Der INSPIRE Dienst Verteilung der Vogel-Arten (S) in Deutschland - Verbreitung stellt bundesweite Verbreitungsdatensätze gemäß den Vorgaben der INSPIRE Richtline Annex III Thema bereit. Die Verbreitungsdaten wurden vom Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) zusammengestellt und mit den Vogelschutzwarten und Fachverbänden der Bundesländer abgestimmt. Die Verbreitungsdaten wurden im nationalen Vogelschutzbericht 2019 nach Art. 12 der Vogelschutzrichtlinie der EU übermittelt. Für die Verbreitungsdaten wurden Daten des Atlas deutscher Brutvogelarten (Gedeon et al. 2014), Angaben aus dem Internetportal www.ornitho.de sowie einzelne ergänzende Daten aus einzelnen Bundesländern zusammengeführt. Die Angaben sind methodisch unterschiedlich erhoben worden. Die Erhebungsdaten stammen aus dem Zeitraum 2005 – 2016. Der Dienst enthält keine Informationen zu sensiblen Arten.
Die Seeadlerhorste werden landesweit jährlich von den ehrenamtlich tätigen Horstbetreuern (Projektgruppe Großvogelschutz Mecklenburg-Vorpommern) erfasst. Die Brutangaben werden vom Landeskoordinator Herrn Müller in der Datenbank MultiBaseCS zusammengestellt. Mit den dabei erfassten Daten wird der Geodatenbestand ¿Seeadler¿ (sead_p.*) jährlich aktualisiert. Aus diesem wurde der vorliegende Datenbestand für die Jahre 2007-2016 abgeleitet. Die Daten liegen als Rasterdaten, bezogen auf Messtischblatt-Quadranten (MTBQ) vor.
21 Prozent der Proben über HBM-I-Wert für PFOA – UBA arbeitet an EU-weiter Beschränkung der Stoffgruppe In Deutschland haben Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 17 Jahren zu viele langlebige Chemikalien aus der Stoffgruppe der per- und polyfluorierten Alkylsubstanzen, kurz PFAS, im Blut. Das zeigt die Auswertung der repräsentativen Deutschen Umweltstudie zur Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, GerES V. In einem Fünftel der untersuchten Proben lag die Konzentration für Perfluoroktansäure (PFOA) über dem von der Kommission Human-Biomonitoring festgelegten HBM-I-Wert. Erst bei Unterschreitung des HBM-I-Wertes ist nach dem aktuellen Kenntnisstand eine gesundheitliche Beeinträchtigung auszuschließen. PFAS kommen nicht natürlich vor. Sie sind chemisch und thermisch sehr stabil. So reichern sich PFAS im Menschen und weltweit in der Umwelt an. PFAS werden zum Beispiel in der Beschichtung von Kaffeebechern, für Outdoorjacken oder Löschschäume verwendet, weil sie fett-, wasser- und schmutzabweisend sind. Dirk Messner, Präsident des Umweltbundesamtes: „Welche Schäden die langlebigen PFAS in der Umwelt auf Dauer anrichten können, ist häufig noch unerforscht. Wir versuchen daher, gemeinsam mit anderen europäischen Ländern, diese Stoffe in der EU so weit wie möglich zu verbieten. Dies ist aus Vorsorgegründen der richtige Schritt.“ Die Stoffgruppe der PFAS umfasst über 4.700 verschiedene Chemikalien. PFOS (Perfluoroktansulfonsäure) und PFOA (Perfluoroktansäure) - wurden in der GerES-Studie am häufigsten gefunden. Mit PFOS waren 100 Prozent aller Kinder in der Studie belastet. PFOA fand sich in 86 Prozent der insgesamt 1109 untersuchten Blutplasma-Proben. Damit liegen die Werte teilweise über den von der Kommission Human-Biomonitoring (HBM) festgelegten Schwellen. 