STRUK TUR-
ENT WICKLUNGS-
PROGR AMM
Mitteldeutsches Revier Sachsen-Anhalt
VORWOR T
Der Klimawandel und die damit verbundene Erderwärmung stellen Deutschland,
Europa und die Welt vor größte Herausforderungen. Es ist unerlässlich, die Maßnah-
men zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen deutlich zu verstärken. So haben
Europa und Deutschland die Klimaziele verschärft. Demnach soll Deutschland bis
2045 treibhausgasneutral sein.
Um dieses Ziel zu erreichen, hat die Bundesregierung beschlossen, die Stein- und
Braunkohleverstromung schrittweise zu reduzieren und bis 2038 zu beenden.
Damit wird dem Vorschlag der Kommission „Wachstum, Strukturwandel und Be-
schäftigung“ gefolgt. Die Beschlüsse des Kohleausstiegsgesetzes und des Struktur-
stärkungsgesetzes Kohleregionen vom 8. August 2020 stellen einen gesamtgesell-
schaftlichen Kompromiss dar und setzen die Empfehlungen der Kommission um.
Das Strukturstärkungsgesetz weist den Weg zum Strukturwandel in den Kohle-
regionen als entscheidendem Teil des umfassenden Transformationsprozesses,
durch den Deutschland seine Klimaziele erfüllen will. Bund und Länder haben dabei
bekräftigt, dass die damit einhergehenden Veränderungen die kohlestromerzeu-
genden Regionen und Standorte nicht einseitig belasten dürfen. Chancen für eine
nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung mit entsprechend qualitativ hochwertiger
Beschäftigung müssen zwingend eröffnet werden. Die Schaffung guter, zukunfts-
sicherer Arbeitsplätze und die Sicherung der Wertschöpfung im Mitteldeutschen
Revier sind wesentliche Ziele bei der Gestaltung des Strukturwandels.
Der Rohstoff Kohle war und ist strukturprägend für die Wirtschaft des Mitteldeut-
schen Reviers und Sachsen-Anhalt insgesamt. Der Kohleabbau mit den Zielen der
Energiegewinnung, aber auch der stofflichen Verwertung zum Beispiel als Montan-
wachs oder in der Gipsgewinnung, hat über Jahrhunderte eine Industriestruktur
aufgebaut, die damals wie heute tausenden Familien gute Arbeit und Zukunftsper-
spektiven in ihrer Heimat bietet. Um den Nukleus der Kohlewirtschaft haben sich
energieintensive Industriezweige entwickelt, die die Wirtschaftsstruktur unseres
gesamten Landes prägen. Der nun erforderliche Umbau der CO2-intensiven Indust-
rien stellt Region, Land und ganz Deutschland vor große Herausforderungen.
Deshalb wollen wir unsere bestehenden Unternehmen stärken, energieintensive
Wirtschaftszweige bei der Bewältigung der Transformation unterstützen sowie
Investorinnen und Investoren, Gründerinnen und Gründer für die Region begeistern
und zu Industrieansiedlungen und Unternehmensgründungen motivieren. Hinter
diesen Aufgaben steht die Frage, wie das Mitteldeutsche Revier weiter gestärkt und
für Wissenschaft, Unternehmen und vor allem für die Menschen – für Jung und Alt
– noch attraktiver werden kann.
Die Kohle war und ist Grundlage für wirtschaftliche Prosperität und den damit
einhergehenden Wohlstand. Aber nicht nur das. Der Bergbau prägt die Landschaft
und die Kultur der Region. Das Ende der Kohle bedeutet daher nicht nur, neue wirt-
schaftliche Perspektiven für die Menschen der Region zu erschließen, sondern auch
den Erhalt des kulturellen Erbes zu sichern. Die Leistungen der Bergleute und ihrer
Familien sind mit Hochachtung zu würdigen.
Das vorliegende Strukturentwicklungsprogramm soll den Fahrplan für eine um-
fassende Entwicklung der Region aufzeigen. Der Strukturwandel wird dabei als
Chance begriffen, die Attraktivität des Reviers für die Menschen und Unternehmen
der Region maßgeblich zu erhöhen. Um die strukturpolitischen Effekte der Infra-
strukturförderung im Rahmen des Strukturstärkungsgesetzes zu verstärken, soll
eine bestmögliche Verschränkung von Landes-, Bundes- und europäischen Förder-
programmen zur unmittelbaren Wirtschaftsförderung erreicht werden. Damit
geht unser Strukturentwicklungsprogramm weit über die Fördermöglichkeiten des
Strukturstärkungsgesetzes hinaus.
