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s/serre/Werre/gi

Kreis Herford - Fließgewässer

Die Karte zeigt alle Fließgewässer - von großen Flüssen wie der Weser in Vlotho über die Else und Werre bis hin zu kleinen Bächen im Kreisgebiet. Im Kreis Herford gibt es rund 1000 Kilometer Fließgewässer und zahlreiche Teichanlagen. Sie alle unterliegen den Regelungen des Wasserrechts. Dieses sieht zum Schutz der Gewässer zahlreiche Erlaubnis- und Genehmigungserfordernisse vor. Im Rahmen des Gemeingebrauchs brauchen Sie keine Erlaubnis, wenn Sie die Bäche und Flüsse nutzen zum Baden, Viehtränken, Schöpfen mit Handgefäßen, Eissport und Befahren mit Wasserfahrzeugen ohne eigenen Antrieb. In Natur- und Landschaftsschutzgebieten gibt es jedoch teilweise Einschränkungen, die Sie bei der Unteren Landschaftsbehörde erfragen können. Unter der gesetzlich vorgeschriebenen Gewässerschau ist die regelmäßige behördliche Besichtigung von Gewässern zu verstehen, dabei wird festgestellt, ob ein Gewässer ordnungsgemäß unterhalten wird und gesetzliche Regelungen eingehalten werden. Die Gewässerschau umfasst das gesamte Gewässer mit seinem Bett, den Ufern mit Randstreifen und den baulichen Anlagen. Die Gewässerschauen finden jährlich im März und April statt. Die genauen Termine werden im Amtsblatt veröffentlicht.

Planfeststellungsverfahren für den Neubau eines Hochwasserrückhaltebeckens in den Gemarkungen Hornoldendorf (Stadt Detmold) Fromhausen (Stadt Horn-Bad Meinberg) sowie Neubau der Ortsumgehung Hornoldendorf K90, 1n über den Hochwasserschutzdamm des Hochwasserrückhaltebeckens

Zur Verbesserung des Hochwasserschutzes im Einzugsgebiet der Werre plant der Werre-Wasserverband als überörtlich wirksame Hochwasserschutzmaßnahme den Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens an der Wiembecke in den Ortsteilen Hornoldendorf der Stadt Detmold sowie Fromhausen der Stadt Horn-Bad Meinberg. Das Hochwasserrückhaltebecken stellt einen wesentlichen Baustein der Maßnahmenkette zur Minderung der Hochwasserschäden in bebauten Bereichen des Werre-Einzugsgebietes dar. Das geplante Becken ist lagegebunden. Es erstreckt sich über eine Länge von rd. 1.400 m und einer Breite von bis zu 200 m. Es hat ein Fassungsvermögen von 693.000 Kubikmeter und die Einstaufläche dehnt sich über eine Fläche von rund 18 Hektar aus. Als Sperrbauwerk soll ca. 300 Meter südöstlich (oberhalb) von Hornoldendorf ein Damm mit einer maximalen Dammhöhe von rund 12 Meter über der Talsohle errichtet werden. Im Zuge dieser Maßnahme soll der Holzhauser Bach, der aus südlicher Richtung kommend in die Wiembecke mündet, im Bereich der Ortslage Fromhausen umgestaltet werden, um die Hochwassersituation der Anlieger zu verbessern. Vorgesehen ist der Neubau eines Hochwasserabschlages im Holzhauser Bach. Im Falle eines Hochwassers wird durch ein Teilungsbauwerk den Anteil des Hochwassers größer einem 1-jährlichen Hochwasser durch ein neu zu erstellendes Hochwasserableitungsgerinne abgeführt. Damit wird sichergestellt, dass in dem alten Abschnitt des Holzhauser Baches eine Ausuferung in Folge von Hochwasserabfluss im Holzhauser Bach vermieden wird. Das Entwässerungsgerinne der Hochwasserentlastung wird unterhalb der Bebauung Osterbergweg 1 und 3 wieder der Wiembecke zugeführt. Um die Verkehrsbelastung in Hornoldendorf zu reduzieren und die Verkehrssicherheit wesentlich zu verbessern, ist der Neubau der K 90, 1n als südöstliche Umfahrung von Hornoldendorf geplant. Die geplante Trasse führt über den Sperrdamm des Hochwasserrückhaltebeckens und schließt an die L 828 an.

Wasserrechtliches Erlaubnisverfahren zur vorübergehenden Grundwasserabsenkung im Zuge Bauvorhabens auf dem Werksgelände der Firma Pfeiffer & Langen GmbH & Co. KG

