Das Projekt "GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B3: Die Schwarze Elster im Fluss der Zeit Ursachen, Maßnahmen und Folgen wasserbaulicher Maßnahmen vom 19. bis Mitte 20. Jahrhundert^GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B2: Schädlinge in Feld und Forst - Ein Vergleich ihrer Bekämpfung im 18. und 19. Jahrhundert, GK 1024: Interdisziplinäre Umweltgeschichte - Naturale Umwelt und gesellschaftliches Handeln in Mitteleuropa - PB B: Eindämmung von Natur: Viehseuchen, Schädlingsbekämpfung und Flußregulierung von der Frühaufklärung bis zur Mitte des 20. Jahrhunderts - B1: Wahrnehmung und Bekämpfung von Rinderseuchen im 18. Jahrhundert im Kurfürstentum Bayern" wird/wurde ausgeführt durch: Universität Göttingen, Institut für Zoologie und Anthropologie, Abteilung für historische Anthropologie und Humanökologie.
Jedes Jahr treten in Deutschland eine Vielzahl anzeigepflichtiger Tierseuchen und meldepflichtiger Tierkrankheiten auf. Um diese wissenschaftlich auswerten und effektiv bekämpfen zu können sowie den nationalen und internationalen Berichtspflichten nachzukommen, wurde am Institut für Epidemiologie (IfE) in Wusterhausen das Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) entwickelt. Nutzer des TSN sind die für das Veterinärwesen zuständigen Behörden in den Kreisen, den Ländern und beim Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV).Seit 1995 wird das TSN als bundesweit einheitliches elektronisches System zur Erfassung aller anzeigepflichtigen Tierseuchen und seit 1997 auch für meldepflichtige Tierkrankheiten verwendet. Seitdem unterliegt das TSN einem dynamischen Entwicklungsprozess, wobei nicht zuletzt der kontinuierliche Dialog mit den Anwendern in den Veterinärämtern zu einer schrittweisen Optimierung der Datenqualität, des Funktionsumfangs und der Anwenderfreundlichkeit beigetragen hat. So geht das TSN bereits in seine dritte Generation.Während TSN 1.0 noch als reines Meldesystem konzipiert war, wurden bereits in seiner zweiten Generation moderne Internettechnologien, ein geographisches Informationssystem (GIS) sowie die ersten Werkzeuge für ein effektives Krisenmanagement integriert. Die aktuelle Version TSN 3.0 wurde nunmehr unter anderen in den folgenden Bereichen wesentlich erweitert: 1.In der Benutzerverwaltung: Für beide Komponenten von TSN (TSN-Online und TSNVeterinäramt) ist jetzt die Vergabe abgestufter Benutzerrechte durch die TSN-Beauftragtender Kreise bzw. Länder selbst möglich.2.In der Meldung von Tierseuchen: Die Meldung erfolgt jetzt ausschließlich Internet-basiert unter Verwendung eines sicheren Übertragungsprotokolls, wie es z.B. auch beim Internet-Banking verwendet wird.3.Im neu entwickelten Krisenmodul: Damit steht nun den Veterinärämtern eine Applikation zur Verfügung, die es im Seuchenfall ermöglicht, sämtliche seuchenrechtliche Maßnahmen zu planen und zu dokumentieren, die Gesamtzusammenhänge im Blick zu behalten und so eine effiziente Tierseuchenbekämpfung durchzuführen.4.Im Bereich der geografischen Informationssysteme: die diversen Funktionen des Karten-Explorers wurden erweitert und optimiert. Neu ist beispielsweise die Möglichkeit, das Seuchengeschehen auch über Google Maps und Google Earth darzustellen.
Das derzeit noch geltende Landestierseuchengesetz stammt aus dem Jahr 1986 und wurde in den letzten 35 Jahren nur punktuell geändert. Zwischenzeitlich haben sich jedoch gravierende Änderungen bei den Zuständigkeiten der betroffenen Behörden und der Tierseuchenkasse, im Bundesrecht sowie im EU-Tiergesundheitsrecht ergeben. Ferner erfordern die Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts.
Der vorliegende Gesetzesentwurf dient der Ablösung des Landestierseuchengesetzes aus dem Jahre 1986, welches in den letzten 38 Jahren nur punktuell geändert worden ist. Zwischenzeitlich haben sich jedoch erhebliche Änderungen bei den Zuständigkeiten der betroffenen Behörden, im Bundesrecht, im EU-Tiergesundheitsrecht sowie bei der Tierseuchenkasse ergeben. Ferner erfordern die Digitalisierung, neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Erfahrungen bei der Tierseuchenbekämpfung, -überwachung und -prophylaxe eine Überarbeitung und Modernisierung des Landesrechts.
Das Wildkaninchen ( Oryctolagus cuniculus ) gehört zur Ordnung der Hasenartigen. Das Aussehen und die Lebensweise der Hasen und Kaninchen ist sehr unterschiedlich. Kaninchen sind kleiner als Hasen, haben eine gedrungenere Gestalt, kürzere, schwarz geränderte Ohren und kürzere Hinterläufe. Die Vorderläufe sind relativ kräftig entwickelt, da sie zum Graben der Gänge eingesetzt werden. Durchschnittlich beträgt die Kopf-Rumpf-Länge 40 – 45 cm, die Körperhöhe ca. 17 cm, das Gewicht ausgewachsener Tiere etwa 2 kg. Der runde Kopf hat auffällig große, dunkle Augen. Das glatte Fell ist auf der Oberseite grau bis graubraun, die Unterseite ist scharf weiß abgesetzt. Unterschiedliche Farbvariationen sind jedoch häufig und können durch Einkreuzen von entwichenen Hauskaninchen entstehen. Die ursprüngliche Heimat der Wildkaninchen ist die Pyrenäenhalbinsel und Nordafrika, wo die Art in fast unverändertem Zustand die letzte Eiszeit überdauerte. Durch die Phönizier wurde der Name Sphania, was soviel wie Kaninchen bedeutet, für Spanien geprägt. Von dort aus wurden die Tiere durch den Einfluss des Menschen nach West- und Mitteleuropa gebracht. Bereits im 1. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung wurden Kaninchen durch die Römer für kulinarische Genüsse aus Iberien importiert. Auch hielt man sich Kaninchen in Klöstern und an Höfen geistlicher Würdenträger, da das Fleisch neugeborener Tiere als Fastenspeise erlaubt war. Französische Mönche begannen im 16. Jahrhundert verschiedene Farbgebungen und Größen zu züchten. 1231 wurden erstmals aus England stammende Wildkaninchen auf der Insel Amrum ausgesetzt. Erst im 18. /19. Jahrhundert verbreiten sich die Tiere in Europa, so dass sie häufiger gejagt wurden. Die bevorzugten Lebensräume sind die halboffene Feldflur, Dünen, bewaldete Böschungen, Eisenbahndämme oder ähnliche Strukturen. Kaninchen bevorzugen mildes Klima. Zur Anlage ihrer Baue benötigen sie leichte und durchlässige Böden. Auch in Städten, mit entsprechenden halboffenen Strukturen und Sandboden, wie zum Beispiel auf Friedhöfen, in Grünanlagen, Gärten, Höfen oder auf Flugplätzen finden sie gute Lebensbedingungen. Wildkaninchen leben in territorial streng abgegrenzten hierarchischen Gemeinschaften und legen weit verzweigte Höhlensysteme mit mehreren Ein- und Ausgängen und Wohnkesseln an. Die Populationsdichte kann bis zu 150 Tiere pro Hektar erreichen. Oft werden die Siedlungsplätze so stark unterhöhlt, dass sie dadurch abrutsch- oder einsturzgefährdet sein können. Dabei kommt es vor, dass bei den Grabtätigkeiten Wurzeln von Bäumen freigelegt werden, was zu schweren Schäden an den Gehölzen führen kann. Auch im Winter sind