Bebauungspläne und Umringe der Stadt Dillingen (Saarland), Stadtteil Pachten:Bebauungsplan "Am Schwimmbad Nr.13" der Stadt Dillingen, Stadtteil Pachten
Hochwasserberichte und Messwerte werden für die Flussgebiete in Brandenburg herausgegeben. Die Flussgebiete sind auf Basis der Hochwassermeldedienstverordnung festgesetzt. Mit Hilfe der Karte des Flussgebietes ist eine räumliche Orientierung möglich. Unter Pegeldaten sind Terminwerte des Wasserstandes und wenn möglich des Durchflusses der Pegel eines Flussgebietes aufgelistet. Über die Karte und Tabellen der Pegeldaten sind die Pegelseiten mit Grafiken und weiteren Informationen verlinkt.
Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wirkt oft im Hintergrund, ist aber als zentraler Pfeiler des Gesundheitsschutzes überall präsent und betrifft uns alle in unserem Alltag. „Weil du wichtig bist – Dein Gesundheitsamt“ unter diesem Motto hat die rhein-land-pfälzische Landesregierung eine umfassende Informationskampagne zum ÖGD gestartet. Sie soll dazu beitragen, die vielfältigen Aufgaben und Verantwortungsbereiche der Gesundheitsämter im Land sichtbarer zu machen und deren enorme gesellschaftliche Bedeutung zu zeigen. „Mit dieser Informationskampagne machen wir einmal mehr deutlich, welch unerlässliche Arbeit der ÖGD tagtäglich für uns alle leistet – oft ohne dass wir davon wissen oder das bewusst wahrnehmen. Die landesweite Kampagne soll dazu dienen, mehr darüber zu erfahren, wer hinter der Behörde Gesundheitsamt steht, wo sie zu finden ist und was sie alles für uns tut. Denn diese Arbeit verdient unsere vollste Wertschätzung und Aufmerksamkeit – und das nicht nur zu Zeiten einer Pandemie“, sagt Gesundheitsminister Clemens Hoch. In Rheinland-Pfalz stehen die engagierten Mitarbeitenden der Gesundheitsämter der 24 Landkreise den Bürgerinnen und Bürgern jeden Tag zur Seite und leisten damit einen unverzichtbaren Beitrag für die Gesundheit der Bevölkerung. Beispiele hierfür sind die Schuleingangsuntersuchung, mit der jedes Kind vor dem Schuleintritt auf möglichen Förderbedarf geprüft wird, sowie die Zuständigkeit der Gesundheitsämter, alle Personen vor der ersten Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelgewerbe über die Vorschriften und Pflichten nach dem Infektionsschutzgesetz zu informieren. Um die Aufgaben der Gesundheitsämter und die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sichtbarer zur machen, hat die Landesregierung eine landesweite Informationskampagne gestartet. Die Kampagne beinhaltet Videoclips, Plakate und Social-Media-Postings. Die Social-Media-Postings werden bis Juni nächsten Jahres ausgespielt und die Plakate werden bis Dezember 2025 auf öffentlichen Werbeflächen an Bahnhöfen, in Einkaufsstraßen und auf Bussen landesweit zu sehen sein. So wird die Arbeit des Öffentlichen Gesundheitsdienstes bekannt gemacht und in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Darüber hinaus finden sich ab sofort unter www.weilduwichtigbist.rlp.de für Bürgerinnen und Bürger zahlreiche Informationen inklusive Erklärvideos zu den folgenden Themenbereichen: • Schuleingangsuntersuchung • Schwimmbad - Badewasseruntersuchung • Trinkwasserschutz • Sozialpsychiatrischer Dienst • Infektionsschutz • Beratung zu sexuell übertragbaren Krankheiten Eine integrierte Postleitzahlen-Suche zeigt zudem direkt das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Gleichzeitig macht die Website die Aufgaben und Themen der Gesundheitsämter transparenter. „Die Tätigkeit im ÖGD besteht aus einem bunten Potpourri mit vielen Facetten und ist dadurch sehr interessant und vielseitig. Während der Pandemie waren die Gesundheitsämter in aller Munde, diesen Schwung sollten wir weiterhin nutzen und der Bevölkerung und interessierten Arbeitskräften zeigen, dass wir modern, zukunftsorientiert und leistungsfähig sind“, sagt Sabine Becker, Leiterin des Gesundheitsamtes Trier-Saarburg. Die Informationskampagne in Rheinland-Pfalz nimmt die neugeschaffene länderübergreifende Marke unter dem Motto „Der ÖGD – Schützt. Hilft. Klärt auf.