Um die Städte Magdeburg und Schönebeck vom aktuellen Elbe-Hochwasser zu entlasten, hat der Landesbetrieb für Hochwasserschutz und Wasserwirtschaft Sachsen-Anhalt (LHW) am Donnerstag das Pretziener Wehr geöffnet. Erstmals seit dem Jahrhunderthochwasser 2013 wird nun rund ein Drittel des Elbe-Wassers im 21 Kilometer langen Umflutkanal an den Städten vorbeigeleitet. „Die intensiven Regenfälle in den vergangenen Wochen haben landesweit zu einem deutlichen Anstieg der Flusspegel geführt, so dass zehn Jahre nach dem Jahrhunderthochwasser erstmalig wieder das Pretziener Wehr gezogen werden muss“, erklärte Umweltminister Prof. Dr. Armin Willingmann. Der Minister und LHW-Direktorin Martina Große-Sudhues hatten sich am Donnerstag ein Bild von der Lage am Wehr gemacht. „Der Schutz der Bevölkerung vor Hochwasser-Gefahren hat für uns oberste Priorität“, betonte der Umweltminister weiter. „Deshalb haben wir in den vergangenen Jahren konsequent in den Neubau und die Sanierung von Deichen und Hochwasserschutzanlagen investiert und sind jetzt gut gerüstet, um hochwasserbedingte Schäden so weit wie möglich zu vermeiden.“ Willingmann dankte in diesem Zusammenhang auch den Einsatzkräften, die bereits in den vergangenen Tagen vielerorts in Hochwassergebieten im Einsatz waren. „Mit großem Engagement haben die verantwortlichen Stäbe in den Kommunen gemeinsam mit vielen Einsatzkräften, Helferinnen und Helfern an Unstrut, Helme, Bode und vielen weiteren Gewässern alles dafür getan, um Schlimmeres zu verhindern. Ihnen sowie dem Landesbetrieb für Hochwasserschutz gilt mein herzlicher Dank.“ LHW-Direktorin Große-Sudhues erklärte: „Es ist das erste Mal seit Bestehen des LHW, dass für alle Flussbereiche im Land Sachsen-Anhalt gleichzeitig eine Hochwasserlage vorherrscht. Seit dem Hochwasser 2002 wurden insgesamt 1,4 Milliarden Euro in den Hochwasserschutz im Land investiert, so dass das Land für die aktuelle Hochwassersituation gut vorbereitet ist. Angesichts steigender Pegel im Bereich der Elbe gehört zur Vorsorge auch, dass das Pretziener Wehr als eine der bedeutendsten Hochwasserschutzanlagen im Land gezogen wird.“ Landesweit intensive Niederschläge sowie die Schneeschmelze durch milde Temperaturen im Harz und im Riesengebirge haben dazu geführt, dass die Elbe und weitere Gewässer mehr Wasser als üblich führen. Der LHW erwartet für den Pegel Barby einen Wasserstand von mehr als 592 Zentimetern. Das Wehr vollständig zu öffnen, dauert etwa fünf bis sechs Stunden. Das gibt der Natur zum einen die Zeit, das Wasser langsam aufzunehmen. Zum anderen trifft das Wasser nicht mit voller Wucht auf die Hochwasserschutzanlagen wie Dämme und Deiche. Durch das geöffnete Pretziener Wehr können 1200 bis 1400 Kubikmeter pro Sekunde in den Elbe-Umflutkanal strömen. Das entspricht etwa dem dreifachen Volumen eines Schwimmbeckens von 25 Metern Länge und 28 Metern Breite. Technisches Denkmal und zugleich wichtige Schutzanlage Das Pretziener Wehr wurde von 1871 bis 1875 errichtet. Es war damals eine Weltneuheit – ein technisches Wunderwerk. Heute ist die Anlage nicht nur technisches Denkmal und Wahrzeichen der Region, sondern auch wichtiger Bestandteil der Hochwasserschutzkonzeption des Landes Sachsen-Anhalt. 2010 wurde die Anlage resultierend aus dem Hochwasser 2002 und nach umfangreichen Voruntersuchungen komplett saniert, um für künftige Hochwasser gerüstet zu sein. Das Pretziener Wehr ist 163 Meter lang, 7,5 Meter breit und 3,7 Meter hoch. Es besteht aus neun Jochen mit jeweils 36 Wehrtafeln. Bei niedrigen Elbwasserständen sorgt es dafür, dass das Wasser der Elbe nicht in den Umflutkanal abfließt. Aktuelle Informationen zu interessanten Themen aus Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt gibt es auch auf den Social-Media-Kanälen des Ministeriums bei Facebook, Instagram, LinkedIn, Mastodon und X (ehemals Twitter).
