Das Projekt "Dokumentation des Verbrauchs und der Verwertung von Verpackungen - Teilvorhaben 2: Erarbeitung eines Rahmenrichtlinienkonzeptes fuer Selbstentsorger nach Paragraph 6 Abs. 1 und 2 der Verpackungsverordnung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von cyclos Beratungsgesellschaft fuer Oekologie, Energie- und Abfallwirtschaft durchgeführt. Am 28.08.1998 ist die novellierte Verpackungsverordnung in Kraft getreten. Als wesentliches neues Element enthaelt sie u.a. in Paragraph 6 Abs. 1 und 2 Nachweis- und Dokumentationspflichten fuer diejenigen Hersteller und Vertreiber, die sich nicht an Dualen Systemen beteiligen (Selbstentsorger). Diese muessen ab sofort bestimmte Ruecknahme- und Verwertungsleistungen erbringen und darueber jaehrlich, beginnend zum 01.05.1999, Nachweisdokumente vorlegen. Einzelheiten ueber die Art und Weise der Dokumentation wurden bisher nicht geregelt. Hierzu soll im Rahmen dieses Vorhabens ein Rahmenrichtlinienvorschlag erarbeitet werden, der dann mit den Bundeslaendern diskutiert werden soll. Materiell sollte sich dieses Konzept einerseits an den Anforderungen fuer Mengenstromnachweise fuer Duale Systeme orientieren, andererseits aber auch die praktischen Moeglichkeiten des ueberwiegend in Frage kommenden Einzelhandels beruecksichtigen.