Viele Menschen sind erstaunt über die große Artenvielfalt der Millionenstadt Berlin. In den Roten Listen sind über 7.000 in Berlin frei lebende Tier- und Pflanzenarten dokumentiert, von den dort untersuchten Artengruppen wohlgemerkt. Allein gut 4.000 der nachgewiesenen Arten sind Insekten, von denen Experten die Gesamtzahl in der Stadt auf mindestens 17.000 schätzen. Inklusive der nicht untersuchten Artengruppen dürften somit in Berlin zwischen 20.000 und 30.000 Arten leben. Woran liegt diese Vielfalt? Berlin hat eine reichhaltige Naturausstattung. Die ausgedehnten Wälder und vielen Gewässer bieten hierfür schon einmal den wichtigsten Rahmen. Daneben gibt es (noch) ausgedehnte Brachflächen am Stadtrand und auch innerstädtisch, die eine besonders hohe Artenvielfalt auf relativ kleiner Fläche aufweisen. Verschiedene Sonderstandorte konnten als Naturschutzgebiet gesichert und ihr Artenbestand durch Pflegemaßnahmen erhalten werden, z.B. das ehemalige Flugfeld Johannisthal, Teile des Tegeler Fließes oder auch Moore und Freiflächen in den Wäldern. Die Wälder werden nicht wie in den Flächenstaaten verbreitet als Holzproduktionsflächen angesehen, sondern als naturnahe Erholungswälder bewirtschaftet ( Berliner Forsten ), was zu vergleichsweise hohen Anteilen von absterbenden und toten Bäumen führt (“Biotopholz”). Landwirtschaftsflächen mit ihrer Überdüngung und Giftbelastung – in den Flächenstaaten die Artenvernichter Nummer 1 – spielen in Berlin flächenmäßig kaum eine Rolle bzw. werden wie im NSG Gosener Wiesen nach Naturschutzvorgaben gepflegt. Verschieden Grün- und Parkanlagen, Friedhöfe und auch Villengärten tragen zur örtlichen Artenvielfalt bei und verstärken das Erscheinungsbild Berlins als durchgrünter Stadt. Es soll aber nicht der Eindruck erweckt werden, dass das Leben in Berlin für Tiere und Pflanzen ein Zuckerschlecken ist. Viele Arten stehen kurz vor dem Aussterben oder sind gefährdet, im Schnitt rund die Hälfte bei den untersuchten Artengruppen ( Artenlisten – Rote Listen ). Etliche Arten können nur noch durch Pflegemaßnahmen oder spezielle Artenschutzmaßnahmen erhalten werden ( Wildpflanzen in Berlin , ‘Seltene’ Tierarten in Berlin ). Viele naturnahe Lebensräume werden durch unterschiedliche menschliche Tätigkeiten beeinträchtigt. Hinzu kommen die stadttypischen Schadfaktoren: Dichte Bebauung, die kaum Lebensräume beinhaltet, Privatgärten mit naturferner Gestaltung und intensiver Pflege, dichtes Verkehrsnetz, mit Zerschneidung von Lebensräumen und vielfacher Tötung von Tieren durch den Fahrzeugverkehr, Glasfassaden als tödliche Fallen für Vögel, Beleuchtung als Falle für Insekten, Intensive Erholungsnutzung mit vielen Störungen der Tiere, vor allem auch durch Hunde, um einige Beispiele zu nennen. Die Gesetzgeber haben verschiedene Schutzbestimmungen für unsere Arten erlassen ( Rechtsgrundlagen ). Der legale Schutz ist die eine Seite. Es hängt aber von uns allen ab, ob wir der Tier- und Pflanzenwelt ihren Raum in Berlin zubilligen, und die Stadt auch weiterhin eine belebte, vielfältige Metropole bleibt. Gebäude sind wichtige Lebensräume vieler Tierarten. Wie durch eine bewusstere Bauweise gravierende Verluste vermeidbar sind, erfahren Sie hier: Schutz der biologischen Vielfalt am Gebäude – Chancen und Notwendigkeit einer artenschutzgerechten Bauplanung (BUND) Bild: Josef Vorholt Verbote, Ausnahmen, Befreiungen Um die vorhandene Artenvielfalt zu sichern, weltweit und auch in Deutschland, die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen zu erhalten und das weitere Aussterben von Arten zu verhindern, gibt es internationale und nationale Schutzvorschriften. Weitere Informationen Bild: Johannes Schwarz Artenschutz an Gebäuden Naturschutz in und an Gebäuden gehört bislang bei der Stadtsanierung und bei Neubauprojekten eher zu den Randthemen. In der allgemein üblichen Praxis der Gebäudesanierung werden verwitterte oder fehlende Mauersteine ersetzt und offene Fugen vollständig verstrichen Weitere Informationen Bild: NABU Berlin Vögel und Fledermäuse, Lebensstätten an Gebäuden – Hinweise zur Gebäudesanierung Die Artenvielfalt ist uns allen wichtig, denn gerade in Berlin gehört die Natur zum urbanen Lebensgefühl dazu. Viele Vögel oder auch Fledermäuse nutzen als Behausungen unsere Häuser. Weitere Informationen Bild: Klemens Steiof Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht Viele technische Einrichtungen und bauliche Strukturen in der Stadt können Probleme für die Tierwelt bereiten. Glas und Licht sind zwei typisch städtische Faktoren, die sich erheblich auf die Biodiversität auswirken. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Hauptstadt der Fledermäuse Bereits in den 30er Jahren wurde die Spandauer Zitadelle als eines der bedeutendsten Fledermaus-Winterquartiere der Norddeutschen Tiefebene erkannt. Biologen markierten dort die ersten Fledermäuse in Europa. Weitere Informationen Bild: Dietmar Nill / linnea images Das Auftreten von "seltenen" Tierarten in Berlin Viele Menschen sind erstaunt, dass es überhaupt noch "Natur" in der Millionenmetropole Berlin gibt. Wenn sie dann noch hören, dass dazu seltene und gefährdete Arten wie Wanderfalke, Seeadler, Biber und Fischotter gehören, wird aus dem Staunen Ungläubigkeit. