BfN und UBA veröffentlichen Behörden-Leitfaden Pestizide dürfen in Natura-2000-Gebieten nur dann ausgebracht werden, wenn deren Anwendung zuvor in einem naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren nach EU-Naturschutzrecht auf ihre Verträglichkeit sorgsam geprüft worden ist. Das Bundesamt für Naturschutz (BfN) und das Umweltbundesamt (UBA) haben für die zuständigen Landesbehörden nun eine Handreichung erarbeitet, wie diese Prüfung vorzunehmen ist. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Werden im Wald Insektizide großräumig mit dem Hubschrauber gegen Forstschädlinge gespritzt, kann das seltene Tierarten in Schutzgebieten gefährden. Denn die allermeisten Pflanzenschutzmittel sind auch für andere Tier- und Pflanzenarten giftig. Die Länderbehörden tragen bei ihrer Prüfung deshalb eine sehr große Verantwortung für den Schutz der Umwelt. Letztlich sollte die Anwendung in Schutzgebieten unbedingt die seltene Ausnahme bleiben.“ Natura-2000 -Gebiete, das sind Fauna - Flora - Habitat - und Vogelschutzgebiete, bilden zusammen das EU-Schutzgebietsnetzwerk Natura 2000. Sie sind für den Schutz besonders gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, sowie Lebensraumtypen eingerichtet worden. Neue wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen nun, dass hier der Einsatz von Pestiziden naturschutzfachlich besonders problematisch ist. Das gilt besonders dann, wenn die Mittel mit dem Hubschrauber ausgebracht werden sollen, weil eine solche Anwendung aus der Luft nicht die zielgenaue Behandlung einzelner Bäume erlaubt, sondern zwangsläufig größere Flächen trifft. Sind Beeinträchtigungen eines Natura 2000- Gebietes und seiner Schutzgüter durch den Pestizideinsatz nicht sicher auszuschließen, muss in jedem Fall eine FFH-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt werden. Eine Genehmigung darf nur nach gründlicher Untersuchung erteilt werden. Welche genauen naturschutzrechtlichen Regelungen im Genehmigungsverfahren für solche Anwendungen zu beachten sind, erläutern BfN und UBA in ihrem aktualisierten Informationspapier „Pflanzenschutz mit Luftfahrzeugen“. Der Leitfaden ist online verfügbar unter: https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/pflanzenschutz-luftfahrzeugen-naturschutzfachliche . Aufgrund der hohen Risiken für Mensch und Umwelt ist das Sprühen oder Spritzen von Pflanzenschutzmitteln mit Luftfahrzeugen in der EU generell verboten. Ausnahmen sind in Deutschland möglich für die Anwendung im Kronenbereich von Wäldern bei der Prognose bestandsbedrohender Schäden sowie in Steillagen im Weinbau. In Deutschland erfolgt die Ausbringung ausschließlich mit Hubschraubern.
Die soeben erschienene „Nachhaltigkeitsstrategie für Nordrhein-Westfalen“ sowie der begleitende Indikatorenbericht zeigen anhand von knapp 70 Indikatoren wie nachhaltig Nordrhein-Westfalen ist. Für die umweltbezogenen Nachhaltigkeitsindikatoren wurden vor allem Umweltbeobachtungsdaten des LANUV ausgewertet. LANUV-Präsident Dr. Thomas Delschen betont: „Die Daten unserer landesweiten Messnetze und Beobachtungsprogramme bilden die Basis für die Zustandsbewertung von Natur und Umwelt in Nordrhein-Westfalen geben. Dabei kann man sowohl positive als auch negative Entwicklungen erkennen.“ Beispiele dafür sind: Nitratkonzentration im Grundwasser - Im Jahr 2015 lag bei rund 13 % der Messstellen in NRW der Nitratwert im Grundwasser über dem Grenzwert von 50 mg/l. Auch wenn die Situation sich in vielen Regionen in den letzten 20 Jahren verbessert hat, ist in weiten Bereichen NRWs immer noch zu viel Nitrat im Grundwasser feststellbar. Bis spätestens 2027 soll in allen Grundwasserkörper der Grenzwert von 50mg/l eingehalten werden. Recyclingquote - Im Jahr 2014 lag die Recyclingquote für Siedlungsabfälle in NRW bei über 50%. Seit 1995 ist sie nahezu kontinuierlich gestiegen. Bis zum Jahr 2020 soll eine Recyclingquote für Siedlungsabfälle von 65% erreicht werden. Artenvielfalt und Landschaftsqualität – In den letzten 15 Jahren hat sich der Gesamtindikator nicht wesentlich verändert und erreicht aktuell einen Zielerreichungsgrad von knapp 70%. In Teilbereichen lief die Entwicklung jedoch negativ, so hat sich zum Beispiel die Artenvielfalt in der Agrarlandschaft im Jahr 2015 auf den niedrigsten Wert seit 15 Jahren verschlechtert. Bis 2030 soll eine Erhöhung der Artenvielfalt in allen Landschaftsräumen erreicht werden. Gefährdete Arten - Die aktuelle Rote Liste weist fast 50 % der erfassten wildlebenden Pflanzen-, Pilz- und Tierarten als ausgestorben, gefährdet oder extrem selten aus. Bis 2030 soll der Anteil der Rote-Liste-Arten auf 40% reduziert werden. Ökologischer Zustand der Flüsse und Bäche - Aktuell befinden sich nur gut 7 % in einem „guten“ oder „sehr guten ökologischen Zustand/Potenzial“. Maßgeblich hierfür sind vor allem die schlechten Gewässerstrukturen. Sie verhindern vielerorts, dass gewässertypische Tiere und Pflanzen ihre angestammten Lebensräume durchgängig besiedeln können. Bis 2027 soll im Einklang mit den Zielen der Wasserrahmenrichtlinie der EU bei allen Wasserkörpern der Fließgewässer ein guter ökologischer Zustand oder ein gutes ökologisches Potenzial erreicht werden. Eine detaillierte Übersicht über die Nachhaltigkeitsindikatoren bieten der von IT.NRW zusammengestellte Indikatorenbericht ( www.nachhaltigkeitsindikatoren.nrw.de ) und das NRW-Umweltindikatorenset des LANUV ( www.umweltindikatoren.nrw.de ). Hintergrund NRW hat als erstes Bundesland eine Nachhaltigkeitsstrategie unter Berücksichtigung der globalen Nachhaltigkeitsziele (Sustainable Development Goals /SDGs) beschlossen. Darin werden Ziele für 19 Handlungsfelder (meist bis zum Jahr 2030) benannt. 70 Indikatoren geben Auskunft darüber, ob und wie diese Ziele erreicht werden. Der soeben erschienene Bericht umfasst dazu umfangreiche Daten aus der Umweltüberwachung bzw. dem Umweltmonitoring des LANUV. Mehr Nachhaltigkeitsstrategie für das Land Nordrhein-Westfalen Nachhaltigkeitsindikatoren Nordrhein-Westfalen - Bericht 2016 Download Pressemitteilung
Das Projekt "Teil Fauna" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hohenheim, Fakultät II Biologie, Institut für Zoologie durchgeführt. Steinbrueche, wie auch andere Abgrabungen, wurden frueher nur als haessliche Wunden in der Landschaft betrachtet, die schnellstmoeglich wieder rekultiviert werden muessten. Nur langsam setzte sich die Erkenntnis durch, dass sich in ihnen aus der Sicht des Naturschutzes wertvolle Lebensraeume entwickeln koennen. Diesbezueglich wurde in Zusammenarbeit mit Vegetationskundlern untersucht, unter welchen Bedingungen sich Flaechen in aktiven und stillgelegten Steinbrueche in den Raeumen Ulm und Stuttgart zu wertvollen Biotopen entwickeln und wie sich gaengige Rekultivierungsmassnahmen auf die Entwicklung derartiger Flaechen auswirken. Es zeigte sich dass lange Zeit sich selbst ueberlassene Flaechen Tier- und Pflanzenarten beherbergen, die haeufig selten und fuer schuetzenswuerdige Halbtrockenrasen typisch sind, waehrend sich auf rekultivierten Flaechen ueberwiegend weitverbreitete und anspruchslose Arten ansiedelten. Ausserdem boten die nicht rekultivierten Bereiche mit ihren kleinen Tuempeln auch zahlreichen Amphibien- und Libellenarten, die sonst im weiteren Agrar-Umland kaum mehr vorhanden sind, einen Lebensraum. Eine alternative Methode zur Rekultivierung stellt die Ausbringung von Maehgut von schuetzenswerten Flaechen auf kahle Steinbruchbereiche dar. Diese Massnahme wurde auf Versuchsflaechen getestet und erbrachte schon innerhalb der zwei Beobachtungsjahre eine hoechst interessante Entwicklung in Richtung auf schuetzenswerte Flaechen. Aufbauend auf diesen Ergebnissen wurden Managementempfehlungen fuer die 'Folgenutzung Naturschutz' auf Steinbruchflaechen gegeben.
Das Projekt "Managementplan für den Wolf in Deutschland" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Staatliches Museum für Naturkunde durchgeführt.
