3 Tage Vorhersage. Wind, Temperatur, Bodendruck, Bedeckung, Konvektionswolken und Niederschlag. - 3 days forecast. Wind, temperature, pressure mean sea level, cloud cover, convective clouds and precipitation.
zunächst wünschen wir Ihnen ein tolles und erfolgreiches Jahr 2025! Wir schaffen auch in diesem Jahr wieder viele Gelegenheiten zum Austausch mit Ihnen. An dieser Stelle nochmals herzlichen Dank für Ihren Input im letzten Jahr! Vor allem die Anregungen und Wünsche aus unserem Projekt zur Zielgruppenanalyse für das HKNR können wir künftig in unsere weitere Arbeit einfließen lassen. Wir freuen uns, künftig gezielter und effektiver mit Ihnen kommunizieren zu können! Veränderungen überall – so sieht unser Ausblick für 2025 aus: Weiteres Wachstum der Teams, schon sehr konkret verbunden mit einer Reihe neuer Kolleginnen und Kollegen, die in diesem Jahr zu uns kommen. Mit der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) haben wir seit April letzten Jahres eine neue Aufgabe, an der wir intensiv arbeiten. Unsere Ausschreibung für die Software für die neuen Herkunftsnachweisregister für Gas, Wasserstoff und Wärme/Kälte ist in diesem Jahr geplant. Wir bereiten außerdem Anpassungen für die HkRNDV vor, die zunächst in die Ressortabstimmung und danach in die Verbändeanhörung gehen werden. Wir stehen gemeinsam vor den Wahlen für ein neues Parlament und eine neue Regierung. Das bringt für uns aktuell Einschränkungen wegen der vorläufigen Haushaltführung mit sich. Ob es unter einer neuen Regierung wieder Umstrukturierungen in den Ministerien geben wird, wird sich zeigen. Unsere Facharbeit setzen wir jedoch weitgehend unabhängig davon fort. Vielleicht wichtig für Sie: Die Umsetzung der 37. BImSchV für erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs (RFNBO) wird ebenfalls in der UBA-Abteilung Klimaschutz und Energie angesiedelt, sozusagen als Nachbarfachgebiet. Es zeichnen sich bereits jetzt enge Verknüpfungen zwischen den Registern ab. Aktuell stecken wir schon intensiv in den Vorbereitungen für unseren Stand bei der E-world im Februar und auch für unsere siebte HKNR-Fachtagung im April . Informationen dazu und auch zu Fragen der Anerkennung, zum neuen Termin für die Stromkennzeichnung und zu unseren neuen Internetseiten finden Sie in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen! Ihr Team des Herkunftsnachweisregisters Einladung zur 7. HKNR-Fachtagung Nun ist es soweit – wir möchten Sie ganz offiziell zur 7. Fachtagung des Herkunftsnachweisregisters am 2./3. April 2025 nach Dessau-Roßlau einladen. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen und möchten mit Ihnen in den Austausch gehen zu den neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise. Es erwartet Sie – wie in den letzten Jahren – ein informatives und interaktives Programm mit Vorträgen und interessanten Workshops. Neu wird die zeitliche Gestaltung mit verschiedenen Themenblöcken sein, bei denen jeweils eine separate Anmeldung notwendig sein wird (hellblaue Markierung im Text). Wir möchten mit Ihnen über den Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Wärme/Kälte und Gase (inkl. Wasserstoff) sprechen. Zudem zieht die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Herkunftsnachweisen für Strom im gegebenen Kontext neu zu beleuchten. Neben den Herkunftsnachweisen wird auch der Umsetzungsstand der 37. BImSchV im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden. Das vorläufige Programm können Sie hier aufrufen: https://www.umweltbundesamt.de/dokument/tagesordnung-7-hknr-fachtagung . Unter folgendem Link können Sie sich bis zum 28. Februar 2025 verbindlich anmelden: https://www.umweltbundesamt.de/7-hknr-fachtagung-anmeldung . Geben Sie die Termininformation gerne an Ihre Kollegen*Kolleginnen weiter. Wir möchten Sie jedoch darum bitten, pro Unternehmen mit maximal zwei Personen teilzunehmen, damit auch angesichts des erweiterten Themenfelds unsere Kapazitäten ausreichen. HKNR bei der E-world 2025 Vom 11. bis 13. Februar 2025 findet in Essen Europas Leitmesse der Energiewirtschaft statt. Gemeinsam mit der Deutschen Emissionshandelsstelle werden wir, das Team des Herkunfts- und Regionalnachweisregisters, einen UBA-Stand betreuen. Mit eigenem Fachpersonal und vielen Informationen stehen wir Ihnen in Essen wieder zur Verfügung. Wenn Sie vor Ort mit uns ins Gespräch kommen möchten, melden Sie sich bitte bis 5. Februar 2025 zur Terminvereinbarung (unter HKNR-Tagung@uba.de ) oder Sie schauen einfach am Stand vorbei. Wir freuen uns auf ein Kennenlernen oder Wiedersehen in Essen und viele interessante Gespräche! Weiterführender Link: https://www.e-world-essen.com Anerkennung serbischer, griechischer & zypriotischer HKN Im Rahmen zweier Forschungsprojekte prüften die Auftragnehmenden BBH und Öko-Institut die Anerkennbarkeit von Herkunftsnachweisen aus Serbien, Griechenland und Zypern . Das Umweltbundesamt ist als zuständige Behörde verpflichtet, ein Nachweissystem zu etablieren, mit dem gegenüber den Endkunden der Anteil erneuerbarer Energien im Energiemix von Energieversorgern ausgewiesen wird. Die Herkunft von aus erneuerbaren Energiequellen erzeugter Elektrizität muss mit objektiven, transparenten und nichtdiskriminierenden