21,1 Prozent der Proben lagen über dem HBM-I-Wert für PFOA, 7,1 % über dem HBM-I-Wert für PFOS. 0,2 Prozent der Proben überschritten den HBM-II-Wert für PFOS. Der HBM-II-Wert beschreibt eine Konzentration, ab der nach heutigem Kenntnisstand eine relevante gesundheitliche Beeinträchtigung möglich ist. Die Belastung sollte dann in jedem Fall reduziert werden. PFAS reichern sich im menschlichen Körper an und können auch über die Muttermilch von der Mutter auf das Kind übergehen. 1 Die GerES-V-Ergebnisse zeigen, dass gestillte Kinder höher mit PFAS belastet sind als nicht gestillte Kinder. Erhöhte Konzentrationen von PFOA und PFOS im menschlichen Blut können Wirkungen von Impfungen vermindern, die Neigung zu Infekten erhöhen, die Cholesterinwerte erhöhen und bei Nachkommen ein verringertes Geburtsgewicht zur Folge haben. Da PFAS in sehr vielen Produkten verwendet werden, ist es nicht einfach, den Kontakt mit diesen Chemikalien zu vermeiden. Verbraucherinnen und Verbraucher können beispielsweise auf in beschichteten Kartons aufbewahrte Lebensmittel verzichten. Auch schmutzabweisende Textilien wie Teppiche oder Vorhänge tragen zur Belastung bei. Weitere Tipps für einen PFAS-ärmeren Haushalt gibt es auf den Internetseiten des UBA : www.umweltbundesamt.de/uba-pfas . PFAS sind auch für die Umwelt ein Problem: Aufgrund ihrer Langlebigkeit verteilen sie sich über Luft und Meeresströmungen großflächig rund um den Globus. PFAS gelangen über vielfältige Wege in die Umwelt. Durch die Abluft von Industriebetrieben können PFAS in umliegende Böden und Gewässer verlagert werden. PFAS können auch an Partikel anhaften und so über weite Strecken in der Luft bis in entlegene Gebiete transportiert werden. Man findet PFAS daher auch in den Polargebieten und alpinen Seen, weit weg von industrieller Produktion und menschlichen Siedlungen. Über Regen und Schnee gelangen PFAS aus der Luft wiederum in Boden und Oberflächengewässer. Zusätzlich werden PFAS über das behandelte Abwasser in Gewässer eingetragen oder verunreinigen Böden durch die Verwendung von PFAS-haltigen Löschschäumen. Weil sie sich nicht abbauen, verbleiben PFAS in Wasser und Boden und reichern sich an. Auswertungen der Umweltprobenbank zeigen, dass z. B. Seehunde, Seeadler oder Otter stark mit PFAS belastet sind. Über das Wasser landen die Chemikalien in Fischen und so auch in Tieren, die sich von Fisch ernähren. Auch in Eisbärlebern wurden die Stoffe schon nachgewiesen. Dirk Messner: „Im Sinne einer sicheren Chemie gehören diese Chemikalien auf den Prüfstand. Die Perfluorchemie hat für mich wenig Zukunft. Nur Erzeugnisse und Materialien, die wirklich notwendige Leistungen etwa für den Gesundheitsschutz, z. B. für medizinische Geräte oder Schutzkleidung für Feuerwehren bereitstellen, sollten weiter genutzt werden dürfen.