Das Projekt "Die Wisente kehren zurück" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Bunde Wischen durchgeführt.
Das Projekt "Fortschreibung der Roten Listen gefährdeter Tiere und Pflanzen, Phase I" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von DELATTINIA, Naturforschende Gesellschaft des Saarlandes e.V. durchgeführt.
Das Projekt "Einfluss der Beweidung auf Kalkmagerrasen und ihre Arten in Steinbrüchen des Teutoburger Waldes" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Münster, Institut für Landschaftsökologie, Arbeitsgruppe Biodiversität und Ökosystemforschung durchgeführt. In der heutigen, stark durch Nährstoffe belasteten Landschaft sind Kalk-Steinbrüche wichtige Refugien für seltene Tiere und Pflanzen, die an Habitate mit nährstoffarmen, skelettreichen und kalkhaltigen Böden angepasst sind. Auf den aufgelassenen Rohböden siedeln sich so mit der Zeit seltene Lebensgemeinschaften, z. B. der Kalkmagerrasen an. Die auf ausreichend Licht und Platz angewiesenen Arten dieser Lebensräume können jedoch nur erhalten werden, wenn eine starke Ausbreitung von konkurrenzstarken und schattenwerfenden Sträuchern und Bäumen verhindert wird. Dies geschieht zumeist durch Beweidung mit Schafen, die im Vergleich zur Mahd kostengünstiger ist und zudem zu einer Ausbreitung der Samen über das Fell der Tiere beiträgt. Die geschilderten Zusammenhänge betreffen auch die Kalksteinbrüche im Teutoburger Wald. Hier ist jedoch ein sehr starker Wildverbiss ein weiterer Einflussfaktor für den Erhalt und die Besiedlung von Arten der Kalkmagerrasen. Deshalb soll in dem hier geschilderten Forschungsprojekt der Einfluss von Schafbeweidung und Wildverbiss auf die Besiedlung und die Entwicklung der Kalkmagerrasen und ihrer seltenen Arten näher untersucht werden. Die Erkenntnisse sollen zu einer Optimierung der Pflege beitragen.
Das Projekt "Konflikte um naturale Grundstoffe vom 18. bis zum 20. Jahrhundert; Landnutzungswandel und Naturschutz: 'Historisch-ökologische Analysen des Landnutzungswandels im 19. und 20. Jahrhundert'" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Göttingen, Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung für historische Anthropologie und Humanökologie durchgeführt. Rascher naturwissenschaftlicher Erkenntnisgewinn und fortschreitende Industrialisierung haben im 19. und zunehmend im 20. Jahrhundert einen rapiden Landnutzungswandel in Mitteleuropa in Gang gesetzt, der gemeinhin für die standörtliche Nivellierung, den Verlust naturnaher Lebensräume, den Artenschwund und die strukturelle Verarmung der Kulturlandschaften verantwortlich gemacht wird. Diese Entwicklung erzeugte schon früh Besorgnis und Widerstand bei umweltsensiblen Zeitgenossen und mündete über die Formierung der Natur- und Heimatschutzbewegung und der Wandervogelbewegung in die Konstituierung und allmähliche Institutionalisierung des Naturschutzes. Dessen fachliche Ausrichtung hat sich über die Jahrzehnte hinweg von einem zunächst eher landschaftsästhetischen Ansatz über Fragen des Schutzes besonders attraktiver, aber seltener und gefährdeter Arten und über Probleme des Erhaltes und der Pflege naturnaher Kulturlandschaftsteile als Relikte überkommener Nutzungsformen hin zu einem umfassenden und flächendeckenden Anspruch auf einen naturverträglichen, d.h. ökologisch nachhaltigen Umgang des Menschen mit der Natur entwickelt. Eine der zentralen Fragen ist dabei heute, wie sich die nutzungsgeschichtlich geprägte Biodiversität von Kulturlandschaften angesichts der vielfältigen gesellschaftlichen Ansprüche und Bedürfnisse, welche an den Raum gestellt werden, und angesichts der unterschiedlichen Funktionen die er als sicherer Lebensraum des Menschen zu erfüllen hat, durch gestaffelte Schutz- und Nutzungsintensitäten erhalten und optimieren lässt. Eine weitere, in der Vergangenheit eher vernachlässigte, in neuerer Zeit aber zunehmend in das Bewusstsein rückende Frage ist, wie sich unterschiedliche Landnutzungsmuster auf die Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Kulturlandschaften auswirken und welche Gestaltungsregeln und Anforderungen an die verschiedenen Nutzungsansprüche formuliert werden sollen, um die Kulturlandschaft als ansprechenden Erlebnisraum und als Heimat für den Menschen zu erhalten und zu pflegen.
