Wissenschaftler haben auf der südostasiatischen Insel Borneo 123 bislang unbekannte Tier- und Pflanzenarten entdeckt. Die Umweltschutzorganisation WWF berichtet darüber in ihrem am 22. April 2010 veröffentlichten Bericht „Borneo's New World - Discovered Species in the Heart of Borneo“. Die drei Staaten Brunei Darussalam, Malysia und Indonesien teilen sich die Fläche der Insel. Im Jahr 2007 haben sich die drei Staaten im Rahmen der Heart of Borneo Initiative bereit erklärt, eine 220.000 Quadratkilometer große Region im Inneren der Insel zu schützen. Insgesamt wurden 67 Pflanzen, 17 Fische, fünf Frösche, drei Schlangen, einen Vogel, 29 Wirbellose und zwei Echsen seit der Unterzeichnung der Heart of Borneo Deklaration gefunden. Außergewöhnliche Arten sind die längste Stabheuschrecke der Welt, der fliegenden Mulu- Froschs, der mit seinen Flughäuten zwischen den Zehen und Fingern kurze Gleitflüge schafft und seine Farbe je nach Tageszeit von hellgrün in der Nacht zu braun am Tag wechselt sowie die Kopstein Bronzerückennatter, die bei Gefahr im Nacken ein flammendes Rot zeigt.
Das Projekt "Teilvorhaben: Entwicklung und Erprobung des automatisierten Flugbetriebs" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWTH Aachen University, Institut für Flugsystemdynamik durchgeführt. Das Verbundvorhaben EnerGlider adressiert die Entwicklung einer neuartigen und in hohem Grad innovativen Höhenwindenergieanlage auf Basis eines automatisierten Starrflügelgleiters. Ziel ist es energiereiche Höhenwinde für den effizienten (Flug-)Betrieb eines Gleiters zu nutzen, um ein Seil mit konstanter Geschwindigkeit von einer Winde abzuwickeln und dabei mit einem angebunden Generator elektrische Energie zu erzeugen. Das Teilprojekt EnerG-Drone widmet sich der Auslegung und Entwicklung des vollautomatisierten Luftfahrzeugs für den kontinuierlichen Dauerbetrieb. Der Gleiter soll eigenständig mit batteriegespeisten Antrieben von einer Basis starten und bis zu seiner vorgesehen Betriebshöhe aufsteigen, ab der er in den Gleitflug entlang eines wiederkehrenden Flugbahnprofils übergeht und die Energieproduktion erfolgt. Während dieser Flugphase sind die Propellerblätter der deaktivierten Antriebe an die Motorzellen angelegt, um den Widerstand zu minimieren. Sobald das Seil vollständig von der Winde abgewickelt ist, fliegt der Gleiter wieder zurück in die Ausgangsposition des Gleitflugs und der Prozess beginnt erneut. Zusätzlich zum seilgebundenen Flug ist aber auch vorgesehen, dass das Luftfahrzeug im Notfall und für Wartungsarbeiten unabhängig vom Seil betrieben werden kann und eigenständig zu einer Wartungseinrichtung an Land fliegt. Die dazu notwendige Seiltrennung erfolgt während des Flugs durch einen steuerbaren Mechanismus. Neben der flugmechanischen und aerodynamischen Validierung des Luftfahrzeugkonzepts liegt der Fokus der Forschungsarbeiten am Institut für Flugsystemdynamik insbesondere auf der Entwicklung der automatischen Flugführung mit und ohne Seilbindung sowie der Auswahl und Integration der dafür erforderlichen Sensor- und Systemkomponenten.
Verlegung der Windenschleppstrecke für den Segelflug.
