API src

Found 2426 results.

Related terms

La-RoRoII - Entwicklung eines aktiven Systems zur Minimierung der Lärmemissionen durch tonale Schallquellen beim RoRo-Umschlag sowie durch technische Anlagen auf dem Hafengelände, Teilvorhaben: Entwicklung und Test eines ANC-Systems

Klimaschutz: Metallkeramische Rumpffolierung zur Verbesserung der Strömungseffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Seeschifffahrt, Teilprojekt 1: Folienentwicklung und -fertigung

Klimaschutz: Metallkeramische Rumpffolierung zur Verbesserung der Strömungseffizienz und Reduzierung der CO2-Emissionen in der Seeschifffahrt, Teilprojekt 4: Modellierung Realschiff

Ship Emission Inspection with Calibration-free Optical Remote sensing

Binnenschiffahrtsstatistik

1.Statistik des Bestandes an Binnenschiffen, ab 1992: Anzahl, Tragfähigkeit, Fahrgastplätze, Maschinenleistung, Größenklassen, Baujahre, Art des Unternehmens. 2.Statistik des Schiffs- und Güterverkehrs auf Binnenwasserstraßen, ab 1992: Verkehrsbeziehungen, Verkehrsgebiete, Verkehrsbezirke, Wasserstraßengebiete, Wasserstraßen, Güterabteilungen, Güterhauptgruppen, Flaggen. Güterumschlag. Seeverkehr der Binnenhäfen.

Hochwasserinformationen/ -warnungen

Aktuelle Hochwasserwarnungen und -berichte für die Gebiete Elbe, Peene, Warnow und Ostsee Aktuelle Hochwasserinformationen/-warnungen finden Sie hier: http://lxwww2.mvnet.de/portalutil/lung/hochwasser/index.php Bereiche und Zuständigkeiten des Hochwassermeldedienstes Nach der Hochwassermeldedienstverordnung (HwMdVO M-V ) vom 29.08.2005 umfasst der Hochwassermeldedienst nach §2 Abs. 1 die folgenden Bereiche: Der Hochwassermeldedienst wird für die Warnow im Abschnitt von Bützow bis Rostock, Südkante der Eisenbahnbrücke Rostock - Stralsund, für die Küstengewässer einschließlich Sund- und Boddengewässer sowie Haffe (Ostsee) sowie für folgende Bundeswasserstraßen eingerichtet: - die Warnow in Rostock von der Südkante der Eisenbahnbrücke Rostock - Stralsund bis zur Mühlendammschleuse, - die mecklenburgischen Gewässerabschnitte der Elbe, - die Peene im Abschnitt Aalbude (Kummerower See) bis Anklam. Die zuständigen Hochwassermeldzentren sind: - für die Warnow: StALU Mittleres Mecklenburg - für die Ostsee: das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie im Zusammenwirken mit den zuständigen StÄLU Westmecklenburg, Mittleres Mecklenburg und Vorpommern - für die Elbe: StALU Westmecklenburg - für die Peene: StALU Mecklenburgische Seenplatte

