To protect boat hulls from fouling with algae, mussels or barnacles, biocidal antifouling products are mostly used. In the EU, these products are subject to authorisation according to the Biocidal Product Regulation (BPR). Among other things, it is checked here whether the use of the product causes acceptable risks to the environment. There are around 206 000 pleasure crafts in Germany. Around 71% of them have a berth in inland waters. In order to consider this circumstance in the environmental risk assessment and to enable a more realistic assessment for these areas, an exposure scenario for antifouling products in German inland water marinas was developed. This report presents the exposure scenario and contains all data, sources and information which are necessary for its application. Veröffentlicht in Texte | 133/2020.
Ökologischer Zustand nur „mäßig“ bis „unbefriedigend“ Das salzreiche Wattenmeer ist „Gewässertyp des Jahres 2015“. Es umfasst rund 20 Prozent der deutschen Küstengewässer und tritt an der deutschen Nordseeküste zwischen den Nord- und Ostfriesischen Inseln und dem Festland und im Jadebusen auf. Sein Zustand ist zwar deutlich besser als vor 30 Jahren, erreicht nach der EG-Wasserrahmenrichtlinie jedoch nur einen „mäßigen“ bis „unbefriedigenden“ ökologischen Zustand. Schuld am nur „mäßigen“ bis „unbefriedigenden“ ökologischen Zustand sind die oft zu hohen Nährstoffbelastungen, Schadstoffe und Müll. Nährstoffe landen über Flüsse und die Luft aus landwirtschaftlich genutzten Flächen im Meer. Die Folge sind häufigere Algenblüten, die zu einer Abnahme von Seegras und zu einer Zunahme von fädigen Grünalgen und zu Sauerstoffmangel führen können. Durch einen verantwortungsvollen Umgang mit Düngemitteln ließen sie sich aber soweit reduzieren, dass ein „guter“ ökologischer Zustand möglich wäre. Müll gelangt über Flüsse, aber auch direkt, zum Beispiel durch Touristen, die Fischerei oder den Schiffsverkehr ins Wattenmeer und bedroht so eine beeindruckende Tier- und Pflanzenwelt. Das salzreiche Wattenmeer gilt als vogelreichstes Gebiet Europas: Der Säbelschnäbler beispielsweise ist mit etwa 11.000 Paaren ein sehr häufig zu beobachtender Vogel im Wattenmeer. Seine Nahrung erbeutet er durch das arttypische „Säbeln“, eine mähende Bewegung seines nach oben gebogenen Schnabels. Auch der Bäumchenröhrenwurm, die Gezeiten Seepocke und das Zwergseegras sind anzutreffen. Völlig zu Recht steht das Wattenmeer unter nationalem und internationalem Schutz: Es ist UNESCO Weltnaturerbe und als ein wichtiger Naturraum Deutschlands auch Nationalpark.
Erfolg für den Umweltschutz: Ab Januar 2017 darf Cybutryn nicht mehr auf Schiffsrümpfen verwendet werden Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 31. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar dieses Jahres beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Das Umweltbundesamt ( UBA ) hat mit seiner kontinuierlichen fachlichen Begleitung maßgeblich zur Bewertung des Stoffes beigetragen und bereits im September 2007 vor der Anwendung des Stoffes gewarnt. Bei einem Gewässermonitoring, welches das UBA in den Jahren 2005 bis 2008 durchführte, fanden sich Cybutryn-Konzentrationen die im Bereich der Wirkungskonzentrationen lagen. In den künstlichen Teichen der Fließ- und Stillgewässersimulationsanlage des UBA, mit denen sich Ausschnitte aus Teichen, Seen und Flüssen modellhaft nachbilden lassen, konnte die ökotoxikologische Wirkung dieses Wirkstoffes auf Wasserpflanzen und Kleinstlebewesen in Binnengewässern nachgewiesen werden. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Was müssen Bootsbesitzer und -käufer jetzt beachten? Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen vor dem Stichtag – 31. Januar 2017 – entsorgt werden. Das UBA rät zur Abgabe bei Problemstoffsammelstellen wie zum Beispiel Recyclinghöfen. Ob ein Antifouling-Produkt Cybutryn enthält, kann auf der Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) recherchiert werden. Beim Bootskauf sollte nach der Antifouling-Beschichtung gefragt werden: Ab dem 02. März 2017 dürfen keine neuen Boote mehr verkauft werden, die mit Cybutryn beschichtet sind. Für Boote, die vor diesem Termin gekauft wurden, gelten dagegen keine Einschränkungen. Wer ein bereits behandeltes Boot besitzt, kann auch weiterhin europäische Gewässer befahren. Bootsbesitzer sollten generell so weit wie möglich auf biozidhaltige Antifouling-Anstriche verzichten, um die Ökosysteme in den Gewässern möglichst wenig zu belasten. Insbesondere in Seen und Flüssen können Bootsrümpfe auch ohne Antifouling-Wirkstoffe in gutem Zustand bleiben. Mittlerweile gibt es mehrere wirksame Antifouling-Beschichtungen auf dem Markt, die ohne Biozide auskommen. * Daten und Stichtage wurden am 20.05.2016 aktualisiert
Antifouling-Beschichtungen enthalten in der Regel biozide Wirkstoffe, die Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und oftmals hartschalige Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern sollen. Bei diesen Beschichtungen, die auch häufig im Sportbootbereich eingesetzt werden, lösen sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe und gelangen ins umliegende Wasser. Antifouling-Anstriche sind etwa im Abstand von 1 - 2 Jahren zu erneuern, da sich die Wirkstoffe auswaschen. Eine besonders große Menge an Wirkstoffen gelangt zu Beginn der Saison ins Wasser, wenn frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden. Veröffentlicht in Hintergrundpapier.
