Die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) bezieht sich auf die Errichtung und den Betrieb von Hoch- und Niederfrequenzanlagen sowie Gleichstromanlagen mit Anforderungen zum Schutz und der Vorsorge gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder. Weitere Informationen betreffen: LAI-Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder (Vollzug der 26. BImSchV) Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder (BEMVV) Formblatt zur Anzeige für Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen
Umfasst Anlagen nach der 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung (26. BImSchV) - Verordnung über elektromagnetische Felder, Niederfrequenzanlagen nach §3. Dabei handelt es sich überwiegend um Sendeanlagen im Hochfrequenzbereich (Fernseh-, Radio- und Mobilfunksendeanlagen) und um Anlagen im Niederfrequenzbereich mit 50 bzw. 16 2/3 Hz (z.B. Umspannanlagen, Stromleitungen).
Fragen an das Referat 62 Die Zeitung DIE RHEINPFALZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 15.10.20 über die technischen Probleme von Pkw und Pedelecs auf der Brücke über die Autobahn A65 bei Insheim. Dort führt die L543 von Insheim nach Herxheim über die A65, Anschlusstelle 18. Siehe auch: https://www.google.de/maps/@49.157741,8.1534566,16.5z Im Artikel wird beschrieben, dass immer wieder Pkw und Pedelec auf der Brücke aufgrund Elektronik-Problemen liegen bleiben. Siehe: https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-technisches-mysterium-auf-der-insheimer-br%C3%BCcke-_arid,5122104.html Die Bundesnetzagentur hatte 2018 nach einer Störungsmeldung des ADAC die Brücke untersucht. Dabei wurde ein starkes magnetisches Gleichfeld mit einer Flussdichte von ca. 2.5 mT gemessen. Auszüge aus dem Messbericht sind verfügbar unter: https://fragdenstaat.de/a/204235 Anmerkung 1: In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen festgelegt. Der Grenzwert für statische magnetische Felder beträgt dort 0,5 mT (500 µT). In der Fußnote heißt es dazu: "Die Begrenzung ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von implantierten Körperhilfen wie zum Beispiel Herzschrittmachern durch statische Magnetfelder vermieden werden." Siehe dazu: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Allerdings gelten diese Grenzwerte aus der 26. BImSchV nur für "Funkanlagen". Wäre die Brücke eine Funkanlage, so wäre der Grenzwert um ein Vielfaches überschritten. Die Brücke ist nun aber eine Brücke und keine ortsfeste Funkanlage im Sinne der 26. BImSchV. Daher liegt formal keine Grenzwert-Überschreitung vor. Anmerkung 2: Die Bundesrat Drucksache 469/16 vom 18.08.16 "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen" siehe https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0469-16.pdf definiert in Tabelle A2.10 "Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B bei statischen Magnetfeldern für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten, z. B. Herzschrittmacher" eine untere Auslöseschwelle von 0,5 mT und eine obere Auslöseschwelle von 1,0 mT. Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle an einer Arbeitsstätte gilt dann: Maßnahmen §6(3): • „Der Arbeitgeber hat (...) Arbeitsbereiche mit Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte nach Satz 2 zu kennzeichnen. (...)“ Auslöseschwellen für aktive Implantate §9, Tabelle A2.10: • „Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle (...) hat der Arbeitgeber weitere Maßnahmen (...) zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten mit implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten zu beseitigen oder zu minimieren.“ Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte - mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern, - mit passiven medizinischen Implantaten, - mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen, - mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder - mit eingeschränkter Thermoregulation Wäre die Brücke also eine Arbeitsstätte im Sinne der Richtlinie 2013/35/EU, so würde das Magnetfeld die obere Auslöseschwelle überschreiten. So wären dann für Beschäftigte mit aktiven Implantaten z.B. erforderlich - Warnzeichen "Magnetisches Feld" - Verbotszeichen "Herzschrittmacher" - weitere Maßnahmen zur Zutrittskontrolle Fazit: An der Brücke bei Insheim liegt nachweislich ein starkes magnetisches Gleichfeld vor. Die magnetische Flussdichte übersteigt den Grenzwert der 26. BImSchV um ein Vielfaches. Die magnetische Flussdichte übersteigt die in Bundesrat Drucksache 469/16 definierte obere Auslöseschwelle. Daraus kann gefolgert werden, dass hier eine konkrete Gefährdung für Träger aktiver Körperhilfen (z.B. Herzschrittmacher) vorliegt. Bei einem gleich starken Magnetfeld einer "Funkanlage" oder an einer "Arbeitsstätte" wären konkrete Maßnahmen zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen zwingend erforderlich. Da die Brücke weder eine "Funkanlage" noch eine "Arbeitsstätte" ist, liegt formal keine Grenzwertverletzung vor. Somit sind - rechtlich gesehen - keine Schutz-Maßnahmen erforderlich, obwohl physikalisch (durch das Magnetfeld) eine konkrete Gefährdung vorliegt. Meine Fragen: 1) Sind bei diesem unter "Fazit" dargestellten Widerspruch dennoch Maßnahmen zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen geboten ? 2) Wer könnte solche Maßnahmen anordnen ? Wäre das Ihr Haus oder eine andere Behörde (z.B. die SGD Süd oder die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße) ? 3) Sind Ihnen vergleichbare Fälle mit einem solchen Widerspruch bekannt (auf Landes- oder Bundesebene) ? Vielen Dank.
