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Umweltbewusstseinsstudie: Mehrheit der Deutschen hält Anpassung an bereits deutlich spürbare Klimakrise für notwendig

Gemeinsame Pressemitteilung von Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) und Umweltbundesamt (UBA) Umwelt- und Klimaschutz sind trotz vielfältiger Krisen weiterhin wichtig Die überwiegende Mehrheit der Deutschen spürt die negativen Folgen der Klimakrise bereits deutlich und hält Maßnahmen zur Anpassung für erforderlich. Das zeigt die Umweltbewusstseinsstudie 2022 von Umweltbundesamt (UBA) und Bundesumweltministerium (BMUV). Auch wenn andere Krisen, wie der Angriffskrieg gegen die Ukraine und die Inflation, stärker im Vordergrund stehen, bleibt der Schutz von Umwelt und Klima ein wichtiges Thema für die Menschen in Deutschland. Eine sehr klare Mehrheit befürwortet zudem den umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft. Wichtig ist den Befragten dabei aber, dass die Transformation sozialverträglich erfolgt und besonders betroffene Regionen gezielt unterstützt werden. Die Folgen der Klimakrise, die inzwischen auch in Deutschland stark spürbar sind, machen den Menschen in Deutschland große Sorgen. So nehmen 85 Prozent der Befragten bereits sehr starke oder starke Auswirkungen des Klimawandels in Form von anhaltender Trockenheit, Niedrigwasser und Dürren wahr. Entsprechend hoch ist der Stellenwert von Anpassungs- und Schutzmaßnahmen: Gut zwei Drittel der Befragten sehen es etwa als sehr wichtig an, Wälder zu Mischwäldern umzubauen, die gegen Trockenheit robust sind. Bei der Frage nach möglichen Gesundheitsgefahren zeigt sich im Zeitvergleich eine deutliche Zunahme: Sagten 2016 noch 59 Prozent der Befragten, dass die ⁠ Klimafolgen ⁠ ihrer Gesundheit äußerst stark oder stark schaden können, sind es im Jahr 2022 bereits 73 Prozent. Bundesumweltministerin Steffi Lemke: „Die vergangenen Jahre zeigen sehr deutlich: Die Wetterextreme nehmen zu – mit erheblichen negativen Wirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und auch auf die Gesundheit der Menschen. Das zwingt uns, vorzusorgen und uns an die Folgen der Klimakrise anzupassen. Deshalb hat die Bundesregierung das erste bundesweite Klimaanpassungsgesetz auf den Weg gebracht. Es soll erstmals einen verbindlichen Rahmen für Bund, Länder und Kommunen schaffen und uns zum Beispiel durch Strategien für kühlere Städte und mehr Beschattung schützen. Mit dem Nationalen Hitzeschutzplan, der Wasserstrategie und dem Aktionsprogramm Natürlicher ⁠ Klimaschutz ⁠ gibt es drei weitere Bausteine, die uns helfen, die negativen Folgen der Klimakrise für Mensch und Umwelt zu mildern." Bei den umweltpolitischen Handlungsbedarfen steht für die Befragten das Thema Plastikmüll ganz oben auf der Liste: Eine große Mehrheit von 75 Prozent hält die Verringerung von Plastikmülleinträgen in die Natur für eine zentrale Aufgabe der Politik. 72 Prozent der Befragten finden es zudem sehr wichtig, die Kreislaufwirtschaft zu fördern, also Rohstoffe und Güter stärker wiederzuverwerten und eine lange Produktnutzung zu fördern. Dazu Steffi Lemke: „Gegen die weltweite Plastikvermüllung wollen wir international bis 2024 ein rechtlich verbindliches Abkommen erreichen. National habe ich bereits ein Gesetz vorgestellt, das überflüssige Verpackungen vermeiden und ökologisch vorteilhafte Mehrwegverpackungen stärken soll - unter anderem durch verbesserte Rückgabemöglichkeiten für Mehrwegflaschen und ein größeres Mehrwegangebot für To-Go-Verpackungen.“ Beim Schwerpunktthema der Studie, dem umwelt- und klimafreundlichen Umbau der deutschen Wirtschaft, zeigt sich, dass eine überwältigende Mehrheit von 91 Prozent der Befragten dieses Ziel unterstützt. Dazu sagt ⁠ UBA ⁠-Präsident Dirk Messner: „Es ist enorm wichtig, dass eine so deutliche Mehrheit den ökologischen Wirtschaftsumbau grundsätzlich befürwortet. Die Dekarbonisierung der Wirtschaft ist unerlässlich, wenn wir die Klimaschutzziele einhalten und unseren Beitrag dazu leisten wollen, einen gefährlichen ⁠ Klimawandel ⁠ jenseits der Zwei-Grad-Grenze zu verhindern." Die Ergebnisse zeigen aber auch, dass der Wirtschaftsumbau zum Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen bei vielen Bürgerinnen und Bürgern ⁠ Unsicherheit ⁠, Sorgen um den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie Angst vor einem sozialen Abstieg hervorruft. So befürchten drei Viertel der Befragten, dass die ökologische Transformation die Schere zwischen Arm und Reich in Deutschland vergrößert. Rund 40 Prozent haben Angst vor einem sozialen Abstieg aufgrund des Umbaus der Wirtschaft. „Der ökologische Wirtschaftsumbau muss sozialverträglich erfolgen, wenn wir die Menschen auf dem Weg dorthin nicht verlieren wollen“, sagt Dirk Messner. „Konkret bedeutet das zum Beispiel, die ⁠ CO2 ⁠-Bepreisung durch ein Klimageld sozial auszugestalten oder auch berufliche Perspektiven für Menschen aus unteren Einkommensgruppen und aus strukturschwachen Gebieten zu schaffen. Wir müssen deutlicher machen, dass nachhaltiges Wirtschaften eine Job-Maschine werden kann." Die Befragungsergebnisse unterstreichen dies: Jeweils mehr als 80 Prozent der Befragten sind dafür, dass der Staat stark betroffene Regionen beim Umbau zu einer umwelt- und klimafreundlichen Wirtschaft unterstützt und erforderliche Weiterbildungen und Umschulungen finanziert. Dirk Messner: „Den Umbau sollte der Staat auch aus ökonomischen Gründen forcieren. Je länger wir die notwendigen Maßnahmen hinauszögern, umso mehr wächst die Gefahr, dass die internationale Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft auf wichtigen Zukunftsmärkten weiter sinkt, etwa bei der Elektromobilität oder bei den erneuerbaren Energien." Die Umweltbewusstseinsstudie erhebt im Auftrag des ⁠ BMUV ⁠ und des UBA seit 1996 alle zwei Jahre repräsentative Daten über umweltbezogene Einstellungen und Verhaltensweisen der Bevölkerung in Deutschland. Für die aktuelle Studie wurde im Sommer 2022 eine repräsentative Befragung bei 2.073 Bürger*innen ab 14 Jahren online durchgeführt. Die Konzeption und Auswertung der Studie nahmen das ConPolicy Institut sowie das Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) vor. Mit der Feldarbeit war das forsa Institut beauftragt.