“ Aufgrund der Größe der Stoffgruppe ist das Verbot oder die Beschränkung von einzelnen Chemikalien nicht sinnvoll. Das UBA erarbeitet derzeit mit anderen Behörden aus Deutschland, den Niederlanden, Dänemark, Schweden und Norwegen ein weitgehendes EU-weites Verbot im Rahmen der EU-Chemikalienverordnung REACH für die gesamte Stoffgruppe. Einige PFAS gelten unter REACH bereits als besonders besorgniserregende Stoffe (sogenannte substances of very high concern, SVHC), da sie sehr langlebig sind, sich in Organismen anreichern und für Menschen schädlich sein können. Für besonders besorgniserregende Stoffe gelten im Rahmen der REACH-Verordnung besondere Auskunftspflichten und es kann eine Zulassungspflicht entstehen, d. h. nur explizit zugelassene Verwendungen dürfen weiter genutzt werden. Zu den besonders besorgniserregenden Stoffen unter REACH gehört zum Beispiel PFOA. Außerdem gelten für einige PFAS (z. B. für PFOA inklusive der Vorläuferverbindungen) bereits Beschränkungen bei der Herstellung und bei der Verwendung – so darf PFOA ab Juli 2020 nicht mehr in der EU hergestellt werden. Für Verbraucherprodukte gelten strenge Grenzwerte für PFOA und Vorläuferverbindungen. Diese Regulierung zeigt auch Erfolge: In der Umweltprobenbank des UBA lässt sich nachvollziehen, dass die Belastung der Menschen mit PFOA und PFOS im Zeitverlauf abnimmt. Das UBA behandelt die problematische Stoffgruppe umfassend in seinem aktuellen Schwerpunkt-Magazin. Sie finden es hier zum Download . 1 In einer vorherigen Version hieß es: PFAS reichern sich vornehmlich im Fettgewebe an und können auch über die Muttermilch von Mutter auf das Kind übergehen. Das ist nicht korrekt und wurde deshalb korrigiert.
1130 illegal getötete Greifvögel sind in Deutschland in den vergangenen zehn Jahren gemeldet worden, die Dunkelziffer ist nach wie vor groß. Das geht aus einer Anfrage des NABU an die Umweltministerien der Länder und gesammelten Daten des Komitees gegen den Vogelmord hervor. Unter den Opfern sind zum großen Teil Mäusebussarde, gefolgt von Habichten und Rotmilanen. Aber auch seltene Arten wie Seeadler, Uhus, Wanderfalken sowie ein Schreiadler und ein Gänsegeier gehören dazu. Die meisten Fälle illegaler Greifvogelverfolgung wurden in Nordrhein-Westfalen nachgewiesen. Seit Jahren betreibt die im Umweltministerium angesiedelte Stabsstelle Umweltkriminalität dort ein landesweites Monitoring. Weitere Hochburgen der Greifvogel-Wilderei sind Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg.
Größe ca. 110 ha, eutropher Flachwassersee, der als Brut-, Rast- und Überwinterungsgebiet einer Vielzahl von Wasser- und Watvogelarten dient. Darüber hinaus ist es ein wichtiges Nahrungsgebiet von Fisch- und Seeadler, Kormoran, Graureiher und Eisvogel. Neben dem Schutz des Sees gilt es extensive Bewirtschaftungsmaßnahmen auf den angrenzenden Feuchtwiesen durchzusetzen.
Grösse ca. 45 ha, Buchenwaldbestände, Halbinsel mit Steilufer, durchsetzt mit Waldsümpfen. Brutgebiet des Seeadlers und potentielles Brutgebiet des Schwarzstorches.
