Die FVA ist vom Land Baden-Württemberg mit dem Monitoring seltener, waldgebundener Tierarten wie Auerhuhn, Luchs, Wildkatze, Wolf u.a. beauftragt. Fortlaufend werden Hinweise über diese Tierarten über das Netzwerk der Wildtierbeauftragten in den Landkreisen an die FVA gemeldet und dokumentiert. Über dieses vorwiegend passive Monitoring-System ist es bei aktuellem Vorkommen dieser Tiere möglich, erneute Auftreten, Wanderbewegungen, Nutztierübergriffe, Wildunfallschwerpunkte und weitere Ereignisse zu erfassen. Das Monitoring gilt als wissenschaftliche Basis und Voraussetzung um Fragen rund um das Management von JWMG - Tierarten, sowie als Grundlage für die FFH- Berichtserstellung.
Rascher naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und fortschreitende Industrialisierung haben im 19. und zunehmend im 20. Jahrhundert einen rapiden Landnutzungswandel in Mitteleuropa in Gang gesetzt, der gemeinhin für die standörtliche Nivellierung, den Verlust naturnaher Lebensräume, den Artenschwund und die strukturelle Verarmung der Kulturlandschaften verantwortlich gemacht wird. Diese Entwicklung erzeugte schon früh Besorgnis und Widerstand bei umweltsensiblen Zeitgenossen und mündete über die Formierung der Natur- und Heimatschutzbewegung und der Wandervogelbewegung in die Konstituierung und allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes. Dessen fachliche Ausrichtung hat sich über die Jahrzehnte hinweg von einem zunächst eher landschaftsästhetischen Ansatz über Fragen des Schutzes besonders attraktiver, aber seltener und gefährdeter Arten und über Probleme des Erhaltes und der Pflege naturnaher Kulturlandschaftsteile als Relikte überkommener Nutzungsformen hin zu einem umfassenden und flächendeckenden Anspruch auf einen naturverträglichen, d.h. ökologisch nachhaltigen Umgang des Menschen mit der Natur entwickelt. Eine der zentralen Fragen ist dabei heute, wie sich die nutzungsgeschichtlich geprägte Biodiversität von Kulturlandschaften angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche und Bedürfnisse, welche an den Raum gestellt werden, und angesichts der unterschiedlichen Funktionen die er als sicherer Lebensraum des Menschen zu erfüllen hat, durch gestaffelte Schutz- und Nutzungsintensitäten erhalten und optimieren lässt. Eine weitere, in der Vergangenheit eher vernachlässigte, in neuerer Zeit aber zunehmend in das Bewusstsein rückende Frage ist, wie sich unterschiedliche Landnutzungsmuster auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Kulturlandschaften auswirken und welche Gestaltungsregeln und Anforderungen an die verschiedenen Nutzungsansprüche formuliert werden sollen, um die Kulturlandschaft als ansprechenden Erlebnisraum und als Heimat für den Menschen zu erhalten und zu pflegen.
Die Erfassung der biologischen Artenvielfalt ist seit einigen Jahren erklärtes Ziel internationaler Forschung (AGENDA SYSTEMATIK 2000). Bei den weltweiten biologischen, geologischen und mikrobiologischen Einsätzen unseres Tauchbootes 'JAGO' unterhalb der photischen Zone stoßen wir immer wieder auf bisher unbekannte Lebensformen. Manche dieser Arten werden von uns in situ dokumentiert, gesammelt und zur späteren Identifizierung oder Beschreibung konserviert. Darunter befanden sich in den letzten Jahren einige neue benthische Staatsquallen (Rhodaliiden) und Ctenophoren (Lyrocteniden). Beide Formen sind wenig erforscht und sehr außergewöhnlich, da die meisten Vertreter dieser Taxa pelagisch leben. Dieser Antrag gilt der taxonomischen und verhaltensökologischen Beschreibung der gesammelten Arten beider Gruppen.
Das suedliche Niedersachsen ist im Hinblick auf seine Koecherfliegen-Fauna ein nur sehr wenig untersuchtes Gebiet. Aus diesem Grunde werden seit 1992 verschiedene Untersuchungen durchgefuehrt. Als Erfassungsmethoden werden Emergenz, Lichtfang und Surber-Sampling angewendet. Als erste Ergebnisse dieses Projektes konnten fuer die hiesige Region neue und seltene Arten nachgewiesen werden.