Unternehmen sollen künftig für Entsorgung von Einwegkunststoff zahlen

UBA-Studie befürwortet Abgabe von bis 8,95 Euro pro Kilo Einwegplastik Egal ob Kaffee-To-Go-Becher oder Zigarettenkippe – immer noch landet zu viel Einwegplastik in Straßen oder Parks. Vor allem Städte und Gemeinden kostet die Sammlung und Reinigung jährlich bis zu 434 Millionen Euro. Das ergab eine Studie des Umweltbundesamtes (UBA). Nach den umzusetzenden EU-Vorschriften müssen künftig die Hersteller der Einwegprodukte diese Kosten tragen. Das sieht auch der Entwurf des deutschen Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG) vor, den das Bundeskabinett im November 2022 beschlossen hat und der nun ins parlamentarische Verfahren geht. Das UBA schlägt nun auf Basis seiner Studie vor, für jede Plastikproduktgruppe eigene Kostensätze einzuführen: Für Einwegbecher aus Plastik wäre eine Abgabe von 1,23 Euro/kg sinnvoll, für kunststoffhaltige Filter von Zigaretten müssten die Hersteller laut UBA sogar 8,95 Euro/kg in den Einwegkunststofffonds zahlen. Die Gelder würden dann etwa an Städte und Gemeinden ausgezahlt, die bislang für die Reinigungskosten aufkommen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir erwarten, dass die neue Abgabe auf Einwegplastik der Vermüllung der Umwelt endlich einen Riegel vorschiebt und dass Hersteller und Handel gerade bei den beliebten To-Go-Verpackungen in der Folge deutlich mehr Mehrweg anbieten. Wir Verbraucher können natürlich auch helfen: beim Einkauf auf Mehrweg pochen und Zigarettenkippen und anderen Plastikmüll nicht einfach in die Landschaft werfen“. Die vom ⁠ UBA ⁠ beauftragte Studie hat auf wissenschaftlicher Basis ein Kostenmodell für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie entwickelt. Die EU verpflichtet darin alle Mitgliedstaaten den Herstellerinnen und Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte u.a. die Kosten der Entfernung solcher Produkte aus der Umwelt aufzuerlegen. Einwegkunststoffprodukte wie To-Go-Lebensmittelbehältnisse, Tüten und Folienverpackungen, Getränkebecher und -behälter, leichte Tragetaschen, Feuchttücher, Luftballons sowie Tabakprodukte mit kunststoffhaltigen Filtern verursachen laut der UBA-Studie jährlich rund 434 Millionen Euro an Kosten: für die Erfassung, Reinigung und Entsorgung von Abfällen im öffentlichen Bereich sowie für die Verbrauchersensibilisierung. Pro Einwohnerin und Einwohner sind das 5,22 Euro pro Jahr in Deutschland. Für die Studie wurden die Kosten und die Abfallzusammensetzung der Papierkorbabfälle und der Streumüllsammlung im öffentlichen Raum detailliert analysiert. Im bundesweiten Durchschnitt haben Einwegkunststoffprodukte daran einen Gewichtsanteil von rund sechs Prozent, wobei auf Getränkebecher, gefolgt von Tabakprodukten mit kunststoffhaltigen Filtern sowie Tüten und Folienverpackungen die größten Anteile entfallen. Für eine faire und den EU-Vorgaben entsprechende Verteilung der Reinigungs- und Sammelkosten ist es wichtig, dass neben den Gewichtsanteilen auch die Abfallstückzahl und das Volumen berücksichtigt werden. Sonst lässt sich beispielsweise der kostentreibende Aufwand für die händische Parkreinigung von achtlos weggeworfenen Zigarettenkippen oder der häufige Leerungsbedarf von mit leeren Bechern und Boxen überfüllten Papierkörben nicht abbilden. Auf dieser Basis macht die Studie Vorschläge für die Abgabesätze pro Einwegkunststoffproduktgruppe. Sie dienen der noch einzurichtenden Einwegkunststoffkommission sowie dem Verordnungsgeber als wissenschaftliche Grundlage für die Festsetzung der Abgabesätze und des Punktesystems für die Auszahlungen. Die Höhe der von den Herstellern in den Einwegkunststofffonds einzuzahlenden Abgaben richtet sich nach der Menge der in Verkehr gebrachten Einwegkunststoffprodukte. Die eingezahlten Abgaben werden zur Erstattung der Erfassungs-, Entsorgungs- und Sensibilisierungskosten der öffentlichen Hand genutzt. Städte, Gemeinden, öffentliche Entsorgungsträger oder Autobahnmeistereien sollen dazu erbrachte Leistungen anhand von elf Leistungskategorien an den Einwegkunststofffonds melden. Hiernach wird beispielsweise nach den gefahrenen Reinigungskilometern oder dem geleerten Papierkorbvolumen abgerechnet. Bei den Daten zur Abfallzusammensetzung innerorts konnten die Forschungsnehmer erstens auf einer Studie des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) von 2020 aufsetzen. Zweitens hat das UBA in seiner neuen Studie weitere Daten im Wege einer Umfrage zu Mengen und Kosten bei ca. 300 Städten und Gemeinden erhoben. Drittens wurden in der UBA-Studie eigene Sortieranalysen für den Außerorts-Bereich durchgeführt sowie bspw. Straßenmeistereien und Forstverwaltungen zu Kosten und Mengen befragt.

