Am 14. Juni 2012 verabschiedete das Europäische Parlament die Seveso-III-Richtlinie. Die neuen Vorschriften wurden mit 593 Ja-Stimmen gegen 10 Nein-Stimmen bei 7 Enthaltungen angenommen.
Die Europäische Kommission hat am 21. Dezember 2010 einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Vorschriften zur Beherrschung der Gefahren bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen stärkt. Durch die Überarbeitung der sogenannten Seveso-II-Richtlinie werden die Rechtsvorschriften an die Änderungen des EU-Chemikalienrechts angepasst und weitere Bestimmungen präzisiert und aktualisiert. Dies umfasst die Einführung strengerer Inspektionsnormen und die Verbesserung der Quantität und der Qualität von Informationen, die der Öffentlichkeit bei einem Unfall zur Verfügung stehen. Die neue Richtlinie tritt am 1. Juni 2015 in Kraft.