Am 19. April 2011 veröffentlichte die Naturschutzorganisation IUCN (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources) im Schweizer Gland die Ergebnisse ihrer Studie über den Zustand der Fischarten im Mittelmeer. Zu den bedrohten Spezies gehören laut IUCN die Hälfte aller Hai- und Rochen- sowie mindestens zwölf Knochenfischarten. Überfischung, Veränderungen in den Lebensräumen und Umweltverschmutzung könnten dafür sorgen, dass 42 mediterrane Fischarten in den nächsten Jahren vom Aussterben bedroht sind. Zu ihnen zählen der Blauflossen-Thunfisch, der Braune Zackenbarsch, der Europäische Wolfsbarsch und der Seehecht. Der Bericht stellt die erste regionale Bestandsaufnahme eines gesamten Meeres dar.
Dieser Bericht ist ein Ergebnis des Forschungs- und Entwicklungsprojektes "Ökologische Leitplanken für den Tiefseebergbau", Oktober 2015 bis Dezember 2017, in Auftrag gegeben durch das Umweltbundesamt, UBA. Aufgrund des in den letzten Jahren wiedererwachten Interesses für einen Abbau von Rohstoffen in der Tiefsee, und Anstrengungen, den notwendigen Rechtsrahmen in nationalen und internationalen Gewässern zu schaffen, wird jetzt dringend auch ein Konzept für den effektiven Schutz der Meeresumwelt vor den Folgen des Rohstoffabbaus erforderlich. Im sogenannten "Gebiet", dem Meeresboden jenseits nationaler Grenzen, hat die Internationale Meeresbodenbehörde, ISA, die Aufgabe, den Meeresboden und seine Rohstoffe im Namen von und zum Vorteil der gesamten Menschheit ('for the benefit of mankind as a whole') zu verwalten. Dazu gehört der Erlass von Regeln, Bestimmungen und Verfahren, welche die Auswirkungen der mit der Erkundung und dem Abbau von Rohstoffen im Gebiet zusammenhängenden Tätigkeiten in einem Rahmen hält, welcher die Vorgaben für den "effektiven Schutz der Meeresumwelt vor den Folgen der Tätigkeiten", wie im internationalen Seerecht gefordert, einhält. Der vorliegende Text zeigt Möglichkeiten auf, wie die ISA mit dem Instrumentarium des modernen vorsorgenden und präventiven Umweltmanagements die regulatorische Kontrolle über die Umweltbelastungen durch Tätigkeiten im Gebiet ausüben kann. Angesichts der großen Wissenslücken über die potentiell betroffenen Tiefseeökosysteme und die möglicherweise eingesetzte Technik scheint es allerdings zur Zeit unmöglich, auch mit den besten Verfahren den Grad der zu erwartenden Umweltschäden einzuschätzen. Daher ist schon der Weg das Ziel, indem die ISA sich als moderne, umweltbewusste Organisation präsentiert, welche den Vorsorgeansatz und internationale Verpflichtungen zum Schutz der Meeresumwelt und zur nachhaltigen Entwicklung ernst nimmt und ihr Mandat unter Einbeziehung der derzeitigen und voraussichtlich zukünftigen Veränderungen der Meeresökosysteme bis in die Tiefsee ausübt. Quelle: Forschungsbericht
Die Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG, v. d. Trianel Wind und Solar Verwaltungs GmbH, v. d. GF Dr. Markus Hakes mit Sitz in 52070 Aachen, Krefelder Straße 203, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 11.10.2022 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 12 Windenergieanlagen vom Typ ENERCON E-160 EP5 E3 mit einer Nabenhöhe von 166,6 m, einem Rotordurchmesser von 160 m, einer Gesamthöhe von 246,6 m und einer Nennleistung von je 5.560 kW in Sundern auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Gemarkung Flur/Flurstück(e) WEA 01 Stockum 5 81 WEA 02 Stockum 6 179 WEA 03 Stockum 6 8 WEA 04 Stockum 6 298 WEA 05 Stockum 6 265, 27 WEA 06 Stockum 6 282 WEA 07 Hagen 4 28 WEA 08 Hagen 4 36 5 45 WEA 09 Hagen 5 54 WEA 10 Hagen 5 54 WEA 11 Stockum 6 149, 150, 261 WEA 12 Hagen 5 3, 8, 54
Die Trianel Wind und Solar GmbH & Co. KG, v.d. Trianel Wind und Solar Verwaltungs GmbH, v.d. Herrn GF Dr. Markus Hakes mit Sitz in 52070 Aachen, Krefelder Straße 203, hat beim Hochsauerlandkreis, als zuständige Genehmigungsbehörde, gem. § 1 Abs. 2 Nr. 3 Abs. 3 ZuStVO NRW, mit Datum vom 29.11.2023 eine Genehmigung gem. § 4 BImSchG für die Errichtung und den Betrieb von zwei Windenergieanlagen vom Typ Enercon E-175 EP5 mit einer Nabenhöhe von 162 m, einem Rotordurchmesser von 175 m, einer Gesamthöhe von 249,50 m und einer Nennleistung von je 6.000 kW (WEA 13 und 14) auf den nachfolgend bezeichneten Grundstücken beantragt: Bezeichnung Anlagen-Nr. Gemarkung Flur Flurstücke WEA 13 8194849.1 Hagen 4 2, 71, 3, 50 WEA 14 8194849.2 Hagen 4 7, 85, 92, 78