Kaninchen aktiv. Das Revier wird gegen Eindringlinge meist erfolgreich verteidigt. Das kleine Kaninchen vertreibt dabei selbst Hasen, welche es durch Kehlbisse töten kann. Wildkaninchen sind nachtaktiv und haben eine genetisch bedingte Inaktivität in der Mittagszeit. Im Gegensatz zu Kaninchen graben Hasen keine Baue, sondern verstecken sich lediglich vor ihren Feinden. Die Jungen werden in sogenannte Sassen (weichen Vertiefungen) abgelegt, wo diese in eine Art Starre fallen und so, weitgehend gedeckt vor Feinden, geschützt sind. Hasen sind wesentlich scheuer als Kaninchen und nähern sich nur bei größter Futternot der Umgebung von Menschen. Bei der Nahrungssuche sind Kaninchen nicht wählerisch. Neben Gräsern, Kräutern, Trieben, Knospen werden auch Rinde, Getreide, Gemüse oder Rüben gefressen. Sie schrecken selbst vor Disteln oder Brennnesseln nicht zurück. Treten die possierlichen Nager in großer Dichte auf, werden fast alle Stauden und Gehölze gärtnerischer Kulturen geschädigt. Besonders in harten und schneereichen Wintern nagen die Tiere gern die Rinde junger Bäume und Sträucher ab und können fingerstarke Bäume ganz abbeißen. Um ihren Vitamin B1-Bedarf zu decken, wird zusätzlich im Winter ein im Blinddarm produzierter bakterien- und vitaminreicher Kot nach dem Ausscheiden sofort wieder aufgenommen. Bei gefangen gehaltenen Tieren wurde beobachtet, dass sie auch tierische Nahrung, wie Hackfleisch und Fleischreste an Knochen fressen. Die Paarungszeit beginnt zwischen Februar und März und dauert die gesamte warme Jahreszeit an. Die „Häsin“ – das Weibchen – bringt nach ca. 30 Tagen Tragzeit in „Setzröhren“ der Baue, die sie mit ausgerupfter Bauchwolle weich auspolstert, durchschnittlich 5 bis 10 wenig entwickelte und nackte Junge zur Welt, die am 10. Tag die Augen öffnen. Beim Verlassen des Erdbaues, verscharrt die Häsin sorgsam den Zugang zu ihren Jungen. Unter günstigen Bedingungen kann es bis zu 7 Würfen pro Jahr kommen. Die Jungen sind schon nach etwa vier Wochen selbstständig und mit etwa acht Monaten geschlechtsreif, so dass die Jungweibchen der ersten Würfe bereits im gleichen Jahr selbst trächtig werden können. Die lokale Dichte der Kaninchen kann in wenigen Jahren extrem stark zunehmen und auch in der Stadt zu einer Plage werden, da hier die natürlichen Feinde weitgehend fehlen. Im Gegensatz zu den Hasen leben Wildkaninchen gesellig in Ansiedlungen von acht bis zwölf Tieren unter denen eine strenge Rangordnung herrscht. Die Kolonien werden von einem weiblichen und einem männlichen Tier dominiert. Tagsüber halten sich die Tiere meist im Bau auf und gehen mit Einbruch der Dämmerung auf Nahrungssuche. In ruhigeren Arealen sind sie auch tagaktiv. Wildkaninchen entfernen sich kaum mehr als 200 m, selten 500 m von ihrem Bau. Bei drohender Gefahr klopft das Kaninchen mit den Hinterbeinen auf dem Boden und warnt somit andere Kaninchen in der Umgebung. Wildkaninchen können bei optimalen Bedingungen zwischen 7 und 10 Jahre alt werden, wobei die allgemeine Lebenserwartung in freier Wildbahn etwa zwei Jahre beträgt. Nur ca. 10 % einer Population erreichen das dritte Lebensjahr. Derzeit werden Kaninchenbestände von der Myxomatose und von der sogenannten Chinaseuche bedroht. In den letzten Jahren (seit ca. 1998 in Berlin) sind deshalb die Kaninchenbestände in Mitteleuropa stark zurückgegangen. In einigen Bundesländern denkt man bereits über Kaninchenschutzprogramme nach. Myxomatose ist eine Viruserkrankung aus Südamerika, die seit 1952 in Europa vorkommt und deren Übertragung durch Flöhe erfolgt. Im Krankheitsverlauf zeigen sich zahlreiche Tumore auf dem Körper, es entzündet sich die Bindehaut der Augen und die Ohren schwellen an. Die Tiere sterben, je nach Art des Virusstammes, nach 14 Tagen bis 50 Tagen einen qualvollen Tod. Tiere, die an Myxomatose erkranken, verlieren offensichtlich die Orientierung. Ein so erkranktes Kaninchen verkriecht sich nicht mehr in seinen Bau, sondern bleibt regungslos sitzen, auch wenn man sich dem Tier nähert. Aus Sicht des Tierschutzes und der Seuchenbekämpfung ist es angezeigt, ein solches Kaninchen dem zuständigen Veterinäramt zu melden, damit es von seinem Leiden erlöst und eingeschläfert werden kann. RHD (Rabbit Haemorrhagic Disease) oder „Chinaseuche“ beruht auf einem Virus, der 1988 von China aus eingeschleppt wurde. Der Virus befällt Haus- und Wildkaninchen und kann auch auf den Hasen übertragen werden. Das Krankheitsbild ist gekennzeichnet durch auffällige Blutungen der Luftröhre, der Lunge und im Bauchraum. Das Tier leidet unter Krämpfen und Atemnot. In einem Zeitraum von ein bis zwei Tagen führt dies zum Tod. Kaninchen können im Ausnahmefall den Tollwut-Virus übertragen. Sie sind jedoch aufgrund durchgeführter Impfkampagnen nicht als Risikofaktoren zu sehen. Schäden, insbesondere auf kleineren Grundstücken, sind sicherlich eher selten, da die ständige Benutzung eines Gartens durch Mensch und Haustier die Wildkaninchen meist vertreibt. Katzen zum Beispiel stellen eine ernsthafte Gefahr besonders für junge und unerfahrene Kaninchen dar. Gärten, die das Revier von Katzen sind, werden in jedem Fall gemieden. Leere oder große ungenutzte Grundstücksteile hingegen könnten Futter oder Gelegenheit für die Anlage eines Baus bieten. Möchte man die kleinen Nager nicht tolerieren, sind folgende Maßnahmen hilfreich: Einzäunen der zu schützenden Fläche mit Drahtzaun; dabei den Draht mindestens 20 cm tief in die Erde einlassen, da die Tiere gute Wühler sind einzelne Stämme können mit Drahtmanschetten gegen Verbiss geschützt werden betroffene Gewächse können mit Wildverbissmittel bestrichen werden (dieses Verfahren wirkt aber nur, wenn die Tiere in der Nähe noch unbehandelte Nahrung vorfinden) Fallobst entfernen begonnene Baue können unter der Voraussetzung, dass sich kein Wildkaninchen in den Gängen befindet, unzugänglich gemacht werden in den Wintermonaten – Ablenkung der Tiere von Gehölzen durch Auslegen von Zweigen, die beim Baumschnitt anfallen. Sollte das Bejagen der Tiere dennoch in Ausnahmefällen notwendig werden, ist dies mit natürlichen Gegenspielern wie Greifvögeln aber auch mit Frettchen möglich. Eine Bejagung darf nur durch Jäger bzw. Falkner und mit Genehmigung der Jagdbehörde erfolgen. Kaninchen sind weder gefährlich noch verursachen sie irreparable Schäden in unseren Gärten. Durch Krankheiten ohnehin dezimiert, muss ihnen, wie auch den noch selteneren Hasen, in menschlicher Nähe eine Nische gelassen werden. Für uns Menschen sollte die Möglichkeit für Beobachtungen der eher scheuen Tiere im Vordergrund stehen. Nur so können das Verständnis für die Natur und deren Geschöpfe sowie Zusammenhänge zwischen menschlichem Handeln und Veränderungen in der Natur erkannt werden. Das Füttern der Wildtiere ist generell verboten, nach dem Landesjagdgesetz können dafür bis zu 5.000 Euro Geldstrafe erhoben werden (§§ 34 / 50 LJagdG Bln).
