sowie Verringerung der Abmessungen und des Volumens des Güllebehälters. Zuständige Genehmigungsbehörde ist gemäß §§ 1 und 2 Ausführungsgesetz zum Bundes-Immissionsschutzgesetz und zum Benzinbleigesetz (AGImSchG) i. V. m. der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft über Zuständigkeiten zur Ausführung des BImSchG, des Benzinbleigesetzes und der aufgrund dieser Gesetze ergangenen Verordnungen (Sächsische Immissionsschutz–Zuständigkeitsverordnung- SächsImSchZuVO), das Landratsamt Meißen. Die örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus § 3 Abs. 1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i. V. m. § 1 des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens- und des Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen (SächsVwVfZG). Das beantragte Vorhaben bedarf auf Grund der §§ 4 und 16 BImSchG i. V. m. § 1 der Vierten Verordnung zur Durchführung des BImSchG (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) und der Ziffer 7.1.11.3/V des Anhangs 1 zur 4. BImSchV einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.

Neubau eines Maststalles, Umbau Maststall in der Gemeinde Glandorf

Herr Heinz Aubke beantragt die immissionsschutzrechtliche Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb eines Schweinemaststalles für 1.440 Schweine (BE 18), eine Überdachung zwischen Ställen (BE 9), einen Umbau zum Maststall sowie die Umstellung der Mastställe (BE 3, 4 und8) in der Gemeinde Glandorf, Schnaatweg 6. Nach Umsetzung des Vorhabens befinden sich 2.616 Mastschweine, 208 Niedertragende und leere Sauen, 3 Ammenplätze, 94 Sauen mit Ferkel, 1.584 Aufzuchtferkel sowie 44 Jungsauenplätze auf dem Betrieb. Die Baumaßnahmen sollen an folgenden Standorten errichtet werden: Gemeinde Glandorf, Schnaatweg 6, Gemarkung: Schwege, Flur: 6, Flurstücke: 264 Gemäß § 4 des Bundes-lmmissionsschutzgesetzes (BlmSchG) in der Neufassung vom 17.05.2013 (BGBI. I S. 1275) in der z. Zt. geltenden Fassung i. V. m. § 1 und der M. Nr. 7.1.11.1 des Anhangs Nr. 1 der 4. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissions-schutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen - 4. BlmSchV) in der Neufassung vom 31. Mai 2017 (BGBI. I S. 1440) bedürfen Schweinehaltungsanlagen einer Genehmigung nach diesen gesetzlichen Vorschriften.