Mit den Fragestellungen einer ganzheitlichen Revierentwicklung haben sich im Zeit-
raum Februar bis Juni 2021 über 300 Akteurinnen und Akteure des Reviers auseinan-
dergesetzt. In diesem umfassenden Beteiligungsprozess, der im Rahmen von ersten
Bürgerdialogen auch die Sichtweisen der breiten Zivilgesellschaft aufgenommen
hat, wurde zunächst eine Bestandsaufnahme erarbeitet. Zudem wurden in den
vier Handlungsfeldern „Wirtschaft und Innovation“, „treibhausgasneutrale Energie-
wirtschaft und Umwelt“, „Bildung und Fachkräftesicherung“ und „Attraktivität des
Reviers“ Ziele formuliert und erste Handlungsbedarfe definiert. Diese themenüber-
greifende Betrachtung des Revieres ist eine einmalige Chance. Selten konnten so
viele Menschen mobilisiert werden, um derart systematisch und konzentriert die
Fragestellungen der Zukunft einer Region zu bearbeiten.
Das vorliegende Strukturentwicklungsprogramm bildet ab, wo die Region aktuell
steht und wo sie im Jahr 2038 stehen möchte:
— Durch einen innovationsgetragenen Strukturwandel sollen industrielle Wert-
schöpfung und hochwertige, zukunftssichere Arbeitsplätze nicht nur gesichert,
sondern zusätzlich geschaffen werden.
— Mit einer langfristigen Fachkräfteentwicklung wird der Fachkräftebedarf in der
Region gesichert.
— Die Energieversorgung wird unter der Maßgabe der Bezahlbarkeit und Versor-
gungssicherheit auf die Nutzung nachhaltiger Ressourcen umgestellt.
Nach dem ersten Umsetzungsjahr des Strukturstärkungsgesetzes lässt sich als ein
erstes sehr erfreuliches Fazit festhalten: Es haben sich bereits sehr viele Akteurin-
nen und Akteure auf den Weg gemacht, das Revier nachhaltig und zukunftsfähig
zu gestalten. Sie übernehmen die Verantwortung für die Zukunft ihrer Region und
tragen zum Erfolg der nun anstehenden Transformation bei. Bereits heute sind er-
folgsversprechende Vorhaben in zukunftsweisenden Themenfeldern zu erkennen:
— So stellen sich eine grüne und nachhaltige Chemie und Bioökonomie als deut-
liche Leitthemen heraus. In diesen Themenbereichen knüpfen wir an historisch
gewachsene Stärken der Industrieregion Mitteldeutschland an und schreiben
ihre Geschichte fort.
— Eine starke Bioökonomie ist abhängig von der Verfügbarkeit nachwachsender
Rohstoffe, Biomasse und einer modernen und innovationsstarken Agrarwirt-
schaft. Auch hier sind bereits zukunftsweisende Vorhaben erkennbar.
— Eine besondere Rolle erhält die grüne Wasserstoffwirtschaft im Revier. Sie ist
neben weiteren Power-to-X-Technologien auf Basis erneuerbarer Energien eine
bedeutsame Säule einer klimaschonenden Energiewirtschaft.
— Vorhaben zur nachhaltigen Wärme-Nutzung in Kommunen und der Energie-
wende in der Industrie werden aktiv bearbeitet.
— Eine Digitalisierungsoffensive für das Revier soll die digitale Infrastruktur weiter
stärken und die notwendige Grundlage für Innovationen in allen gesellschaft-
lichen und wirtschaftlichen Bereichen sichern. Ziel ist es, das Revier als Zentrum
digitaler Innovationen zu etablieren.
— Die Stärkung der Mobilität im Revier wird die Standortattraktivität der Region im
Herzen Deutschlands und Europas für Investorinnen und Investoren erhöhen.
— Ob Weinregion Saale-Unstrut, Wandern im Südharz, Erholung an der Goitzsche,
Weltkulturerbe oder eine starke Industriekultur – das Revier ist schon längst Des-
tination für Tourismus und Naherholung. Entsprechend wird das Ziel verfolgt,
einen nachhaltigen Tourismus im Revier zu stärken.