Kurzbeschreibung Die Projekt Ökovest GmbH beantragt die Neuerrichtung von drei Windenergieanlagen (WEA) in der Gemeinde Ovelgönne im Landkreis Wesermarsch. Bauleitplanung Die Gemeinde Ovelgönne möchte ein Repowering des vorhandenen Windparks Oldenbroker Feld I ermöglichen. Aktuell besteht der Windpark Oldenbroker Feld I aus insgesammt 13 Windenergieanlagen. 5 WEA des Typs Vestas V80 mit einer installierten Leistung von je 2000 kW Nennleistung und 60,0 m Nabenhöhe, sowie 8 WEA des Typs Vestas V66 mit einer installierten Leistung von je 1650 kW Nennleistung und 67,0 m Nabenhöhe. Die Fläche liegt in der 16. Änderung Flächennutzungsplan, die als Sonderbaufläche für Windenergie dargestellt ist. Die rechtliche Grundlage für die Errichtung der 13 Anlagen bilden der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 1 sowie die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 1. Der Rat der Gemeinde Ovelgönne hat in seiner Sitzung am 13.10.2021 die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1 nebst erster Änderung beschlossen. Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 22.10. 2021 ist die Aufhebungssatzung rechtskräftig geworden. Durch die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr 1 ist es möglich im Zuge eines Repowerings insgesamt 8 Windenergieanlagen zurückzubauen (4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 66 und 4 Windenergieanlagen vom Typ Vestas V 80) und an den beantragten Stellen im Gebiet der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes 3 Windenergieanlagen vom Typ Vestas EnVentus V 150 neu zu errichten. Windenergieanlage Die für die Errichtung und den Betrieb vorgesehene, antragsgegenständliche Windenergieanlage des Typs Vestas EnVentus V 150 entspricht dem heutigen Stand der Technik und weist eine Leistung von 5,6 MW auf. Der geplante WEA-Typ hat einen Rotordurchmesser von 150,0 m und eine Nabenhöhe von 125 m. Durch die statischen gegeben wird das Fundament so in den Untergrund eingebunden, dass es 2 m über Gelände herausragt, was zu einer Nabenhöe von 127,0 m über Gelände führt. Die rechnerische Gesamtbauwerkshöhe beträgt dann 202,0 m. Dies erfordert eine Kennzeichnung als Luftfahrthindernis, die als bedarfsgerechte Nachtkennzeichnung zu steuern ist. Der antragsgegenständlichen Windenergieanlagenstandorte liegen auf den nachfolgend benannten Flurstücken: WEA 1 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 14 WEA 2 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 14, Flurstück 9 WEA 3 neu: Gemarkung Oldenbrok, Flur 5, Flurstück 27/1 Windpark Der bestehende Windpark Oldenbroker Feld I umfasst insgesammt 13 WEA. Im Zuge der Neuerrichtung der antragsgegenständlichen WEA werden 8 bestehende WEA zurückgebaut (Repowering). Um eine Zuordnung der WEA-Bezeichnungen in Karten und Gutachten dieses Antrags zu gewährleisten, ist in der Kurzbeschreibung Nr. 1.2 des Antrags eine Auflistung der zurückzubauenden Bestands-WEA aufgeführt. Zu den Schallimmissionen Acht vorhandene Windenergieanlagen werden zurückgebaut und sind daher nicht als Vorbelastungen an den Immissionsorten an den benachbarten Wohnbebauungen zu berücksichtigen. Die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Richtwerte gemäß TA-Lärm wird durch eine detaillierte Schallprognose der Firma PLANkon nachgewiesen (siehe Kapitel 5.1). Grundlage für die Beurteilung der Schallimmissionen sind die aktuellen Hinweise zum Schallimmissionsschutz bei Windkraftanlagen (WKA) der Bund/ Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) („Interimsverfahren“). Im Ergebnis werden die Schallimmissionswerte an allen Immissionspunkten eingehalten. Daher