Grundwassermessstellen dienen der Überwachung des Grundwassers. Dieser Datensatz enthält die Messdaten der Messstelle Ha 1 Erdbau Hake. Wasserart: reines Grundwasser
Das Projekt "FS SONNE (SO 186) - SEACAUSE I & II: Der Tsunami von Sumatra: Ursachen und Risikopotenzial - ein Beitrag zum deutschen Frühwarnsystem für Indonesien" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von IFM-GEOMAR Leibniz-Institut für Meereswissenschaften durchgeführt. Ziele: Die geplanten Untersuchungen dienen zur Erhebung von geowissenschaftlichen Daten insbesondere geophysikalischer und geologischer Natur zur Implementierung eines Tsunami-Frühwarnsystems. Die Daten sollen zum einen die Basis zur Modellierung der Wellenhöhe bilden aber auch zur Abschätzung des Risikos für weitere Tsunamis herangezogen werden. Auf dem ersten Fahrtabschnitt im Oktober 2005 wird u. a. eine erste Boje mit den entsprechenden Messinstrumenten ausgesetzt. Ergebnisse: Der Fahrtbericht wird als Hardcopy bei der Technischen Informationsbibliothek in Hannover hinterlegt. Die Wochenberichte der Forschungsfahrt finden sich auf der Internetplattform des FS SONNE bei der BGR Hannover.
Das Projekt "Anforderungen des Umweltschutzes an die Raumordnung in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone - AWZ - einschließlich des Nutzungsanspruchs Windenergienutzung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Leibniz-Institut für ökologische Raumentwicklung e.V. durchgeführt. A) Problemstellung: Neben den Belastungen von Nord- und Ostsee durch Schadstoffe, Fischerei und Schifffahrt kommen zahlreiche örtliche Eingriffe durch marinen Bergbau, Baggergutverklappung, Pipelines, Kabeltrassen, Marikultur, Tourismus und den beabsichtigten Ausbau der Offshore-Windenergienutzung zur Erfüllung der Klimaschutzziele der Bundesregierung hinzu. Da die Dichte der Nutzungen in Zukunft eher zunehmen wird, wurde 2004 über das EAG-Bau durch Paragraph 18a ROG die Raumordnung in der AWZ eingeführt. Auf dieser Grundlage wird BMVBW die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die AWZ, zu denen auch die raumbezogenen Umwelt- und Naturschutzziele gehören, entwerfen. Die Raumordnung in der AWZ muss mit dem BMU abgestimmt werden. B) Handlungsbedarf (BMU, UBA): Um die Prinzipien der nachhaltigen Entwicklung einbringen zu können und um Planungssicherheit z.B. für die Ausweisung der Standorte für Windenergieanlagen zu schaffen, ist es notwendig, Umweltziele, die auch in Verbindung mit den wirtschaftlichen Nutzungen zu sehen sind, neben den Zielen des Naturschutzes für die Raumordnung in der AWZ zu konzipieren. Die inhaltliche Ausarbeitung der Position des BMU zur Raumordnung im Rahmen der Beteiligung durch den BMVBW sollte umgehend vorbereitet werden. Die Umweltbelange in der Raumordnung für die AWZ in der Zuständigkeit des UBA ergeben sich u.a. aus den Grundsätzen und Leitvorstellungen nach den Pragraphen 1, 2 ROG, dem Paragraph 2 E-SUP-Gesetz und den Paragraphen 2, 34, 38 BNatSchG. Dazu gehören: Schutz der Meeresumwelt, Bodenschutz, Schutz der menschlichen Gesundheit, Schutz vor Lärm, Reinhaltung der Luft, Auswirkungen auf das Klima sowie die Wechselwirkungen zwischen den vorgenannten Schutzgütern. Im Ufoplan 2004 sind bereits Anmeldungen des BMU, Abteilung 1 und des BfN: 'Raumordnung in der AWZ-Anforderungen des Naturschutzes' und 'Globalansatz AWZ' enthalten. Sie beziehen sich auf die Ziele des Naturschutzes für die Raumordnung in der AWZ. C) Ziel des Vorhabens ist die Vorbereitung der Position des BMU bezogen auf den Umweltschutz für die mit dem Paragraph 18a ROG vorgegebenen Verfahrensschritte, u.a.: Ziele der Raumordnung, SUP, Umweltbericht, Beteiligungen, Abwägung und Monitoring. Erwartet wird ein Kriterienkatalog zur nachhaltigen Nutzung der AWZ.