Das Projekt "Untersuchung der Wechselwirkungen zwischen Schnee und Wald (Schneeforschungsprojekt Rothwald)" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Alpine Naturgefahren durchgeführt. Windwürfe sind neben anderen abiotischen Ereignissen wie Schneebruch, Lawinen, Waldlawinen, Muren, Waldbrand etc. 'Katastrophenereignisse', die die Entwicklung von Wäldern auf Anfangsstadien der Waldentwicklung bzw. Sukzession zurücksetzen. Nunmehr steht nach dem Windwurfereignis des Jahres 1990 im Untersuchungsgebiet 'Rothwald' der Rothschild'schen FV Langau ein Forschungsareal zur Verfügung. Das Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft (BMLF) hat mit dem 'Schneeforschungsprojekt ROTHWALD' 1992 erstmals ermöglicht, dass die mechanischen Wechselwirkungen zwischen Schnee und Waldbestand hinsichtlich schneemechanischer Gesichtspunkte untersucht werden können. Der Rotwald (800-1800m) bildet zwischen den niederösterreichischen und steirischen Kalkalpen ein weitgehend unberührtes Waldreservat und zeichnet sich aufgrund der Nordstaulagen durch enormen Schneereichtum als hervorragendes Forschungsgebiet aus. Im Rahmen dieses Projektes wurden umfangreiche, meteorologische und schneemechanische Messstationen aufgebaut, die auch allen anderen Forschungsprojekten, die in diesem interessanten Gebiet durchgeführt werden, zur Verfügung gestellt werden können. So werden über sechs Stationen stündlich Messdaten abgefragt und etwa 7-14 tägig Schneeprofile sowie Kriechprofile erhoben und erstellt. Mittels Gleitschuhen (analog und digital) wird das Schneegleiten auf verschiedensten Hangneigungen und Expositionen überwacht. Mithilfe der gewonnen Daten konnte ein mechanisches Schneedeckenmodell (basierend auf Abaqus), das zur Untersuchung der auf die Bewegung einflussnehmenden Faktoren verwendet wird, erstellt werden. Neben der wichtigen Grundlagenforschung in der freien Natur, von der im Laufe der Jahre zahlreiche Studenten profitieren konnten, stellt das Schneedeckenmodell ein wichtiges Werkzeug für zukünftige Projekte dar. Deshalb kann das bisher gelaufene Rotwaldprojekt als eine einzigartige Forschungseinrichtung in Österreich bzw. in den Ostalpen bezeichnet werden.
Das Projekt "Einfluss unterschiedlicher Bewirtschaftungssysteme auf Ertrag, ausgewählte Qualitätsparameter und Nitratverlagerung im Feldgemüsebau" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung durchgeführt. Der Feldgemüsebau im Eferdinger Becken ist gekennzeichnet durch eine große Vielfalt an Gemüse für den Frischmarkt und der Verarbeitungsindustrie. Die hohe Bewirtschaftungsintensität (Düngung, Beregnung, zwei bis vier Ernten pro Jahr) führte auf den zum Teil leichten und durchlässigen Böden zu hohen Nitratgehaltswerten im Grundwasser. Zur zukünftigen Sicherung des Gemüseanbaues im Eferdinger Becken sind Maßnahmen erforderlich, die mittelfristig die Menge der Nitratauswaschung ins Grundwasser in den bedeutendsten Gebieten unter den bestehenden Schwellwert bringen. Das kulturbegleitende N-Sollwert System (KNS System) in der Integrierten Gemüseproduktion dient als Basis im Produktionssystem zur Verminderung der Stickstoffauswaschung. Im weiteren werden Varianten mit einer 30 Prozent reduzierten N-Düngung (bezogen auf das KNS System), mit standortüblicher Düngung, sowie der Anbau von abfrostender und nichtabfrostender Zwischenfrucht mehrjährig bewertet. Beurteilt werden die Maßnahmen am verkaufsfähigen Ertrag, an ausgewählten Qualitätsparametern sowie an der anfallenden Menge und der NO3 Befrachtung des Sickerwassers in eingebauten Lysimetern.
