Der Deutsche Bundestag hat am 13. Juni 2013 die neuen Vorschriften für elektromagnetische Felder und das telekommunikationsrechtliche Nachweisverfahren beschlossen. Die neue Verordnung umfasst insbesondere auch Regelungen zum vorsorgenden Gesundheitsschutz. Zweck der Verordnung ist der Schutz und die Vorsorge vor möglichen Gesundheitsrisiken durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Die neuen Vorschriften enthalten zum Beispiel Grenzwerte für die von Mobilfunkmasten verursachten elektromagnetischen Felder. Umfasst sind aber auch Anwendungsbereiche elektrischer Energie, die mit niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern verbunden sind, wie z.B. die Stromübertragung. Die 26. BImSchV ist seit ihrem Inkrafttreten Anfang 1997 bislang nicht geändert worden.
Vorliegendes Forschungsvorhaben befasst sich primär mit der messtechnischen Erfassung und Analyse von Immissionen im Umfeld von LTE- und TETRA BOS-Basisstationen. LTE-Messungen an 102 systematisch und 75 zufällig ausgewählten Messpunkten ergaben auf maximale Anlagenauslastung extrapolierte Immissionen zwischen 0,002 und 7,28 % der Feldstärkegrenzwerte der 26. BImSchV (Median 0,70 %). Die „aktuellen“, d.h. raum- und zeitgemittelten Immissionen waren feldstärkebezogen um Faktoren zwischen 3,1 und 17,2 niedriger. Die TETRA BOS-Messungen an 40 systematisch und 40 zufällig ausgewählten Messpunkten ergaben extrapolierte Immissionen zwischen 0,03 und 4,63 % des Feldstärkegrenzwertes (Median 0,46 %). Die „aktuellen“ Immissionen waren feldstärkebezogen um Faktoren zwischen 2,1 und 4,4 niedriger. LTE- und TETRA BOS-Immissionen sind von ihrer Größenordnung und ihrer örtlichen Verteilung vergleichbar zu den Immissionen durch GSMund UMTS-Mobilfunkanlagen. Als Fazit ist feststellen, dass mit den Basisstationen der neuen Mobilfunktechniken LTE und TETRA BOS eine Immissionszunahme für die Bevölkerung verbunden ist; die Gesamtimmission durch Sendeanlagen bewegt sich aber nach wie vor auf sehr geringem Niveau (Median kleiner als 2 % des Feldstärkegrenzwertes). An den untersuchten Mobilfunkanlagen ergab sich bei maximaler Anlagenauslastung im Mittel ein leistungsbezogener Zuwachs der Mobilfunkimmissionen von 37 % durch LTE bzw. 47 % durch TETRA BOS. Im Mittel wurde leistungsbezogen ein Anteil von 22 % für LTE und 30 % für TETRA BOS an der gesamten Hochfrequenzimmission gemessen. Diese Angaben sind vor allem für die unmittelbare Umgebung der ausgewählten Anlagen repräsentativ und sollten nicht als flächen- bzw. bevölkerungsgemittelte Immissionszunahme interpretiert werden. // ABSTRACT // The aim of the presented research project is primarily the measurement and analysis of the general public’s exposure in the vicinity of LTE and TETRA BOS base stations. Concerning LTE-measurements at 102 systematically and 75 randomly chosen measurement points, exposures extrapolated to the maximal operational state of the station were found to be between 0.002 and 7.28 % of the ICNIRP 1998 field strength reference levels (median 0.70 %). The instantaneous exposure was smaller by field strength factors between 3.1 and 17.2. TETRA BOS exposure measurements at 40 systematically and 40 randomly chosen points resulted in extrapolated exposures between 0.03 and 4.63 % of the field strength limit (median 0.46 %). The instantaneous exposure was smaller by field strength factors between 2.1 and 4.4. The LTE and TETRA BOS exposure is very similar to the exposure around GSM and UMTS base stations with regard to order of magnitude and spatial distribution. It can be concluded, that the base stations of the novel cellular mobile radio techniques LTE and TETRA BOS cause an exposure increase to the general public. The overall exposure to fixed radio transmitters, however, is still low (median smaller than 2 %of the field strength limit). At the investigated base stations the power related mobile phone exposure increase was 37 % for LTE and 47 % for TETRA BOS, both related to maximal operational state of the station. On average a 22 % contribution of LTE and 30 % of TETRA BOS to the overall RF exposure was measured. These values are representative primarily for the direct vicinity of the chosen stations and should not be interpreted as area or population averaged exposure increase.