Die Firma ATM GmbH & Co. KG, Walter-Werning-Straße 8, plant auf dem Werksgelände der Pfeiffer & Langen GmbH & Co. KG in Lage, Heidensche Straße 70, 32791 Lage, den Bau eines 45.000-t-Silos mit einem Durchmesser von rd. 42 m. Das geplante Silo 6 wird östlich der bestehenden Silos 4 und 5 aufgestellt. Das Grundwasser wurde bei Baugrunderkundungen im März 2021 in Tiefen zwischen 104,5 m NHN und 105 m NHN angetroffen. Unter Berücksichtigung jahreszeitlicher und langjähriger Schwankungen wird der Bemessungswasserstand auf 106 m NHN festgelegt (rd. 1 m unter GOK). Die Gründungssohle des Entnahmekanals unter dem Silo liegt 4,5 m unter OK Bodenplatte und damit unter den angetroffenen Grundwasserständen und unter dem Bemessungswasserstand. Daher ist eine vorübergehende Grundwasserabsenkung notwendig. Unterteilt wird die Grundwasserabsenkung dabei in zwei Bauabschnitte. Die Grundwasserhaltung wird kontinuierlich 24 h m Tag betrieben und senkt den Grundwasserspiegel um 1 – 2,5 m ab. Insgesamt werden max. 72.000 m³ Wasser gefördert. Die Ableitung des geförderten Grundwassers soll über den betriebseigenen Regenwasserkanal R33 sowie die biologische Kläranlage P & L in die Werre erfolgen.

Änderung des Planfeststellungsbeschlusses des Hochwasserrückhaltebeckens Löhne

Der Werre-Wasserverband hat bei der Bezirksregierung Detmold die Änderung des Planfeststellungsbeschlusses für das Hochwasserrückhaltebecken Löhne vom 23. Juli 1979 beantragt. Vorgesehen sind die Reduzierung der Basisabgabe von 450 m³/s auf 370 m³/s und die Reduzierung des Einstauwasserstandes von 55,70 mNHN auf 55,26 mNHN, die Aufgabe der Steuerung des „Werre“- und „Else-Polders“, die Aufgabe der Rohrleitung zwischen der Teichanlage Löhne-Obernbeck und der Werre sowie die Aufhebung der Nebenbestimmungen zur Regelung einer ergänzenden Sicherungsmaßnahme „Schillenbrink“ / „An der Osnabrücker Bahn.

Grundwassermessstelle Bennien II des NLWKN

Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im tiefer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Ober-/Mittelweser (4500). Der Grundwasserleiter heißt: Werre mesozoisches Festgestein.

Grundwassermessstelle Bennien I des NLWKN

Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im oberer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Ober-/Mittelweser (4500). Der Grundwasserleiter heißt: Werre mesozoisches Festgestein.

Grundwassermessstelle Föckinghausen des NLWKN

Art der Messstelle: Brunnen. Die Messstelle Befindet sich im oberer Grundwasserleiter. Sie gehört zum Koordinierungsraum Ober-/Mittelweser (4500). Der Grundwasserleiter heißt: Werre mesozoisches Festgestein.

Naturnahe Umgestaltung der Unteren Werre (Umsetzungsschritt1)

Die Städte Bad Oeynhausen und Löhne planen die naturnahe Umgestaltung der Unteren Werre im Abschnitt zwischen Fluss-km 4,1 und 9,0. Der Abschnitt befindet sich zwischen der Mündung des Kaarbachs im Stadtgebiet von Bad Oeynhausen bei Fluss-km 4,1 und der Brücke der Albert- Schweitzer-Straße im Stadtgebiet von Löhne bei Fluss-km 9,0.

Genehmigung nach § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Renaturierung der Werre im Bereich Armkamp (Stadt Lage)

Genehmigung nach § 68 Absatz 2 Wasserhaushaltsgesetz zur Renaturierung der Werre im Bereich Armkamp, Herstellung eines Nebengerinnes im Bereich einer vorhandenen Wehranlage, Errichtung von zwei Brücken und Umgestaltung von Uferabschnitten an der Werre hier: Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung; Standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) vom 24.2.2010 (BGBl. I S. 94) in der z. Z. gültigen Fassung Die Stadt Lage hat gemäß des § 68 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz -WHG-) vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585) in der z.Z. gültigen Fassung die Genehmigung für folgendes Vorhaben beantragt: • Anlage von zwei „blauen Klassenzimmern“ am linken Ufer der Werre • Herstellung eines Umgehungsgerinnes an der Wehranlage der Fa. Pfeifer & Langen • Herstellung eines naturnahen Nebengerinnes sowie Sicherung einer Böschungsmauer • Errichtung zweier Brücken (Ersatzneubauten) • Renaturierung der Werre im Bereich „Armkamp“ • Geländeerhöhung im Wasserschutzgebiet Lage – Armkamp • Geländeerhöhung im linken Vorland der „Umflut“ • Offenlegung einer verrohrten Bachmündung in die Werre

Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock

ID: 602 Ergänzungstitel des Vorhabens: Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock Kurzbeschreibung des Vorhabens: Das Vorhaben umfasst im Wesentlichen folgende Punkte: - Genehmigung der Vertiefung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock für 15 m tiefgehende Schiffe und die anschließende Unterhaltung des Fahrwassers; - Genehmigung der Umlagerung von ca. 20.000 m3 belasteten Sedimente aus der Unterhaltungsbaggerung des bestehenden Fahrwassers in die aufgegebene Dockgrube der ehemaligen Neptunwerft; - die Erweiterung der Baggergutumlagerungsfläche KS 552a um ca. 66 ha; - die Festsetzung der Art der erforderlichen Kompensationsmaßnahme sowie - die Festsetzung der Kompensationsmaßnahme „Polder Werre“ als Ausgleich für Eingriffe in den Naturhaushalt. Raumbezug In- oder ausländisches Vorhaben: inländisch Ort des Vorhabens Eingangsdatum der Antragsunterlagen: 30.08.2019 Art des Zulassungsverfahrens: Planfeststellungsverfahren UVP-Kategorie: Wasserwirtschaftliche Vorhaben mit Benutzung oder Ausbau eines Gewässers Zuständige Behörde Verfahrensführende Behörde: Name: Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt - Dienststelle Kiel Kiellinie 247 24106 Kiel Deutschland Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt Zuständige Organisationseinheit: Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Stralsund Wamper Weg 5 18439 Stralsund Deutschland Öffentlichkeitsbeteiligung Auslegung: Auslegung Amt Bad Doberan Land für die Gemeinden Börgerende-Rethwisch, Nienhagen und Wittenbeck Kontaktdaten des Auslegungsortes Amt Bad Doberan Land ------ ------ Kammerhof 3 18209 Bad Doberan Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag:         9 – 11.30 Uhr und 14 – 16 Uhr Mittwoch:         9 – 11.30 Uhr Donnerstag:    9 – 11.30 Uhr und 13 – 17 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 23.09.2019 Enddatum der Auslegung 22.10.2019 Auslegung Stadt Ostseebad Kühlungsborn Kontaktdaten des Auslegungsortes Stadt Ostseebad Kühlungsborn ------ ------ Ostseeallee 20 18225 Kühlungsborn Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag:           09.00 - 12.00 Uhr Dienstag:         09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 16.00 Uhr Mittwoch:         Geschlossen Donnerstag:    09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr Freitag:            09.00 - 12.00 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 23.09.2019 Enddatum der Auslegung 22.10.2019 Auslegung Hansestadt Rostock Kontaktdaten des Auslegungsortes Hansestadt Rostock - Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung und Wirtschaft ------ ------ Neuer Markt 3 18055 Rostock Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Montag             9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Dienstag          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Mittwoch          9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Donnerstag     9:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr Freitag             9:00 – 13:00 Uhr Weitere Ortshinweise 1. Obergeschoss, Auslegungsraum 218 Eröffnungsdatum der Auslegung 23.09.2019 Enddatum der Auslegung 22.10.2019 Auslegung Amt Rostocker Heide für die Gemeinden Bentwisch, Gelbensande, Mönchhagen und Rövershagen Kontaktdaten des Auslegungsortes Amt Rostocker Heide ------ ------ Eichenallee 20a 18182 Gelbensande Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag:         8 - 12: Uhr und 14 Uhr – 18 Uhr Donnerstag:    8- 12 Uhr und 13 Uhr – 17 Uhr Andere Termine sind nach Vereinbarung möglich. Eröffnungsdatum der Auslegung 23.09.2019 Enddatum der Auslegung 22.10.2019 Auslegung Amt Warnow-West für die Gemeinden Elmenhorst /Lichtenhagen Kritzmow und Lambrechtshagen Kontaktdaten des Auslegungsortes Amt Warnow-West ------ ------ Schulweg 14 18198 Kritzmow Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag:         8 – 12 Uhr und 13 – 18 Uhr Mittwoch:         Geschlossen Donnerstag:    8 – 12 Uhr und 13 – 16 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 23.09.2019 Enddatum der Auslegung 22.10.2019 Auslegung Gemeinde Ostseebad Graal-Müritz Kontaktdaten des Auslegungsortes Gemeinde Ostseebad Graal-Müritz ------ ------ Ribnitzer Straße 21 18181 Graal-Müritz Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag:         9 – 11.30 Uhr und 13– 18 Uhr Donnerstag:    9 – 12 Uhr und 14– 17 Uhr Eröffnungsdatum der Auslegung 23.09.2019 Enddatum der Auslegung 22.10.2019 Auslegung Gemeinde Bad Doberan Kontaktdaten des Auslegungsortes ------ ------ Severinstraße 6 18209 Bad Doberan Deutschland Öffnungszeiten des Auslegungsortes Dienstag:         9 – 12 Uhr und 13.30 – 15.30 Uhr Donnerstag:    9 – 12 Uhr und 13.30 – 18 Uhr Freitag:            9 – 11.30 Uhr Montag und Mittwoch: Geschlossen Eröffnungsdatum der Auslegung 23.09.2019 Enddatum der Auslegung 22.10.2019 Erörterung: Erörterungstermin im Planfeststellungverfahren "Anpassung der seewärtigen Zufahrt zum Seehafen Rostock" Ort der Erörterung Rostock Port GmbH Ost-West-Str. 32 18147 Rostock Deutschland Ort der Informationsveranstaltung: Deutschland Ende der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 22.11.2019 Beginn der Frist zur Einreichung von Einwendungen: 23.10.2019 Verfahrensinformationen und -unterlagen Verlinkung auf die externe Vorhabendetailseite https://www.gdws.wsv.bund.de Dokumente Planfeststellungsbeschluss vom 19. Mai 2021.pdf

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