Das Projekt "Wissenschaftliche Untersuchung der Wirkungsweise des PERI-Schneestabilisators" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität für Bodenkultur Wien, Institut für Alpine Naturgefahren durchgeführt. Die Untersuchung beinhaltet die Errichtung eines Messfeldes (Oisklause) im Rotwald. Dabei werden mittels Dehnmessstreifen, Temperaturmessung, mechanischer Zugwaage, Schneehöhenmessung und Datalogger die Kräfte auf die Stabilisatoren ermittelt. Die Arbeiten beinhalten die Installation der Messgeräte, die Betreuung des Messfeldes (Sommer und Winter), die Fotodokumentation der Schneegleitbewegungen sowie die Durchführung von Schneeprofilen. Im Sommer werden die Krafteinwirkungen durch Zugversuche der Stabilisatoren überprüft.
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Das Baugesetzbuch sieht für die Bauleitplanung ein zweistufiges System vor. Der Flächennutzungsplan bildet dabei den vorbereitenden Bauleitplan, aus dem der verbindliche Bauleitplan, der Bebauungsplan, zu entwickeln ist. Damit stellt der Flächennutzungsplan die erste vorbereitende Ebene der Bauleitplanung dar. Die zweite Ebene der städtebaulichen Planung bilden die Bebauungspläne, die als Satzungen verbindliche Regelungen für die Zulässigkeit der Bebauung treffen. Zur weiteren planerischen Gestaltung kann die Stadt Konzepte und Leitlinien entwickeln, die separat oder im Rahmen der Bauleitplanung anzuwenden sind. Zur Sicherung von Bebauungsplanverfahren sieht das Baugesetzbuch verschiedene Instrumente vor. Unter anderem können hierzu Veränderungssperren erlassen werden Bürgerbeteiligung bei Bauleitplänen Im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch (BauGB) im Regelfall zwei Stufen der Bürgerbeteiligung vor. unchecked 1. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) In der 1. Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit werden die Bürger möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, die möglichen Planalternativen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Plangebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert. Hierzu werden die Pläne in der Regel öffentlich ausgelegt. Während dieser Frist – meist für den Zeitraum eines Monats – haben die Bürger die Möglichkeit, die Planungsabsichten mit den Mitarbeitern der Stadtplanung zu diskutieren und ihre Anregungen, Bedenken und Verbesserungsvorschläge vorzubringen. Die Stellungnahmen können schriftlich oder zur Niederschrift abgegeben werden. Wann und wo die Planungen ausgelegt werden, wird ortsüblich bekannt gemacht (Veröffentlichung im Teckbote). Sämtliche Stellungnahmen werden im Rahmen des Planverfahrens in der Abwägung behandelt und soweit als möglich berücksichtigt. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden. Dies ist dann der Fall, wenn: ein Bebauungsplan aufgestellt oder aufgehoben wird und sich dies auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht oder nur unwesentlich auswirkt oder die Unterrichtung und Erörterung bereits zuvor auf anderer Grundlage erfolgt sind oder ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung aufgestellt wird. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erstellt die Stadtplanung einen formellen und konkretisierten Planentwurf für das weitere Verfahren. unchecked 2. Die öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) In der zweiten Stufe der Beteiligung der Öffentlichkeit wird der Planentwurf mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer dieser öffentlichen Auslegung müssen mindestens eine Woche vor Beginn der Auslegung ortsüblich, durch Veröffentlichung im Teckboten, bekannt gemacht werden. Während der öffentlichen Auslegung können alle Bürgerinnen und Bürger eine Stellungnahme mit Anregungen für Änderungen oder Ergänzungen zu den Plänen abgeben. Nach Ablauf der Auslegungsfrist bereitet die