Für den Standort Heinrich-Wieland-Straße 24 beabsichtigt die SWM Services GmbH den Betrieb einer Brunnenanlage zu Brauchwasserzwecken. Beantragt wurde mit Unterlagen vom 11.08.2022 im Zeitraum vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2030 eine jährlichen Grundwasserentnahmemenge von 170.000 m³ für die Durchführung von Tiefbohrarbeiten für die geplante Geothermieanlage. Das geförderte Grundwasser wird zum Ausgleich von Spülverlusten bei den Bohrungen benötigt, sowie zur Anmischung von Bohrspülungen und Zement und zu Reinigungsarbeiten. In der Zeit vom 01.01.2031 bis zum 31.12.2044 sollen jährlich 36.000 m³ gefördert werden. Das Grundwasser wird in dieser Zeit zum Erhalt der Bohrlöcher verwendet (28.000 m³/a) und zum Befüllen der Schwimmbecken des Michaelibades (8.000 m³/a), sowie im Bedarfsfall für Löschzwecke.
Bergen-Belsen/Norden. Bis zu 120.000 Inhaftierte, rund 50.000 Todesopfer – als Ort schlimmster menschlicher Abgründe ist das Konzentrationslager Bergen-Belsen im Kreis Celle in die Geschichte eingegangen. Um die Erinnerung an die Verbrechen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wachzuhalten, engagieren sich nach dreijähriger pandemiebedingter Pause jetzt wieder Auszubildende des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf dem Gelände der heutigen Gedenkstätte. Im Rahmen eines einwöchigen Arbeitseinsatzes sorgen die 13 jungen Menschen aus Ostfriesland, Hildesheim, Stade und Meppen dafür, dass unter anderem die Fundamente der ehemaligen Lager-Latrine als Ort der Erinnerung erhalten bleiben. Bis zu 120.000 Inhaftierte, rund 50.000 Todesopfer – als Ort schlimmster menschlicher Abgründe ist das Konzentrationslager Bergen-Belsen im Kreis Celle in die Geschichte eingegangen. Um die Erinnerung an die Verbrechen der nationalsozialistischen Schreckensherrschaft wachzuhalten, engagieren sich nach dreijähriger pandemiebedingter Pause jetzt wieder Auszubildende des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) auf dem Gelände der heutigen Gedenkstätte. Im Rahmen eines einwöchigen Arbeitseinsatzes sorgen die 13 jungen Menschen aus Ostfriesland, Hildesheim, Stade und Meppen dafür, dass unter anderem die Fundamente der ehemaligen Lager-Latrine als Ort der Erinnerung erhalten bleiben. Seit 2017 ist der Einsatz auf dem Gelände bei Bergen fester Bestandteil des Ausbildungsplans des Landesbetriebs, der Dienststellen und Standorte in ganz Niedersachsen betreibt. „Es handelt sich dabei um eine ganz bewusst praktisch ausgelegte Woche der politischen Bildung, denn neben der kritischen Auseinandersetzung mit der deutschen Geschichte war uns von Anfang an auch ein aktiver Beitrag zum Erhalt dieses bedeutenden Erinnerungsortes wichtig“, betont NLWKN-Ausbilder Johannes Meyer. Der 59-Jährige begleitet die jungen Menschen während ihres insgesamt fünftägigen Einsatzes im Gelände. Nachdem in vergangenen Jahren bereits ein historisches Regenwasserbecken und ein Schwimmbecken gesichert werden konnten, das von den Wachmannschaften des Lagers genutzt worden war, steht in diesem Spätsommer eine Latrinenanlage auf dem Gelände des Kriegsgefangenen- und Konzentrationslagers im Fokus. Mit Spaten, Säge und dem erforderlichen Baumaterial für einen neuen Zaun, der die freigelegten Originalfundamente