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Wie werden die Kommunen bei der Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen beteiligt?

Wie werden die Kommunen bei der Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen beteiligt? Nach § 7a der Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes - 26. BImSchV) muss der Betreiber der Mobilfunksendeanlage bei der Standortplanung die betroffene Kommune anhören, d.h. er muss ihr rechtzeitig die Möglichkeit zur Erörterung geben und ihre Stellungnahme berücksichtigen. Zudem können Kommunen im Rahmen ihrer Bauleitplanung Einfluss auf die Standortplanung für Mobilfunksendeanlagen nehmen.

26. BImSchV Anlage

Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).

Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen

Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen Tiere und Pflanze können künstlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein, die die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte überschreiten. Viele Tier- und Pflanzenarten besitzen teils andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch. Einige davon können durch Felder beeinflusst werden. Das Verhalten von Tieren, die sich am Erdmagnetfeld orientieren, kann durch Magnetfelder beeinflusst werden. Tiere, die elektrische Felder wahrnehmen, reagieren ebenfalls mit Verhaltensänderungen. Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) werden von verschiedenen Quellen erzeugt: Von den in Deutschland geplanten Gleichstromleitungen werden statische elektrische und magnetische Felder ausgehen. In der Umgebung von Wechselstromleitungen treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder mit einer Frequenz von 50 Hertz (Haushaltsstrom) und 16,7 Hertz (Bahnstrom) auf. Von Seekabeln gehen statische und niederfrequente magnetische Felder aus, die im leitfähigen Meereswasser elektrische Wirbelströme induzieren. Radio-, Fernseh- und Mobilfunksendeanlagen senden hochfrequente elektromagnetische Felder aus. Alle diese Felder können auf Tiere, Pflanzen und Ökosysteme einwirken. Nach derzeitigem Wissensstand sind die zum Schutz des Menschen empfohlenen Begrenzungen der Exposition (Ausgesetztsein) auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen geeignet. Die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte gelten jedoch nur dort, wo sich Menschen aufhalten. Flugfähige Tiere oder große Pflanzen können sich den Leitungen oder Sendeanlagen jedoch stärker annähern und den Feldern daher stärker ausgesetzt sein. Einige Tiere und Pflanzen haben andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch, wodurch manche Arten empfindlich auf elektromagnetische Felder reagieren können. Welche Wirkmechanismen gibt es? Von außen einwirkende Magnetfelder erzeugen durch elektromagnetische Induktion Felder und Ströme im Inneren des Körpers von Lebewesen. Diese können wiederum biologische Wirkungen wie Nerven- und Muskelreizungen hervorrufen. Zusätzlich kann durch Energieabsorption Wärme entstehen . Diese Wirkungen sind bei Menschen gut untersucht. Viele Tiere haben einen Magnetsinn oder spezialisierte Elektrorezeptoren. Beim Magnetsinn werden zwei mögliche Mechanismen diskutiert: der Radikalpaarmechanismus und die Wirkung auf das Mineral Magnetit. Der Radikalpaarmechanismus beruht auf einem quantenmechanischen Prozess. Dabei übt das Erdmagnetfeld einen Einfluss auf biochemische Reaktionen aus. Am besten untersucht ist dieser Mechanismus bei Zugvögeln. Diese haben in der Netzhaut Blaulichtrezeptoren, die durch Magnetfelder beeinflusst werden. Dadurch können sich Zugvögel am Erdmagnetfeld orientieren. Bei Pflanzen gibt es ebenfalls Hinweise auf veränderte biochemische Prozesse durch Magnetfelder. Bei Insekten und Säugetieren werden sie aufgrund von Beobachtungsstudien vermutet. Das eisenhaltige Mineral Magnetit wurde in vielen Lebewesen nachgewiesen. Wenn ein Magnetfeld eine Kraftwirkung auf Magnetitpartikel ausübt, können sich diese im Magnetfeld bewegen. Dadurch werden möglicherweise Signalwege aktiviert, die zur Wahrnehmung des Magnetfeldes führen könnten. Dieser Mechanismus ist nur bei Bakterien aus der Tiefsee nachgewiesen. Er wird aber auch bei Insekten, Vögeln und Säugetieren vermutet. Ein entsprechender Rezeptor und ein neuronaler Signalweg wurden bisher nicht entdeckt. Viele Fische haben Elektrorezeptoren, mit denen sie die im Meereswasser induzierten elektrischen Felder wahrnehmen können. Vor allem Haie und Rochen haben hierfür besonders empfindliche Organe. Sie können damit die durch das Erdmagnetfeld induzierten elektrischen Felder wahrnehmen und sich danach orientieren. Ebenso können sie dadurch die biogenen elektrischen Felder von Beutetieren wahrnehmen. Insekten nehmen elektrische Felder als Vibrationen wahr und nutzen sie zur Orientierung und Kommunikation. Welche Wirkungen auf Tiere und Pflanzen sind bekannt? Literatur BfS (2019) Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt . Pophof B, Kuhne J (2022) Wirkungen anthropogener elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt. UMID 2/2022 Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of electric, magnetic, and electromagnetic fields from 0 to 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 39-52. Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of radiofrequency electromagnetic fields above 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 31-38. Umweltauswirkungen der Kabelanbindung von Offshore-Windenergieparks an das Verbundstromnetz: Effekte betriebsbedingter elektrischer und magnetischer Felder sowie thermischer Energieeinträge in den Meeresgrund 2020 State of the Science Report, Chapter 5: Risk to Animals from Electromagnetic Fields Emitted by Electric Cables and Marine Renewable Energy Devices Thielens A (2021) Environmental impacts of 5G. A literature review of effects of radio- frequency electromagnetic field exposure of non-human vertebrates, invertebrates and plants. Panel for the Future of Science and Technology, EPRS - European Parliamentary Research Service, Scientific Foresight Unit (STOA) Mulot M., Kroeber T., Gossner M., Fröhlich J. (2022) Wirkung von nichtionisierender Strahlung (NIS) auf Arthropoden, Bericht im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Neuenburg. Stand: 19.02.2026

