API src

Found 49 results.

Related terms

Ausschlussgebiete nach § 10 Abs. 1 ThürGAPVO

Mit § 10 ThürGAPVO werden Ausschlussgebiete definiert, auf deren Flächen eine Förderung wegen Inanspruchnahme von Ökoregelungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GAPDZG aus entgegenstehenden Gründen des Naturschutzes ausgeschlossen ist. Für die Öko-Regelung 1 b Begrünung mit zulässigen Blühmischungen gilt eine Ausschlusskulisse, auf der Blühstreifen und -flächen gemäß Nummer 1.2 der Anlage 5 GAPDZV nicht ausgebracht werden dürfen. Die Ausschlusskulisse dient dem Schutz der in Ackerrändern vorkommenden Arten besonders wertvoller Segetalflora und soll vermeiden, dass ein Eintrag gebietsfremder Ackerwildkräuter mit möglichen negativen Auswirkungen auf die Segetalflora (Ackerbegleitflora) erfolgt. Grundlage für die Ermittlung dieser Ausschlussgebiete bilden die auf Grund besonderer regionaler Gegebenheiten zu referenzierten Flächendaten umgebildeten Fundpunkte von Arten der Ackerbegleitflora, die in den Rote Listen Thüringens oder Deutschlands der Kategorie 1, 2, 3 oder R vorkommen. Die Verfahrensbeschreibung zur Kulissenerzeugung und die -erstellung wurde vom Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz (TLUBN) unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und in Abstimmung mit dem Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) und dem Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft (TMIL) erstellt. Die Aktualisierung soll jeweils zum 1. Februar eines jeden Jahres erfolgen.

Fortentwicklung des Konzeptes 'Konservierende Bodenbearbeitung' als eine Voraussetzung fuer den Bodenschutz bei der Landbewirtschaftung

1. Ziel des Projektes: Standort- und fruchtfolgespezifische Reduzierung der Bodenbearbeitungsintensitaet im Hinblick auf Kosteneinsparung, Minderung von Bodenerosionen und Vorbeugung von Bodenverdichtungen. 2. Forschungsinhalte: Unter Einbeziehung einer kritischen Analyse der Ansprueche der Pflanzen an den physikalischen Bodenzustand und unter Beruecksichtigung der Ackerbegleitflora wird die Weiterentwicklung von Verfahren der konservierenden Bodenbearbeitung fuer ganze Fruchtfolgen und deren Einfuehrung und Ueberpruefung in der Praxis durch Feldversuche vorgenommen.

Wiederansiedlung von Ackerbegleitflora (Rote-Liste-Arten)

Ziel: Wiederansiedlung verschollener Ackerbegleitflora. Hypothese: Naehrstoffauslagerung und verringerte Saatdichte der Kulturpflanzen ist die Voraussetzung fuer die Existenz vieler Ackerbegleitkraeuter. Initialeinsaat vorher vermehrter Ackerbegleitflora soll sich unter oben angegebenen Voraussetzungen ueber Samenbildung erhalten. Arbeitshypothese nur teilweise bestaetigt, da zu viel Samen mit Maehdruschernte als Potential verloren gehen.

Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern

Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern^Ressortforschungsplan 2021, Teilprojekt: Lebensfelder im Rheinland

Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern^Ressortforschungsplan 2021, Teilprojekt: Lebensfelder in Bayern

Diversifizierung von Pflanzenbausystemen für die gemeinsame Gesundheit von Böden, Pflanzen und Menschen, Diversität der Vegetation in diversifizierten Anbausystemen

Segetal- und Ruderalflora der Dörfer, Bewässerungsfluren und Wüstungen im Mustang-District (Nepal) in Abhängigkeit von Höhenlage und Landnutzung

Ziel des Vorhabens 'Segetalflora Mustang' ist die Erfassung der wildwachsenden Flora von Dörfern und Fluren, sowie ergänzend von Dorf- und Flurwüstungen im Mustang District. Dieser Distrikt in Nord-Nepal, nahe der tibetischen Grenze, stellt einen ökologisch extremen Hochgebirgsraum nördlich des Himalaya-Hauptkammes dar. Das von Höhenlage und klimatischer Trockenheit geprägte Gebiet weist eine wechselvolle Siedlungsgeschichte und vielfältige ethnische und kulturelle Gliederung auf. Ackerbau ist nur in Bewässerungsoasen möglich. Die Segetal- und Ruderalflora erfüllt vielfältige ökologische Funktionen, außerdem kommt ihr erhebliche Bedeutung als landschaftsökologischem Indikator zu. Durch vergleichende Untersuchungen in Dörfern verschiedener Höhenlage, Geschichte und ethnischer Zugehörigkeit soll die Flora der Acker- und Ruderalflächen in ihrer Abhängigkeit von natürlichen und agrarökologischen Faktoren herausgearbeitet werden. Es soll geprüft werden, ob aufgrund des floristischen Inventars der Siedlungen Rückschlüsse z.B. auf ihr Alter oder auf ethnospezifische Formen der Landnutzung möglich sind. Darüber hinaus soll die Ackerunkrautvegetation des Dorfes Kagbeni vegetationskundlich erfasst werden.

Lebensfelder

Im Projekt „Lebensfelder - Praxisstandards zur Wiederansiedlung von Ackerwildkräutern“ sollen durch die Entwicklung bundeseinheitlicher Praxisstandards zur Sammlung, Vermehrung und Ansiedlung von Ackerwildkräutern eine Grundlage für eine großflächige Wiederherstellung einer artenreichen Segetalflora in Deutschland erstellt und damit zur dauerhaften Sicherung wichtiger Ökosystemleistungen für resiliente Agrarökosysteme beitragen.

Ressortforschungsplan 2024, Revision des EU-Leitfadens zur Risikobewertung für terrestrische Nichtzielpflanzen

DE (hier: UBA) hat sich in Abstimmung mit COM, EFSA und anderen Mitgliedsstaaten (MS) bereit erklärt, federführend die Revision des EU-Leitfadens für die Risikobewertung zu terrestrischen Nichtzielpflanzen zu übernehmen, wobei die 'inhouse'-Bearbeitung eine externe wissenschaftliche Unterstützung erfordert, die durch das Vorhaben sichergestellt werden soll - Grund für Übernahme durch MS ist, dass EFSA als zuständige EU-Behörde die Überarbeitung des EU-Leitfadens auch 13 Jahre nach Inkrafttreten der VO (EG) 1107/2009 nicht zeitnah leisten kann - geplanter Output ist ein von UBA federführend erarbeiteter Entwurf für den neuen EU-Leitfaden, der den neuen Erkenntnisstand widerspiegelt und damit auch die Bewertung der Auswirkungen auf die Ackerbegleitflora und über die Störung des Nahrungsnetzes auf die Biodiversität beinhaltet

1 2 3 4 5