Mittels Messungen vor Ort wurden die tatsächlich vorkommenden und mittels Berechnungen die maximal möglichen elektrischen und magnetischen Immissionen in der Umgebung von Freileitungen und Erdkabeln für die Stromversorgung bestimmt. Die Auswirkungen unterschiedlicher technischer Realisierungen auf die Immissionen sowie der Beitrag der Stromversorgungstrassen zu den Magnetfeldimmissionen in Wohnungen wurden untersucht. Die auf maximale Anlagenauslastung extrapolierten Immissionen erreichten im Bereich von Freileitungstrassen fast 52 µT bzw. 9 kV/m. Im Trassenbereich von 380 kV-Freileitungen wurden in mehreren Fällen kleinräumige Überschreitungen des Grenzwerts der 26. BImSchV für das elektrische Feld festgestellt. Über Erdkabeln mit einer Verlegetiefe von 1,5 m und mehr können Werte der magnetischen Flussdichte bis 168 µT auftreten, d.h. dort sind kleinräumige Überschreitungen des Grenzwertes der 26. B?mSchV für das Magnetfeld möglich. Erdkabel, die auf bestimmten Abschnitten ausnahmsweise in geringerer Tiefe verlegt wurden, können im Trassenbereich zu höheren Magnetfeldwerten führen. Außerhalb des Trassenbereichs sind die von Erdkabeln verursachten Immissionen deutlich niedriger als die von Freileitungen der gleichen Spannungsebene verursachten. Benachbarte Hochspannungsfreileitungen können in Wohnungen zu Expositionen führen, die deutlich über denen in Wohnungen fernab solcher Trassen liegen.
Mittels Messungen vor Ort wurden die tatsächlich vorkommenden und mittels Berechnungen die maximal möglichen elektrischen und magnetischen Immissionen in der Umgebung von Freileitungen und Erdkabeln für die Stromversorgung bestimmt. Die Auswirkungen unterschiedlicher technischer Realisierungen auf die Immissionen sowie der Beitrag der Stromversorgungstrassen zu den Magnetfeldimmissionen in Wohnungen wurden untersucht. Die auf maximale Anlagenauslastung extrapolierten Immissionen erreichten im Bereich von Freileitungstrassen fast 52 μT bzw. 9 kV/m. Im Trassenbereich von 380 kV-Freileitungen wurden in mehreren Fällen kleinräumige Überschreitungen des Grenzwerts der 26. BImSchV für das elektrische Feld festgestellt. Über Erdkabeln mit einer Verlegetiefe von 1,5 m und mehr können Werte der magnetischen Flussdichte bis 168 μT auftreten, d.h. dort sind kleinräumige Überschreitungen des Grenzwertes der 26. BImSchV für das Magnetfeld möglich. Erdkabel, die auf bestimmten Abschnitten ausnahmsweise in geringerer Tiefe verlegt wurden, können im Trassenbereich zu höheren Magnetfeldwerten führen. Außerhalb des Trassenbereichs sind die von Erdkabeln verursachten Immissionen deutlich niedriger als die von Freileitungen der gleichen Spannungsebene verursachten. Benachbarte Hochspannungsfreileitungen können in Wohnungen zu Expositionen führen, die deutlich über denen in Wohnungen fernab solcher Trassen liegen.