schützen soll, starteten die Auszubildenden engagiert zu ihrem Einsatz. Begleitet und angeleitet werden sie von Fachleuten der Stiftung niedersächsische Gedenkstätten (SNG). Kein alltäglicher Arbeitseinsatz, wie auch Lina Krüger zu berichten weiß: „Die Geschichte des Ortes ist während der gesamten Zeit sehr präsent, da wir bei der Freilegung der Latrine auch viele Fundstücke wie Schuhe, Besteck oder auch einen Helm gefunden haben“. Die angehende Wasserbauerin absolviert ihre Ausbildung auf dem Betriebshof des NLWKN in Hilgenriedersiel in Ostfriesland. Insgesamt sind Auszubildende aus drei Ausbildungsberufen in Bergen-Belsen aktiv, darunter Fachinformatiker, Wasserbauer und Chemielaboranten. Am Rande ihres praktischen Einsatzes legten die 13 angehenden Chemielaboranten, Informatiker und Wasserbauer am zentralen Erinnerungsort der Gedenkstätte einen Kranz nieder (Bild: Till Amelung/SNG). Bei ihrer Arbeit stößt die Gruppe immer wieder auf Fundstücke wie diesen Stahlhelm (Bild: Till Amelung/SNG).
The discovery of new disinfection by-products (DBPs) is still a rarely investigated research area in past studies. In particular, compared to freshwater pools, therapeutic pools with their unique chemical composition have rarely been investigated for novel DBPs. Here we have developed a semi-automated workflow that combines data from target and non-target screening, calculated and measured toxicities into a heat map using hierarchical clustering to assess the pool's overall potential chemical risk. In addition, we used complementary analytical techniques such as positive and negative chemical ionization to demonstrate how novel DBPs can be better identified in future studies. We identified two representatives of the haloketones (pentachloroacetone, and pentabromoacetone) and tribromo furoic acid detected for the first time in swimming pools. Non-target screening combined with target analysis and toxicity assessment may help to define risk-based monitoring strategies in the future, as required by regulatory frameworks for swimming pool operations worldwide. © 2023 Elsevier B.V. All rights reserved.
Die Gemeinde Rimbach beabsichtigt, das ehemalige Freibadgelände auf Fl.Nr. 217 der Gemarkung Rimbach zu renaturieren und das Gelände unter Einbeziehung bereits bestehender Anlagen gleichzeitig als Naherholungsbereich auszubauen. Die Verrohrung des Ochsenbergbaches im Bereich des Freibadgeländes wird aufgehoben. Der verrohrte Ochsenbergbach verläuft aktuell durch das Freibadgelände. Das Gewässer soll in naturnaher Ausprägung östlich am Gelände vorbei geleitet werden (Bachverlegung). Der neue Bachlauf besitzt auf einer Länge von ca. 23 m ein Gefälle von durchschnittlich 10%. Die Sohlbreite beträgt 0,10 - 0,50 m, die Fließtiefe des Bachlaufes 0,20 m. Das Schwimmbecken soll zudem zu einem Teich umgebaut werden. Auf dem Gebiet des ehemaligen Freibadgeländes soll außerdem ein Kneipp-Tretbecken betrieben werden.
Die Lübecker Schwimmbäder, Ziegelstraße 152 in 23556 Lübeck beantragte am 17.05.2022 die Förderung von Grundwasser zur Befüllung des Schwimmbeckens im Freibad Schlutup. Die Entnahme erfolgt über zwei in 1956 und 1973 errichteten Tiefbrunnen bis zu einer maximalen jährlichen Gesamtentnahmemenge von 10.000 m³.
