API src

Found 90 results.

26. BImSchV Anlage

Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).

WFS Einwohneranteil im Einwirkbereich von Hochspannungsfreileitungen

Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert: 'Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen.' Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet. Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt: -Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen) -Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=B31RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.

WCS Einwohneranteil im Einwirkbereich von Hochspannungsfreileitungen

Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert: 'Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen.' Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet. Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt: -Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen) -Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=B31RT. Für die Nutzung von WCS- und WFS-Diensten ist eine Registrierung nötig. Bitte melden Sie sich unter https://monitor.ioer.de/monitor_api/signup an.

WMS Einwohneranteil im Einwirkbereich von Hochspannungsfreileitungen

Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind nach § 4 Absatz 2 (26. BImSchV) von der jeweiligen Anlage ausgehende elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder im Einwirkungsbereich zu minimieren. Einwirkungsbereiche von Niederfrequenzanlagen sind in der allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV (26. BImSchVVwV) folgendermaßen definiert: 'Der Einwirkungsbereich einer Anlage ist der Bereich, in dem die Anlage sich signifikant von den natürlichen und mittleren anthropogen bedingten Immissionen abhebende elektrische oder magnetische Felder verursacht, unabhängig davon, ob die Immissionen tatsächlich schädliche Umwelteinwirkungen auslösen.' Diese Bereiche werden im Indikator als Distanzmaß für die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern verwendet. Bei der Festlegung der in Anlage 1 des 26. BImSchV aufgeführten Grenzwerte wurden akute Wirkungen durch elektrischen Ströme berücksichtigt, die im Körper durch elektrische und magnetische Wechselfelder erzeugt werden. Biologische Effekte infolge der Aussetzung von elektrischen und magnetischen Feldern sind für Menschen auch bei geringen magnetischen Flussdichten nicht auszuschließen. In diesem Zusammenhang rät z.B. das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) dazu, die Belastung durch elektromagnetische Felder grundsätzlich so gering wie möglich zu halten. Als Vorsorgemaßnahmen werden vom BfS u.a. benannt: -Minimierung der Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenter Felder (u.a. durch Hochspannungsleitungen) -Informierung der Bevölkerung über Feldintensitäten relevanter Feldquellen wie z.B. Hochspannungsleitungen Vergleichbare Aussagen sind in der Verwaltungsvorschrift (26. BImSchVVwV) enthalten, so steht die allgemeine Bevölkerung im Mittelpunkt der Minimierungsbetrachtung. Die Bevölkerung soll durch geeignete technische Maßnahmen an der Anlage so wenig wie möglich von den hiervon ausgehenden elektrischen und magnetischen Feldern ausgesetzt werden. Im Sinne des Vorsorgeprinzips nach europäischen Umweltrecht ist die Abwehr von Umweltrisiken auch bei unsicherer Erkenntnislage vorgesehen. Daher sollte das Minimierungsgebot nicht nur bei erheblicher Änderung oder Neubau von Anlagen Anwendung finden, sondern ist im Sinne einer Schadensabwendung für die menschliche Gesundheit auf den Anlagenbestand auszuweiten. Demzufolge gibt der Indikator die Bevölkerungszahl im Einwirkungsbereich von bestehenden Hochspannungsleitungen (mind. 110 kV) in Deutschland an. Mit dem Indikator wird ein erster Beitrag zur flächendeckenden Risikobewertung geleistet sowie für Vorsorgemaßnahmen im Kontext elektromagnetischer Strahlung durch Hochspannungsfreileitungen sensibilisiert. Weitere Informationen unter http://www.ioer-monitor.de/index.php?id=44&ID_IND=B31RT

Elektromagnetische Felder in NRW - Feldmessungen im Umfeld von 5G-Mobilfunksendeanlagen (5G-Messreihe in NRW)

Im Rahmen des Untersuchungsvorhabens werden Immissions-Messungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder im Umfeld von 5G-Mobilfunksendeanlagen in NRW durchgeführt und in einem Bericht zu '5G' dokumentiert. Das Projekt besteht aus fünf Arbeitspaketen (AP): AP1: Beschreibung der 5G-Mobilfunktechnik im Hinblick auf die emissions- und immissionsrelevanten Eigenschaften AP2: Messungen im Umfeld von 5G-Basisstationen AP3: Ergänzende Messungen an Kleinzellenanlagen (Small Cells) AP4: Ergänzende Vergleichsmessung zur Feldabstrahlung 5G-Endgerät AP5: Arbeitshilfen für die zuständigen Immissionsschutzbehörden.