Kriterien garantiert werden. Diese Pflicht besteht nach Artikel 19 Absatz 1 der Richtlinie 2018/2001/EU (Renewable Energy Directive II – RED II). Gemäß Artikel 19 Absatz 9 RED II erkennen die Mitgliedsstaaten die von anderen Mitgliedsstaaten gemäß diesen Richtlinien ausgestellte Herkunftsnachweise (HKN) als Nachweis der Herkunft aus erneuerbaren Energien an. Die Anerkennung kann nur verweigert werden, wenn begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit des HKN bestehen. Im Rahmen der Forschungsvorhaben wurden das serbische, das griechische und das zypriotische System zur Ausstellung, Übertragung und Entwertung von Herkunftsnachweisen geprüft. Die Stromkennzeichnungen in Serbien, Griechenland und Zypern wurden ebenfalls untersucht. Beides erfolgte mit dem Ziel, aus der Perspektive des Umweltbundesamts als deutscher registerführender Stelle bei einer Prüfung der Anerkennungsfähigkeit serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise beurteilen zu können, ob generelle, begründete Zweifel an der Richtigkeit, Zuverlässigkeit oder Wahrhaftigkeit serbischer, griechischer oder zypriotischer Herkunftsnachweise bestehen. Das Prüfergebnisse lauten, dass solche Zweifel, die einer Anerkennung serbischer, griechischer und zypriotischer HKN entgegenstehen könnten, nach den Ergebnissen des Forschungsvorhabens verneint werden. Infolgedessen wird nun die Freischaltung für den Import serbischer, griechischer und zypriotischer Herkunftsnachweise erfolgen. Neue Internetseiten zu Gas- und Wärme/Kälte-HKN Das Umweltbundesamt ist mit Erlass der Gas-Wärme-Kälte-Herkunftsnachweisregister-Verordnung (GWKHV) seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. Ein Gas-Herkunftsnachweisregister für erneuerbare Gase inkl. Wasserstoff und kohlenstoffarmes Gas nach § 2 Nummer 10 des Herkunftsnachweisregistergesetzes sowie ein Register für Wärme und Kälte aus erneuerbaren Quellen wie Solarthermie, Geothermie oder Umweltwärme sind somit vorgesehen, diese werden aber noch nicht vom Umweltbundesamt geführt. Bisher werden internationale Nachweise über Biogasmengen und -qualitäten über das Biogasregister Deutschland der Deutschen Energie-Agentur (dena) standardisiert dokumentiert: Biomethan aus dem grenzüberschreitenden Handel wird dafür in vergleichbaren Biogasregistern im Ausland eingebucht und in das Biogasregister Deutschland übertragen. Neben einer Verwendung im freiwilligen Markt sind diese internationalen Biogaszertifikate nach den Vorgaben des BEHG, TEHG , GEG und EWärmeG anerkennungsfähig. Der bestehende internationale Handel mit Biogaszertifikaten wird von den Festlegungen des HKNR-Gesetzes und der GWKHV nicht erfasst. Der Aufbau und Betrieb des vorgesehenen deutschen Gas-Herkunftsnachweisregisters in der Zuständigkeit des Umweltbundesamtes wird für das Jahr 2026 erwartet. Dann muss durch Kooperation der zuständigen Stellen sichergestellt sein, dass es nicht zu Doppelzählungen durch verschiedene Nachweise kommt. Für Herkunftsnachweise nach der Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist das Umweltbundesamt mit dem Erlass der GWKHV seit dem 25.04.2024 für den Vollzug der Herkunftsnachweisregister für Gas sowie für Wärme und Kälte zuständig. In diesem Zuge haben wir zum Ende des vergangenen Jahres neue Internetseiten dazu veröffentlicht. Auf den unten verlinkten Seiten finden Sie weitere Informationen zur Umsetzung: • Nachweissysteme für Energie und Klimaschutz (Hauptseite) • Gas-HKNR (Biomethan und Wasserstoff) und • Wärme- und Kälte-HKNR . Wir freuen uns über Ihren Besuch auf unseren Internetseiten. Erinnerung: 1. Juli neuer Termin zur Fertigstellung der Stromkennzeichnung! Spätestens zum 1. Juli 2025 muss die Stromkennzeichnung für das Lieferjahr 2024 erstellt und veröffentlicht sein, dies gibt § 42 Abs. 1 EnWG vor. In Artikel 2 Nummer 11 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 wurde festgelegt, dass hierfür künftig der 1. Juli als Stichtag für die Ausweisung der Stromkennzeichnung des Vorjahres gilt. Mit der Vorverlegung der Frist (bis zum letzten Jahr galt der 1. November) folgt Deutschland einer gemeinsamen Empfehlung der europäischen Herkunftsnachweisregister. Zur weiteren Harmonisierung der europäischen Stromkennzeichnungen ist dies ein wichtiger Schritt. Die Verschiebung begünstigt außerdem, dass Unternehmen künftig die Stromkennzeichnung für ihre Emissionsbilanzen in der nichtfinanziellen Berichterstattung verwenden können. Die Änderung des Stichtages zog eine Folgeänderung in § 31 Abs. 1 Punkt 1 der HkRNDV mit sich. Demnach dürfen Regionalnachweise künftig vom 1. April bis zum 31. Juli entwertet werden, statt wie bisher vom 1. August bis zum 15. Dezember. Darüber informiert Artikel 8 des Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften zur Steigerung des Ausbaus photovoltaischer Energieerzeugung vom 8. Mai 2024 . Artikel 14 Abs. 2 Nr. 1 desselbigen Gesetzes legt das Inkrafttreten für beide Artikel am 01.01.2025 fest. Somit sind die Änderungen verpflichtend für die Stromkennzeichnung anzuwenden, die sich auf das Lieferjahr 2024 bezieht. Letztverbraucher*innen können sich folglich ab 01.07.2025 über ihre Stromkennzeichnung 2024 auf den Websites ihrer Stromlieferanten informieren.