Pressemitteilung: Magdeburg, den 28.11.2023 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten zieht erfolgreiche Bilanz Minister Sven Schulze: „Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur“ Seit der Amtsübernahme im September 2021 hat das Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt unter der Leitung von Minister Sven Schulze bedeutende Erfolge erzielt. Die Neustrukturierung des Ressorts hat sich bewährt und ermöglicht eine effektive Verbindung von Themen wie Ernährungs- und Energieversorgungssicherheit, wodurch Synergieeffekte für das gesamte Land geschaffen werden. Wirtschaftlicher Aufschwung: Ein besonderes Augenmerk legt Minister Sven Schulze auf die Förderung kleiner und mittelständischer Unternehmen, die als Eckpfeiler der heimischen Wirtschaft maßgeblich zur positiven Entwicklung des Landes beitragen. Mit Erfolg: Als Land Sachsen-Anhalt können wir mit Stolz auf einen Anstieg des Bruttoinlandsprodukts um 2,6 Prozent im Jahr 2022 verweisen, der höchste Zuwachs seit einem Jahrzehnt! Und es geht noch weiter: Mit internationalen Unternehmen wie INTEL in Magdeburg, Sioux Technologies in Barleben, Avnet Logistics in Bernburg und Daimler Trucks in Halberstadt konnten wir in Sachsen-Anhalt wichtige Ansiedlungserfolge erzielen und unseren Wirtschaftsstandort nachhaltig stärken. Erfolge in Land- und Forstwirtschaft: Im Bereich Landwirtschaft stand das Jahr 2022 im Zeichen des Vorsitzes des Landes Sachsen-Anhalt in der Agrarministerkonferenz. Inmitten der Herausforderungen durch den Ukrainekrieg hat sich Minister Sven Schulze erfolgreich für die Ernährungssicherheit eingesetzt, unter anderem durch das temporäre Aussetzen von Stilllegungsregelungen für Ackerflächen. Auch die Bekämpfung von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest (ASP) stand im Fokus. Minister Schulze betont den Erfolg des Zehn-Punkte-Plans zur ASP-Prävention, der eine engere Zusammenarbeit mit der Bundeswehr und den Einsatz von Kadaversuchhunden vorsieht. Elf solcher Hunde sind nunmehr aus ganz Sachsen-Anhalt für den Ernstfall-Einsatz bereit. Zur besseren Reaktion auf Waldbrände wurden gemeinsam mit der Stadt Wernigerode und dem Nationalpark Harz wichtige Eckpunkte in der „Wernigeröder Erklärung“ festgehalten. Diese umfasst unter anderem die Gründung von Brandschneisen, die Anpassung der Waldbrandgefahrenklasse und die Ausweitung der Beräumung von Totholz. Ausblick: Minister Sven Schulze betont: „Sachsen-Anhalt ist auf der Überholspur. Die positive Entwicklung in den letzten 2,5 Jahren zeigt, dass wir die richtigen Weichen gestellt haben. Mit Innovation, Tatkraft und Kreativität werden wir auch in der nächsten Amtszeit die entscheidenden Herausforderungen meistern und die bestmöglichen Ergebnisse für unsere Heimat erzielen.“
Hinweis für die Einsender von Proben: Zur Verhütung, Bekämpfung und Tilgung von Tierseuchen sind zahlreiche Maßnahmen rechtlich vorgeschrieben. Hierunter fallen auch diagnostische Untersuchungen an von Tieren stammenden Proben jedweder Art. Die Untersuchungen dienen dem Nachweis oder dem Ausschluss des Vorkommens von Tierseuchenerregern oder gegen sie gerichteter Antikörper und ermöglichen die frühzeitige Erkennung und gezielte Bekämpfung der Seuchen. Das ist nicht nur für hierzulande bekanntermaßen vorkommende, sondern insbesondere auch für neu auftretende Erreger von entscheidender Bedeutung. Untersuchungen auf Tierseuchenerreger werden grundsätzlich nur an den diesbezüglich gezielt eingesandten Proben oder bei entsprechenden Verdachtsmomenten durchgeführt. Darüber hinaus werden derartige Untersuchungen aber im Interesse des Gesundheitsschutzes von Mensch und Tier und der Früherkennung von Tierseuchenerregern zusätzlich gegebenenfalls stichprobenartig auch an Proben durchgeführt, ohne dass ein entsprechender Verdacht besteht oder diese vom Einsender beauftragt worden sind. So werden beispielsweise verendete, zur Entsorgung auf der Tierkörperbeseitigungsanstalt angelieferte Rinder auf Transmissible Spongiforme Enzephalopathien (TSE), zur Sektion verbrachte Schweine auf Afrikanische Schweinepest und zur Untersuchung auf Blauzungenkrankheit eingesandte Blutproben auf Maul- und Klauenseuche (MKS) untersucht. Dieses Vorgehen ermöglicht es, eingehende Proben auch für Untersuchungen auf andere Tierseuchenerreger zu nutzen und somit auf eine separates Probennahmeverfahren zu verzichten. Dadurch können tierschutzrechtliche Belange durch Vermeidung einer wiederholten oder zusätzlichen Probennahme berücksichtigt und zudem die erforderlichen personellen, materiellen und finanziellen Ressourcen effizient eingesetzt werden. Die zuständigen Veterinärbehörden werden mittels eines Softwaresystems zur Dokumentation und Auswertung von Kontroll- und Probennahmetätigkeiten in der Veterinärverwaltung automatisch über die Ergebnisse aller Untersuchungen informiert. Die Einsender der Proben erhalten grundsätzlich keine Mitteilung über die Ergebnisse der nicht beauftragten, zusätzlichen Untersuchungen. Im Falle des Nachweises eines Tierseuchenerregers oder gegen ihn gerichteter Antikörper ergeht unmittelbar eine Mitteilung an die zuständige Behörde, die den Einsender der Proben informiert und falls erforderlich tierseuchenrechtliche Maßnahmen einleitet. Die Kosten für die im Zuge der Seuchenprävention und -bekämpfung zusätzlich durchgeführten Untersuchungen trägt das Land. Bezüglich der Voraussetzungen für die Übernahme der Kosten wird auf die Beiträge zur Gewährung von Beihilfen für diagnostische Untersuchungen auf bestimmte Tierseuchen verwiesen.
Organisationsplan Minister Sven Schulze Leitungsstab (LS) Vera Auerbach Persönlicher Referent 4207 Felix Theuerkauf 4761 Vorzimmer Anke Heine 4280/4260 Brita Gebauer 4408 Zuständige Behörde EGFL/ELER gem. VO (EU) Nr. 908/2014 Ministerbüro (MB), Kabinett, Landtag, Bundesrat (KLB) Vera Auerbach 4207 Öffentlichkeitsarbeit und Kommunikation (ÖK) 4220 Tanja Andrys Stabsstelle Wirtschaftspolitik Pressesprecherin Sandra Schulze 4286 4275 Annette Dölle Stephanie Gläser 4224 Stefanie PötzschGert Zender Stabsstelle Agrar- und Forst- politik, AMK-Koordinierung Lena Kathe - Ressort CIO -- Amtschef - Persönliche Referentin Julian Schache 4398Maren Sens 4219 Vorzimmer Heike Timm 4351/4377Vorzimmer Helmtraud Papmeyer 4310/4455 Informationssicherheits- beauftragte Gleichstellungsbeauftragte Staatssekretär Persönlicher Referent 4220 Tanja Andrys Staatssekretärin 4240 Landesvertretung Brüssel Sabine Hildebrandt +32 27410918 Abteilung 1Abteilung 2Abteilung 3Abteilung 4Abteilung 5* Zentrale DiensteWirtschaftsförderung, Innovation, Industrie und AußenwirtschaftWirtschaftspolitik, Tourismus, WirtschaftsordnungLandwirtschaft, Forsten, Agrarmärkte, Veterinärwesen und LebensmittelsicherheitLändlicher Raum, Agrarpolitik; Zahlstelle für EGFL und ELER, IRD / Leitung der Zahlstelle Dr. Andreas TyrpeVolker Rost N.N. 4291 Andreas Höfflin 4297 4262 N.N. 4333 1806 Referat 11Referat 21Referat 31Referat 41Referat 51 Organisation, Innerer DienstInstrumente der Unternehmens- finanzierung, Existenzgründungen, Start-ups, BeihilfeWirtschaftspolitik, Energiefragen der Wirtschaft, StatistikGrundsatzangelegenheiten der Jagd- und Fischereipolitik, Fischerei, Forst-, Fischerei- und JagdrechtAgrarpolitik, Fördermaßnahmen zur Entwicklung des ländlichen Raumes, Agrarmarketing, Koordinierung ELER/ESF Stv. AL 3 Dr. Frank Danek Elisabeth Erasmi 4371 Klaus-Henning Damm 4394 Referat 12Referat 22 PersonalRegionale Innovationsstrategie, Innovations- und Transferpolitik und Innovationsförderung, Digitale Wirtschaft, Clusterthemen 4264 Markus Rensch Walter SchmidtReferat 32Referat 42Referat 52 Altlasten, Umweltfragen der Wirtschaft, Standort- und Flächenpolitik4403Pflanzliche Erzeugung, Bio- und Gen- technik, Agrarökonomie/ Beratung, Digitalisierung in der Landwirtschaft, Ernährungssicherstellung, Garten-, Obst- und WeinbauFlurneuordnung, LEADER und andere Aufgaben der ländlichen Entwicklung, Ländliches Flächenmanagement, Bodenmarkt 4436Annette von Sayn-WittgensteinUlf Wöckener Erhard Ostermann Silicon Junction 4202 3243 Projektgruppe Strukturwandel in der Braunkohleregion . Kerstin Heitmann m.d.W.d.G.b. 4725Reno PaulReferat 13Referat 23Referat 33Referat 43Referat 53 Haushalt, Finanzplanung, Finanzcontrolling,Regionale