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Wildpflanzen in Berlin Berlin ist Dank seiner ausgedehnten Waldflächen, Schutzgebiete und zahlreichen Parkanlagen, Friedhöfe und Kleingärten eine im europäischen Vergleich sehr grüne Stadt. Weitere Informationen Bild: Bernd Machatzi Das Berliner Florenschutzkonzept Im Auftrag des Landesbeauftragten für Naturschutz und Landschaftspflege wurde im Jahr 2007 eine Konzeption zum Florenschutz für das Land Berlin erarbeitet. Weitere Informationen Bild: SenUMVK; Jutta Krenz Vermeintliche "Problemarten" Beim engen Zusammenleben von Mensch und Tier in der Großstadt bleibt es nicht aus, dass wir mit einigen Tieren so unsere Probleme haben. In den meisten Fällen ist es hierbei jedoch so, dass diese Probleme ein subjektives Empfinden widerspiegeln, und nicht die Tiere an sich ein Problem sind. Weitere Informationen Bild: Pflanzenschutzamt Berlin Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners Informationen zum Artenschutz und zur Antragstellung für eine Bekämpfung Weitere Informationen Bild: Beth Baisch, AdobeStock Exotische Arten "Exotisch" sind Arten, die bei uns nicht natürlicherweise heimisch sind. Sie sind vom Menschen hertransportiert worden. Nicht gemeint sind Tiere und Pflanzen, die im Wohnzimmer gehalten werden, sondern die, die sich in unserer Natur wiederfinden. Weitere Informationen Bild: W. Willner Hilflose Wildtiere In einer Großstadt wie Berlin verunglücken viele Tiere. Glas, Fahrzeuge, Zäune, Wände, Gruben und andere Strukturelemente werden vielen Tieren zum Verhängnis. In der Stadt gibt es aber auch viele engagierte Menschen, die solchen Tieren helfen wollen. Weitere Informationen
Immer häufiger werden Wasserbüffel zur Landschaftspflege eingesetzt, weil sie auch mit schwierigem Gelände wie Niedermooren zurechtkommen. In Asien hat der Mensch diese Rinder früh domestiziert. In Südeuropa werden sie seit dem sechsten, in Berlin und Deutschland dagegen erst seit Ende des 20. Jahrhunderts gehalten, um Milch, Käse oder Fleisch zu liefern und Feuchtlandschaften zu pflegen. Die großen Temperaturunterschiede unseres Klimas machen ihnen nichts aus. In der letzten Warmzeit waren Wasserbüffel sogar hier heimisch. Man könnte also fast sagen: Die Büffel sind zurück! Schon die Wildform der heutigen Wasserbüffel war gut an Feuchtlandschaften angepasst: Ihre weit gespreizten Hufe sinken auf sumpfigem Boden nicht ein, und die Tiere geben sich selbst mit Seggen und Schilf als Futter zufrieden. Dabei bewahren die Büffel Lebensräume seltener Tier- und Pflanzenarten: Indem sie feuchte Niederungen abweiden, sorgen sie dafür, dass deren besondere Vegetation erhalten bleibt, und diese Landschaften nicht mit Bäumen und Sträuchern zuwachsen. Weil sich Büffel gerne suhlen, entstehen zudem neue Stellen, an denen sich Amphibien und viele Insekten wohlfühlen. Seit 2015 beweiden Wasserbüffel die urige Sumpflandschaft am Tegeler Fließ bei Hermsdorf. Die naturnahe Bachauenlandschaft mit ihren Erlenbrüchen, Grauweidengebüschen und Feuchtwiesen ist ein echter Naturschatz Berlins. Früher wurden die Wiesen landwirtschaftlich genutzt. Seit 1995 ist das Fließtal Naturschutzgebiet und Teil des europäischen Schutzgebietsnetzes Natura 2000. Seltene Tierarten wie Hainveilchen-Perlmuttfalter, Fischotter, Biber und Kranich, aber auch viele Amphibien- und Reptilienarten leben hier. Das Weideprojekt wurde als offizielles Projekt der UN-Dekade Biologische Vielfalt ausgezeichnet und zieht Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen an. Umwelt- und Naturschutz: Wasserbüffel im Tegeler Fließ Die Tiefwerder Wiesen sind Relikte der einstigen Auenlandschaft am Zusammenfluss von Spree und Havel. Noch immer lässt sich in diesem Landschaftsschutzgebiet (LSG) die Dynamik einer Flusslandschaft mit Altarmen, Feuchtwiesen, Röhricht und Auenwald erleben. Wasserbüffel halten hier wertvolle Lebensräume für Vögel und Insekten frei – und sind dabei effektiver und kostengünstiger als jede Wiesenmahd von Menschenhand. Landschaftsschutzgebiet (LSG) Tiefwerder Wiesen Auch im LSG Erpetal sind Wasserbüffel im Einsatz. Auf den dortigen Feuchtwiesen kommen seltene Pflanzen wie Kuckuckslichtnelke und Sumpfschwertlilie und Tiere des Feucht- und Frischgrünlands wie Ringelnatter, Grasfrosch, Sumpfrohrsänger oder Neuntöter vor. Die Büffel tragen in dem wertvollen Naturraum gemeinsam mit robusten Rinderrassen dazu bei, Feuchtbereiche offenzuhalten. Sie verbessern damit das Landschaftsbild – und liefern zugleich nachhaltig produziertes Biofleisch. Neues aus dem Erpetal Nehmen Sie an Naturwanderungen teil und gewinnen Sie Einblicke in die tierische Pflege! Der Umweltladen Mitte bietet Wanderungen zu den Wasserbüffeln im Tegeler Fließ an, das Naturschutzamt Treptow-Köpenick durch das LSG Erpetal. Das LSG Tiefwerder Wiesen können Sie auch ohne Führung erkunden: Alles was Sie brauchen, ist ein Smartphone. Auf einem Rundweg liefern QR-Codes Informationen zu Tieren und Pflanzen und bieten so gerade für Schülerinnen und Schülern spannendes Wissen mit direktem Bezug zur Landschaft.