Fragen an das Referat 62 Die Zeitung DIE RHEINPFALZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 15.10.20 über die technischen Probleme von Pkw und Pedelecs auf der Brücke über die Autobahn A65 bei Insheim. Dort führt die L543 von Insheim nach Herxheim über die A65, Anschlusstelle 18. Siehe auch: https://www.google.de/maps/@49.157741,8.1534566,16.5z Im Artikel wird beschrieben, dass immer wieder Pkw und Pedelec auf der Brücke aufgrund Elektronik-Problemen liegen bleiben. Siehe: https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-technisches-mysterium-auf-der-insheimer-br%C3%BCcke-_arid,5122104.html Die Bundesnetzagentur hatte 2018 nach einer Störungsmeldung des ADAC die Brücke untersucht. Dabei wurde ein starkes magnetisches Gleichfeld mit einer Flussdichte von ca. 2.5 mT gemessen. Auszüge aus dem Messbericht sind verfügbar unter: https://fragdenstaat.de/a/204235 Anmerkung 1: In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen festgelegt. Der Grenzwert für statische magnetische Felder beträgt dort 0,5 mT (500 µT). In der Fußnote heißt es dazu: "Die Begrenzung ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von implantierten Körperhilfen wie zum Beispiel Herzschrittmachern durch statische Magnetfelder vermieden werden." Siehe dazu: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Allerdings gelten diese Grenzwerte aus der 26. BImSchV nur für "Funkanlagen". Wäre die Brücke eine Funkanlage, so wäre der Grenzwert um ein Vielfaches überschritten. Die Brücke ist nun aber eine Brücke und keine ortsfeste Funkanlage im Sinne der 26. BImSchV. Daher liegt formal keine Grenzwert-Überschreitung vor. Anmerkung 2: Die Bundesrat Drucksache 469/16 vom 18.08.16 "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen" siehe https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0469-16.pdf definiert in Tabelle A2.10 "Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B bei statischen Magnetfeldern für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten, z. B. Herzschrittmacher" eine untere Auslöseschwelle von 0,5 mT und eine obere Auslöseschwelle von 1,0 mT. Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle an einer Arbeitsstätte gilt dann: Maßnahmen §6(3): • „Der Arbeitgeber hat (...) Arbeitsbereiche mit Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte nach Satz 2 zu kennzeichnen. (...)“ Auslöseschwellen für aktive Implantate §9, Tabelle A2.10: • „Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle (...) hat der Arbeitgeber weitere Maßnahmen (...) zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten mit implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten zu beseitigen oder zu minimieren.“ Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte - mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern, - mit passiven medizinischen Implantaten, - mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen, - mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder - mit eingeschränkter Thermoregulation Wäre die Brücke also eine Arbeitsstätte im Sinne der Richtlinie 2013/35/EU, so würde das Magnetfeld die obere Auslöseschwelle überschreiten. So wären dann für Beschäftigte mit aktiven Implantaten z.B. erforderlich - Warnzeichen "Magnetisches Feld" - Verbotszeichen "Herzschrittmacher" - weitere Maßnahmen zur Zutrittskontrolle Fazit: An der Brücke bei Insheim liegt nachweislich ein starkes magnetisches Gleichfeld vor. Die magnetische Flussdichte übersteigt den Grenzwert der 26. BImSchV um ein Vielfaches. Die magnetische Flussdichte übersteigt die in Bundesrat Drucksache 469/16 definierte obere Auslöseschwelle. Daraus kann gefolgert werden, dass hier eine konkrete Gefährdung für Träger aktiver Körperhilfen (z.B. Herzschrittmacher) vorliegt. Bei einem gleich starken Magnetfeld einer "Funkanlage" oder an einer "Arbeitsstätte" wären konkrete Maßnahmen zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen zwingend erforderlich. Da die Brücke weder eine "Funkanlage" noch eine "Arbeitsstätte" ist, liegt formal keine Grenzwertverletzung vor. Somit sind - rechtlich gesehen - keine Schutz-Maßnahmen erforderlich, obwohl physikalisch (durch das Magnetfeld) eine konkrete Gefährdung vorliegt. Meine Fragen: 1) Sind bei diesem unter "Fazit" dargestellten Widerspruch dennoch Maßnahmen zum Schutz von Trägern aktiver Körperhilfen geboten ? 2) Wer könnte solche Maßnahmen anordnen ? Wäre das Ihr Haus oder eine andere Behörde (z.B. die SGD Süd oder die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße) ? 3) Sind Ihnen vergleichbare Fälle mit einem solchen Widerspruch bekannt (auf Landes- oder Bundesebene) ? Vielen Dank.