Verpackungsverbrauch 2018 weiter gestiegen

Mehrweg und Recycling müssen ausgebaut werden In Deutschland fielen 2018 insgesamt 18,9 Millionen Tonnen Verpackungsabfall an. Das sind 0,7 Prozent mehr als noch 2017. Pro Kopf entspricht dies durchschnittlich 227,5 kg Verpackungsabfall. Seit 2010 ist der Verpackungsverbrauch damit um 17,9 Prozent gestiegen. Das zeigt der aktuelle Bericht des Umweltbundesamtes (UBA) zu Aufkommen und Verwertung von Verpackungen in Deutschland. Private Endverbraucher verursachen von der Gesamtmenge 47 Prozent, also über 8,9 Millionen Tonnen oder 107,7 kg pro Kopf. Das sind 1,0 Prozent mehr als im Vorjahr und 20,6 Prozent mehr als 2010. Dirk Messner, Präsident des UBA: „Verpackungen sollten vermieden werden, bevor sie überhaupt anfallen. Mehrwegbecher beispielsweise für den Coffee-To-Go müssen die Regel werden, aber auch wer Essen mitnimmt, sollte dies in Mehrwegbehältern tun können. Die Flut an Pizzakartons und Kaffeebechern in Mülleimern und Parks hätte so ein Ende." Auch wenn Deutschland beim Recycling von Verpackungen weiterhin zu den Vorreitern gehört, gibt es noch Verbesserungspotential: Vom gesamten Verpackungsabfallaufkommen wurden 69 Prozent dem Recycling zugeführt, der Rest wurde größtenteils energetisch verwertet. Die erreichte Recyclingquote variiert bei den unterschiedlichen Materialien. Vergleichsweise hoch ist sie bei Glas (83,0 %), Papier/Karton (87,7 %), Stahl (91,9 %) und Aluminium (90,1 %). Bei Kunststoffen (47,1 %) und Holz (25,3 %) ist jedoch noch viel Recyclingpotential vorhanden. Dirk Messner: „Für angefallene Verpackungsabfälle ist das Recycling in der Regel die beste Verwertung. Deshalb sind auch die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und der Rezyklateinsatz entscheidende Aspekte einer Kreislaufwirtschaft. Wir müssen wieder zu steigenden Recyclingraten kommen.“ Ab 2019 greift das neue Verpackungsgesetz, das unter anderem von den dualen Systemen höhere Recyclingquoten verlangt. Seit 2019 liegt die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen bei 58,5 Prozent, 2022 steigt sie auf 63 Prozent. Außerdem müssen die dualen Systeme nun bei ihren Beteiligungsentgelten die Recyclingfähigkeit von Verpackungen und den Rezyklateinsatz berücksichtigen. Die Ursachen für den hohen Verpackungsverbrauch sind vielfältig. Ein wesentlicher Treiber ist das Wirtschaftswachstum, denn mehr Produkte führen auch zu mehr Verpackungen. Wie sich der Verpackungsverbrauch während der Corona-Pandemie entwickelt hat, ist noch unklar. Aufgrund der geschlossenen Geschäfte und Restaurants ist allerdings abzusehen, dass vor allem mehr Serviceverpackungen für Essen und Getränke verbraucht worden sind. Auch Konsumgewohnheiten sind für mehr Verpackungsabfall verantwortlich. Ein Beispiel ist der Trend bei Einwegverpackungen hin zu wiederverschließbaren Verpackungen, Dosierhilfen und generell aufwendigeren Verschlüssen. Diese Funktionen können zwar dazu beitragen, Ressourcen durch zielgerichtetes Dosieren zu schonen oder Lebensmittelabfälle zu vermeiden. Zusätzliche Funktionen sind jedoch häufig mit einem zunehmenden Materialverbrauch verbunden. Dirk Messner: „Hersteller sollten Umweltbelastungen durch Verpackungen verringern, indem sie auf unnötige Funktionen verzichten und Mehrwegverpackungen verwenden. Verpackungen sollten so einfach wie möglich gestaltet sein, auch damit sie leichter recycelt werden können. Am besten werden gleich recycelte Rohstoffe zur Herstellung verwendet.“ Außerdem setzten sich die Trends zu kleineren Portionen oder zum Online-Einkauf fort. Auch gab es 2018 weiterhin den Trend zu To-Go Essen und Getränken, die unterwegs, in der Arbeit oder zu Hause verzehrt werden. Für Hersteller von Verpackungen, die als Abfall typischerweise bei privaten Endverbrauchern anfallen, bietet ein von der Zentralen Stelle Verpackungsregister und dem ⁠ UBA ⁠ veröffentlichter Mindeststandard für die Bemessung der Recyclingfähigkeit eine wichtige Orientierung, wie Verpackungen umweltschonend gestaltet werden können. Auf dieser Grundlage können sie die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen ermitteln und optimieren. Folgende Verpackungen werden beim Gesamtverbrauch berücksichtigt: Verkaufs-, Um-, Transport-, Mehrwegverpackungen, Verpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter und Einwegbestandteile der Mehrwegverpackungen. Die angegebenen Recyclingquoten für das Gesamtaufkommen beziehen sich auf alle in Deutschland angefallenen Verpackungsabfälle, die innerhalb Deutschlands oder in einem anderen Staat stofflich verwertet wurden. Davon zu unterscheiden sind die im Verpackungsgesetz festgelegten Quoten, welche von den dualen Systemen für die beteiligungspflichtigen Verpackungen mindestens erreicht werden müssen. Das sind diejenigen mit Ware befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen. Diese Recyclingquoten des Verpackungsgesetzes werden nicht im Verhältnis zum Aufkommen der Verpackungsabfälle, sondern im Verhältnis zu den Beteiligungsmengen und der gesammelten Menge aus der Leichtverpackungssammlung bestimmt. Informationen zu Erfüllung dieser Quoten werden zu einem späteren Zeitpunkt gesondert veröffentlicht. Die für das Berichtsjahr 2018 gültigen Vorgaben der Europäischen Verpackungsrichtlinie werden mittels der Mengen an Abfällen, die den Recyclinganlagen zugeführt werden, ermittelt. Für die meisten Fraktionen entspricht dies den sortierten Abfällen, die aus den Sortieranlagen kommen und in die eigentlichen Verwertungsanlagen geliefert werden. Allerdings sind vor allem Kunststoffverpackungsabfälle häufig verunreinigt, wodurch im Recyclingprozess durch Prüf-, Sortier- und sonstige vorgeschaltete Verfahren weitere Abfallfraktionen entstehen, die nicht recycelt werden und der tatsächliche Anteil des Recyclings somit geringer ist. Um Daten entsprechend der neuesten Änderungen der EU-Verpackungsrichtlinie zu erhalten, wird die Berechnungsmethodik zukünftig verändert. Die Erhebung der Recyclingquote erfolgt spätestens ab dem Berichtsjahr 2020 anhand der Mengen, die dem abschließenden Recyclingprozess zugeführt werden. Die Zahlen für das Jahr 2019 können voraussichtlich im September 2021 veröffentlicht werden.

