33. Jahrestag des Seveso-Chemieunglücks: Internationales Chemikalienmanagement macht Fortschritte Am 10. Juli 1976 wurde bei einem Unfall in der chemischen Fabrik ICMESA nahe der italienischen Ortschaft Seveso eine Schadstoffwolke freigesetzt, die vor allem aus Dioxinen bestand. Ein sechs Quadratkilometer großes, dicht bevölkertes Gebiet wurde damals vergiftet. Diese Umweltkatastrophe löste endlich ernsthafte Bemühungen aus, die Herstellung und Anwendung von Chemikalien sicher zu machen. Das seinerzeit freigesetzte hochgiftige 2,3,7,8 Tetrachlor-Dibenzo-p-Dioxin (2,3,7,8 TCDD) wurde weltweit als „Seveso-Gift” bekannt. Dioxine bilden sich bei chemischen Prozessen als Nebenprodukte und sind die stärksten Umweltgifte, die der Mensch je hergestellt hat, obwohl sie nie gezielt produziert wurden. Für ihre Entstehung sind thermische Prozesse etwa in der Metallindustrie oder diverse Verbrennungsvorgänge verantwortlich. Dioxine können dann mit Abgasen und Produktionsrückständen in die Umwelt gelangen. Grenzübergreifend wurde auf die Problematik reagiert: 1980 machte Deutschland Industrieanlagen mit der Störfall-Verordnung sicherer, 1982 folgte in Europa die so genannten Seveso-Richtlinie (Richtlinie 82/501/EWG über die Gefahren schwerer Unfälle bei bestimmten Industrietätigkeiten). Seither müssen Industrieanlagen, die mit gefährlichen Stoffen umgehen oder wo solche - wie bei ICMESA - bei chemischen Verfahren entstehen können, Sicherheitsuntersuchungen durchführen und Notfallpläne erstellen. Die Seveso-Richtlinie wurde 1996 und die Störfall-Verordnung 2000 neu gefasst. Seither wird von den Industrieanlagen auch die Anwendung eines Sicherheitsmanagementsystems verlangt. Ein verantwortungsvoller Umgang mit den gefährlichen Substanzen und den dazugehörigen Anlagen war aufgrund der hohen Gefahren von Dioxinen auch deshalb erforderlich, weil schon geringste Mengen die menschliche Gesundheit langfristig schädigen. Wegen ihrer Toxizität, Langlebigkeit, der Tendenz sich in der Nahrungskette anzureichern, und weil Dioxine über weite Distanzen rund um den Globus transportiert werden können, gehören Dioxine zu den hochgefährlichen persistenten organischen Schadstoffen (persistent organic pollutants = POPs). Die Herstellung und Anwendung von POPs ist seit 2004 mit dem Inkrafttreten des Stockholmer Übereinkommen weltweit verboten. Dies erfasst auch Dioxine, die auf das technisch mögliche Mindestmaß reduziert werden müssen. Neben Dioxinen gibt es noch viele weitere POPs: Anfang Mai 2009 entschied die 4. Vertragsstaatenkonferenz zum Stockholmer Abkommen, dass neben den bereits erfassten zwölf Stoffen neun weitere POPs in den Anwendungsbereich des Übereinkommens fallen. Dazu gehören unter anderem bromierte Flammschutzmittel und Perfluoroctansulfonsäure ( PFOS ), die auch in Industriestaaten im Gebrauch waren und teilweise sind. Wo solche Anwendungen noch unverzichtbar sind oder keine Ersatzstoffe verfügbar sind, sieht das Stockholmer Übereinkommen Aktionspläne vor, die einen zügigen Ausstieg ermöglichen sollen. Dass noch immer Handlungsbedarf besteht, beweisen die jüngsten Funde von mit Dioxinen und PCB hoch belasteter Schafsleber; ein Indiz für die Langlebigkeit von POPs in der Umwelt. Eine verbesserte Datenlage zur Belastung der Umwelt ist wichtig, um noch vorhandene Dioxinquellen zu identifizieren sowie den weiteren Eintrag und die Verbreitung in der Umwelt, vor allem in die Nahrungskette, zu minimieren. Ein verantwortungsvoller Umgang mit Chemikalien ist für die Industrie nicht mehr nur ein Kostenfaktor, sondern Garant für die wirtschaftliche Innovationskraft und Sicherheit der Unternehmen. Dr. Thomas Holzmann, Vizepräsident des Umweltbundesamtes: „Anspruchsvolle Standards und Grenzwerte haben dazu beigetragen, dass deutsche Unternehmen innovative Techniken entwickelten, von denen die Umwelt profitiert, und die auf dem Weltmarkt wettbewerbsfähig sind. Das Umweltbundesamt begleitet diese Entwicklung mit der Bewertung von Chemikalien und Techniken für deren sichere Produktion und Anwendung”.