Elektromagnetische Felder und die belebte Umwelt

Elektromagnetische Felder und die belebte Umwelt Nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand schützen die für den Menschen geltenden Empfehlungen auch Tieren und Pflanzen. Die festgelegten Grenzwerte gelten nur dort, wo sich Menschen aufhalten. Flugfähige Tiere oder große Pflanzen können sich jedoch bspw. Stromleitungen oder Mobilfunkmasten stärker annähern und den Feldern damit stärker ausgesetzt sein. Einige Tiere und Pflanzen haben spezialisiertere Sinne und Signalwege als der Mensch, wodurch manche Arten empfindlicher auf elektromagnetische Felder reagieren können. In der freien Natur werden elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) erzeugt. Quellen dafür sind beispielweise Stromleitungen, Erd- und Seekabel, drahtlose Ladestationen oder Funkanlagen wie Mobilfunkmasten. Die unterschiedlichen Felder können bei Tieren und Pflanzen verschiedene Reaktionen auslösen. Welche möglichen Wirkmechanismen dabei in Frage kommen, hängt von der Frequenz der Felder ab. Wirkungen sind frequenzabhängig Für Magnetfelder bei Frequenzen unterhalb von 100 Megahertz, beispielsweise von Stromleitungen oder Seekabeln, sind möglicherweise folgende Wirkmechanismen relevant: Ströme im Körper, der Radikalpaarmechanismus und die Kraftwirkung auf das Mineral Magnetit. Weiterhin haben einige Tierarten wie zum Beispiel Fische und Insekten spezalisiertere Sinne, mit denen sie statische und niederfrequente elektrische Felder wahrnehmen. Bei elektromagnetischen Feldern mit Frequenzen oberhalb von 100 Megahertz, wie sie beispielsweise von Funkanlagen ausgehen, ist nur die Wärmewirkung wissenschaftlich belegt . Welche Wirkungen gehen von Stromleitungen aus? Einige Tiergruppen – Insekten, Vögel und einige Säugetierarten – können das statische Erdmagnetfeld wahrnehmen und sich danach orientieren. Diese Tiere können auch die statischen Magnetfelder von Gleichstromleitungen wahrnehmen, die ihr Verhalten beeinflussen könnten. Demgegenüber stören die Wechselfelder der Stromversorgung die Orientierung der Tiere am Erdmagnetfeld nicht. Viele Insektenarten, unter anderem Bienen, können elektrische Felder und elektrostatische Aufladungen wahrnehmen. Sie nutzen diese auch zur Orientierung und Kommunikation. Starke elektrische Felder oberhalb der in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte können das Verhalten von Bienen stören. Es ist jedoch nicht untersucht, ob dies auch unter realistischen Bedingungen im Freiland passiert. Bei Pflanzen ist nachgewiesen, dass statische Magnetfelder wie das Erdmagnetfeld einen Einfluss auf das Pflanzenwachstum haben. Statische und niederfrequente Magnetfelder bestimmter Intensitäten und Frequenzen können das Pflanzenwachstum fördern und auch in der Landwirtschaft genutzt werden. Es gibt keine belastbaren Hinweise auf negative Auswirkungen von Stromleitungen auf Pflanzen wie z.B. auf deren Wachstum. Welche Wirkungen gehen von Seekabeln aus? Im Zusammenhang mit der Energiewende werden vermehrt Offshore-Windenergieanlagen gebaut. Deshalb werden Seekabel verlegt. Diese erzeugen statische oder niederfrequente Magnetfelder und induzieren im Salzwasser elektrische Felder . Viele Fischarten nutzen das Erdmagnetfeld zur Orientierung und können die von Seekabeln ausgehenden Felder wahrnehmen. Haie und Rochen können sehr schwache elektrische Felder wahrnehmen, sich danach orientieren oder nach Beute suchen. Insgesamt haben Felder von Seekabeln keine direkten negativen physiologischen Wirkungen auf Tiere. Bisher sind nur Verhaltensreaktionen bekannt. Solange Tiere den Kabeln nur selten begegnen, sind Auswirkungen auf die gesamte Population unwahrscheinlich. Welche Wirkungen gehen von Funkanlagen aus? Flugfähige Tiere können in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen hochfrequenten elektromagnetischen Feldern bei Feldstärken oberhalb der für Menschen geltenden Grenzwerte ausgesetzt sein. Dies kann möglicherweise zur Gewebeerwärmung führen. In bisherigen Studien zum Einfluss hochfrequenter Felder auf Insekten wurden mehrfach negative Auswirkungen beschrieben. Diese Studien hatten jedoch überwiegend Qualitätsmängel. Deswegen ist das Vertrauen in deren Ergebnisse gering und weitere Forschung notwendig. Weiterhin begann das viel diskutierte Insektensterben schon in den 90er Jahren und damit vor dem rasanten Ausbau von Mobilfunksendeanlagen. Deshalb ist ein Zusammenhang mit den Feldern des Mobilfunks unwahrscheinlich. Für Vögel ist bekannt, dass schwache elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0,1 bis 100 Megahertz die Orientierung am Erdmagnetfeld stören. Unter Laborbedingungen führte das zu einer Desorientierung der Vögel. Dieser Frequenzbereich wird von Radiosendern genutzt, nicht aber von Mobilfunksendeanlagen. Störungen des Vogelzugs im Freiland sind aufgrund dieser Ergebnisse nicht zu erwarten. Bisher wurde dies auch nicht beobachtet, da sich Vögel auch nach Sonne, Sternen oder Landmarken orientieren können. Einigen Beobachtungstudien zufolge ist die Populationsdichte und den Bruterfolg von Vögeln in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen geringer. Ein ursächlicher Zusammenhang ist jedoch nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Fledermäuse meiden leistungsstarke Radarsender, aber nicht Mobilfunksendeanlagen. In einigen Berichten wird behauptet, dass hochfrequente Felder von Mobilfunksendeanlagen landwirtschaftlichen Nutztieren schaden. In der wissenschaftlichen Literatur ergibt sich diesbezüglich jedoch kein schlüssiges Bild. Ein ursächlicher Zusammenhang wurde nicht nachgewiesen. Ebenso wird ein solcher auch durch das Wissen über die bekannten Wirkmechanismen nicht gestützt. Hochfrequente elektromagnetische Felder können unter Laborbedingungen möglicherweise biologische Vorgänge in Pflanzen geringfügig beeinflussen. Diese Einflüsse sind mit leichten Stressreaktionen vergleichbar und können in Folge auch einen Einfluss auf das Wachstum haben. Dies ist jedoch nicht endgültig wissenschaftlich nachgewiesen. Ebenso sind etwaige Wirkmechanismen unbekannt. Vereinzelt wurden vermehrt Baumschäden in der Umgebung von Mobilfunkbasisstationen berichtet. Wegen fehlender Zufallsauswahl und fehlender Berücksichtigung von bekannten anderen Einflussfaktoren sind solche Studien jedoch ungeeignet, um einen ursächlichen Zusammenhang zu untersuchen. Stand: 19.02.2026