bestehen aus Sicht des Schallimmissionsschutzes unter den im Gutachten dargestellten Bedingungen keine Bedenken gegen die Errichtung und den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen während der Tages- und Nachtzeit. Zum Schattenwurf Der zu erwartende Schattenwurf wurde durch das Gutachten der Firma PLANkon in Kapitel 5.1 berechnet. An einigen Immissionsorten werden die zulässigen Orientierungsgrenzwerte durch die antragsgegenständlichen Windenergieanlagen überschritten. An diesen Immissionsorten ist die Belastung durch die geplanten Anlagen so zu reduzieren, dass die Orientierungswerte (30 Minuten/Tag und 30 Stunden/Jahr worst-case bzw. 8 Stunden/Jahr real) eingehalten werden. Durch den Einbau eines Schattenwurfmoduls, können die Anlagen so programmiert und gesteuert werden, dass diese zu bestimmten Zeiten und bei tatsächlich auftretendem Schattenwurf vorrübergehend abgeschaltet werden. Eine Überschreitung der geforderten Richtwerte kann dadurch ausgeschlossen werden. Sonstige Belastungen Außer Schall- und Schattenemissionen gehen von Windkraftanlagen keine Emissionen aus, die die Schutzgüter beeinträchtigen können. Die Stromerzeugung ist frei von umwelt- und klimaschädigenden Abgasen oder problematischen Abfällen. Die Stromerzeugung mit Windkraftanlagen trägt zur Verringerung von Schadstoffen in der Luft bei und ist ein Beitrag zum globalen Klimaschutz. Da die nächtliche Befeuerung aufgrund des Luftverkehrsrecht eine Beeinflussung der Umgebung darstellt, werden die antragsgegenständlichen WEAs mit einer Einrichtung zur bedarfsgesteuerten Nachtkennzeichnung (BNK) ausgerüstet. Nach § 9 Abs. 8 S.1, 3 EEG 2017 müssen Betreiber von Windenergieanlagen an Land, die nach den Vorgaben des Luftverkehrsrechts zur Nachkennzeichnung verpflichtet sind, ihre Anlagen mit einer solchen Einrichtung ausrüsten. Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft, Artenschutz und FFH Verträglichkeit Im Rahmen des UVP-Berichtes, des LBP sowie der Fachgutachten ist eine vollständige Eingriffsermittlung durchgeführt worden.Diese sind den Antragsunterlagen in Kapitel 13 und 14 beigefügt. Unter Berücksichtigung der erforderlichen Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.1) sowie nach Umsetzung des ermittelten Kompensationsbedarfs / der erforderlichen Kompensationsmaßnahmen (s. Kapitel 13.5.2) verbleiben keine erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen für den Menschen und den Naturhaushalt. Da Eingriffe durch WEA in das Landschaftsbild i. d. R. weder durch Ausgleichs- noch durch Ersatzmaßnahmen kompensierbar sind, verbleiben i. d. R. erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen auf dieses Schutzgut. Das Repowering wird jedoch nicht in dem Maße wahrgenommen, wie die Neuerrichtung eines Windparks; insofern sind pragmatisch betrachtet nur geringe Änderungen mit der Planung verbunden und zusätzliche erhebliche Umweltauswirkungen auf das Landschaftsbild werden ausgeschlossen. Nachteilige Umweltauswirkungen auf die Natura-2000 Gebiete sowie die nationalen Schutzgebiete können ausgeschlossen werden. Erhebliche nachteilige Auswirkungen durch die Vorbelastung (19 Bestandsanlagen und 2 Hochspannungsfreileitungen) sind definitiv auf das Landschaftsbild gegeben, denn Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes durch WEA sind i.d.R. nicht vermeidbar und nicht kompensierbar. Die Eingriffsregelung nach §13 BNatSchG wird in dem LBP bearbeitet. Dieser ist im Kapitel 13 eingefügt. Es werden Eingriffe in Natur und Landschaft festgestellt und bewertet und geeignete Kompensationsmaßnahmen aufgelistet. Für den Eingriff werden auf vier Flächen insgesammt 5,98 