Cybutryn, besser bekannt unter dem Handelsnamen Irgarol®, ist ab dem 27. Januar 2017 nicht mehr als Wirkstoff in Antifouling-Produkten zulässig. Dies hat die EU-Kommission bereits am 27. Januar 2016 beschlossen. Antifouling-Wirkstoffe sollen Aufwuchs (Fouling) durch Einzeller, Algen und kleine Tiere – wie Seepocken oder Muscheln – auf Schiffsrümpfen verhindern, indem sich die Wirkstoffe langsam aus der Farbe lösen und ins umliegende Wasser gelangen. Dort schaden sie auch den lokalen Ökosystemen, zu denen Wasserpflanzen, Ruderfußkrebse und Algen gehören. Wenn im Frühjahr frisch gestrichene Bootskörper zu Wasser gelassen werden, gelangen auf diesem Weg besonders viele Biozide in die Gewässer. Mit Cybutryn wird zum ersten Mal ein Wirkstoff der Produktart Antifouling aufgrund von unannehmbaren Umweltrisiken nicht genehmigt. Restmengen von Antifouling-Produkten mit Cybutryn müssen bis zum Stichtag – 27. Januar 2017 – entsorgt werden.
Die Forschungsstelle Norderney hat in den Jahren 1961 bis 1964 Untersuchungen bei gießbaren Asphalt durchgeführt. Hier ging es um die Fragestellung in welchen Umfang biologischen Einflussfaktoren Aphalt im Seewasserbau schädigen können. Die aus der Biologie bekannte Bedeutung der Höhenlage in der Wasserwechelszone wurde auch für die Beeinflussung des Asphalts durch Meeresorganismen bestätigt. In Anlage 4 wurden die durchschnittliche Besiedlung und die Beeinflussung der Proben während der Versuchsdauer schematisch dargestellt. Einzelne Kästen können zu bestimmten Zeiten natürlich auch von anderen Arten besiedelt gewesen sein. Seepocken verursachen den größten Schaden, da sie bei Asphalteingussmassen neben der Oberfläche auch die Festigkeit des Asphalts auf etwa 2 -3 cm Tiefe durch eindringende Gehäusebruchstücke ungünstig beeinflussen. Miesmuscheln führen zu Formveränderungen, die sich jedoch unter Umständen wieder ausgleichen können. Grünalgen beeinflussen durch Kontraktion ihrer Fäden die obere Schicht großflächiger Asphalteingussdecken. Von den untersuchten Asphaltmischungen wurde jene mit B200 stark durch Muscheln und Seepocken beeinträchtigt. Bei B65 zeigten sich geringe Wirkungen; hier ist der Algenfluss größer. Bei der Asphalteingussmasse mit B 25 ergaben sich fast keine Oberflächenveränderungen. Es ist hieraus zu folgern, dass im oberen Bereich der Wasserwechselzone zweckmäßig Asphalte mit härteren Bitumensorten als B 65 verwendet werden sollten.
Mit Band 2 wird die Erhaltungssituation vieler Artengruppen der deutschen Meeresgebiete analysiert: 1. In der Roten Liste der Meeresfische wurde durch die erstmalige Anwendung der neu gefassten Etablierungskriterien das Artenspektrum auf knapp 100 Arten verringert. 2. Die ca. 1.250 Arten der bodenlebenden wirbellosen Tiere verteilen sich auf die Gruppen: - Schwämme (Porifera) - Nesseltiere (Cnidaria) - Weichtiere (Mollusca) - Vielborster (Polychaeta) - Wenigborster (Oligochaeta) - Igelwürmer (Echiurida) - Asseln (Isopoda) - Zehnfüssige Krebse (Decapoda) - Stachelhäuter (Echinodermata) - Seescheiden (Ascidiacea). Erstmalig aufgenommen wurden: - Seepocken (Balanomorpha) - Kumazeen (Cumacea) - Flohkrebse (Amphipoda) - Asselspinnen (Pantopoda) - Moostierchen (Bryozoa) - Schädellose (Acrania). In der Roten Liste der marinen Makroalgen finden sich rund 350 Vertreter der - Grünalgen (Chlorophyta) - Braunalgen (Phaeophyceae) - Rotalgen (Rhodophyta).