Vorliegendes Forschungsvorhaben befasst sich mit der messtechnischen Erfassung und Ana-lyse von Immissionen durch 5G-Basisstationen mit Beamforming-Antennen im 3,6-GHz-Band. Als Basis wurden Messverfahren zur Bestimmung aktueller, typischer sowie maximal mögli-cher Immissionen vorgeschlagen, die das zeitveränderliche Abstrahlverhalten der Antennen geeignet berücksichtigen. Die Bestimmung maximal möglicher Immissionen kann entweder mittels Hochrechnung basierend auf den am Messpunkt vorherrschenden Antennengewinn-unterschied zwischen Traffic und Broadcast Beams oder durch direkte Messung bei Provozie-rung der Maximalimmission mithilfe eines 5G-Endgeräts erfolgen. Immissionsmessungen an 100 systematisch ausgewählten Messpunkten im Umfeld von zehn 5G-Beamforming-Basisstationen im 3,6-GHz-Band ergaben maximale Immissionen zwischen 0,2 % (0,15 V/m) und 28,9 % (17,6 V/m) des Feldstärkegrenzwerts der 26. BImSchV (Median 4,7 % bzw. 2,9 V/m). Die Momentanimmissionen ohne provozierten Verkehr lagen zwischen 0,04 % (0,03 V/m) und 1,1 % (0,67 V/m) des Feldstärkegrenzwerts (Median 0,08 % bzw. 0,05 V/m) und die Immissionen bei typischer Nutzung (ARD-Livestream) nur unwesentlich hö-her zwischen 0,04 % (0,03 V/m) und 1,3 % (0,8 V/m) des Feldstärkegrenzwerts (Median 0,2 % bzw. 0,12 V/m). Einen großen Einfluss auf die Größe der Immission haben die Sichtverhält-nisse zwischen Immissionsort und 5G-Antenne, da im 3,6-GHz-Band nennenswerte Dämpfun-gen auch schon durch Vegetation auftreten. Die bei GSM-, UMTS- und LTE-Basisstationen beobachtete Abhängigkeit vom Vertikalwinkel zwischen Immissionsort und Antenne hat sich bei den untersuchten 5G-Beamforming-Basisstationen dahingehend verändert, dass die Im-missionen nicht mehr bei kleinen, sondern bei größeren Vertikalwinkeln am höchsten ausfal-len. Sofern der Beam nicht am Immissionsort einwirkt, sondern azimutal oder radial um einige zehn Meter in der Zelle verschoben wird, zeigte sich bei den hier durchgeführten Messungen gegenüber einer direkten Ausrichtung des Beams auf den Immissionsort im Mittel eine Immis-sionsreduktion von 7,5 dB. Langzeitmessungen ergaben, dass zum Zeitpunkt der Messungen nur sporadisch Nutzer aktiv waren. Selbst bei gezielter provozierter typischer Nutzung konnte der 6-Minuten-Mittelwert der Feldstärke an den meisten Punkten nur durch den Download ei-ner großen Datei signifikant über die Nachweisgrenze des Messgeräts gehoben werden. Im-missionsspitzen traten zeitlich meist sehr begrenzt auf.
Zwischen den niederfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern und den hochfrequenten elektromagnetischen Feldern befindet sich im elektromagnetischen Spektrum der sogenannte Zwischenfrequenzbereich zwischen etwa 300 Hz und 1 MHz. Während der niederfrequente Bereich für die Stromversorgung und der hochfrequente Bereich vor allem für die moderne Kommunikation intensiv genutzt und daher auch relativ intensiv beforscht wird bzw. wurde, ist die Datenlage im Zwischenfrequenzbereich relativ dürftig. Mittlerweile nehmen aber Geräte und Anwendungen zu, bei denen Felder in diesem Frequenzbereich auftreten, insbesondere Antriebskonzepte für die Elektromobilität und Wireless-charging-Systeme. Für RFID-Systeme werden ebenfalls neue Anwendungsmöglichkeiten erprobt und eingesetzt. Demzufolge wird die Exposition der Bevölkerung und beruflich exponierter Personen mit Feldern im Zwischenfrequenzbereich zunehmen. Der Bundesgesetzgeber hat der zunehmenden Bedeutung der Zwischenfrequenzen bereits Rechnung getragen und in der novellierten 26. BImSchV auch für diesen Frequenzbereich Grenzwerte festgelegt. Das Vorhaben sollte dazu beitragen, die Datenbasis für die Risikobewertung für diese Felder zukünftig zu verbessern. Zunächst wurden die Quellen für diese Felder und die möglichen Immissionen und Expositionen ermittelt. Darauf aufbauend wurden die bisher vorliegenden Studien zu möglichen biologischen und gesundheitlichen Wirkungen dieser Felder erfasst und bewertet. Im Abschlussbericht des Vorhabens werden die Ergebnisse vorgestellt und diskutiert. Der sich daraus ergebende Forschungsbedarf wird beschrieben.