The mental health (MH) of especially children and adolescents with low socioeconomic status (SES) benefits from access to greenspaces. This study aimed at investigating social inequalities in the association between several types of social infrastructure (SI) and MH in children and adolescents. The sample comprised 12,624 children and adolescents of the KiGGS Wave 2 study (2014-2017). KiGGS provided information on SI (access to playgrounds, sports fields, swimming pools, parks) for all children and the environmental module (GerES V) within KiGGS on the walking time to SI for a subsample. Social inequality was measured by parental SES and the German Index of Socioeconomic deprivation and MH by the Strengths and Difficulties Questionnaire. Ordinal logistic regression analyses showed that access to fewer SI places was associated with higher odds of MH problems. Children and adolescents experiencing high (but not medium or low) socioeconomic deprivation at the municipal level were more likely to have MH problems when having less access to SI places. At the individual level, MH problems in high- and low-SES, but not medium-SES children and adolescents were associated with no access to SI places. Children and adolescents from high socioeconomically deprived areas and with low and high SES might benefit from high-availability SI. Quelle: www.mdpi.com
AKTUELLE Corona Regelungen / Zugangsbeschränkungen finden sie auf der Homepage des Landgerichts im Internet unter www.lg-md.sachsen-anhalt.de Encrochat: Handel mit Betäubungsmittel unter Nutzung eines Krypto-Messengerdienstes 25 KLs 855 Js 83332/20 (23/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagter 1 Sachverständiger 16 Zeugen In dem am 6. Dezember 2021 begonnen Prozess werden für den 20.01.2022 ab 09.30 Uhr Saal 5 die Plädoyers und möglicherweise auch das Urteil erwartet. Einem 36-jährigen Mann aus Blankenburg werden insgesamt 13 Straftaten vorgeworfen, die er im Zeitraum März 2020 bis März 2021 begangen haben soll. Zur Finanzierung seines Lebensunterhalts soll er mit verschiedenen Betäubungsmitteln bis in den zweistelligen Kilogrammbereich hinein gehandelt haben. Die Kommunikation zwischen den Angeklagten und anderen Beteiligten soll im Wesentlichen über den Kryptomessengerdienst "Encrochat" gelaufen sein. Dabei soll der Angeklagte zehn sogenannte Krypto-Handys benutzt haben. Insgesamt soll er durch seine Taten mehr als 360.000 Euro in einem Jahr eingenommen haben. Hier gilt auch folgende Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden: "… ordne ich zur Aufrechterhaltung der Ordnung in der Sitzung - unter Berücksichtigung der COVID-19-Pandemie - gemäß § 176 Abs. 1 und 2 GVG für die Hauptverhandlung am Montag, 6. Dezember 2021, 09:30 Uhr, Saal 5 sowie alle Fortsetzungstermine an: Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und dies mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem mit Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Ausgenommen von dieser Anordnung sind die Berufsrichter, Schöffen und Verteidiger sowie die Staatsanwaltschaft, der Angeklagte, die Zeugen und Sachverständigen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske zu tragen haben. Diese Anordnung gilt nicht für den Angeklagten, die Zeugen und Sachverständigen im Rahmen von deren Einvernahme. Die Anzahl der Zuschauer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist auf 14 Personen aufgrund der geltenden Abstandsregeln begrenzt." Familie aus Magdeburg fordert Schmerzensgeld wegen einer angeblichen unrechtmäßigen Quarantäne aufgrund eines Corona-Tests 10 O 715/21 – 10. Zivilkammer als Staatshaftungskammer Der teilweise in den Medien kursierende Termin 21.01.2022 findet nicht statt. Grund hierfür ist, dass die Klägerseite gegen den Richter einen Befangenheitsantrag gestellt haben. Diesen Antrag hat zwar eine andere Kammer als unbegründet zurückgewiesen. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Medien werden über den weiteren Fortgang des Verfahrens informiert. Hintergrund: Eine Magdeburger Familie fordert von der Landeshauptstadt Magdeburg ein Schmerzensgeld von mehreren tausend Euro. Die Familie wurde durch Anordnung der Landeshauptstadt Magdeburg Mitte April 2021 unter Quarantäne gestellt, weil bei einem Familienmitglied ausweislich eines PCR-Corona-Tests ein positives Ergebnis festgestellt wurde. Die Kläger meinen, der Laborbefund sei falsch positiv gewesen. Tatsächlich sei das betroffene Familienmitglied gesund gewesen und es auch die ganze Zeit geblieben. Die Anordnung der Stadt sei daher nicht rechtmäßig gewesen und die Stadt habe ihre Amtspflichten gegenüber der Familie verletzt. Aufgrund der Quarantäne bedingten Einschränkungen halten die Kläger daher es für erforderlich, dass die Stadt ihnen ein Schmerzensgeld zahlt. Im Termin vom 17.11.2021 hatte der Richter in seiner vorläufigen Rechtsbewertung ausgeführt, dass die Klage wohl keine Aussicht auf Erfolg hat. Straftaten gegen Ausländer in Magdeburg 25 KLs 456 Js 15263/20 (24/21) – 5. Strafkammer 1 Angeklagte 1 Sachverständiger 15 Zeugen Prozessbeginn: Freitag, 28. Januar 2022, 09.30 Uhr, Saal 5 Fortsetzungstermine: 31. Januar, 02. und 07. Februar 2022 jeweils 09.30 Uhr, Saal 5 Einer 31-jährigen Frau aus Magdeburg werden insgesamt 10 Straftaten von März 2020 bis April 2021 vorgeworfen, die sie aus fremdenfeindlicher Gesinnung begangen haben soll. So soll sie mehrfach Ausländer beschimpft und beleidigt haben. Am 31.07.2020 soll sie einen 10-jährigen Jungen beleidigt und plötzlich in ein Schwimmbecken gestoßen haben. Zudem soll sie auch Menschen angespuckt und mit einem Messer und einer Softairwaffe bedroht haben. Das Verfahren war zunächst vor dem Amtsgericht Magdeburg anhängig. Dort haben sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Angeklagte an einer psychischen Erkrankung leidet, so dass im Fall einer Verurteilung anstelle oder neben einer Strafe eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht kommt. Hierüber darf aber nicht ein Amtsgericht, sondern nur ein Landgericht entscheiden. Sollte die Angeklagte aufgrund einer psychischen Erkrankung schuldunfähig sein, ihr die Taten nachgewiesen werden und sie für die Allgemeinheit gefährlich sein, kommt eine dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus in Betracht. TERMINVERSCHIEBUNG: Überfall auf eine Spielothek in Calvörde 22 KLs 267 Js 21503/16 (2/18) – 2. Strafkammer 3 Angeklagter 1 Sachverständiger 12 Zeugen Der für Freitag, 28. Januar 2022 angekündigte Prozess beginnt wegen Erkrankung der Vorsitzenden erst am Fortsetzungstermine: 9., 16. und 30 März, sowie 6. April 2022, jeweils 09.30 Uhr, Saal nach Aushang Drei Männer im Alter zwischen 36 und 52 Jahren wird vorgeworfen in der Nacht vom 13. auf den 14. Juni 2018 in Calvörde maskiert und bewaffnet eine Spielothek überfallen und dort rund 25.000 Euro erbeutet zu haben. Für den Zutritt zur Sitzung gilt nach der Sicherheitsverfügung der Vorsitzenden