Vorliegende Studie untersucht rechtliche Vorgaben zum Umgang mit Schiffsabwasser. Diese Materie ist durch die Überlagerung und das Zusammenspiel verschiedener Rechtsebenen (See- und Umweltvölkerrecht, europäisches Unionsrecht, nationales Recht), aber gerade auch durch Selektivität, hohe Technizität und das Risiko von Normkollisionen - sowohl innerhalb einer Rechtsebene als auch im Verhältnis zwischen den Rechtsebenen - gekennzeichnet. Gerade im Hinblick auf die Bedürfnisse von Umsetzungs- und Vollzugspraxis führt dies zu Rechtsunsicherheit und -unklarheit, zu deren Beseitigung die Untersuchung beitragen soll. Sie behandelt dabei nicht die Meeresverschmutzung durch Schiffe insgesamt, sondern beschränkt sich auf die rechtlichen Anforderungen des Umgangs mit Schiffsabwasser, wobei der Fokus auf den Kategorien des Scrubber-Abwassers, des Ballastwassers und des häuslichen Abwassers liegt. Untersucht werden, jeweils konkret bezogen auf die vorbezeichneten Abwasserkategorien, zunächst die einschlägigen Vorgaben des Völker- und Unionsrechts, und zwar hinsichtlich ihrer räumlichen und sachlichen Anwendungsbereiche, etwaiger Überlagerungen und Widersprüche sowie der sich aus ihnen ergebenden Rechte und Pflichten. Sodann wird der Umsetzung der untersuchten Verträge und Unionsrechtsakte in das nationale Recht Aufmerksamkeit geschenkt. Im Vordergrund steht insoweit die Frage, ob und auf welche Weise die Bundesrepublik Deutschland ihren völker- und europarechtlichen Pflichten gerecht wird, und wie die entsprechenden Vorgaben in den bestehenden Rahmen des nationalen Rechts eingepasst wurden. Quelle: Forschungsbericht