All dies sind beispielhafte Themenfelder, die die Stärken und Kompetenzen des
Reviers widerspiegeln und schon jetzt viele der im Strukturentwicklungsprogramm
definierten Handlungserfordernisse bedienen. Mit dem Strukturentwicklungspro-
gramm haben wir eine wichtige Planungsgrundlage geschaffen. In den nächsten
Schritten gilt es nun, im Sinne der Stärkung von Innovations- und Wirtschaftskraft
und der Absicherung guter Arbeit in den einzelnen Kernthemen eine Vernetzung
und Synergien zwischen den Vorhaben herzustellen sowie konkrete Meilensteinplä-
ne und Projektportfolios zu entwickeln. Dies soll Gegenstand der weiteren Umset-
zung und schließlich der Fortschreibung des Strukturentwicklungsprogramms sein.
Ich danke allen Menschen, die den Mut, die Anstrengung und gleichzeitig die
Zuversicht aufbringen, gemeinsam das sachsen-anhaltische Braunkohlerevier zu
gestalten. Es geht um die Zukunft unserer Region. Es liegt ein herausfordernder,
anspruchsvoller Weg vor uns. Ein Weg, der wie kein anderer Chancen für die Region
mit sich bringt. Diese Chancen gilt es im Schulterschluss zwischen den Kommunen
der Region, Land und Bund aufzugreifen – zum Wohle des Mitteldeutschen Reviers.
Glück auf!
Ihr
Dr. Reiner Haseloff
Ministerpräsident des Landes Sachsen-Anhalt
Seit dem 1. August 1990 ist auf Bundesebene das Gesetz zur Umweltvertraeglichkeitspruefung (UVPG) in Kraft. Auf Landesebene ist in Baden-Wuerttemberg - als einem der ersten Bundeslaender - ein Landesgesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie ueber die Umweltvertraeglichkeitspruefung bei bestimmten oeffentlichen und privaten Projekten am 12. Dezember 1991 verabschiedet worden. Die UVP stellt kein eigenstaendiges Verfahren dar, sondern sie wird integrativ in alle Planungs- und Entscheidungsverfahren eingebunden. Diese Integration in Verwaltungsverfahren und die inhaltliche Forderung einer wirksamen Umweltvorsorge ergaben in der praktischen Anwendung Umsetzungsprobleme, Irritationen und Klaerungsbedarf. Fuer in Baden-Wuerttemberg haeufig vorkommende und besonders relevante UVP-pflichtige Wasserbauvorhaben wie Gewaesserausbau/Renaturierung (allgemein); Hochwasserrueckhaltebecken (Neubau und Sanierung), Wasserkraftanlagen (Neuanlage und Umbau) und Hydrologische Pegel (als einfache wasserbauliche Massnahme) wurden in Zusammenarbeit mit erfahrenen Fachbueros und der Universitaet Hohenheim (Institut fuer Landschafts- und Pflanzenoekologie) diese Vollzugshilfen erstellt. Wesentlicher Zweck war es, den Verfahrensablauf und die Untersuchungsmethoden offenzulegen und Rahmenvorgaben zu formulieren, die es erlauben, den Aufwand angemessen, praktikabel und fachlich adaequat zu gestalten. Fuer alle Vorhabentypen uebergreifend wurde dementsprechend ein Teil Verfahrensdurchfuehrung und ein Teil Fachliche Untersuchungsmethoden vom selben Bearbeiterkreis erarbeitet. Die einzelnen Leitfadenteile wurden 1993 fertiggestellt und verwaltungsintern zur Erprobung verteilt. Wesentliche Elemente sind Empfehlungen zur Methodik der Bestandserfassung, Wirkungsprognose, Informationsaufbereitung, der Erarbeitung von Empfehlungen fuer Aufbau und Inhalt der zusammenfassenden Darstellung, Bewertung und Beruecksichtigung der Umweltauswirkungen. Eine sogenannte Relevanzmatrix soll die Durchfuehrung des Scopings erleichtern. Aufgrund von Stellungnahmen aus dem praktischen Vollzug wurden diese Entwuerfe 1994 ueberarbeitet und inhaltlich neuen bundesweiten Regelungen angepasst. Der Leitfaden Teil I befasst sich mit dem UVP-Verfahren und wurde bereits veroeffentlicht. Die Publizierung der Leitfadenteile zu den Vorhabentypen Gewaesserausbau, Hochwasserrueckhaltebecken und Untersuchungsmethoden ist im Rahmen der Schriftenreihe Handbuch Wasser 2 des Zentralen Fachdienstes der LfU nach einer nochmaligen verwaltungsinternen Abstimmung fuer 1995 vorgesehen.