Sind Abschirmmaßnahmen bei Wohnhäusern gegen die hochfrequenten Felder von Mobilfunksendeanlagen sinnvoll?

Sind Abschirmmaßnahmen bei Wohnhäusern gegen die hochfrequenten Felder von Mobilfunksendeanlagen sinnvoll? Zahlreiche Messungen an vielen Orten haben gezeigt, dass die Grenzwerte der 26. BImSchV an den Orten, wo sich Menschen dauerhaft aufhalten, in aller Regel um mehrere Größenordnungen unterschritten werden. Abschirmungen gehören daher nicht zu den vom BfS empfohlenen Maßnahmen. Durch eine Gebäudeabschirmung werden Funksignale von Schnurlos- und Mobiltelefonen ebenso gedämpft wie Funksignale von Mobilfunksendeanlagen. Wird ein Mobiltelefon in einem abgeschirmten Gebäude betrieben, so muss das Handy ein stärkeres Signal aussenden. Dadurch können die Nutzer stärker belastet werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann dabei auch der empfohlene Höchstwert der Teilkörper- SAR von 2 Watt pro Kilogramm erreicht oder zu einem hohen Maße ausgeschöpft werden.

Freie Sprechfunkdienste und Amateurfunk

Freie Sprechfunkdienste und Amateurfunk Freie Funkdienste kann jede und jeder nutzen, ohne sich anmelden oder Gebühren zahlen zu müssen ("Jedermannfunk"). CB-Funk, kurz für "Citizens' Band radio", ist ein privater Funkdienst, mit dem Nutzerinnen und Nutzer miteinander sprechen und Daten austauschen können. PMR bedeutet "Private Mobile Radio". Es ist ein Funkdienst für kurze Distanzen, der mit Handsprechfunkgeräten, auch Walkie-Talkies genannt, genutzt werden kann. Amateurfunk ist ein Experimentalfunk, bei dem die Geräte und Antennen oft verändert werden. Für Amateurfunk gibt es bestimmte Frequenzen, die genutzt werden dürfen. Die Bundesnetzagentur hat für die freien Funkdienste bestimmte Frequenzen festgelegt. Damit es nicht zu Störungen kommt, müssen die Geräte einige Vorgaben erfüllen, wie zum Beispiel bei der Sendeleistung . CB-Funk Der CB-Funk (CB: Abkürzung für "Citizens' Band radio") ist eine private, nicht kommerzielle Funkanwendung, mit der Sprache und Daten zwischen den Nutzenden ("CB-Funker") übermittelt werden. Die verwendeten Funkkanäle liegen im Frequenzbereich um 27 Megahertz ( MHz , 11 m-Band). Mit den auf wenige Watt begrenzten Sendeleistungen sind Reichweiten von mehreren Kilometern möglich. Wenn für den CB-Funk ortsfeste Sendeanlagen verwendet werden, müssen sie unter Umständen Anforderungen der 26. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (26. BImSchV ) und der Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) erfüllen. Diese Anforderungen sind von der Strahlungsleistung ( EIRP ) der Anlage und anderen am Standort betriebenen Sendern abhängig. PMR PMR steht als Abkürzung für "Private Mobile Radio". Es ist ein Funkdienst für kurze Distanzen mit Handsprechfunkgeräten ( sog. Walkie-Talkies), der für die Nutzung durch die Allgemeinheit freigegeben ist. Die verwendeten Funkfrequenzen liegen im Bereich um 446 MHz . Die Reichweite kann abhängig von den Umgebungsbedingungen einige Kilometer betragen. Die Sendeleistung von PMR-Funkgeräten ist ähnlich wie bei Mobiltelefonen. Wenn das Gerät zum Einsprechen unmittelbar vor das Gesicht gehalten wird, können daher ähnliche SAR -Werte (der Wert beschreibt die Energieaufnahme im Körper) auftreten wie bei Mobiltelefonen. PMR-Funkgeräte mit Sprachsteuerung werden zum Teil als Babyüberwachungsgeräte eingesetzt oder als solche beworben. Von der Verwendung als Spielgerät für Kinder rät das BfS ab. Weitere freie Funkdienste, die von jedermann genutzt und betrieben werden dürfen, sind zum Beispiel WLAN , Bluetooth oder Ultrawideband ( UWB ) . Amateurfunk Der Amateurfunk ist dagegen ein Experimentalfunk, bei dem Geräte und Antennen häufigen Änderungen unterliegen. Für Amateurfunkanlagen sind bestimmte Frequenzbänder zugelassen, die über den gesamten Hochfrequenzbereich verteilt sind. Funkamateure*innen müssen in der Lage sein, notwendige Messungen und Berechnungen durchzuführen, um die Einhaltung der vorgeschriebenen Normen nachweisen zu können. Wenn sie dies gegenüber der Bundesnetzagentur durch eine entsprechende Prüfung (fachliche Prüfung oder harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung) belegt haben, dürfen sie Sendeanlagen betreiben. Die Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder ( BEMFV ) legt fest, dass auch ortsfeste Amateurfunkanlagen unter bestimmten Voraussetzungen eine Standortbescheinigung benötigen. Das ist gemäß Paragraph 8 Absatz 1 BEMFV der Fall, wenn sich am vorgesehenen Standort der Anlage bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, auf die die Regelungen des Paragraphen 4 BEMFV über die Standortbescheinigung anzuwenden sind. Eine ortsfeste Amateurfunkanlage, an deren Standort eine Gesamtstrahlungsleistung ( EIRP ) von zehn Watt oder mehr erreicht wird, darf nur betrieben werden, wenn der standortbezogene Sicherheitsabstand innerhalb des vom Betreiber der Anlage kontrollierbaren Bereichs liegt. Dies bedeutet, dass der Betreiber den Zugang zu dem Bereich innerhalb des Sicherheitsabstands unterbinden kann. Außerdem muss der Betreiber die Anlage nach Paragraph 9 angezeigt haben, die Betriebsdaten dürfen die Anzeige- oder Antragsdaten nicht überschreiten und durch den Betrieb dürfen keine Personen, einschließlich der Menschen mit aktiven Körperhilfen, gesundheitlich geschädigt werden können. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 13.01.2026

Funkwellen in Baden-Württemberg gemessen

Die Einwirkungen durch Funkwellen haben trotz des weiteren Ausbaus des Mobilfunks und des digitalen Rundfunks im Verlauf der letzten 15 Jahre nicht zugenommen. Dies ist das Ergebnis eines Messprojekts der LUBW. In den vier Untersuchungsgebieten Heidelberg-Mannheim, Freiburg, Stuttgart und Oberschwaben waren erstmals 2003 und 2009 Mes-sungen durchgeführt worden. In den Jahren 2023 und 2024 wurden die Messungen an fast 600 Messpunkten wiederholt. Im Durchschnitt lagen die Messwerte der elektrischen Feldstärke bei nur einem Prozent des erlaubten Grenzwerts. Zulässig ist eine Grenzwertausschöpfung von bis zu 100 Pro-zent. An fast 70 Prozent der Messorte im Land lagen die Messwerte bei sogar unter einem Prozent. Die höchsten gemessenen Immissionen erreichten 10,3 Prozent des Grenzwerts. Die höchsten Beiträge zu den Gesamtimmissionen liefern Mobilfunksender, UKW-Hörfunksender sowie DVB-T-Fernsehsender. Durch das Abschalten zahlreicher leistungsstarker Lang-, Mittel- und Kurzwellensendern (LMK-Sender) in den Untersuchungsgebieten sanken die durchschnittlichen Einwirkungen in diesen Frequenzbändern im Vergleich zu früheren Untersuchungen deutlich. Der Ausbau des digitalen Ton- und Fernsehrundfunks sowie der Netze von Mobilfunk und digitalem Behördenfunk führte zu einem Anstieg der Immissionen in diesen Frequenzbändern. Dieser wurde jedoch durch die oben bereits erwähnte Abschaltung der LMK-Sender ausgegli-chen, sodass sich in der Gesamtsumme bei den Immissionen keine signifikanten Verände-rungen im Vergleich zu den früheren beiden Messkampagnen (2003 bzw. 2009) zeigen. Bild zeigt: Messingenieur mit einer Antenne vor einem Wohnhaus, Bildnachweis: Clemens Mehnert / LUBW Zur Bewertung der Messergebnisse wurde die Stärke der Funksignale mit dem frequenzab-hängigen Grenzwert der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz) verglichen. Zusätzlich erfolgte ein Vergleich mit den Re-sultaten aus früheren in Baden-Württemberg durchgeführten Erhebungen dieser Art. Die Auswahl der Messorte erfolgte historisch in dicht besiedelten Gebieten Baden-Württembergs in der Umgebung leistungsstarker Rundfunksender. Die Messpunkte waren ursprünglich in einem gleichmäßigen 2 km x 2 km Raster angeordnet, um eine Flächendar-stellung zu ermöglichen. Davon wurde nun ein wenig abgewichen, um mehr Messungen in der Nähe von Wohn- und Arbeitsorten durchzuführen. Beim Messprojekt 2023/2024 lagen die Messpunkte hälftig innerorts und hälftig außerorts. Der Begriff „Funkwellen“ bezeichnet technisch erzeugte elektromagnetische Wellen bis 300 GHz (Rundfunk, Mobilfunk, Radar…), in Abgrenzung zu natürlich auftretenden elekt-romagnetischen Wellen wie z. B. bei Blitzen oder dem Erdmagnetfeld. Gemessen werden Funkwellen mit Hilfe von Antennen. Messgröße ist die elektrische oder die magnetische Feldstärke.