Entsorgung von Verpackungen wird umweltfreundlicher

Registrierungspflichtige Hersteller müssen ab 1. Januar 2019 im Verpackungsregister LUCID angemeldet sein Am 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft. Es löst die bisherige Verpackungsverordnung ab. „Das neue Verpackungsgesetz mit den neuen Recyclingquoten ist ein wichtiger Fortschritt für die Umwelt. Das Gesetz wird helfen, mehr wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu führen. Zusätzlich gibt es finanzielle Anreize für Hersteller, Verpackungen recyclinggerechter und ressourcenschonender zu gestalten und bei der Produktion verstärkt Rezyklate einzusetzen“, sagt Maria Krautzberger, Präsidentin des Umweltbundesamtes. „Wichtig ist, dass sich die betroffenen Hersteller schnell registrieren. Sonst dürfen sie ihre Verpackungen nicht mehr vertreiben“. Registrierungspflichtig sind künftig alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, trifft aber auch viele Onlinehändler und Importeure. Die Registrierung bei der neuen „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ soll für mehr Fairness und Transparenz auf dem Markt der Verpackungsentsorgung sorgen und sicherstellen, dass alle Hersteller ihren Pflichten bei der Sammlung und Verwertung der Verpackungsabfälle nachkommen. Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen, müssen sich dazu im neu geschaffenen Verpackungsregister LUCID registrieren, sonst dürfen sie ab dem 1. Januar 2019 keine Verpackungen mehr in Verkehr bringen. Die neue Registrierungspflicht tritt neben die Pflicht, an einem dualen System beteiligt zu sein. Besonders wichtig ist, dass die Hersteller stärker darauf achten, unnötige Verpackungen möglichst ganz zu vermeiden oder durch wiederverwendbare Mehrwegverpackungen ersetzen. Wenn es Einwegverpackungen sein müssen, sollten diese gut recyclingfähig sein und – wenn möglich – ⁠ Rezyklate ⁠ enthalten. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister und das Umweltbundesamt haben eine Orientierungshilfe veröffentlicht, mit der Hersteller die Recyclingfähigkeit ihrer Verpackungen besser beurteilen können. Die Recyclingquoten werden durch das neue Verpackungsgesetz im Vergleich zur bisher geltenden Verpackungsverordnung deutlich erhöht. So steigt beispielsweise die Recyclingquote für Kunststoffverpackungen von heute 36 Masseprozent auf 58,5 Masseprozent und in einem zweiten Schritt ab 2022 auf 63 Masseprozent (werkstoffliche Verwertung). Mehr Recycling ist notwendig, um wertvolle Ressourcen zu schonen. Bereits bei der Planung und dem Design neuer Verpackungen sollte der Einsatz von Rezyklaten geplant und auf unnötig materialintensive Verpackungen verzichtet werden, um Abfall zu vermeiden. Die dualen Systeme sind künftig verpflichtet, für besser recyclingfähige Verpackungen und den Einsatz von Rezyklaten finanzielle Anreize zu setzen. Doch auch Verbraucherinnen und Verbraucher können Verantwortung übernehmen. „Abfalltrennung betrifft uns alle“, sagt Maria Krautzberger „indem wir Abfälle richtig sortieren und trennen, tragen wir zum Umweltschutz und der Ressourcenschonung bei.“ Rest- oder Bioabfälle gehören nicht in den gelben Sack oder die gelbe Tonne, genauso wie Elektrogeräte oder Batterien. Denn diese Abfälle erschweren Sortierung und Recycling der Verpackungsmaterialien und sollten jeweils richtig entsorgt werden. Wer mehr für die Umwelt tun möchte, sollte unterschiedliche Verpackungsmaterialien voneinander trennen und die Verpackungsabfälle nicht ineinander stopfen. Wird zum Beispiel der Aluminiumdeckel vom Joghurtbecher getrennt und werden diese Teile einzeln in die gelbe Tonne oder den gelben Sack gelegt, können sie in der Sortieranlage besser erkannt und sortiert werden. Bleiben verschiedene Materialien hingegen verbunden, kann oftmals nur ein Material zurückgewonnen werden. Registrierungspflicht für Hersteller Registrierungspflichtig sind künftig alle Hersteller von mit Waren befüllten Verkaufs- und Umverpackungen, die typischerweise beim privaten Endverbraucher anfallen. Verkaufsverpackungen sind mit Ware befüllte Verpackungen, die dem Endverbraucher als Einheit angeboten werden. Dazu zählen auch Serviceverpackungen, die im Laden befüllt werden und Versandverpackungen, die den Versand von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen. Umverpackungen sind Verpackungen, die eine bestimmte Anzahl Verkaufsverpackungen enthalten und dem Endverbraucher typischerweise mit der Verkaufseinheit zusammen angeboten werden oder der Bestückung der Verkaufsregale dienen. Über 79.000 Hersteller haben sich bereits bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren lassen. Im Register können andere Hersteller, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher erkennen, ob ein Hersteller seiner Produktverantwortung zum Schutz der Umwelt nachkommt. Wichtigste Aufgaben der neuen Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister ist zuständig für die Registrierung der Hersteller systembeteiligungspflichtiger Verpackungen sowie der Sachverständigen und sonstigen Prüfer. Sie nimmt Verpackungs- und Entsorgungsdaten von Herstellern und dualen Systemen entgegen und überprüft diese. Bei Hinweisen auf Verstöße gegen das Verpackungsgesetz informiert sie die Bundesländer, die Bußgelder verhängen können. Wichtigste neue Aufgaben des Umweltbundesamtes nach Verpackungsgesetz Das Umweltbundesamt führt die Rechts- und Fachaufsicht über die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister und ist zuständig für Widersprüche gegen Entscheidungen (Verwaltungsakte) der Zentralen Stelle. Es sichert die fachliche Qualität des „Mindeststandards für die Bemessung der Recyclingfähigkeit von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen“, der eine wichtige Grundlage für die ökologische Gestaltung der Beteiligungsentgelte der dualen Systeme ist.