Schiffsrümpfe müssen mit Antifoulingsystemen vor Bewuchs mit Muscheln, Seepocken, Algen etc. geschützt werden, da diese sonst den Reibungswiderstand und damit den Treibstoffverbrauch und CO2-Ausstoß erhöhen. Trotz zahlreicher verschiedenartiger Alternativen wird der Markt der Antifoulingbeschichtungen sowohl in der professionellen Schifffahrt wie auch in der Sportbootschifffahrt noch immer von bioziden Produkten dominiert. Dabei haben zahlreiche Studien ergeben, dass im Süßwasser ein Einsatz von bioziden Beschichtungen vielfach nicht notwendig ist, um Bewuchs auf Schiffsrümpfen zu verhindern. Und selbst für die bewuchsreichen Meere gibt es inzwischen nicht-biozide Alternativen, die eine ausreichende Wirksamkeit erzielen. Die Etablierung eines Umweltzeichens Blauer Engel für umweltfreundliche "Unterwasserbeschichtungen und andere Bewuchsschutzsysteme" soll nun Hersteller motivieren, geeignete Produkte zu entwickeln und die Etablierung dieser Produkte auf dem Markt zu unterstützen. Im Rahmen des Projektes wurden Kriterien aufgestellt, mit denen die Umweltverträglichkeit und auch die Wirksamkeit der nicht-bioziden Bewuchsschutzsysteme nachgewiesen werden kann. Hierbei wurde eine bereits 2004 durchgeführte UBA-Studie wieder aufgegriffen (UBA-TEXTE 45/04). Inzwischen gibt es deutlich mehr Beschichtungen und Bewuchsschutzstrategien. In einer aktuellen Marktrecherche wurden 100 nicht-biozide Produkte identifiziert, die 14 unterschiedlichen Wirkungsmechanismen zugeordnet wurden. Die in Abstimmung mit dem Umweltbundesamt erarbeiteten stofflichen und produktbezogenen Anforderungen wurden auf einem Fachgespräch und einer Expertenanhörung mit Behördenvertreter*innen, Herstellerfirmen, NGOs und anderen Expert*innen diskutiert. Die Jury Umweltzeichen stimmte den Vergabekriterien im Dezember 2021 zu. Der Abschlussbericht dokumentiert die Ergebnisse einer Literaturstudie, der Marktrecherche sowie der Ableitung der einzelnen Kriterien. Quelle: Forschungsbericht
Die Haut der Haie ist mit sogenannten Placoidplättchen ausgestattet, die beweglich in der Oberhaut der Haie verankert sind. Diese Flexibilität und eine rillenförmige Mikrostrukturierung auf den Schuppen, die Ribletstruktur, reduzieren den oberflächennahen Strömungswiderstand. Weiterhin wird verhindert, dass sich Meereslebewesen wie Seepocken oder Algen dauerhaft ansiedeln können und so den Strömungswiderstand erhöhen. Eine Übertragung dieses Funktionsprinzips auf Schiffsrümpfe sollte dazu führen, dass zum einen die Strömungseigenschaften verbessert werden und ein Fouling (Bewuchs des Schiffsrumpfs) verhindert wird. Ein Anstrich mit Antifouling-Eigenschaften wurde von der Vosschemie GmbH in Kooperation mit der Hochschule Bremen entwickelt. Wissenschaftliche Untersuchungen widmen sich seit längerem den Effekten der Ribletstrukturen und überprüfen eine Übertragung auch auf andere Anwendungsfelder. In einem Forschungsprojekt soll neben experimentellen Untersuchungen ein Prognosetool zur Berechnung der Effizienzsteigerung bei der Übertragung von Ribletstrukturen auf real gefertigte Bauteile entwickelt werden. Es wird versucht, die strömungsoptimierenden Ribletstrukturen auf Rotorblätter von Windkraftanlagen, Gasturbinen oder auf andere Bauteile oder Baueinheiten, die umströmt werden, zu übertragen. Beispiele dafür sind Oberflächen von Zügen oder Flugzeugen. Die Untersuchungen zur Übertragung der Ribletstrukturen auf umströmte Bauteile oder Baueinheiten lassen vermuten, dass in der Nutzungsphase Energie eingespart werden kann. Bei der Betrachtung der Ressourceneffizienz des bei der Vosschemie GmbH erhältlichen Schiffslacks lassen sich Potenziale in verschiedenen Phasen des Produktlebenswegs erkennen: So ist am Rumpf großer, mit Haihaut beschichteter