Hinweise zum Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen und Erdkabeln

Hinweise zum Abstand von Wohngebäuden zu Freileitungen und Erdkabeln Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Seit dem Jahr 2013 gibt es ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Diese werden in Deutschland nach aktuellem Kenntnisstand an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten und sogar deutlich unterschritten. Es gibt kein deutschlandweit gültiges Gesetz, das einen Mindestabstand von Hochspannungsleitungen zu Wohngebäuden vorschreibt. Es gibt jedoch seit dem Jahr 2013 ein Überspannungsverbot von Gebäuden und Gebäudeteilen, die zum dauerhaften Aufenthalt von Menschen bestimmt sind. Dies betrifft den Neubau von Freileitungstrassen mit Wechselstrom, die eine Frequenz von 50 Hertz ( Hz ) und eine Nennspannung von 220 Kilovolt ( kV ) oder mehr aufweisen. Es gibt jedoch Ausnahmen, für die eine Stichtagsregelung gilt. Nicht betroffen von dem Überspannungsverbot sind bestehende Freileitungstrassen sowie entsprechende Planfeststellungsbeschlüsse, Planfeststellungs- und Plangenehmigungsverfahren, die bis zum 22. August 2013 eingereicht wurden ( § 4 Abs. 3 26. BImSchV ). Leitungen zur Höchstspannungs-Wechselstrom-Übertragung ( HWÜ ), die in den allermeisten Fällen zum Transport von elektrischer Energie in Deutschland verwendet werden, können im Falle eines Neubaus als Freileitung oder im Rahmen von Pilotprojekten als Erdkabel errichtet werden ( § 4 Bundesbedarfsplangesetz, BBPlG ). Demgegenüber sind bei der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung ( HGÜ ) bei einem Abstand zu Wohngebäuden von weniger als 400 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich bzw. weniger als 200 Metern im Außenbereich Erdkabelleitungen vorgesehen und Freileitungen – mit wenigen Ausnahmen – verboten ( § 3 Abs. 4 BBPlG ). Manche Bundesländer legen bei neuen Hochspannungsleitungen Mindestabstände fest. Diese Regelungen dienen nicht dem Gesundheitsschutz. Das heißt sie sind nicht mit nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen begründet. Vielmehr geht es darum, Ziele der Raumordnung zu erreichen und Raumnutzungskonflikte zwischen Hochspannungsleitungen und Wohnbebauung zu verhindern. Teilweise werden die Mindestabstände auch mit dem Orts- und Landschaftsbild begründet. Grenzwerte schützen Mindestabstände zu Hochspannungsleitungen sind aus Sicht des Strahlenschutzes nicht notwendig. Dies gilt auch für verschiedene Faustformeln ("Ein Meter Abstand je kV Spannung"). Relevant ist die Einhaltung der Grenzwerte. Nach aktuellem Stand der Forschung schützt die Einhaltung der Grenzwerte Erwachsene und Kinder selbst bei einer geringen Entfernung vom Wohngebäude zur Hochspannungsleitung vor allen nachgewiesenen gesundheitlichen Wirkungen . Mit jedem Meter Abstand zu den Hochspannungsleitungen werden die dazugehörigen elektrischen und magnetischen Felder sehr schnell deutlich schwächer. Auch im Haushalt erzeugen Leitungen und Geräte elektrische und magnetische Felder. Diese können üblicherweise einen deutlich größeren Anteil an der Gesamtexposition ( d. h. der Art und Weise, wie Menschen elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt sind) eines Menschen haben. Das gilt umso mehr, je weiter die Hochspannungsleitungen von den Häusern entfernt sind. Die Bundesnetzagentur oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden genehmigen neue Hochspannungsleitungen und kontrollieren, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Minimierung der Felder Die gesetzlichen Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder müssen an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts nicht nur eingehalten werden, es besteht darüber hinaus noch ein Minimierungsgebot: Bei der Errichtung neuer oder der wesentlichen Änderung bestehender Hochspannungsleitungen müssen die nach dem Stand der Technik bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden Felder zu minimieren. Was bei Messungen zu beachten ist Da die Grenzwerte in Deutschland an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts eingehalten werden müssen, ist davon auszugehen, dass eine Messung vor Ort nur Werte deutlich unterhalb der gesetzlichen Grenzwerte liefert. Unterhalb der Grenzwerte treten nach derzeitigem Kenntnisstand keine gesundheitsgefährdenden Wirkungen auf. Wenn man trotzdem wissen möchte, wie stark die niederfrequenten Felder an einem bestimmten Ort sind, kann dies über eine Messung gezeigt werden. Diese sollte stets von Fachleuten durchgeführt werden und mindestens 24 Stunden dauern, um auch Schwankungen im Tagesverlauf zu erfassen. Für die fachgerechte Messung gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige untere Immissionsschutzbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt ist eine passende Anlaufstelle. Sie ist meistens Teil des Umweltamtes. Ebenso der Leitungsbetreiber, der vielleicht bereits entsprechende Messungen durchgeführt hat. Eine Kontaktaufnahme zu Technischen Universitäten oder Hochschulen könnte sich ebenfalls lohnen. Nicht zuletzt gibt es freie Anbieter am Markt. Bei diesen sollte stets auf eine geeignete Qualifikation geachtet werden. So ist zum Beispiel die Bezeichnung "Baubiologe" nicht gesetzlich geschützt, da sich jeder so nennen kann. Skeptisch sollten Auftraggeber auch werden, wenn ein Anbieter andere Grenzwerte als die gesetzlichen Werte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung ( 26. BImSchV ) als Maßstab heranzieht und darauf aufbauend zum Teil sehr kostspielige Abschirmmaßnahmen empfiehlt. Stand: 17.12.2025