UBA aktuell - Nr.: 1/2023

Liebe Leser*innen, sie verbrauchen unnötig Ressourcen und produzieren viel Müll, der der Umwelt schadet und ein Ärgernis in Straßen und Parks ist: Einwegverpackungen von „Coffee to go“ und anderen Getränken und Speisen zum Mitnehmen. Um zwei Maßnahmen, die die Müllflut eindämmen sollen, geht es in dieser Newsletter-Ausgabe. Außerdem stellen wir neueste Zahlen zum Klimaschutzpotenzial von Tempolimits vor sowie Konzepte, wie die CO ₂ -Bepreisung sozial gerecht und Städte für alle gesund gestaltet werden können. Ebenfalls mit dabei: innovative Produkte aus dem Bundespreis Ecodesign und die Neuauslobung des Preises für das Jahr 2023. Interessante Lektüre wünscht Ihre Pressestelle des Umweltbundesamtes Gegen die Müllflut: Neues Recht auf „Mehrweg to go“ und geplante Abgabe auf Einwegplastik To-Go-Einwegverpackungen durch Mehrweg zu ersetzen, spart Müll und Ressourcen. Quelle: FotoHelin / Adobe Stock Ob „Coffee to go“ im Café oder Sushi im Schnellrestaurant – seit dem 01.01.2023 haben Kund*innen die Wahl: Ohne Aufpreis beziehungsweise höchstens gegen Pfand müssen sie Speisen & Getränke zum Sofortverzehr vor Ort oder zum Mitnehmen auch in einer Mehr- statt in einer Einwegverpackung angeboten bekommen. Bei Speisen gilt die Pflicht zur Mehrweg-Alternative für alle Verpackungen, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen. Bei Getränken gilt sie – unabhängig vom Material – für alle Einwegbecher. Die Pflicht gilt für alle Verpackungen die jeweils erst beim Unternehmen befüllt werden. Sehr kleine Unternehmen mit höchstens fünf Beschäftigten und einer Ladenfläche von nicht mehr als 80 Quadratmetern, wie Imbisse und Kioske, können ihre Pflicht auch erfüllen, indem sie anbieten, auf Wunsch mitgebrachte Gefäße der Kund*innen zu befüllen. Ein großer Schritt auf dem Weg raus aus der Wegwerfgesellschaft. Defizite bleiben indes: Einwegverpackungen können auch weiterhin ohne Aufpreis ausgegeben werden und sind oftmals für die Kund*innen bequemer, da sie nicht zurückgegeben werden müssen. Übergreifende Rücknahmesysteme, in denen Mehrwegbehältnisse quasi an jeder Ecke zurückgegeben werden können, sind noch nicht überall verbreitet. Von der neuen Mehrwegangebotspflicht ausgenommen sind zudem derzeit noch Einwegverpackungen, die keinen Kunststoff enthalten, wie etwa Pizzakartons. Mehrweg weiteren Auftrieb verschaffen könnte die voraussichtlich 2024 beginnende Abgabepflicht auf einige Einwegprodukte, die ganz oder teilweise (etwa Beschichtung) aus Kunststoff bestehen: Nach auch in Deutschland umzusetzenden EU-Vorschriften müssen Hersteller von Einweg-Getränkebechern und anderen kunststoffhaltigen Einwegprodukten dann für das Wiedereinsammeln aus Straßen und Parks und das Entsorgen zahlen – bisher bleiben vor allem Städte und Gemeinden auf den Kosten von etwa bis zu 434 Millionen Euro jährlich sitzen. UBA-Präsident Dirk Messner: „Wir erwarten, dass die neue Abgabe auf Einwegplastik der Vermüllung der Umwelt endlich einen Riegel vorschiebt und dass Hersteller und Handel gerade bei den beliebten To-Go-Verpackungen in der Folge deutlich mehr Mehrweg anbieten. Wir Verbraucher können natürlich auch helfen: beim Einkauf auf Mehrweg pochen und Zigarettenkippen und anderen Plastikmüll nicht einfach in die Landschaft werfen“. Studie des Umweltbundesamts: Tempolimit spart mehr CO₂ ein als gedacht Beitrag im ZDF Klimabericht-Podcast zur Klimabilanz des Verkehrssektors Der SPIEGEL-Podcast "Klimabericht" rund um die Klimaziele im Verkehrssektor, unter anderem