Das Projekt "Einrichtung einer Datenbank ueber Stoffe und Zubereitungen, die in Pflanzenschutzmitteln enthalten sein duerfen, die fuer landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche oder gaertnerische Zwecke zur Anwendung im eigenen Betrieb hergestellt werden koennen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft durchgeführt. Gemaess Paragraph 6a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 Buchstabe b des Pflanzenschutzgesetzes ist durch die Biologische Bundesanstalt fuer Land- und Forstwirtschaft eine Liste der Stoffe und Zubereitungen zu fuehren, die zur Selbstbereitung von Pflanzenschutzmitteln fuer die Anwendung im eigenen Betrieb verwendet werden duerfen. Es werden nur Stoffe und Zubereitungen in die Liste aufgenommen, wenn keine Anhaltspunkte vorliegen, dass sie bei sachgerechter Anwendung schaedliche Auswirkungen, insbesondere auf die Gesundheit von Mensch und Tier, auf das Grundwasser und den Naturhaushalt haben. Um diesen Anforderungen gerecht werden zu koennen, ist eine Datenbank anzulegen und zu pflegen.