Die Zeitung DIE RHEINPFALZ berichtete in ihrer Ausgabe vom 15.10.20 über die technischen Probleme von Pkw und Pedelecs auf der Brücke über die Autobahn A65 bei Insheim. Dort führt die L543 von Insheim nach Herxheim über die A65, Anschlusstelle 18. Siehe auch: https://www.google.de/maps/@49.157741,8.1534566,16.5z Im Artikel wird beschrieben, dass immer wieder Pkw und Pedelec auf der Brücke aufgrund Elektronik-Problemen liegen bleiben. Siehe: https://www.rheinpfalz.de/lokal/landau_artikel,-technisches-mysterium-auf-der-insheimer-br%C3%BCcke-_arid,5122104.html Die Bundesnetzagentur hatte 2018 nach einer Störungsmeldung des ADAC die Brücke untersucht. Dabei wurde ein starkes magnetisches Gleichfeld mit einer Flussdichte von ca. 2.5 mT gemessen. Auszüge aus dem Messbericht sind verfügbar unter: https://fragdenstaat.de/a/204235 Anmerkung 1: In der 26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (26. BImSchV) sind Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen festgelegt. Der Grenzwert für statische magnetische Felder beträgt dort 0,5 mT (500 µT). In der Fußnote heißt es dazu: "Die Begrenzung ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von implantierten Körperhilfen wie zum Beispiel Herzschrittmachern durch statische Magnetfelder vermieden werden." Siehe dazu: https://www.bfs.de/DE/themen/emf/nff/schutz/grenzwerte/grenzwerte.html Allerdings gelten diese Grenzwerte aus der 26. BImSchV nur für Funkanlagen. Wäre die Brücke eine Funkanlage, so wäre der Grenzwert um ein Vielfaches überschritten. Die Brücke ist nun aber eine Brücke und keine ortsfeste Funkanlage im Sinne der 26. BImSchV. Daher liegt formal keine Grenzwert-Überschreitung vor. Anmerkung 2: Die Bundesrat Drucksache 469/16 vom 18.08.16 "Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2013/35/EU und zur Änderung von Arbeitsschutzverordnungen" siehe https://dipbt.bundestag.de/dip21/brd/2016/0469-16.pdf definiert in Tabelle A2.10 "Auslöseschwellen der magnetischen Flussdichte B bei statischen Magnetfeldern für die Beeinflussung von implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten, z. B. Herzschrittmacher" eine untere Auslöseschwelle von 0,5 mT und eine obere Auslöseschwelle von 1,0 mT. Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle an einer Arbeitsstätte gilt dann: Maßnahmen §6(3): • „Der Arbeitgeber hat (...) Arbeitsbereiche mit Gefährdungen für besonders schutzbedürftige Beschäftigte nach Satz 2 zu kennzeichnen. (...)“ Auslöseschwellen für aktive Implantate §9, Tabelle A2.10: • „Bei Überschreitung der oberen Auslöseschwelle (...) hat der Arbeitgeber weitere Maßnahmen (...) zu ergreifen, um Gefährdungen der Beschäftigten mit implantierten aktiven oder am Körper getragenen medizinischen Geräten zu beseitigen oder zu minimieren.“ Besonders schutzbedürftige Beschäftigte sind insbesondere Beschäftigte - mit aktiven medizinischen Implantaten, insbesondere Herzschrittmachern, - mit passiven medizinischen Implantaten, - mit medizinischen Geräten, die am Körper getragen werden, insbesondere Insulinpumpen, - mit sonstigen durch elektromagnetische Felder beeinflussbaren Fremdkörpern im Körper oder - mit eingeschränkter Thermoregulation Wäre die Brücke also eine Arbeitsstätte im Sinne der Richtlinie 2013/35/EU, so würde das Magnetfeld die obere Auslöseschwelle überschreiten. So wären dann für Beschäftigte mit aktiven Implantaten z.B. erforderlich - Warnzeichen "Magnetisches Feld" - Verbotszeichen "Herzschrittmacher" - weitere Maßnahmen zur Zutrittskontrolle Meine Fragen: 1) Ist Ihnen die Thematik zu dem starken magnetischen Gleichfeld an der Brücke bekannt ? Bitte stellen Sie die bei Ihnen vorhandenen relevanten Dokumente bereit, wie z.B.: - Risikobewertung - Maßnahmenkatalog inkl. Bewertung - Plan zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen 2) Das an der Brücke vorherrschende magnetische Gleichfeld kann die Funktionsweise von Herzschrittmachen beeinflussen. Darauf deuten der betreffende Grenzwert in der 26. BImSchV und die definierten Auslöseschwellen in der Bundesrat Drucksache 469/16 hin. Planen Sie an der Brücke Warnzeichen ("Magnetisches Feld") oder Verbotszeichen ("Herzschrittmacher") anzubringen ? 3) Im Messbericht der Bundesnetzagentur heißt es: "Er kann sich das Magnetfeld nur durch den Einsatz von starken Dauermagneten während der Bauphase erklären - um Metallteile aus dem Brückenzwischenraum zu entfernen." Planen Sie an der Brücke technische Maßnahmen zur Reduzierung des magnetischen Gleichfelds auf einen Wert unterhalb des Grenzwerts in der 26. BImSchV ? z.B.: - das Anbringen von Dauermagneten - eine aktive Entmagnetisierungs- bzw. Abmagnetisierungs-Vorrichtung ("degaussing") Vielen Dank.