Teilprojekt 2 + Teilprojekt 4

Das Projekt "Teilprojekt 2 + Teilprojekt 4" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, Institut für Landwirtschaftliche Verfahrenstechnik durchgeführt. Im Rahmen des Verbundvorhabens 'Emissionsminderung Nutztierhaltung- Einzelmaßnahmen' (EmiMin) werden ausgewählte Maßnahmen zur Emissionsminderung in Ställen der Nutztierhaltung hinsichtlich ihres Minderungspotentials unter deutschen Produktionsbedingungen untersucht. Aus den Ergebnissen sollen Emissionsfaktoren für Ammoniak, Geruch und Methan abgeleitet werden. Die Messungen der Emissionsdaten werden unter Einhaltung des VERA-Prüfprotokolls durchgeführt. Am Institut für Landwirtschaftliche Verfahrenstechnik werden folgende Teilprojekte betreut: Teilprojekt 2: Oberflächenbehandlung mittels Ureaseinhibitors in der Schweinemast Die Umsetzung des Harnstoffs aus dem Urin zu Ammoniak wird wesentlich durch die Aktivität des Enzyms Urease beeinflusst. So kann die Hemmung der Ureaseaktivität durch geeignete Ureaseinhibitoren zu einer geringeren Ammoniakfreisetzung führen. In der Rinderhaltung sind bereits geeignete Verfahren entwickelt und Untersuchungen durchgeführt worden. Im Teilprojekt 2 (TP2) sollen der Einsatz und die Wirkung für die Schweinehaltung untersucht werden. Dazu werden in zwei Versuchsbetrieben je zwei Abteile mit einer Applikationstechnik ausgestattet. Die Technik wird sowohl oberhalb der Stalleinrichtung als auch unterflur installiert. So kann der Ureaseinhibitor auf die emittierende Lauffläche als auch auf die Gülle unterhalb des Spaltenbodens gesprüht werden. Im Fall-Kontroll-Ansatz können unterschiedliche Situationen initiiert werden, um so die Wirkung der Ureaseinhibitoren festzustellen. Teilprojekt 4: Freie Lüftung mit Auslauf in der Schweinemast In der Schweinehaltung ist das Verfahren mit freier Lüftung und Auslauf als besonders tiergerecht eingestuft. Aus Sicht des Umweltschutzes gilt allerdings der Auslaufbereich als besonders emissionsrelevant. Bisher sind nur wenige Daten zu den tatsächlichen Ammoniakemissionen aus der Schweinehaltung mit freier Lüftung und Auslauf sowie deren Minderungsmaßnahmen verfügbar. Im Rahmen des Teilprojektes 4 (TP4) sollen bei diesen Haltungsverfahren für die Schweinemast unterschiedliche Minderungsmaßnahmen speziell für den Auslauf untersucht werden. Neben Ausläufen mit perforierten Mistbereich und Unterflurschieber werden auch planbefestigte Ausläufe mit einer Oberflächenbehandlung mittels Ureaseinhibitors mit einbezogen. Neben der Kombination von Unterflurschieber und Ureaseinhibitor sollen zusätzlich mögliche Umbau- sowie Anpassungsmaßnahmen durch Optimierung von Technik und Management im Auslauf bzw. im Stall durchgeführt werden.

Teilprojekt 2

Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Hagronic GmbH & Co. KG durchgeführt. Das Vorhabenziel des Projekts ist es, das Tierwohl in der Haltung von Mastschweinen signifikant zu verbessern und gleichzeitig die Zielkonflikte zwischen Tierwohl und Umweltschutz durch intelligente stalltechnische Verfahren unter Nutzung der kognitiven Fähigkeiten der Tiere zu reduzieren. Dieses Ziel soll in mit ineinandergreifenden Arbeitsschritten erreicht werden: 1. Stalltechnische Optimierung der Strukturierung der Haltung von Mastschweinen in einen Auslauf mit Einstreu- und Wühlbereich, Liegebereiche sowie flächenbegrenzte Kot-/Harnbereiche. 2. Entwicklung von Methoden (operante Konditionierung) und entsprechender technischer Einrichtungen zum automatischen Training der Tiere, durch die ein Auslauf mit einem zwangsgelüfteten Stall kombiniert werden kann. 3. Optimierung der Akzeptanz der Kotbereiche zur Reduktion der emissionswirksamen Oberflächen. 4. Entwicklung wartungsarmer und robuster technischer Verfahren zur Kot-Harn-Trennung.

Nachhaltige Schweinezucht in China

Das Projekt "Nachhaltige Schweinezucht in China" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Karlsruher Institut für Technologie, Institut für Wasser und Gewässerentwicklung, Bereich Siedlungswasserwirtschaft und Wassergütewirtschaft (IWG-SWW) durchgeführt. The contamination of heavy metals in water supplies is steadily increasing and is a major risk for the environment due to its toxic behavior. With the economic and social development in China, the per capita demand for meat increased from 17.7 kg in 1980 to 53 kg in 2008, while pork meat makes up 61Prozent. Thus, a number of large-scale pork farms were built, and by today, China is the largest pork producer in the world, accounting for nearly 42Prozent of all global pork production. The negative aspect of this booming market is, that pork farms are about to become the new polluters, as most operators fail to clean up animal feces. Due to the Ministry of Environmental Protection, more than 4 billion tons of feces were produced by pork farms across China in 2007, which is 4.1 times the amount of industrial waste. The composition of pork waste has changed much due to the use of feed additives and medicines such as antibiotics, estrogens and heavy metals. As pork farms are often settled close to cities, the feces are causing pollution of ground and surface water as most of them are directly discharged without treatment and also affect close by farmland, which is often overloaded with nutrients.

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