Grenzwerte für ortsfeste Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen

Grenzwerte für ortsfeste Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit sind in der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) festgelegt. Sie basieren auf den wissenschaftlich nachgewiesenen Wirkungen der Felder. Die Grenzwerte gelten für Orte, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Bisher wird elektrische Energie meist über Hochspannungsleitungen, in denen Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz ( Hz ) fließt, vom Kraftwerk zum Verbraucher transportiert. Aufgrund der Energiewende sind in Deutschland auch Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsanlagen ( HGÜ ) geplant. Grenzwerte für Anlagen der Stromversorgung gemäß der Sechsundzwanzigsten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) Anlagentyp Elektrische Feldstärke E (Kilovolt pro Meter) Magnetische Flussdichte B (Mikrotesla) HGÜ (0 Hz ) - 500 a Niederfrequenzanlage (50 Hz ) 5 100 a Seit der Änderung der 26. BImSchV im Jahr 2013 gibt es auch Regelungen für die Immissionen von Hochspannungs-Gleichstrom-Übertragungsanlagen. Die Begrenzung ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von elektronischen Implantaten durch statische Magnetfelder vermieden werden. Die 26. BImSchV stammt aus dem Jahr 1996 und wurde im Jahr 2013 geändert. Außer den Grenzwerten enthält die Verordnung auch Anforderungen zur Vorsorge . Die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) hat Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder veröffentlicht. Diese dienen den Behörden als Grundlage für einen einheitlichen Vollzug und können auch von Betreibern und Betroffenen als Mindestanforderungen herangezogen werden. Grundlagen der Grenzwerte Niederfrequente Felder Treffen niederfrequente elektrische oder magnetische Felder auf den menschlichen Körper, werden im Gewebe elektrische Felder und Ströme erzeugt. Werden bestimmte – frequenzabhängige – Wirkungsschwellen überschritten, werden Nerven- und Muskelzellen akut gereizt. Die Grenzwerte sind so festgelegt, dass die im Körper entstehenden Felder unterhalb der Wirkungsschwellen bleiben. Sie begrenzen die außerhalb des Körpers messbaren elektrischen und magnetischen Feldstärken und beziehen sich damit unmittelbar auf die Immissionen durch die Anlagen. Statische Felder Gesundheitswirkungen statischer Felder, die unmittelbar auf biologische Effekte zurückzuführen sind, sind nur bei sehr hohen Magnetfeldstärken bekannt. Mitunter stellen aber bereits schwächere Magnetfelder ein mittelbares Risiko dar, weil sie Kräfte auf magnetische Objekte ausüben und Implantate beeinflussen können. Der Grenzwert für statische Magnetfelder wurde deshalb so festgelegt, dass auch Beeinflussungen von Implantaten vermieden werden. Für statische elektrische Felder wurde kein Grenzwert festgelegt. Einhaltung der Grenzwerte Die Grenzwerte für 50- Hertz -Felder gelten für Orte, an denen sich Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Dazu gehören: Wohnungen Arbeitsstätten Schulen und Krankenhäuser. Niederfrequenzanlagen, die den Anforderungen der 26. BImSchV unterliegen, müssen so errichtet und betrieben werden, dass die Grenzwerte an diesen Orten auch bei höchster betrieblicher Auslastung der Anlagen eingehalten werden. Dabei sind auch andere Immissionsquellen (zum Beispiel andere Niederfrequenzanlagen) zu berücksichtigen. Gleichstromanlagen müssen den Magnetfeldgrenzwert an Orten einhalten, an denen sich Menschen vorübergehend oder dauerhaft aufhalten können. Maßgeblich ist jeweils die bestimmungsgemäße Nutzung eines Ortes. Die Verantwortung dafür, dass die Grenzwerte in der Praxis eingehalten werden, tragen die Betreiber der Stromnetze. DIN-Normen Neben den gesetzlichen Regelungen sind in verschiedenen DIN-Normen technische Details zur Ausführung von Hochspannungsleitungen festgelegt. Sie schreiben zum Beispiel Mindestabstände zwischen spannungsführenden Teilen von Hochspannungsleitungen und Gebäuden vor. Diese Festlegungen erfolgen jedoch vorrangig aus brandschutz- und betriebstechnischen Gründen und nicht aus Gründen des Strahlenschutzes. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 16.12.2025