“ mit auf. Diese ist mit Unterstützung des BIÖG (Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit) entstanden und wurde am 19. September 2025 veröffentlicht. Sie geht aus dem im Herbst 2020 zwischen Bund und Ländern geschlossenen „Pakt für den ÖGD“ hervor. Die Gesundheitsämter – das Gesicht des ÖGD Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) ist neben der ambulanten und stationären Versorgung ein zentraler Pfeiler der gesundheitlichen Daseinsvorsorge in Deutschland. Er umfasst Einrichtungen der Gesundheitsverwaltung auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene. In Rheinland-Pfalz reichen die Aufgaben der kommunalisierten Gesundheitsämter vom Gesundheitsschutz über Beratung bis hin zur Gesundheitsförderung. Nachfolgend ist eine nicht abschließende Auflistung der ÖGD-Aufgabenbereiche aufgeführt: • Infektionsschutz – z. B. Meldewesen, Ausbruchsuntersuchungen, Kontaktpersonenmanagement • Hygiene – z. B. Hygiene in medizinischen Einrichtungen • Kinder- und Jugendgesundheitsdienst – z.B. Schuleingangsuntersuchungen • subsidiäre Impfangebote, unterstützend zum ambulanten Regelsystem • Beratung und Unterstützung – z. B. zu Kindergesundheit, psychischer Gesundheit oder sexuell übertragbaren Infektionen wie HIV • Begutachtungen • Gesundheitsberichterstattung • Umweltbezogener Gesundheitsschutz – z.B. Trinkwasser- und Badewasserschutz Hintergrund Zu Beginn der Corona-Pandemie verständigten sich Bund und Länder im Jahr 2020 auf den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (Pakt für den ÖGD) ( www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/O/OEGD/Pakt_fuer_den_OEGD.pdf ) um den ÖGD in Bund, Ländern und Kommunen zu stärken. Der Bund stellt dafür bis zum 31.12.2026 insgesamt vier Mrd. Euro bereit. Die Mittel werden für die Schaffung von zusätzlichem Personal in den Gesundheitsämtern ein-gesetzt, außerdem unter anderem für die Digitalisierung, die Attraktivitätssteigerung und die Schaffung zukunftsfähiger Strukturen des ÖGD. Im Aufgabenfeld Attraktivitätssteigerung gilt es unter anderem eine länderübergreifende Kommunikationsinitiative umzusetzen, die sich an die Bürgerinnen und Bürger mit dem Ziel wendet, den ÖGD in seiner ganzen Aufgabenbreite und Bedeutung für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung sichtbar und verständlicher zu machen. Hierfür wurde auch eine länderübergreifende Webseite www.oeffentlichergesundheitsdienst.de umgesetzt.
Datensatz Badestellen in der Landeshauptstadt Schwerin. Badestellen und Freibäder in Schwerin mit den Kategorien EU-Badestelle, Badestelle und Freibad und Angaben zur Sicherheit und zum Standort. Quelle: Landeshauptstadt Schwerin.
B-Plan Nr. 51 "Freibad" vom 13.06.2013, Ortsteil Uetze
Das Plangebiet liegt im Ortsteil Ovelgönne.
B-Plan Nr. 11 "Erholungsgebiet Schwimmbad" - Neuaufstellung vom 17.07.2006, Ortsteil Hänigsen
Die Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3 vom 26. Oktober 1965 (Hamburgisches Gesetz- und Verordnungsblatt Seite 189) wird wie folgt geändert: 1. Die beigefügte "Anlage zur Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Bebauungsplan Wilstorf 3" wird der Verordnung hinzugefügt. 2. In § 2 wird folgende Nummer 3 angefügt: "3. Für die in der Anlage abgegrenzten Bereiche gilt: 3.1 Für die mit "A" bezeichnete Fläche wird Sondergebiet mit der Zweckbestimmung "Freizeitbad" und der Grundflächenzahl 0,2 festgesetzt; maßgebend ist die Baunutzungsverordnung in der Fassung vom 23. Januar 1990 (Bundesgesetzblatt I Seite 133), zuletzt geändert am 22. April 1993 (Bundesgesetzblatt I Seiten 466, 479). Es ist innerhalb der schraffiert dargestellten Fläche der Bau eines kombinierten Hallen- und Freibades mit Gastronomieeinrichtimg zulässig. Die Bebauung muß einen Abstand von mindestens 40 m zur Uferlinie des Außenmühlenteichs einhalten und darf eine Gebäudehöhe von 22 m über Normalnull (NN) nicht überschreiten. Für die zum Gotthelfweg gerichtete südöstliche Gebäudeseite ist eine Traufhöhe von maximal 19 m über NN und zum Außenmühlenteich hin eine Traufhöhe von maximal 17,5 m über NN einzuhalten. 