Das Projekt "Raumordnung in der deutschen Ausschließlichen Wirtschaftszone" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Deutsche Akademie für Städtebau und Landesplanung, Zentralinstitut für Raumplanung durchgeführt. Die Nutzung der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) unterliegt aktuell einem strukturellen Wandel. Neben den traditionellen Nutzungsarten wie Fischfang, Tourismus, und Schifffahrt treten nunmehr andere wirtschaftliche Nutzungsmöglichkeiten verstärkt in den Blickpunkt. Neben der Erdgasförderung, sonstigem Rohstoffabbau, der Verlegung von Pipelines und Rohrleitungen zählt dazu vor allem auch die Energieerzeugung im Rahmen von Offshore-Windparks und Gezeitenkraftwerken. Zwangsläufig kommt es zu entgegen gesetzten und sich überlagernden Nutzungs- und Schutzansprüchen, die Interessenkollisionen hervorrufen und zu Abstimmungsbedarf führen. Damit ist die Frage aufgeworfen, wie eine Koordinierung und Steuerung der widerstreitenden Nutzungen in der AWZ erfolgen kann. Der Blick fällt dabei schnell auf das Raumordnungsrecht, hat dieses doch eine gesamtkonzeptionelle, querschnittsorientierte Koordinierung zum Gegenstand und ist auf eine zukunftsorientierte Gestaltung des Raumes gerichtet. Dem ist auch der Gesetzgeber gefolgt. Er hat den Aufgabenbereich des ROG auf die AWZ erstreckt ( Paragraph 1 Abs.1 Satz 3 ROG), das 'Meeresgebiet in einem Grundsatz der Raumordnung aufgenommen ( Paragraph 2 Abs. 2 Nr.8 Satz 1 ROG) und den verfassungsrechtlich umstrittenen Paragraph 18 a ROG neu in das ROG eingefügt. Das Forschungsvorhaben befasst sich mit den seevölkerrechtlichen, europarechtlichen und verfassungsrechtlichen Vorgaben einer Raumordnung in der AWZ und geht der Frage nach, inwieweit das novellierte ROG hinreichende Instrumente zur Steuerung bestehender und noch entstehender Nutzungskonflikte liefert.
Das Projekt "Bodenschutz und Landwirtschaft" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Rostock, Juristische Fakultät, Ostseeinstitut für Seerecht und Umweltrecht durchgeführt. Das Forschungsvorhaben verfolgt das Ziel, Verbesserungsvorschlaege fuer die rechtlichen Regelungen zu entwickeln, die das - vielfach als problematisch angesehene - Verhaeltnis von Bodenschutz und Landwirtschaft bestimmen. In die Bewertung der Problemloesungskapazitaet des geltenden Rechts sollen vergleichend der Professorenentwurf zum UGB-BT und das gerade beschlossene Bundesbodenschutzgesetz einfliessen.
Das Projekt "Comett (Aktionsprogramm der EG fuer Erziehung und Technologietraining)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Kiel, Walther-Schücking-Institut für Internationales Recht durchgeführt. Zusammenarbeit zwischen Hochschule und Wirtschaft im Bereich der Aus- und Weiterbildung auf dem Gebiet der Technologie im Rahmen internationaler Kurse. - Beschaeftigung mit offshore Projekten und Forschung auf dem Gebiet des marinen Umweltschutzes. - Ecomar Industry, Ecomar economy, Ecomar law. - Es soll ein interdisziplinaerer Kurs fuer Manager entwickelt werden, bei dem auch modernste Technologien zur Anwendung kommen sollen.
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