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Massnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Geraeuschvorschriften fuer Kfz im Rahmen der Feldueberwachung und der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung

Das Projekt "Massnahmen zur Kontrolle der Einhaltung von Geraeuschvorschriften fuer Kfz im Rahmen der Feldueberwachung und der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technischer Überwachungs-Verein Rheinland Sicherheit und Umweltschutz durchgeführt. Fuer die Wirksamkeit von Geraeuschvorschriften fuer Kfz ist zu kontrollieren, ob die Geraeuschgrenzwerte von Fahrzeugen im Verkehr eingehalten werden. Die bestehende Praxis ist, insbesondere im Vergleich zur Abgaskontrolle, unzulaenglich. Bislang werden allenfalls besonders auffaellige Erhoehungen der Geraeuschemissionen durch defekte Kfz-Komponenten im Rahmen der regelmaessigen Fahrzeugueberpruefung nach Paragraph 29 StVZO erfasst. Es fehlen sowohl eine systematische Erfassung der Geraeuschemissionen von Fahrzeugen im Verkehr wie bei der Abgasuntersuchung als auch eine typbezogene Feldueberwachung. Vorschlaege fuer wirksame, transparente und oekonomische Kontrollsysteme, die eine Erhoehung der Geraeusch-Emissionen sowohl von Einzelfahrzeugen sowie von Fahrzeugtypen zu erfassen erlauben, sind zu erarbeiten. Das Gesamtkonzept ist mit vergleichbaren Kontrollsystemen (Schadstoffemissionen) zu koordinieren, auch um Kosten zu sparen.

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