Für alle besonders geschützten und streng geschützten Tiere, eingeschränkt auch für Pflanzen, bestehen grundsätzliche Besitz- und Vermarktungsverbote, von denen im Einzelfall Ausnahmen nachzuweisen sind (s. §§ 44, 45 und 46 Bundesnaturschutzgesetz (1) (BNatSchG) sowie Artikel 8 EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und Besonders geschützte und streng geschützte Arten ). Gemäß dieser Nachweispflicht von § 46 BNatSchG ist deshalb jeder Halter von Tieren der besonders und der streng geschützten Arten verpflichtet, das Vorliegen einer Ausnahme entweder vom Besitzverbot oder, falls eine Vermarktung vorangegangen ist, vom Vermarktungsverbot nachzuweisen , z. B. die Zucht oder die legale Einfuhr. Die Nachweispflicht gilt auch für tote Tiere, Teile von ihnen und Erzeugnisse (s. unten und Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Abhängig von der jeweiligen Schutzkategorie sind für den Nachweis einer legalen Vermarktung bzw. eines legalen Kaufs verschiedene Dokumente bzw. Herkunftsnachweise erforderlich. Erforderliche Dokumente bzw. Nachweise Schutzkategorie Dokumentenpflicht durch gelbe EU-Bescheinigungen Art des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 Allgemeine Nachweispflicht z. B. durch vollständig ausgefüllte Herkunftsnachweise, Einfuhrgenehmigungen, Ausnahmegenehmigungen von der Kennzeichnungspflicht, Zeugenbestätigungen und durch alte blaue CITES-Bescheinigungen Art des Anhangs B der EG-Arten-schutzverordnung Nr. 338/97 und alle anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten wie Europäische Vogelarten und Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie sowie der Anlage 1 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Dabei hat der Herkunftsnachweis das geschützte Tier bei den Vermarktungen ständig zu begleiten, d. h. beim Verkauf ist der Herkunftsnachweis dem Käufer mitzugeben. Der neue Besitzer muss das Tier bei seiner zuständigen Behörde mit der Meldetabelle und einer entsprechend nummerierten Kopie des Herkunftsnachweises bzw. der EU-Bescheinigung anmelden , in Sachsen-Anhalt beim CITES-Büro in Steckby (s. Tierbestandsmeldungen ). Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig einem bestimmten Exemplar zugeordnet werden können , z. B. durch geschlossene Beringung bei Vögeln, durch Transponder bei Säugetieren und durch Fotodokumentation bei Landschildkröten (s. Kennzeichnungspflicht und Fotodokumentation bei Landschildkröten ). Ohne zuordenbare Herkunftsnachweise drohen eine Beschlagnahme der Tiere und die Ahndung der illegalen Vermarktung durch Bußgeld. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere streng geschützte Arten betreffend, können auch strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden. Wie die lebenden Tiere unterliegen auch die vollständig erhaltenen toten Tiere (z. B. Präparate, Felle, Skelette) der geschützten Arten sowie ohne Weiteres erkennbare Teile von ihnen (z. B. Schädel, Federn, Eier) und Erzeugnisse (z. B. Mäntel und Taschen aus Fellen und Leder) dieser Nachweispflicht ( s. Anforderungen bei der Verwendung toter geschützter Tiere ). Das bedeutet, dass z. B. für die Vermarktung von alten Greifvogel- und Eulenpräparaten zuvor EU-Bescheinigungen zu beantragen sind. Tote Tiere unterliegen nicht der Meldepflicht. Einschränkungen zur Nachweispflicht für ohne weiteres erkennbare Erzeugnisse aus Teilen streng geschützter Arten, die dem persönlichen Gebrauch dienen, regelt § 46 Absatz 2 BNatSchG. Bei Exemplaren des Anhangs A der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 ist der Nachweis des legalen Erwerbs stets durch das Original einer gelben EU-Vermarktungsbescheinigung zu führen. Dieses Dokument ist bei der Vermarktung dem Käufer im Original mitzugeben. Der artenschutzrechtlichen Meldebehörde, in Sachsen-Anhalt dem CITES-Büro in Steckby, ist mit der Anmeldung des neu erworbenen Tieres eine Kopie dieser EU-Bescheinigung beizufügen. Verstirbt das Tier, ist das Bescheinigungsoriginal mit der Abmeldung zurückzuschicken. Die alten blauen CITES-Bescheinigungen waren für Tiere des Anhangs A nur bis 1997 gültig. Für Vermarktungszwecke sind jetzt neue EU-Bescheinigungen zu beantragen. In Sachsen-Anhalt ist die Beantragung von EU-Vermarktungsbescheinigungen für gezüchtete Tiere per Post oder per Fax (039244/9409-19) an das CITES-Büro, Zerbster Str. 7 in 39264 Steckby zu richten. Die Antragstellung kann mit dem unterschriebenen Bescheinigungsantrag oder der Meldetabelle erfolgen. Bei der vollständig ausgefüllten Meldetabelle sind unten links die laufenden Nummern der vorgesehenen Tiere einzutragen und durch