Elektromagnetische Felder (EMF) umfassen im Sinne der Rechtsverordnung ( 26. BImSchV ) den Frequenzbereich von 0 Hertz (Hz) bis 300 Gigahertz (GHz = 10 9 Hertz); vom statischen Feld bis einschließlich der Mikrowellen. Die Wellenlängen betragen z. B. ungefähr 6.000 Kilometer bei der Energieversorgung mit 50 Hz oder 1 Millimeter bei Mikrowellen mit 300 GHz. Elektromagnetische Felder begleiten uns täglich im Arbeits- und Privatbereich. Technisch erzeugte elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder können ab einer bestimmten Größe oder Intensität auch schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) darstellen. Fast alle Anlagen, die elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder emittieren, sind im Sinne des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) nicht genehmigungsbedürftig. In der Verordnung über elektromagnetische Felder (26. BImSchV) sind Anforderungen an ortsfeste Anlagen (Gleichstrom-, Niederfrequenz- und Hochfrequenzanlagen) im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz festgelegt. Sie regelt Betreiberpflichten. Neben der Vorgabe von Grenzwerten und Anforderungen zur Vorsorge verlangt die 26. BImSchV eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen (ab 2 Kilovolt) durch die Anlagenbetreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter . Hier können Sie auch Auskunft über die dort bekannten Anlagen erhalten. Informationen über Sendeanlagen (Hochfrequenzanlagen), die eine sogenannte Standortbescheinigung benötigen, können Sie in der EMF-Datenbank der Bundesnetzagentur (BNetzA) einsehen. EMF-Datenbank Als Vollzugshilfe hat die Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) Hinweise zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder erarbeitet und veröffentlicht. Mobilfunk Niederfrequenz- und Gleichstromanlagen Immissionen durch Mobilfunksendeanlagen werden noch immer kontrovers diskutiert. Beurteilungsgrundlage für das Handeln der zuständigen Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter in Berlin ist die Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ). Standortbescheinigungspflichtige Funkanlagen werden von der Bundesnetzagentur (BNetzA) individuell bewertet und auch in unregelmäßigen Abständen stichprobenartig im Umfeld des Antennenstandortes durch die Bundesnetzagentur mittels Messungen überprüft. Die sogenannte Standortbescheinigung enthält Aussagen, in welchem Sicherheitsabstand von den Antennen unter worst-case Betriebsbedingungen die Grenzwerte der 26. BImSchV eingehalten werden. Der standortbezogene Sicherheitsabstand gilt für den gesamten Standort und berücksichtigt auch Einflüsse von anderen Anlagen auf diesen Standort. Meistens sind das in Berlin Abstände bis ungefähr 10 Meter in Hauptstrahlrichtung und bis ungefähr 1 Meter senkrecht nach unten. Die BNetzA hat in ihrer bundesweiten EMF-Datenbank den Ergebnissen von EMF-Messreihen auch die erforderlichen Sicherheitsabstände für die bescheinigten Sendestandorte der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Um von einem Punkt aus eine Rundumversorgung zu gewährleisten, können z. B. in einer Ebene drei Sendeantennen an einem Mast montiert werden. Jede dieser Antennen versorgt dann dabei einen horizontalen Sektor von etwa 120 Grad. Die novellierte Verordnung über elektromagnetische Felder ( 26. BImSchV ) verlangt nur noch eine Anzeige der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung von Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt und von Gleichstromanlagen durch die Betreiber gegenüber der zuständigen Behörde. Gleichstromanlagen im Sinne der 26. BImSchV sind ortsfeste Anlagen mit einer Nennspannung von 2 Kilovolt oder mehr. Mit den Hinweisen zur Durchführung der Verordnung über elektromagnetische Felder der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz wurde auch ein Formular erarbeitet, mit dem Betreiber die Inbetriebnahme oder eine wesentliche Änderung ihrer Niederfrequenzanlagen ab 110 Kilovolt oder ihrer Gleichstromanlagen gegenüber der zuständigen Behörde anzeigen können. Zuständig für den Vollzug der 26. BImSchV, und somit auch für die Entgegennahme der Anzeigen, sind in Berlin die Fachbereiche Umwelt der Bezirksämter .