mit UBA-Verkehrsexpertin Dr. Katrin Dziekan. Böllern zu Silvester: Abgesang auf das Feuerwerk Bunte Raketen zum Start ins neue Jahr: Wegen der Pandemie ist diese Tradition zweimal ausgefallen. Die Folge: weniger Patienten in den Kliniken und sauberere Luft. Beitrag im Deutschlandfunk Kultur, unter anderem mit UBA-Luftexpertin Ute Dauert. Geschäftsmodell Lärm Viele Straßenanwohner*innen beklagen sich über die dauerhafte Geräuschkulisse vor der eigenen Haustür. Der Lärm ist nicht nur nervig, sondern kann auch der Gesundheit schaden. Trotzdem werden manche Automodelle lauter gebaut als technisch notwendig. Warum sie trotzdem zugelassen werden, erklärt UBA-Experte Lars Schade bei 3Sat NANO. Der radikale Umbruch zur Zirkularität genauso wichtig wie Klimaneutralität UBA-Präsident Dirk Messner im "TrashTalk"-Podcast. Er erklärte eindringlich, warum es aus seiner Sicht eines radikalen Umbruches zu einer echten Kreislaufwirtschaft bedarf und warum das Thema Zirkularität mit ähnlich viel Nachdruck verfolgt werden sollte wie die Klimaneutralität. Außerdem beleuchtete er unter anderem die Rolle des UBA beim Vollzug abfallrechtlicher Regelungen sowie bei der Forschung zu Abfallsammlung und Recycling. UBA-Zahl des Monats 12/2022 Quelle: UBA Bisphenole können bereits in geringen Konzentrationen hormonell schädigend für die menschliche Gesundheit und Organismen in der Umwelt sein. Bisphenol A (BPA) wurde in 100 Prozent der untersuchten Erwachsenen in Europa, Bisphenol F und Bisphenol S in 50 Prozent der Menschen nachgewiesen.

Teilprojekt D

Das Projekt "Teilprojekt D" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von VYTAL Global GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens REPAID ist eine umfassende Betrachtung, wie Mehrwegsysteme im Bereich der Serviceverpackungen ausgestaltet werden können bzw. müssen, um Verpackungsabfälle durch Einwegverpackungen im Außer-Haus-Konsum tatsächlich drastisch zu reduzieren und langfristig wirtschaftlich tragfähig auszugestalten. Der Fokus liegt dabei auf der Erhöhung der Einsatz-, Rückgabe- und Wiedereinsatzquoten durch soziale und technische Innovationen. Das Vorhaben deckt hierfür die spezifischen Entscheidungssituationen aus Sicht der Nutzer*innen (Kauf/Leihe, Rückgabe) sowie der Anbieter (Positionierung, Ausgabe, Rücknahme, Aufbereitung, Verteilung) ab. Ein weiteres Ziel ist die Formulierung einer umsetzungsreifen Strategie zur Integration unter-schiedlicher, konkurrierender Mehrwegsysteme im Außer-Haus-Bereich. Aus technischer Sicht soll definiert werden, wie die technische Infrastruktur der Systeme aufgestellt sein muss und welche Voraussetzungen die einzelnen Systembausteine zu erfüllen haben. Mit seinem integrierten Ansatz leistet REPAID einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Etablierung materialeffizienter Verpackungslösungen im Außer-Haus-Konsum. Gleichzeitig werden aufbauend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Verbraucher*innenverhalten und - wünschen innovative Anreizsysteme entwickelt, um Kund*innenakzeptanz und Verhaltensänderungen bzgl. Mehrweglösungen zu bewirken und somit die künftige Mehrwegpflicht in der Gastronomie erfolgreich umzusetzen. Durch die Nutzung von Synergien unterschiedlicher Ansätze und die Erarbeitung einer Strategie für ein integriertes Mehrwegsystem im Außer-Haus-Konsum, einschließlich notwendiger technischer Weiterentwicklungen und dem Transfer auf Lieferdienste, legt REPAID den Grundstein, ein erfolgreiches Mehrwegsystem in Deutschland aufzubauen.