Unterschrift zu bestätigen. Für die erstmalige Zucht einer Art sind jeweils zwei Zeugenbestätigungen sowie eine kurze Beschreibung der Zuchtbedingungen einschließlich von zwei Fotos vom Zuchtverlauf als Nachweis einzureichen. Weiterhin ist die Legalität der Elterntiere nachzuweisen , z. B. durch deren EU-Bescheinigungskopien und gegebenenfalls durch weitere zuzuordnende Belege für deren legale Herkunft wie Einfuhrdokumente, Herkunftsnachweise sowie Zeugenbestätigungen für die Zucht bzw. für den Altbesitz (Muster s. Artenschutzrechtliche Informationsschriften ) Voraussetzung für die Erteilung der EU-Bescheinigungen ist eine Überprüfung des Kennzeichens am Tier durch die Naturschutzbehörde des zuständigen Landkreises (s. Kennzeichnungspflicht ) . Für Landschildkröten sind je Tier zwei Bauchpanzerfotos im Format 9 x 13 cm mit einzureichen, die rückseitig mit der laufenden Nummer und dem Gewicht zu beschriften sind (s. Fotodokumentation Landschildkröten ). Die Bescheinigungserteilung ist gebührenpflichtig. Meldetabelle (280 KB) Bescheinigungsantrag (50 KB, nicht barrierefrei) Zeugenbestätigung Zucht (22 KB, nicht barrierefrei) ausgenommen Arten der Anlage 5 der Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) Die Nachweispflicht gilt auch für Tiere des Anhangs B der EG-Artenschutzverordnung Nr. 338/97 (2) und für die anderen besonders geschützten und streng geschützten Arten (s. Besonders geschützte und streng geschützte Arten ) mit Ausnahme der in der Anlage 5 BArtSchV aufgeführten von der Meldepflicht befreiten Arten. Bei der Weitergabe der nachweispflichtigen Tiere ist vom Vorbesitzer ein Herkunftsnachweis mitzugeben, der alle Angaben zum Tier (z. B. vollständige Ring- Nummer, Transponder-Nummer, Schlupfdatum), zur ursprünglichen Herkunft (z. B. Zuchtbuch-Nummer, Einfuhrgenehmigungs-Nummer) sowie zu den Elterntieren (Kennzeichen und Herkunft) zu enthalten hat [s. Muster Herkunftsnachweis (80 KB)]. Der Herkunftsnachweis muss zuverlässig bestimmten Exemplaren zugeordnet werden können. Dabei ist die eindeutige Kennzeichnung für die Gewährleistung der Nachweisführung von maßgebender Bedeutung , z. B. durch geschlossene Ringe für gezüchtete Vögel und Transponder für Säugetiere. Bei Reptilien sind neben der eindeutigen Zuchtbuch- bzw. Melde-Nummer weitere Angaben zur Individualisierung wie Gewicht, Länge und besondere Körpermerkmale in dem Herkunftsnachweis zu vermerken. Für selten gezüchtete Tierarten und für Zoohandlungen gilt eine lückenlose Nachweisführung bis zum Ersterwerber. Herkunftsnachweis (80 KB) Bei geschlossen beringten Vögeln häufig gezüchteter Arten reicht die Angabe der vollständigen Ringnummer in der Regel als Nachweis der rechtmäßigen Herkunft aus. Bei abweichend von der geschlossenen Beringung gekennzeichneten gezüchteten Vögeln der Anlage 6 Bundesartenschutzverordnung (37 KB, nicht barrierefrei) (BArtSchV) ist eine behördliche Ausnahmegenehmigung von der Kennzeichnungspflicht vorzulegen. Wurden Tiere nach Deutschland eingeführt, reicht die Angabe der Einfuhrgenehmigungsnummer z.B. E 1234/15 aus. Für alle in andere EU-Staaten z. B. in die Niederlande und nach Belgien eingeführten Tiere ist stets eine Kopie der Einfuhrbescheinigung erforderlich. In den anderen Fällen ist der Nachweis mit behördlichen Bescheinigungen, ausführlichen Herkunftsnachweisen, Zuchtbuchkopien und eindeutigen Zeugenbestätigungen, sowie ggf. mit den blauen CITES-Bescheinigungen, Rechnungen und Belegen zu führen. Bei Altbesitz, Erstzucht sowie bei selten gezüchteten Arten sind außerdem eindeutige Zeugenbestätigungen erforderlich. Zeugenbestätigung Zucht (22 KB, nicht barrierefrei) Zeugenbestätigung Altbesitz (11 KB, nicht barrierefrei) Sind Herkunftsnachweise verloren gegangen, müssen die Besitzer der Tiere diese von den Vorbesitzern nachfordern. Dies muss ggf. über eine längere Verkaufskette bis zum Züchter bzw. Einführer der Tiere zurück verfolgt werden. Mittels der vollständigen Ring-Nummern und der Transponder-Nummern können über die Kennzeichenausgabestellen des BNA oder des ZZF (s. Kennzeichnungspflicht ) die Adressen der ursprünglichen Züchter bzw. Einführer direkt ermittelt werden. Bei den Züchtern oder Einführern sind dann die Angaben zur ursprünglichen Herkunft zu erfragen. (1) Quelle: Gesetze im Internet (Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz, Bundesamt für Justiz) (2) Quelle: EURO-Lex Letzte Aktualisierung: 28.10.2024