Am heutigen Donnerstag hat Innenministerin Dr. Tamara Zieschang acht Polizistinnen und Polizisten empfangen, die von ihren Auslandseinsätzen aus „Internationalen Polizeimissionen“ zurückgekehrt sind: „Wenn es um die innere Sicherheit geht, sind internationale Partnerschaften von großer Bedeutung. Darauf bauen wir auch bei uns. Und andere Länder wissen es zu schätzen, wenn sie auf unsere Fachexpertise zurückgreifen können. Unsere Polizistinnen und Polizisten sind Teil eines bundesweiten Personalpools. Sie beteiligen sich an internationalen Missionen, um nationale Polizeikräfte vor Ort zu unterstützen. Für ihr außerordentliches Engagement danke ich ihnen sehr.“, so Innenministerin Dr. Tamara Zieschang. Anlässlich seiner Unterstützungseinsätze bei der „European Union Rule of Law Mission“ (Rechtsstaatlichkeitsmission der Europäischen Union) im Kosovo und der Europäischen Küsten- und Grenzschutzagentur Frontex in Serbien und auf Lanzarote hat Kriminalhauptkommissar Thomas Richter drei Fragen rund um seine Auslandsmissionen beantwortet: Was hat Sie zur Teilnahme an der Internationalen Polizeimission bewogen? „Ein früherer Kollege hatte mir von der Möglichkeit erzählt, als Polizist ins Ausland gehen zu können. Also beschäftigte ich mich mit der Thematik und entschloss mich dann, mich für den Personalpool ‚Polizeiliche Auslandsverwendung‘ zu bewerben. Ich mag es, andere Länder und Kulturen kennenzulernen und vor allem mit Kollegen aus anderen Ländern in Kontakt zu kommen. Des Weiteren ist es eine gute Möglichkeit, den eigenen Horizont zu erweitern und etwas mehr als das tägliche ‚Tagesgeschäft‘ kennenzulernen. Die zusätzliche Vergütung ist zudem ein angenehmer Nebeneffekt.“ Wo waren Sie im Einsatz und welche Aufgabe hatten Sie vor Ort? „Ich war von 2013 bis 2014 für ein Jahr im Kosovo und dort in einer Unterstützungseinheit als Gruppenführer eingesetzt. Die Struktur ähnelte der unserer Bereitschaftspolizei. Im Kosovo war ich mit Wach- und Sicherungsaufgaben betraut, bin Streife gefahren (Community policing), habe Gefangenentransporte betreut, Gerichtsverfahren abgesichert und auch Durchsuchungsbeschlüsse umgesetzt. Hier gab es dann auch diverse Highlights, unter anderem sehr spannende Hausdurchsuchungen im Bereich der Organisierten Kriminalität. Im Jahr 2023 habe ich mich dann erstmalig für einen Einsatz bei Frontex zum Schutz der europäischen Außengrenzen beworben und wurde für zwei Monate in Serbien als ‚Border Surveillance Officer‘ eingesetzt. Meine Aufgabe war es, an der grünen Grenze zu Bulgarien Streife zu fahren und die serbischen Kollegen bei der Bekämpfung jeglicher grenzüberschreitenden Kriminalität zu unterstützen. 2024 war ich dann nochmals für Frontex auf Lanzarote. Dort war ich ‚Screener‘ (Screening Officer) und für die Schnellvernehmungen von ankommenden irregulären Migranten und Flüchtlingen zuständig.“ Wie haben Sie sich auf den Einsatz vorbereitet? „Grundsätzlich muss man sich immer wieder mit der englischen Sprache beschäftigen und sich selbst fit und gesund halten. Eine perfekte physische und psychische Verfassung ist Pflicht, um gewisse Strapazen auszuhalten. Grundsätzlich wird man durch die Landespolizei, insbesondere aber auch durch die Bundespolizei, zu der man für den Zeitraum der Mission abgeordnet wird, mit Seminaren sehr gut auf die entsprechende Mission vorbereitet. Es gibt neben den allgemeinen Seminaren auch speziell an den jeweiligen Einsatz orientierte Vorbereitungsseminare zu allen denkbaren Themen. Dazu gehört unter anderem das Fahren im Gelände, Erste Hilfe und die landesspezifischen Besonderheiten wie klimatische Bedingungen, landestypische Krankheiten, Flora und Fauna.“ Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Auslandseinsätzen im Rahmen internationaler Friedensmissionen oder aufgrund von Kooperationsvereinbarungen leisten teils unter schwierigsten Bedingungen und ständigen Gefahren ihren Beitrag zur Unterstützung nationaler Polizeikräfte vor Ort. Innenministerin Dr. Tamara Zieschang ergänzt: „Die Auswahl unserer Polizistinnen und Polizisten ist besonders wichtig. Denn nur geeignete Kolleginnen und Kollegen werden in speziellen Trainings gezielt auf die Einsätze vorbereitet. Sie sind zudem ausgezeichnete Botschafter für die Landespolizei.