vom 27.12.2021 die sogenannte 3-G Regelung, zudem gilt Maskenpflicht. "Der Zugang zum Sitzungssaal ist nur Personen gestattet, die gegen COVID-19 geimpft oder hinsichtlich dieser Erkrankung genesen sind und mit einem amtlichen Dokument im Zusammenhang mit einem Lichtbild versehenen Personaldokument nachweisen können. Ferner wird Personen, die ein negatives COVID-19-Testergebnis einer zertifizierten Stelle (kein Selbsttest), das nicht älter als 24 Stunden (bei PCR-Test nicht älter als 48 Stunden) sein darf, der Zugang zum Sitzungssaal gestattet. Auch diese Personen haben ein mit Lichtbild versehenes Personaldokument vorzulegen. Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren sind von der Nachweispflicht ausgenommen. Darüber hinaus wird angeordnet, dass alle im Saal befindlichen Personen einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz oder eine FFP-2-Maske dauerhaft zu tragen haben. Dies gilt nicht für Personen, denen das Rederecht eingeräumt wird. Die Anzahl der Zuhörer, die Zugang zum Sitzungssaal begehren, ist aufgrund der geltenden Abstandsregeln auf die laut Aushang im Eingangsbereich der Wache genannte Zahl begrenzt." Löffler Pressesprecher Impressum: Landgericht Magdeburg Pressestelle Halberstädter Str. 8 39112 Magdeburg Tel: 0391 606-2061 oder -2142 Fax: 0391 606-2069 oder -2070 Mail: presse.lg-md@justiz.sachsen-anhalt.de Web: www.lg-md.sachsen-anhalt.de
Die 3D-Messdaten bilden als primäre Höhendaten die topographische Situation durch unregelmäßig verteilte Messpunkte sowie Linien und flächenhafte Strukturen ab. Dies schließt sowohl die mit der Erdoberfläche dauerhaft verbundenen Objekte als auch temporäre, zum Erfassungszeitpunkt vorhandene Gegenstände ein. Bestandteile der 3D-Messdaten sind die Laserscan-Punktwolke aus Airborne Laserscanning (ALS), die Matching-Punktwolke aus Dense Image Matching (DIM) und die 3D-Strukturinformationen. Letztere befinden sich derzeit noch im Aufbau und beinhalten Geländebruchkanten und markante Geländepunkte. Die 3D-Messdaten sind lagemäßig im ETRS89/UTM-Koordinatensystem bestimmt, die Höhe bezieht sich auf das DHHN2016 mit Normalhöhen-Null (NHN). Die Laserscan-Punktwolke hat eine Punktdichte von ≥ 4 Punkten/m² (Last- / Only-Return), eine Lagegenauigkeit von ≤ 0,30 m und eine Höhengenauigkeit von ≤ 0,15 m. Sie liegt als klassifizierte Punktwolke mit den Klassen Bodenpunkte, Gewässerpunkte, Unterbodenpunkte (z. B. Ein-/Auffahrten, Kellerschüsse und Schwimmbecken), Nicht-Bodenpunkte (z. B. Gebäude, Vegetation und temporäre Aufschüttungen) und sonstige Punkte (DGM- noch DOM-irrelevante Punkte wie z. B. Stromleitungen, Verkehrsmittel, Container und Vögel) gemäß Produkt- und Qualitätsstandard 3D-Messdaten der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) vor. Die Gesamtpunktdichte der Matching-Punktwolke variiert mit der Pixelauflösung der originären, orientierten Luftbilder. Die Lagegenauigkeit liegt bei der DIM-Punktwolke bei ≤ 0,40 m und die Höhengenauigkeit bei ≤ 0,60 m, wobei die realen Unsicherheiten meist geringer ausfallen. Die DIM-Punktwolke enthält keinerlei Klasseninformationen. Die 3D-Messdaten, insbesondere ALS-Punktwolken, bilden die Grundlage für die Ableitung des Digitalen Geländemodells (DGM) und des Digitalen Oberflächenmodells (DOM), die sich in ihrer Datenmodellierung durch ein gleichförmiges Raster an Höhenpunkten auszeichnen. Zudem dienen die 3D-Messdaten als Datengrundlage für die Ableitung der 3D-Gebäudemodelle.
