Themen zur Veterinär- und Lebensmittelüberwachung im Landkreis Ludwigslust-Parchim und in der Landeshauptstadt Schwerin: Lebensmittelüberwachung, Verbraucherschutz, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Trichinenüberwachung, Schweinepest, Afrikanische Schweinepest, Geflügelpest
Die in Deutschland derzeit gültige Fassung der Klärschlammverordnung von 1992 (AbfKlärV, 1992) soll novelliert und dabei hygienischen Belangen mehr Rechnung getragen werden. Ziel dieses Forschungsvorhabens war es, verschiedene Risikominderungsmaßnahmen im Hinblick auf ihre Eignung zur Verbesserung der Klärschlammhygiene zu prüfen und daraus Empfehlungen für die Ausgestaltung der AbfKlärV abzuleiten. Besonders persistente Schadorganismen und Krankheitserreger wurden in gezielten Untersuchungen auf deren Überlebensfähigkeit während einer thermischen Behandlung bzw. einer Langzeitlagerung von Klärschlamm und/oder anderen Wirtschaftsdüngern untersucht. Des Weiteren wurde das Verfahren der Hochdrucktemperatur-Pelletierung (HTP) geprüft. Untersucht wurde die Tenazität von Escherichia coli (EAHEC) Serovar O104:H4, thermoresistenter Parvoviren (Bovines Parvovirus, BPV) und von Sporen aerober und anaerober Sporenbildner (Bacillus globigii, Clostridium sporogenes) als Vertreter der Seuchenhygiene und Synchytrium endobioticum als Vertreter der Phytohygiene. Das Ergebnis einer Literaturrecherche ergab, dass der überwiegende Teil der vorrangig in Klärschlamm vorkommenden Schadorganismen der Seuchen- und Phytohygiene durch die in den Entwürfen zur Novellierung der AbfKlärV in Anhang 2 aufgeführten Behandlungsverfahren inaktiviert werden kann. Veröffentlicht in Texte | 96/2015.
Gleich mehrere Tierseuchen waren Thema bei einer Fortbildungsveranstaltung des LANUV am 30.01.2019 im Bildungshotel Bfz in Essen, an der rund 140 interessierte Veterinäre und Vertreter von kommunalen und Landesbehörden teilnahmen. Sie erfuhren die aktuellsten Entwicklungen und Pläne zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest, zur Blauzungenkrankheit (BTV-8) und zu Herpesvirus-Infektionen bei Rindern (BHV-1). Optimale Biosicherheitsmaßnahmen sind bei der Afrikanischen Schweinepest der wichtigste Schutz der Hausschweine vor einer Einschleppung der Seuche. Die Details regelt die Schweinehaltungshygiene-Verordnung. Die Behörden können auf Grundlage dieser Verordnung zum Schutz vor Wildschweinkontakt eine Einfriedung in Form von Zäunen bei bestimmten Betrieben fordern und verfügen. Das LANUV bestärkte die Kreisordnungsbehörden, das Einfriedungskonzept bei ihren Landwirten zu kommunizieren und gewohnheitsrechtliche Zugeständnisse zu vermeiden. Weitere Themen waren Neuerungen im behördeninternen EDV-Programm „Tierseuchennachrichten“, Änderungen der gesetzlichen Grundlagen, die Gründung einer Wildtierseuchenvorsorgegesellschaft, Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch die Tierseuchenkasse sowie anstehende Übungen in den Kreisen. Am Nachmittag informierten die Tierseuchenexperten über den aktuellen Stand der BTV-8 Ausbrüche in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland sowie die damit in Verbindung stehenden Dimensionen der Sperrgebiete in NRW. Ein weiteres Thema waren die besonderen Herausforderungen der BHV-1 Bekämpfung, welche vereinzelt immer wieder in Rinder-Beständen auftritt. Der fachliche Austausch im Rahmen einer solchen Fortbildungsveranstaltung und eine behördenübergreifende gute Zusammenarbeit sind wichtige Voraussetzungen, um den unterschiedlichen Herausforderungen in der Tierseuchenbekämpfung gerecht zu werden. Weitere Informationen: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/ Ansprechpartnerin: Dr. med. vet. Karen Schemken Telefon: +49(0)2361 305-1104 Mobil: +49(0)162-2682900 E-Mail: karen.schemken@lanuv.nrw.de Download: Pressemitteilung