Zur Verbesserung der Kenntnisse über Bestände und Bestandsveränderungen von Vogelarten sowie deren Habitate in EU-Vogelschutzgebieten (SPA) als Beitrag zur Umsetzung des § 6 BNatSchG soll das vom BfN und der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG-VSW) erarbeitete Konzept zum SPA-Monitoring gemeinsam von Bund und Ländern umgesetzt werden. Dies dient der Verbesserung der Datengrundlage für den alle sechs Jahre zu erstellenden nationalen Bericht nach Art. 12 VSchRL. Für die in diesem TV durchzuführenden Arbeiten sind u.a. folgende Arbeitsschritte vorgesehen: a) Auswahl von Triggerarten für beispielhafte Analysen; b) Bereitstellung der aktuellen Zuordnung bundesweiter Triggerarten zu den Erfassungsansätzen des Monitorings seltener Brutvögel (MsB); c) Analyse zum Stand des SPA-Monitorings für ausgewählte Länder; d) Zusammentragen und Aufbereitung aller relevanten, verfügbaren ornithologischen Daten für die ausgewählten Triggerarten; e) Analyse der zusammengetragenen sowie der aus dem ehrenamtlichen Vogelmonitoring bereitgestellten Daten im Hinblick auf übergeordnete Fragestellungen des SPA-Monitorings f) Formulierung der Fragestellungen für statistische Analysen zur Anzahl und Verteilung von Erfassungseinheiten in TV I; g) systematische Darstellung der Defizite, Lösungsmöglichkeiten und methodischen Anforderungen für das SPA-Monitoring zum Umfang und Verteilung von Erfassungseinheiten; h) Abgleich der Zählgebietskulisse des MsB und des Monitorings rastender Wasservögel (MrW) mit den europäischen Vogelschutzgebieten, Erstellung eines Vorschlags (Vorgehen bei der Abgrenzung) zur Anpassung der Zählgebietsgrenzen an die Schutzgebietsgrenzen; i) Anpassung und Optimierung der Methoden des MsB; Erschließen von Synergien mit dem SPA-Monitoring; j) Erarbeitung konkreter Vorschläge für die Organisation des SPA-Monitorings auf Bundesebene;.
<p>Nach Pressemeldungen vom 14.12.2014 sind nach einem Schiffsunglück 350.000 l Heizöl in einen Mangrovenwald in Bangladesch geflossen. Seltene Tierarten sind bedroht. So wurde 25 km von der Unglücksstelle entfernt ein toter Irawadi-Delfin gefunden. Der etwa 140.000 Hektar große Sundarbans-Mangrovenwald gilt als Rückzugsort für dutzende gefährdete Tierarten, darunter Königstiger und Tigerpythons.</p><p>Der Sundarbans-Mangovenwald gehört zum Weltnaturerbe der Unesco (<a href="https://www.umweltbundesamt.de/service/glossar/u?tag=UN#alphabar">UN</a>-Organisation für Bildung, Wissenschaft und Kultur).</p><p>Heizöl ist eine Mischung verschiedener kettenförmiger Kohlenwasserstoffe. Es wird, je nach Zusammensetzung bei -10°C fest und siedet zwischen 160°C und 390°C. Heizöl ist an sich von hellgelber Farbe.Um es aber vom chemisch identischen Diesel, der bekanntlich einer deutlich höheren Steuer unterliegt, unterscheiden zu können, wird es rot eingefärbt.<br>Trotz seiner geringen Wasserlöslichkeit von <0,02g/L ist Heizöl schädlich für Wasserorganismen, wie Fische oder Krebse, und hat in Gewässern langfristig schädliche Wirkung. Er ist der Wassergefährdungsklasse (WGK) 2 zugeordnet.<br>Heizöl ist giftig bei Aufnahme durch die Haut oder beim Einatmen größerer Mengen.</p><p>Die Gefahrstoffschnellauskunft ist Teil der Chemiedatenbank GSBL (Gemeinsamen zentraler Stoffdatenpool Bund / Länder). Sie kann von öffentlich-rechtlichen Institutionen des Bundes und einiger Länder sowie von Institutionen, die öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen, genutzt werden. Das sind u.a. Feuerwehr, Polizei oder andere Einsatzkräfte.<br>Für die allgemeine Öffentlichkeit steht ein Datenbestand unter <a href="http://www.gsbl.de/">www.gsbl.de</a> bereit. Dieser frei recherchierbare Datenbestand informiert Sie über die gefährlichen Eigenschaften und über die wichtigsten rechtlichen Regelungen von chemischen Stoffen.</p>