Erfassung der Magnetfeldexposition der allgemeinen Bevölkerung

Bei der Errichtung und wesentlichen Änderung von Anlagen für die elektrische Energieversorgung soll aus Vorsorgegründen darauf geachtet werden, dass die Exposition der Bevölkerung im Einwirkungsbereich nicht wesentlich erhöht wird. Die tatsächliche anthropogen bedingte Exposition der Bevölkerung gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern liegt in Deutschland im arithmetischen Mittel bei etwa 0,1 Mikrotesla. Der Medianwert ist niedriger. Grundlage dieser Daten sind ältere Untersuchungen, vor allem von vor dem Jahr 2000. Unter anderem wegen der bestehenden wissenschaftlichen Unsicherheiten im Zusammenhang mit möglichen gesundheitlichen Effekten (kindliche Leukämien, neurodegenerative Erkrankungen) niederfrequenter Magnetfeldexpositionen unterhalb der durch die 26. BImSchV vorgegebenen Immissionsgrenzwerte für Niederfrequenzanlagen und der insgesamt schwachen Datenlage zur Exposition gegenüber statischen Feldern, wird eine aktuelle Erhebung der Exposition der allgemeinen Bevölkerung als erforderlich angesehen. In diesem Vorhaben sollen aktuelle Daten über die individuelle Exposition der allgemeinen Bevölkerung in Deutschland gewonnen werden. Nach Möglichkeit sollen die Daten in Regionen erhoben werden, die von aktuellen Leitungsbaumaßnahmen betroffen sind und es sollen Vorher-Nachher-Situationen verglichen werden. Die Projektdauer ist dementsprechend. Expositionen durch nicht von der 26. BImSchV erfasste Quellen (Niederspg.-Anlagen, Geräte) sind mit zu erfassen. Um die individuelle Exposition gegenüber niederfrequenten Magnetfeldern zu erfassen, sollen Personendosimeter eingesetzt werden. Zudem sollen Spotmessungen in der Umgebung neuer o. ertüchtigter Leitungen durchgeführt werden. In die Betrachtungen sollen Immissionen von HGÜ-Leitungen so weit wie möglich einbezogen werden, indem z.B. Verfahren zur messtechnischen Bestimmung der Exposition gegenüber statischen elektrischen Feldern unter Berücksichtigung von Koronaionen und deren Verdriften entwickelt und erprobt werden.

Exposition und Wirkungen der elektromagnetischen Felder neuartiger Technologien im Zwischenfrequenzbereich - systematischer Review

Der Bereich der sogenannten Zwischenfrequenzen der elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder zwischen 300 Hz und 1 MHz wurde bisher relativ wenig genutzt. Mittlerweile nehmen aber Geräte und Anwendungen zu, bei denen Felder in diesem Frequenzbereich auftreten. Induktionskochherde und Warensicherungsanlagen sind schon länger in Gebrauch, neu hinzu kommen Antriebskonzepte für die Elektromobilität und Wireless-charging-Systeme. Für RFID-Systeme werden ebenfalls neue Anwendungsmöglichkeiten erprobt und eingesetzt. In der novellierten 26. BImSchV sind demnach auch für den Zwischenfrequenzbereich Grenzwerte festgelegt. Die Datenlage zu den möglichen Expositionen durch diese Felder und deren mögliche biologische und gesundheitliche Wirkungen ist derzeit noch relativ spärlich, so dass die WHO in ihrer Research Agenda von 2007 Forschungsbedarf angemeldet hat. Um diesen Forschungsbedarf detaillierter zu beschreiben, ist eine umfassende Übersicht und Bewertung der bisherigen Forschungsergebnisse zu dieser Thematik unbedingt erforderlich. In dem Forschungsvorhaben sollen die möglichen Quellen dieser Felder und die daraus resultierenden Expositionen sowohl für die allgemeine Bevölkerung als auch für beruflich exponierte Personen ermittelt werden. Darauf aufbauend soll der wissenschaftliche Kenntnisstand zu den möglichen Wirkungen der Felder systematisch aufbereitet und bewertet werden.