“ Dem Personalpool der Landespolizei für Internationale Polizeimissionen gehören derzeit 27 Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte (PBV) an. Hintergrund: Seit 1989 nehmen deutsche PVB des Bundes an friedenssichernden und friedenserhaltenden Einsätzen zwischen- und überstaatlicher Mandatsgeber in verschiedenen Krisengebieten der Welt teil. Auf der Herbstsitzung der Innenminister und -senatoren des Bundes und der Länder im November 1994 in Magdeburg wurde beschlossen, dass die bis dahin ausschließlich durch den Bundesgrenzschutz/Bundespolizei gestellten PVB für polizeiliche Auslandseinsätze durch Länderkolleginnen und -kollegen verstärkt werden sollen. Erstmalig nahm 1996 ein PVB des Landes Sachsen-Anhalt an einer internationalen Polizeimission, seinerzeit der EU-Mission in Bosnien und Herzegowina, teil. Seit 2006 werden PVB, die das Land Sachsen-Anhalt in internationalen Friedensmissionen vertreten haben, regelmäßig mit einem Empfang beim amtierenden Innenminister oder amtierender Innenministerin geehrt. Impressum: Ministerium für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt Verantwortlich: Patricia Blei Pressesprecherin Halberstädter Straße 2 / am "Platz des 17. Juni" 39112 Magdeburg Telefon: 0391 567-5504/-5514/-5516/-5517/-5542 Fax: 0391 567-5520 E-Mail: Pressestelle@mi.sachsen-anhalt.de
AskREACH Das Projekt AskREACH sensibilisiert europaweit Bevölkerung, Handel und Industrie für sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Erzeugnissen. Im Projekt wurde die Smartphone-App Scan4Chem entwickelt, mit der sich Verbraucher über solche Stoffe informieren oder Erzeugnis-Lieferanten dazu anfragen können. Die europäische Chemikalienverordnung REACH bildet hierfür den gesetzlichen Rahmen. „Besonders besorgniserregende Stoffe“ – oder Substances of Very High Concern, SVHCs – sind beispielsweise krebserregend, hormonell wirksam oder solche, die als besonders kritisch für die Umwelt angesehen werden. Die europäische Chemikalienverordnung REACH legt Informationspflichten für SVHCs fest (Art. 33). Ist ein SVHC in einem Erzeugnis in einer Konzentration über 0,1 Massenprozent enthalten, muss diese Information von jedem Lieferanten (Hersteller, Importeur, Händler) an jeden kommerziellen Kunden in der Lieferkette weitergegeben werden. Der Begriff “Erzeugnis” bezeichnet dabei i.d.R. Gegenstände, z.B. Haushaltsgeräte, Textilien, Schuhe, Sportkleidung, Möbel, Heimwerkerprodukte, Elektronik & elektronisches Zubehör, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen auf Anfrage ebenfalls informiert werden und sind damit in der Lage, bewusste Kaufentscheidungen zu treffen. Um das REACH-Verbraucherrecht in der europäischen Bevölkerung bekannter zu machen, startete das Umweltbundesamt ( UBA ) zusammen mit 19 Projektpartnern aus 13 EU-Mitgliedstaaten das EU LIFE Projekt AskREACH (siehe Auflistung unten). Die Projektziele waren: Sensibilisierung der Bevölkerung zu SVHCs in Erzeugnissen, damit bewusste Kaufentscheidungen getroffen werden können. Sensibilisierung von Erzeugnis-Lieferanten, damit sie ihre REACH Informationspflichten angemessen erfüllen. Verbesserung des Informationsflusses zu besonders besorgniserregenden Stoffen zwischen Verbraucher*innen und Lieferanten. Verbesserung der Kommunikationsprozesse in der Lieferkette mit dem Ziel, SVHCs in Erzeugnissen zu ersetzen. Mit der im AskREACH Projekt entwickelten Smartphone App (Scan4Chem) können Verbraucherinnen und Verbraucher die Barcodes von Erzeugnissen scannen. Sie erhalten dann entweder über die AskREACH Datenbank Informationen zu SVHCs in diesen Erzeugnissen oder sie können – falls noch keine Informationen in der Datenbank sind - entsprechende Anfragen an die Erzeugnis-Lieferanten verschicken. Letztere können ihnen die Informationen per E-Mail zukommen lassen oder sie in die AskREACH Datenbank eintragen, so dass spätere Anfragen direkt aus der Datenbank beantwortet werden können. Die Datenbank wird über eine Eingabemaske, das sogenannte Supplier Frontend, gefüllt. Einige Unternehmen konnten über das Projekt zusätzlich Unterstützung erhalten durch den Zugang zu einem IT-Tool, das die Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert. Alle Bürgerinnen und Bürger in den AskREACH Partnerländern können die App kostenlos aus den App Stores herunterladen. Die App ist an alle relevanten Sprachen adaptiert. Sollten die gewünschten Informationen über ein Erzeugnis in der Datenbank noch nicht vorhanden sein, wird automatisch eine Anfrage generiert und kann vom App-Nutzer an den Erzeugnis-Lieferanten gesendet werden. Seit Ende Oktober 2019 wurden die Apps der AskREACH Partnerländer sukzessive veröffentlicht. Mit Stand Mai 2024 sind in Europa in 21 Ländern