Allgemeinverfügung Offshore Windpark Nordsee

DE. Nordsee. GDWS. Allgemeinverfügung zur Regelung des Befahrens der Sicherheitszone um den Offshore‐Windpark „EnBW He Dreiht mit Konverterplattform „BorWin epsilon“ und des (geplanten) Offshore‐Windparks „Nord‐ licht I“ mit Konverterplattform „BorWin kappa“ vom 13. März 2026 DE. North Sea. GDWS. General order on navi‐ gation in the safety zone around the „EnBW He Dreiht“ offshore wind farm with converter platform „BorWin epsilon“ and (planned) offs‐ hore wind farm „Nordlicht I” with converter platform „BorWin kappa“ of 13 March 2026 Remark: The German version remains the authoritative version. I.I. Die Allgemeinverfügung vom 14. April 2025 zur Re‐ gelung des Befahrens der Sicherheitszone um den Offshore‐Windpark „EnBW He Dreiht“ mit Konver‐ terplattform „BorWin epsilon“ (NfS 17/2025) wird aufgehoben.The general order of 14 April 2025 concerning ac‐ cess to the respective safety zone of the offshore wind farm "EnBW He Dreiht" with converter plat‐ form „BorWin epsilon“ (NtM 17/2025) is revoked. II.II. Gemäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Inter‐ nationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zu‐ sammenstößen auf See vom 13. Juni 1977 (BGBl. I S. 813), die zuletzt durch Artikel 1 der Sechsten Verordnung zur Änderung der Verordnung zu den Internationalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusammenstößen auf See vom 07. Dezember 2021 (BGBl. I Seite 5188) geändert worden ist, ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie folgende Verfü‐ gung:Pursuant to section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 13 June 1977 (Federal Law Ga‐ zette I p. 813), as last amended by Article 1 of the Sixth Ordinance Amending the Ordinance on the In‐ ternational Regulations for Preventing Collisions at Sea of 1972 of 07 December 2021 (Federal Law Ga‐ zette I p. 5188), the following order is issued in agreement with the Federal Maritime and Hydro‐ graphic Agency. 1. Die um den Offshore‐Windpark „EnBW He Dreiht“ sowie die Konverterplattform „BorWiin epsilon“ und den (geplanten) Offshore‐Wind‐ park „Nordlicht I“ mit Konverterplattform „Bor‐ Win kappa“ eingerichtete Sicherheitszone (siehe Nachrichten für Seefahrer NfS 11/2026 vom 13. März 2026) darf nicht befahren wer‐ den. Die Sicherheitszone erstreckt sich 500 m gemessen vom äußeren Rand um die Anlagen der Vorhaben auf den Positionen (WGS 84):1. The safety zone established around the off‐ shore wind farm “EnBW He Dreiht” with con‐ verter platform “BorWin epsilon” and (planned) offshore wind farm “Nordlicht I" with converter platform “BorWin kappa” (see Notices to Mari‐ ners NtM 11/2026 from 13 March 2026) may not be navigated. The safety zone extends 500 m measured from the line connecting the outer edge around the facilities of the projects on the positions (WGS 84): Windpark / Konverterplattform EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht Nordlicht I Nordlicht I Nordlicht I Nordlicht I Nordlicht I Nordlicht I Nordlicht I Nordlicht I EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht EnBW He Dreiht Bezeichnung WEA HD J5 HD J3 HD K2 HD L2 HD L3 HD M3 HD M4 HD M5 A5 C6 D5 D6 F6 G6 J5 M6 HD E4 HD F5 HD G5 HD J5 54° 26,103’ N 54° 25,336’ N 54° 23,006’ N 54° 22,511’ N 54° 22,034’ N 54° 20,590’ N 54° 20,113’ N 54° 19,764’ N 54° 19,341’ N 54° 17,327’ N 54° 16,729’ N 54° 16,547’ N 54° 16,343’ N 54° 15,582’ N 54° 16,904’ N 54° 19,170’ N 54° 19,766’ N 54° 20,856’ N 54° 23,783’ N 54° 26,103’ N 006° 08,043’ E 006° 09,189’ E 006° 12,750’ E 006° 13,508’ E 006° 14,197’ E 006° 16,258’ E 006° 16,938’ E 006° 17,429’ E 006° 18,302’ E 006° 21,286’ E 006° 21,105’ E 006° 20,195 ‘E 006° 17,536 ’E 006° 07,544’ E 006° 07,542’ E 006° 07,568’ E 006° 08,036’ E 006° 08,029’ E 006° 08,037’ E 006° 08,043’ E 1/2 2. Von dem Befahrensverbot sind Fahrzeuge, die der Forschung sowie der Errichtung, Wartung, Versorgung und dem Betrieb der Anlagen des OWP „EnBW He Dreiht“, der Konverterplatt‐ form „BorWin epsilon“ und des (geplanten) Offshore‐Windparks „Nordlicht I“ mit Konver‐ terplattform „BorWin kappa“ sowie der von den Konverterplattformen ab‐ und zuführen‐ den Leitungen / Kabeln dienen oder zu Ber‐ gungs‐ und Rettungszwecken eingesetzt wer‐ den, ausgenommen.2. Prohibition of navigation pursuant to No. 1 does not apply for vessels used for the purpose of research, construction, maintenance, supply and/or operation of the installations located in the “EnBW He Dreiht” offshore wind farm and converter platform “BorWin epsilon” and (planned) “Nordlicht I” offshore wind farm with converter platform “BorWin kappa” and the transmission facilities/cables of the converter platforms or used for salvage and/or rescue purposes. 3. In der Sicherheitszone sind das Ankern, Angeln und jegliche Art der Fischerei, insbesondere unter Einsatz von Schleppnetzen, Treibnetzen, Stellnetzen oder ähnlichen Geräten untersagt.3. Anchoring, angling and any kind of fishing, in particular using trawls, driftnets, gillnets or similar devices, are prohibited in the safety zone. 4. Diese Allgemeinverfügung gilt am Tag nach der Bekanntmachung als bekannt gegeben. Sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft und gilt bis auf Widerruf.4. This general order shall be deemed to have been published on the day following its publica‐ tion. It shall enter into force on the day after publication and shall remain in force until re‐ voked. III.III. BegründungReasons Das Befahrensverbot in der Sicherheitszone ist ge‐ mäß § 7 Absatz 3 der Verordnung zu den Internati‐ onalen Regeln von 1972 zur Verhütung von Zusam‐ menstößen auf See zur Gewährleistung der Sicher‐ heit der Schifffahrt sowie zum Schutz der Baufahr‐ zeuge und der in der Errichtung befindlichen bauli‐ chen Anlagen erforderlich, da mit dem Befahrens‐ verbot gewährleistet wird, dass zur Vermeidung ge‐ fährlicher Annäherungen die vorstehend genann‐ ten Windparkvorhaben in ausreichendem Abstand umfahren werden.The prohibition of navigation in the safety zone is necessary in accordance with section 7 (3) of the Ordinance on the International Regulations for Pre‐ venting Collisions at Sea of 1972 to ensure the safety of shipping and to protect construction ves‐ sels and structures under construction, as the prohi‐ bition of navigation ensures that the above‐men‐ tioned wind farm projects are circumnavigated at a sufficient distance to avoid dangerous approaches. RechtsbehelfsbelehrungInformation on legal remedies Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb ei‐ nes Monats nach öffentlicher Bekanntgabe Wider‐ spruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schiff‐ fahrt, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.An objection against this general order may be lodged within one month of public notification. The objection must be lodged with the Federal Water‐ ways and Shipping Authority, Am Propsthof 51, 53121 Bonn, Germany, in writing or for record. Bonn, den 13. März 2026Bonn, 13 March 2026 Az.: 3800S21‐332.16/0004‐OA/011/3File ref.: 3800S21‐332.16/0004‐OA/011/3 Im AuftragBy order of Mersmann Generaldirektion Wasserstraßen und SchifffahrtMersmann Federal Waterways and Shipping Authority 2/2