Länderübergreifende Krisenstabsübung in den Kreisen Steinfurt und Osnabrück vom 6. bis zum 8. November 2018 In Belgien breitet sich die Afrikanische Schweinepest unter Wildschweinen aus und damit wächst die Gefahr einer Einschleppung nach Deutschland. Mit einer weiteren Übung bereiten sich die Behörden bestmöglich auf einen eventuellen Seuchenausbruch in Deutschland vor. Ziel der Übung ist die Überprüfung der Meldesysteme und der kreis- und bundesländerübergreifenden Zusammenarbeit der Behörden. Beteiligt sind Veterinäre und andere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kreisordnungsbehörden Osnabrück und Steinfurt sowie des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML), des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), des Ministeriums für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV) und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV). Ausgehend von der Meldung eines positiv getesteten fiktiven Wildschweinfundes im Kreis Osnabrück wird zunächst dort ein Krisenstab einberufen. Anhand einer speziellen Software, der zentralen Tierseuchendatenbank (TSN) des Friedrich-Loeffler-Instituts, werden Restriktionsgebiete unter Berücksichtigung der lokalen Verhältnisse definiert. Das sind verschiedene Abstandszonen zum Fundort des infizierten Tieres, innerhalb derer bestimmte Maßnahmen ergriffen werden müssen. Da die Restriktionsgebiete aufgrund ihrer Größe bis in den Nachbarkreis Steinfurt reichen, beruft dieser seinerseits seinen Krisenstab ein, welcher in enger Absprache mit dem Kreis Osnabrück ebenfalls die notwendigen Maßnahmen einleitet. Die Übung ist bewusst so angelegt, dass zwei benachbarte Kreise aus verschiedenen Bundesländern – der Kreis Osnabrück in Niedersachsen und der Kreis Steinfurt in Nordrhein-Westfalen – betroffen sind und gemeinsam die erforderlichen Maßnahmen im Falle eines Ausbruchs umsetzen. Bei einem Seuchenausbruch im Grenzgebiet zweier Bundesländer müssen die betroffenen Behörden eng zusammenarbeiten, um eine wirksame Bekämpfung der Tierseuche sicherstellen zu können. Hintergrundinformationen Afrikanische Schweinepest: Die ASP ist eine meist tödliche Viruserkrankung von Haus- und Wildschweinen, die ihren Ursprung in Afrika hat. Eine Ansteckung erfolgt vor allem über direkten Kontakt, Körperflüssigkeiten, infizierte Gegenstände oder über Lebensmittel, die virushaltiges Schweinefleisch enthalten. In Afrika übertragen auch Lederzecken die ASP, die Zecken spielen hierzulande aber keine Rolle. Seit 2014 breitet sich die über Warenverkehr oder Reisende eingeschleppte Seuche in Osteuropa unter Wild- und Hausschweinen aus, seit September 2018 sind Wildschweine in Belgien betroffen. Menschen oder andere Tiere können daran nicht erkranken. Es handelt sich um eine schwere Allgemeinerkrankung der Schweine ohne eindeutige Symptome, daher kann eine Diagnose nur im Labor gestellt werden FAQ und Informationen vom LANUV: https://www.lanuv.nrw.de/verbraucherschutz/tiergesundheit/tierseuchenbekaempfung/tierseuchen/afrikanische-schweinepest-asp/faq-zur-afrikanischen-schweinepest-asp/ Informationen vom LAVES: https://www.tierseucheninfo.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/afrikanische_schweinepest/afrikanische-schweinepest-21709.html Informationen des Bundeslandwirtschaftsministeriums: https://www.bmel.de/DE/Tier/Tiergesundheit/Tierseuchen/_texte/ASP.html Download: Pressemitteilung
Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).