Apps verfügbar: Belgien, Bulgarien, Dänemark (Tjek Kemien), Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen (Pytaj o chemię), Portugal, Schweden (Kemikalieappen), Serbien (auch in Bosnien-Herzegovina und Montenegro), Spanien, Tschechien, Ungarn. Ziel ist, die App im gesamten europäischen Raum zu verbreiten. Im Rahmen des AskREACH Projektes wurden zwei Informations-Kampagnen durchgeführt. Diese Kampagnen werden auch nach Projektende (31.08.2023) in gewissem Umfang fortgeführt. Sie dienen zur Sensibilisierung von Verbraucherinnen und Verbrauchern und von Erzeugnis-Lieferanten. Die Kampagnen werden in allen teilnehmenden europäischen Staaten und in weiteren europäischen Staaten durchgeführt (Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn). Unternehmen profitieren auf mehreren Ebenen von der AskREACH Datenbank: Ein Antwortformular für die Beantwortung von Verbraucheranfragen erleichtert es Unternehmen, ihre REACH Auskunftspflicht schnell und effizient zu erfüllen. SVHC-Informationen können aber auch in einem Schritt für viele Erzeugnisse gleichzeitig in die Datenbank hochgeladen werden (Bulk Upload). Bei Bedarf können die Daten leicht aktualisiert werden. Für ganze Barcode-Bereiche kann deklariert werden, dass die entsprechenden Erzeugnisse keine SVHCs > 0,1 Gewichts% enthalten. Sobald die REACH Kandidatenliste um neue Stoffe erweitert wird, erhalten Unternehmen eine Erinnerung zur Aktualisierung Ihrer Daten. Verbraucher haben direkten Zugang zu Produktinformationen, d.h. der Kundenservice muss sich nicht um jede Verbraucheranfrage einzeln kümmern. Das spart Zeit und Aufwand auf beiden Seiten. Kunden wollen SVHC-Informationen direkt nach dem Scannen am Point of Sale bekommen, damit sie ihre Kaufentscheidung treffen können. Das IT-Tool zur Kommunikation innerhalb der Lieferkette erleichtert es Unternehmen, Informationen zu SVHCs und anderen Stoffen in ihren Erzeugnissen von ihren Zulieferern einzuholen und zu verwalten. Es handelt sich um ein existierendes Tool, das während des Projekt-Zeitraums von einigen Firmen getestet wurde. Das Tool wurde optimiert und steht nun kostenpflichtig zur Verfügung. Projektpartner sind Behörden, wissenschaftliche Einrichtungen und Nichtregierungs-Organisationen aus dem Bereich Umwelt und Verbraucher: Dänemark: Danish Environmental Protection Agency (DKEPA), Danish Consumer Council (DCC) Deutschland: Umweltbundesamt (UBA), Baltic Environmental Forum Germany (BEF DE), Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), Hochschule Darmstadt Sonderforschungsgruppe Institutionenanalyse (sofia) Frankreich: Institut National de l’Environnement Industriel et des Risques (INERIS) Griechenland: National Observatory of Athens (NOA) Kroatien: Friends of the Earth Croatia (ZelHR) Lettland: Baltic Environmental Forum Latvia (BEF LV) Luxemburg: Luxembourg Institute of Science and Technology (LIST) Österreich: Verein für Konsumenteninformation (VKI), GLOBAL 2000 Umweltschutzorganisation Polen: Buy Responsibility Foundation (FKO) Portugal: Association for the Sustainability of the Earth System (ZERO) Spanien: Ecologístas En Acción (EEA) (2019 ausgeschieden) Schweden: Swedish Chemicals Agency (KEMI), Swedish Consumers Association (SCA) Tschechien: Arnika – Toxics and Waste Programme Europa: European Environmental Bureau (EEB) In Belgien, Bulgarien, Estland, Litauen, Serbien, Ungarn und in Spanien ist die App ebenfalls verfügbar und wird von Kampagnen begleitet: Belgien: Bond Beter Leefmilieu (BBL) Bulgarien: Za Zemiata Estland: Baltic Environmental Forum Estonia (BEF EE) Litauen: Baltic Environmental Forum Lithuania (BEF LT) Serbien(App auch verfügbar in Bosnien-Herzegovina und Montenegro): Safer Chemicals Alternative (ALHem) Spanien: Fundación Vida Sostenible (FVS) Ungarn: National Society of Conservationists - Friends of the Earth Hungary (MTVSZ) Das Projekt startete am 1. September 2017, wurde im Rahmen des EU LIFE Programms gefördert (Projektnummer LIFE16 GIE/DE/000738) und lief bis zum 31. August 2023. Die im Projekt entwickelten IT-Tools bleiben auch nach Projektende weiter erhalten und werden entsprechend betreut und beworben. Eine Webseite (nur auf Englisch) mit detaillierten Informationen zum Projekt, seinen Ergebnissen und Kontaktdaten ist verfügbar unter www.askreach.eu Die auf dieser Seite dargelegten Informationen und Ansichten sind die der Autoren und spiegeln nicht unbedingt die offizielle Meinung der Europäischen Union und des LIFE AskREACH Projekts wider.