Höhlenbäume sind aufgrund ihrer hohen funktionellen Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte gesetzlich geschützte Lebensräume für bundes- und europaweit besonders und streng geschützte Tierarten, wie z.B. die gesamte Artengruppe der Fledermäuse, die Haselmaus, die europäischen Vogelarten sowie Mulmhöhlen bewohnende Käferarten. Ein wesentlicher Gefährdungsgrund für alte Bäume mit Höhlungen sind allgemein Maßnahmen der Holzernte, Parkpflege und die Verkehrssicherung. Vor allem im urbanen Raum besteht ein erhöhter Sicherungsbedarf für öffentliche Wege und es kommt regelmäßig zu Verlusten von Höhlenbäumen und direkten Gefährdungen der dort lebenden Tierarten. Teilweise können diese populationsbiologische Größenordnungen annehmen, etwa wenn ein Winterschlafbaum mit mehreren hundert Fledermäusen oder seltenste Brutbäume des Eremits (Juchtenkäfer) gefällt werden. In der Stadt Frankfurt am Main sind in den öffentlichen Grünanlagen mehrere hundert Bäume pro Jahr durch Pflege und Verkehrssicherungsmaßnahmen betroffen, hinzu kommen noch weit mehr Fällanträge für private Flächen. Alleine in der Stadt Frankfurt werden jährlich etwa 1500 private Baumfällanträge gestellt. Dabei ist noch nicht der großflächige Frankfurter Stadtwald berücksichtigt, wo aufgrund des Erholungsdrucksund eines enorm dichten Wegenetze sein erhöhter Sicherungsbedarf im Vergleich zu Wäldern in ländlichen Regionen besteht. Das Beispiel der Stadt Frankfurt steht stellvertretend für die Situation in vielen (Groß-) Städten. Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit Baumpflegern, Förstern und Parkgärtnern haben gezeigt, dass eine große Bereitschaft besteht, Baumhöhlen bewohnende Tierarten zu schonen und damit auch geltendes Artenschutzrecht in den Arbeitsablauf zu integrieren. Der Kenntnisstand zu Baumhöhlen bewohnenden Tierarten ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt und überwiegend nicht so detailreich, dass eine Berücksichtigung der Schutzbelange gewährleistet ist. Dass im Weiteren sogar artenschutz- und genehmigungsrechtliche Belange betroffen sind, ist weitgehend unbekannt. Das Artenschutzrecht hat sich aufgrund von EU-Richtlinien und der Übernahme in die nationale Naturschutzgesetzgebung, wie auch aufgrund einiger Gerichtsurteile, noch einmal deutlich verschärft. Selbst in aktuellen Leitfäden für Baumpfleger (und verwandte Berufsgruppen)gibt es keine (Vgl. FLL 2010) oder nur sehr unzureichende (LbWH NRW2009) Hinweise auf das Artenschutzrecht und die Lebensweise von seltenen Baumhöhlen bewohnenden Tierarten. Dadurch besteht ein dringender Handlungsbedarf, die Lebensweise Baumhöhlen bewohnender Tierarten und das Artenschutzrecht praxisbezogen zu thematisieren. Notwendig sind umsetzbare und an der Praxis orientierte Vorschläge zur Berücksichtigung des Artenschutzes, bei gleichzeitigen Verpflichtungen wie Verkehrssicherung, Parkpflege, Holzernte und Arbeitssicherheit. (Text gekürzt)
Ziel des Pilotprojektes ist die Sicherung und Optimierung internationaler großräumiger ökologischer Funktionsbeziehungen durch die beispielhafte Ausweisung, Sicherung und Entwicklung grenzüberschreitender Wildtierkorridore zwischen den Naturräumen 'Schwarzwald' und 'Schweizer Jura'. Es wird erwartet, dass sich die Effekte bei der Umsetzung des Korridorkonzepts multifunktional sowohl ökologisch als auch ökonomisch positiv auf das Erleben der Landschaft, die Reduzierung von Wildunfällen, die Populationsentwicklung seltener Tierarten, die Vernetzung größerer Kernlebensräume, einer nachhaltigen Verkehrssicherung, aber auch auf die Naherholung und den Tourismus auswirken. Dieses Pilotprojekt - ermöglicht Optionen für ein grenzüberschreitendes, internationales Naturraummanagement mit Berücksichtigung von Großherbivoren und -Carnivoren - integriert Arten, deren Überleben nur durch den Verbund von Teilpopulationen möglich ist und - verhindert die völlige Unterbrechung der durch Versiegelung und Landnutzung bereits stark limitierten ökologischen Funktionsbeziehungen über den Hochrhein. Die fundierte Planung und Umsetzung grenzüberschreitender Wildtierkorridore in der Modellregion Hochrhein bietet bundesweit einmalige Voraussetzungen für ein länderübergreifendes Pilotprojekt: - Das Projekt wird von relevanten am Hochrhein liegenden Landkreisen und Kantonen unterstützt. Auf fachlicher Ebene besteht zudem bereits ein etablierter fachlicher Austausch zwischen FVA Baden-Württemberg, DBVUW Kanton Aargau und Hochrheinkommision. - Voneinander unabhängige wissenschaftliche Analysen der Schweiz und Baden-Württemberg (FVA) unterstreichen die Bedeutung der Hochrheinregion als ökologisch bedeutsamen Vernetzungsraum von internationaler Bedeutung innerhalb Mitteleuropas. Durch die Vorarbeiten konnten im Hochrheinabschnitt zwischen Bodensee und Basel zwar nur noch 8 verbleibende 'Suchräume' identifiziert werden, durch die aber mit den geplanten Anstrengungen eine Sanierbarkeit der Korridorfunktion realistisch ist. - Auf der schweizer Seite, insbesondere im Kanton Aargau, sind bereits rechtlich verbindliche und planerisch weit fortgeschrittene Vorarbeiten zur Umsetzung von Korridoren geleistet worden. - Die Vernetzung der international bedeutenden Naturräume 'Schweizer Jura' und 'Schwarzwald' als Rückzugsräume selten gewordener Tier- und Pflanzenarten wird entwickelt. - Die Hochrheinregion ist beiderseits der Grenze bereits stark versiegelt und zerschnitten. Im Vergleich weist kein anderer in der Länge vergleichbarer Grenzabschnitt Deutschlands eine höhere Summenwirkung von Barrieren zwischen benachbarten, großflächigen Landschaftsräumen auf wie der Hochrhein. Hier besteht deshalb sowohl aus Schweizer, Bundes- und Ländersicht akuter Handlungsbedarf, um die letzten vorhandenen Lücken vor Zerschneidung zu sichern. (Text gekürzt)
In der heutigen, stark durch Nährstoffe belasteten Landschaft sind Kalk-Steinbrüche wichtige Refugien für seltene Tiere und Pflanzen, die an Habitate mit nährstoffarmen, skelettreichen und kalkhaltigen Böden angepasst sind. Auf den aufgelassenen Rohböden siedeln sich so mit der Zeit seltene Lebensgemeinschaften, z. B. der Kalkmagerrasen an. Die auf ausreichend Licht und Platz angewiesenen Arten dieser Lebensräume können jedoch nur erhalten werden, wenn eine starke Ausbreitung von konkurrenzstarken und schattenwerfenden Sträuchern und Bäumen verhindert wird. Dies geschieht zumeist durch Beweidung mit Schafen, die im Vergleich zur Mahd kostengünstiger ist und zudem zu einer Ausbreitung der Samen über das Fell der Tiere beiträgt. Die geschilderten Zusammenhänge betreffen auch die Kalksteinbrüche im Teutoburger Wald. Hier ist jedoch ein sehr starker Wildverbiss ein weiterer Einflussfaktor für den Erhalt und die Besiedlung von Arten der Kalkmagerrasen. Deshalb soll in dem hier geschilderten Forschungsprojekt der Einfluss von Schafbeweidung und Wildverbiss auf die Besiedlung und die Entwicklung der Kalkmagerrasen und ihrer seltenen Arten näher untersucht werden. Die Erkenntnisse sollen zu einer Optimierung der Pflege beitragen.
| Organisation | Count |
|---|---|
| Bund | 32 |
| Europa | 1 |
| Land | 22 |
| Weitere | 15 |
| Wissenschaft | 7 |
| Zivilgesellschaft | 2 |
| Type | Count |
|---|---|
| Daten und Messstellen | 1 |
| Förderprogramm | 28 |
| Text | 26 |
| Umweltprüfung | 1 |
| unbekannt | 7 |
| License | Count |
|---|---|
| Geschlossen | 35 |
| Offen | 28 |
| Language | Count |
|---|---|
| Deutsch | 63 |
| Englisch | 2 |
| Resource type | Count |
|---|---|
| Bild | 5 |
| Dokument | 15 |
| Keine | 30 |
| Unbekannt | 1 |
| Webseite | 23 |
| Topic | Count |
|---|---|
| Boden | 41 |
| Lebewesen und Lebensräume | 63 |
| Luft | 24 |
| Mensch und Umwelt | 63 |
| Wasser | 31 |
| Weitere | 61 |