Der Direktor des Landeslabors Berlin-Brandenburg (LLBB), Dr. Mike Neumann, übergab bei einem Pressetermin am 12.10.2022 den Jahresbericht 2021 an die Brandenburger Verbraucherschutzstaatssekretärin Anna Heyer-Stuffer und den Berliner Verbraucherschutzstaatssekretär Markus Kamrad. Vertiefend wurde die Arbeit des Labors zum Schutz vor Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) am Beispiel der analytischen Überprüfung von als „Waldheidelbeeren“ deklarierten Heidelbeeren vorgestellt. Nahezu alles, womit Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen – vom Ackerboden bis zur Zahnbürste, wird im Rahmen der Überwachung im LLBB geprüft und beurteilt. Der vorgelegte Jahresbericht zeigt das breite Untersuchungsspektrum und gibt interessante Einblicke hinter die Kulissen des gemeinsamen Landeslabors der Länder Berlin und Brandenburg. In der Tierseuchendiagnostik wurden insgesamt 654.602 Proben analysiert. Eine besondere Herausforderung ist dabei nach wie vor die im September 2020 über die Oder nach Brandenburg gekommene Afrikanische Schweinepest (ASP). Hinzu kommt eine große Bandbreite an Erregern meldepflichtiger Tierkrankheiten und anzeigepflichtiger Tierseuchen, deren schneller Nachweis ein wichtiges Instrument bei deren Bekämpfung und Eindämmung ist. Große Probenzahlen entfallen beispielsweise auf serologische Massenuntersuchungen bei Rindern zur Aufrechterhaltung des Status als BHV1- und BVD-freie Region. Im Bereich Umwelt und Strahlenschutz untersuchte das Landeslabor insgesamt 30.615 Proben . Hinzu kommen 5.938 landwirtschaftliche Proben wie Futtermittel, Düngemittel, Ernteprodukte/Pflanzen, Landwirtschaftliche Böden und Saatgut. 2021 sind im Landeslabor 25.522 Lebensmittelproben , 507 Proben von Wein und Weinerzeugnissen, 2.562 Proben von Bedarfsgegenständen und Kosmetika, 228 Proben von Tabak und Tabakerzeugnissen sowie 731 Arzneimittel und Medizinprodukte eingegangen. Diese werden jeweils individuell einer umfassenden Untersuchung auf verschiedene Parameter unterzogen – von der Überprüfung der Kennzeichnung bis zu aufwändigen Rückstandsanalysen. Darüber hinaus wurden 8.592 Proben im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans für Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft auf Rückstände unerwünschter Stoffe untersucht. „Mit seinem breiten Untersuchungsspektrum und der hohen Zuverlässigkeit der ermittelten Messwerte leistet das Landeslabor einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsorge in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Verbraucherschutz und Tierschutz. Ich bedanke mich herzlich bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die professionelle und zuverlässige Arbeit sowohl in der Routineüberwachung als auch bei Krisengeschehen wie dem seit nunmehr zwei Jahren währenden Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest“, erklärte Staatssekretärin Heyer-Stuffer, die Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats ist. Neben Lebensmittelsicherheit und der Vermeidung gesundheitlicher Risiken ist der Schutz vor Irreführung und Täuschung bis hin zu Lebensmittelkriminalität (Food Fraud) seit jeher ein zentrales Ziel der amtlichen Lebensmittelüberwachung. Entsprechend finden sich zu dieser Fragestellung auch Fachbeiträge im LLBB-Jahresbericht. Die Überprüfung der Authentizität von Lebensmitteln ist oftmals analytisch sehr anspruchsvoll, beispielsweise wenn es um die Frage geht, ob als „Waldheidelbeeren“ deklarierte Tiefkühlprodukte oder Obstkonserven wirklich diese Heidelbeerart enthalten . Im Jahr 2021 nahm das Landeslabor eine Beschwerdeprobe aus einem Privathaushalt zum Anlass, hierfür eine zuverlässige Analysemethode zu entwickeln, die bei der Übergabe des Jahresberichts vertiefend vorgestellt wurde (siehe gesonderte Presseinformation dazu). „Die Warenströme in der globalisierten Welt sind äußert komplex und erschweren die Aufdeckung von Lebensmittelkriminalität. Wir sind froh, in diesem Bereich mit dem Landeslabor einen hochkompetenten Partner an der Seite zu haben, der Täuschung und Irreführungen der Verbraucher*innen feststellt und gegenüber den Lebensmittelüberwachungsbehörden offenlegt“, hob der stellvertretende Vorsitzende des LLBB-Verwaltungsrats, Staatssekretär Kamrad hervor. Der Jahresbericht kann online heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare sind über die Öffentlichkeitsarbeit des LLBB ( oeffentlichkeitsarbeit@landeslabor-bbb.de ) erhältlich. Landeslabor Berlin-Brandenburg Institut für Lebensmittel, Arzneimittel, Tierseuchen und Umwelt Dr. Kathrin Buchholz Referentin für Öffentlichkeitsarbeit und Grundsatzfragen
Das Projekt "Teilprojekt 5" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft e.V. durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.