Wirtschaftsförderung, Branchendialoge, Industriebetreuung, IndustrieansiedlungWettbewerbsrecht, Bankwesen, Landeskartellbehörde, Wirtschafts- und Gewerberecht, Handwerk, KammeraufsichtTierische Erzeugung, Pflanzliche und Tierische Märkte, Technik und Bauwesen, Imkerei, Berufliche BildungEU-Zahlstellenreferat für die Agrarfonds EGFL und ELER, Beihilfeangelegenheiten 4265 Strukturfonds Dr. Alexander Goebel 4401 Matthias Bönecke 4295 Lutz Jäger 4478 Referat 14Referat 24Referat 34 Justitiariat, Öffentliches Auftragswesen, VersicherungenAußenwirtschaft, Europäische Angelegenheiten, Entwicklungs- zusammenarbeitTourismus, Standortmarketing Kerstin Petsch 1823 Stv. AL 5 Stv. AL 4 Stv. AL 1 Silke Bartsch 4311 4288 Stephan Hähnlein 1740 Leiter der Zahlstelle Referat 44Referat 54 Lebensmittelsicherheit, Bedarfsgegenstände, Gesundheits- bezogener VerbraucherschutzDirektzahlungen im InVeKoS/ Konditionalität Gabriele JohnHartmut Fritsche Stv. AL 2 Bettina Walter 4736 Catrin Gutowsky Referat 15 Bürokommunikation, IT-Service, Intranet 4452 Elmar Heisterkamp 4246 4700 1856 Referat 35Referat 45Referat 55 Bergbau, Geologie, Rohstoff- sicherung, Mess- und Eichwesen,Veterinärwesen, Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz, Tierarzneimittel, TierschutzbeauftragterIT-Koordinierung in der Zahlstelle / Zahlstellenumsetzung der Flächen- maßnahmen im ländlichen Raum N.N. Jörg Meyer 4210 Frank Ranneberg 4453 Christian Löblich Tierschutzbeauftragter Dr. Marco König 3475 4211 Referat 16Referat 36Referat 46Referat 56 Digitalisierungskoordination EVA, OZG und FIMKreativwirtschaft, Handel, DienstleistungenBiodiversität, Nachhaltigkeit, Klimaschutz in der LandwirtschaftAgrarumwelt- und Klimamaßnahmen, Ausgleichszahlungen, Ökologischer Landbau, Allgemeine und Rechts- angelegenheiten der Abteilung Chief Digital Officer (CDO) Norbert Lühe 4290 Sylke Schünemann 4484 Annette Zietlow 4491 Referat 47* Behördliche Datenschutzbeauftragte Ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte Hauptpersonalrat Personalrat Hauptschwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung 4261 4454 4770 1819 4360 4360 Wald- und Holzwirtschaft, Forstpolitik, Landesforstbetrieb, Forstliche Förderung N.N. Anke Busse 1819 Interner Revisionsdienst (IRD) Rainer Kloß 3472 Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Hasselbachstraße 4, 39104 Magdeburg Postfach 391144, 39135 Magdeburg Telefon 0391/567-0 Telefax 0391/615072 poststelle@mw.sachsen-anhalt.de www.mwl.sachsen-anhalt.de intranet.mw.lsa-net.de * Ministerium für Wirtschaft, Tourismus, Landwirtschaft und Forsten des Landes Sachsen-Anhalt Leipziger Straße 58, 39112 Magdeburg Stand - 01. März 2025
[Redaktioneller Hinweis: Die folgende Beschreibung ist eine unstrukturierte Extraktion aus dem originalem PDF] LUA-BILANZ TIERGESUNDHEIT & TIERSEUCHEN Zahlen, Daten und Fakten für das Jahr 2023 © LUA Nicht nur Geflügelpest: Seuchen bei Vögeln im Mittelpunkt Die düstere Prognose hat sich leider bewahrhei- tet: Die seit mehreren Jahren weltweit grassie- rende Geflügelpest-Epidemie trat 2023 auch in Rheinland-Pfalz wieder auf und wurde sowohl in Geflügelhaltungen als auch bei Wildvögeln fest- gestellt. Zudem wurde das die Seuche auslösen- de hochpathogene Aviäre Influenzavirus vom Subtyp H5N1 erstmalig bei einem Fuchs nachge- wiesen. Besonders bemerkenswert sind auch das vermehrte Auftreten der Atypischen Geflügelpest bei Tauben und der erstmalige Nachweis des West Nil-Fiebers bei einer Schnee-Eule. Ein Staupe-Mo- nitoring bei wildlebenden Fleischfressern und in- teressante Fälle aus der allgemeinen Diagnostik runden die Bilanz der Tierseuchenüberwachung für das Jahr 2023 ab. Das Landesuntersuchungsamt (LUA) ist die zent- rale Einrichtung für die Diagnostik der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tierseuchen und/ oder der nach dem Tiergesundheitsgesetz anzei- gepflichtigen Tierseuchen bzw. meldepflichtigen Tierkrankheiten sowie von Zoonosen und sons- tigen Erkrankungen. Hier werden die (differenzi- al-)diagnostischen Untersuchungen an Proben er- krankter oder verendeter Tiere zur Feststellung oder zum Ausschluss des Vorliegens von Seuchen durchgeführt. Sie werden ergänzt durch Untersu- chungen im Rahmen von Sa- nierungs- und staatlichen Monitoring-Program- men sowie durch so- genannte Handelsun- tersuchungen, durch die sichergestellt wird, dass der Seuchenstatus der Bestände überwacht wird und nur gesunde Tiere in andere Betriebe ver- bracht werden. Die Untersuchungen er- möglichen einen ste- ten Überblick über den Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation und tragen so- mit dazu bei, den Gesundheitsschutz für Mensch und Tier zu gewährleisten. Im LUA Ist auch die Fachaufsicht in den Berei- chen Tierseuchenbekämpfung, Tierschutz und tie- rische Nebenprodukte als wichtige Schnittstel- le zwischen dem Ministerium und den Kommunen angesiedelt. Sie sorgt unter anderem dafür, dass die geltenden Rechtsnormen einheitlich ausgelegt und umgesetzt werden. Zur Überwachung des Gesundheitsstatus der Nutz- und Wildtierpopulation wurden im LUA im Rahmen der Tierseuchendiagnostik im Jahr 2023 insgesamt 215.759 Proben untersucht. Da vie- le Proben auf verschiedene Parameter und mit unterschiedlichen Methoden untersucht werden müssen, ist die Zahl der tatsächlich durchgeführ- ten Untersuchungen wesentlich höher. Von be- sonderem Interesse sind dabei die Nachweise der nach dem Tiergesundheitsrecht gelisteten Tier- seuchen, die aufgrund ihrer wirtschaftlichen und gesundheitlichen Bedeutung für die Allgemeinheit staatlich bekämpft oder überwacht werden. Geflügelpest in Geflügelhaltungen und bei Wildvögeln Wie in den beiden Jahren zuvor wurden hochpa- thogene Aviäre Influenzaviren vom Subtyp H5N1 in Rheinland-Pfalz auch 2023 in Geflügelhal- tungen und darüber hinaus auch bei verschiede- nen Wildvogelarten nachgewiesen. Von Januar bis März wurde die Geflügelpest in drei Geflügelbe- ständen im Westerwaldkreis sowie in den Land- kreisen Kusel und Cochem-Zell festgestellt. In den Beständen waren vermehrt plötzliche Todesfälle ohne vorherige Krankheitsanzeichen aufgetreten – der Verdacht auf das Vorliegen der Seuche be- stätigte sich dann bei den diagnostischen Unter- suchungen im LUA. Mehr als 350 Hühner und En- ten mussten getötet werden, um die Ausbreitung der Seuche zu verhindern. Als Eintragsquelle der Erreger in die Bestände wurden Wildvögel vermu- tet. Bei diesen wurden hochpathogene Aviäre In- Gehört zur Routine: Geflügelpest-Diagnostik in den Laboren des LUA. © LUA fluenzaviren vom Subtyp H5N1 in den Monaten Februar bis Mai in den Landkreisen Mainz-Bingen, Germersheim, Alzey-Worms und Altenkirchen festgestellt. Betroffen waren neben neun Möwen auch eine Wildgans und ein Wanderfalke. Die Tie- re waren verendet aufgefunden und zur Untersu- chung auf Aviäre Influenza im Rahmen des laufen- den Wildvogel-Monitorings eingesandt worden. samt 270 der im Rahmen des Tollwut-Monitorings zur Untersuchung eingesandten Wildkarnivoren wie beispielsweise Fuchs, Waschbär, Dachs und Marder auch molekularbiologisch auf eine Infekti- on mit Aviären Influenzaviren untersucht. Hochpathogene Aviäre Influenzaviren bei einem FuchsIm April 2023 wurde ein Fuchs aus dem Donners- bergkreis zur Untersuchung ins LUA gebracht. Das ausgewachsene weibliche Tier war erlegt worden, nachdem es teilnahmslos auf der Straße sitzend vorgefunden worden war und keine Fluchtreakti- on zeigte. Durch die molekularbiologische Unter- suchung wurde Aviäres Influenzavirus vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Dass es sich hierbei um die derzeit unter Wildvögeln und Nutzgeflügel gras- sierende, hochpathogene Form des Erregers der Geflügelpest handelte, wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am FLI auf der Insel Riems bestätigt. Zu Beginn des Jahres 2023 berichtete das Fried- rich-Loeffler-Institut (FLI) über Nachweise von hochpathogenen Aviären Influenzaviren bei wild- lebenden Fleischfressern (Wildkarnivoren). Seit Februar dieses Jahres wurden im LUA daher insge-Bei weiterführenden Untersuchungen des Tieres wurden eine hochgradige Abmagerung sowie eine eitrige Gebärmutterentzündung und ein Spul- wurmbefall festgestellt. Darüber hinaus wies der Fuchs eine auf eine Virusinfektion hindeutende Zu Beginn des Jahres 2024 sind die Meldungen über Nachweise der Geflügelpest bei Hausgeflü- gel und Wildvögeln weltweit zurückgegangen. Ob sich dieser erfreuliche Trend im Verlauf des Jahres fortsetzt und die Epidemie zum Erliegen kommt, bleibt abzuwarten. © M tylor / Fotolia 2 3 Hirnhaut- und Gehirnentzündung auf, die in Ver- bindung mit den übrigen Veränderungen als Ur- sache für die Krankheitserscheinungen angesehen werden kann. Die virologische Untersuchung auf Tollwut hatte ein negatives Ergebnis. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis von hochpathogenen Aviären In- fluenzaviren vom Subtyp H5N1 bei einem Fuchs in Rheinland-Pfalz. Nach Einschätzung des FLI kommen die Nachweise bei Wildkarnivoren nicht unerwartet: Da die Erreger derzeit in der Wildvo- gelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen. Verendet gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwä- ne, Enten und Möwen aber auch Greifvögel gel- ten als Indikatortiere für Aviäre Influenzaviren. Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauf- fällige Wildtiere nicht angefasst werden sollten, da sie mit verschiedenen Erregern wie Viren, Bak- terien oder Parasiten infiziert sein können. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden. Die Tiere soll- ten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Ve- terinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und dann eine Laboruntersu- chung auf Geflügelpest veranlassen. Trotz des Erregernachweises bei Wildkarnivoren stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügel- haltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequente Biosicherheitsmaß- nahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Be- stände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, son- dern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Ma- terialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen. Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Ri- siko einer Übertragung der Aviären Influenzaviren von Tieren auf Menschen als sehr gering angese- hen werden kann. In Deutschland sind bislang kei- ne diesbezüglichen Erkrankungen aufgetreten. 4 Atypische Geflügelpest bei Tauben Die Newcastle Disease (ND, Newcastle Krank- heit)) ist eine virusbedingte, weltweit verbreite- te Seuche, die in erster Linie Hühner und Trut- hühner befällt, aber auch bei zahlreichen weiteren Vogelarten vorkommt. Das Krankheitsbild ähnelt grundsätzlich dem der klassischen Geflügelpest (Aviäre Influenza), weshalb die Erkrankung auch als Atypische Geflügelpest bezeichnet wird. Die Erkrankung geht mit hohen wirtschaftlichen Ver- lusten einher und unterliegt der staatlichen Tier- seuchenbekämpfung. Charakteristisch für die ND ist eine mit Störungen des Allgemeinbefindens einhergehende erhöh- te Sterberate, die in manchen Herden bis zu 100 Prozent betragen kann. Weitere Symptome sind hohes Fieber verbunden mit einem plötzlichen, starken Rückgang der Legeleistung, dünnschali- ge Eier, schleimiger Augenausfluss, Atemnot mit Blauverfärbung des Kamms, Durchfall und nervö- se Störungen. Allerdings ist auch ein klinisch nicht in Erscheinung tretender Verlauf möglich. Bei Menschen, die mit an ND erkranktem Geflügel ar- beiten, kann in seltenen Fällen eine Lidbindehaut- entzündung auftreten. Die Besitzer von Hühnern und Truthühnern, auch von Kleinst- und Hobbyhaltungen, sind gesetzlich verpflichtet, alle ihre Tiere vorsorglich gegen die ND impfen zu lassen. Da die Impfstoffe nur eine begrenzte Wirksamkeitsdauer haben, sind sie ent- sprechend der Herstellerangaben wiederholt zu verabreichen. Die Impfung bietet Schutz gegen die klinische Erkrankung, verhindert die Virusaus- scheidung bei einer Infektion aber nicht vollstän- dig. Daher werden in Beständen, die vom ND-Vi- rus betroffen sind, alle Tiere gekeult. Eine besondere Form der ND tritt bei Tauben auf. Die Infektion mit einer an diese Tierart angepass- ten Variante des ND-Virus nimmt häufig einen schweren Verlauf mit einer hohen Todesrate, wo- bei die Tiere vermehrt flüssige Ausscheidungen und zentralnervöse Störungen zeigen. Der Erre- Ist da etwas im Anflug? Das LUA stellte 2023 eine ungewöhnliche Häufung von Todesfällen bei Tauben fest, ausge- löst durch eine Infektion mit dem Virus der Newcastle Disease. © Maciej Olszewski / AdobeStock ger ist auch auf Hühner übertragbar, jedoch zei- gen diese meist nur einen vorübergehenden Abfall der Legeleistung. Im LUA wurde im Jahr 2023 eine ungewöhnli- che Häufung von Todesfällen bei Tauben festge- stellt, die auf eine Infektion mit dem ND-Virus zurückzuführen war. Bei 19 von insgesamt 27 un- tersuchten Wildtauben und einer Haustaube wur- de das Aviäre Orthoavulavirus Typ 1 vom Tauben- typ durch molekularbiologische Untersuchungen nachgewiesen. Weiterführende genetische Unter- suchungen am FLI haben gezeigt, dass im Norden des Landes ein anderer Virusstamm zirkuliert als im Süden. Die genaue Herkunft der beiden Virus- stämme und welche Konsequenzen sich hieraus für die Diagnostik und gegebenenfalls zu ergrei- fende Maßnahmen ergeben, ist noch unklar. Der Ausbruch der atypischen ND bei wildleben- den Tauben führt derzeit grundsätzlich zu keinen tierseuchenrechtlichen Maßnahmen. Gehalte- ne Tauben können von der Tötung ausgenommen werden. Das vermehrte Auftreten von Todesfäl- len bei Tauben sollte dennoch diagnostisch abge- klärt werden, um weitere Informationen über die Verbreitung der Erkrankung und das Erregerspekt- rum zu erhalten. Ein Übergreifen der Infektion auf Nutzgeflügelbestände muss durch Hygienemaß- nahmen verhindert werden. West Nil-Fieber bei einer Schnee-Eule Bei einer verendeten Schnee-Eule aus einem Vo- gelpark im südlichen Rheinland-Pfalz ist das West Nil-Virus nachgewiesen worden. Der tropische Erreger ist durch Zugvögel nach Europa gelangt und wurde 2018 erstmals bei Tieren in Deutsch- land festgestellt, im darauffolgenden Jahr auch bei Menschen. Bei dem vorliegenden Fall handelt es sich um den ersten Nachweis des West Nil-Fie- bers bei einem Tier in Rheinland-Pfalz. Das Virus wird durch blutsaugende Stechmücken übertragen und zirkuliert in der Natur in einem Vogel-Stechmücken-Vogel-Kreislauf. Während die Infektion bei den meisten Vogelarten symptomlos verläuft, kann es besonders bei Eulen-, Greif- und Rabenvögeln zu schweren Verläufen mit neurolo- gischen Erscheinungen, Blutungen und gehäuften 5 Todesfällen kommen. Da das Virus in Deutsch- land mittlerweile überwintert und die Mückensai- son durch den Klimawandel immer länger dauert, breitet sich der bislang vorwiegend in Ostdeutsch- land nachgewiesene Erreger weiter aus. Die Infek- tion unterliegt der staatlichen Tierseuchenüber- wachung, tierseuchenrechtliche Maßnahmen sind bislang aber nicht vorgeschrieben. Pferde und Menschen gelten als sogenannte Fehl- wirte, die zwar mit dem Virus infiziert werden können, von denen es aber nicht weiter übertra- gen werden kann. Bei infizierten Pferden erkran- ken zwar nur acht Prozent, aber der Krankheits- verlauf geht mit einer Sterblichkeit von bis zu 50 Prozent einher. Symptome sind oft Hirn- und Hirnhautentzündungen mit deutlichen zentralner- vösen Ausfallerscheinungen wie Stolpern, allge- meine Schwäche, Muskelzittern und Lähmungen bis zum Festliegen der Tiere. Überlebende Pferde zeigen häufig bleibende Schäden. Impfstoffe gegen das West-Nil-Virus für Vögel existieren nicht, aber ein Schutz der Pferde vor schweren klinischen Symptomen kann mit ei- ner Impfung erreicht werden. Daher gilt die Emp- fehlung, Pferde und Ponys impfen zu lassen. Die Impfung gegen das West Nil-Virus wird von der rheinland-pfälzischen Tierseuchenkasse mit einer Beihilfe finanziell unterstützt. Die Infektionen verlaufen beim Menschen über- wiegend klinisch unauffällig. Etwa 20 Prozent der Infizierten entwickeln aber eine grippeähnliche Er- krankung. Der Krankheitsbeginn ist abrupt, mit Fieber, Schüttelfrost, Kopf- und Rückenschmer- zen, Abgeschlagenheit und Lymphknotenschwel- lungen. In sehr seltenen Fällen entwickelt sich eine Hirnentzündung, die einen tödlichen Verlauf nehmen kann. Personen, die aufgrund ihres hohen Alters oder einer Immunschwäche ein erhöhtes Risiko ha- ben, durch eine Infektion mit dem West Nil-Vi- rus schwer zu erkranken, können das Risiko durch Schutz vor Mückenstichen reduzieren. Dazu ge- hört an Orten mit bekannter Mückenbelastung 