Wittmar. Um im Schnitt einhundert Meter überragt die Asse die nähere Umgebung. Dass der bewaldete Höhenzug östlich von Wolfenbüttel auch aus naturschutzfachlicher Sicht Herausragendes zu bieten hat, untermauerte jetzt eine von Naturschützern aus ganz Niedersachsen durchgeführte Bestandsaufnahme der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Bei der Kartierexkursion konnten die 45 Freiwilligen am vergangenen Wochenende rund 350 verschiedene Pflanzenarten und zahlreiche seltene Tierarten nachweisen. Um im Schnitt einhundert Meter überragt die Asse die nähere Umgebung. Dass der bewaldete Höhenzug östlich von Wolfenbüttel auch aus naturschutzfachlicher Sicht Herausragendes zu bieten hat, untermauerte jetzt eine von Naturschützern aus ganz Niedersachsen durchgeführte Bestandsaufnahme der hier vorkommenden Tier- und Pflanzenarten. Bei der Kartierexkursion konnten die 45 Freiwilligen am vergangenen Wochenende rund 350 verschiedene Pflanzenarten und zahlreiche seltene Tierarten nachweisen. Die Asse ist seit langem als herausragender Lebensraum für Tier- und Pflanzenarten bekannt. „Dennoch gibt es auch hier immer wieder Neues und Besonderes zu entdecken“, betont Leonard Schmalhaus vom Landesweiten Artenschutz des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN). Das Rötliche Fingerkraut zum Beispiel, das neben anderen seltenen Arten wie die Schwarze Platterbse oder dem Kicher-Tragant unter den am Wochenende gemachten Funden heraussticht. Auch das Weiße Fingerkraut und das Immenblatt konnten im Zuge der Exkursion nachgewiesen werden. Beide Arten sind in Niedersachsen nur aus der Asse bekannt. Für Begeisterung bei den zahlreichen angereisten Expertinnen und Experten für Pflanzen und verschiedene Tiergruppen sorgte auch die Wiederentdeckung eines großen Bestandes des Spießblättrigen Tännelkrautes auf einer Ackerbrache. Die Pflanze ist in Norddeutschland überaus selten und konnte an der Asse zuletzt 1984 gefunden werden. Der NLWKN hatte im Rahmen der niedersächsischen Arten-Erfassungsprogramme zur sogenannten Kartierung – der Erfassung naturschutzfachlicher Daten auf einer Fläche – eingeladen. Beteiligt war auch die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Wolfenbüttel. „Der besondere Artenreichtum der Asse ist im Wesentlichen auf die vielfältigen geologischen Bedingungen und die Grenzlage zwischen atlantischem und kontinentalem Klima zurückzuführen“, weiß Schmalhaus. Falter, Schnecken, Raubfliegen: seltene Tierarten im Fokus Falter, Schnecken, Raubfliegen: seltene Tierarten im Fokus Neben den 350 entdeckten Pflanzenarten konnten auch seltene Tierarten im Rahmen der Exkursion am Wochenende hier nachgewiesen werden. Die Zusammenstellung aller gefundenen Tierarten wird zwar noch etwas dauern. Einige besondere Funde lassen sich dennoch bereits benennen: Die Wulstige Kornschnecke etwa, für die ein Vorkommen auf einem Magerrasen am Südhang bestätigt werden konnte. Die Art lebt hier weit nördlich ihres Hauptareals und ist für diesen Fundort seit dem 19. Jahrhundert dokumentiert. Auf den Mauerresten der Asseburg ließ sich zudem ein seltener Schmetterling, der Große Fuchs, beobachten. Erst der dritte Nachweis ihrer Art im Land war der Fund der Zierlichen Habichtsfliege. Diese Raubfliege ist sonst viel weiter südlich verbreitet. Etwas irreführend ist der Name der Spanischen Fliege, die ebenfalls gefunden wurde und für Begeisterung sorgte. „Hierbei handelt es sich um einen metallisch grün-glänzend Ölkäfer, der sich in den Nestern von Wildbienen entwickelt“, erklärt Walter Wimmer, Leiter der Betriebsstelle Süd des NLWKN in Braunschweig. Die Art gilt hierzulande als sehr selten. Ebenfalls bislang nur wenige Male wurde der Bronzegrüne Rosenkäfer in Niedersachsen gefunden. Das stattliche Tier saß neben einer Faulhöhle an einer Buche, in der er sich vermutlich entwickelt hatte. „Neben weiteren Arten unterstreicht dieser Fund, wie wichtig das ausreichende Vorhandensein entsprechender Bäume und Strukturen in unseren Wäldern ist“, so Wimmer. Unersetzliches ehrenamtliches Engagement Unersetzliches ehrenamtliches Engagement Der NLWKN bündelt als Fachbehörde für Naturschutz Daten zum Vorkommen von Arten in Niedersachsen, die dadurch für diverse Naturschutzaufgaben zur Verfügung stehen. Im Rahmen der Arten-Erfassungsprogramme sind auch zahlreiche Ehrenamtliche im Land aktiv. Wer sich mit bestimmten Arten auskennt und an der landesweiten Erfassung mitwirken möchte, kann seine Funde online über das Niedersächsische Webbasierte Artenerfassungs-Portal, kurz NIWAP, melden ( https://www.nlwkn.niedersachsen.de/187602.html ). Der Bronzegrüne Rosenkäfer wurde erst wenige Male in Niedersachsen nachgewiesen (Foto: Walter Wimmer/NLWKN). Wiederfund nach 40 Jahren: das Spießblättrige Tännelkraut (Foto: Rahel Faber).