Neue Regelung zum Schutz vor elektromagnetischen Feldern

Der Deutsche Bundestag hat am 13. Juni 2013 die neuen Vorschriften für elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren beschlossen. Die neue Verordnung umfasst insbesondere auch Regelungen zum vorsorgenden Gesundheitsschutz. Zweck der Verordnung ist der Schutz und die Vorsorge vor möglichen Gesundheitsrisiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Die neuen Vorschriften enthalten zum Beispiel Grenzwerte für die von Mobilfunkmasten verursachten elektromagnetischen Felder. Umfasst sind aber auch Anwendungsbereiche elektrischer Energie, die mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden sind, wie z.B. die Stromübertragung. Die 26. BImSchV ist seit ihrem Inkrafttreten Anfang 1997 bislang nicht geändert worden.

Internationaler Vergleich der rechtlichen Regelungen im nicht-ionisierenden Bereich

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat die Kanzlei Becker Büttner Held (BBH) sowie die EM-Institut GmbH (Prof. Dr.-Ing. Matthias Wuschek) beauftragt, eine Analyse und vergleichende Bewertung der internationalen Regelungen zum Schutz der Allgemeinbevölkerung im gesamten Bereich der nichtionisierenden Strahlung zu erstellen. Zusätzlich wurde Prof. Dr.-Ing. Hans-Dieter Reidenbach als Unterauftragnehmer im Projekt tätig. Da aktuell eine vollständige Übersicht zu den jeweiligen länderspezifischen Regelungen in den Bereichen elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder (EMF) sowie optischer Strahlung (OS) fehlt, war die Erstellung eines wissensbasierten internationalen Vergleichs der rechtlichen Regelungen zu erarbeiten. Dazu sollten die internationalen Regelungen zum Schutz der Allgemeinbevölkerung vor nichtionisierender Strahlung in 54 vom BfS vorgegebenen Ländern (alle europäischen Staaten sowie Russland, Indien, China, USA, Kanada, Japan, Australien und Neuseeland) vergleichend untersucht werden. Die Situation in der Bundesrepublik Deutschland war zusätzlich in die Untersuchung einzubeziehen.

Darstellung der technischen Möglichkeiten zur Minimierung elektrischer und magnetischer Felder von Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen nach dem Stand der Technik

Im Mittelpunkt der von der Bundesregierung beschlossenen Energiewende steht der Ausbau der erneuerbaren Energien. Die spezifischen Eigenschaften und die Verteilung der entsprechenden Anlagen bedingen einen erheblichen Um- und Ausbaubedarf der elektrischen Übertragungs- und Verteilnetze. Mit der Novellierung der 26. BImSchV (Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)) im August 2013 wurde im § 4 - Anforderungen zur Vorsorge - folgender Absatz 3 eingefügt: Bei Errichtung und wesentlicher Änderung von Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen sind die Möglichkeiten auszuschöpfen, die von der jeweiligen Anlage ausgehenden elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Felder nach dem Stand der Technik unter Berücksichtigung von Gegebenheiten im Einwirkungsbereich zu minimieren. Das Nähere regelt eine Verwaltungsvorschrift gemäß § 48 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Ziel des Projekts war es, anhand der veröffentlichten Literatur Minimierungsmöglichkeiten der Exposition der Bevölkerung gegenüber elektrischen (E) und magnetischen (B) Feldern, die von den Übertragungs- und Verteilnetzen für elektrische Energie mit einer Nennspannung von 1000 Volt oder mehr ausgehen, aufzuzeigen und darzustellen. Die Ergebnisse des Projekts sollen damit die technische Grundlage der allgemeinen Verwaltungsvorschrift (AVV) zur 26. BImSchV werden, die derzeit erstellt wird. Betrachtet wurden dabei sowohl die derzeit gebräuchlichen als auch zukünftig zum Einsatz kommende neue Leitungstechniken, die im In- oder Ausland entwickelt oder erprobt werden. Zusätzlich zu den Netzen für die öffentliche Elektrizitätsversorgung (einschließlich Hochspannungsgleichstromübertragung, HGÜ) wurden auch die Bahnstromnetze einschließlich Oberleitungen hinsichtlich ihres Minimierungspotenzials überprüft.Den Schwerpunkt bildeten die technischen Möglichkeiten zur Minimierung der Felder von Leitungen in den Übertragungsnetzen. Darüber hinaus wurden technische Möglichkeiten für Leitungen der anderen Drehstrom-Netzebenen, für HGÜ-Kabel und -Freileitungen sowie für weitere zum Netzbetrieb erforderliche Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen, wie Umspannwerke, Schaltstationen und Ortsnetzstationen, im Sinne von § 3 und § 3a der 26. BImSchV betrachtet.

1 2 3 4 57 8 9