3.1.1 Mindestens 30 vom Hundert der Dachflächen von Gebäuden sind zu begrünen. 3.1.2 Auf Stellplatzanlagen ist für je vier Stellplätze ein großkroniger Baum zu pflanzen. Im Kronenbereich jedes Baumes ist eine offene Vegetationsfläche von mindestens 12 m anzulegen. 3.1.3 Bäume mit einem Stammumfang von mehr als 80cm in Im Höhe über dem Erdboden sind zu erhalten, sofern dadurch die Durchführung zulässiger Bauvorhaben nicht unzumutbar erschwert wird. Für die infolge baulicher Maßnahmen zu beseitigenden Bäume sind auf der Fläche des Sondergebiets Ersatzpflanzungen vorzunehmen. 3.1.4 Im Kronenbereich von zu pflanzenden und zu erhaltenden Bäumen sind Geländeaufhöhungen oder Abgrabungen unzulässig. 3.1.5 Auf den privaten Grundstücksflächen sind Fahr- und Gewege sowie Stellplätze in wasser- und luft-durchlässigem Aufbau herzustellen, soweit ein Grundwasserflurabstand von mindestens 2 m ein-gehalten wird; die Wasser- und Luftdurchlässigkeit des Bodens wesentlich mindernde Befestigungen wie Betonunterbau, Fugenverguß, Asphaltierung oder Betonierung sind unzulässig. Fährwege und Stellplatzflächen mit einem Grundwasserflurabstand von weniger als 2 m sind zu versiegeln. 3.1.6 Das von Stellplätzen abfließende Niederschlagswasser ist vor Einleitung in den Außenmühlenteich durch geeignete technische und biologische Maßnahmen vorzuklären. 3.1.7 Das Ufer des Außenmühlenteiches soll naturnah gestaltet und mit standortgerechten Röhrichtpflanen, Erlen und Weiden ausgebildet werden. Der am Ufer vorhandene Gehölzbestand soll erhalten und vor dem Ufer eine Röhrichtzone von mindestens 3,5 m Breite angelegt werden. 3.2 Auf den mit "A", "B", "C" und "D" bezeichneten Flächen sind für Anpflanzungen einheimische standortgprechte Laubgehölze zu verwenden. Kleinkronige Bäume müssen einen Stammumfang von mindestens 14 cm, großkronige Bäume einen Stammumfang von mindestens 18 cm in Im Höhe über dem Erdboden aufweisen. Schwarzerlen müssen mindestens eine Höhe von 2 m aufweisen. 3.3 Entlang der Südostgrenzen der mit "B" und "C" bezeichneten Flächen sind zu den Kleingärten und den Wohngebieten Anpflanzungen von mindestens 5 m Breite mit dichtwachsenden Bäumen und Sträuchern vorzunehmen. 3.4 Die mit "B" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche festgesetzt. 3.5 Die mit "C" bezeichnete Fläche wird als Straßenverkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung mit dem Zusatz ¿Parkplatz" festgesetzt. 3.6 Die mit "D" bezeichneten Flächen werden als öffentliche Grünflächen mit der Zweckbestimmung "Parkanlage" festgesetzt. 3.7 Die mit "E" bezeichnete Wasserfläche wird nachrichtlich entsprechend der festgelegten Uferlinie übernommen.
Die Messstelle dient der Überwachung des Oberflächengewässers Havel in Berlin. Der Status der Messstelle ist nicht näher angegeben.
Der Kartendienst stellt die Standorte der öffentlichen Landesverwaltung und der Kommunen dar.:Standorte von Schwimmbädern im Saarland untergliedert in Freibad, Hallenbad, Frei- und Hallenbad, Badeseen und Strandbad (Quelle: Saarländischer Schwimm-Bund e.V).
| Origin | Count |
|---|---|
| Bund | 265 |
| Kommune | 14 |
| Land | 389 |
| Wissenschaft | 1 |
| Zivilgesellschaft | 6 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 57 |
| Ereignis | 2 |
| Förderprogramm | 197 |
| Hochwertiger Datensatz | 5 |
| Infrastruktur | 14 |
| Taxon | 3 |
| Text | 101 |
| Umweltprüfung | 169 |
| unbekannt | 98 |
| License | Count |
|---|---|
| geschlossen | 338 |
| offen | 268 |
| unbekannt | 38 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 633 |
| Englisch | 54 |
| andere | 1 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Archiv | 16 |
| Bild | 3 |
| Datei | 17 |
| Dokument | 75 |
| Keine | 244 |
| Unbekannt | 2 |
| Webdienst | 36 |
| Webseite | 328 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 315 |
| Lebewesen und Lebensräume | 533 |
| Luft | 243 |
| Mensch und Umwelt | 644 |
| Wasser | 396 |
| Weitere | 550 |