Was bei kostengünstigen EMF-Messgeräten und Smartphone -Apps zu beachten ist Preisgünstige EMF -Messgeräte sowie Smartphone -Apps können nur grobe Messwerte erfassen und sind für fachgerechte Messaufgaben nicht geeignet. Die angezeigten Ergebnisse sollte man daher mit Vorsicht bewerten. Maßstab für Messungen sind die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) oder die Referenzwerte der EU -Ratsempfehlung. Zuverlässige Messungen führen am besten Fachleute mit geeigneten Geräten durch. Solche Geräte kosten mehrere tausend Euro bei breitbandigen und bis zu mehrere zehntausend Euro bei frequenzselektiven Messungen. In Deutschland schützen die Grenzwerte der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) und der Referenzwerte der EU -Ratsempfehlung vor gesundheitsrelevanten Wirkungen. Sie gelten für elektrische und magnetische Felder mit niedriger Frequenz (etwa aus der Stromversorgung) sowie für hochfrequente Felder (zum Beispiel aus dem Mobilfunk). Wer wissen möchte, wie stark elektromagnetische Felder ( EMF ) an einem bestimmten Ort oder von einer bestimmten Quelle sind, kann diese messen oder messen lassen. EMF-Messgerät oder Smartphone -App: Was zu beachten ist Im Internet gibt es viele Angebote zur Messung elektromagnetischer Felder ( EMF ) – von kostenlosen Smartphone -Apps bis zu Geräten für mehrere Hundert Euro. Doch viele dieser Apps und günstigen Messgeräte sind für ihren Zweck ungeeignet. Sie liefern oft nur grobe oder sogar falsche Werte. Deshalb sollte man die angezeigten Ergebnisse immer mit Vorsicht bewerten. Vor einer Messung sollte genau festgelegt werden, was gemessen werden soll und welche Informationen man damit gewinnen will. Nur so entstehen aussagekräftige Ergebnisse. Ein unsachgemäßer Umgang mit Messgeräten kann dagegen falsche oder verzerrte Werte verursachen. Das passiert zum Beispiel, wenn das Gerät Felder außerhalb seines vorgesehenen Frequenzbereichs erfasst. Messgeräte für den Hochfrequenzbereich können keine elektrischen oder magnetischen Felder messen, die von Stromleitungen stammen. Außerdem sind sie meist nur für Messungen im sogenannten Fernfeld geeignet. Das bedeutet: Befindet sich das Gerät zu nah an der Quelle, entstehen falsche Ergebnisse. Als Fernfeld gilt in der Regel ein Abstand, der mindestens doppelt so groß ist wie die Wellenlänge der Quelle. Auch Personen oder Gegenstände können Messungen beeinflussen. Sie verzerren niederfrequente elektrische Felder und verändern dadurch die angezeigten Werte. Wenn sich das Gerät während der Messung bewegt, kann das ebenfalls zu fehlerhaften Ergebnissen führen – besonders bei Magnetfeldmessungen. Viele günstige Geräte zeigen nur grobe oder breitbandige Werte an. Eine genaue Analyse einzelner Frequenzen ist damit kaum möglich. Zudem sind preiswerte Geräte oft ungenau, sodass ihre Ergebnisse wenig verlässlich sind. Dieser Artikel wurde sprachlich mit KI überarbeitet. Stand: 25.03.2026
Nachgewiesene Wirkungen statischer und niederfrequenter Felder In allen Lebewesen, also auch im Menschen, befinden sich elektrisch geladene Teilchen. Ihre Bewegung führt zu elektrischen Feldern und Strömen. Niederfrequente Felder erzeugen im menschlichen Körper zusätzliche elektrische Felder und Ströme. Die Grenzwerte, die in der 26. Bundesimmissions-Schutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegt sind, schützen vor den nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder. Im deutschen Stromnetz fließt Wechselstrom mit einer Frequenz von 50 Hertz ( Hz ). Dabei entstehen sogenannte niederfrequente elektrische und magnetische Felder, die ebenso wie der Wechselstrom in der Leitung 100 Mal pro Sekunde ihre Richtung ändern. Man spricht daher von niederfrequenten Wechselfeldern . Natürliche elektrische Felder im Körper In allen Lebewesen, also auch im Menschen, befinden sich viele elektrisch geladene Teilchen. Ihre Bewegung führt zu elektrischen Feldern und Strömen. Bei vielen Stoffwechselvorgängen werden elektrisch geladene Teilchen verschoben und Nerven leiten ihre Signale in Form von elektrischen Impulsen weiter. Auch das Herz ist elektrisch aktiv. Solche körpereigenen Vorgänge können Ärzte zum Beispiel im Elektrokardiogramm ( EKG ) oder im Elektroenzephalogramm ( EEG ) messen. Wirkung magnetischer Wechselfelder auf den Menschen Wirkungen niederfrequenter Felder Niederfrequente Felder erzeugen im menschlichen Körper zusätzliche elektrische Felder und Ströme. Als Folge davon können Nerven- und Muskelzellen gereizt werden. Damit dies geschieht, müssen jedoch bestimmte frequenzspezifische Wirkungsschwellen überschritten werden. Für die Reizung von Nervenfasern, die in der Haut oder in den Muskeln liegen, sind zum Beispiel elektrische Feldstärken von 4-6 Volt pro Meter ( V/m ) nötig. Die niedrigste nachgewiesene Wirkschwelle betrifft die Auslösung sogenannter "Phosphene". Das sind Lichtwahrnehmungen, die durch die Reizung empfindlicher