Das Projekt "Teilprojekt 3" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Länderinstitut für Bienenkunde Hohen Neuendorf e.V. durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer professionellen Wirtschaftlichkeitsanalyse unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und professionell in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.
Das Projekt "Die Bedeutung des Giesswasser-Recyclings fuer die Ausbreitung von Viruskrankheiten in gartenbaulichen Kulturen" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Universität Hamburg, Institut für Angewandte Botanik durchgeführt. Bei gartenbaulichen Kulturen unter Glas ist eine intensive Bewaesserung Voraussetzung. In den meisten Faellen wird dafuer Grund- oder Trinkwasser aus dem oeffentlichen Netz eingesetzt. Ein Weg, dem staendig steigenden Wasserbedarf gerecht zu werden, besteht in der Wiederverwendung des Sickerwassers als Giesswasser. Gleichzeitig wuerde hiermit das Abfliessen von duenger- und pflanzenschutzmittelhaltigem Wasser, das eine Belastung der Umwelt verursacht, vermieden. Bevor jedoch zu dieser Massnahme geraten werden kann, muss geklaert werden, ob Viruskrankheiten in gartenbaulichen Kulturen durch dieses System verbreitet werden. Dies ist insbesondere von Bedeutung, da dem Pflanzenschutz keine Mittel zur Bekaempfung von Pflanzenviren zur Verfuegung stehen.
Das Projekt "Teilprojekt 2" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum - Rheinpfalz durchgeführt. Ziel dieses Projekts ist es, auf wissenschaftlicher Grundlage zeitnah eine messbare und nachhaltige Zurückdrängung der Amerikanischen Faulbrut (AFB) und dadurch eine Verbesserung der Gesundheit von Honigbienenvölkern in Deutschland herbeizuführen. In einem interdisziplinären und arbeitsteiligen Verbundansatz werden die vorhandenen Techniken der AFB-Prophylaxe und -sanierung erstmalig umfassend und nachhaltig wissenschaftlich evaluiert. Es soll (i) eine praxisnahe Prüfung des offenen Kunstschwarmverfahrens zur Sanierung erkrankter Völker sowie (ii) eine praxisnahe Prüfung verschiedener Sanierungs- und Betriebstechniken in Bezug auf den Sanierungserfolg bei nicht erkrankten, aber infizierten oder ansteckungsgefährdeten Völker erfolgen. Diese Prüfungen werden jeweils begleitet von einer molekularen Erregertypisierung. Nach einer klassischen Erreger-Diagnostik werden P. larvae-positive Proben anschließend beim Projektpartner LIB molekular mittels rep-PCR, 'multi locus sequence typing' (MLST) und Gesamtgenomsequenzierung (WGS) genotypisiert. Alle molekularen Daten werden an den Projektpartner FBI weitergeleitet, der sie in einer Datenbank erfasst und verwaltet. Es werden systematische Tests zum Einfluss verschiedener Betriebs- und Sanierungstechniken auf die Belastung mit bakteriellen Sporen von Bienenvölkern durchgeführt werden. Ein wichtiger Aspekt des Projekts ist auch die proof-of-concept-Studie zur Praxistauglichkeit eines mobilen Niedertemperatur-Plasma-Reaktors zur Sterilisierung sporenkontaminierten Materials. Alle Sanierungsoptionen werden einer professionellen Wirtschaftlichkeitsanalysen unterzogen, um ökonomisch, ökologisch und seuchenrechtlich geeignete Verfahren zu identifizieren, die in enger Zusammenarbeit mit der Praxis optimiert werden sollen. Zum Projektende werden die erarbeiteten Resultate zielgruppenspezifisch (Veterinäre, Imker) und professionell in einem Leitfaden aufgearbeitet und über die Netzstrukturen barrierefrei allgemeinzugänglich gemacht.
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