Verwaltung die eingegangenen Stellungnahmen auf und legt sie dem Gemeinderat zur Entscheidung vor. Die Beachtung der Auslegungsfrist ist von Bedeutung, da verspätet eingegangene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Auch die Zulässigkeit eines Antrags auf gerichtliche Überprüfung der Rechtsnorm "Bebauungsplan" hängt davon ab, ob die dort geäußerten Einwendungen im Rahmen der öffentlichen Auslegung geltend gemacht wurden. Der Gemeinderat wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab (§ 1 (7) BauGB) und entscheidet über ihre Berücksichtigung oder Zurückweisung. Jedem Einsender einer Stellungnahme wird das Ergebnis der Entscheidung schriftlich mitgeteilt (§ 3 (2) BauGB). Nur bei großen Verfahren mit mehr als 50 gleichlautenden Eingaben kann auf eine direkte Beantwortung verzichtet werden. In diesem Fall sind die Ergebnisse für die Betroffenen einsehbar. Hierzu erfolgt eine Bekanntmachung im Teckboten. Ergeben sich durch Stellungnahmen wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Planentwurfs, erfolgt eine erneute öffentliche Auslegung. Dabei können die Dauer der Auslegung verkürzt und die Möglichkeiten zur Stellungnahme auf die geänderten Planteile beschränkt werden (§ 4a (3) BauGB). Für Sie erreichbar Sachgebiet 231 - Stadtplanung Technische Abteilungen Alleenstraße 3 73230 Kirchheim unter Teck Lageplan anzeigen Anfahrt/Routing Fahrplanauskunft Weitere Informationen Seite drucken Flächennutzungsplan Der Flächennutzungsplan ist zusammen mit dem Bebauungsplan Teil der zweistufigen Bauleitplanung. Als vorbereitender Bauleitplan bündelt der Flächennutzungsplan übergeordnete Planungen sowie Fachplanungen und steuert nachfolgende Planungen wie den verbindlichen Bebauungsplan. Bebauungspläne im Verfahren Die zweite Ebene der städtebaulichen Planung bilden die Bebauungspläne, welche aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind und als Satzungen verbindliche Regelungen für die Zulässigkeit der Bebauung treffen. Im Rahmen der Aufstellung von neuen Bauleitplänen sieht das Baugesetzbuch (BauGB) im Regelfall zwei Stufen der Bürgerbeteiligung vor. Auskunft zu rechtskräftigen Bebauungsplänen Ein Bebauungsplan setzt für seinen Geltungsbereich fest, wie einzelne Grundstücke zu nutzen und zu bebauen sind. Im Allgemeinen ist er auch Voraussetzung für die Genehmigung von Bauanträgen. Der Bebauungsplan wird vom Gemeinderat als Satzung beschlossen und stellt dann rechtsverbindliches Stadtrecht dar. Direkt nach oben
Bebauungspläne | Gemeinde Denkingen Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zur Suche springen Suche schließen unchecked Navigation öffnen/schließen - Navigation schließen Volltextsuche auf: https://www.denkingen.de Wonach suchen Sie? 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Änderung und 1. Erweiterung 1:500 (PDF) Sulzen II Bebauungsplan Sulzen II 1:500 (PDF) Bebauungsplan 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II 1:500 (PDF) Auszug Bebauungsplan 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II (PDF) Begründung 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II (PDF) Örtliche Bauvorschriften 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II Planungsrechtliche Festzsetzungen 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II (PDF) Satzung 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen II (PDF) Sulzen III Bebauungsplan Sulzen III 1:500 (PDF) Bebauungsplan Sulzen III - 1. Änderung und 1. Erweiterung 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Örtliche Bauvorschriften 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Legende Bebauungsplan 1. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Sulzen III (PDF) Sulzen V Bebauungsplan Sulzen V 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Sulzen V (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Sulzen V (PDF) Bebauungsplan Sulzen V - 1. Änderung 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Sulzen V - 1. Änderung (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Sulzen V - 1. Änderung (PDF) unchecked Bebauungsplan Hinter der Kirche Bebauungsplan Hinter der Kirche 1:500 (PDF) Textteil Bebauungsplan Hinter der Kirche (PDF) Zeichnerischer Teil Legende Bebauungsplan Hinter der Kirche (PDF) Zeichnerischer Teil Bebauungsplan Hinter der Kirche (PDF) unchecked Bebauungsplan Hozenbühl Bebauungsplan 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften (PDF) Satzung (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen (PDF) unchecked Bebauungsplan Klippenweg Bebauungsplan Klippenweg 1:500 (PDF) Begründung 1. Änderung Bebauungsplan Klippenweg (PDF) Satzung zur Änderung des Bebauungsplans Klippenweg (PDF) Textteil Bebauungsplan Klippenweg (PDF) unchecked Bebauungsplan Lehräcker Bebauungsplan Lehräcker Maßstab 1:500 (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Lehräcker (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Lehräcker (PDF) unchecked Bebauungsplan Niederhofen Bebauungsplan Niederhofen 1:500 (PDF) Schriftlicher Teil Bebauungsplan Niederhofen (PDF) Zeichnerischer Teil Bebauungsplan Niederhofen (PDF) unchecked Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt Bebauungsplan Schreien 1:500 (PDF) Zeichnerischer Teil Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) Begründung Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) Beschlüsse Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) Örtliche Bauvorschriften Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) Planungsrechtliche Festsetzungen Bebauungsplan Schreien/Penny-Markt (PDF) unchecked Bebauungsplan Schrekwiesen Bebauungsplan Schreckwiesen 1:500 (PDF) Bebauungsplan Schreckwiesen - 2. Änderung und 1. Erweiterung 1:500 (PDF) Bebauungsplan Schreckwiesen II 1:500 (PDF) Schriftlicher Teil 2. Änderung und 1. Erweiterung für den 2. Genehmigungsabschnitt Bebauungsplan Schrekwiesen Schriftlicher Teil 2. Änderung und 1. Erweiterung Bebauungsplan Schrekwiesen (PDF) Zeichenerklärung + Rechtskraft Bebauungsplan Schrekwiesen (PDF) unchecked Bebauungsplan Sondergebiet Hozenbühl Bebauungsplan 1:500 (PDF) Legende (PDF) unchecked Bebauungsplan Zuben Bebauungsplan Zuben 1:500 (PDF) Bebauungsvorschriften Bebauungsplan Zuben (PDF) Rechtskraft Bebauungsplan Zuben (PDF) unchecked Sanierungsgebiet Ortsmitte Flyer (PDF) Abgrenzungsplan (JPG) Nach Oben
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 016/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 016/04 Magdeburg, den 7. Februar 2004 Paket mit 25 Fragen und Antworten zur EU-Agrareform/Landwirtschaftsministerium mit neuem Angebot im Internet Rund um die EU-Agrarreform geht es in einem neuen Internetangebot des Landwirtschaftsministeriums. Auf den Seiten www.mlu.sachsen-anhalt.de findet der Internetnutzer ab sofort in der Rubrik "Themen A-Z" unter dem Stichwort Agrarpolitik ein Informationspaket zu den Brüsseler Beschlüssen. Im Frage-Antwort-Schema werden Fachdefinitionen erläutert sowie Konsequenzen der neuen Förderpolitik für den Landwirt in Sachsen-Anhalt umrissen. Der Katalog umfasst in seiner Startauflage 25 Fragen und Antworten. Analog zur weiteren Ausgestaltung der Reform wird auch das Internet-Angebot aktualisiert und erweitert. Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke: "Wir wollen die Landwirte und alle Interessierten mit so viel Information wie nur möglich versorgen. Nur wer gut informiert ist, kann sich zielgenau auf die neuen Rahmenbedingungen einstellen." Das Fragen-Antwort-Paket versteht sich auch als Service für den allgemein an Politik interessierten Bürger sowie für Medien. Gern können die Inhalte für die Gestaltung von Ratgeberbeiträgen genutzt werden. Die Fragen im Einzelnen: Was bedeutet Entkopplung - was ist das Neue an diesem System? Bekommt der Bauer Geld fürs Nichtstun? Müssen alle Prämien entkoppelt werden ¿ was heißt Teilentkopplung? Warum ist ST für vollständige Entkopplung? Welche Modelle gibt es für die Entkopplung? Welche Vor- und Nachteile kennzeichnen das Standardmodell? Welche Vor- und Nachteile kennzeichnen das Regionalmodell? Was versteht man unter dem Begriff Kombinationsmodell? Worauf haben sich die Agrarminister bei der Sonder-Agrarministerkonferenz vom 27.11.2003 geeinigt - was sieht der inzwischen vorliegende Entwurf des Gesetzes zur Umsetzung der Agrarreform in Deutschland vor? Warum wird zwischen den Bundesländern umverteilt und wie wird es gemacht? Ab wann wird die Prämie entkoppelt gezahlt? Warum halten wir die Entkopplung ab 2005 für den richtigen Zeitpunkt? Was versteht man unter dem Begriff des "Gleitfluges" im Zusammenhang mit dem Entkopplungsmodell? Warum befürworten wir diesen "Gleitflug"? Wer wird sich als Gewinner oder wer als Verlierer fühlen? Wer bekommt die entkoppelte Prämie? Was versteht man unter dem "Aktivieren eines Prämienrechtes"? Für welche Flächen bekommt man Prämienrechte? Wie errechnet sich die Höhe/der Wert eines Prämienrechtes (deutsches Modell)? Wie hoch werden die Werte für die Prämienrechte in Sachsen-Anhalt sein? Wie sind die Prämienrechte handelbar? Was wird aus den Prämienrechten, wenn der Landwirt Pachtflächen verliert oder wenn er Eigentumsland verkauft? Braucht man bei entkoppelten Prämien noch Mutterkuhquoten, Schafprämienrechte, Zuckerrüben- und Milchquoten? Was passiert mit dem Prämienrecht, wenn ein Milchproduzent seine Milchproduktion aufgibt und die Quote verkauft? Was ist unter "Cross Compliance" zu verstehen? Zur Agrarreform: Im Kern sieht die EU-Agrarreform eine Entkoppelung von Produktion und Prämienzahlung vor. Das heißt, es geht nicht mehr darum, möglichst viel Getreide zu produzieren oder Tiere zu halten, um dann auch möglichst viel Fördergeld zu bekommen. Statt dessen wird ein mengenunabhängiges Fördersystem aufgebaut. Die EU-Mitgliedsstaaten haben die Möglichkeit zwischen zwei Grundsystemen zur Umsetzung der Agrarreform zu wählen - zum einen an historischen Produktionsmengen orientiert, zum anderen an der regionalen Flächengröße. Bund und Länder hatten sich Ende 2003 mehrheitlich auf das Flächenmodell verständigt. Einige Länder sind für ein an der historischen Betriebssituation orientiertes Modell. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de
Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt - Pressemitteilung Nr.: 108/04 Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressemitteilung Nr.: 108/04 Magdeburg, den 9. Juli 2004 Endlich Weg frei für EU-Agrarreform - Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Wernicke wäre noch weiter gegangen Sachsen-Anhalts Landwirtschaftsministerin Petra Wernicke hat sich erleichtert über die Bundesrats-Zustimmung zum Gesetz zur Umsetzung der EU-Agrarreform geäußert, zugleich aber auch ihre Kritik an wesentlichen Inhaltspunkten bekräftigt. Wernicke erklärte am Freitag: "Ich bin sehr froh darüber, dass der Weg für die Umsetzung der EU-Agrarreform in Deutschland ¿ und zwar für die Umsetzung des Regionalmodells - nun endlich frei ist. Mit der Entkopplung der Prämien erhalten die Landwirte eine bisher nicht gekannte unternehmerische Freiheit. Dafür werden künftig mehr denn je Markterlöse und Produktionskosten die wirtschaftliche Situation eines Betriebes bestimmen." Dennoch sprach die Ministerin von einer "Reform der ungenutzten Chancen". So bleibe es faktisch dabei, dass sich die Zahlungen bis 2010 an den historischen Betriebsverhältnissen von 2000 bis 2002 orientieren. Damit würden zukunftsfähige und anpassungswillige Unternehmen bestraft. Wernicke: "Die große Chance für eine echte Erneuerung des