Nie wieder blutroter Rhein Vor 25 Jahren im November 1986 ereignete sich einer der größten vom Menschen verursachten Chemieunfälle in der Geschichte Europas: Aus Anlagen des Schweizer Chemieunternehmen Sandoz bei Basel lief nach einem Großfeuer 20 Tonnen giftiger, rotgefärbter Löschschaum ungehindert in den Rhein - ein enormes Fischsterben war die Folge, fast die gesamte Aalpopulation starb. In Erinnerung an die Katastrophe veranstalten Bundesumweltministerium (BMU), Umweltbundesamt (UBA) und die UNECE morgen einen internationalen Workshop zum Risikomanagement bei gefährlichen Anlagen. „Die Sandoz-Katastrophe mahnt uns noch immer, die enge internationale Kooperation bei grenzüberschreitenden Unglücksfällen Ernst zu nehmen. Ein gutes Krisenmanagement in Unglücksfällen ist unabdingbar, gerade weil mehrere internationale Flüsse Deutschland durchqueren“, sagt Jochen Flasbarth, Präsident des UBA. „Innerhalb der Europäischen Union (EU) gilt es, die hohen Standards abzusichern. Außerhalb der EU müssen Genehmigungs- und Kontrollsysteme verbessert werden.“ Auf dem Workshop sollen vor allem vorhandene Defizite beim Risikomanagement gefährlicher Anlagen erkannt werden. Ihren Ausgang nahm die Sandoz-Katastrophe, als in einer Lagerhalle des Unternehmens unerwartet 1350 Tonnen hochgiftige Chemikalien in Flammen aufgingen. Die Feuerwehr war zwar sofort zur Stelle und löschte den Brand - mit dem Löschwasser flossen jedoch mehr als 20 Tonnen eines giftigen Pflanzenschutz-Gemisches ungehindert in den Rhein. In den nachfolgenen beiden Wochen verteilte sich das Gift mehr als 400 Kilometer rheinabwärts und vernichtete dabei nahezu den gesamten Aalbestand. In den Niederlanden, die einen Teil des Trinkwassers aus Uferfiltrat des Rheins bezogen, war die Versorgung stark beeinträchtigt. Deutsche Behörden konnten damals lange Zeit nur hilflos zusehen - denn obwohl sich das Unglück direkt an der deutsch-schweizerischen Grenze ereignete, gab es keinen grenzüberschreitenden Informationsaustausch. Aus der Katastrophe wurden Lehren gezogen: seit dem Sandoz-Unfall ist eine deutliche Verbesserung der Gefahrenlage erreicht worden. Möglich wurde dies insbesondere durch nationale und internationale Regelungen zum Risikomanagement. Wichtig sind vor allem die Störfallverordnung (StörfallV) sowie die Seveso-II-Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft, die zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen dient. Auch Empfehlungen der internationalen Flussgebietskommissionen führten zu einer Verbesserung des sicherheitstechnischen Niveaus von Industrieanlagen, kombiniert mit einer entsprechend wirkungsvollen Überwachung. Gewässerbelastungen durch Unfälle sind im Rhein beispielsweise mittlerweile um mehr als 99 Prozent zurückgegangen. Ein positives Ergebnis, aber: Diese Erfolgsbilanz gilt leider nicht für alle Flusseinzugsgebiete innerhalb der UNECE Region, die Flusseinzugsgebiete innerhalb Europas und Nordamerikas, bis nach Asien und den Nachfolgestaaten der UdSSR umfasst. Vor allem in letztgenannten Ländern ist tendenziell eine eher negative Entwicklung zu registrieren, denn: Effiziente staatliche Genehmigungs- und Kontrollorgane sind nicht in allen Staaten vorhanden. Gleichzeitig sind zwischenstaatliche bzw. internationale Frühwarn-Systeme noch nicht oder nur in Ansätzen etabliert. Innerhalb der EU geht es vor allem darum, das bisher Erreichte abzusichern. Hierzu müssen auch personelle Kapazitäten erhalten bleiben und sicherheitstechnische Standards auch in angrenzende Gesetzesbereiche ausgebaut werden. Regelmäßige Störfall-Übungen zwischen benachbarten Staaten sind zur Absicherung unentbehrlich. Als Vorbild kann die gemeinsam erreichte Verantwortung und frühzeitige Harmonisierung von sicherheitstechnischen Vorsorge- und Überwachungs- Maßnahmen innerhalb der europäischen Flussgebietskommissionen dienen.