Methodenentwicklung zur Umweltüberwachung aquatischer Lebensräume mittels eDNA, Teilprojekt B

Wirkungen des Klimawandels an der Küste

Im Rahmen des BMVI-Expertennetzwerks engagiert sich die BAW gemeinsam mit weiteren Ressortforschungseinrichtungen und Fachbehörden des BMVI, um fach- und verkehrsträgerübergreifende Lösungen für die drängenden Verkehrsfragen der Zukunft aufzuzeigen (www.bmvi-expertennetzwerk.de). Ein Fokusgebiet ist dabei der Küstenbereich mit seinen Seehafenzufahrten, denn infolge des zunehmenden Welthandels hat der Seehandel in der heutigen Zeit der Globalisierung eine größere Bedeutung als je zuvor. Internationale Seehäfen, wie zum Beispiel der Hamburger Hafen, bilden im Seehandel wichtige Knotenpunkte. Der Hamburger Hafen ist mit einem Seegüterumschlag von 137 Millionen Tonnen pro Jahr der größte Seehafen Deutschlands. Von hier werden Güter in die ganze Welt verschifft bzw. auf der Schiene, Straße und Wasserstraße nach ganz Deutschland und Europa weitertransportiert. Durch den Klimawandel werden sich für den Betrieb und die Unterhaltung von Seehäfen und Seehafenzufahrten äußere Einflüsse, wie zum Beispiel der Meeresspiegel, ändern. Für strategische und langfristige Investitionsentscheidungen hinsichtlich der Hafeninfrastruktur entstehen dadurch wichtige Fragen. Wie werden sich Meeresspiegelanstieg und andere klimawandelbedingte Änderungen auf die Seehäfen auswirken? Kann die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie die Erreichbarkeit der Häfen in Zukunft gewährleistet werden? Welche Anpassungsmaßnahmen sind gegebenenfalls notwendig und nachhaltig? Mit diesen und anderen Fragen befasst sich die BAW am Standort Hamburg im Rahmen des Expertennetzwerkes. Mithilfe eines hochaufgelösten dreidimensionalen numerischen Modells der Deutschen Bucht werden komplexe Prozesse wie die Tidedynamik sowie der Transport von Salz, Wärme und Sedimenten für heutige und mögliche zukünftige Verhältnisse simuliert. Das Modellgebiet umfasst die gesamte deutsche Nordseeküste und die Ästuare von Ems, Jade-Weser und Elbe. Das Expertennetzwerk ist auch im Hinblick auf die Novellierung des Gesetzes zur Umweltverträglichkeitsprüfung bedeutend. Im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen künftig sowohl die Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels als auch die Auswirkungen des Vorhabens auf das Klima auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse gerichtsfest untersucht werden. Dies kann nur in behördenübergreifender Zusammenarbeit geleistet werden. Wie dringend der Forschungsbedarf für die Seeschifffahrt ist, zeigt die Situation am Hamburger Hafen. Die Zufahrt zum Hamburger Hafen erfolgt entlang des Elbeästuars. Da die Flutstromgeschwindigkeiten in vielen Bereichen des Elbeästuars höher als die Ebbestromgeschwindigkeiten sind, ist der stromaufgerichtete Sedimenttransport im Mittel größer als der stromabgerichtete Sedimenttransport. Es wird mehr Sediment aus der Nordsee in das Elbästuar eingetragen als ausgetragen. (Text gekürzt)