§ 128 Anerkennung von Befähigungszeugnissen, Schifferdienstbüchern und Bordbüchern aus Drittstaaten Auf der Donau bleiben vorbehaltlich des § 10 Absatz 4 Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher, die von der Ukraine oder Serbien bis zum Ablauf des 17. Januar 2024 ausgestellt worden sind, bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit, längstens bis zum Ablauf des 17. Januar 2032 anerkannt. Auf den Bundeswasserstraßen der Zonen 1 bis 4 bleiben bis zum Ablauf des 17. Januar 2024 von der Schweiz ausgestellte Befähigungszeugnisse, Schifferdienstbücher und Bordbücher nach der Schiffspersonalverordnung-Rhein sowie Hochrheinpatente bis zum Ablauf des 17. Januar 2032 anerkannt. Stand: 01. Mai 2024
Notices to Skippers Europäische Union (Externer Link) Königreich Belgien: Flämische Gemeinschaft (Externer Link) Wallonische Region (Externer Link) Republik Bulgarien (Externer Link) Französische Republik (Externer Link) / Oberrhein (zwischen Basel und Lauterburg) (Externer Link) Republik Kroatien (Externer Link) Königreich der Niederlande (Externer Link) Republik Österreich (Externer Link) Republik Polen (Externer Link) Republik Rumänien (Externer Link) Republik Serbien (Externer Link) Slowakische Republik (Externer Link) Republik Tschechien (Externer Link) Republik Ukraine (Externer Link) Republik Ungarn (Externer Link) Schweizerische Eidgenossenschaft (Externer Link) Stand: 29. Dezember 2022
Pressemitteilung Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Stabsstelle Presse und Kommunikation Am Propsthof 51 53121 Bonn www.wsv.de Neues Online-Portal für Binnenschifffahrts- straßennutzung zur Reiseplanung vom 29. Sep. 2022 Claudia Thoma Pressesprecherin claudia.thoma@wsv.bund.de Telefon +49 228 7090 1010 Mobil +49 173/5170639 Folgen Sie uns auch bei Twitter und Instagram @gdws_wsv_presse Für Schiffer und Logistikpartner sind Echtzeitinformationen für eine zuverläs- sige Routen- und Reiseplanung unerlässlich. Zugang zu statischen und dyna- mischen Informationen, die einen 24/7 Einblick in die Situation auf den Was- serstraßen geben, sind von höchster Wichtigkeit. Um das zu erreichen, hat eine Partnerschaft aus 13 europäischen Ländern, in den vergangenen Jahren, ein neues Webportal ins Leben gerufen: EuRIS – European River Information Services. Die Plattform auf www.eurisportal.eu wird Nutzern und Nutzerinnen der Bin- nenschifffahrtstraßen helfen, ihre Reise- und Ankunftszeiten in Europa in ei- nem nutzerfreundlichen Portal zu planen. Bis dahin mussten Schiffer zahlreiche Webseiten und Informationsquellen kon- sultieren um alle relevanten Informationen zu erhalten, insbesondere bei grenzüberschreitenden Fahrten. EuRIS bietet alle relevanten Wasserstraßen- und Verkehrsbezogenen Informationen aus einer Hand durch Kombination der Daten aus 13 Ländern in einer Plattform. Echtzeitinformationen Die Berufsschifffahrt und andere Nutzerinnen und Nutzer können zu jeder Zeit Echtzeitinformationen erhalten und die tatsächliche Verkehrssituation auf de- ren Fahrtroute, Wartezeiten, Zwischenfälle oder Störungen, die die Fahrtzeit beeinflussen, einsehen. Sie können außerdem Informationen mit anderen tei- len, wie zum Beispiel ihre ETA (Estimated Time of Arrival – geschätzte An- kunftszeit). Das wird in einer geschützten Umgebung ermöglicht, sodass der Datenschutz aller Nutzerinnen und Nutzer sichergestellt ist. Seite 1 von 2 Verbundenes Binnenschifffahrtsstraßennetzwerk in Europa Die Plattform deckt das verbundene Hauptnetz der Binnenschifffahrtstraßen in Europa ab. Das schließt die sieben Hauptkorridore (Rhein, Donau, Elbe, Mo- sel, Dünkirchen – Schelde, Amsterdam – Antwerpen – Lüttich, Amsterdam – Antwerpen – Brüssel) und viele weitere ein. Die Partnerschaft besteht derzeit aus den folgenden Ländern: Belgien, Bulga- rien, Deutschland, Frankreich, Kroatien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Rumänien, Serbien, Slowakei, Tschechien und Ungarn. Die Kooperation führte zu einem gemeinsam entworfenen grenzübergreifen- den System, welches, in seiner Abdeckung und dem Mehrwert seiner Dienst- leistungen, einzigartig ist. Die Länder werden ihre Partnerschaft fortsetzen, um die Plattform, in Abhängigkeit der Bedürfnisse und Wünsche der Nutzer und Nutzerinnen, weiterzuentwickeln. EuRIS – ihr Portal für Binnenschifffahrtsinformationen. EuRIS Partner Seite 2 von 2