Zellen in der Netzhaut des Auges entstehen. Phosphene haben zwar keine gesundheitlich nachteiligen Auswirkungen, sie werden jedoch als besonders sensitives Modell für eine Reizung elektrisch erregbarer Zellen gewertet. Je höher die im Körper auftretenden Feldstärken sind, umso gefährlicher kann es werden. Kommt die Nervenleitung im Körper durcheinander, drohen zum Beispiel Herzrhythmusstörungen. Schutz vor gesundheitlichen Gefahren Da man die Schwellen für die nachgewiesenen Wirkungen kennt, können auf dieser Basis Empfehlungen zur Begrenzung niederfrequenter Felder gegeben werden. Die Internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung ( ICNIRP ) empfiehlt für Frequenzen von 50 Hertz , dass die in Gehirn und Netzhaut erzeugten elektrischen Feldstärken unterhalb von 20 Millivolt pro Meter (0.02 V/m ) bleiben sollen. An dieser Empfehlung orientieren sich auch die in Deutschland in der 26. Bundesimmissions-Schutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte für ortsfeste Anlagen (zum Beispiel Hochspannungsleitungen). Die Grenzwerte für die von außen auf den Körper einwirkenden Immissionen schützen vor den nachgewiesenen gesundheitsrelevanten Wirkungen niederfrequenter elektrischer und magnetischer Felder. Herzschrittmacher Statische elektrische und magnetische Felder Für von Gleichstromleitungen ausgehende statische elektrische Felder , wie sie in üblichen Expositionssituationen auftreten, sind keine gesundheitlichen Gefahren nachgewiesen. Auch die von Gleichstromleitungen ausgehenden statischen magnetischen Felder sind in üblichen Expositionssituationen unbedenklich. Mit der seit August 2013 geltenden novellierten 26. BImSchV werden in Deutschland erstmals Grenzwerte für Gleichstromanlagen gesetzlich festgelegt. Der Grenzwert von 500 Mikrotesla (0,5 Millitesla) ist so gewählt, dass Störbeeinflussungen von Herzschrittmachern durch statische Magnetfelder ausgeschlossen werden. Im medizinischen Bereich werden starke statische Magnetfelder von mehreren Tesla (das heißt mehreren tausend Millitesla) für bildgebende Verfahren eingesetzt. In diesem Bereich können für Patienten, aber auch für das medizinische Personal akute Wirkungen, wie zum Beispiel Schwindel oder Übelkeit, auftreten. Übrigens: Die Wirkungen von niederfrequenten Feldern unterscheiden sich ganz grundsätzlich von denen hochfrequenter Felder . Letztere kommen zum Beispiel beim Mobilfunk vor. Stand: 19.03.2026
Mögliche Wirkungen elektromagnetischer Felder auf Tiere und Pflanzen Tiere und Pflanze können künstlichen elektrischen, magnetischen und elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sein, die die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte überschreiten. Viele Tier- und Pflanzenarten besitzen teils andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch. Einige davon können durch Felder beeinflusst werden. Das Verhalten von Tieren, die sich am Erdmagnetfeld orientieren, kann durch Magnetfelder beeinflusst werden. Tiere, die elektrische Felder wahrnehmen, reagieren ebenfalls mit Verhaltensänderungen. Elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) werden von verschiedenen Quellen erzeugt: Von den in Deutschland geplanten Gleichstromleitungen werden statische elektrische und magnetische Felder ausgehen. In der Umgebung von Wechselstromleitungen treten niederfrequente elektrische und magnetische Felder mit einer Frequenz von 50 Hertz (Haushaltsstrom) und 16,7 Hertz (Bahnstrom) auf. Von Seekabeln gehen statische und niederfrequente magnetische Felder aus, die im leitfähigen Meereswasser elektrische Wirbelströme induzieren. Radio-, Fernseh- und Mobilfunksendeanlagen senden hochfrequente elektromagnetische Felder aus. Alle diese Felder können auf Tiere, Pflanzen und Ökosysteme einwirken. Nach derzeitigem Wissensstand sind die zum Schutz des Menschen empfohlenen Begrenzungen der Exposition (Ausgesetztsein) auch zum Schutz von Tieren und Pflanzen geeignet. Die in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte gelten jedoch nur dort, wo sich Menschen aufhalten. Flugfähige Tiere oder große Pflanzen können sich den Leitungen oder Sendeanlagen jedoch stärker annähern und den Feldern daher stärker ausgesetzt sein. Einige Tiere und Pflanzen haben andere Rezeptoren und Signalwege als der Mensch, wodurch manche Arten empfindlich auf elektromagnetische Felder reagieren können. Welche Wirkmechanismen gibt es? Von außen einwirkende Magnetfelder erzeugen durch elektromagnetische Induktion Felder und Ströme im Inneren des Körpers von Lebewesen. Diese können wiederum biologische Wirkungen wie Nerven- und Muskelreizungen hervorrufen. Zusätzlich kann durch Energieabsorption Wärme entstehen . Diese Wirkungen sind bei Menschen gut untersucht. Viele Tiere haben einen Magnetsinn oder spezialisierte Elektrorezeptoren. Beim Magnetsinn werden zwei mögliche Mechanismen diskutiert: der Radikalpaarmechanismus und die