Jeder Bürger kommt im Alltag mit magnetischen Feldern in Berührung. Niederfrequente Felder gehen zum Bei-spiel von elektrischen Geräten, vom Stromnetz der Bahn oder auch von Hochspannungsleitungen aus (vgl. BfS 2019). Sichtbar sind niederfrequente Felder für das menschliche Auge nicht. Um die Stärke des magnetischen Feldes und damit die Höhe der Exposition in verschiedenen Alltagsszenarien einschätzen zu können, sind Bürger als Laien auf die Aussagen und Berechnungen von Experten beziehungsweise auf konkrete Messungen des magnetischen Feldes angewiesen. Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) verfolgt unter anderem das Ziel, die Bürger über typische Expositionswerte zu informieren. Wie hoch die Exposition ausfällt, kann mit Hilfe von speziellen Messgeräten ermittelt werden. Eine Herausforderung besteht jedoch darin, die Messergebnisse an Laien verständlich zu kommunizieren, so dass sie diese korrekt verstehen, einschätzen und bewerten können. Wie genau eine Kommunikation aussehen könnte, die Bürger auf eine verständliche und als nützlich wahrgenommene Weise kommuniziert werden kann, soll im Rahmen der vorliegenden Studie analysiert werden. Im Detail untersucht das vorliegende Forschungsprojekt empirisch mittels eines bevölkerungsrepräsentativen Laborexperiments, welche Effekte verschiedene kommunikative Darstellungsformen von Feldstärken, die speziell in der Nähe von Hochspannungsleitungen auftreten, auf Rezipienten haben. Der Fokus liegt dabei weniger auf den Inhalten der Kommunikation, sondern vielmehr auf der Art und Weise, wie die Messwerte formal dargestellt und vermittelt, also beispielsweise visualisiert, werden können. Es geht bei diesem Projekt nicht um die Kommunikation von möglicherweise vorhandenen Gesundheitsrisiken, sondern um die Kommunikation der Messwerte als Indikatoren der Exposition. Entscheidend ist der Bezug der Messwerte zu Vergleichsgrößen wie etwa zu gesetzlich festgelegten Grenzwerten (26. BImSchV), zu den berechneten Werten unter maximaler Anlagenauslastung oder zur Exposition durch andere Quellen niederfrequenter Felder (z. B. Haushaltsgeräte). Die konkrete Forschungsfrage lautet: Welche Darstellungsformate für Messergebnisse von niederfrequenten magnetischen und elektrischen Feldern wirken sich positiv auf die Informations-, Risiko- und Expositionswahrnehmung von Rezipienten sowie auf das Erinnern korrekter Informationen aus? Um diese Forschungsfrage zu beantworten, wurde im Rahmen dieses Forschungsprojekts zunächst eine umfangreiche Literaturrecherche durchgeführt, um den aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik zum Thema zu ermitteln (siehe Kapitel 2) und daraus wiederum begründete Entscheidungen für die eigene Untersuchung ableiten zu können. Im Anschluss und aufbauend auf den Ergebnissen der Literaturrecherche wurde die Untersuchungsmethodik der vorliegenden Experimentalstudie entwickelt (siehe Kapitel 3.2). Konkret wurde etwa entschieden, welche Darstellungsformate am besten zur Informationsvermittlung geeignet erscheinen und im Experiment als Stimulusmaterial getestet werden sollen. Daraufhin wurden die Stimulusmaterialien gestaltet, wiederum in Anlehnung an die Befunde aus der Literaturrecherche. Parallel dazu wurde ein Online-Fragebogen als Messinstrument der Experimentalstudie entwickelt, der die relevanten Aspekte der Fragestellung abdeckt. Ebenso wurden der Ablauf und Aufbau der Laborstudie geplant. Vor der eigentlichen Durchführung des Experiments wurden sowohl die Stimulusmaterialien als auch der Fragebogen einem Pretest unterzogen und finalisiert (siehe Kapitel 3.3.1). Im Anschluss erfolgte die Feldphase und Durchführung der Studie (siehe Kapitel 3.3.2 und 3.3.3). Die erhobenen Daten aus der Befragung wurden anschließend mithilfe quantitativer statistischer Auswertungsverfahren analysiert, verschriftlicht und interpretiert (siehe Kapitel 4). Zum Schluss wurden die Ergebnisse diskutiert und Empfehlungen für die Kommunikationspraxis abgeleitet (siehe Kapitel 5).