Das LSG liegt auf Flächen des Landkreises Wittenberg sowie der Städte Wittenberg und Dessau-Roßlau. Die Flächenanteile, die sich im früheren Landkreis Anhalt-Zerbst, der bis zum 30.06.2007 bestand, befanden, liegen heute ebenfalls im LK Wittenberg. Folgende Schutzgebiete und weitere Bestandteile des Schutzgebietssystems überlagern sich teilweise mit dem LSG Oranienbaumer Heide: SPA0032LSA Mittlere Oranienbaumer Heide FFH0168LSA Mittlere Oranienbaumer Heide NSG0184___ Mittlere Oranienbaumer Heide NDF0001DE_ Vordere Moch-Hau NDF0002DE_ Moch-Teiche NDF0004DE_ Mochwiese Im Zentrum des LSG liegen das Naturschutzgebiet (NSG0184) „Mittlere Oranienbaumer Heide“, das Europäische Vogelschutzgebiet (SPA0032LSA) „Mittlere Oranienbaumer Heide“ sowie das Fauna-Flora-Habitat Gebiet (FFH0168LSA) gleichen Namens, welche durch die Pufferfunktion des umgebenen LSG 0072 zusätzlich geschützt werden. Die Natura 2000- Gebiete, SPA0032LSA und FFH0168LSA, überlagern das NSG0184 zu ca. 72 %. SPA0032LSA und FFH0168LSA sind zueinander flächengleich. Innerhalb dieser Schutzgebietskategorien gelten die zusätzlichen Schutzbestimmungen der NSG- Verordnung und der Natura 2000 – Landesverordnung. Für das NSG0184 liegt ein Pflege- und Entwicklungsplan aus dem Jahre 1995 vor. Das LSG repräsentiert einen großflächigen, unzerschnittenen Landschaftsraum innerhalb des Nordsächsischen Heidelands der Düben-Dahlener Heide und nimmt dabei eine Übergangsstellung zwischen dem nördlich gelegenem Mittelelbegebiet und dem südlich angrenzendem Nordsächsischen Heideland ein. Abb.1 Naturräumliche Gliederung der Region Elbe-Mulde-Tiefland; Auszug aus: Schutzwürdigkeitsgutachten (SWG) und Pflege- und Entwicklungsplan (PEP) NSG „Mittlere Oranienbaumer Heide", Grundlagenteil, Seite 11, Ökoplan Gesellschaft für ökologische Untersuchungen und Landschaftspflegeplanung mbH Die im Norden vorherrschenden fluviatil geprägten Sedimente des Elbeurstromtals, die teilweise von spätglazialen, äolischen Dünenbildungen, die von Ost nach West streichen, überlagert werden, liegen weichselglazialen Niederterrassenschottern auf. Im Südteil bilden saaleglaziale Geschiebemergel die Hochfläche der glazialen Moränenlandschaft. Das LSG ist durch ein besonderes Landschaftsbild charakterisiert. Eine großflächig offene Landschaft mit trockenen Zwergstrauch- und Ginsterheiden, basenreichen sowie acidophilen Sandtrockenrasen und Silbergras- Pionierfluren wird von ausgedehnten Waldgebieten umgeben, die sich wie ein schützender Ring um die Offenlandbiotope im Kern des Gebietes legen. Obwohl die Waldflächen überwiegend aus Kiefernforsten bestehen, gibt es naturnahe Eichen- Hainbuchenwälder, Pfeifengras-Eichenwälder sowie Erlen- Eschenwälder und Erlenbruchwälder in den feuchten Niederungsgebieten. Durch Rodungen, Brände und den Übungsbetrieb der Sowjetarmee ab 1945 entstanden im Zentrum des ehemaligen Truppenübungsplatzes wertvolle Offenlandkomplexe, die nach Aufgabe der militärischen Nutzung 1992 der natürlichen Sukzession überlassen wurden. Dadurch entwickelten sich auf vielen, ehemals offenen Flächen, Pionierwälder. Die Offenland- und Pionierwaldsukzessionsstadien stellen für viele bedrohte Pflanzen, Pflanzengesellschaften und Tierarten selten gewordene Lebensräume dar. Der Ziegenmelker (Caprimulgus europaeus) findet besonders günstige Bruthabitate vor, so dass das Gebiet zu den wichtigsten Brutplätzen dieser Art innerhalb Sachsen-Anhalts gehört. Die heutige Weidenutzung mit Heckrindern und Konikpferden dient der Erhaltung der offenen und halboffenen Heiden und Magerrasen und damit dem Fortbestand der wertvollen Fauna und Flora des Gebietes. Neben großen trockenen Heideflächen mit Calluna vulgaris, Ginsterheiden und Sandtrockenrasen gibt es auch Feuchtgebiete entlang der Bäche, z. B. am Lauf des Schmerz-Sollnitzbaches. In dessen Niederung liegen die Mochwiese – ein Komplex aus Feuchtwiesen mit Orchideen, Seggenrieden und Röhrichtflächen –, der Mochteich und der Mochhau. Auf ehemaligen Kies- bzw. Braunkohleabbauflächen im südlichen und östlichen Teil sind naturnahe Stillgewässer entstanden, wie die Alte Grube nordöstlich von Möhlau und der Stillgewässerkomplex am Sarmen. Das LSG wurde in 2 Zonen gegliedert (A, B) , die unterschiedlichen Schutzzwecken dienen. Dazu zählen in Zone A besonders die Erhaltung von schutzwürdigen Pflanzengesellschaften in ihren Sukzessionsphasen, die Entwicklung von offenen und geschlossenen Vorwaldbereichen mit Trockenrasen und Zwergstrauchheiden sowie die extensive Nutzung des Grünlands in den Fließgewässerniederungen. In den Zonen A und B sollen u. a. landschaftsgliedernde Strukturen wie Feldgehölze, Hecken, Alleen und Baumreihen erhalten und geschaffen werden, um damit den Lebensraumverbund mit den umgebenden Schutzgebieten zu ermöglichen. Kleine Fließgewässer, Kleingewässer, Feucht- und Nasswiesen, ungestörte Uferbereiche von Abgrabungsgewässern sind zu sichern und zu entwickeln. Für sanfte touristische Nutzungen des LSG sind vorrangig Zone B und die konfliktarmen Bereiche der Zone A vorgesehen. Intensivere Freizeitnutzungen sind auf die Randbereiche der Zone B zu beschränken. Letzte Aktualisierung: 28.05.2021