Das Projekt "Tiere und Pflanzen in Freileitungstrassen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von RWE Energie AG durchgeführt. Ziel: Dokumentation der Leitungstrasse als wertvoller Lebensraum fuer Tiere und Pflanzen. Methodik: Spezialkartierungen herausragender Leitungsabschnitte, Entwicklung und Unterstuetzung seltener Arten mit unterschiedlichen Massnahmen (Pflegekonzepte/Nisthilfen). Zwischenergebnis: Leitungstrassen haben ein hohes Potential zur Foerderung wertvoller Lebensraeume.
Das Projekt "Höhlenbäume im urbanen Raum, Entwicklung eines Leitfadens zum Erhalt eines wertvollen Lebensraumes in Parks und Stadtwäldern unter Berücksichtigung der Verkehrssicherung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Stadt Frankfurt am Main, Der Magistrat, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde durchgeführt. Höhlenbäume sind aufgrund ihrer hohen funktionellen Bedeutung als Fortpflanzungs- und Ruhestätte gesetzlich geschützte Lebensräume für bundes- und europaweit besonders und streng geschützte Tierarten, wie z.B. die gesamte Artengruppe der Fledermäuse, die Haselmaus, die europäischen Vogelarten sowie Mulmhöhlen bewohnende Käferarten. Ein wesentlicher Gefährdungsgrund für alte Bäume mit Höhlungen sind allgemein Maßnahmen der Holzernte, Parkpflege und die Verkehrssicherung. Vor allem im urbanen Raum besteht ein erhöhter Sicherungsbedarf für öffentliche Wege und es kommt regelmäßig zu Verlusten von Höhlenbäumen und direkten Gefährdungen der dort lebenden Tierarten. Teilweise können diese populationsbiologische Größenordnungen annehmen, etwa wenn ein Winterschlafbaum mit mehreren hundert Fledermäusen oder seltenste Brutbäume des Eremits (Juchtenkäfer) gefällt werden. In der Stadt Frankfurt am Main sind in den öffentlichen Grünanlagen mehrere hundert Bäume pro Jahr durch Pflege und Verkehrssicherungsmaßnahmen betroffen, hinzu kommen noch weit mehr Fällanträge für private Flächen. Alleine in der Stadt Frankfurt werden jährlich etwa 1500 private Baumfällanträge gestellt. Dabei ist noch nicht der großflächige Frankfurter Stadtwald berücksichtigt, wo aufgrund des Erholungsdrucksund eines enorm dichten Wegenetze sein erhöhter Sicherungsbedarf im Vergleich zu Wäldern in ländlichen Regionen besteht. Das Beispiel der Stadt Frankfurt steht stellvertretend für die Situation in vielen (Groß-) Städten. Erfahrungen aus der langjährigen Zusammenarbeit mit Baumpflegern, Förstern und Parkgärtnern haben gezeigt, dass eine große Bereitschaft besteht, Baumhöhlen bewohnende Tierarten zu schonen und damit auch geltendes Artenschutzrecht in den Arbeitsablauf zu integrieren. Der Kenntnisstand zu Baumhöhlen bewohnenden Tierarten ist jedoch sehr unterschiedlich ausgeprägt und überwiegend nicht so detailreich, dass eine Berücksichtigung der Schutzbelange gewährleistet ist. Dass im Weiteren sogar artenschutz- und genehmigungsrechtliche Belange betroffen sind, ist weitgehend unbekannt. Das Artenschutzrecht hat sich aufgrund von EU-Richtlinien und der Übernahme in die nationale Naturschutzgesetzgebung, wie auch aufgrund einiger Gerichtsurteile, noch einmal deutlich verschärft. Selbst in aktuellen Leitfäden für Baumpfleger (und verwandte Berufsgruppen)gibt es keine (Vgl. FLL 2010) oder nur sehr unzureichende (LbWH NRW2009) Hinweise auf das Artenschutzrecht und die Lebensweise von seltenen Baumhöhlen bewohnenden Tierarten. Dadurch besteht ein dringender Handlungsbedarf, die Lebensweise Baumhöhlen bewohnender Tierarten und das Artenschutzrecht praxisbezogen zu thematisieren. Notwendig sind umsetzbare und an der Praxis orientierte Vorschläge zur Berücksichtigung des Artenschutzes, bei gleichzeitigen Verpflichtungen wie Verkehrssicherung, Parkpflege, Holzernte und Arbeitssicherheit. (Text gekürzt)
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