Teilprojekt C

Das Projekt "Teilprojekt C" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von reCup GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens REPAID ist eine umfassende Betrachtung, wie Mehrwegsysteme im Bereich der Serviceverpackungen ausgestaltet werden können bzw. müssen, um Verpackungsabfälle durch Einwegverpackungen im Außer-Haus-Konsum tatsächlich drastisch zu reduzieren und langfristig wirtschaftlich tragfähig auszugestalten. Der Fokus liegt dabei auf der Erhöhung der Einsatz-, Rückgabe- und Wiedereinsatzquoten durch soziale und technische Innovationen. Das Vorhaben deckt hierfür die spezifischen Entscheidungssituationen aus Sicht der Nutzer*innen (Kauf/Leihe, Rückgabe) sowie der Anbieter (Positionierung, Ausgabe, Rücknahme, Aufbereitung, Verteilung) ab. Ein weiteres Ziel ist die Formulierung einer umsetzungsreifen Strategie zur Integration unter-schiedlicher, konkurrierender Mehrwegsysteme im Außer-Haus-Bereich. Aus technischer Sicht soll definiert werden, wie die technische Infrastruktur der Systeme aufgestellt sein muss und welche Voraussetzungen die einzelnen Systembausteine zu erfüllen haben. Mit seinem integrierten Ansatz leistet REPAID einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Etablierung materialeffizienter Verpackungslösungen im Außer-Haus-Konsum. Gleichzeitig werden aufbauend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Verbraucher*innenverhalten und - wünschen innovative Anreizsysteme entwickelt, um Kund*innenakzeptanz und Verhaltensänderungen bzgl. Mehrweglösungen zu bewirken und somit die künftige Mehrwegpflicht in der Gastronomie erfolgreich umzusetzen. Durch die Nutzung von Synergien unterschiedlicher Ansätze und die Erarbeitung einer Strategie für ein integriertes Mehrwegsystem im Außer-Haus-Konsum, einschließlich notwendiger technischer Weiterentwicklungen und dem Transfer auf Lieferdienste, legt REPAID den Grundstein, ein erfolgreiches Mehrwegsystem in Deutschland aufzubauen.

Teilprojekt A

Das Projekt "Teilprojekt A" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von ifeu - Institut für Energie- und Umweltforschung Heidelberg gGmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens REPAID ist eine umfassende Betrachtung, wie Mehrwegsysteme im Bereich der Serviceverpackungen ausgestaltet werden können bzw. müssen, um Verpackungsabfälle durch Einwegverpackungen im Außer-Haus-Konsum tatsächlich drastisch zu reduzieren und langfristig wirtschaftlich tragfähig auszugestalten. Der Fokus liegt dabei auf der Erhöhung der Einsatz-, Rückgabe- und Wiedereinsatzquoten durch soziale und technische Innovationen. Das Vorhaben deckt hierfür die spezifischen Entscheidungssituationen aus Sicht der Nutzer*innen (Kauf/Leihe, Rückgabe) sowie der Anbieter (Positionierung, Ausgabe, Rücknahme, Aufbereitung, Verteilung) ab. Ein weiteres Ziel ist die Formulierung einer umsetzungsreifen Strategie zur Integration unter-schiedlicher, konkurrierender Mehrwegsysteme im Außer-Haus-Bereich. Aus technischer Sicht soll definiert werden, wie die technische Infrastruktur der Systeme aufgestellt sein muss und welche Voraussetzungen die einzelnen Systembausteine zu erfüllen haben. Mit seinem integrierten Ansatz leistet REPAID einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Etablierung materialeffizienter Verpackungslösungen im Außer-Haus-Konsum. Gleichzeitig werden aufbauend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Verbraucher*innenverhalten und - wünschen innovative Anreizsysteme entwickelt, um Kund*innenakzeptanz und Verhaltensänderungen bzgl. Mehrweglösungen zu bewirken und somit die künftige Mehrwegpflicht in der Gastronomie erfolgreich umzusetzen. Durch die Nutzung von Synergien unterschiedlicher Ansätze und die Erarbeitung einer Strategie für ein integriertes Mehrwegsystem im Außer-Haus-Konsum, einschließlich notwendiger technischer Weiterentwicklungen und dem Transfer auf Lieferdienste, legt REPAID den Grundstein, ein erfolgreiches Mehrwegsystem in Deutschland aufzubauen.