6 das Tragen von langärmeligen Hemden/Blusen und langen Hosen, der Aufenthalt in geschlosse- nen Räumen am Abend, die Anwendung von Re- pellentien und Insektiziden sowie der Gebrauch von Moskitonetzen und Fenstergittern. Im Wohn- umfeld sollten Mückenbrutplätze möglichst be- seitigt werden. Ein Impfstoff für Menschen ist bis- lang nicht verfügbar. Schlauer Fuchs? Diagnostik leichtgemacht Einen Service der besonderen Art bot ein im Au- gust zur Untersuchung auf Tollwut eingesandter Fuchs, der in einem Wohngebiet verendet aufge- funden worden war. Im Magen des Tieres fanden sich neben Resten von Mäusen ein pinkfarbenes pastöses Material. Dieses allein hätte bereits den Verdacht auf die Aufnahme eines Giftköders auf- kommen lassen. Zusätzlich erleichtert wurde die Aufklärung des Falles dadurch, dass sich im Magen Papierfetzen mit der Aufschrift „Pastenköder“ und „Alpha-Chloralose“ fanden. Bei der Alpha-Chloralose handelt es sich um ein Kondensationsprodukt aus dem Narkosemit- tel Chloralhydrat und Glukose, das in Form pas- tenförmiger Köder als Bekämpfungsmittel ge- gen Nager und Vögel eingesetzt wird. Derzeit sind in Deutschland verschiedene Präparate mit dem Wirkstoff frei erhältlich. Wie der Fuchs an den Kö- der gelangt ist, konnte nicht geklärt werden. Katzen, Hunde, aber auch wildlebende Fleisch- fresser wie Füchse und Greifvögel können durch verendete Beutetiere, die den Giftstoff aufgenom- men haben und somit eine leichte Beute darstel- len, aber auch durch direkte Aufnahme der Köder vergiftet werden. Symptome einer Vergiftung sind Teilnahmslosigkeit bis hin zu komatösen Zustän- den, aber auch Übererregbarkeit und Krämpfe, Speichelfluss und Atemnot. Im weiteren Verlauf kommt es zu einer Beeinträchtigung der Regulie- rung der Körpertemperatur und infolgedessen zu einem starken Abfall der Körpertemperatur, der letztendlich zum Tod führt. Nach Herstellerangaben sollen die Köder zur Be- kämpfung von Schadnagern nur während der kal- ten Jahreszeit ausgelegt und in geschlossenen Räumen verwendet werden. Entweichen die ver- gifteten, aber noch lebenden Nagetiere jedoch oder werden die Köder in der Außenwelt ausge- legt, stellen sie eine Gefahrenquelle für andere Tiere dar. Die Nutzer sind aufgerufen, verantwor- tungsbewusst mit den Ködern umzugehen, um Hunde und Katzen sowie wildbebende Karnivoren nicht zu gefährden. (K)ein Tierschutzfall: Brunftkampf endete tödlich Ende September ging bei der Polizei im Hunsrück die Meldung über einen mit blutig verschmier- ten Fell verendet aufgefundenen Hirsch ein. Da- bei wurde der Verdacht auf Wilderei oder Verstoß gegen das Tierschutzgesetz durch unsachgemä- ßes jagdliches Erlegen und nicht erfolgte Nachsu- che geäußert. Bei der Sektion des circa sechs Jahre alten und 143 Kilogramm schweren Tieres fand sich eingetrock- netes Blut an der linken Brustwand und Vorder- gliedmaße sowie großflächige Blutungen in Un- terhaut und Muskulatur beidseits seitlich an Hals, Brust, Bauch und Gliedmaßen. Weiterhin fanden sich frische Frakturen an mehreren Rippen und mehrere schlitzförmige perforierende Verletzun- gen der Brust- und Bauchwand. Neben einer Er- öffnung des Pansens mit Austritt von Futter in die Bauchhöhle lag eine Zerreißung des Zwerchfells sowie des Herzbeutels und der linken Herzkam- merwand vor, in deren Folge das Tier in die Brust- höhle verblutet war. Hinweise auf ein Projektil oder Geschossteile fanden sich nicht. Derartige Veränderungen sind auf sogenann- te Forkelverletzungen zurückzuführen. Das Wort „forkeln“ leitet sich von Forkel oder Gabel ab und bezieht sich auf die gabelförmigen Verästelungen des Geweihs eines Hirsches. Mit diesem werden, abgesehen von den spielerischen Kämpfen meist jüngerer Rothirsche, auch handfeste Auseinander- Entwarnung: Der Verdacht auf Wilderei bei einem Hirsch bestätigte sich nach der Untersuchung im LUA nicht. © Friedrich Hartl / AdobeStock setzungen von älteren Tiere um die soziale Rang- ordnung ausgetragen. Dies gilt insbesondere bei der im September beginnenden Brunft. Dabei ha- ben die Brunftkämpfe ganz charakteristische Ab- läufe und Regularien und dienen nicht dazu, den Gegner zu verletzen oder gar zu töten. Dennoch kann es bei sehr heftigen Kämpfen zu massiven Verletzungen kommen. Die im vorliegenden Fall festgestellten Veränderungen waren demnach auf das natürliche Verhalten der Hirsche zurückzu- führen. Wilderei oder ein Verstoß gegen das Tier- schutzgesetz lagen nicht vor. Pseudotuberkulose: Beratungs- angebot für Schaf- und Ziegenhalter Der Untersuchungs- und Beratungsbedarf ist wei- terhin da: Das seit 2017 im LUA bestehende Bera- tungsangebot „Tiergesundheitsdienst kleine Wie- derkäuer“ für Schaf- und Ziegenhalter konnte im Jahr 2023 um weitere zwei Jahre bis Juni 2025 verlängert werden. Neben der allgemeinen Ge- sundheits- und Hygieneberatung ist es das vor- nehmliche Ziel, die Betriebe in Zusammenarbeit 7 verursacht dadurch erheblichen wirtschaftlichen Schaden. Oft zeigen die Tiere bis auf die äußerli- chen Abszesse keine Symptome und stellen insbe- sondere dann eine Gefahr für die Herdengesund- heit dar, wenn die Abszesse aufgehen. Mit dem Abszessmaterial werden massenhaft anstecken- de Erreger ausgeschieden, die die restliche Herde über kleine Wunden, wie sie beispielsweise bei der Schur entstehen, infizieren können. Pseudotuber- kulose ist außerdem eine Zoonose. Das bedeutet, dass Bakterium ist für den Menschen ansteckend, und es kann zu Infektionen mit Lymphknoten- entzündungen kommen, die dann einer antibioti- schen und oft chirurgischen Behandlung bedürfen. Unterstützung im Kampf gegen eine nicht heilbare Tierkrankheit: Ein Projekt hilft Schaf- und Ziegenhaltern im Land, den Status als „Pseudotuberkulose-unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. © Bernd Kröger / Fotolia mit dem Landesverband der Schafhalter/Ziegen- halter und Züchter Rheinland-Pfalz e. V. dabei zu unterstützen, den Status als „Pseudotuberkulose- unverdächtiger Bestand“ zu erreichen. Beim Beratungsangebot handelt es sich um ein Projekt des rheinland-pfälzischen Entwicklungs- programms namens „Umweltmaßnahmen, länd- liche Entwicklung, Landwirtschaft, Ernährung“ (EULLE). Es dient der Weiterentwicklung des länd- lichen Raumes im Rahmen des „Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes“ (ELER). Im Verlauf des Jahres 2023 wurden insgesamt 82 Betriebsbesuche in 67 Betrieben durchgeführt (2022 waren es 70 Betriebsbesuche in 61 Betrie- ben), von denen 45 am Pseudotuberkulose-Sa- nierungsprogramm teilnehmen. Im Rahmen des Pseudotuberkulose-Sanierungsprogramms wur- den insgesamt 1.290 Tiere (861 Ziegen und 429 Schafe) durch den Tiergesundheitsdienst abgetas- tet und auf spürbare Abszesse untersucht. Im letz- ten Jahr starteten sechs Betriebe neu mit dem Sa- 8 nierungsprogramm, und vier Betriebe haben den Status „Pseudotuberkulose-unverdächtig“ erlangt. Durch Artikel in der landwirtschaftlichen Presse zu den Themen Pseudotuberkulose sowie „Zukauf – Quarantäne - Biosicherheit“ machten die Fach- leute des LUA auf das Problem aufmerksam. Auf dem erstmalig durchgeführten Schaf- und Ziegen- tag auf der Lehr- und Versuchsanstalt für Viehhal- tung Hofgut Neumühle hielt eine Tierärztin des LUA außerdem einen Vortrag zum Thema. Nicht heilbare Infektionskrankheit Die Pseudotuberkulose ist eine weit verbreite- te, chronisch verlaufende und nicht heilbare In- fektionskrankheit, die weltweit überwiegend bei Schafen und Ziegen auftritt. Sie wird durch das Bakterium Corynebakterium pseudotuberculosis verursacht. Oft tritt die Krankheit erst bei erwach- senen Tieren auf mit der Bildung von schweren eitrigen Abszessen an typischen Stellen wie den äußerlich abtastbaren Lymphknoten. Die Erkran- kung führt unter anderem zu Milchrückgang, Leis- tungsabfall, Abmagerung bis hin zum Tod, und sie Bei den Besuchen im Rahmen des Projektes wer- den Tiere regelmäßig kontrolliert und die Lymph- knoten abgetastet, um frühzeitig diese Verände- rungen zu erkennen. Es gibt jedoch auch nicht abtastbare Abszesse an Lymphknoten der inne- ren Organe. Deswegen wird zusätzlich bei einer per Reglement definierten Anzahl Tiere vom Be- standstierarzt eine Blutprobe entnommen und im LUA auf Antikörper gegen den Erreger untersucht. Infizierte Tiere werden damit erkannt und müs- sen aus der