Scan4Chem-App zu Chemikalien in Produkten in 15 Ländern verfügbar Hersteller und Händler müssen Verbraucherinnen und Verbraucher auf Anfrage über „besonders besorgniserregende Stoffe“ in Produkten informieren. Die UBA-App Scan4Chem wurde im Rahmen des EU-LIFE-Projektes AskREACH mehrfach überarbeitet. Die neueste Version steht seit Oktober 2020 in Deutschland zum Download bereit. Die App ist mittlerweile in insgesamt 15 europäischen Ländern verfügbar. Die europäische Chemikalienverordnung REACH gibt Verbraucherinnen und Verbrauchern das Recht auf Auskunft über „besonders besorgniserregende Stoffe“ (SVHCs) in Verbraucherprodukten. Dazu müssen sie allerdings individuell beim Produktanbieter nachfragen. Das EU LIFE Projekt AskREACH hat zum Ziel diese Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher leichter verfügbar zu machen – mit Hilfe einer Smartphone-App und einer europäischen Datenbank, in die Produktanbieter ihre Informationen eingeben können. Verbraucherinnen und Verbraucher können die Informationen für ihre Kaufentscheidung nutzen und so zum Ersatz dieser Chemikalien durch weniger problematische Stoffe beitragen. Mit der App Scan4Chem können Verbraucher und Verbraucherinnen Barcodes von Produkten scannen und mit wenigen Klicks eine Informationsanfrage an den Produktanbieter senden. Produktanbieter können die Anfragen einzeln beantworten oder ihre Informationen in die AskREACH Datenbank eingeben, so dass sie zukünftig in der App sofort zur Verfügung stehen. Der Erfolg der App hängt von der Mitwirkung der Verbraucher/innen ab: je mehr Anfragen über die App verschickt werden, desto eher werden Produktanbieter die Datenbank mit Informationen füllen und die App wird komfortabler. Verfügbar in 15 Ländern: Dänemark, Deutschland, Estland, Frankreich, Griechenland, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Österreich, Polen, Portugal, Schweden, Serbien, Tschechien. In den meisten Ländern heißt die App Scan4Chem. Ausnahmen sind Dänemark (Tjek Kemien), Polen (Pytaj o chemię) und Schweden (Kemikalieappen). In allen Ländern werden jetzt die Informationskampagnen intensiviert, um Verbraucherinnen und Verbraucher auf Ihr Auskunftsrecht und die App aufmerksam zu machen. Datenbank für Produktanbieter: Als Produktanbieter sind Sie nun aufgefordert, Informationen über SVHCs in Ihren Produkten in der AskREACH Datenbank bereitzustellen. Beachten Sie, dass Ihre Kundschaft sich besonders für solche Produkte interessiert, die weniger als 0,1 Gewichtsprozent SVHCs enthalten. Gerade für solche Produkte lohnt sich also der Eintrag in die Datenbank. Hintergrundinformationen Auskunftsrecht: Enthält ein Produkt einen SVHC mit über 0,1 Gewichtsprozent, dann muss die Information darüber und über den sicheren Umgang mit dem Produkt entlang der gesamten Lieferkette weitergegeben werden. Verbraucher/innen haben gegenüber dem Händler, dem Importeur oder Produzenten ein Recht auf Auskunft darüber. Das Auskunftsrecht betrifft die meisten festen Gegenstände, die von Verbrauchern genutzt werden, einschließlich Haushaltswaren, Textilien, Schuhe, Sportartikel, Möbel, Heimwerkerprodukte, elektrische und elektronische Geräte, Spielzeug, Fahrzeuge, Verpackungen etc. Ausgenommen sind Produktgruppen, die separat geregelt werden, wie flüssige oder pulverige Produkte (z.B. Farben, Lacke, Detergenzien und Reinigungsmittel), Arzneimittel, Lebensmittel, Kosmetika oder Tierfutter. "Besonders besorgniserregende Stoffe" sind z.B. krebserregend, fortpflanzungsschädigend oder besonders problematisch für die Umwelt. Die Informationspflicht gilt sobald ein solcher Stoff in einem Produkt, Teilprodukt oder in der Verpackung in einer Konzentration von über 0,1 Gewichts% enthalten ist. Derzeit sind 209 Chemikalien als SVHCs eingestuft.
Soft-Launch: EU-weite App für Verbraucheranfragen nach REACH Die REACH-Verordnung verpflichtet Lieferanten , Auskunft zu besonders besorgniserregenden Stoffen in Erzeugnissen zu geben. Ab Herbst 2019 wird eine EU-weite Smartphone-App Verbraucher-Anfragen dazu erleichtern. Aktuell wird die App in 13 EU-Ländern getestet. Unternehmen können Anfragen bereits jetzt mithilfe der neuen AskREACH Datenbank zentral beantworten. Das EU-Projekt LIFE AskREACH entwickelt eine Smartphone-App, mit der sich Verbraucher bei Herstellern oder Händlern nach besonders besorgniserregenden Stoffen (SVHC) in Konsumgütern erkundigen können. Gemäß REACH Artikel 33 (2) sind Lieferanten von Konsumgütern wie Spielzeug, Möbeln oder Elektrogeräten dazu verpflichtet, Verbrauchern auf Anfrage entsprechende Informationen zu übermitteln. Zukünftig wird die App Informationen zu SVHC in Erzeugnissen auch direkt aus der neuen europäischen AskREACH Datenbank beziehen, in die die Lieferanten (Hersteller, Importeure, Händler) ihre Informationen einstellen können. Lieferanten, die ihre Daten in der Datenbank speichern, müssen dadurch nicht mehr jede Verbraucheranfrage einzeln beantworten. Auch für Verbraucher ist die Datenbank von Vorteil, weil sie die Informationen sofort bekommen und nicht auf eine Antwort des Lieferanten warten müssen. Der Kundenservice wird also durch die Datenbank wesentlich verbessert. Verbraucherinnen und Verbraucher werden in die Lage versetzt, die gewünschten Informationen über die App direkt im Geschäft abzurufen und eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Solange