WHO Risikobewertung

WHO Risikobewertung Im Jahr 2002 wurden niederfrequente Felder von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ) als Klasse 2B "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Grund für diese Einschätzung waren Ergebnisse aus Beobachtungsstudien am Menschen, die einen statistischen Zusammenhang zwischen Leukämieim Kindesalter und einer zeitlich gemittelten Magnetfeldexposition der Kinder im Bereich von mehr als 0,3 bis 0,4 Mikrotesla ( µT ) gezeigt haben. Auf dieser Risikobewertung aufbauend hat die WHO ein begleitendes Informationsblatt (Fact Sheet) mit dem Titel " Electromagnetic fields and public health - exposure to extremely low frequency fields " veröffentlicht, in dem unter anderem Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise dargelegt werden. Das Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) unterstützt die Empfehlungen der WHO mit einem Maßnahmenkatalog und verstärkt die Forschung und Kommunikation. Bereits 2002 wurden niederfrequente Felder von der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ), die mit der Weltgesundheitsorganisation ( WHO ) assoziiert ist, als Klasse 2B "möglicherweise krebserregend" eingestuft. Ausschlaggebend hierfür waren Ergebnisse aus Beobachtungsstudien am Menschen (epidemiologische Studien), die einen statistischen Zusammenhang zwischen Leukämie im Kindesalter und einer zeitlich gemittelten Magnetfeldexposition der Kinder von mehr als 0,3 bis 0,4 Mikrotesla ( µT ) gezeigt haben. Exposition bedeutet, dass die Menschen in diesen Studien Magnetfeldern ausgesetzt (exponiert) waren. Die seither durchgeführten epidemiologischen Studien erzielten ähnliche Ergebnisse. Parallel zu den epidemiologischen Studien wurden experimentelle Untersuchungen an Tieren und Zellen durchgeführt. Diese konnten jedoch ein krebsauslösendes oder krebsförderndes Potenzial von Magnetfeldern bis heute nicht bestätigen. Im Jahr 2008 wurden die bis zu diesem Zeitpunkt veröffentlichten Studien in einem umfassenden Review ( Environmental Health Criteria monograph No. 238 on Extremely Low Frequency Fields ) zusammengefasst und bewertet. Basierend auf dieser Risikobewertung hat die WHO ein Informationsblatt (Fact Sheet) mit dem Titel Electromagnetic fields and public health - exposure to extremely low frequency fields veröffentlicht, in dem unter anderem Empfehlungen zur weiteren Vorgehensweise dargelegt werden. Aussagen der Weltgesundheitsorganisation zu möglichen gesundheitlichen Auswirkungen von Magnetfeldern Die wesentlichen Aussagen der WHO im vorgenannten Informationsblatt ( Fact Sheet ) sind: Die neuen epidemiologischen Studien geben keinen Anlass, die Einschätzung zu ändern, dass Magnetfelder "möglicherweise krebserregend" sind. Allerdings ist die Aussagekraft der epidemiologischen Studien durch methodische Probleme geschwächt. Zudem ist der zugrunde liegende Wirkmechanismus unbekannt und die epidemiologischen Beobachtungen werden von zahlreichen Studien am Tiermodell nicht unterstützt. Leukämie im Kindesalter ist bezogen auf die Weltbevölkerung eine relativ seltene Krankheit (weltweit etwa 64.000 neue Fälle pro Jahr bei den 0- bis 14-Jährigen). Ebenfalls selten ist die zeitlich gemittelte häusliche Magnetfeldexposition über 0,3 µT (nur etwa 1 bis 4 Prozent der Kinder sind über 0,3 µT exponiert). Wäre der beobachtete statistische Zusammenhang kausal, dann könnten weltweit zwischen 100 und 2.400 Fälle pro Jahr auf erhöhte Magnetfeldexpositionen zurückgeführt werden. Dies bedeutet, dass das berechnete Ausmaß begrenzt ist, selbst wenn Magnetfelder das Risiko tatsächlich erhöhen würden. Studien zu anderen Phänomenen wie Krebs bei Erwachsenen, Depression und Selbstmord, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Entwicklungsstörungen, immunologische Veränderungen, Verhaltensänderungen etc. zeigen keine Beeinflussungen durch Magnetfelder. Empfehlungen der WHO Aus diesen Fakten zieht die WHO folgende Schlüsse: Um akute und gut untersuchte gesundheitsrelevante Wirkungen von Magnetfeldern zu vermeiden, sollten die Länder die auf internationaler Ebene erarbeiteten Grenzwertempfehlungen ( ICNIRP 1998) einführen (dies ist in Deutschland durch die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) erfolgt). Bei Langzeitwirkungen wird die Wahrscheinlichkeit eines Kausalzusammenhangs zwischen Leukämie im Kindesalter und Magnetfeldexposition als schwach angesehen. Daher empfiehlt die WHO dass die Regierungen und die Industrie die Forschung beobachten und Forschungsprogramme initiieren mit dem Ziel, die wissenschaftlichen Unsicherheiten zu reduzieren; die Kommunikation mit allen