Herde entfernt werden, um die Krank- heit im Bestand zu tilgen. Hat ein Betrieb in vier aufeinanderfolgenden Untersuchungen (drei- mal im Abstand von sechs Monaten und einmal nach zwölf Monaten) ausschließlich negative Er- gebnisse, erhält er den Status „Pseudotuberkulo- se-unverdächtig“. Die Teilnahme an dem Sanie- rungsprogramm ist freiwillig und kann von jedem Mitglied des Landesverbandes durch Unterzeich- nung einer Verpflichtungserklärung erfolgen. Dem Vorteil einer Bestandssanierung, wie z.B. ge- sunde und leistungsfähige Tiere, bessere Vermark- tungsmöglichkeiten, Erzeugung nachhaltiger Le- bensmittel, stehen anfallende Kosten entgegen, wie z. B. Laborkosten, Verlust wertvoller Zuchttie- re durch Ausmerzung, sowie die Kosten der Blut- entnahme durch den Tierarzt. Die Sanierung er- folgt, wenn sie für die Tierhalter wirtschaftlich tragbar ist. Die Abtastuntersuchungen auf Pseu- dotuberkulose werden durch den Tiergesund- heitsdienst im Rahmen des ELER-EULLE Projektes durchgeführt und verursachen derzeit keine Kos- ten für die Tierhalter. Die Laborkosten durch die serologischen Untersuchungen im LUA wird zu 50 Prozent von der Tierseuchenkasse bezuschusst. Bei den Beratungsterminen ist neben Biosicher- heit auch das Parasitenmanagement ein wichtiges Thema: Die Problematik eines passenden Parasi- tenmanagements wurde bei 71 der 82 Betriebsbe- suche im Jahr 2023 angesprochen. Die vermehrt auftretenden Resistenzen gegen die Entwur- mungsmittel machen es zunehmend schwieriger, eine Herde mit einem Mittel zu entwurmen, das noch vollständig wirkt. Dadurch entstehen prekä- re Situationen, denn die Magen-Darm-Rundwür- mer sind unvermeidbare Begleiter von Schafen und Ziegen und stellen ein wirtschaftliches- so- wie auch tierschutzrelevantes Problem in den Be- trieben dar. Auch Blauzungenkrankheit bedroht Herden Aufgrund des Ausbruchs der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 3 in den Niederlanden im Herbst 2023 bestand bei den Tierhaltern ein erhöhter In- formationsbedarf zum Krankheitsgeschehen. Da- her wurde bei der Jahresversammlung des Schaf- und Ziegenzuchtverbandes Rheinland-Pfalz zu aktuellen Erkenntnissen über die Seuche infor- miert und in einem vom Tiergesundheitsdienst or- ganisierten Online-Webinar für die Schaf- und Ziegenhalter referiert. Weitere Themen waren bei diesem Webinar noch die unterschiedlichen Mine- ralstoffversorgungsbedarfe als Vorbedingung für eine stabile Immunität von Schafen und Ziegen. 9
Die Afrikanische Schweinepest (ASP) ist eine anzeigepflichtige Viruserkrankung, die ausschließlich Schweine (Haus- und Wildschweine) betrifft. Für Menschen und andere Haus- und Nutztiere ist sie nicht gefährlich. In ihrem Hauptverbreitungsgebiet, den afrikanischen Ländern südlich der Sahara und in einigen Mittelmeerländern, kann die Erkrankung über Lederzecken übertragen werden, die in Mitteldeutschland jedoch keine Rolle spielen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände übertragen werden. Unter ungünstigen Bedingungen kann ein unachtsam entsorgtes Wurstbrötchen ausreichen, um die Seuche in ein bisher freies Gebiet einzutragen. Besonders effizient ist die Übertragung durch Schweiß (Blut). Kleinste Tropfen reichen für eine Infektion! Daher ist auch die Hygiene bei der Jagd besonders wichtig. Die Afrikanische Schweinepest hat sich aus dem ursprünglichen Verbreitungsgebiet in den vergangenen Jahren nach Osteuropa und Asien ausgebreitet. ASP tritt seit vielen Jahren auch bei Haus- und Wildschweinen auf Sardinien auf. Deutschland ist seit 2020 betroffen. In der EU konnten bislang nur Belgien und die Tschechische Republik die Afrikanische Schweinepest im Wildschweinbereich erfolgreich tilgen. Eine Ansteckungsgefahr für den Menschen besteht nicht. Nur Schweine (Wild- und Hausschweine) sind für das Virus empfänglich. Derzeit gibt es keinen Impfstoff gegen die Afrikanische Schweinepest. ASP gilt bislang als unheilbar. Sachsen-Anhalt ist sehr gut vorbereitet. Der umfassende Managementplan umfasst folgende Maßnahmen: Information an Fernstraßen Per Erlass ist unter anderem geregelt worden, dass Müllbehälter regelmäßig geleert und gegen (Plünderung durch) Wildschweine gesichert werden. Darüber hinaus sind an allen Autobahn-Parkplätzen mit WC-Anlagen mehrsprachige Warnhinweise angebracht worden. Information der Jägerinnen und Jäger Ein Flyer mit Informationen für Jägerinnen und Jäger wurde erarbeitet. Im Mitteilungsblatt des Landesjagdverbandes erschien im Februarheft 2020 ein Artikel zur sachgerechten Probenahme bei Wildschweinen. 100 Euro Prämie für das Auffinden toter Wildschweine Das Landwirtschaftsministerium vergibt seit Februar 2018 an Jägerinnen und Jäger eine Prämie für das Auffinden und Beproben von toten Wildschweinen. Diese Prämie wurde im September 2022 auf 100 Euro erhöht. Überwachung der Hygiene in den Ställen Das Landwirtschaftsministerium hat die Landkreise und kreisfreien Städte aufgefordert, im Rahmen der Überwachung der Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung Maßnahmen der Biosicherheit in Betrieben vor dem Hintergrund der Afrikanischen Schweinepest verstärkt zu kontrollieren. Vorbereitung auf den Seuchenfall Sowohl auf Landesebene als auch auf kommunaler Ebene finden regelmäßig Tierseuchenbekämpfungsübungen statt. Zur Unterstützung der unteren Veterinärbehörden im Seuchenfall wurden 30 mobile Container zur Kadaverzwischenlagerung als Notfallreserve des Landes angeschafft. Außerdem steht ein 50 Kilometer langer stromführender Wildschweinzaun zur Verfügung. Dieser reicht für die Einzäunung von 2 Kerngebieten mit einem Radius von jeweils 4 Kilometern. Zudem wurde ein 35 Kilometer langer Knotengeflechtzaun und weiteres Equipment, wie Drohnen, Wildwannen und GPS-Geräte angeschafft. Mit aktuell 32 Kadaversuchhund-Gespannen ist Sachsen-Anhalt auf die Suche von Wildschweinekadavern vorbereitet. Zur Bewertung der Seuchenlage bei Auftreten der Seuche, zur Festlegung geeigneter Maßnahmen und zur Beratung der Behörden tagt in regelmäßigen Abständen eine Sachverständigengruppe. Bejagung von Wildschweinen Alle Maßnahmen, die zur Erhöhung von Wildschweinstrecken führen, sind aus vielerlei Sicht zu begrüßen, denn der Schwarzwildbestand im Land ist hoch. Die hohe Wildschweindichte verursacht beispielsweise viele Schäden durch Wildunfälle oder an Deichen. Als Präventionsmaßnahme gegen die Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest sind solche Maßnahmen nicht geeignet. Für eine erfolgreiche Prävention müsste laut Friedrich-Löffler-Institut die Population um mindestens 70 Prozent dauerhaft reduziert werden. Anlegen von Bejagungsschneisen Wildschweine fressen gern in Maisfeldern. Hier können sie kaum bejagt werden. Deshalb sind Bejagungsschneisen in den Feldern für die Jägerinnen und Jäger hilfreich. Im Rahmen der Agrarförderung des Landwirtschaftsministeriums ist die Anlage von Bejagungsschneisen unter bestimmten Bedingungen und ohne Einschränkung der Beihilfefähigkeit möglich. Befreiung von Standgeld im Landesforst Im Landesforst sind die Befreiung von Standgeld bei Bewegungsjagden, die kostenfreie Abgabe von Frischlingen und Überläufern bei Einzeljagden ohne Gewichtsbeschränkung und weitere Maßnahmen zur Förderung der Wildschweinjagd vorgesehen. Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen Für die Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen einschließlich deren Überwachung sind in Sachsen-Anhalt die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig. Die Landkreise und kreisfreien Städte haben im Rahmen der Krisenplanung die personelle Absicherung der einzuleitenden Maßnahmen sicherzustellen. Die Task Force "Tierseuchenbekämpfung“ am Landesamt für Verbraucherschutz unterstützt Landkreise und kreisfreie Städte im Ereignisfall. Es ist möglich, praktizierender Tierärzte hinzuzuziehen. Dies regelt die „Rahmenvereinbarung hinsichtlich des Einsatzes von Tierärztinnen/Tierärzten im Tierseuchenkrisenfall“, welche zwischen den kommunalen Spitzenverbänden und der Tierärztekammer sowie des Landesverbandes praktizierender Tierärzte Sachsen-Anhalt geschlossen wurde. Die klinischen Erscheinungen sind sehr variabel. Bei Hausschweinen und europäischem Schwarzwild führt die Infektion zu sehr schweren, aber unspezifischen Allgemeinsymptomen wie Fieber, Schwäche, Fressunlust, Bewegungsstörungen und Atemproblemen sowie Schaumbildung vor der Rüsselscheibe. Durchfall und Blutungsneigung (Nasenbluten, blutiger Durchfall, Hautblutungen) können ebenfalls auftreten. Erkrankte Tiere zeigen mitunter eine verringerte Fluchtbereitschaft ("Liegenbleiben in der Suhle") oder Auffälligkeiten wie Bewegungsunlust und Desorientiertheit. Die Erkrankung betrifft alle Altersklassen und Geschlechter gleichermaßen und führt in nahezu allen Fällen zum Tod des Tieres innerhalb von sieben bis zehn Tagen. Beim Aufbrechen der Stücke sollte auf vergrößerte, "blutige" Lymphknoten, eine vergrößerte Milz und feine, punkt- oder flächenförmige Blutungen in den Organen, der Haut oder Unterhaut geachtet werden. Die Lunge und die Atemwege sind häufig mit Schaum gefüllt. Fehlen solche Auffälligkeiten, ist dennoch nicht ausgeschlossen, dass ASP vorliegt. Bei solch unspezifischen Symptomen sollte das zuständige Veterinäramt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt informiert werden. Verendete oder krank erscheinende Wildschweine sollten an die zuständige Veterinärbehörde beim Landkreis oder der kreisfreien Stadt gemeldet werden. Illegales Verfüttern oder unsachgemäßes Entsorgen von Speiseabfällen ist zu unterlassen. Unter Umständen kann eine unachtsam entsorgte Brotzeit mit Wurst oder Schinken bereits zur Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest führen. Schweinefleisch und Schweinefleischerzeugnisse (z. B. Salami, Schinken) sollten nicht aus betroffenen Seuchen- oder Restriktionsgebieten mitgebracht werden. Landwirte sollten die allgemeinen Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen sowie die Bestimmungen der Schweinehaltungs-Hygieneverordnung beachten. Treten akute Krankheitsanzeichen auf, die nicht klar einer anderen Erkrankung zugeordnet werden können und insbesondere auf Antibiotikagabe nicht ansprechen, sind geeignete Proben zur Abklärung einer möglichen ASP-Infektion an die jeweils zuständige Untersuchungseinrichtung der Länder zu senden. Hoftierärzte, aber auch Landwirte werden nachdrücklich gebeten, verstärkt Proben (insbesondere Blutproben, aber auch darüber hinaus gehendes Probenmaterial) zur diagnostischen Abklärung von fieberhaften Allgemeininfektionen, Aborten oder vermehrten Todesfällen in schweinehaltenden Betrieben einzusenden. Die Mitarbeit der Schweinehalter ist entscheidend für ein funktionierendes Frühwarnsystem. Jäger sollten auf vermehrt auftretendes Fallwild achten und von diesem immer Proben an die zuständige veterinärmedizinische Untersuchungseinrichtung ( Landesamt für Verbraucherschutz, Fachbereich Veterinärmedizin in Stendal ) einschicken. Optimal sind Schweiß- und Milzproben, notfalls Proben von anderen Organen oder ein Knochen. Sogar in Verwesung befindliche Stücke können noch untersucht werden. Die Entnahme von Proben über Tupfer in verschließbarem Plastikröhrchen ist eine geeignete Möglichkeit (anzufordern bei der zuständigen Veterinärbehörde). Besonders vorsichtig sollte mit Gegenständen umgegangen werden, die Schweißkontakt hatten. Dazu gehören auch Stiefel, Lappen, Wildwannen, Messer und Kleidungsstücke. Grundsätzlich sollte eine Kontamination mit potentiell infektiösem Material vermieden werden. Bei entsprechenden Arbeiten sind möglichst Einmalhandschuhe zu tragen. Bei Kontakt mit Risikomaterial ist die Reinigung und Desinfektion nötig. Auch die Erde, z. B. von Schwarzwildwechseln und -suhlen, kann mit infektiösem Blut oder Kot kontaminiert sein. Um das ASP-Virus durch Hitzebehandlung zu deaktivieren, sind mindestens 56 °C über 70 Minuten bzw. 60 °C über 20 Minuten erforderlich. Waschen mit Wasser und Seifenlauge kann zwar einen großen Teil von eventuell anhaftendem Material und damit einer Virenfracht beseitigen, hat aber bei dem ASP-Virus keine desinfizierende Wirkung. Insbesondere die baltischen Staaten sind jagdtouristisch attraktive Reiseländer. Jagdtrophäen und Schwarzwildprodukte stellen im Ereignisfall ein erhebliches Risiko dar. Gleiches gilt für die verwendeten Kleidungsstücke und Gegenstände. Daher sind alle Jäger und Jägerinnen aufgerufen, bei Teilnahme an Jagden in den betroffenen Gebieten besonderen Wert auf hygienische Maßnahmen zu legen. Das Mitführen unverarbeiteter Trophäen sowie von Fleisch aus diesen Regionen ist verboten. Alle Gegenstände, die Kontakt mit Schwarzwild, Blut, Kot, Körperflüssigkeiten oder Geweberesten von Schwarzwild hatten (z. B. Bekleidung, Jagdmesser, Jagdstiefel, Fahrzeuge etc.), sollten unverzüglich noch im Gastrevier gereinigt und desinfiziert werden. Für eine Desinfektion sind daher geprüfte Desinfektionsmittel unverzichtbar. Bei Fragen zu deren Einsatz sollte man sich an einen Tierarzt wenden. Keinesfalls sollte das eigene Fahrzeug für die Bergung und den Transport von erlegtem Schwarzwild eingesetzt werden. Hierzu sind nur die Fahrzeuge der jeweiligen Gastgeber bzw. Jagdveranstalter zu nutzen. Wird das eigene Fahrzeug dennoch für Fahrten im Gastrevier eingesetzt, ist es spätestens vor Antritt der Rückreise gründlich zu reinigen und mit Desinfektionsmitteln - nach Empfehlung der örtlichen Veterinärbehörden - zu desinfizieren (Unterboden, Ladeflächen und Innenraum). Insbesondere Kontaminationen mit Blut sind sorgfältig zu entfernen. Ein unzureichend gereinigtes und (potenziell) kontaminiertes Fahrzeug ist keinesfalls im heimischen Jagdrevier zu nutzen. Das ASP-Virus ist für Hunde ungefährlich, allerdings lässt sich im jagdlichen Einsatz kaum vermeiden, dass der Jagdhund eng in Kontakt zu kontaminierten Materialien kommt. Will man sicher ausschließen, dass der eigene Jagdhund die ASP in das Jagdrevier oder in Hausschweinebestände einschleppt, lässt man ihn zu Hause. Sicher stehen auch im Gastrevier gut ausgebildete örtliche Jagdhunde zur Verfügung. Den rechtlichen Rahmen der Bekämpfung geben unmittelbar geltende EU-Rechtsakte sowie die Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung) vor. Beim Ausbruch in Hausschweinebeständen müssten alle Schweine der betroffenen Bestände getötet und unschädlich beseitigt werden. Es würden großflächige Restriktionszonen eingerichtet, in denen das Verbringen von Tieren und deren Erzeugnissen in und aus den Betrieben nur unter bestimmten Bedingungen möglich ist. Sowohl Schweinebestände als auch Wildschweine in diesen Zonen würden intensiv untersucht werden. Darüber hinaus würden umfangreiche Untersuchungen zur Einschleppung des Erregers durchgeführt werden. Wird ASP beim Schwarzwild festgestellt, ist das Verbringen von Hausschweinen in dieses und aus diesem Gebiet nur unter bestimmten Umständen möglich. Beim Schwarzwild wird bei Bedarf eine verstärkte Bejagung, in jedem Fall aber eine Untersuchung erlegter und verendet aufgefundener Wildschweine angeordnet. Darüber hinaus greifen weitere seuchenhygienische Maßnahmen. Soweit es aus Gründen der Tierseuchenbekämpfung erforderlich ist, können die zuständigen Behörden Maßnahmen anordnen, die zu Beschränkungen des Eigentums und anderen Einschränkungen ggf. über einen länger andauernden Zeitraum führen können. Mögliche Maßnahmen im gefährdeten Gebiet sind u.a. Verbote oder Beschränkungen der Nutzung landwirtschaftlicher und forstwirtschaftlicher Nutzflächen Anlegen von Jagdschneisen Fallwildsuche (nach verendeten Wildschweinen) Anordnung der verstärkten Bejagung von Wildschweinen Untersagung der Jagd. Es können Entschädigungsansprüche nach dem Tiergesundheitsgesetz (TierGesG) entstehen, die im Einzelfall zu prüfen und durch die anordnende Behörde zu erstatten sind. Das TierGesG nimmt diesbezüglich einen Rechtsfolgenverweis auf das Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt ("landesrechtliche Vorschriften über die Inanspruchnahme als Nichtstörer") vor. Eine Entschädigung wird grundsätzlich nur für Vermögensschäden gewährt. Dabei handelt es sich um Beeinträchtigungen an materiellen Gütern, für die finanzielle Entschädigungen zu leisten sind. Hierzu zählen auch der Ausfall des gewöhnlichen Verdienstes oder des gewöhnlichen Nutzungsentgeltes. Entgangener Gewinn und andere, nicht in unmittelbarem Zusammenhang stehende Nachteile, werden in der Regel nicht erstattet. Zum Thema wurde ein entsprechendes Informationsschreiben an die Verbände erarbeitet. Quellen: BMEL, FLI
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