Der Vorhabensträger, der Abwasserverband Schwabachtal, Erlanger Straße 40, 91080 Uttenreuth hat beim Landratsamt Erlangen-Höchstadt die wasserrechtliche Genehmigung für die Gewässerrenaturierung und Gewässerentwicklung des Kupfergrabens in Marloffstein beantragt. Seit den 1980er Jahren betreibt der Abwasserverband den Stauraumkanal SKO 26 Marloffstein am südlichen Ortsrand der Gemeinde. Der Kupfergraben ist ein kleiner 750 Meter langer Graben zwischen Wiesenflächen welcher in den Sommermonaten trocken fällt. Im Entlastungsfall erfolgt die Ableitung durch den Kupfergraben. Die angrenzenden Wiesenflächen werden dabei regelmäßig mit Abwasser überflutet. Außerdem hat sich der Graben stellenweise tief eingegraben, stellenweise ist er verlandet. Der Stauraumkanal SKO 26 wird nun erneuert, von Seiten des Landrat-samtes und des Wasserwirtschaftsamtes wurde in diesem Zuge die Renaturierung des Gewässers sowie eine Gewässeraufweitung zum schadlosen Ableiten des Entlastungswassers gefordert. Im südlichen Teil werden die beiden vorhanden defekten Durchlässe für die Zufahrt auf Flurstück 240 entfernt und der Abflussquerschnitt der beiden Durchlässe mit zwei Rechteckdurchlässen mit einem Querschnitt von 2,55 m x1,10 m vergrößert. Der Durchlass, der Flurstück 229/2 und Flurstück 240 verbindet wird weiter nach Norden versetzt, um dem vorhandenen Schacht der Abwasserleitung in der Böschung auszuweichen. Der Abflussquerschnitt in der unteren Hälfte des Kupfergrabens wird um ca. 1,5 m aufgeweitet und die Böschung um 30 cm erhöht, um das Entlastungsereignisses ableiten zu können. Die Böschung wird anschließend mit einer Neigung von 1:10 mit dem anstehenden Gelände verschnitten. Im Bereich der Sohle sind Leitelemente in Form von Buhnen angeordnet, um die Strömungsvielfalt zu erhöhen. Im Bereich der Außenkurven, in denen Erosionen ersichtlich sind, wird mit Weidenstecklingen das Ufer ingenieurbiologisch gesichert. Auf Ufersicherungen mit Steinsatz kann weitestgehend verzichtet werden, diese werden nur punktuell eingesetzt. Neben den geplanten Geländemodellierungen zur besseren Ableitung des anfallenden Mischwassers bei Starkregenereignissen sind folgende Renaturierungsmaßnahmen zur Sicherung des Grabenverlaufs und seiner ökologischen Aufwertung (Schaffung von Lebensräumen) vorgesehen: • Befestigung der Uferböschungen mit Strauchweiden • Pflanzung von Schwarzperlen am südlichen Ufer zur Beschattung des Gewässers • Entwicklung einer Hochstaudenflur als Lebensraum für seltene Pflanzen und Tierarten sowie zur Beschattung des Gewässers • Erhalt der bachbegleitenden Gehölz- und Schilfbestände
Ein Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes (LSG) ist unter anderem die Erhaltung der Flächen als Artenreservoir für wildlebende Tier- und Pflanzenarten und seine Funktion als Bestandteil des Biotopverbundes. Hierbei spielen naturschutzfachlich wertvolle Biotopflächen eine besondere Rolle, die sich unter anderem in der Kennzeichnung bestimmter Biotoptypen als gesetzlich geschützte Biotope (gemäß § 26a NatSchGBln) widerspiegelt. Für die Flächen des Mauerstreifens sind vor allem Biotope der Trocken- und Magerrasen sowie bestimmte Gehölz- und Waldstrukturen relevant. Hier kommen verschiedene seltene Tierarten wie Mauerbiene, Ödlandschrecke oder Zauneidechse vor. Gefährdet sind die wertvollen Lebensräume unter anderem durch Störungen und Nährstoffeintrag (z.B. durch Ablagerungen von Gartenabfällen oder Nutzung als Hundefreilauf), Überbauung oder das Aufwachsen von Wald. Um einen wirksamen Ausgleich zwischen dem Schutz von Biotopen und Lebensräumen und der Erholungsnutzung zu schaffen, ist es erforderlich, den Nutzungsdruck durch geeignete Erschließungs- und sonstige gestaltende Maßnahmen von empfindlichen Bereichen fernzuhalten. Der Pflege- und Entwicklungsplan sieht daher für Flächen mit geschützten und sonstigen wertvollen Biotopstrukturen eine extensive Nutzung und ein entsprechendes Pflegeregime zum Erhalt wertvoller Vegetationsstrukturen vor. Bei Bedarf werden sensible Bereiche von angrenzenden Nutzungen abgegrenzt. Artenschutz Biotopschutz: Gesetzlich geschützte Biotope