ha Kompensationsfläche zur Verfügung gestellt. Zur Bewertung von artenschutzrechtlichen Belangen wurde ein Artenschutzfachbeitrag erstellt und diesem Antrag im Kapitel 13 eingefügt. Der Fachbeitrag kommt zu dem Ergebniss, dass unter Berücksichtigung der vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen das Eintreten der Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG in Verbindung mit § 44 Abs. 5 BNatSchG vollständig vermieden werden kann. Eine Darlegung der Voraussetzungen für eine Ausnahme ist somit nicht erforderlich. Zur artenschutzrechtlichen Beurteilung wurden folgende Untersuchungen herangezogen, Diese sind ebenfalls im Kapitel 13 eingefügt. • Avifaunistisches Gutachten 2019/2020 zum Repowering des Windparks Oldenbroker Feld I (Büro Sinning 2021a) • Raumnutzungsanalyse Graureiher - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP"Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021b) • Raumnutzungsanalyse Seeadler - 2019, Gutachten zum geplanten Repowering des WP "Oldenbrokerfeld I" (Büro Sinning 2021c) • Weißstorch-Raumnutzungskartierung 2019 und 2020 (Büro Sinning 2021d) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Zwischenbericht (Büro Sinning 2021) • Fledermauskundliche Untersuchungen 2021 zum geplanten Repowering im Windpark Oldenbroker Feld I – Endbericht (Büro Sinning 2022) Erschließung Der Windpark wird direkt von der B 211 Oldenburg/ Brake erschlossen. Für die Erschließung innerhalb des Plangebietes bis zum WEA-Standort wird weitestgehend die bestehende Windparkzuwegung genutzt und ausgebaut. Die interne Zuwegung der antragsgegenständlichen Windenergieanlagen wird in Schotterbauweise mit einer Breite von ca. 4,5 m, für eine Achslast von 12t, angelegt. Zusätzlich zu den Erschließungswegen ist an dem Windenergieanlagenstandort die Anlage einer Kranstellfläche sowie ggfs. weiterer Lager- und Montageflächen erforderlich. Die Kranstellfläche wird dabei – wie der Wegebau – in Schotterbauweise hergerichtet; der Unterbau wird entsprechend den Vorschlägen des Bodengutachtens (siehe Kapitel 12.7) erfolgen um die erforderlichen Kranlasten aufzunehmen. Die Anlage temporärer Lager- und Montageflächen erfolgt mittels geeigneten Metallplatten und wird nach der Errichtung wieder zurückgenommen. Zum Netzanschluss Es ist geplant für die beantragten Windenergieanlagen den bereits vorhandenen Netzanschluss als Netzverknüpfungspunkt zu nutzen und den erzeugten Strom dort einzuspeisen. Die Übergabestation des vorhandenen Windparks wird dabei ersetzt werden müssen, die Anschlussmöglichkeit entspricht nicht mehr dem heutigen Anforderungen. Somit ist lediglich eine Neuverlegung von Mittelspannungskabel der beantragten WEA untereinander notwendig. Die Planung ist in der Planzeichnung in Kapitel 2 ersichtlich. Zum Rückbau der Windkraftanlagen Nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB ist für Vorhaben nach § 35 Abs. 1 Nrn. 2 bis 6 BauGB als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Rückbau ist die Beseitigung der Anlage, welche der bisherigen Nutzung diente und insoweit die Herstellung des davor bestehenden Zustandes. Zurückzubauen sind grundsätzlich alle ober- und unterirdischen Anlagen und Anlagenteile sowie die zugehörigen Nebenanlagen wie Leitungen, Wege und Plätze und sonstige versiegelte Flächen. Die durch die Anlage bedingte Bodenversiegelung ist so zu beseitigen, dass der Versiegelungseffekt, der z. B. das Versickern von Niederschlagswasser beeinträchtigt oder behindert, nicht mehr besteht. Die Antragstellerin verpflichtet sich die Anlagen nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung ist dem Antrag beigefügt.