zu Beteiligenden (Stakeholdern) zu forcieren; das betrifft auch die Koordination und Konsultation zwischen der Industrie, den örtlichen Behörden sowie den Bürgerinnen und Bürgern bereits in der Planungsphase für neue Anlagen zur elektrischen Energieversorgung. im Rahmen der Planung neuer Hochspannungsleitungen, Umspannwerke etc. , aber auch neuer Geräte, Wege der Expositionsreduzierung zu beschreiten; angemessene Maßnahmen zur Expositionsminimierung können von Land zu Land verschieden ausfallen. Willkürlich gesetzte, niedrigere Expositionsgrenzwerte werden als nicht gerechtfertigt angesehen. Im Anhang des umfassenden Dokuments Environmental Health Criteria monograph No. 238 on Extremely Low Frequency Fields wird auch für einzelne Länder auf Basis vorliegender Expositionsdaten eine quantitative Risikoabschätzung durchgeführt. Für Deutschland wurden zwei Datensätze verwendet. Wenn die Vor-Ort-Messungen bei Fall-Kontrollstudien zugrunde gelegt werden, wären im Falle eines Kausalzusammenhangs etwa ein Prozent der Leukämiefälle bei Kindern in Deutschland auf eine über den Tag gemittelte Magnetfeldexposition über etwa 0,3 bis 0,4 µT zurückzuführen. Der Anteil würde etwa vier Prozent betragen, wenn die Expositionsverteilung aus dem Alltag der Bevölkerung zugrunde gelegt würde. Letztgenannter Datensatz wurde allerdings ausschließlich für Erwachsene erhoben und enthält auch Expositionen aus dem beruflichen Umfeld. Die Werte sind deshalb nicht repräsentativ für die Exposition von Kindern. Bundesamt für Strahlenschutz ( BfS ) unterstützt Empfehlungen der WHO mit Maßnahmenkatalog, verstärkter Forschung und Kommunikation Die WHO -Empfehlungen zum vorsorglichen Gesundheitsschutz werden vom BfS in allen Punkten mitgetragen. Folgende Maßnahmen wurden vom BfS bereits ergriffen: Die Ursachenforschung zur Leukämie im Kindesalter wurde intensiviert. Auf der Basis mehrerer internationaler Workshops wurden eine strategische Forschungsagenda erstellt und 5 Pilotprojekte umgesetzt. Deren Abschlussberichte sind in DORIS , dem Digitalen Online Repositorium und Informations-System des BfS , zu finden. Mit dem Ausbau der Stromnetze in Deutschland, der mit der Energiewende im Zusammenhang steht, hat das BfS seine Forschung zu den Ursachen von Leukämie im Kindesalter noch einmal intensiviert. In dem 2017 gestarteten Forschungsprogramm "Strahlenschutz beim Stromnetzausbau" führt das BfS in aktuell 9 Forschungsprojekten Untersuchungen zum Zusammenhang zwischen einer Exposition mit niederfrequenten Magnetfeldern und Leukämie im Kindesalter durch. Im Forschungsprogramm " Strahlenschutz beim Strommetzausbau" wird auch die Risikokommunikation verstärkt sowie mit begleitenden Forschungsprojekten unterstützt. Das BfS weist auf verschiedene Möglichkeiten zur Verringerung der individuellen Exposition hin. Seit der Überarbeitung der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV ) im Jahr 2013 gibt es in Deutschland ein Minimierungsgebot. Es besagt, dass bei der Planung und beim Bau neuer Niederfrequenzanlagen die Belastung durch Magnetfelder so gering wie möglich zu halten ist. In einer Allgemeinen Verwaltungsvorschrift wurden geeignete Maßnahmen zur Minimierung bei neuen und oder wesentlich veränderten Wechsel- und Gleichstromanlagen definiert. Weitere Aktivitäten der WHO Die WHO hat 1996 das InternationaleEMF Projekt gegründet, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Auswirkungen durch elektrische, magnetische (und auch hochfrequente elektromagnetische) Felder zu schützen. Das Projekt fördert fokussierte Forschung zu möglichen gesundheitsrelevanten Effekten durch die Felder. Dadurch sollen Wissenslücken geschlossen und die Entwicklung international akzeptierter Standards für die Begrenzung der Exposition mit elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern erleichtert werden. Regierungen von WHO Mitgliedsstaaten, also Gesundheitsministerien oder andere Institutionen, die für den Schutz vor Strahlung zuständig sind, können sich am EMF Projekt beteiligen. Außerdem arbeitet die WHO auch mit anderen internationalen Organisationen und Behörden zusammen, wie der Internationalen Agentur für Krebsforschung ( IARC ), der Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) und dem schweizerischen Bundesamt für Gesundheit. Auch das BfS unterstützt die Aktivitäten des Internationalen EMF Projekts als WHO-Kollaborationszentrum . Jährliche Fortschrittsberichte zum Stand des Internationalen EMF Projekts werden auf den Seiten der WHO veröffentlicht. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 17.12.2025

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