Die internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung (ICNIRP) veröffentlichte 2010 neue Empfehlungen zur Begrenzung der Exposition von Personen gegenüber elektrischen und magnetischen Feldern im Frequenzbereich 1Hz -10 MHz. Diese Empfehlungen werden in naher Zukunft internationale rechtliche Relevanz erlangen bzw. bilden in der aktuellen Fassung der 26. BImschV bereits die Grundlage der Grenzwerte für bestimmte ortsfeste Anlagen in Deutschland. Da sich die in den ICNIRP 2010 Empfehlungen definierten Bewertungsmethoden für die im Körper induzierten Feldgrößen und die daraus abgeleiteten Referenzwerte für die externen Feldstärken deutlich von früheren von ICNIRP empfohlenen Verfahren unterscheiden, wurden die neuen Bewertungsmethoden im Rahmen dieses Projekts einer kritischen Prüfung unterzogen, insbesondere im Hinblick auf die Konservativität der Referenzwerte bezüglich der zugrundeliegenden Basiswerte für Gewebe des Zentralnervensystems im Kopf, inkl. Retina (CNS-Gewebe) und periphere Gewebe (alle anderen Gewebe im Körper). Weiters war die Frage nach einem geeigneten Vorgehen bei der Ermittlung der als Raummittelwert über ein Volumen von 2 x 2 x 2 mm3 definierten Bewertungsgröße an Gewebegrenzschichten zu beantworten. Zu diesem Zweck wurden zunächst optimierte Mittelungsverfahren für die im Gewebe induzierten elektrischen Feldstärke entwickelt und daran anschließend, auf Basis numerischer Berechnungen, mit mehreren anatomischen Körpermodellen unterschiedliche Expositionssituationen analysiert. //ABSTRACT// In 2010 the International Commission for Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) published new guidelines for limiting personal exposure in electric and magnetic fields in the frequency range 1 Hz – 10 MHz. These guidelines will become legally relevant on an international level in near future and are already the basis for the exposure limit values in the surrounding of stationary low frequency systems according to the current version of the 26. BImSchV in Germany. Due to the fact that the ICNIRP 2010 guidelines differ significantly from earlier ICNIRP recommendations with respect to the assessment of the field quantities induced inside the body and reference values derived from these internal field quantities, the new assessment procedures have been critically reviewed in the frame of this project. Particularly the conservativity of the derived reference levels with respect to the basic restrictions for central nervous system tissues, including retina (CNS tissues) and peripheral tissues (all other body tissues) was investigated. Moreover, the question concerning an appropriate procedure for calculating the 2 x 2 x 2 mm3 volume averaged induced electric field strength at tissue interfaces was addressed. For this purpose optimized methods for determining the relevant basic assessment quantity in terms of the 2 x 2 x 2 mm3 volume averaged induced electric field strength have been developed in a first step, and secondly, numerous different exposure situations were analyzed based on numerical computations using different anatomical body models.
