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Heil- und Aromapflanzen in nationalen, EU- und internationalen Artenschutzregelwerken

Das Projekt "Heil- und Aromapflanzen in nationalen, EU- und internationalen Artenschutzregelwerken" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Forschungsvereinigung der Arzneimittel-Hersteller e.V. durchgeführt. Problemstellung/Zielsetzung: Vielfach werden zur Erstellung von Phytopharmaka und Homöopathika Arzneipflanzen verwendet, die dem Artenschutz unterliegen. Diese Artenschutzbestimmungen haben Auswirkungen auf Handel, Verarbeitung und Vermarktung der Heil- und Aromapflanzen und erschweren die Beschaffung der pharmazeutischen Rohware teilweise erheblich. Um die Beschaffung dieser Materialien zu erleichtern, wurden in der Studie die nationalen, EU- und internationalen Artenschutzregelwerke für ausgewählte, in Mitteleuropa verwendete Arzneipflanzen zusammengestellt. Ergebnisse: Im Verlauf des Vorhabens wurden die Artenschutzregelwerke für eine Auswahl von Heil- und Aromapflanzen nach dem Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) sowie der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH) ebenso wie die in Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Österreich, Polen, Rumänien, Russland, Schweden, Serbien-Montenegro, Spanien und Ungarn sowie die in der Schweiz, der Tschechien Republik, der Ukraine und der Türkei gültigen Artenschutzregelwerke zusammengestellt. Hierbei bereitete die Ermittlung der in Ungarn, der Tschechischen Republik, der Ukraine, Kroatien, Bosnien-Herzegowina und Rumänien sowie insbesondere der in Serbien-Montenegro gültigen Artenschutzregelwerke erhebliche Schwierigkeiten; für diese Länder waren die notwendigen Unterlagen nur partiell zu ermitteln. Die bei der Beschaffung auftretenden Schwierigkeiten waren insbesondere in fehlenden, veralteten und nur noch teilweise gültigen Gesetzgebungen zu sehen, die im Umbruch der politischen Situation der osteuropäischen Länder begründet sind. Weiterhin konnten die in den USA und in Südafrika gültigen Artenschutzregelwerke ermittelt werden. Dies war für die Länder China, Brasilien und Indien aufgrund einer unübersichtlichen Gesetzeslage und einer fehlenden Übertragung der Regelungen in die englische Sprache nicht möglich. Zur Ermittlung der Artenschutzregelwerke dieser Länder ist eine umfassendere Studie als die durchgeführte notwendig. Um ein rasches Auffinden der in den einzelnen Ländern gültigen Regelwerke zu ermöglichen, wurden eine Übersichtstabelle sowie länderspezifischen Übersichten erstellt; diese verweisen auf die einzelnen Regelwerke. Somit liegt nach Abschluss des Vorhabens eine kommentierte Übersicht über die Artenschutzbestimmungen der in Mitteleuropa verwendeten Heil- und Aromapflanzen vor.

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