Wirkung auf das Mineral Magnetit. Der Radikalpaarmechanismus beruht auf einem quantenmechanischen Prozess. Dabei übt das Erdmagnetfeld einen Einfluss auf biochemische Reaktionen aus. Am besten untersucht ist dieser Mechanismus bei Zugvögeln. Diese haben in der Netzhaut Blaulichtrezeptoren, die durch Magnetfelder beeinflusst werden. Dadurch können sich Zugvögel am Erdmagnetfeld orientieren. Bei Pflanzen gibt es ebenfalls Hinweise auf veränderte biochemische Prozesse durch Magnetfelder. Bei Insekten und Säugetieren werden sie aufgrund von Beobachtungsstudien vermutet. Das eisenhaltige Mineral Magnetit wurde in vielen Lebewesen nachgewiesen. Wenn ein Magnetfeld eine Kraftwirkung auf Magnetitpartikel ausübt, können sich diese im Magnetfeld bewegen. Dadurch werden möglicherweise Signalwege aktiviert, die zur Wahrnehmung des Magnetfeldes führen könnten. Dieser Mechanismus ist nur bei Bakterien aus der Tiefsee nachgewiesen. Er wird aber auch bei Insekten, Vögeln und Säugetieren vermutet. Ein entsprechender Rezeptor und ein neuronaler Signalweg wurden bisher nicht entdeckt. Viele Fische haben Elektrorezeptoren, mit denen sie die im Meereswasser induzierten elektrischen Felder wahrnehmen können. Vor allem Haie und Rochen haben hierfür besonders empfindliche Organe. Sie können damit die durch das Erdmagnetfeld induzierten elektrischen Felder wahrnehmen und sich danach orientieren. Ebenso können sie dadurch die biogenen elektrischen Felder von Beutetieren wahrnehmen. Insekten nehmen elektrische Felder als Vibrationen wahr und nutzen sie zur Orientierung und Kommunikation. Welche Wirkungen auf Tiere und Pflanzen sind bekannt? Literatur BfS (2019) Internationaler Workshop zum Einfluss elektrischer, magnetischer und elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt . Pophof B, Kuhne J (2022) Wirkungen anthropogener elektromagnetischer Felder auf die belebte Umwelt. UMID 2/2022 Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of electric, magnetic, and electromagnetic fields from 0 to 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 39-52. Pophof B, Henschenmacher B, Kattnig DR, Kuhne J, Vian A, Ziegelberger G (2023) Biological effects of radiofrequency electromagnetic fields above 100 MHz on fauna and flora: Workshop report. Health Phys 124(1): 31-38. Umweltauswirkungen der Kabelanbindung von Offshore-Windenergieparks an das Verbundstromnetz: Effekte betriebsbedingter elektrischer und magnetischer Felder sowie thermischer Energieeinträge in den Meeresgrund 2020 State of the Science Report, Chapter 5: Risk to Animals from Electromagnetic Fields Emitted by Electric Cables and Marine Renewable Energy Devices Thielens A (2021) Environmental impacts of 5G. A literature review of effects of radio- frequency electromagnetic field exposure of non-human vertebrates, invertebrates and plants. Panel for the Future of Science and Technology, EPRS - European Parliamentary Research Service, Scientific Foresight Unit (STOA) Mulot M., Kroeber T., Gossner M., Fröhlich J. (2022) Wirkung von nichtionisierender Strahlung (NIS) auf Arthropoden, Bericht im Auftrag des Bundesamts für Umwelt (BAFU), Neuenburg. Stand: 19.02.2026
Elektromagnetische Felder und die belebte Umwelt Nach derzeitigem wissenschaftlichen Kenntnisstand schützen die für den Menschen geltenden Empfehlungen auch Tieren und Pflanzen. Die festgelegten Grenzwerte gelten nur dort, wo sich Menschen aufhalten. Flugfähige Tiere oder große Pflanzen können sich jedoch bspw. Stromleitungen oder Mobilfunkmasten stärker annähern und den Feldern damit stärker ausgesetzt sein. Einige Tiere und Pflanzen haben spezialisiertere Sinne und Signalwege als der Mensch, wodurch manche Arten empfindlicher auf elektromagnetische Felder reagieren können. In der freien Natur werden elektrische, magnetische und elektromagnetische Felder ( EMF ) erzeugt. Quellen dafür sind beispielweise Stromleitungen, Erd- und Seekabel, drahtlose Ladestationen oder Funkanlagen wie Mobilfunkmasten. Die unterschiedlichen Felder können bei Tieren und Pflanzen verschiedene Reaktionen auslösen. Welche möglichen Wirkmechanismen dabei in Frage kommen, hängt von der Frequenz der Felder ab. Wirkungen sind frequenzabhängig Für Magnetfelder bei Frequenzen unterhalb von 100 Megahertz, beispielsweise von Stromleitungen oder Seekabeln, sind möglicherweise folgende Wirkmechanismen relevant: Ströme im Körper, der Radikalpaarmechanismus und die Kraftwirkung auf das Mineral Magnetit. Weiterhin haben einige Tierarten wie zum Beispiel Fische und Insekten spezalisiertere Sinne, mit denen sie statische und niederfrequente elektrische Felder wahrnehmen. Bei elektromagnetischen Feldern mit Frequenzen oberhalb von 100 Megahertz, wie sie beispielsweise von Funkanlagen ausgehen, ist nur die Wärmewirkung wissenschaftlich belegt . Welche Wirkungen gehen von Stromleitungen aus? Einige Tiergruppen – Insekten, Vögel und einige Säugetierarten – können das statische Erdmagnetfeld wahrnehmen und sich danach orientieren. Diese Tiere können auch die statischen Magnetfelder von Gleichstromleitungen wahrnehmen, die ihr Verhalten beeinflussen könnten. Demgegenüber stören die Wechselfelder der Stromversorgung die Orientierung der Tiere am Erdmagnetfeld nicht. Viele Insektenarten, unter anderem Bienen, können elektrische Felder und elektrostatische Aufladungen wahrnehmen. Sie nutzen diese auch zur Orientierung und Kommunikation. Starke elektrische Felder oberhalb der in der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung (26. BImSchV ) festgelegten Grenzwerte können das Verhalten von Bienen stören. Es ist jedoch nicht untersucht, ob dies auch unter realistischen Bedingungen im Freiland passiert. Bei Pflanzen ist nachgewiesen, dass statische Magnetfelder wie das Erdmagnetfeld einen Einfluss auf das Pflanzenwachstum haben. Statische und niederfrequente Magnetfelder bestimmter Intensitäten und Frequenzen können das Pflanzenwachstum fördern und auch in der Landwirtschaft genutzt werden. Es gibt keine belastbaren Hinweise auf negative Auswirkungen von Stromleitungen auf Pflanzen wie z.B. auf deren Wachstum. Welche Wirkungen gehen von Seekabeln aus? Im Zusammenhang mit der Energiewende werden vermehrt Offshore-Windenergieanlagen gebaut. Deshalb werden Seekabel verlegt. Diese erzeugen statische oder niederfrequente Magnetfelder und induzieren im Salzwasser elektrische Felder . Viele Fischarten nutzen das Erdmagnetfeld zur Orientierung und können die von Seekabeln ausgehenden Felder wahrnehmen. Haie und Rochen können sehr schwache elektrische Felder wahrnehmen, sich danach orientieren oder nach Beute suchen. Insgesamt haben Felder von Seekabeln keine direkten negativen physiologischen Wirkungen auf Tiere. Bisher sind nur Verhaltensreaktionen bekannt. Solange Tiere den Kabeln nur selten begegnen, sind Auswirkungen auf die gesamte Population unwahrscheinlich. Welche Wirkungen gehen von Funkanlagen aus? Flugfähige Tiere können in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen hochfrequenten elektromagnetischen Feldern bei Feldstärken oberhalb der für Menschen geltenden Grenzwerte ausgesetzt sein. Dies kann möglicherweise zur Gewebeerwärmung führen. In bisherigen Studien zum Einfluss hochfrequenter Felder auf Insekten wurden mehrfach negative Auswirkungen beschrieben. Diese Studien hatten jedoch überwiegend Qualitätsmängel. Deswegen ist das Vertrauen in deren Ergebnisse gering und weitere Forschung notwendig. Weiterhin begann das viel diskutierte Insektensterben schon in den 90er Jahren und damit vor dem rasanten Ausbau von Mobilfunksendeanlagen. Deshalb ist ein Zusammenhang mit den Feldern des Mobilfunks unwahrscheinlich. Für Vögel ist bekannt, dass schwache elektromagnetische Felder im Frequenzbereich von 0,1 bis 100 Megahertz die Orientierung am Erdmagnetfeld stören. Unter Laborbedingungen führte das zu einer Desorientierung der Vögel. Dieser Frequenzbereich wird von Radiosendern genutzt, nicht aber von Mobilfunksendeanlagen. Störungen des Vogelzugs im Freiland sind aufgrund dieser Ergebnisse nicht zu erwarten. Bisher wurde dies auch nicht beobachtet, da sich Vögel auch nach Sonne, Sternen oder Landmarken orientieren können. Einigen Beobachtungstudien zufolge ist die Populationsdichte und den Bruterfolg von Vögeln in der Nähe von Mobilfunksendeanlagen geringer. Ein ursächlicher Zusammenhang ist jedoch nicht wissenschaftlich nachgewiesen. Fledermäuse meiden leistungsstarke Radarsender, aber nicht Mobilfunksendeanlagen. In einigen Berichten wird behauptet, dass hochfrequente Felder von Mobilfunksendeanlagen landwirtschaftlichen Nutztieren schaden. In der wissenschaftlichen Literatur ergibt sich diesbezüglich jedoch kein schlüssiges Bild. Ein ursächlicher Zusammenhang wurde nicht nachgewiesen. Ebenso wird ein solcher auch durch das Wissen über die bekannten Wirkmechanismen nicht gestützt. Hochfrequente elektromagnetische Felder können unter Laborbedingungen möglicherweise biologische Vorgänge in Pflanzen geringfügig beeinflussen. Diese Einflüsse sind mit leichten Stressreaktionen vergleichbar und können in Folge auch einen Einfluss auf das Wachstum haben. Dies ist jedoch nicht endgültig wissenschaftlich nachgewiesen. Ebenso sind etwaige Wirkmechanismen unbekannt. Vereinzelt wurden vermehrt Baumschäden in der Umgebung von Mobilfunkbasisstationen berichtet. Wegen fehlender Zufallsauswahl und fehlender Berücksichtigung von bekannten anderen Einflussfaktoren sind solche Studien jedoch ungeeignet, um einen ursächlichen Zusammenhang zu untersuchen. Stand: 19.02.2026
| Organisation | Count |
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| Bund | 26 |
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| Weitere | 29 |
| Wissenschaft | 1 |
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| Boden | 16 |
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