BAW seit sechs Jahren auch 'offshore' aktiv - Die Sicherheit der Windenergieanlagen auf dem Meer muss gewährleistet sein

Da beim Bau von Offshore-Windenergieanlagen großenteils technisches Neuland betreten wird, gilt es, dafür den 'Stand der Technik' zu entwickeln und in Standards und Normen festzuhalten. Den Anteil der erneuerbaren Energien zu steigern, ist ein wichtiges energiepolitisches Ziel der Bundesregierung. Dabei soll die Windenergie auf dem Meer einen wesentlichen Teil der zukünftigen Energieversorgung sicherstellen. Im Vergleich zu den Bedingungen an Land (onshore) treten auf dem Meer (offshore) hohe stetige Windgeschwindigkeiten auf, sodass hohe Erträge zu erwarten sind. Offshore-Windparks sollen von der Küste und den Inseln aus nicht sichtbar sein, und sie sollen außerhalb der Küsten-Nationalparks Wattenmeer und Boddengewässer liegen. Deshalb werden Windpark-Projekte vorwiegend in großer Entfernung zur Küste und in großen Wassertiefen geplant. Sie liegen damit in der sogenannten 'ausschließlichen Wirtschaftszone' (AWZ) der Bundesrepublik Deutschland. Dies ist das Gebiet außerhalb der 12-Seemeilen-Zone bis zu einer Entfernung von 200 Seemeilen. Die Windenergieanlagen müssen dort in Wassertiefen bis zu 50 m errichtet werden. Aufgrund der anspruchsvollen Bedingungen - große Wassertiefen, starke Wind- und Wellenbelastungen, weite Entfernungen von der Küste - ist die in Deutschland geplante und begonnene Errichtung von Offshore-Windenergieanlagen (OWEA) weltweit einmalig. Diese schwierigen Randbedingungen machen eine sorgfältige Planung notwendig. Das zuständige Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat bisher 28 Windparks unter der Auflage genehmigt, dass die Antragsteller planungsbegleitend bis zur Baufreigabe die Einhaltung des Standes der Technik nachweisen müssen. Da hier aber großenteils technisches Neuland betreten wird, musste und muss ein solcher Stand der Technik überhaupt erst geschaffen werden. Das BSH gibt Standards als technische Regelwerke für Offshore-Windenergieanlagen heraus, die unter Mitwirkung von Expertengruppen erarbeitet und weiterentwickelt werden. In diesen Standardisierungsprozess bringt die BAW ihr vorhandenes wasserbauliches und geotechnisches Expertenwissen ein und berät das BSH bei den technischen Fragen während des Genehmigungsprozesses. So sind im Rahmen der Freigabeprozesse umfangreiche technische Unterlagen der Antragsteller zu bearbeiten. Dabei werden immer wieder wesentliche fachliche Risiken für die Errichtung und den sicheren Betrieb deutlich, die in aufwändigen Fachgesprächen und Fachbeiträgen behoben werden müssen. Sie resultieren aus der Komplexität der Aufgabenstellung und der Randbedingungen, die nachfolgend beispielhaft betrachtet werden.

1 2 3 4 5241 242 243