Ein Kesselmoor zeugt am Großen Fenn von einem einst hier gelegenen See. Das heutige Torfmoos-Wollgras- Übergangsmoor leidet jedoch aus bislang ungeklärter Ursache unter Wassermangel. Typische Zwischenmoorarten wie die Moosbeere sind daher mittlerweile selten, Moorarten wie Rundblättriger und Mittlerer Sonnentau sogar verschwunden. Bedeutend sind dafür die Vorkommen einiger seltener wirbelloser Tierarten, wie etwa das der Baldachinspinne Agyneta conigera, die in Berlin nur hier anzutreffen ist. Austrocknung und damit einhergehender Kiefernbewuchs bewirken im Großen Fenn eine zunehmende Mineralisierung des Bodens, der Torf verliert seine wasserhaltende Wirkung. Als Pflegemaßnahme werden die aufgewachsenen Gehölze entfernt. Das Große Fenn kann man bei einer Wanderung durch den östlichen Düppeler Forst besuchen. An der Kohlhasenbrücker Straße befindet sich südlich der Alsenbrücke ein kleiner Waldparkplatz. Hier hält auch ein Bus. In wenigen Minuten gelangt man von dort zum NSG. Vom zentralen Moorbereich ist allerdings nicht viel zu sehen, die Freifläche ist von Kiefernforst umgeben, lediglich vom nordöstlich am Schutzgebiet vorbeiführenden Weg ist ein Einblick möglich. Betreten darf man das mit einem flachen Koppelzaun umfriedete NSG nicht. Am Fenn vorbei lohnt sich eine Wanderung nach Kohlhasenbrück. Ausflugstipps – Auf Försters Wegen
Der gesunkene Grundwasserspiegel und die trockengefallenen Böden mit hohem Schadstoffvorkommen waren eine große Herausforderung für die Nachnutzung der ehemaligen Rieselfelder. Sie erschweren die Bewaldung des Geländes bis heute. Für die erfolgreiche Wiedervernässung des Lietzengrabens wurden verschiedene Projekte durchgeführt. Mit dem 1996 eigens für das Gebiet entwickelten „Bucher Verfahren” wurden die belasteten Böden überlehmt. Diese Überlehmung diente dazu, die Schwermetalle im Boden zu binden, die Wasserrückhaltung zu verbessern und so die Waldentwicklung zu sichern. Bereits kurz nach Stilllegung des Rieselfeldbetriebs im Jahre 1985 gab es Planungen, gereinigtes Abwasser auf die ehemaligen Rieselfelder um Hobrechtsfelde aufzuleiten und so den Wasserhaushalt zu sichern. Die Abwasserdruckleitung vom Klärwerk Schönerlinde wurde schon Mitte der 1980er Jahre errichtet, konnte aus Mangel einer Erlaubnis aber erst im Januar 2005 im Projektrahmen des Umwelttentlastungsprogrammes (UEP) I (2002-2006) in Betrieb genommen werden. Die Inbetriebnahme der Druckleitung wurde in Folge der Überlehmung auf Grundlage der 2002 eingeholten wasserrechtlichen Erlaubnis möglich. Die Schwermetalle liefen nicht mehr Gefahr, in das Grundwasser gespült zu werden. Jetzt konnte gereinigtes Abwasser (Klarwasser) genehmigungskonform in das ehemalige Lietzengrabengebiet eingebracht werden. Das Klarwasser wurde in den Teichen 12 und 13 zunächst biologisch gereinigt, bevor es in die Landschaft gelangte. Um die Landschaft auch für den Menschen erlebbar zu machen, führt die Besucherlenkung heute durch eine abgestimmte Wegeführung mit Beobachtungsplattformen und Aussichtspunkten in eine vielfältige, erlebnisreiche Erholungslandschaft. Diese Maßnahmen dienten in erster Linie der Naturschutzpflege, der Schaffung von Lebensräumen für seltene Tierarten sowie der gezielten Besucherlenkung. Das übergeordnete Ziel der Landschaftsplanung im Gebiet ist ein lichter Eichenmischwald, bestehend aus geschlossenem Wald, Halboffen- und Offenlandschaften. Die Maßnahmen konnten mit Mitteln des UEP II fortgesetzt werden. Umfangreiche Forschungsarbeiten und Monitorings begleiteten die UEP-Vorhaben und halfen, diese weiterzuentwickeln.
Eine Blutalgenplage im Waschhausteich in Harbke (Landkreis Börde) hat sich seit 2020 zu einer Bedrohung für die dort lebenden Erdkröten und Grasfrösche entwickelt. Um den Lebensraum der seltenen Tierarten zu erhalten, hatte das Umweltministerium Sachsen-Anhalt im vergangenen Jahr 338.000 Euro aus der Artensofortförderung für die notwendige Sanierung des Teichs bereitgestellt. Zum Abschluss des Projekts haben Staatssekretär Steffen Eichner und Harbkes Bürgermeister Werner Müller das Biotop besucht. „Die Sanierung des Waschhausteichs zeigt beispielhaft auf, wie wir bedrohte Tierarten bei uns im Land mit überschaubaren Mitteleinsatz konkret schützen können“, betonte Eichner. „Angesichts des fortschreitenden Klimawandels und des global zu beobachtenden Artensterbens liegt es auf der Hand, dass wir auch in Zukunft mit der Artensofortförderung einen wirksamen Beitrag zum Schutz der Lebensräume heimischer Tier- und Pflanzenarten leisten müssen.“ Die Blutalgen hatten sich im Schlamm des Waschhausteichs entwickelt und dem Wasser den Sauerstoff entzogen – eine Bedrohung für viele Lebewesen im und um den Teich herum. Zudem färbte sich das Wasser rötlich und entwickelte einen unangenehmen Geruch. Um insbesondere auch seltene Arten wie Erdkröten, Grasfrösche und Teichmolche zu schützen, wurde der Schlamm im Rahmen der Sanierung ausgebaggert und entsorgt. Der hergerichtete Teich an der Orangerie kann damit auch wieder Spaziergänger anlocken. Im vergangenen Jahr hatte das Umweltministerium über die Artensofortförderung landesweit für 89 Projekte zum Schutz der Lebensräume heimischer Tiere und Pflanzen rund 4,7 Millionen Euro bewilligt. Die Förderung soll in den kommenden Jahren fortgesetzt werden.
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