Containerschiffe ein bis zu 70 Prozent geringerer Bewuchs mit Algen, Seepocken und anderen Meeresorganismen zu verzeichnen. Bereits ein geringer Bewuchs von wenigen Millimetern erhöht den Treibstoffverbrauch um mehr als 25 Prozent. Wird von einem Treibstoffbedarf von ca. 180 Tonnen pro Tag für ein mittelgroßes Containerschiff, z. B. der Panamax-Klasse, ausgegangen, ergeben sich durch das Fouling ein zusätzlicher Bedarf von wenigstens 15.000 Tonnen und Mehrkosten von rund fünf Millionen Euro pro Jahr. Zudem verursacht ein Bewuchs pro Schiff einen zusätzlichen Ausstoß von etwa vier Millionen Tonnen CO2 pro Jahr und ca. 150.000 Tonnen Stick- und Schwefeloxiden. Darüber hinaus ersetzt die ungiftige Haihaut einen toxischen Anstrich aus Tributylzinnhydrid (TBT). Dieser muss weder material- und energieaufwendig hergestellt noch entsorgt/verwertet werden. Neben einer Energie- und Materialeinsparung in der Produktherstellung werden die Ressource Wasser und die Meeresbiodiversität als Teil der Ökosystemleistung sowie das Klima durch einen geringeren CO2- und Schadstoff-Ausstoß geschont.
Das Projekt "Schutz auf See - Marines Schutzgebiet vor der Kueste Mecklenburg-Vorpommerns" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von World Wide Fund for Nature Umweltstiftung Deutschland, Projektbüro Ostsee durchgeführt. Die suedliche Ostseekueste entstand vor 8000 Jahren, am Ende der letzten Eiszeit. Geologisch betrachtet ist sie jung und dynamisch. Die Kuestenlinie veraendert sich laufend; staendig bilden sich neue Lebensraeume. Der Stroemung zugewandte Kuesten werden abgetragen, Steilufer bleiben uebrig. Im Stroemungsschatten hingegen bilden sich Sandzungen, die sich allmaehlich ausdehnen und Teile der Ostsee abtrennen. Es entstehen Lagunen, Bodden oder Haffe, die langsam zuwachsen und verlanden. Die Ostsee ist eines der groessten Brackwassermeere. Infolge ihrer Salz- und Sauerstoffarmut reagiert sie hochempfindlich auf Belastungen. Schnell bleibt ihr die Luft weg. In der Ostsee mischen sich Suesswasser aus den Zufluessen und Salzwasser aus der Nordsee. Somit bietet sie Lebensraum fuer Arten, die beides vertragen. In Seegraswiesen, Laichkrautwaeldern oder Blocksteinfeldern, auf Kies und Sand leben Flunder, Hering, Hornhecht und Barsch. Im Boden stecken Sandklaffmuscheln, Schlickkrebse und Meeresringelwuermer. Miesmuscheln bilden Baenke und werden zu Nischen fuer Seepocken oder Garnelen. Auf Blasentangaesten siedeln Polypen und Schnecken. Seenadeln und Ohrenquallen treiben durchscheinend durch diese faszinierende Unterwasserwelt. In den Schilfzonen der Boddenkuesten laichen Stichlinge, und auch der Fischotter hat dort seine Bauten. Die flachen Windwatten werden von Kranichen, Watvoegeln und Enten als Rueckzugsraeume oder Speisekammern aufgesucht. In ruhigen Zeiten - leider nur noch extrem selten - ist auch einmal eine einzelne Robbe zu entdecken. Neben der Verschmutzung durch Schadstoffeintraege aus der Landwirtschaft oder den Siedlungen, der Kiesgewinnung oder Baggergutverklappung unter Wasser, gefaehrdet heute der Tourismus auf dem Wasser und an den Kuesten die noch weithin unbekannten Unterwasserlebensraeume. Surfer scheuchen Tiere auf, Bootsschrauben zerstoeren Laichkrautwaelder, Anker brechen Miesmuschelbaenke. Durch Bautaetigkeit im Kuestenbereich werden dynamische Lebensraeume verdraengt. Der Wert des Lebensraums Ostsee hat alle Anrainerstaaten zusammengefuehrt und die Helsinki-Konvention zum Schutz der Ostsee verabschieden lassen. Auf Betreiben des WWF und anderer Expertengruppen hat man sich im Rahmen der Konventionsarbeit unter anderem auf die Empfehlung geeinigt, in der gesamten Ostsee ein Netz aus Meeresschutzgebieten aufzubauen, um die wichtigen Unterwasserlebensraeume zu erhalten.