Informationen zu einem Erzeugnis noch nicht in der Datenbank enthalten sind, können Verbraucher über die App eine Anfrage an den Lieferanten senden. Ein Feldtest (Soft-Launch) der App läuft seit Ende Juni, d.h. eine ausgewählte Gruppe von Verbrauchern in den AskREACH-Partnerländern testet die App. Die Tester besuchen Geschäfte, scannen Barcodes und versenden SVHC-Informationsanfragen an Lieferanten verschiedener Konsumgüter. Im Fokus stehen zunächst die Erzeugnisgruppen Sportschuhe, Windeln und Zahnbürsten. Seit Beginn des Soft-Launch können Erzeugnis-Lieferanten bereits ihre Daten in die Datenbank eintragen. Ziel des Soft-Launch ist es, die App zu testen, Lieferanten auf eine steigende Anzahl von Anfragen vorzubereiten und ihnen die Möglichkeit zu geben, ihre SVHC-Informationen vor dem offiziellen Start der App in die Datenbank hochzuladen. Der Soft-Launch läuft bis zum 31. August 2019. Die offizielle App wird dann ab Oktober in den 13 teilnehmenden EU-Mitgliedstaaten und in Serbien kostenlos und in den jeweiligen Landessprachen zur Verfügung stehen. Unternehmen, die Informationen über Ihre Erzeugnisse in die AskREACH Datenbank einstellen wollen, können sich hier in der Datenbank registrieren. Kontakt für Rückfragen: askreach [at] uba [dot] de (Deutsch) oder companies [at] askreach [dot] eu (Englisch)
Konferenz zum Jubiläum „200 Jahre Fahrrad“ führt Theorie und Praxis zusammen Die Potentiale des Radverkehrs sind in deutschen Städten bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Um noch mehr Menschen dazu zu bewegen, das Fahrrad statt des Autos zu benutzen, treffen sich Wissenschaft und Praxis vom 19. bis 21. September auf der International Cycling Conference ICC in Mannheim. Wie lässt sich Fahrradinfrastruktur verbessern? Wie können GPS-Daten von Navigationsgeräten die Radverkehrsplanung sinnvoll unterstützen? Wie lässt sich der Gesundheitseffekt von aktiver Mobilität zur Förderung des Radverkehrs nutzen? Vortragende aus aller Welt antworten auf Fragen wie diese und liefern damit einen Beitrag, Fahrradfahren und Zufußgehen in Städten noch attraktiver zu machen. "Bridging the Gap between Research and Practice" heißt das Motto der internationalen Fahrrad-Konferenz, zu dem das Umweltbundesamt ( UBA ) und seine Partner einladen. Denn um aktive Mobilität wie Radfahren und Zufußgehen zu fördern, müssen Wissenschaft und Praxis sich mehr austauschen und vor allem voneinander lernen. Ab dem 19. September 2017 diskutieren rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus mehr als 50 Ländern drei Tage lang über erfolgreiche Projekte und die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zum Thema Rad- und Fußverkehr. Die globale Ausrichtung der Tagung kommt beim „Internationalen Mosaik“ besonders zur Geltung: Vertreterinnen und Vertreter von fünf Kontinenten berichten von ihren Forschungen und Erfahrungen. Maria Krautzberger, Präsidentin des UBA: „Ohne eine deutliche Verlagerung des privaten Autoverkehrs auf Rad- und Fußverkehr geht unseren Städten bald die Puste aus – im wahrsten Sinne des Wortes. Luftschadstoffe, Platznot auf den Straßen und Lärm belasten die Gesundheit der Menschen und die Umwelt heute schon zu stark. Die International Cycling Conference soll nun den Austausch zwischen Forschung und Praxis fördern und dabei helfen, Rad- und Fußverkehr in den Städten voranzubringen.“ Die Partner der ICC 2017 und des UBA sind das EU-Forschungsprojekt PASTA (Physical Activity Through Sustainable Transport Approaches), THE PEP (Transport, Health and Environment Pan-European Programme), die Stadt Mannheim, der ECF (European Cyclists' Federation), das Difu (Deutsches Institut für Urbanistik) und die GIZ (Deutsche Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit). Damit zeigt die ICC 2017 auch: Erfolgreich sein bei aktiver Mobilität braucht viele Akteure. Das EU-Projekt PASTA berichtet am 20. September, wie die Europäerinnen und Europäer aktive Mobilität in ihr tägliches Leben integriert haben und welchen gesundheitlichen Nutzen das mit sich bringt. Einen erweiterten europäischen Fokus verfolgt der THE PEP Workshop „Cycling and walking making THE link – transport health and environment“ am 21. September. Hier diskutieren Repräsentantinnen und Repräsentanten aus deutschen Ministerien und Ämtern mit ihren Kolleginnen und Kollegen aus Ländern wie Russland, Armenien, Serbien oder Aserbaidschan über die Synergien der drei Politikfelder Verkehr, Gesundheit und Umwelt. Denn wer mit dem Fahrrad fährt oder zu Fuß geht, ist nicht nur umweltfreundlich, klimaschonend, platzsparend und lärmarm unterwegs, sondern tut damit auch der eigenen Gesundheit etwas Gutes. Die World Health Organisation ( WHO ) weist darauf hin, wie wichtig regelmäßige Bewegung für die Menschen ist.
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