Based on the UNECE Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents and EU Directive 96/82/EC (SEVESO II), this unified guideline system provides important definitions, valuation systems and background information for drawing up and reviewing safety reports. Veröffentlicht in Dokumentationen | 84/2015.
Based on the UNECE Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents and EU Directive 96/82/EC (Seveso II), this sector- and region-specific guideline provides checklists for drawing up and reviewing safety reports. Veröffentlicht in Dokumentationen | 89/2015.
Based on the UNECE Convention on the Transboundary Effects of Industrial Accidents and EU Directive 96/82/EC (SEVESO II), this sector- and region-specific guideline provides checklists for drawing up and reviewing safety reports. Veröffentlicht in Dokumentationen | 86/2015.
Am 14. Juni 2012 verabschiedete das Europäische Parlament die Seveso-III-Richtlinie. Die neuen Vorschriften wurden mit 593 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.
Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vorschriften zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen stärkt. Durch die Überarbeitung der sogenannten Seveso-II-Richtlinie werden die Rechtsvorschriften an die Änderungen des EU-Chemikalienrechts angepasst und weitere Bestimmungen präzisiert und aktualisiert. Dies umfasst die Einführung strengerer Inspektionsnormen und die Verbesserung der Quantität und der Qualität von Informationen, die der Öffentlichkeit bei einem Unfall zur Verfügung stehen. Die neue Richtlinie tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.
Am 21. September 2001 ereignete sich in der Düngemittel-Fabrik AZF (Azote Fertilisants) im französischen Toulouse eine schwere Explosion von Ammoniumnitrat in einer Deponie für chemische Abfälle.
Das Projekt "OECD -Workshop zum Thema 'Human Factor', 08.-09.Mai in Potsdam, 7. CCA-Treffen (Committee of Competent Authorities), 10.-11-Mai 200" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von GFI Umwelt Gesellschaft für Infrastruktur und Umwelt mbH durchgeführt. Ein OECD-CCA Seminar über menschliche Seiten in den chemischen Unfällen und in den Ereignissen findet am 8. bis 9. Mai 2007, in Potsdam, Deutschland statt. Dieser Fall wird durch das Bundesministerium für das Klima von Deutschland (BMU), die Regierung von Brandenburg und die EU Kommission gefördert und bewirtet. Die Werkstatt wird Rücken an Rücken mit der 17. Sitzung des EC Ausschusses der zuständigen Behörden (CCA) verantwortlich für die Seveso II Richtlinie, im Kontext des deutschen Vorsitzes des europäischen Anschlußes (Januar Juni 2007) gehalten. Diese Werkstatt erforscht alle Aspekte des Verhältnisses 'menschliche Seiten - Unfallverhütung'mit Fokus auf den entscheidenden und neuen Seiteausgaben. Das Ziel ist, die Annäherungen dem Beschäftigen diese Ausgaben darzustellen und Empfehlungen für beste Praxis zu entwickeln. Wenn beste Praxis nicht definiert werden kann, werden weitere Forschung und Mitarbeitnotwendigkeiten gekennzeichnet.Die Zusammenfassungen und die Empfehlungen der Werkstatt werden in einem Report veröffentlicht.
Das Projekt "SO2 IN AIR" wird vom Umweltbundesamt gefördert und von Messer-Griesheim GmbH durchgeführt. Community Directive 80/779/EEC specifies maximum permissible levels of sulphur dioxide in the ambient air. Intercomparisons organized by DG XI in support of the implementation of this Directive have shown differences in excess of 10 percent between central laboratories and in excess of 30 percent between network monitors. The aim of the project was to improve the analytical technique and agreement between results. STATUS: In the first intercomparison the values obtained ranged from 78 to 94 nmol/mol. In the final stage the sampling procedure had been improved (dead volume minimised, length of sampling line minimised, sufficient equilibration time). All laboratories agreed to within a range of 4 nmol/mol. Prime Contractor: L'Air Liquide Belge, Schelle, BE.
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Gesetzestext | 2 |
Text | 9 |
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Language | Count |
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Topic | Count |
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