Das Projekt "Naturschutzkonzeption fuer das Gebiet Schaplow-Seenkette und Gebiete der Gemarkungen Bugh und Kehrigk" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von LANDPLAN Gesellschaft für landwirtschaftliche und kommunale Umwelt- und Entwicklungsplanung durchgeführt. Rund um die Schaplow-Seenkette und im Bereich der Seen selbst existiert noch eine weitgehend intakte Natur in der landschaftstypischen Form. Dazu gehoert ein breiter Schilfguertel, begrenzt vom Erlenbruchwald, der von Feuchtwiesen umschlossen wird. Zwei noch lebende Moore sind die wichtigsten Biotope hier. In dieser durch den Menschen noch schwach genutzten Landschaft leben sehr seltene Arten wie Kraniche, Seeadler, alle Rohrsaenger-Arten uvm. Durch Beschluss des Landkreises wurde das gesamte Gebiet einstweilig gesichert. Dennoch soll der sanfte Tourismus hier stattfinden, um wirtschaftliche Perspektiven fuer die Bevoelkerung dieses Gebietes zu eroeffnen. Fuer das Gebiet werden die noetigsten Antraege auf Ueberfuehrung in den Status Naturschutzgebiet gestellt. Weiterhin wird eine langfristige Betreuung vorgeschlagen. Die Projekte zur touristischen Nutzung werden weiterbearbeitet, wozu eine Projektgruppe fuer das Gebiet der Verwaltungsgemeinschaft Storkow gebildet wird.
Das Projekt "Ermittlung von Ursachen fuer die Unterschiede im biologischen Inventar der Agrarlandschaft in Ost- und Westdeutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von SALIX Büro für Landschaftsplanung Dr. Scheller u. Dr. Voigtländer (Gebr.) durchgeführt. Im Rahmen des beantragten F+E-Vorhabens sollen die naturschutzrelevanten Unterschiede der Bewirtschaftung in der Agrarlandschaft Ost- und Westdeutschland vor und nach 1990 ermittelt werden. Durch Literaturrecherchen und ergaenzende Bestandserfassungen soll zudem die dadurch bedingte Situation der biotischen Ausstattung der Agrarlandschaft festgestellt werden. Ziel ist es, die Schluesselfaktoren fuer den Erhalt eines deutlich hoeheren Potentials in der Agrarlandschaft Ostdeutschlands (z.B. Seeadler, Kranich, aber auch bestimmte Ackerwildkraeuter oder Insektengruppen) zu ermitteln und Empfehlungen fuer die Landbewirtschaftung zu erarbeiten.
Das Projekt "Todesursachen bei einheimischen Seeadlern" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsverbund Berlin e.V., Institut für Zoo- und Wildtierforschung durchgeführt. Kollisionen mit Zügen und Bleivergiftungen sind m Deutschland die häufigsten Todesursachen des vom Aussterben bedrohten Seeadlers. Der Vogel mit einer Spannweite von mehr als zwei Metern wird in etwa siebzig Prozent aller Fälle ein Opfer der menschlichen Zivilisation. Das geht aus einer Studie des Berliner Instituts für Zoo- und Wildforschung hervor. Dort wurde die Todesursache von 120 verendeten Greifvögeln untersucht, die m freier Wildbahn lebten. Am häufigsten wird dem seltenen Greifvögel demnach ein Zusammenstoß mit einem Zug zum Verhängnis. Seeadler fliegen Gleisanlagen an, um sich von verunglücktem Wild zu ernähren. Schnell herannahende Züge kann der Vogel oft nicht rechtzeitig bemerken. Mit seinen großen Flügeln gelangt der Seeadler zudem leicht in den Sog des Zuges, wenn er zu fliehen versucht. An zweiter Stelle der Todesursachen rangiert laut der Studie die Bleivergiftung. Enten und Gänse werden meist mit bleihaltiger Schrotmunition gejagt, angeschossene Tiere werden leicht Beute des Seeadlers. Beim Verspeisen des Fangs gelangt die Munition in den Magen des Raubvogels. Das Schwermetall reichert sich dort an und schädigt Nervensystem, Leber, Galle und die Blutbildung des Tieres. Dritthäufigste Todesursache sind Stromschläge, wenn der Vogel Überlandleitungen anfliegt oder an Mittelspannungsleitungen mit seinen großen Schwingen eine Strombrücke zwischen den Kabeln schafft. Natürliche Todesfälle durch Verhungern, Infektionskrankheiten oder Revierkämpfe sind eher selten. Zur Zeit gibt es etwa 360 Brutpaare von Seeadlern in Deutschland.
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