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder werden an allen untersuchten Sendeanlagen eingehalten. Sendeanlagen für die neue Mobilfunktechnik 5G in Nordrhein-Westfalen halten die Grenzwerte zum Schutz der Gesundheit sicher ein. Zu diesem Ergebnis kommt ein vom Umweltministerium initiiertes und vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) in Auftrag gegebenes Untersuchungsvorhaben, das im zweiten Halbjahr 2021 unter Federführung des Institutes für Hochfrequenztechnik der RWTH Aachen durchgeführt wurde. "Die neue Mobilfunktechnik 5G ist eine Schlüsseltechnologie der Digitalisierung. Wir wollen eine breite Akzeptanz für diese neue Technik schaffen. Dazu ist es erforderlich, dass die Sendeanlagen alle gesundheitsrelevanten Grenzwerte einhalten", sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Der 5G-Ausbau in Nordrhein-Westfalen hat in den vergangenen Monaten deutlich an Fahrt aufgenommen. Das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie hat in der vergangenen Woche die aktuellen Zahlen zum Mobilfunkausbau vorgelegt. Demnach sind mehr als 70 Prozent der Fläche Nordrhein-Westfalens bereits mit 5G versorgt. Dies ergab eine Auswertung im Rahmen des Mobilfunkpakts 2.0 auf Basis der Daten der Bundesnetzagentur. Damit nimmt Nordrhein-Westfalen die Spitzenposition unter den Flächenländern ein. Bisher haben die Mobilfunknetzbetreiber fast 6.000 Erweiterungen auf 5G installiert. Bis Ende 2024 sollen mehr als 10.300 5G-Standorte in Nordrhein-Westfalen realisiert sein. "Wir wollen die Bürgerinnen und Bürger in Nordrhein-Westfalen frühzeitig und verlässlich über die mit der neuen Mobilfunktechnologie verbundenen Feldstärken informieren", sagte Ministerin Heinen-Esser. Das nordrhein-westfälische Untersuchungsvorhaben soll umfassende Messergebnisse zur neuen Mobilfunktechnik 5G liefern. Die Untersuchung setzt die früheren Messprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen zu den vorangegangenen Mobilfunkgenerationen (GSM, UMTS, LTE) fort. Dazu wurden an zehn ausgewählten 5G-Standorten in Nordrhein-Westfalen systematische Messungen der Immissionen elektromagnetischer Felder durchgeführt. Berücksichtigt wurden sowohl Sendeanlagen, an denen 5G über die Technik DSS parallel mit LTE im gleichen Frequenzband betrieben wird, als auch neue Sendeanlagen, die mit höheren Funkfrequenzen bei 3,6 GHz betrieben werden und hierüber eine hohe lokale Funkversorgungskapazität ermöglichen. Die wichtigsten Ergebnisse der Untersuchung im Überblick: Bei allen untersuchten 5G-Standorten werden auch bei maximal möglicher Anlagenauslastung die Grenzwerte der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sicher eingehalten. Es zeigt sich eine deutliche Spanne zwischen den momentan zum Messzeitpunkt ermittelten Immissionen und den aus den technischen Anlagendaten hochgerechneten theoretisch maximal möglichen Immissionen: Die momentan gemessenen Feldstärkewerte schöpfen den Grenzwert der 26. BImSchV im Durchschnitt lediglich zu 2,05 Prozent und am ungünstigsten Standort zu 6,27 Prozent aus. Die Messwerte lassen darauf schließen, dass das Netz im neuen 3,6 GHz-Band bisher noch kaum ausgelastet ist. Bei maximal möglicher Anlagenauslastung liegen die Feldstärkewerte im Durchschnitt bei 12,70 Prozent des Grenzwertes und am ungünstigsten Standort bei 52,22 Prozent. Die momentan gemessenen Feldstärkewerte schöpfen den Grenzwert der 26. BImSchV im Durchschnitt lediglich zu 2,05 Prozent und am ungünstigsten Standort zu 6,27 Prozent aus. Die Messwerte lassen darauf schließen, dass das Netz im neuen 3,6 GHz-Band bisher noch kaum ausgelastet ist. Bei maximal möglicher Anlagenauslastung liegen die Feldstärkewerte im Durchschnitt bei 12,70 Prozent des Grenzwertes und am ungünstigsten Standort bei 52,22 Prozent. Die Maximal-Immissionen durch 5G im 3,6 GHz-Band fallen höher aus als die Maximal-Immissionen durch 5G mit der Technik DSS bzw. durch die Vorgängertechniken LTE/GSM, was auf eine effizientere Strahlbündelungstechnik ("Beamforming") bei der Funkversorgung für den Mobilfunknutzer zurückzuführen ist. Bei 5G im 3,6 GHz-Bereich können auch mit zunehmendem Abstand zur Sendeanlage im Vergleich zu den Vorgängertechniken höhere Immissionen auftreten. Dies ist für eine gute Funkversorgung bis hin zum Rand der Funkzelle erwünscht. An die Untersuchungen schließen sich in 2022 noch weitere Messungen an sogenannten 5G-Kleinzellen an. Deren Sendeanlagen sind weniger leistungsstark als die bisher untersuchten Basisstationen und haben eine geringere Reichweite. Sie sollen an stark frequentierten Orten (z.B. Bahnhöfen) einen guten Datentransfer ermöglichen. Weitere Informationen zum Messbericht beim LANUV NRW zum Stand des 5G-Ausbaus in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums Download: Pressemitteilung Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz
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