Liebe Leserin, lieber Leser, rund um das Coronavirus stellen sich viele Fragen. Interessante wissenschaftliche Erkenntnisse und Alltagstipps aus unserem Zuständigkeitsbereich haben wir Ihnen in dieser Newsletterausgabe zusammengestellt. Weitere wichtige Themen: Was sollten Heimwerkerinnen und Heimwerker in Gebäuden mit Asbest beachten? Was kann die Politik dagegen tun, dass der Energieverbrauch deutscher Haushalte – trotz immer effizienterer Geräte – immer weiter steigt? Und wie können wir zu einer Kreislaufwirtschaft gelangen? Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Tipps und Fakten zum Coronavirus Das neuartige Coronavirus Quelle: Getty Images / Radoslav Zilinsky Auch das Umweltbundesamt beschäftigt sich mit dem neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2. Dabei spielen verschiedene Blickwinkel eine Rolle: Die möglichen Übertragungswege des Virus: Kann SARS-CoV-2 über Leitungswasser oder Wasser aus Schwimmbecken und Badeseen übertragen werden? Hier können wir auf der Grundlage unserer aktuellen Erkenntnisse zum Glück weitgehend Entwarnung geben: Eine Übertragung ist höchst unwahrscheinlich, Abstandhalten zu anderen Menschen natürlich aber auch in Badegewässern und Schwimmbädern nötig. Bei Lüftungs- und Klimaanlagen ist die Lage komplizierter: Hier kommt es auf Art, Funktionsweise und Wartung an. Der Einfluss von Umweltverschmutzung auf COVID-19-Infektionen: Verschmutzte Luft scheint durchaus eine Rolle bei COVID-19 zu spielen. Da Feinstaub und Stickoxid Erkrankungen der Atemwege und des Herz-Kreislaufsystems (mit-)verursachen können, könnte dies dazu führen, dass Menschen in Gebieten mit hoher Luftschadstoffbelastung ein höheres Risiko haben, bei einer SARS-CoV-2-Infektion einen schwereren Verlauf zu haben. Der Einfluss der Coronavirus-Pandemie auf die Umwelt: Die Pandemie führt in Deutschland und nahezu weltweit dazu, dass weniger geflogen, weniger Auto gefahren und weniger produziert wird. Das führt natürlich auch zu weniger Treibhausgasen, Luftschadstoffen und Lärm. Für Umwelt und Gesundheit hat das aber bestenfalls nur einen kurzfristigen Effekt. Für dauerhafte Verbesserungen über das Ende der Krise hinaus sind eine gezielte Klima- und Umweltpolitik nötig. Konkrete Tipps für den Alltag: Je mehr Zeit zuhause verbracht wird, umso wichtiger ist eine gesunde Innenraumluft. Ausreichendes Lüften und Reinigen der Wohnung ist wichtig – das Putzen mit Desinfektionsmitteln dagegen sogar schädlich für Mensch und Umwelt. Die ausführlichen Tipps und Fakten finden Sie in unter den untenstehenden Links. „Wichtig ist vor allem, den motorisierten Verkehr zu reduzieren" UBA-Präsident Dirk Messner im Interview mit der WELT über die Wichtigkeit, mit den Corona-Konjunkturpaketen Klima-, Umwelt und Ressourcenschutz voranzutreiben Hygiene im Haushalt – Wie sauber muss es sein? UBA-Hygieneexperte Marcus Gast bei "Der Haushaltscheck" im WDR-Fernsehen Klimaneutral leben – kann doch jeder! UBA-Fachexperte Michael Bilharz im Interview in der WDR 5-Radiosendung "Neugier genügt / Redezeit" A scientist’s opinion: Interview with Dr Marike Kolossa-Gehring about Human Biomonitoring Interview mit Dr. Marike Kolossa-Gehring vom UBA-Fachgebiet "Toxikologie, Gesundheitsbezogene Umweltbeobachtung" zum Thema Human-Biomonitoring UBA-Zahl des Monats Mai 2020 Quelle: UBA In Deutschland wurden 2019 rund 6,3 Prozent weniger Treibhausgase freigesetzt als im Jahr 2018. Das zeigt die vorläufige Treibhausgas-Bilanz des Umweltbundesamtes. Damit setzt sich der positive Trend auch 2019 fort. Mit Ausnahme des globalen Krisenjahres 2009 ist die Minderung im Jahr 2019 der größte jährliche Rückgang seit 1990. Die größten Fortschritte gab es in der Energiewirtschaft. Im Gebäudesektor und Verkehr dagegen war ein Anstieg der Treibhausgasemissionen zu verzeichnen.
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