Teilprojekt B

Das Projekt "Teilprojekt B" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Institut für ökologische Wirtschaftsforschung (IÖW) GmbH durchgeführt. Ziel des Vorhabens REPAID ist eine umfassende Betrachtung, wie Mehrwegsysteme im Bereich der Serviceverpackungen ausgestaltet werden können bzw. müssen, um Verpackungsabfälle durch Einwegverpackungen im Außer-Haus-Konsum tatsächlich drastisch zu reduzieren und langfristig wirtschaftlich tragfähig auszugestalten. Der Fokus liegt dabei auf der Erhöhung der Einsatz-, Rückgabe- und Wiedereinsatzquoten durch soziale und technische Innovationen. Das Vorhaben deckt hierfür die spezifischen Entscheidungssituationen aus Sicht der Nutzer*innen (Kauf/Leihe, Rückgabe) sowie der Anbieter (Positionierung, Ausgabe, Rücknahme, Aufbereitung, Verteilung) ab. Ein weiteres Ziel ist die Formulierung einer umsetzungsreifen Strategie zur Integration unterschiedlicher, konkurrierender Mehrwegsysteme im Außer-Haus-Bereich. Aus technischer Sicht soll definiert werden, wie die technische Infrastruktur der Systeme aufgestellt sein muss und welche Voraussetzungen die einzelnen Systembausteine zu erfüllen haben. Mit seinem integrierten Ansatz leistet REPAID einen wichtigen Beitrag zur erfolgreichen Etablierung materialeffizienter Verpackungslösungen im Außer-Haus-Konsum. Gleichzeitig werden aufbauend auf neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Verbraucher*innenverhalten und - wünschen innovative Anreizsysteme entwickelt, um Kund*innenakzeptanz und Verhaltensänderungen bzgl. Mehrweglösungen zu bewirken und somit die künftige Mehrwegpflicht in der Gastronomie erfolgreich umzusetzen. Durch die Nutzung von Synergien unterschiedlicher Ansätze und die Erarbeitung einer Strategie für ein integriertes Mehrwegsystem im Außer-Haus-Konsum, einschließlich notwendiger technischer Weiterentwicklungen und dem Transfer auf Lieferdienste, legt REPAID den Grundstein, ein erfolgreiches Mehrwegsystem in Deutschland aufzubauen.

Entwicklung kompostierbarer Verpackungsformteile aus nachwachsenden Rohstoffen (Reststoffen) und eines zugehörigen Herstellungsverfahrens

Das Projekt "Entwicklung kompostierbarer Verpackungsformteile aus nachwachsenden Rohstoffen (Reststoffen) und eines zugehörigen Herstellungsverfahrens" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Technische Universität Dresden, Bereich Ingenieurwissenschaften, Institut für Naturstofftechnik, Professur für Holztechnik und Faserwerkstofftechnik durchgeführt. Für den Vertrieb von Obst, Gemüse und Pilzen kommen heute in der Regel Kunststoff-Trays, im Ökomarktbereich in geringem Umfang auch Holzspanverpackungen kombiniert mit Folie zum Einsatz. Die seit 1. Januar 2019 geltende EU-Verpackungsrichtlinie beabsichtigt die Reduzierung und Abschaffung von Einwegverpackungen aus Kunststoffen sowie die Förderung von Recycling- und Mehrwegsystemen und von Verpackungen aus nachwachsenden Rohstoffen. Die dem Projekt zugrundeliegende Idee basiert auf der Verwendung von lokal verfügbaren faserhaltigen Reststoffen, z.B. Erbsenstroh, Bohnenstroh oder Pilzanzuchtsubstraten, die bei der Erzeugung von Lebensmitteln und Agrarerzeugnissen anfallen. Dazu soll eine Herstellungstechnologie für Transport- und Serviceverpackungen entwickelt werden, die eine dezentrale, erzeugernahe und kostengünstige Verarbeitung dieser Reststoffe ermöglicht. Im Projekt soll vorzugsweise der Einsatz von Wachstumssubstraten der Pilzproduktion für die Herstellung kompostierbare Behältnisse und deren Eignung für die Verpackung von Pilzen untersucht werden. Diese Behälter sollen aus Ober- und Unterschale bestehen und als verschließbares Behältnis eingesetzt werden. Das ermöglicht für die Vermarktung der Produkte eine optimale Lagerung und einen schonenden Transport. Behälter aus Holz bzw. ähnlichem Naturstoff besitzen gegenüber Kunststofftrays und Folien ein deutlich besseres hygroskopisches Verhalten, sodass neben dem Umweltaspekt gleichzeitig der Qualitätserhalt der Frischeprodukte verbessert werden kann. Parallel zur Produktentwicklung ist die Entwicklung einer Herstellungstechnologie und die Konzeption einer Verarbeitungsmaschine zur Herstellung dieser Verpackungen geplant bei der die Formkörperherstellung nicht, wie im Fasergussverfahren durch Entwässerung einer Suspension erfolgt aber auf den Einsatz von Bindemitteln trotzdem verzichtet werden kann. Ein wichtiges Kriterium für die Verarbeitungsmaschine sind relativ geringe Investitionskosten und Produktionsvolumina sowie eine einfache Bedienbarkeit. Bei erfolgreicher Realisierung des Projektes wird eine Technologie zur Verfügung gestellt, die es landwirtschaftlichen Erzeugern erlaubt umweltfreundliche kompostierbare Verpackungen auf Basis eigener faserhaltige Reststoffe herzustellen und für den Verkauf ihrer Erzeugnisse einzusetzen. Dadurch ergeben sich deutliche Vorteile für Erzeuger, Handel, Verbraucher und die Umwelt.

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