Prämiensystems im Sinne der Landwirte ist vertan worden. Nur mit klaren und deutlichen Schritten einer zukunftsorientierten Neuausrichtung der finanziellen Verteilung hätten wir wirklich langfristig stabile Rahmenbedingungen für unsere Landwirte geschaffen. Doch dazu fehlte zu vielen der Mut. Was unser deutsches Entkopplungsmodell wert ist, sehen wir wahrscheinlich erst in ein zwei Jahren. Die Verantwortung dafür tragen wir schon heute." Konkret kritisierte Wernicke den im Vermittlungsausschuss gefundenen Kompromiss zum "Gleitflug". Ausgangspunkt war, dass einige Länder unbedingt eine Sonderbehandlung der Milchprämie im Rahmen des "Gleitfluges" durchsetzen wollten. Andere Länder wie auch Sachsen-Anhalt hatten dies abgelehnt. Der Kompromiss sieht nun vor, dass die Milchprämie zwar vollständig und von Beginn an in den "Gleitflug" einbezogen wird. Im Gegenzug wurden insgesamt geringe Anpassungsschritte ausgehandelt. Der erste Schritt von 2009 auf 2010 beträgt zum Beispiel lediglich zehn Prozent. Wernicke kritisierte dabei auch, dass damit letztlich nicht nur eine Sonderbehandlung der Milchprämie erreicht wurde, sondern dass dies so für sämtliche Tierprämien gilt. Für die Mehrheit der Betriebe sei der Gesamtkompromiss deshalb "unbefriedigend". Die Ministerin betonte: "Natürlich sind die Prämien wesentlicher Bestandteil der Einkommen unserer Landwirte. Wenn es jedoch um Wettbewerbsfähigkeit und Orientierung am Weltmarkt geht, dann müssen heutzutage andere Aspekte als die Ausgestaltung eines Entkopplungsmodells in den Vordergrund der Betrachtungen gerückt werden." Bei allen positiven Aspekten sieht Wernicke das deutsche Regionalmodell zur Umsetzung der EU-Agrarreform "bis an den Rand des EU-Standardmodells ausgereizt". Nachteile der EU-Betriebsprämie seien damit übernommen worden, damit müssten die Landwirte nun leben. Wernicke verdeutlichte: Alle Betriebe, die in den Jahren 2000 bis 2002 Mastbullen und Mutterkühe zur Rindfleischerzeugung gehalten haben, bekommen die dafür einmal gewährten und teilweise enorm hohen Prämien bis einschließlich 2009 garantiert. Und dies geschieht unabhängig davon, ob diese Bullen und Mutterkühe möglicherweise bereits im Jahr 2003 abgeschafft wurden." Dies sei natürlich sehr sozialverträglich, gehe aber eindeutig zu Lasten einer in die Zukunft gerichteten Agrarpolitik. Zukunftsorientierte wachstumswillige Betriebe würden noch sehr lange Zeit mit den Hemmnissen zu kämpfen haben, die dieses Kombinationsmodell aufwerfe. Wernicke abschließend: "Die mit der Entkopplung verbundene neue Ausrichtung der ersten Säule in der Agrarförderung ¿ also weg von der Unterstützung der Erzeugung und hin zur Unterstützung der Erzeuger ¿ muss sich mittelfristig auch in der Verteilung der finanziellen Mittel widerspiegeln. Ein historischer Bezug, der kurzfristig zur Einkommenssicherung seine Berechtigung hat, ist dafür völlig ungeeignet." Diese Prämiengelder, insbesondere aber auch die Flächen, die von ehemals Rinder haltenden Landwirten zur Aktivierung ihrer Prämien "blockiert" werden, fehlten effektiv bei den weiterhin wirtschaftenden Betrieben. Die Ministerin sagte voraus: "All das wird schon bald große Erklärungs- und Akzeptanzprobleme innerhalb und außerhalb des Berufsstandes zur Folge haben." Zugleich warnte sie vor einem Aufflammen der alten Diskussion um betriebsgrößenabhängige Prämienkürzungen. Vor allem für die neuen Bundesländer wäre dies von großem Nachteil. Impressum: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt Pressestelle Olvenstedter Straße 4 39108 Magdeburg Tel: (0391) 567-1951 Fax: (0391) 567-1964 Mail: pressestelle@mlu.lsa-net.de Impressum:Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energiedes Landes Sachsen-AnhaltPressestelleLeipziger Str. 5839112 MagdeburgTel: (0391) 567-1950Fax: (0391) 567-1964Mail: pr@mule.sachsen-anhalt.de