Das wissenschaftlich-technische Ziel ist, die Entwicklung einer innovativen Technologie zur Rückgewinnung der hochwertigen Legierungselemente Chrom, Kobalt, Molybdän, Nickel, Niob, Vanadium und Wolfram aus oxidischen Reststoffen wie beispielsweise Filterstäuben, Schlacken oder Walzzunder. Dieses Ziel wird durch eine stoffliche Aufbereitung mit anschließender Kompaktierung in selbstreduzierende, einfach dosierbare Agglomerate umgesetzt. Diese Agglomerate werden dann direkt zur Gewinnung neuer legierter Stähle eingesetzt. Das Institut für Metallurgie und Umformtechnik ist an folgenden Arbeitspaketen beteiligt: Arbeitspaket 1: Scopingphase jeweils in den Partnerländern Brasilien und Deutschland - Identifikation von Playern der Stahlherstellungsindustrie sowie Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen - Definition des regulatorischen und administrativen Rahmens - Identifikation von stofflichen und energetischen Reststoffpotenzialen Arbeitspaket 2. Fachlich inhaltliche Abstimmung - Überprüfung und Weiterentwicklung des Verfahrens besonders im Hinblick auf Qualität und Quantität der oxidischen Reststoffe - Herstellung selbstreduzierender, brikettierbarer Mischungen Arbeitspaket 3. Organisation eines Expertenforums in Brasilien - Diskussion des vorgeschlagenen Konzeptes zur Verfahrensrealisierung - Einbeziehung der vorab identifizierten Player - Öffnung des vorgeschlagenen Partnerverbundes für weitere Akteure - Konstituierung des Partnerverbundes und Verabschiedung eines Kooperationsvertrages zur Zusammenarbeit im Bereich Ressourceneffizienz in der Metallerzeugung - Ergebnisvorstellung für Fachöffentlichkeit Arbeitspaket 4. Berichterstattung und Machbarkeitsstudie als Grundlage einer Antragstellung - Stand der Konditionierung zum Einsatz der oxidischen Reststoffe - Definition des Forschungsbedarfs und Definition eines detaillierten Arbeits-, Zeit- und Kostenplans für ein internationales Forschungsvorhaben.
Fragestellung des Projektes: Anlass der Gruendung der Arbeitsgruppe war die Erfahrung der Verwaltung, dass in Umweltvertraeglichkeitsstudien (UVS) - einerseits Gegenstaende vertieft untersucht wurden, die fuer die abschliessende Bewertung durch die zustaendige Behoerde nur von geringerer Relevanz waren, und - andererseits relevante Fragen nicht in ausreichender Tiefe bearbeitet wurden. Eine Durchsicht bestehender Checklisten und Leitfaeden zur UVP ergab vor allem offene Fragen bezueglich der Begruendung von Massstaeben zur fachlichen (gutachterlichen) Beurteilung sowie zur Bewertung von Umweltauswirkungen. Die folgenden Verfahrensschritte erfordern Wertungen bzw. wertende Beurteilungen: - Vorabbewertungen im Verlauf des Scopingprozesses zur Bestimmung der adaequaten Untersuchungstiefe, - fachliche Beurteilung im Rahmen der UVS, - Stellungnahmen der TOeB nach Paragraph 7 UVPG, - Bewertung und Beruecksichtigung nach Paragraph 12 UVPG. Zielsetzungen Uebertragung von Forschungsergebnissen zu den theoretischen Grundlagen der Umweltbewertung auf die UVP: - Folgerungen fuer die UVP aus der Unterscheidung wichtiger Zielkategorien (primaere Ziele, Ziele auf unterschiedlichen Ableitungsniveaus) und Umweltzielsysteme (eindimensionale, mehrdimensionale ungewichtete bzw. gewichtete Zielsysteme), - Klaerung der Rolle primaerer und abgeleiteter Ziele fuer den Abwaegungsvorgang und fuer die teleologische Rechtsauslegung (verbesserte Moeglichkeiten der Konfliktanalyse sowie der Gewichtung der Schutzgueter untereinander, verbesserte Nachvollziehbarkeit, geringere Gefahr von Abwaegungsfehlern).